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WAVE Multi Asset Quant Fonds. - LBBW Asset Management ...

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ankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich<br />

der Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere<br />

im Ausland;<br />

Kosten für den Druck und den Versand der für die<br />

Anteilinhaber bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte;<br />

Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte,<br />

der Ausgabe- und Rücknahmepreise<br />

und ggf. der Ausschüttungen und des Aufl ösungsberichts;<br />

Kosten der Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen<br />

und der Bescheinigung, dass die steuerlichen<br />

Angaben nach den Regeln des deutschen<br />

Steuerrechts ermittelt wurden;<br />

im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung<br />

und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;<br />

Kosten für die Prüfung des Sondervermögens<br />

durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft;<br />

Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung<br />

von Rechtsansprüchen des Sondervermögens;<br />

Kosten der Erstellung und Verwendung eines<br />

dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Information<br />

über <strong>Fonds</strong>verschmelzungen und der Information<br />

über Maßnahmen im Zusammenhang mit<br />

Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern<br />

bei der Anteilwertermittlung.<br />

Im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr zu Lasten<br />

des Sondervermögens angefallenen Verwaltungskosten<br />

(ohne Transaktionskosten) offengelegt und<br />

als Quote des durchschnittlichen <strong>Fonds</strong>volumens<br />

ausgewiesen (Gesamtkostenquote). Diese setzt sich<br />

zusammen aus der Vergütung für die Verwaltung<br />

des Sondervermögens, der Vergütung der Depotbank<br />

sowie den Aufwendungen, die dem Sondervermögen<br />

zusätzlich belastet werden können (s.o.).<br />

Ausgenommen sind die Kosten, die beim Erwerb<br />

und der Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehen.<br />

Der Gesellschaft können im Zusammenhang mit<br />

Geschäften für Rechnung des Sondervermögens<br />

geldwerte Vorteile (Broker Research, Finanzanalysen,<br />

Markt- und Kursinformationssysteme) entstehen, die<br />

im Interesse der Anleger bei den Anlageentscheidungen<br />

verwendet werden.<br />

Der Gesellschaft fl ießen keine Rückvergütungen der<br />

aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an<br />

Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen<br />

zu.<br />

Die Gesellschaft gewährt aus der von ihr vereinnahmten<br />

Verwaltungsvergütung an Vermittler, z. B.<br />

Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte<br />

als so genannte „Vermittlungsfolgeprovisionen“.<br />

Dies erfolgt zur Abgeltung von<br />

Vertriebsleistungen auf der Grundlage vermittelter<br />

Bestände. Dabei kann es sich auch um wesentliche<br />

Teile handeln. Die Gesellschaft kann nach ihrem<br />

freien Ermessen mit einzelnen Anlegern die teilweise<br />

Rückzahlung von vereinnahmter Verwaltungsvergütung<br />

an diese Anleger vereinbaren. Dies kommt<br />

insbesondere dann in Betracht, wenn institutionelle<br />

Anleger direkt Großbeträge langfristig investieren.<br />

Besonderheiten beim Erwerb von<br />

Investmentanteilen<br />

Neben der Vergütung zur Verwaltung des Sondervermögens<br />

wird eine Verwaltungsvergütung<br />

für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile<br />

berechnet.<br />

Der Anleger sollte darüber hinaus berücksichtigen,<br />

dass dem Sondervermögen beim Erwerb von anderen<br />

Investmentanteilen gegebenenfalls Ausgabeaufschläge<br />

bzw. Rücknahmegebühren berechnet<br />

werden, die das Sondervermögen belasten. Neben<br />

diesen Kosten sind auch die für den jeweiligen Zielfonds<br />

anfallenden Gebühren, Kosten, Steuern, Provisionen<br />

und sonstigen Aufwendungen in Bezug auf<br />

Investmentanteile, in die das Sondervermögen investiert,<br />

mittelbar von den Anlegern des Sondervermögens<br />

zu tragen. Das Sondervermögen darf auch in<br />

Investmentanteile anlegen, die eine andere Gebührenstruktur<br />

(z. B. Pauschalgebühr, erfolgsabhängige<br />

Vergütung) aufweisen oder für die zusätzliche Arten<br />

von Gebühren belastet werden dürfen.<br />

Soweit ein Zielfonds direkt oder indirekt von der<br />

Gesellschaft oder einem anderen verbundenen Unternehmen<br />

verwaltet wird, mit dem die Gesellschaft<br />

durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare<br />

Beteiligung verbunden ist, darf die Gesellschaft oder<br />

das andere Unternehmen für den Erwerb oder die<br />

Rücknahme der Investmentanteile der Zielfonds keine<br />

Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge zu Lasten<br />

des Sondervermögens berechnen.<br />

Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeaufschläge<br />

und Rücknahmeabschläge offen gelegt,<br />

die dem Sondervermögen für den Erwerb und die<br />

Rücknahme von Anteilen an anderen Sondervermögen<br />

berechnet worden sind. Ferner wird die Vergütung<br />

offen gelegt, die dem Sondervermögen von einer<br />

in- oder ausländischen Kapitalanlagegesellschaft<br />

oder einer Gesellschaft, mit der die Gesellschaft<br />

durch Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungsvergütung<br />

für die im Sondervermögen gehaltenen<br />

Anteile berechnet wurde.<br />

Teilfonds.<br />

Das Sondervermögen <strong>WAVE</strong> <strong>Multi</strong> <strong>Asset</strong> <strong>Quant</strong> <strong>Fonds</strong><br />

ist nicht Teilfonds einer Umbrella-Konstruktion.<br />

Verkaufsprospekt Ausgabe Mai 2012<br />

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