Protokoll vom 26. Mai 2007 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
Protokoll vom 26. Mai 2007 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
Protokoll vom 26. Mai 2007 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
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N i e d e r s c h r i f t<br />
aufgenommen am Samstag, dem <strong>26.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2007</strong>, im Sitzungssaal der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf,<br />
Hauptstraße 36, anlässlich der zweiten ordentlichen Gemeinderatssitzung im Jahr <strong>2007</strong>.<br />
Beginn: 10:00 Uhr.<br />
Ende: 12:00 Uhr.<br />
Anwesend:<br />
Von der Fraktion der SPÖ: Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Walter Fank, Klaudia Fritz, Klaus<br />
Huber, Mag. Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, Ing. Werner Medits, Jochen Pock, Josef Reicher,<br />
Martin Stumpf und Renate Wagner.<br />
Von der Fraktion der ÖVP: VBgm. Hans-Peter Werderitsch, Bernd Gollatz, Mag. Werner Kamper,<br />
Thomas Pum, Günter Schieber und Stefan Zlatarits.<br />
Außerdem anwesend: Günter Philipp als Schriftführer sowie sechs Zuhörer (Siegfried Fleischacker,<br />
Gerhard Horvath, Bernd Oberzahn, Michael Müllner, Rainer Gutleben und Josef Krizanits).<br />
Abwesend und entschuldigt: Dietmar Kaiser, Hans Mentlik, LAbg. Doris Prohaska und Ing. Harald<br />
Kahr (alle S) sowie Günter Ruck, Günter Wallner, Ing. Gregor Hafner und Dr. Horst Kallich (alle V).<br />
T a g e s o r d n u n g :<br />
1. Kenntnisnahme der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 24.02.<strong>2007</strong> gem.<br />
§ 45(6) der Bgld. Gemeindeordnung, LGBlNr. 55/2003;<br />
2. Güterweg Miedlingsdorf - Zuberbach:<br />
• Aufnahme in das Güterwegbauprogramm programmierte Instandhaltung<br />
• Verpflichtungserklärung<br />
• Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für die Sanierungsmaßnahmen<br />
3. Gemeindestraßen „Schönaustraße“,„Am Mühlengrund“ und „Badgasse“ – Befestigung;<br />
4. Teilnahme an der LAG – Lokalen Aktionsgruppe südburgenland plus im Rahmen des Leader-Plus<br />
Projektes für die Förderperiode <strong>2007</strong>-2013 (Ausfinanzierung bis 2015) – ursprünglicher<br />
Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong> 14.10.2000;<br />
5. Vergabe der Arbeiten für die Einreichplanung für die Errichtung eines Sicherheitszentrums<br />
(Feuerwehr und Polizeiinspektion);<br />
6. Vergabe der Arbeiten für die Einreichplanung für den Um- und Zubau Kindergarten und<br />
Kinderkrippe Großpetersdorf;<br />
7. Errichtung eines Ärztezentrums;<br />
8. Erschließungsgebiete „Kurtacker“ und „Untere Hofäcker“ – Vergabe der Planungsarbeiten;<br />
9. Devisenoptionsgeschäfte – weitere Vorgehensweise;<br />
10. Bestellung eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes für die Grundverkehrs- bezirkskommission<br />
gem. § 26(1) Zif. 4 und § 26(2) Zif. 4 Bgld. Grundverkehrsgesetz <strong>2007</strong>, LGBlNr. 25/<strong>2007</strong> (bis<br />
21.5.07; danach März 2012);<br />
11. Waldweg – Widmung öffentliches Gut;<br />
12. Bauhof – Personal – Rudolf Horvath;<br />
13. Viktor Wurglits – Altersteilzeit;<br />
14. Anschaffung eines Mobilbaggers;<br />
15. Anordnung einer Rattenvertilgungsaktion;<br />
16. Bericht des Prüfungsausschusses <strong>vom</strong> 20.03.<strong>2007</strong>;<br />
17. Erschließungsbeitrag – Erstreckung der Wirksamkeit auf <strong>2007</strong>;<br />
18. Allfälliges.<br />
Die Mitglieder des Gemeinderates sind mit Ladung <strong>vom</strong> 16. <strong>Mai</strong> <strong>2007</strong> zu dieser Sitzung einberufen<br />
worden.
