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WAVE Multi Asset Quant Fonds. - LBBW Asset Management ...

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Ausgabe- und Rücknahmepreise<br />

und Kosten.<br />

Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />

Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahmepreises<br />

für die Anteile ermittelt die Gesellschaft<br />

unter Kontrolle der Depotbank bewertungstäglich<br />

den Wert der zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände<br />

abzüglich der Verbindlichkeiten<br />

(Inventarwert).<br />

Die Division des Inventarwertes durch die Zahl der<br />

ausgegebenen Anteilscheine ergibt den „Anteilwert“.<br />

Bewertungstage für die Anteile des Sondervermögens<br />

sind alle Börsentage. An gesetzlichen Feiertagen<br />

im Geltungsbereich des Investmentgesetzes,<br />

die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember<br />

jeden Jahres können die Kapitalanlagegesellschaft<br />

und die Depotbank von einer Ermittlung des<br />

Wertes absehen.<br />

Aussetzung der Errechnung des<br />

Ausgabe-/Rücknahmepreises<br />

Die Gesellschaft kann die Errechnung des Ausgabe-<br />

und Rücknahmepreises zeitweilig unter denselben<br />

Voraussetzungen wie die Anteilrücknahme aussetzen.<br />

Diese sind unter „Aussetzung der Anteilrücknahme“<br />

näher erläutert.<br />

Ausgabeaufschlag<br />

Bei Festsetzung des Ausgabepreises wird dem Anteilwert<br />

ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet. Der<br />

Ausgabeaufschlag beträgt bei dem Sondervermögen<br />

bis zu 3 % des Anteilwertes. Zurzeit berechnet die Gesellschaft<br />

bei der Anteilklasse <strong>WAVE</strong> <strong>Multi</strong> <strong>Asset</strong> <strong>Quant</strong><br />

<strong>Fonds</strong> R einen Ausgabeaufschlag von 3 % des Anteilwertes.<br />

Bei der Anteilklasse <strong>WAVE</strong> <strong>Multi</strong> <strong>Asset</strong> <strong>Quant</strong><br />

<strong>Fonds</strong> I entspricht der Ausgabepreis dem Rücknahmepreis.<br />

Ein Ausgabeaufschlag wird nicht erhoben.<br />

Rücknahmeabschlag<br />

Ein Rücknahmeabschlag wird nicht erhoben.<br />

Veröffentlichung der Ausgabe- und<br />

Rücknahmepreise<br />

Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden regelmäßig,<br />

in der Regel bewertungstäglich, in einer hinreichend<br />

verbreiteten Tages- und Wirtschaftszeitung und<br />

unter www.<strong>LBBW</strong>-AM.de veröffentlicht.<br />

Kosten bei Ausgabe und Rücknahme<br />

der Anteile<br />

Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die<br />

Gesellschaft bzw. durch die Depotbank erfolgt zum<br />

Ausgabepreis (Anteilwert zuzüglich Ausgabeaufschlag)<br />

bzw. Rücknahmepreis (Anteilwert) ohne Berechnung<br />

zusätzlicher Kosten.<br />

22 Verkaufsprospekt Ausgabe Mai 2012<br />

Werden Anteile über Dritte zurückgegeben, so können<br />

Kosten bei der Rücknahme der Anteile anfallen. Bei<br />

Vertrieb von Anteilen über Dritte können auch höhere<br />

Kosten als der Ausgabepreis berechnet werden.<br />

Verwaltungs- und sonstige Kosten<br />

Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des Sondervermögens<br />

aus dem Sondervermögen eine tägliche<br />

Vergütung von bis zu 1,00 % p. a.<br />

Bei dem Sondervermögen <strong>WAVE</strong> <strong>Multi</strong> <strong>Asset</strong> <strong>Quant</strong><br />

<strong>Fonds</strong> wird die Verwaltungsvergütung täglich auf Basis<br />

des jeweiligen Inventarwertes des letzten vorangegangenen<br />

Börsen tages abgegrenzt und ist monatlich<br />

nachschüssig fällig. Aus der Verwaltungsvergütung,<br />

die die Gesellschaft dem Sondervermögen entnimmt,<br />

können Vertriebs- und Vertriebsfolgeprovisionen an<br />

Dritte abgeführt werden.<br />

Zurzeit berechnet die Gesellschaft eine Verwaltungsvergütung<br />

von<br />

<strong>WAVE</strong> <strong>Multi</strong> <strong>Asset</strong> <strong>Quant</strong> <strong>Fonds</strong> R 0,50 % p. a.<br />

<strong>WAVE</strong> <strong>Multi</strong> <strong>Asset</strong> <strong>Quant</strong> <strong>Fonds</strong> I 0,20 % p. a.<br />

Die Depotbank erhält für ihre Tätigkeit aus dem<br />

Sondervermögen eine tägliche Vergütung von bis<br />

zu 0,10 % p. a. Bei dem Sondervermögen wird die<br />

Depotbankvergütung täglich auf Basis des jeweiligen<br />

Inventarwertes des letzten vorangegangenen Börsentages<br />

abgegrenzt und ist monatlich nachschüssig<br />

fällig.<br />

Die Kapitalanlagegesellschaft bedient sich bei der<br />

Umsetzung des Anlagekonzeptes einer Beratungsgesellschaft<br />

(<strong>WAVE</strong> <strong>Management</strong> AG, Hannover). Die Beratergesellschaft<br />

erhält für ihre Tätigkeit eine tägliche<br />

Vergütung von bis zu 0,50 % p.a. – ggf. zuzüglich der<br />

jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer – des<br />

Sondervermögens auf Basis des börsentäglich ermittelten<br />

Inventarwertes. Die anteilige Beratervergütung<br />

kann dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden.<br />

Darüber hinaus erhält die Beratungsgesellschaft<br />

eine wertentwicklungsabhängige Vergütung, in Höhe<br />

von 10,0 % der erzielten Wertentwicklung, die über der<br />

erzielten Wertentwicklung von 5,0 % p. a. liegt. Die<br />

Berechnung erfolgt auf Basis des <strong>Fonds</strong>vermögens. Die<br />

unterjährige wertentwicklungsabhängige Vergütung<br />

wird täglich berechnet und abgegrenzt. Belastet wird<br />

die wertentwicklungsabhängige Vergütung jeweils am<br />

Beginn des neuen Geschäftsjahres für das vorausgegangene<br />

Geschäftsjahr.<br />

Zusätzlich zu den der Gesellschaft, der Beratungsgesellschat<br />

und der Depotbank zustehenden Vergütungen<br />

gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten<br />

der Sondervermögen:<br />

im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung<br />

von Vermögensgegenständen entstehende<br />

Kosten;

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