Handreichung
Handreichung
Handreichung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Rechtliche und administrative Rahmenbedingungen<br />
Gülle-Einsatz von Hygienisierungsauflagen zu entkoppeln.<br />
Ausbringung des Gärrests<br />
Bei dieser betriebseigenen Anlage ist davon auszugehen,<br />
dass die Nährstoffe aus Schweinegülle und Maissilage<br />
auf den zum Betrieb gehörenden Flächen ausgebracht<br />
werden können. Durch den als NaWaRo<br />
eingesetzten P-reichen Roggen ist eine pflanzenbedarfsgerechte<br />
und standortangepasste Versorgung<br />
und Aufbringung der anfallenden Nährstoffe zu prüfen.<br />
Der Eigenverwertung des insgesamt anfallenden<br />
Gärrests nach DüngeV steht nichts entgegen.<br />
7.3.3 Modellanlage 3 – Gemeinschaftsanlage<br />
mit Rinderhaltung 250 GV und Mastschweinehaltung<br />
160 GV und NaWaRo-Einsatz<br />
Die hier angesetzten Rinder- und Schweinegüllemengen<br />
stehen für eine geplante Gemeinschaftsanlage, die<br />
i.d.R. als GbR oder GmbH betrieben wird. Als weitere<br />
Substrate sollen Mais- und Grassilage, also nachwachsende<br />
Rohstoffe eingesetzt werden.<br />
Standort der Anlage<br />
Bei der zu erwartenden elektrischen Leistung der Anlage<br />
von ca. 230 kW ohne Wärmeverwendung ist<br />
nicht davon auszugehen, dass mehr als 50 % der erzeugten<br />
Energie im Betrieb verbraucht werden. Es ist<br />
der Tatbestand der mitgezogenen Privilegierung zu<br />
prüfen. Auf Grund der Forderung, dass 50 % der eingesetzten<br />
Biomasse von dem Betrieb stammen sollen,<br />
an dem die Anlage steht, könnte diese Anlage bei dem<br />
Rinderbetrieb errichtet werden. Dem steht die in der<br />
Regel schlechtere Nutzungsmöglichkeit der anfallenden<br />
Wärme entgegen. Im vorliegenden Modellfall<br />
wird aus Gründen der Ausnutzung anfallender<br />
Wärme die Anlage auf dem Schweine haltenden Betrieb<br />
errichtet.<br />
Grundsätzlich sollte mit der Genehmigungsbehörde<br />
geprüft werden, inwieweit die Standorte als<br />
eine Gemeinschaft gesehen werden und die Kriterien<br />
untergeordneter Anlagen schwerer wiegen, als die<br />
strenge Zuordnung zu dem Ort des Anfalls der Biomasse.<br />
Es gibt Einzelfälle, in denen diese „pragmatische<br />
Sichtweise“ für zwei bis drei beteiligte Betriebe<br />
realisiert wurde.<br />
Genehmigungsverfahren<br />
Sehr unterschiedlich wird in einzelnen Bundesländern<br />
die Zuordnung zu einem Genehmigungsverfahren<br />
entschieden. In NRW wird auch bei Biogasanlagen,<br />
die keinen Bioabfall vergären, die für Bioabfall in<br />
der 4. BImSchV genannten Anlagendurchsätze angesetzt.<br />
Die Durchsatzgrenze von 10 t/d wird in diesem<br />
Fall überschritten, sodass in NRW ein vereinfachtes<br />
BImSch-Genehmigungsverfahren zu durchlaufen ist.<br />
Hygienevorschriften und bauliche Anforderungen<br />
Da es sich um eine Biogasgemeinschaftsanlage handelt,<br />
kann bei strenger Auslegung der Vorgaben der<br />
EU-HygieneV und der DüngemittelV von einem<br />
In-Verkehr-Bringen des Gärrests ausgegangen werden.<br />
In diesem Fall ist das gesamte Gärgut zu hygienisieren.<br />
Von Seiten der Genehmigungsbehörden wird<br />
jedoch oftmals versucht, zwischen der Notwendigkeit<br />
von Hygieneauflagen und ökonomischen Zwängen<br />
abzuwägen. Sind nur wenige Betriebe an der gemeinschaftlich<br />
betriebenen Anlage beteiligt, werten dies<br />
einige Genehmigungsbehörden nicht als In-Verkehr-Bringen,<br />
so dass in diesem Fall Hygienisierungsauflagen<br />
entfallen können.<br />
Ausbringung des Gärrestes<br />
Bei Gemeinschaftsanlagen ist es notwendig, das Gärsubstrat<br />
auf den Flächen aller beteiligten Betriebe wieder<br />
auszubringen, um eine pflanzenbedarfsgerechte<br />
und standortangepasste Aufbringung der anfallenden<br />
Nährstoffe zu gewährleisten. Sofern die Genehmigungsbehörde<br />
von einem In-Verkehr-Bringen des<br />
Substrates ausgeht, sind die Produktkriterien der<br />
EU-HygieneV einzuhalten.<br />
7.3.4 Modellanlage 4 – Genossenschaftsanlage<br />
mit Rinderhaltung 2000 GV<br />
Die hier vorgestellte Anlage ist stellvertretend für einen<br />
Genossenschaftsbetrieb, wie er in den neuen Bundesländern<br />
anzutreffen ist. Es werden ausschließlich<br />
Wirtschaftsdünger und Futterreste vergoren.<br />
Standort der Anlage<br />
Da die 36.000 t Rindergülle zuzüglich der anfallenden<br />
Futterreste von dem Betrieb stammen, von dem die<br />
Anlage errichtet werden soll, ist zumindest der Tatbestand<br />
der mitgezogenen Privilegierung gegeben. Somit<br />
steht der Errichtung der Anlage im Außenbereich<br />
bei dem großen Rinderbetrieb aus Sicht des Baugesetzes<br />
nichts im Wege.<br />
Genehmigungsverfahren<br />
In NRW würde die Anlage auf Grund ihrer Durchsatzleistung<br />
und der länderinternen Lesart der<br />
4. BImschV einer BImSch-Genehmigung bedürfen. Da<br />
149