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Handreichung

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<strong>Handreichung</strong> Biogasgewinnung und -nutzung<br />

Zone 1<br />

Die Zone 1 beschreibt Bereiche, in denen gelegentlich<br />

eine explosionsfähige Atmosphäre auftritt. Dies können<br />

Bereiche in der näheren Umgebung von Einstiegsöffnungen<br />

des Gasspeichers oder auf der gasführenden<br />

Seite des Gärbehälters sowie in der Nähe von<br />

Abblaseinrichtungen, Überdrucksicherungen oder<br />

Gasfackeln sein /3-16/. Um diese Bereiche sind im<br />

Umkreis von 1 m (bei freier Lüftung) die Sicherheitsmaßnahmen<br />

der Zone 1 zu realisieren. Der Umkreis<br />

erweitert sich in geschlossenen Räumen auf 4,5 m<br />

/3-19/.<br />

Zone 2<br />

In diesen Bereichen ist im Normalfall nicht damit zu<br />

rechnen, dass explosionsfähige Gas/Luftgemische<br />

auftreten. Kommt dies aber dennoch vor, so kann man<br />

davon ausgehen, dass dies nur selten der Fall und<br />

nicht von zeitlich langer Dauer ist (z. B. bei Servicearbeiten<br />

oder im Störungsfall) /3-16/, /3-19/.<br />

Dies betrifft z.B. Einstiegsöffnungen sowie das<br />

Innere des Fermenters und bei Gasspeichern die<br />

nähere Umgebung der Be- und Entlüftungsöffnungen.<br />

In den betreffenden Bereichen müssen im Umkreis<br />

von 1 bis 3 m die Maßnahmen der Zone 2 umgesetzt<br />

werden /3-19/.<br />

In den explosionsgefährdeten Bereichen müssen<br />

Maßnahmen gemäß BRG 104, Abschnitt E2 zur Vermeidung<br />

von Zündquellen getroffen werden. Zusätzlich<br />

sind solche Bereiche mit den entsprechenden<br />

Warn- und Hinweisschildern zu versehen.<br />

3.3.3 Weitere Unfallgefahren<br />

Neben den bisher beschriebenen Gefahrenquellen bestehen<br />

weitere Unfallquellen, z. B. Absturzgefahr an<br />

Leitern oder nicht abgedeckten Gruben (Einspültrichter,<br />

Wartungsschächte etc.). Zudem stellen bewegte<br />

Anlagenteile (Rührwellen etc.) weitere Gefahrenquellen<br />

dar.<br />

Im Bereich der Blockheizkraftwerke kann es durch<br />

unsachgemäße Bedienung oder durch Defekte zu tödlichen<br />

Stromschlägen kommen, da hier elektrische<br />

Energie mit Spannungen von mehreren hundert Volt<br />

und Stromstärken im dreistelligen Amperebereich<br />

erzeugt werden. Dieselbe Gefahr geht auch von Rührwerken,<br />

Pumpen, Zuführeinrichtungen etc. aus, da<br />

hier ebenfalls mit hohen elektrischen Leistungen gearbeitet<br />

wird.<br />

Weiterhin besteht durch die Heiz- bzw Kühlsysteme<br />

(Motorkühler, Fermenterheizung, Wärmetauscher<br />

etc.) einer Biogasanlage Verbrühungsgefahr im<br />

Fall von Störungen. Dies trifft auch auf Teile der<br />

BHKW bzw. evtl. vorhandener Notsysteme (z. B. Gasfackel)<br />

zu.<br />

Um Unfälle dieser Art zu vermeiden, müssen an<br />

den entsprechenden Anlagenteilen gut sichtbare<br />

Warnhinweise angebracht und das Betriebspersonal<br />

dementsprechend eingewiesen sein.<br />

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