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Neue Regeln für die Disziplin Ordonnanzgewehr<br />

Verbands-Gewehrreferent Henry Herper erläutert die weitreichenden Änderungen<br />

Die Disziplin Ordonnanzgewehr<br />

ist<br />

die, die in den letzten<br />

Jahren die meisten<br />

Regeländerungen<br />

über sich ergehen lassen<br />

musste. Für das<br />

Sportjahr 2015 hat die<br />

Technische Kommission<br />

des Deutschen<br />

Schützenbundes nun<br />

weitreichende Änderungen<br />

vorgesehen.<br />

Dr. Henry Herper,<br />

Gewehrreferent des<br />

Landesverbandes, erläutert.<br />

Die Disziplin Ordonnanzgewehr<br />

wird in zwei Teildisziplinen unterteilt.<br />

Das sind 1.58.G Ordonnanzgewehr<br />

mit „Geschlossener Visierung“<br />

und 1.58.O Ordonnanzgewehr mit<br />

„Offener Visierung“. Für die Deutschen<br />

Meisterschaften werden beide<br />

Disziplinen als offene Klasse ausgetragen.<br />

Es besteht die Möglichkeit,<br />

dass Schützen in beiden Disziplinen<br />

starten. Auf Landesebene wird<br />

die Disziplin 1.58.G als offene Klasse<br />

geschossen, für die Disziplin 1.58.O<br />

wird wie bisher eine Unterteilung<br />

in Herrenklasse, Herren-Altersklasse<br />

und Senioren vorgenommen. Für<br />

die Landesmeisterschaften 2015 ist<br />

vorgesehen, dass die 1.58.O Ordonnanzgewehr<br />

mit „Offener Visierung“<br />

für die Senioren und Herren-Altersklasse<br />

am Samstag, den 13. Juni und<br />

die Herrenklasse mit den Disziplinen<br />

1.58.0 und 1.58.G am Sonntag,<br />

den 14. Juni geschossen werden. Als<br />

Mannschaftswertung ist in der Disziplin<br />

1.58.O die Herren-Altersklasse<br />

und die Herrenklasse sowie in der<br />

Disziplin 1.58.G die Herrenklasse<br />

ausgeschrieben.<br />

Eine weitere Veränderung gibt<br />

es beim Ablauf des Wettkampfes.<br />

Den Schützen steht eine Standbelegungszeit<br />

von 15 Minuten zur Verfügung,<br />

in der auch Halteübungen<br />

durchgeführt werden dürfen. In der<br />

45-minütigen Wettkampfzeit werden<br />

20 Schuss liegend und 20 Schuss stehend<br />

abgegeben. Innerhalb dieser<br />

Zeit können die Schützen vor dem<br />

Liegendanschlag und vor dem Stehendanschlag<br />

jeweils bis zu 5 Probeschüsse<br />

abgeben. Diese Regelung<br />

wurde schon in diesem Jahr bei den<br />

Deutschen Meisterschaften in Hannover<br />

angewendet. Für Betreiber<br />

elektronischer Anlagen ist zu beachten,<br />

dass nach dem Liegendanschlag<br />

ein Wechsel zur Probescheibe erfolgt.<br />

Allgemein gilt für beide Disziplinen<br />

lt. Sportordnung: „Zugelassen<br />

sind Repetiergewehre, die bis einschließlich<br />

31. 12. 1963 als Ordonnanzwaffen<br />

geführt wurden. Der<br />

Nachweis der Originaltreue obliegt<br />

dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer<br />

und Halbautomaten<br />

sind nicht zugelassen.“ Im<br />

Liegendanschlag darf ein Gewehrriemen<br />

verwendet werden. Dieser<br />

ist der Trageriemen der Waffe, der<br />

mit beiden Enden an der Waffe befestigt<br />

sein muss. Er darf um den<br />

Arm geschlungen, jedoch nicht an<br />

der Kleidung fixiert werden. Die Verwendung<br />

von Schlaufen, über die<br />

einige Originalriemen verfügen, ist<br />

nicht zulässig. Schießkleidung entsprechend<br />

der Sportordnung ist zugelassen.<br />

Bezüglich der Munition<br />

wird nur gefordert, dass sie dem Kaliber<br />

der Waffe entspricht. Ein Mindestimpuls<br />

wird nicht gefordert.<br />

Der abgebildete Schütze darf mit dieser Waffe ab 2015 nur noch in der 1.58.G starten.<br />

Foto: Henry Herper<br />

mitteldeutscher schütze 6/2014 31

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