WAVE Multi Asset Quant Fonds. - LBBW Asset Management ...
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Ausgabe- und Rücknahmepreise<br />
und Kosten.<br />
Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />
Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahmepreises<br />
für die Anteile ermittelt die Gesellschaft<br />
unter Kontrolle der Depotbank bewertungstäglich<br />
den Wert der zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände<br />
abzüglich der Verbindlichkeiten<br />
(Inventarwert).<br />
Die Division des Inventarwertes durch die Zahl der<br />
ausgegebenen Anteilscheine ergibt den „Anteilwert“.<br />
Bewertungstage für die Anteile des Sondervermögens<br />
sind alle Börsentage. An gesetzlichen Feiertagen<br />
im Geltungsbereich des Investmentgesetzes,<br />
die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember<br />
jeden Jahres können die Kapitalanlagegesellschaft<br />
und die Depotbank von einer Ermittlung des<br />
Wertes absehen.<br />
Aussetzung der Errechnung des<br />
Ausgabe-/Rücknahmepreises<br />
Die Gesellschaft kann die Errechnung des Ausgabe-<br />
und Rücknahmepreises zeitweilig unter denselben<br />
Voraussetzungen wie die Anteilrücknahme aussetzen.<br />
Diese sind unter „Aussetzung der Anteilrücknahme“<br />
näher erläutert.<br />
Ausgabeaufschlag<br />
Bei Festsetzung des Ausgabepreises wird dem Anteilwert<br />
ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet. Der<br />
Ausgabeaufschlag beträgt bei dem Sondervermögen<br />
bis zu 3 % des Anteilwertes. Zurzeit berechnet die Gesellschaft<br />
bei der Anteilklasse <strong>WAVE</strong> <strong>Multi</strong> <strong>Asset</strong> <strong>Quant</strong><br />
<strong>Fonds</strong> R einen Ausgabeaufschlag von 3 % des Anteilwertes.<br />
Bei der Anteilklasse <strong>WAVE</strong> <strong>Multi</strong> <strong>Asset</strong> <strong>Quant</strong><br />
<strong>Fonds</strong> I entspricht der Ausgabepreis dem Rücknahmepreis.<br />
Ein Ausgabeaufschlag wird nicht erhoben.<br />
Rücknahmeabschlag<br />
Ein Rücknahmeabschlag wird nicht erhoben.<br />
Veröffentlichung der Ausgabe- und<br />
Rücknahmepreise<br />
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden regelmäßig,<br />
in der Regel bewertungstäglich, in einer hinreichend<br />
verbreiteten Tages- und Wirtschaftszeitung und<br />
unter www.<strong>LBBW</strong>-AM.de veröffentlicht.<br />
Kosten bei Ausgabe und Rücknahme<br />
der Anteile<br />
Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die<br />
Gesellschaft bzw. durch die Depotbank erfolgt zum<br />
Ausgabepreis (Anteilwert zuzüglich Ausgabeaufschlag)<br />
bzw. Rücknahmepreis (Anteilwert) ohne Berechnung<br />
zusätzlicher Kosten.<br />
22 Verkaufsprospekt Ausgabe Mai 2012<br />
Werden Anteile über Dritte zurückgegeben, so können<br />
Kosten bei der Rücknahme der Anteile anfallen. Bei<br />
Vertrieb von Anteilen über Dritte können auch höhere<br />
Kosten als der Ausgabepreis berechnet werden.<br />
Verwaltungs- und sonstige Kosten<br />
Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des Sondervermögens<br />
aus dem Sondervermögen eine tägliche<br />
Vergütung von bis zu 1,00 % p. a.<br />
Bei dem Sondervermögen <strong>WAVE</strong> <strong>Multi</strong> <strong>Asset</strong> <strong>Quant</strong><br />
<strong>Fonds</strong> wird die Verwaltungsvergütung täglich auf Basis<br />
des jeweiligen Inventarwertes des letzten vorangegangenen<br />
Börsen tages abgegrenzt und ist monatlich<br />
nachschüssig fällig. Aus der Verwaltungsvergütung,<br />
die die Gesellschaft dem Sondervermögen entnimmt,<br />
können Vertriebs- und Vertriebsfolgeprovisionen an<br />
Dritte abgeführt werden.<br />
Zurzeit berechnet die Gesellschaft eine Verwaltungsvergütung<br />
von<br />
<strong>WAVE</strong> <strong>Multi</strong> <strong>Asset</strong> <strong>Quant</strong> <strong>Fonds</strong> R 0,50 % p. a.<br />
<strong>WAVE</strong> <strong>Multi</strong> <strong>Asset</strong> <strong>Quant</strong> <strong>Fonds</strong> I 0,20 % p. a.<br />
Die Depotbank erhält für ihre Tätigkeit aus dem<br />
Sondervermögen eine tägliche Vergütung von bis<br />
zu 0,10 % p. a. Bei dem Sondervermögen wird die<br />
Depotbankvergütung täglich auf Basis des jeweiligen<br />
Inventarwertes des letzten vorangegangenen Börsentages<br />
abgegrenzt und ist monatlich nachschüssig<br />
fällig.<br />
Die Kapitalanlagegesellschaft bedient sich bei der<br />
Umsetzung des Anlagekonzeptes einer Beratungsgesellschaft<br />
(<strong>WAVE</strong> <strong>Management</strong> AG, Hannover). Die Beratergesellschaft<br />
erhält für ihre Tätigkeit eine tägliche<br />
Vergütung von bis zu 0,50 % p.a. – ggf. zuzüglich der<br />
jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer – des<br />
Sondervermögens auf Basis des börsentäglich ermittelten<br />
Inventarwertes. Die anteilige Beratervergütung<br />
kann dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden.<br />
Darüber hinaus erhält die Beratungsgesellschaft<br />
eine wertentwicklungsabhängige Vergütung, in Höhe<br />
von 10,0 % der erzielten Wertentwicklung, die über der<br />
erzielten Wertentwicklung von 5,0 % p. a. liegt. Die<br />
Berechnung erfolgt auf Basis des <strong>Fonds</strong>vermögens. Die<br />
unterjährige wertentwicklungsabhängige Vergütung<br />
wird täglich berechnet und abgegrenzt. Belastet wird<br />
die wertentwicklungsabhängige Vergütung jeweils am<br />
Beginn des neuen Geschäftsjahres für das vorausgegangene<br />
Geschäftsjahr.<br />
Zusätzlich zu den der Gesellschaft, der Beratungsgesellschat<br />
und der Depotbank zustehenden Vergütungen<br />
gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten<br />
der Sondervermögen:<br />
im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung<br />
von Vermögensgegenständen entstehende<br />
Kosten;