Handreichung
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Grundsätze bei der Projektplanung<br />
Abb. 10-1: Schematische Darstellung zum KWK-Bonus für Anlagen bis 2 Megawatt Leistung (geändert nach /10-1/)<br />
10.2.4 Vergütungszuschlag „Technologie-Bonus“<br />
Die Mindestvergütung erhöht sich bis einschließlich<br />
einer Leistung von 5,0 Megawatt um weitere<br />
2,00 Cent pro Kilowattstunde, wenn<br />
- der Strom in Anlagen gewonnen wird, die auch in<br />
Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden, und die<br />
Biomasse durch thermochemische Vergasung oder<br />
Trockenfermentation umgewandelt oder<br />
- das zur Stromerzeugung eingesetzte Gas aus Biomasse<br />
auf Erdgasqualität aufbereitet worden ist<br />
oder<br />
- der Strom mittels Brennstoffzellen, Gasturbinen,<br />
Dampfmotoren, Organic-Rankine-Anlagen, Mehrstoffgemisch-Anlagen,<br />
insbesondere Kalina-Cycle-<br />
Anlagen, oder Stirling-Motoren gewonnen wird.<br />
Mit dem „Technologie-Bonus” will der Gesetzgeber<br />
einen Anreiz zum Einsatz innovativer, besonders energieeffizienter<br />
und damit umwelt- und klimaschonender<br />
Anlagentechniken setzen, deren Anwendung<br />
regelmäßig mit höheren Investitionskosten verbunden<br />
ist.<br />
10.3 Beurteilungsmaßstab für die<br />
Wirtschaftlichkeit<br />
Soll der Betriebszweig „Stromerzeugung aus Biogas”<br />
eine zusätzliche Einkommensquelle für landwirtschaftliche<br />
Unternehmen sein, muss sich der Betrieb<br />
der Biogasanlage rentieren. Der Aufbau eines neuen<br />
Betriebszweiges macht nur Sinn, wenn mindestens<br />
das gesamte einzusetzende Kapital (Eigen-/Fremdkapital)<br />
und die Arbeit (Fremd-/Familienarbeitskräfte)<br />
angemessen entlohnt werden. Die geeignete Kennzahl<br />
dafür ist der Unternehmergewinn. Unternehmergewinn<br />
heißt, dass nach Verzinsung des eingesetzten Kapitals<br />
und Entlohnung der Arbeit noch etwas bleibt für die<br />
Entlohnung der Betriebsleiterfunktion (bei natürlichen<br />
Personen) bzw. für die Dividende der Gesellschafter<br />
(bei juristischen Personen) und die Abgeltung<br />
des Risikos, das mit der Investition verbunden ist.<br />
Die entscheidende Frage ist dabei:<br />
Wie viel darf eine Biogasanlage kosten, wenn gerade<br />
noch ein Unternehmergewinn erzielt werden soll<br />
10.4 Erträge<br />
Die wichtigste Einnahmequelle ist der Stromverkauf.<br />
Dank des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist der<br />
Absatz und der Mindestpreis für den in das Netz eingespeisten<br />
Strom gesichert (siehe Kapitel 10.2). Darüber<br />
hinaus lassen sich in seltenen Fällen Entsorgungserlöse<br />
erzielen. Allerdings ist der Markt für<br />
Kosubstrate auf Grund der gestiegenen Nachfrage angespannt.<br />
Die Entsorgungserlöse sind in den letzten<br />
Jahren deutlich gesunken. Für manche Substrate, für<br />
die vor einigen Jahren noch Entsorgungserlöse erzielt<br />
worden sind, muss mittlerweile bezahlt werden.<br />
Leider ist es meist nicht möglich, nennenswerte<br />
Abwärmemengen zu nutzen. Erträge daraus sollte<br />
nur dann angerechnet werden, wenn wirklich ein<br />
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