WAVE Multi Asset Quant Fonds. - LBBW Asset Management ...
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Eine zeitweilige Konzentration der Anlagepolitik auf<br />
einzelne Marktsegmente oder marktenge Werte ist<br />
möglich.<br />
Anlagegrundsätze<br />
Für das Sondervermögen können die nach dem InvG<br />
und den Vertragsbedingungen zulässigen Vermögensgegenstände<br />
erworben werden.<br />
Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgende<br />
Vermögensgegenstände erwerben:<br />
1. Wertpapiere gemäß § 47 InvG, insbesondere Aktien,<br />
Aktien gleichwertige Papiere, Schuldverschreibungen,<br />
Namensschuldverschreibungen, sonstige<br />
verbriefte Schuldtitel sowie andere marktfähige<br />
Wertpapiere, soweit es sich nicht um Geldmarkt instrumente<br />
oder Derivate handelt;<br />
2. Geldmarktinstrumente gemäß § 48 InvG;<br />
3. Bankguthaben gemäß § 49 InvG;<br />
4. Investmentanteile gemäß § 50 InvG;<br />
5. Derivate gemäß § 51 InvG;<br />
6. Sonstige Anlageinstrumente gemäß § 52 InvG.<br />
Die Anlage in Wertpapieren kann bis 100 % betragen.<br />
Derivate können zu Absicherungs- und Investitionszwecken<br />
eingesetzt werden, hierbei darf das Marktrisikopotenzial<br />
bei maximal 200 % liegen.<br />
Bei der Auswahl der Anlagewerte stehen der Aspekt<br />
Wachstum sowie die Bonität der Emittenten im Vordergrund<br />
der Überlegungen. Hierbei ist zu beachten, dass<br />
Wertpapiere neben den Chancen auf Kurssteigerungen<br />
auch Risiken enthalten. Die Kurse der Wertpapiere<br />
eines <strong>Fonds</strong> können gegenüber dem Einstandspreis<br />
steigen oder auch fallen. Dies hängt insbesondere von<br />
der Entwicklung der Kapitalmärkte ab oder von besonderen<br />
Entwicklungen der jeweiligen Aussteller, die<br />
nicht vorhersehbar sind.<br />
Kursschwankungen bei Aktien sind in der Regel ausgeprägter<br />
als bei festverzinslichen Wertpapieren.<br />
Einfl ussfaktoren sind vor allem einzel- und gesamtwirtschaftliche<br />
Entwicklungen und Perspektiven sowie die<br />
allgemeine Börsenentwicklung, die ihrerseits vorwiegend<br />
durch die konjunkturelle Entwicklung der jeweiligen<br />
Volkswirtschaften bestimmt wird.<br />
Die Höhe der Kursänderungen ist auch abhängig<br />
von den Laufzeiten der in einem <strong>Fonds</strong> befi ndlichen<br />
festverzinslichen Wertpapiere. In der Regel haben festverzinsliche<br />
Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere<br />
Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit<br />
längeren Laufzeiten. Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten<br />
haben aber in der Regel gegenüber Wertpapieren<br />
mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Demgegenüber<br />
ist die Verzinsung von Wertpapieren mit<br />
längeren Laufzeiten in der Regel höher. Wertpapiere<br />
enthalten neben den Chancen auf Kurssteigerungen<br />
12 Verkaufsprospekt Ausgabe Mai 2012<br />
auch Risiken; sie unterliegen dem nicht vorhersehbaren<br />
Einfl uss der Entwicklung der Kapitalmärkte oder<br />
besonderer Entwicklungen der jeweiligen Aussteller.<br />
Auch bei sorgfältigster Auswahl der Wertpapiere kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch<br />
Vermögensverfall von Ausstellern eintreten. Die Gesellschaft<br />
versucht aber unter Anwendung von modernen<br />
Analysemethoden die bestehenden Risiken einer<br />
Wertpapieranlage zu minimieren und die Chancen zu<br />
erhöhen.<br />
Das <strong>Fonds</strong>management der Gesellschaft wird bei der<br />
Anlage des Sondervermögens durch einen für das Sondervermögen<br />
gebildeten Anlageausschuss beraten.<br />
Die <strong>Fonds</strong>währung ist Euro.<br />
Anlageinstrumente im Einzelnen<br />
Wertpapiere<br />
Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens<br />
Wertpapiere in- und ausländischer Aussteller<br />
erwerben,<br />
1. wenn sie an einer Börse in einem Mitgliedstaat der<br />
Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat<br />
des Abkommens über den Europäischen<br />
Wirtschaftsraum zum Handel zugelassen oder dort<br />
an einem anderen organisierten Markt zugelassen<br />
oder in diesen einbezogen sind,<br />
2. wenn sie an einer der von der Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassenen Börsen<br />
zum Handel zugelassen oder an einem der von der<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
zugelassenen organisierten Märkte zugelassen<br />
oder in diesen einbezogen sind,<br />
Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen erworben<br />
werden, wenn nach ihren Ausgabebedingungen die<br />
Zulassung an oder Einbeziehung in eine der unter 1.<br />
und 2. genannten Börsen oder organisierten Märkte<br />
beantragt werden muss, und die Zulassung oder<br />
Einbeziehung innerhalb eines Jahres nach Ausgabe<br />
erfolgt. Zusätzlich sind die Voraussetzungen des § 47<br />
Abs. 1 Satz 2 InvG zu erfüllen.<br />
Außerdem dürfen Wertpapiere auch in Form von Aktien<br />
erworben werden, die dem Sondervermögen bei einer<br />
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zustehen,<br />
in Form von Anteilen an geschlossenen <strong>Fonds</strong>, die die<br />
in § 47 Abs. 1 Nr. 7 InvG genannten Kriterien erfüllen,<br />
oder in Form von Finanzinstrumenten, die die in § 47<br />
Abs. 1 Nr. 8 InvG genannten Kriterien erfüllen, oder in<br />
Ausübung von Bezugsrechten, die zum Sondervermögen<br />
gehören.<br />
Als Wertpapiere gelten auch Bezugsrechte, sofern sich<br />
die Wertpapiere, aus denen die Bezugsrechte herrühren,<br />
im Sondervermögen befi nden können.