WAVE Multi Asset Quant Fonds. - LBBW Asset Management ...
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Widerrufsrecht des Käufers.<br />
Belehrung über das Recht des Käufers zum<br />
Widerruf nach § 126 InvG (Haustürgeschäfte).<br />
Hinweis nach § 126 des Investmentgesetzes<br />
1. Ist der Käufer von Anteilen durch mündliche Verhandlungen<br />
außerhalb der ständigen Geschäftsräume<br />
desjenigen, der die Anteile verkauft oder den<br />
Verkauf vermittelt hat, dazu bestimmt worden, eine<br />
auf den Kauf gerichtete Willenserklärung abzugeben,<br />
so ist er an diese Erklärung nur gebunden,<br />
wenn er sie nicht der Kapitalanlagegesellschaft<br />
gegenüber binnen einer Frist von zwei Wochen<br />
schriftlich widerruft; dies gilt auch dann, wenn<br />
derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf<br />
vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume<br />
hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft<br />
i. S. d. § 312 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so<br />
ist bei einem Erwerb von Finanzdienstleistungen,<br />
deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen<br />
unterliegt (§ 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB), ein Widerruf<br />
ausgeschlossen.<br />
2. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung<br />
der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist<br />
zu richten an:<br />
<strong>LBBW</strong> <strong>Asset</strong> <strong>Management</strong><br />
Investmentgesellschaft mbH<br />
Kronenstraße 20<br />
70173 Stuttgart<br />
Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn<br />
die Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss<br />
dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine<br />
Kaufab rechnung übersandt worden ist und darin<br />
eine Belehrung über das Widerrufsrecht enthal-<br />
ten ist, die den Anforderungen des § 355 Abs. 2<br />
Satz 1 i. V. m. § 360 Abs. 1 des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuchs genügt. Ist streitig, ob oder zu<br />
welchem Zeitpunkt die Durchschrift des Antrags<br />
auf Vertragsabschluss dem Käufer ausgehändigt<br />
oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden<br />
ist, trifft die Beweislast den Verkäufer.<br />
3. Das Recht zum Widerruf besteht nicht, wenn der<br />
Verkäufer nachweist, dass<br />
1. der Käufer die Anteile im Rahmen seines Gewerbebetriebes<br />
erworben hat oder<br />
2. er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum<br />
Verkauf der Anteile geführt haben, aufgrund<br />
vorhergehender Bestellung gemäß § 55 Abs. 1<br />
der Gewerbeordnung aufgesucht hat.<br />
4. Ist der Widerruf erfolgt und hat der Käufer bereits<br />
Zahlungen geleistet, so ist die Kapitalanlagegesellschaft<br />
verpfl ichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zug<br />
um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen<br />
Anteile, die bezahlten Kosten und einen Betrag<br />
auszuzahlen, der dem Wert der bezahlten Anteile<br />
am Tage nach dem Eingang der Widerrufserklärung<br />
entspricht.<br />
5. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet<br />
werden.<br />
6. Die Maßgaben der Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend<br />
für den Verkauf der Anteile durch den<br />
Anleger.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
Verkaufsprospekt Ausgabe Mai 2012<br />
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