Transportversicherung
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Internationale Transportrisiken<br />
<strong>Transportversicherung</strong> und Instrumente des Risikomanagements am<br />
Beispiel der Auswahl von Incoterms-Klauseln Incoterms® 2010<br />
Christian Buschkotte, 21.03.2012
<strong>Transportversicherung</strong> und Instrumente des Risikomanagements am<br />
Beispiel der Auswahl von Incoterms-Klauseln Incoterms® 2010<br />
Gegensätze in den Transportmitteln<br />
Schadenbeispiele<br />
Begriff der <strong>Transportversicherung</strong><br />
Versichertes Interesse auf der Bezugsseite<br />
am Beispiel definierter Incoterms<br />
Versichertes Interesse auf der Versandseite<br />
am Beispiel definierter Incoterms<br />
Zusammenhang Waren- und Haftungsversicherung<br />
Haftung der Verkehrsträger<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 2
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Gegensätze in den Transportmitteln<br />
■ 2006 „Emma Maersk“: größtes Containerschiff mit 11.000 TEU<br />
■ Stapelhöhe unter Deck bis zu 10 Container, auf Deck bis zu 22<br />
Container nebeneinander (theoretisch bis zu 14.300 Container)<br />
■ Tiefgang ca. 15 m, Breite ca. 54,2 m, Länge 382 m, Höhe 65,2 m<br />
Geschwindigkeit: Vmax 26 kn/48km/h<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 3
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Gegensätze in den Transportmitteln<br />
■ 2006 „asiatisches<br />
Federschiff“ mit 1 TEU im<br />
Schleppverband<br />
■ Stapelhöhe 1 Container<br />
an Deck<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 4
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Schadenbeispiele<br />
■ „Hanjin Pennsylvania“<br />
Baujahr 2003<br />
größter Schaden in 2003<br />
■ Brand in einem Container<br />
■ Schiff Totalschaden,<br />
Ware zu 70% vernichtet<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 5
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Schadenbeispiele<br />
■ „Hanjin Pennsylvania“<br />
Baujahr 2003<br />
größter Schaden in 2003<br />
■ Brand in einem Container<br />
■ Schiff Totalschaden,<br />
Ware zu 70% vernichtet<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 6
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Schadenbeispiele<br />
■ Seeschlag,<br />
hohe Welle die gegen<br />
das Schiff schlägt<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 7
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Schadenbeispiele<br />
■ „Hyundai Fortune“ – Containerschiff (ca. 5.500 TEU);<br />
Explosion am 21.03.2006<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 8
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Schadenbeispiele<br />
■ „Rena“ – Containerschiff (ca. 3.351 TEU);<br />
Havarie vor Neuseeland am 5. Oktober 2011<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 9
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Schadenbeispiele<br />
■ Piraterie<br />
Entführter Supertanker "Sirius Star": Die modernen Seeräuber, die allein<br />
in 2008 mehr als 60-mal vor der Küste Somalias zuschlugen,<br />
gelten dank der Millioneneinnahmen aus dem erpressten Lösegeld als<br />
Vorbilder und wirtschaftlich erfolgreiche "Macher-Typen" ...<br />
Somalische Piraten vor der "MV Faina<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 10
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Schadenbeispiele<br />
■ Piraterie<br />
In 2008 gekaperter, aus<br />
Kuala Lumpur kommender<br />
Tanker (Hyundai Bunga<br />
Melati Dua.) auf dem Weg<br />
nach Rotterdam.<br />
Erpresst wurden von den<br />
Piraten ca. € 1 Mio.<br />
Bunga Melati Dua. 22.254 Grt. 32.169 Tdw. Hyundai Heavy Industries Co. Ltd 03/1997. IMO No. 9123661. Flag Malaysia<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 11
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Schadenbeispiele<br />
■ Transportmittelunfall<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 12
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Begriff der <strong>Transportversicherung</strong><br />
■ „<strong>Transportversicherung</strong> ist eine Schadenversicherung der mit<br />
einem Transportmittel oder mit transportierten Gütern in<br />
Verbindung stehenden und im Vertrag bezeichneten Interessen<br />
gegen eine Vielzahl von Gefahren, die während der Dauer der<br />
