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Transportversicherung

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Internationale Transportrisiken<br />

<strong>Transportversicherung</strong> und Instrumente des Risikomanagements am<br />

Beispiel der Auswahl von Incoterms-Klauseln Incoterms® 2010<br />

Christian Buschkotte, 21.03.2012


<strong>Transportversicherung</strong> und Instrumente des Risikomanagements am<br />

Beispiel der Auswahl von Incoterms-Klauseln Incoterms® 2010<br />

Gegensätze in den Transportmitteln<br />

Schadenbeispiele<br />

Begriff der <strong>Transportversicherung</strong><br />

Versichertes Interesse auf der Bezugsseite<br />

am Beispiel definierter Incoterms<br />

Versichertes Interesse auf der Versandseite<br />

am Beispiel definierter Incoterms<br />

Zusammenhang Waren- und Haftungsversicherung<br />

Haftung der Verkehrsträger<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 2


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Gegensätze in den Transportmitteln<br />

■ 2006 „Emma Maersk“: größtes Containerschiff mit 11.000 TEU<br />

■ Stapelhöhe unter Deck bis zu 10 Container, auf Deck bis zu 22<br />

Container nebeneinander (theoretisch bis zu 14.300 Container)<br />

■ Tiefgang ca. 15 m, Breite ca. 54,2 m, Länge 382 m, Höhe 65,2 m<br />

Geschwindigkeit: Vmax 26 kn/48km/h<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 3


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Gegensätze in den Transportmitteln<br />

■ 2006 „asiatisches<br />

Federschiff“ mit 1 TEU im<br />

Schleppverband<br />

■ Stapelhöhe 1 Container<br />

an Deck<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 4


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Schadenbeispiele<br />

■ „Hanjin Pennsylvania“<br />

Baujahr 2003<br />

größter Schaden in 2003<br />

■ Brand in einem Container<br />

■ Schiff Totalschaden,<br />

Ware zu 70% vernichtet<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 5


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Schadenbeispiele<br />

■ „Hanjin Pennsylvania“<br />

Baujahr 2003<br />

größter Schaden in 2003<br />

■ Brand in einem Container<br />

■ Schiff Totalschaden,<br />

Ware zu 70% vernichtet<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 6


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Schadenbeispiele<br />

■ Seeschlag,<br />

hohe Welle die gegen<br />

das Schiff schlägt<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 7


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Schadenbeispiele<br />

■ „Hyundai Fortune“ – Containerschiff (ca. 5.500 TEU);<br />

Explosion am 21.03.2006<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 8


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Schadenbeispiele<br />

■ „Rena“ – Containerschiff (ca. 3.351 TEU);<br />

Havarie vor Neuseeland am 5. Oktober 2011<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 9


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Schadenbeispiele<br />

■ Piraterie<br />

Entführter Supertanker "Sirius Star": Die modernen Seeräuber, die allein<br />

in 2008 mehr als 60-mal vor der Küste Somalias zuschlugen,<br />

gelten dank der Millioneneinnahmen aus dem erpressten Lösegeld als<br />

Vorbilder und wirtschaftlich erfolgreiche "Macher-Typen" ...<br />

Somalische Piraten vor der "MV Faina<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 10


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Schadenbeispiele<br />

■ Piraterie<br />

In 2008 gekaperter, aus<br />

Kuala Lumpur kommender<br />

Tanker (Hyundai Bunga<br />

Melati Dua.) auf dem Weg<br />

nach Rotterdam.<br />

Erpresst wurden von den<br />

Piraten ca. € 1 Mio.<br />

Bunga Melati Dua. 22.254 Grt. 32.169 Tdw. Hyundai Heavy Industries Co. Ltd 03/1997. IMO No. 9123661. Flag Malaysia<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 11


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Schadenbeispiele<br />

■ Transportmittelunfall<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 12


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Begriff der <strong>Transportversicherung</strong><br />

■ „<strong>Transportversicherung</strong> ist eine Schadenversicherung der mit<br />

einem Transportmittel oder mit transportierten Gütern in<br />

Verbindung stehenden und im Vertrag bezeichneten Interessen<br />

gegen eine Vielzahl von Gefahren, die während der Dauer der<br />

Bewegung oder der Bewegungsbereitschaft vorhanden sind.“<br />

(Enge: „<strong>Transportversicherung</strong>“)<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 13


