Handreichung
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<strong>Handreichung</strong> Biogasgewinnung und -nutzung<br />
3.2.3 Lagerung des vergorenen Substrates<br />
Das vergorene Substrat (Gärrest, Biogasgülle) gelangt<br />
aus dem Fermenter in ein Gärrestlager. Hier wird es<br />
bis zu seiner Ausbringung zwischengelagert und abgekühlt<br />
was je nach Jahreszeit bis zu einem halben<br />
Jahr realisiert werden muss und dementsprechend<br />
ausgelegt wird. Als Gärrestlager können alte Güllebehälter<br />
bzw. -becken verwendet oder neue angelegt<br />
werden. Die Speicherkapazität der Lager sollte so bemessen<br />
sein, dass Zeiträume, in denen ein witterungsabhängiges<br />
Ausbringen der Gärreste nicht möglich<br />
ist, ausreichend abgedeckt sind. Die Dimensionierung<br />
ist hier von der Verfahrensführung und den eingesetzten<br />
Substraten abhängig. Meist werden stehende<br />
Rundbehälter verwendet. Aufbau und installierte<br />
Technik entsprechen weitgehend dem Grundaufbau<br />
der Fermenter (siehe Kapitel 3.2.2.2). Es wird allerdings<br />
oft auf Rührwerkstechnik, Sandräumung, Beheizung<br />
und Wärmedämmung verzichtet.<br />
Da die im Gärsubstrat enthaltene organische Substanz<br />
im Fermenter nicht zu 100 % abgebaut wird, finden<br />
auch bei der Lagerung der Gärreste weiterhin<br />
Gärprozesse statt. Wird das Gärrestlager gasdicht<br />
abgedeckt, kann das hierbei entstehende Biogas aufgefangen<br />
werden. Dies ist bei Lagerneubauten vorgeschrieben.<br />
In diesem Fall fungiert das Gärrestlager als<br />
Nachgärbehälter. Das so zusätzlich gewonnene Biogas<br />
kann bis zu 20 % der Gesamtausbeute betragen.<br />
Neben der zusätzlichen Gasausbeute können so auch<br />
Geruchsemissionen verringert werden. Aus diesen<br />
Gründen ist ein abgedecktes Gärrestlager einem nicht<br />
abgedeckten vorzuziehen /3-3/.<br />
3.2.4 Speicherung des gewonnenen Biogases<br />
Das Biogas fällt in schwankender Menge und z. T. mit<br />
Leistungsspitzen an. Aus diesem Grund und wegen<br />
der weitestgehend konstanten Nutzungsmenge muss<br />
es in dafür geeigneten Speichern zwischengespeichert<br />
werden. Die Gasspeicher müssen gasdicht, druckfest,<br />
medien-, UV-, temperatur- und witterungsbeständig<br />
sein. Vor Inbetriebnahme sind die Gasspeicher auf<br />
ihre Dichtigkeit zu prüfen. Aus Sicherheitsgründen<br />
müssen Gasspeicher mit Über- und Unterdrucksicherungen<br />
ausgestattet sein, um eine unzulässig hohe<br />
Änderung des Innendrucks im Speicher zu verhindern.<br />
Weitere Sicherheitsanforderungen und -vorschriften<br />
für Gasspeicher sind in den „Sicherheitsregeln<br />
für landwirtschaftliche Biogasanlagen”<br />
enthalten. Die Speicher sollten so ausgelegt sein, dass<br />
ca. eine viertel Tagesproduktion Biogas gespeichert<br />
werden kann, empfohlen wird häufig ein Volumen<br />
von ein bis zwei Tagesproduktionen. Unterschieden<br />
werden kann zwischen Nieder-, Mittel- und Hochdruckspeichern.<br />
Niederdruckspeicher<br />
Am gebräuchlichsten sind Niederdruckspeicher mit<br />
einem Überdruckbereich von 0,05 bis 0,5 mbar. Niederdruckspeicher<br />
bestehen aus Folien, die den Sicherheitsanforderungen<br />
gerecht werden müssen. Folienspeicher<br />
werden als externe Gasspeicher oder als<br />
Gashauben auf dem Fermenter installiert.<br />
Externe Niederdruckspeicher können in Form von<br />
Folienkissen ausgeführt werden. Die Folienkissen<br />
werden zum Schutz vor Witterungseinflüssen in<br />
geeigneten Gebäuden untergebracht oder mit einer<br />
zweiten Folie versehen (Abb. 3-41). Die Spezifikationen<br />
von externen Gasspeichern werden in Tabelle 3-39<br />
dargestellt.<br />
Wird der Fermenter selbst bzw. der Nachgärbehälter<br />
als Gasspeicher verwendet, kommen sogenannte<br />
Folienhauben zum Einsatz. Die Folie wird gasdicht an<br />
der Oberkante des Behälters angebracht. Im Behälter<br />
wird ein Traggestell eingebaut, auf dem die Folie bei<br />
leerem Gasspeicher aufliegen kann. Je nach Füllstand<br />
des Gasspeichers dehnt sich die Folie aus. Kennwerte<br />
können Tabelle 3-40 entnommen werden, Beispiele<br />
werden in Abb. 3-42 gezeigt.<br />
Mittel- und Hochdruckspeicher<br />
Mittel- und Hochdruckspeicher speichern das Biogas<br />
bei Betriebsdrücken zwischen 5 und 250 bar in Stahldruckbehältern<br />
und –flaschen /3-1/. Sie sind sehr betriebs-<br />
und kostenaufwändig. Bei Druckspeichern bis<br />
10 bar muss mit einem Energiebedarf bis zu<br />
0,22 kWh/m³ und bei Hochdruckspeichern mit<br />
200-300 bar mit ca. 0,31 kWh/m³ gerechnet werden<br />
/3-3/. Deshalb kommen sie bei landwirtschaftlichen<br />
Biogasanlagen praktisch nicht zum Einsatz.<br />
Notfackel<br />
Für den Fall, dass die Gasspeicher kein zusätzliches<br />
Biogas mehr aufnehmen können und/oder das Gas<br />
z. B. aufgrund von Wartungsarbeiten am BHKW oder<br />
extrem schlechter Qualität nicht verwertet werden<br />
kann, muss der nicht nutzbare Teil schadlos entsorgt<br />
werden. Die Vorgaben zur Betriebsgenehmigung werden<br />
hier bundeslandspezifisch unterschiedlich gehandhabt,<br />
wobei ab Gasströmen von 20 m³/h die Installation<br />
einer Verwertungsalternative zum BHKW<br />
vorgeschrieben ist. Dies kann in der Form eines zweiten<br />
BHKW erfolgen (beispielsweise zwei kleinere<br />
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