Bewegung oder der Bewegungsbereitschaft vorhanden sind.“<br />
(Enge: „<strong>Transportversicherung</strong>“)<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 13
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Begriff der <strong>Transportversicherung</strong><br />
■ Interesse / Gefahrtragung<br />
Die Art des Interesses, also die Beziehung zu dem versicherten<br />
Objekt, können sehr unterschiedlich sein, und es ist möglich, dass<br />
mehrere Interessenträger jeweils unterschiedliche Interessen<br />
haben, die alle auf das gleiche Objekt gerichtet sind !<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 14
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Versichertes Interesse<br />
■ Entsprechend Ziffer 1.1 der Bestimmungen für die laufende<br />
Versicherung besteht Versicherungsschutz für die eigene<br />
Gefahrtragung des Versicherungsnehmers und für fremde<br />
Rechnung durch Auftrag.<br />
■ Abweichende Vereinbarungen:<br />
Import / Export-Schutzversicherung<br />
Von Haus zu Haus Klausel / unabhängig von der Gefahrtragung<br />
■ Versichert ist auch das Interesse bzgl.<br />
- imaginärem Gewinn<br />
- Fracht und Zoll<br />
- Steuern, Abgaben und sonstiger Kosten<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 15
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Versichertes Interesse (Bezüge/Importe 2011)<br />
■ Bezüge:<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 16
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Versichertes Interesse (Bezüge/Importe)<br />
■ Bezüge:<br />
■ Möglichkeit zum Transfer finanzieller Risiken aus einem etwaigen<br />
Verlust oder einer eventuellen Beschädigung von Warenbezügen<br />
(Rohstoffversorgung) auf den Versicherer (Güterschaden).<br />
■ Absicherung von fortlaufenden Kosten der Versicherungsnehmerin<br />
im Falle eines vorausgegangenen und versicherten Güterschadens<br />
auf der Bezugsseite (Güterfolgeschaden).<br />
■ Versicherung eines imaginären Gewinns, den der Käufer am<br />
Ankunftsort nach kaufmännischer Berechnung durch<br />
Weiterveräußerung, Bearbeitung oder Veredelung zu erzielen<br />
hofft.<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 17
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Versichertes Interesse (Bezüge/Importe)<br />
■ Bezüge:<br />
■ Abschluss einer Import-Schutzversicherung. Im Gegensatz zu<br />
anderen Incoterms-Klauseln wird bei CIF und CIP die <strong>Transportversicherung</strong><br />
- losgelöst der überwiegenden Gefahrtragung des<br />
Käufers - durch den Verkäufer abgeschlossen. Um weiterhin den<br />
lokal, gewohnten Versicherungsschutz zu genießen kann eine<br />
entsprechende Schutzversicherung abgeschlossen werden.<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 18
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Versichertes Interesse / Bezüge<br />
■ Bezüge am Beispiel eines vereinbarten Incoterm CIF:<br />
□ Versicherungsschutz ist im Rahmen der Mindestbedingungen<br />
(Seetransportversicherung) abzuschließen:<br />
“Der Verkäufer hat auf eigene Kosten eine <strong>Transportversicherung</strong> abzuschließen, die<br />
zumindest der Mindestdeckung gemäß den Klauseln( C ) der Institute Cargo Clauses oder<br />
ähnlichen Klauseln entspricht. Die Versicherung ist bei Einzelversicherern oder<br />
Versicherungsgesellschaften mit einwandfreiem Leumund abzuschließen und muß den<br />
Käufer oder jede andere Person mit einem versicherbaren Interesse an der Ware<br />
berechtigen, Ansprüche direkt bei dem Versicherer geltend zu machen.“<br />
Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht<br />
über, wenn die Ware an Bord des Schiffs gelangt (Abstellen auf<br />
dem Deck). Danach trägt der Käufer alle Gefahren / Risiken des<br />
verbleibenden Transports bis zum Bestimmungsort.<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 19
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Versichertes Interesse (Bezüge/Importe 2011)<br />
■ Bezüge:<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 20
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Versichertes Interesse / Versendungen<br />
■ Versendungen:<br />
■ Möglichkeit zum Transfer finanzieller Risiken aus einem etwaigen<br />
