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WAVE Multi Asset Quant Fonds. - LBBW Asset Management ...

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Eine zeitweilige Konzentration der Anlagepolitik auf<br />

einzelne Marktsegmente oder marktenge Werte ist<br />

möglich.<br />

Anlagegrundsätze<br />

Für das Sondervermögen können die nach dem InvG<br />

und den Vertragsbedingungen zulässigen Vermögensgegenstände<br />

erworben werden.<br />

Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgende<br />

Vermögensgegenstände erwerben:<br />

1. Wertpapiere gemäß § 47 InvG, insbesondere Aktien,<br />

Aktien gleichwertige Papiere, Schuldverschreibungen,<br />

Namensschuldverschreibungen, sonstige<br />

verbriefte Schuldtitel sowie andere marktfähige<br />

Wertpapiere, soweit es sich nicht um Geldmarkt instrumente<br />

oder Derivate handelt;<br />

2. Geldmarktinstrumente gemäß § 48 InvG;<br />

3. Bankguthaben gemäß § 49 InvG;<br />

4. Investmentanteile gemäß § 50 InvG;<br />

5. Derivate gemäß § 51 InvG;<br />

6. Sonstige Anlageinstrumente gemäß § 52 InvG.<br />

Die Anlage in Wertpapieren kann bis 100 % betragen.<br />

Derivate können zu Absicherungs- und Investitionszwecken<br />

eingesetzt werden, hierbei darf das Marktrisikopotenzial<br />

bei maximal 200 % liegen.<br />

Bei der Auswahl der Anlagewerte stehen der Aspekt<br />

Wachstum sowie die Bonität der Emittenten im Vordergrund<br />

der Überlegungen. Hierbei ist zu beachten, dass<br />

Wertpapiere neben den Chancen auf Kurssteigerungen<br />

auch Risiken enthalten. Die Kurse der Wertpapiere<br />

eines <strong>Fonds</strong> können gegenüber dem Einstandspreis<br />

steigen oder auch fallen. Dies hängt insbesondere von<br />

der Entwicklung der Kapitalmärkte ab oder von besonderen<br />

Entwicklungen der jeweiligen Aussteller, die<br />

nicht vorhersehbar sind.<br />

Kursschwankungen bei Aktien sind in der Regel ausgeprägter<br />

als bei festverzinslichen Wertpapieren.<br />

Einfl ussfaktoren sind vor allem einzel- und gesamtwirtschaftliche<br />

Entwicklungen und Perspektiven sowie die<br />

allgemeine Börsenentwicklung, die ihrerseits vorwiegend<br />

durch die konjunkturelle Entwicklung der jeweiligen<br />

Volkswirtschaften bestimmt wird.<br />

Die Höhe der Kursänderungen ist auch abhängig<br />

von den Laufzeiten der in einem <strong>Fonds</strong> befi ndlichen<br />

festverzinslichen Wertpapiere. In der Regel haben festverzinsliche<br />

Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere<br />

Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit<br />

längeren Laufzeiten. Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten<br />

haben aber in der Regel gegenüber Wertpapieren<br />

mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Demgegenüber<br />

ist die Verzinsung von Wertpapieren mit<br />

längeren Laufzeiten in der Regel höher. Wertpapiere<br />

enthalten neben den Chancen auf Kurssteigerungen<br />

12 Verkaufsprospekt Ausgabe Mai 2012<br />

auch Risiken; sie unterliegen dem nicht vorhersehbaren<br />

Einfl uss der Entwicklung der Kapitalmärkte oder<br />

besonderer Entwicklungen der jeweiligen Aussteller.<br />

Auch bei sorgfältigster Auswahl der Wertpapiere kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch<br />

Vermögensverfall von Ausstellern eintreten. Die Gesellschaft<br />

versucht aber unter Anwendung von modernen<br />

Analysemethoden die bestehenden Risiken einer<br />

Wertpapieranlage zu minimieren und die Chancen zu<br />

erhöhen.<br />

Das <strong>Fonds</strong>management der Gesellschaft wird bei der<br />

Anlage des Sondervermögens durch einen für das Sondervermögen<br />

gebildeten Anlageausschuss beraten.<br />

Die <strong>Fonds</strong>währung ist Euro.<br />

Anlageinstrumente im Einzelnen<br />

Wertpapiere<br />

Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens<br />

Wertpapiere in- und ausländischer Aussteller<br />

erwerben,<br />

1. wenn sie an einer Börse in einem Mitgliedstaat der<br />

Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat<br />

des Abkommens über den Europäischen<br />

Wirtschaftsraum zum Handel zugelassen oder dort<br />

an einem anderen organisierten Markt zugelassen<br />

oder in diesen einbezogen sind,<br />

2. wenn sie an einer der von der Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassenen Börsen<br />

zum Handel zugelassen oder an einem der von der<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

zugelassenen organisierten Märkte zugelassen<br />

oder in diesen einbezogen sind,<br />

Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen erworben<br />

werden, wenn nach ihren Ausgabebedingungen die<br />

Zulassung an oder Einbeziehung in eine der unter 1.<br />

und 2. genannten Börsen oder organisierten Märkte<br />

beantragt werden muss, und die Zulassung oder<br />

Einbeziehung innerhalb eines Jahres nach Ausgabe<br />

erfolgt. Zusätzlich sind die Voraussetzungen des § 47<br />

Abs. 1 Satz 2 InvG zu erfüllen.<br />

Außerdem dürfen Wertpapiere auch in Form von Aktien<br />

erworben werden, die dem Sondervermögen bei einer<br />

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zustehen,<br />

in Form von Anteilen an geschlossenen <strong>Fonds</strong>, die die<br />

in § 47 Abs. 1 Nr. 7 InvG genannten Kriterien erfüllen,<br />

oder in Form von Finanzinstrumenten, die die in § 47<br />

Abs. 1 Nr. 8 InvG genannten Kriterien erfüllen, oder in<br />

Ausübung von Bezugsrechten, die zum Sondervermögen<br />

gehören.<br />

Als Wertpapiere gelten auch Bezugsrechte, sofern sich<br />

die Wertpapiere, aus denen die Bezugsrechte herrühren,<br />

im Sondervermögen befi nden können.

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