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Grundsätze bei der Projektplanung<br />

Abb. 10-1: Schematische Darstellung zum KWK-Bonus für Anlagen bis 2 Megawatt Leistung (geändert nach /10-1/)<br />

10.2.4 Vergütungszuschlag „Technologie-Bonus“<br />

Die Mindestvergütung erhöht sich bis einschließlich<br />

einer Leistung von 5,0 Megawatt um weitere<br />

2,00 Cent pro Kilowattstunde, wenn<br />

- der Strom in Anlagen gewonnen wird, die auch in<br />

Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden, und die<br />

Biomasse durch thermochemische Vergasung oder<br />

Trockenfermentation umgewandelt oder<br />

- das zur Stromerzeugung eingesetzte Gas aus Biomasse<br />

auf Erdgasqualität aufbereitet worden ist<br />

oder<br />

- der Strom mittels Brennstoffzellen, Gasturbinen,<br />

Dampfmotoren, Organic-Rankine-Anlagen, Mehrstoffgemisch-Anlagen,<br />

insbesondere Kalina-Cycle-<br />

Anlagen, oder Stirling-Motoren gewonnen wird.<br />

Mit dem „Technologie-Bonus” will der Gesetzgeber<br />

einen Anreiz zum Einsatz innovativer, besonders energieeffizienter<br />

und damit umwelt- und klimaschonender<br />

Anlagentechniken setzen, deren Anwendung<br />

regelmäßig mit höheren Investitionskosten verbunden<br />

ist.<br />

10.3 Beurteilungsmaßstab für die<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Soll der Betriebszweig „Stromerzeugung aus Biogas”<br />

eine zusätzliche Einkommensquelle für landwirtschaftliche<br />

Unternehmen sein, muss sich der Betrieb<br />

der Biogasanlage rentieren. Der Aufbau eines neuen<br />

Betriebszweiges macht nur Sinn, wenn mindestens<br />

das gesamte einzusetzende Kapital (Eigen-/Fremdkapital)<br />

und die Arbeit (Fremd-/Familienarbeitskräfte)<br />

angemessen entlohnt werden. Die geeignete Kennzahl<br />

dafür ist der Unternehmergewinn. Unternehmergewinn<br />

heißt, dass nach Verzinsung des eingesetzten Kapitals<br />

und Entlohnung der Arbeit noch etwas bleibt für die<br />

Entlohnung der Betriebsleiterfunktion (bei natürlichen<br />

Personen) bzw. für die Dividende der Gesellschafter<br />

(bei juristischen Personen) und die Abgeltung<br />

des Risikos, das mit der Investition verbunden ist.<br />

Die entscheidende Frage ist dabei:<br />

Wie viel darf eine Biogasanlage kosten, wenn gerade<br />

noch ein Unternehmergewinn erzielt werden soll<br />

10.4 Erträge<br />

Die wichtigste Einnahmequelle ist der Stromverkauf.<br />

Dank des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist der<br />

Absatz und der Mindestpreis für den in das Netz eingespeisten<br />

Strom gesichert (siehe Kapitel 10.2). Darüber<br />

hinaus lassen sich in seltenen Fällen Entsorgungserlöse<br />

erzielen. Allerdings ist der Markt für<br />

Kosubstrate auf Grund der gestiegenen Nachfrage angespannt.<br />

Die Entsorgungserlöse sind in den letzten<br />

Jahren deutlich gesunken. Für manche Substrate, für<br />

die vor einigen Jahren noch Entsorgungserlöse erzielt<br />

worden sind, muss mittlerweile bezahlt werden.<br />

Leider ist es meist nicht möglich, nennenswerte<br />

Abwärmemengen zu nutzen. Erträge daraus sollte<br />

nur dann angerechnet werden, wenn wirklich ein<br />

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