Verlust oder einer eventuellen Beschädigung von<br />
Warenversendungen (Endprodukte/Halbfertigprodukte) auf den<br />
Versicherer (Güterschaden).<br />
■ Abschluss einer Export-Schutzversicherung. Die Gefahrtragungspflicht<br />
des Käufers schließt nicht aus, dass der Exporteur bei einem<br />
Schaden der Geschädigte ist, obwohl er seinen Vertragspflichten<br />
voll nachgekommen ist.<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 21
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Versichertes Interesse / Versendungen<br />
■ Versand am Beispiel eines vereinbarten Incoterm DDP:<br />
□ ... der Verkäufer muss dem Käufer auf eigene Gefahr und Kosten<br />
die Ware am benannten Bestimmungsort, an vereinbarter Stelle<br />
entladebereit zur Verfügung stellen...<br />
“Der Verkäufer hat gegenüber dem Käufer keine Verpflichtung einen Versicherungsvertrag<br />
abzuschließen. Jedoch hat der Verkäufer dem Käufer auf dessen Verlangen, Gefahr und<br />
(gegebenenfalls entstehende) Kosten jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die der<br />
Käufer für den Abschluß einer Versicherung benötigt.<br />
□ aber: Siehe § 412 HGB “Verladen und Entladen”<br />
Der Absender schuldet “beförderungssicheres”<br />
Be- und Entladen.<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 22
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Versichertes Interesse / Versendungen<br />
■ Versendungen am Beispiel Incoterm FOB:<br />
Die eigentliche Gefahrtragungspflicht des Käufers schließt nicht aus,<br />
dass der Exporteur bei einem Schaden der Geschädigte ist, obwohl<br />
er seinen Vertragspflichten voll nachgekommen ist.<br />
Zu berücksichtigen ist, dass die Ware nicht überwiegend zum<br />
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vollständig bezahlt wurde.<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 23
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Incoterms 2010<br />
■ Die Incoterms 2010 sind zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Die<br />
Verwendung früherer Klauseln ist dennoch möglich.<br />
■ Neu ist der nationale sowie internationale Anwendungsbereich.<br />
■ Bei den Incoterms 2010 wurde die Zahl der Klauseln von 13 auf 11<br />
reduziert. Zwei Klauseln wurden dabei neu geschaffen (DAP –<br />
delivered at place, DAT – delivered at terminal), die multimodal<br />
anwendbar sind. Vier nach Einschätzung der ICC – wenig<br />
praxisrelevante Regeln wurden herausgenommen (DAF, DES, DEQ<br />
und DDU).<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 24
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Incoterms 2010<br />
■ Die Neuerung umfasst auch die Aufteilung der Klauseln in sieben<br />
multimodal anwendbare Klauseln (Rules for any Mode or Modes of<br />
Transport) auf der einen Seite und vier für See- und<br />
Binnenschifftransport geeignete Klauseln (Rules for Sea and Inland<br />
Waterway Transport) auf der anderen Seite.<br />
■ Bei den bekannten Klauseln FOB, CFR und CIF wurde der Kostenund<br />
Gefahrenübergang neu geregelt. Bisher war dieser mit dem<br />
Überschreiten der Schiffsreling definiert; bei den Incoterms 2010 ist<br />
der Gefahrenübergang nun mit dem Verladen des Transportgutes an<br />
Bord des Schiffes gegeben.<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 25
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Incoterms 2010<br />
■ Die Versicherungsregelungen der Incoterms:<br />
□ Zwei Klauseln der Incoterms sehen eine Verpflichtung des<br />
Verkäufers vor, die Ware zu versichern (CIF/CIP). Der Transport<br />
wird in diesen Fällen vom Verkäufer organisiert, die<br />
Gefahrtragung geht jedoch bereits bei der Übergabe der Ware<br />
an den Frachtführer (CIP) oder mit Verbringung an Bord des<br />
Schiffes (CIF) auf den Käufer über. Die Klauseln sehen nur eine<br />
Minimum-Versicherung vor.<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 26
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 27
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 28
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 29
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 30
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Incoterms 2010<br />
■ Bei der Auswahl der Incoterms ist vorab die Kompatibilität im<br />
Hinblick auf die Transportart zu prüfen:<br />