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Begriff der <strong>Transportversicherung</strong><br />

■ Interesse / Gefahrtragung<br />

Die Art des Interesses, also die Beziehung zu dem versicherten<br />

Objekt, können sehr unterschiedlich sein, und es ist möglich, dass<br />

mehrere Interessenträger jeweils unterschiedliche Interessen<br />

haben, die alle auf das gleiche Objekt gerichtet sind !<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 14


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Versichertes Interesse<br />

■ Entsprechend Ziffer 1.1 der Bestimmungen für die laufende<br />

Versicherung besteht Versicherungsschutz für die eigene<br />

Gefahrtragung des Versicherungsnehmers und für fremde<br />

Rechnung durch Auftrag.<br />

■ Abweichende Vereinbarungen:<br />

Import / Export-Schutzversicherung<br />

Von Haus zu Haus Klausel / unabhängig von der Gefahrtragung<br />

■ Versichert ist auch das Interesse bzgl.<br />

- imaginärem Gewinn<br />

- Fracht und Zoll<br />

- Steuern, Abgaben und sonstiger Kosten<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 15


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Versichertes Interesse (Bezüge/Importe 2011)<br />

■ Bezüge:<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 16


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Versichertes Interesse (Bezüge/Importe)<br />

■ Bezüge:<br />

■ Möglichkeit zum Transfer finanzieller Risiken aus einem etwaigen<br />

Verlust oder einer eventuellen Beschädigung von Warenbezügen<br />

(Rohstoffversorgung) auf den Versicherer (Güterschaden).<br />

■ Absicherung von fortlaufenden Kosten der Versicherungsnehmerin<br />

im Falle eines vorausgegangenen und versicherten Güterschadens<br />

auf der Bezugsseite (Güterfolgeschaden).<br />

■ Versicherung eines imaginären Gewinns, den der Käufer am<br />

Ankunftsort nach kaufmännischer Berechnung durch<br />

Weiterveräußerung, Bearbeitung oder Veredelung zu erzielen<br />

hofft.<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 17


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Versichertes Interesse (Bezüge/Importe)<br />

■ Bezüge:<br />

■ Abschluss einer Import-Schutzversicherung. Im Gegensatz zu<br />

anderen Incoterms-Klauseln wird bei CIF und CIP die <strong>Transportversicherung</strong><br />

- losgelöst der überwiegenden Gefahrtragung des<br />

Käufers - durch den Verkäufer abgeschlossen. Um weiterhin den<br />

lokal, gewohnten Versicherungsschutz zu genießen kann eine<br />

entsprechende Schutzversicherung abgeschlossen werden.<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 18


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Versichertes Interesse / Bezüge<br />

■ Bezüge am Beispiel eines vereinbarten Incoterm CIF:<br />

□ Versicherungsschutz ist im Rahmen der Mindestbedingungen<br />

(Seetransportversicherung) abzuschließen:<br />

“Der Verkäufer hat auf eigene Kosten eine <strong>Transportversicherung</strong> abzuschließen, die<br />

zumindest der Mindestdeckung gemäß den Klauseln( C ) der Institute Cargo Clauses oder<br />

ähnlichen Klauseln entspricht. Die Versicherung ist bei Einzelversicherern oder<br />

Versicherungsgesellschaften mit einwandfreiem Leumund abzuschließen und muß den<br />

Käufer oder jede andere Person mit einem versicherbaren Interesse an der Ware<br />

berechtigen, Ansprüche direkt bei dem Versicherer geltend zu machen.“<br />

Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht<br />

über, wenn die Ware an Bord des Schiffs gelangt (Abstellen auf<br />

dem Deck). Danach trägt der Käufer alle Gefahren / Risiken des<br />

verbleibenden Transports bis zum Bestimmungsort.<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 19


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Versichertes Interesse (Bezüge/Importe 2011)<br />

■ Bezüge:<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 20


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Versichertes Interesse / Versendungen<br />

