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WAVE Multi Asset Quant Fonds. - LBBW Asset Management ...

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Widerrufsrecht des Käufers.<br />

Belehrung über das Recht des Käufers zum<br />

Widerruf nach § 126 InvG (Haustürgeschäfte).<br />

Hinweis nach § 126 des Investmentgesetzes<br />

1. Ist der Käufer von Anteilen durch mündliche Verhandlungen<br />

außerhalb der ständigen Geschäftsräume<br />

desjenigen, der die Anteile verkauft oder den<br />

Verkauf vermittelt hat, dazu bestimmt worden, eine<br />

auf den Kauf gerichtete Willenserklärung abzugeben,<br />

so ist er an diese Erklärung nur gebunden,<br />

wenn er sie nicht der Kapitalanlagegesellschaft<br />

gegenüber binnen einer Frist von zwei Wochen<br />

schriftlich widerruft; dies gilt auch dann, wenn<br />

derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf<br />

vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume<br />

hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft<br />

i. S. d. § 312 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so<br />

ist bei einem Erwerb von Finanzdienstleistungen,<br />

deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen<br />

unterliegt (§ 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB), ein Widerruf<br />

ausgeschlossen.<br />

2. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung<br />

der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist<br />

zu richten an:<br />

<strong>LBBW</strong> <strong>Asset</strong> <strong>Management</strong><br />

Investmentgesellschaft mbH<br />

Kronenstraße 20<br />

70173 Stuttgart<br />

Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn<br />

die Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss<br />

dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine<br />

Kaufab rechnung übersandt worden ist und darin<br />

eine Belehrung über das Widerrufsrecht enthal-<br />

ten ist, die den Anforderungen des § 355 Abs. 2<br />

Satz 1 i. V. m. § 360 Abs. 1 des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuchs genügt. Ist streitig, ob oder zu<br />

welchem Zeitpunkt die Durchschrift des Antrags<br />

auf Vertragsabschluss dem Käufer ausgehändigt<br />

oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden<br />

ist, trifft die Beweislast den Verkäufer.<br />

3. Das Recht zum Widerruf besteht nicht, wenn der<br />

Verkäufer nachweist, dass<br />

1. der Käufer die Anteile im Rahmen seines Gewerbebetriebes<br />

erworben hat oder<br />

2. er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum<br />

Verkauf der Anteile geführt haben, aufgrund<br />

vorhergehender Bestellung gemäß § 55 Abs. 1<br />

der Gewerbeordnung aufgesucht hat.<br />

4. Ist der Widerruf erfolgt und hat der Käufer bereits<br />

Zahlungen geleistet, so ist die Kapitalanlagegesellschaft<br />

verpfl ichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zug<br />

um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen<br />

Anteile, die bezahlten Kosten und einen Betrag<br />

auszuzahlen, der dem Wert der bezahlten Anteile<br />

am Tage nach dem Eingang der Widerrufserklärung<br />

entspricht.<br />

5. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet<br />

werden.<br />

6. Die Maßgaben der Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend<br />

für den Verkauf der Anteile durch den<br />

Anleger.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

Verkaufsprospekt Ausgabe Mai 2012<br />

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