□ CFR, CIF, FAS, FOB sind nur für den Seetransport bzw. den<br />
Binnenschiffahrtstransport geeignet.<br />
□ Bei FOB verlässt ein Container bereits Ihren Einflussbereich mit<br />
Übergabe an den Container Yard Betreiber. Der<br />
Gefahrenübergang ist jedoch zu dem Zeitpunkt die Ware an<br />
Bord des Schiffs gelangt (Abstellen auf dem Deck).<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 31
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Incoterms 2010<br />
■ Bei der Auswahl der Incoterms ist vorab zu prüfen, ob die<br />
auferlegten Pflichten von den Vertragsparteien erfüllbar sind.<br />
□ Export-/Importabwicklung für Nichtgebietsansässige<br />
□ Genehmigungen und Zollformalitäten der Ausfuhr, Durchfuhr<br />
und Einfuhr gehen z.B. bei DDP zulasten des Verkäufers.<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 32
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Incoterms 2010<br />
■ Die Incoterms-Klausel ist richtigerweise wie folgt zu vereinbaren:<br />
□ 3 Buchstaben<br />
□ Ort (Destination so genau wie möglich)<br />
□ ICC-Incoterms 2010 / ICC- Incoterms 2000 etc.<br />
Beispiel: FOB Hamburg, Burchardkai, ICC-Incoterms 2010<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 33
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Incoterms 2010<br />
■ In den Incoterms werden nachfolgende Pflichten des Verkäufers und<br />
Käufers geregelt:<br />
□ Verantwortung für Ausfuhr, Durchfuhr, Einfuhr<br />
□ Transport- und Versicherungsvertrag<br />
□ Liefer- und Bestimmungsort sowie Ladestelle<br />
□ Lieferhandlung, Beladung und Entladung<br />
□ Übergang der Gefahr<br />
□ Zuordnung der Kosten<br />
□ Benachrichtigungs- und Informationspflichten<br />
□ Verpackung und Kennzeichnung<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 34
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Zusammenhang zwischen Warenversicherung und Haftungsversicherung<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 35
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Haftung der Verkehrsträger<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 36
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Haftung der Verkehrsträger<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 37
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Haftung der Verkehrsträger<br />
■ Bitte berücksichtigen Sie generell:<br />
Auch über den beauftragten Spediteur werden<br />
Versicherungsprämien erhoben.<br />
Ziffer 21.3 ADSp (siehe auch § 454 III HGB):<br />
„Der Spediteur hat nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang der<br />
Versicherung zu entscheiden und sie zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen,<br />
es sei denn, der Auftraggeber erteilt dem Spediteur unter Angabe der<br />
Versicherungssumme und der zu deckenden Gefahren schriftlich eine andere<br />
Weisung“<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 38
<strong>Transportversicherung</strong><br />
Haftung der Verkehrsträger - Besorgung der Versicherung durch den Spediteur<br />
■ § 454 III HGB<br />
...”Der Spediteur schließt die erforderlichen Verträge im eigenen<br />
Namen, oder, sofern er hierzu bevollmächtigt ist, im Namen des<br />
Versenders ab.“<br />
aber: Siehe Ziffer 21. “Versicherung des Gutes” ADSp<br />
“Der Spediteur besorgt die Versicherung des Gutes (z.B. Transport- oder Lagerversicherung bei<br />
einem Versicherer seiner Wahl...” (Ziffer 21.1)<br />
“Der Spediteur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Versicherung des Gutes zu besorgen,<br />
wenn dies im Interesse des Auftraggebers liegt. Der Spediteur darf vermuten, dass die Eindeckung<br />
einer Versicherung im Interesse des Auftraggebers liegt, insbesondere wenn...” (Ziffer 21.2)<br />
“Der Spediteur hat nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang der Versicherung zu<br />
entscheiden und sie zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen, es sei denn, der Auftraggeber<br />
erteilt dem Spediteur unter Angabe der Versicherungssumme und der zu deckenden Gefahren<br />
schriftlich eine andere Weisung.” (Ziffer 21.3)<br />
Transportrisiken – Instrumente des Risikomanagements und Incoterms 2010/Christian Buschkotte /März 2012 / Seite 39
Ende !<br />
... und Fragen ???