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Handreichung

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Rechtliche und administrative Rahmenbedingungen<br />

7.2.1.2 Genehmigungsverfahren<br />

Ob die geplante Biogasanlage nach Baurecht oder<br />

nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt<br />

wird, ergibt sich aus den in Abb. 7-1 aufgeführten Kriterien<br />

und Grenzwerten.<br />

In der 4. BImSchV, Anhang 1, werden Anlagengrenzen<br />

aufgeführt, nach denen eine Zuordnung der<br />

betreffenden Anlage zum durchzuführenden Genehmigungsverfahren<br />

erfolgt. Kleinere Anlagen können<br />

demnach nach Baurecht genehmigt werden, größere<br />

nach Bundes-Immissionsschutzrecht.<br />

Das erste Entscheidungskriterium ist die täglich<br />

durchgesetzte Abfallmasse. Werden der Anlage mehr<br />

als 10 t Abfall pro Tag zugeführt, muss das Genehmigungsverfahren<br />

nach Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

durchlaufen werden. Die Fragestellung, ob Gülle<br />

in diesem Zusammenhang als Abfall einzustufen ist,<br />

wird in den Bundesländern unterschiedlich interpretiert.<br />

Eine weitere Lesart dabei ist, dass der gesamte<br />

Durchsatz (Wirtschaftsdünger, Abfall und eingesetzte<br />

nachwachsende Rohstoffe) landwirtschaftlicher Kofermentationsanlagen<br />

bei einer Zuordnung zu einem<br />

Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sei. Begründet<br />

wird dies damit, dass eine Mischung aus<br />

Gülle und Abfall insgesamt rechtlich als Abfall anzusehen<br />

sei.<br />

Genehmigung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage<br />

Anlagen zur biologischen Behandlung (4. BlmSchV) von<br />

nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen<br />

> 10 t/Tag<br />

ja<br />

nein<br />

Errichtung der Biogasanlage im Zusammenhang mit<br />

einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage<br />

z. B. > 2.000 Schweinemastplätze (4. BlmSchV)<br />

ja<br />

nein<br />

Güllelagerkapazität > 2.500 m³ (4. BlmSchV)<br />

nein<br />

Feuerungswärmeleistung des BHKW > 1 MW<br />

(4. BlmSchV)<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

Lagerung nicht besonders überwachungsbedürftiger<br />

Abfälle > 10 t (4. BlmSchV)<br />

ja<br />

nein<br />

Baugenehmigung<br />

Genehmigungsverfahren nach<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

Abb. 7-1: Kriterien und Verfahren der Genehmigung einer Biogasanlage, Quelle: Ratgeber für Genehmigungsverfahren bei<br />

landwirtschaftlichen Biogasanlagen, MUNLV<br />

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