■ Versendungen:<br />

■ Möglichkeit zum Transfer finanzieller Risiken aus einem etwaigen<br />

Verlust oder einer eventuellen Beschädigung von<br />

Warenversendungen (Endprodukte/Halbfertigprodukte) auf den<br />

Versicherer (Güterschaden).<br />

■ Abschluss einer Export-Schutzversicherung. Die Gefahrtragungspflicht<br />

des Käufers schließt nicht aus, dass der Exporteur bei einem<br />

Schaden der Geschädigte ist, obwohl er seinen Vertragspflichten<br />

voll nachgekommen ist.<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 21


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Versichertes Interesse / Versendungen<br />

■ Versand am Beispiel eines vereinbarten Incoterm DDP:<br />

□ ... der Verkäufer muss dem Käufer auf eigene Gefahr und Kosten<br />

die Ware am benannten Bestimmungsort, an vereinbarter Stelle<br />

entladebereit zur Verfügung stellen...<br />

“Der Verkäufer hat gegenüber dem Käufer keine Verpflichtung einen Versicherungsvertrag<br />

abzuschließen. Jedoch hat der Verkäufer dem Käufer auf dessen Verlangen, Gefahr und<br />

(gegebenenfalls entstehende) Kosten jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die der<br />

Käufer für den Abschluß einer Versicherung benötigt.<br />

□ aber: Siehe § 412 HGB “Verladen und Entladen”<br />

Der Absender schuldet “beförderungssicheres”<br />

Be- und Entladen.<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 22


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Versichertes Interesse / Versendungen<br />

■ Versendungen am Beispiel Incoterm FOB:<br />

Die eigentliche Gefahrtragungspflicht des Käufers schließt nicht aus,<br />

dass der Exporteur bei einem Schaden der Geschädigte ist, obwohl<br />

er seinen Vertragspflichten voll nachgekommen ist.<br />

Zu berücksichtigen ist, dass die Ware nicht überwiegend zum<br />

Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vollständig bezahlt wurde.<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 23


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Incoterms 2010<br />

■ Die Incoterms 2010 sind zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Die<br />

Verwendung früherer Klauseln ist dennoch möglich.<br />

■ Neu ist der nationale sowie internationale Anwendungsbereich.<br />

■ Bei den Incoterms 2010 wurde die Zahl der Klauseln von 13 auf 11<br />

reduziert. Zwei Klauseln wurden dabei neu geschaffen (DAP –<br />

delivered at place, DAT – delivered at terminal), die multimodal<br />

anwendbar sind. Vier nach Einschätzung der ICC – wenig<br />

praxisrelevante Regeln wurden herausgenommen (DAF, DES, DEQ<br />

und DDU).<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 24


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Incoterms 2010<br />

■ Die Neuerung umfasst auch die Aufteilung der Klauseln in sieben<br />

multimodal anwendbare Klauseln (Rules for any Mode or Modes of<br />

Transport) auf der einen Seite und vier für See- und<br />

Binnenschifftransport geeignete Klauseln (Rules for Sea and Inland<br />

Waterway Transport) auf der anderen Seite.<br />

■ Bei den bekannten Klauseln FOB, CFR und CIF wurde der Kostenund<br />

Gefahrenübergang neu geregelt. Bisher war dieser mit dem<br />

Überschreiten der Schiffsreling definiert; bei den Incoterms 2010 ist<br />

der Gefahrenübergang nun mit dem Verladen des Transportgutes an<br />

Bord des Schiffes gegeben.<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 25


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Incoterms 2010<br />

■ Die Versicherungsregelungen der Incoterms:<br />

□ Zwei Klauseln der Incoterms sehen eine Verpflichtung des<br />

Verkäufers vor, die Ware zu versichern (CIF/CIP). Der Transport<br />

wird in diesen Fällen vom Verkäufer organisiert, die<br />

Gefahrtragung geht jedoch bereits bei der Übergabe der Ware<br />

an den Frachtführer (CIP) oder mit Verbringung an Bord des<br />

Schiffes (CIF) auf den Käufer über. Die Klauseln sehen nur eine<br />

Minimum-Versicherung vor.<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 26


Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 27


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 28


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 29


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 30


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Incoterms 2010<br />

■ Bei der Auswahl der Incoterms ist vorab die Kompatibilität im<br />

Hinblick auf die Transportart zu prüfen:<br />

□ CFR, CIF, FAS, FOB sind nur für den Seetransport bzw. den<br />

Binnenschiffahrtstransport geeignet.<br />

□ Bei FOB verlässt ein Container bereits Ihren Einflussbereich mit<br />

Übergabe an den Container Yard Betreiber. Der<br />

Gefahrenübergang ist jedoch zu dem Zeitpunkt die Ware an<br />

Bord des Schiffs gelangt (Abstellen auf dem Deck).<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 31


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Incoterms 2010<br />

■ Bei der Auswahl der Incoterms ist vorab zu prüfen, ob die<br />

auferlegten Pflichten von den Vertragsparteien erfüllbar sind.<br />

□ Export-/Importabwicklung für Nichtgebietsansässige<br />

□ Genehmigungen und Zollformalitäten der Ausfuhr, Durchfuhr<br />

und Einfuhr gehen z.B. bei DDP zulasten des Verkäufers.<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 32


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Incoterms 2010<br />

■ Die Incoterms-Klausel ist richtigerweise wie folgt zu vereinbaren:<br />

□ 3 Buchstaben<br />

□ Ort (Destination so genau wie möglich)<br />

□ ICC-Incoterms 2010 / ICC- Incoterms 2000 etc.<br />

Beispiel: FOB Hamburg, Burchardkai, ICC-Incoterms 2010<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 33


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Incoterms 2010<br />

■ In den Incoterms werden nachfolgende Pflichten des Verkäufers und<br />

Käufers geregelt:<br />

□ Verantwortung für Ausfuhr, Durchfuhr, Einfuhr<br />

□ Transport- und Versicherungsvertrag<br />

□ Liefer- und Bestimmungsort sowie Ladestelle<br />

□ Lieferhandlung, Beladung und Entladung<br />

□ Übergang der Gefahr<br />

□ Zuordnung der Kosten<br />

□ Benachrichtigungs- und Informationspflichten<br />

□ Verpackung und Kennzeichnung<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 34


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Zusammenhang zwischen Warenversicherung und Haftungsversicherung<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 35


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Haftung der Verkehrsträger<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 36


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Haftung der Verkehrsträger<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 37


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Haftung der Verkehrsträger<br />

■ Bitte berücksichtigen Sie generell:<br />

Auch über den beauftragten Spediteur werden<br />

Versicherungsprämien erhoben.<br />

Ziffer 21.3 ADSp (siehe auch § 454 III HGB):<br />

„Der Spediteur hat nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang der<br />

Versicherung zu entscheiden und sie zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen,<br />

es sei denn, der Auftraggeber erteilt dem Spediteur unter Angabe der<br />

Versicherungssumme und der zu deckenden Gefahren schriftlich eine andere<br />

Weisung“<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 38


<strong>Transportversicherung</strong><br />

Haftung der Verkehrsträger - Besorgung der Versicherung durch den Spediteur<br />

■ § 454 III HGB<br />

...”Der Spediteur schließt die erforderlichen Verträge im eigenen<br />

Namen, oder, sofern er hierzu bevollmächtigt ist, im Namen des<br />

Versenders ab.“<br />

aber: Siehe Ziffer 21. “Versicherung des Gutes” ADSp<br />

“Der Spediteur besorgt die Versicherung des Gutes (z.B. Transport- oder Lagerversicherung bei<br />

einem Versicherer seiner Wahl...” (Ziffer 21.1)<br />

“Der Spediteur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Versicherung des Gutes zu besorgen,<br />

wenn dies im Interesse des Auftraggebers liegt. Der Spediteur darf vermuten, dass die Eindeckung<br />

einer Versicherung im Interesse des Auftraggebers liegt, insbesondere wenn...” (Ziffer 21.2)<br />

“Der Spediteur hat nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang der Versicherung zu<br />

entscheiden und sie zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen, es sei denn, der Auftraggeber<br />

erteilt dem Spediteur unter Angabe der Versicherungssumme und der zu deckenden Gefahren<br />

schriftlich eine andere Weisung.” (Ziffer 21.3)<br />

Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 39


Ende !<br />

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