<strong>Handreichung</strong> Biogasgewinnung und -nutzung 10.9.2.1 Maximale Bereitstellungskosten für Kofermente für nicht ausgelastete Anlagen Sind freie Kapazitäten vorhanden, reicht es für eine erste überschlägige Abschätzung, ob der Einsatz eines Koferments sinnvoll sein könnte, aus, von den erwarteten Mehrerträgen die variablen Kosten der Verstromung, also die zusätzlichen Kosten für - die Wartung der Anlage einschließlich der zusätzlich benötigten elektrischen Prozessenergie, - das Zündöl zur Verstromung des zusätzlichen Biogases, - die Ausbringung des ausgefaulten Substrats abzuziehen. Der zusätzliche Wartungsaufwand der Gesamtanlage ist mit 1,5 Ct/kWh el angenommen. Zündölkosten fallen naturgemäß nur dann an, wenn ein Zündstrahlaggregat eingesetzt wird. Unbedingt anzusetzen sind die Kosten für die Ausbringung des Gärrestes. Bei Eigenmechanisierung sind das mindestens die variablen Maschinenkosten und ein Lohnansatz für die aufgewendete Arbeit. Der verbleibende Betrag gibt dann an, wie viel ein Koferment frei Biogasanlage maximal kosten darf. In Tabelle 10-8 sind diese maximalen Bereitstellungskosten für einige Substrate zusammengestellt. Erlöse aus Wärmenutzung wurden nicht berücksichtigt. Wie die Tabelle zu interpretieren ist, soll am Beispiel „Maissilage wachsreif, körnerreich 35 % TS” (fett hervorgehoben) verdeutlicht werden: Pro Tonne Silage bringt guter Silomais 65,57 _ Stromerlös bei ausschließlicher Vergärung von Silomais als Nachwachsender Rohstoff. Demgegenüber stehen die Wartungskosten für die Biogasanlage in Höhe von 5,62 _, Zündölkosten von 4,68 _ und Ausbringkosten von 2,94 _. Die Bereitstellung dieser Maissilage frei Biogasanlage darf also maximal 52,33 _/t kosten, um Kostenneutralität zu erreichen. Rechnet man mit spitzem Bleistift, müssen aus diesem Betrag neben den Produktions- oder den Beschaffungskosten frei Hof (bei betriebsfremden Substraten) noch folgende Vorkosten abgedeckt werden können: - die variablen Kosten des beanspruchten Siloraums, des Lagerplatzes oder des Lagerbehälters; - die Kosten, die durch den Transport des Substrates zum Fermenter entstehen; - die Zusatzkosten bei Energiepflanzen von Stilllegungsflächen für die Überwachung der Einlagerung durch eine sachkundige Person und die Denaturierung; - der Lohnansatz für die Arbeitszeit, die der Anbau, die Ernte, der Transport bis zum Fermenter und die zusätzliche Anlagenbetreuung verursacht; - die Festkosten für den Siloraum, den Lagerplatz oder den Lagerbehälter, wenn es sich nicht um bereits abgeschriebene Betriebsvorrichtungen handelt; - die Nutzungskosten, falls alternative Nutzungsmöglichkeiten für die Fläche bestehen, auf der nachwachsende Rohstoffe für die Verwertung in einer Biogasanlage angebaut werden oder - die Pachtkosten, wenn