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UTILMD 4.1 AHB - Edi-energy.de

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BDEW Anwendungshandbuch <strong>UTILMD</strong><br />

zu <strong>de</strong>n GPKE und GeLi Gas Prozessen<br />

23.05.2013<br />

Bei <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Hausnummer ist zusätzlich die Straße zu übermitteln. Dies resultiert daraus,<br />

dass im SG12 NAD UD C059 das 1. DE 3042 ein Muss-Element nach UN/CEFACT ist. In diesem<br />

Datenelement ist die Straße zu übermitteln. Nur dann kann im 3. DE 3042 die geän<strong>de</strong>rte<br />

Hausnummer übertragen wer<strong>de</strong>n. Wür<strong>de</strong> das 1. DE 3042 leer bleiben, das 3. DE 3042 aber gefüllt<br />

sein, wür<strong>de</strong> dies zu einem Syntax-Fehler führen.<br />

Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Konzessionsabgabe immer die<br />

zugehörige OBIS-Kennziffer zu übermitteln ist.<br />

Enthält ein Vorgang mehr als eine Än<strong>de</strong>rungsmeldung, kann <strong>de</strong>r Empfänger allen Än<strong>de</strong>rungen nur<br />

zustimmen o<strong>de</strong>r ablehnen.<br />

Der Sen<strong>de</strong>r einer Än<strong>de</strong>rungsmeldung sollte <strong>de</strong>shalb darauf achten, Datenelemente für die er nur<br />

berechtigt ist, nicht mit Datenelementen zu mischen, für die er verantwortlich ist.<br />

Zur besseren Abbildung <strong>de</strong>r erlaubten Mel<strong>de</strong>wege wird dargestellt, wer an wen Daten sen<strong>de</strong>n darf.<br />

Korrektur von Zählpunktbezeichnungen:<br />

Da die Zählpunktbezeichnung Schlüssel-ID ist, gilt hier folgen<strong>de</strong> Regelung:<br />

Sollte ausnahmsweise eine Zählpunktbezeichnung korrigiert wer<strong>de</strong>n müssen, dann wird in SG5<br />

LOC+172 „Zählpunktbezeichnung“ die bisherige ID eingetragen. Anschließend erfolgt in SG6<br />

RFF+AVE „Angabe <strong>de</strong>r korrigierten Zählpunktbezeichnung“ die Nennung <strong>de</strong>r neuen ID. In dieser<br />

Än<strong>de</strong>rungsmeldung wer<strong>de</strong>n keine weiteren Än<strong>de</strong>rungen übermittelt.<br />

FTX Segmente<br />

Freitext zur Lieferstelleni<strong>de</strong>ntifikation (FTX+AAI) gilt als zu än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Zusatzinformation zur<br />

Lieferstelle. Der allgemeine Freitext (FTX+ACB) dient dazu, zusätzliche Informationen o<strong>de</strong>r<br />

Begründungen (z. B.: Namenswechsel wg. Heirat) zur Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r auch zur<br />

Antwortbegründung mitgeben zu können.<br />

Gültigkeitszeitpunkt (Beginn zum):<br />

Der Gültigkeitszeitpunkt für aktuell <strong>de</strong>m ZP zugeordnete Berechtigte ist i<strong>de</strong>ntisch mit <strong>de</strong>m<br />

Än<strong>de</strong>rungsdatum (Än<strong>de</strong>rung zum). Der Gültigkeitszeitpunkt für zukünftig <strong>de</strong>m ZP zugeordnete<br />

Berechtigte ist <strong>de</strong>r Zeitpunkt <strong>de</strong>r Zuordnung <strong>de</strong>s Berechtigten zum ZP.<br />

Än<strong>de</strong>rungsdatum (Än<strong>de</strong>rung zum):<br />

Das Än<strong>de</strong>rungsdatum für aktuell und zukünftig <strong>de</strong>m ZP zugeordnete Berechtigte ist <strong>de</strong>r Zeitpunkt<br />

ab wann das geän<strong>de</strong>rte Stammdatum in <strong>de</strong>r Marktkommunikation zwischen <strong>de</strong>n beteiligten<br />

Marktpartnern zu verwen<strong>de</strong>n ist.<br />

Bei Stammdatenän<strong>de</strong>rungen wird unterschie<strong>de</strong>n nach Än<strong>de</strong>rungen die zu einem in <strong>de</strong>r Meldung<br />

(ggf. auch rückwirkend) genannten Datum Gültigkeit erlangen und Än<strong>de</strong>rungen die erst zu einem<br />

festen in die Zukunft gerichteten Zeitpunkt wirksam wer<strong>de</strong>n (z. B. bilanzierungsrelevante Daten).<br />

Die Fristenprüfung bei <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung von bilanzierungsrelevanten Stammdaten erfolgt<br />

ausschließlich durch <strong>de</strong>n LF o<strong>de</strong>r NB. Eine Fristenprüfung bei <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung von<br />

bilanzierungsrelevanten Stammdaten durch <strong>de</strong>n MSB o<strong>de</strong>r MDL ist nicht erlaubt.<br />

Der NB informiert immer alle Berechtigten (dazu gehören auch in die Zukunft zugeordnete<br />

Berechtigte) über geän<strong>de</strong>rte Stammdaten. An alle Berechtigten wird immer das tatsächliche<br />

Än<strong>de</strong>rungsdatum in <strong>de</strong>r Meldung übermittelt. Bei zukünftig <strong>de</strong>m ZP zugeordneten Berechtigten<br />

sind das Än<strong>de</strong>rungsdatum und <strong>de</strong>r Gültigkeitszeitpunkt unterschiedlich.<br />

Sind unterschiedliche Termine <strong>de</strong>r Inkraftsetzung von Daten erfor<strong>de</strong>rlich, so müssen entsprechend<br />

mehrere Vorgänge gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Ein Storno auf eine Stammdatenän<strong>de</strong>rung ist nicht vorgesehen. Statt<strong>de</strong>ssen muss eine erneute<br />

BDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und<br />

Wasserwirtschaft e. V.<br />

Seite 26

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