nachwachsende Rohstoffe auf Pachtflächen erzeugt werden; - ein Gemeinkostenanteil (Betriebskosten, die nicht unmittelbar zuzuordnen sind und deshalb anteilig auf die Fläche umgelegt werden). Auf der Ertragsseite kommt zu den Stromerlösen noch ein Düngerwert hinzu, wenn die entsprechende Menge Mineraldünger tatsächlich eingespart wird. Erfolgt der Anbau auf Stilllegungsflächen, können auch die eingesparten Pflegekosten (Begrünung, Mulchen) als Ertrag angerechnet werden. Kein Ertrag der Biogasanlage sind Prämienzahlungen, die der Betrieb unabhängig von der Biogaserzeugung erhält. 10.9.2.2 Maximale Bereitstellungskosten von Kofermenten mit Berücksichtigung von Festkosten (Anlagenerweiterung) Sind zur Verwertung von Kofermenten Investitionen notwendig, müssen neben den variablen Kosten der Verstromung auch die Festkosten für die beanspruchten Kapazitäten (Fermenter, Güllelager, BHKW und Technik) in Ansatz gebracht werden (siehe Tabelle 10-9). Wird beispielsweise eine neue Biogasanlage für die Vergärung von Silomais gebaut, belasten neben den variablen Kosten (siehe Beispiel Seite 10-26) die Festkosten in Höhe von 10,70 _/t die Maissilage. Die Bereitstellung von Maissilage dieser Qualität frei Biogasanlage darf dann maximal 41,63 _/t kosten. Ist in einer bestehenden Biogasanlage die zusätzliche Kofermentation von Maissilage geplant, und ist nur eine Erweiterung des BHKW erforderlich, entfallen auf die Maissilage lediglich die anteiligen Festkosten des BHKW. Im Beispiel sind das 5,00 _/t. Die maximalen Bereitstellungskosten der Maissilage frei Biogasanlage liegen dann bei 47,33 _/t. Ob darüber hinaus Lagertanks, Gasspeicher, eine Hygienisierungseinrichtung oder zusätzliche Rührwerke erforderlich sind, hängt von den eingesetzten Kofermenten ab. In jedem Fall erhöht sich der Aufwand deutlich. Die Abbildung 10-6 zeigt exemplarisch, welche Ertrags- bzw. Kostenpositionen zu berücksichtigen sind und wie sich verschiedene Kofermente verwerten. 200
Grundsätze bei der Projektplanung Tabelle 10-9: Maximale Bereitstellungskosten von Kofermenten frei Biogasanlage mit Ansatz von Festkosten - Zündstrahl-BHKW a Gasausbeute Methangehalt Stromerlös b Variable Kosten gesamt BHKW Festkosten Fermenter u. Technik Max. Bereitstell ungskosten Güllelager m N ³/t FM % _/t FM _/t FM _/t FM _/t FM _/t FM _/t FM Altbrot (65% TS) 482,0 52,7 103,86 26,31 12,05 4,16 0,77 60,57 Altfrittierfett (95% TS) 874,0 68,0 243,01 58,62 28,19 4,16 0,26 151,77 Backabfälle (87,7% TS) 650,6 52,8 140,46 34,18 16,29 4,16 0,31 85,51 CCM 3,5% Rfas (65% TS) 425,8 52,7 139,62 23,70 10,64 4,16 0,92 100,19 Fettabscheiderrückstand (5% TS) 45,0 68,0 12,51 6,81 1,45 4,16 2,00 -1,92 Geflügelkot (15% TS) 56,3 65,0 22,77 7,32 1,74 4,16 1,96 7,59 Gehaltsfutterrübe (14,6% TS) 90,2 51,1 28,68 8,03 2,19 4,16 1,84 12,46 Gemüseabfälle (15% TS) 57,0 56,0 13,05 6,83 1,51 4,16 1,94 -1,40 Gerstenstroh (86% TS) 312,0 50,5 98,04 17,73 7,47 4,16 1,22 67,45 Glycerin (100% TS) 845,7 50,0 172,90 41,37 20,06 4,16 0,01 107,30 GPS Getreide mittl. Kornanteil (40% TS) 194,8 52,3 63,39 12,93 4,83 4,16 1,56 39,90 Grassilage anw. 1.Sch.Mitte Blüte (40% TS) 201,7 53,6 67,27 13,52 5,13 4,16 1,54 42,91 Grassilage Ø aller Schnitte (35% TS) 182,3 54,1 61,37 12,70 4,68 4,16 1,60 38,23 Wiesengras 1.Schn. Rispschieb. (18% TS) 98,1 53,9 32,90 8,66 2,51 4,16 1,83 15,74 Heu Wiese 2.f.Sch. Beginn Blüte (86% TS) 404,4 53,1 133,61 22,88 10,19 4,16 0,99 95,40 Kartoffel roh stärkereich (26% TS) 177,1 51,4 56,64 11,96 4,32 4,16 1,60 34,60 Kartoffel roh mittl. Stärkegehalt (22% TS) 150,1 51,5 48,10 10,76 3,67 4,16 1,68 27,83 Kartoffelschälabfälle roh (11% TS) 67,7 51,4 14,23 7,04 1,65 4,16 1,91 -0,54 Kartoffelschlempe frisch (6% TS) 35,0 56,3 12,26 5,75 0,93 4,16 2,00 -0,59 Käseabfall (79,3% TS) 673,8 67,5 185,97 45,49 21,57 4,16 0,53 114,21 Labmolke frisch (5% TS) 34,4 53,1 7,47 5,61 0,87 4,16 2,00 -5,17 Magermilch frisch (8,6% TS) 57,6 57,7 13,59 6,96 1,58 4,16 1,94 -1,06 Markstammkohl grün (11,5% TS) 63,2 54,3 21,35 7,03 1,63 4,16 1,92 6,61 Rindergülle (8,8% TS) 21,0 55,0 7,19 5,02 0,55 4,16 2,04 -4,59 Rapskuchen kaltpress. 15% Fett (91% TS) 579,2 62,5 148,02 36,63 17,17 4,16 0,65 89,40 Rübenkleinteile, Rübenschwänze (17% TS) 95,9 51,8 20,31 8,35 2,36 4,16 1,83 3,61 Speisereste fettreich (18% TS) 126,5 61,9 32,02 11,05 3,71 4,16 1,78 11,31 Schweinegülle (6% TS) 20,4 60,0 7,62 5,10 0,58 4,16 2,04 -4,27 Maissilage teigreif, mittl. Kö. (28% TS) 154,5 52,1 50,09 11,05 3,82 4,16 1,67 29,38 Maissilage wachsreif, mittl. Kö. (33% TS) 185,3 52,2 60,19 12,48 4,59 4,16 1,58 37,37 Maissilage wachsreif, kö.reich (35% TS) 201,5 52,3 65,57 13,24 5,00 4,16 1,54 41,63 Roggen Körner (87% TS) 597,0 52,0 193,16 31,19 14,73 4,16 0,44 142,64 Weizen Körner (87% TS) 598,2 52,8 196,53 31,74 14,98 4,16 0,45 145,19 Weizenspreu (89% TS) 262,4 50,7 54,40 15,60 6,31 4,16 1,36 26,96 Zuckerrübenblatt grün sauber (16% TS) 85,1 53,7 28,43 8,02 2,17 4,16 1,86 12,21 Zuckerrübe frisch (23% TS) 147,1 50,8 46,50 10,52 3,54 4,16 1,68 26,59 a. Annahmen: siehe Tabelle 10-8 und Investition Fermenter und Bau 200 _/m³ Abschreibung Bau 20 Jahre Investition Technik (ohne BHKW) 130 _/m³ Abschreibung Technik 10 Jahre Investition BHKW 550 _/kW Abschreibung BHKW (ohne Motor) 9 Jahre davon Zündstrahlmotor 150 _/kW Abschreibung Motor 4,5 Jahre Investition Güllelager 50 _/m³ Zinsansatz 6 % Verweilzeit 40 Tage Versicherung 0,5 % Zuschlag zum Fermenterraum 10 % Notw. Fermenterraum mit Zuschlag 0,12 m³ b. Stromertrag inkl. Zündölanteil (10% der Bruttoenergie) 201
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