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates und die Zuhörer, stellt die<br />
gesetzmäßige Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet daraufhin die heutige<br />
Sitzung.<br />
Zu Beglaubigern des heutigen <strong>Protokoll</strong>es werden die Gemeinderäte Klaudia Fritz und Mag. Werner<br />
Kamper bestimmt.<br />
Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes, und zwar<br />
die Ausstattung der Hauptschule auf Grund der Neuodnung der Pflichtschulsprengel im Zusamenhang<br />
mit der Schließung der Hauptschule Stadtschlaining einstimmig genehmigt – TOP 18.<br />
Weiters erfolgt auf Anregung von VBgm. Hans-Peter Werderitsch einstimmig die Abänderung der<br />
Bezeichnung des in TOP 7 angeführten Ärztezentrums in „Sozialzentrum“.<br />
Im übrigen wird gegen die zugestellte Tagesordnung kein Einwand erhoben.<br />
Zu Punkt 1.)<br />
Die Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 24.02.<strong>2007</strong> wird ohne Verlesung<br />
einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
Zu Punkt 2.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Generalsanierung des Güterweges Miedlingsdorf – Zuberbach<br />
auf Grund des desolaten Gesamtzustandes unablässig und vordringlich ist und diesezüglich bereits die<br />
Anbotseröffnung für den BA 01 mit rd. 900 lfm Bauloslänge am 24.05.<strong>2007</strong> stattgefunden hat. Bei<br />
fünf anbietenden Firmen ist die Fa. ALPINE MAYREDER günstigste Anbieterin mit einer<br />
Anbotssumme von 119.549,81 € und beantragt der Vorsitzende die Vergabe dieser Arbeiten.<br />
Weiters führt der Bürgermeister aus, dass aus nachstehenden Gründen eine Sanierung des gesamten<br />
Güterweges im heurigen Jahr nicht möglich ist, und zwar:<br />
• Durch den für heuer vorgezogenen Ausbau der Landesstraße L 244 - Hannersdorfer Straße hat die<br />
Gemeinde gem. dem Bgld. Straßengesetz für die Nebenanlagen den Betrag von rd. 45.000 €<br />
aufzubringen.<br />
• Gleichzeitig ist in diesem Straßenbauabschnitt die Orswasserleitung und Straßenbeleuchtung<br />
gänzlich zu erneuern, was mit rd. 66.000 € veranschlagt ist.<br />
• Für die Güterwegbaulose Großpetersdorf/Kleinpetersdorf - Badersdorf fehlen die<br />
Landeszuschüsse. Eine weitere Vorfinanzierung durch die Gemeinde ist nicht möglich.<br />
Daraufhin fasst der Gemeinderat folgenden<br />
einstimmigen Beschluss:<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf wird den Güterweg Miedlingsdorf – Zuberbach mittelfristig, d.h.<br />
1. Teilstück heuer, Rest Frühjahr 2008, in seiner gesamte Länge generalsanieren.<br />
Analog des Schreibens der Gemeinde an die Güterwege-Bauabteilung <strong>vom</strong> 22. März <strong>2007</strong> bzw. der e-<br />
<strong>Mai</strong>l <strong>vom</strong> 09. <strong>Mai</strong> <strong>2007</strong> beantragt die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf beim Land Burgenland die<br />
Aufnahme der geplanten Güterwegesanierung „Miedlingsdorf - Zuberbach“ im gesamten Umfang in<br />
das Güterwegbauprogramm „programmierte Instandhaltung“.
Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf beauftragt - vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes der Bgld.<br />
Landesregierung als Förderungsgeberin - die Firma Alpine Mayreder Bau GmbH, Hofgartengasse 4,<br />
7461 Stadtschlaining, gemäß dem Angebot <strong>vom</strong> 24. <strong>Mai</strong> <strong>2007</strong>, HO 100/<strong>2007</strong>, mit den Erd- und<br />
Baumeisterarbeiten für die Generalsanierung des Güterweges Miedlingsdorf - Zuberbach BA 01 im<br />
Rahmen der programmierten Instandhaltung des Landes Burgenland mit einem Angebotspreis von<br />
119.549,81 € (in Worten einhundertneunzehntausendfünfhundertneunundvierzig 81/100 Euro) inkl.<br />
MWSt.<br />
Nachdem die Durchführung dieser Baumaßnahmen im Einvernehmen und unter finanzieller<br />
Beteiligung der Bgld. Landesregierung, Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik im<br />
Rahmen der programmierten Instandhaltung unter Zuhilfenahme eines Landeszuschusses im Ausmaß<br />
von 40 v.H. der abgerechneten Herstellungskosten erfolgt, gibt die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf<br />
durch einstimmigen Beschluss folgende Verpflichtungserklärung ab:<br />
1. Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf verpflichtet sich, sich an der Instandhaltung der<br />
gegenständlichen Weganlage „Güterweg Miedlingsdorf – Zuberbach“ und den insgesamt<br />
anfallenden Gesamtbaukosten mit einem Anteil im Ausmaß von 60 % zu beteiligen.<br />
Bei Erhöhung der Baukosten (durch Projektserweiterung, Projektsänderung, Preissteigerung,<br />
Unvorhergesehenes u. dgl.) verpflichtet sich die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf, die aliquoten<br />
Beiträge zu den Erhöhungen im Sinne der getroffenen Vereinbarung aufzubringen.<br />
2. Beiträge der Gemeinde:<br />
Die Abstattung der Gemeindebeiträge erfolgt durch Bargeldleistung und/oder Naturalleistungen<br />
(Beistellung von Materialien, Arbeitsleistung usw.).<br />
• Ein Drittel des zu erbringenden Jahresanteiles muss vor Baubeginn an das Girokonto Nr.<br />
91013001400 des Amtes der burgenländischen Landesregierung bei der Bank Burgenland AG,<br />
BLZ 51.000 in Eisenstadt, unter gleichzeitiger schriftlicher Verständigung der Abteilung 4b –<br />
Güterwege, Agrar- und Forsttechnik eingezahlt werden.<br />
• Falls Naturalleistungen erforderlich sind, so sind diese während der Bautätigkeit aufzubringen,<br />
sodass ein reibungsloser Baufortschritt erzielt werden kann.<br />
• Die Bewertung der Naturalleistungen erfolgt nach den jeweiligen Richtsätzen der Abteilung 4b<br />
– Güterwege, Agrar- und Forsttechnik des Amtes der burgenländischen Landesregierung.<br />
3. Bauherr:<br />
Bauherr ist die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf, die durch den Bürgermeister nach außen hin<br />
vertreten wird.<br />
4. Baudurchführung:<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf verpflichtet sich, die Bauarbeiten unter der Aufsicht der<br />
technischen Leitung des Amtes der burgenländischen Landesregierung, Abt. 4b – Güterwege,<br />
Agrar- und Forsttechnik nach den jeweils geltenden Richtlinien durchzuführen.<br />
Die Baudurchführung kann in Eigenregie oder durch Vergabe an hiezu befugte gewerbliche<br />
Unternehmungen vorgenommen werden. Im Falle der Vergabe der Arbeiten ist unbedingt nach den<br />
geltenden ÖNORMEN und den Richtlinien der Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik<br />
vorzugehen. Zu diesem Zwecke hat der Bauherr die Projekts- und Ausschreibungsunterlagen vorher<br />
der Förderungsdienststelle zur Genehmigung vorzulegen. Nach Anbotseröffnung ist zwecks<br />
Einhaltung der Zustimmung der Förderungsdienststelle zum geplanten Zuschlag ein entsprechender<br />
Antrag unter Anschluss aller Anbote einschließlich sämtlicher erforderlicher Beilagen
(Kalkulationsunterlagen usw.) einzubringen.<br />
Die Zustimmung der Förderungsdienststelle kann erst Nach Überprüfung aller formellen und<br />
wirtschaftlichen Erfordernisse und deren positiver Beurteilung ausgesprochen werden.<br />
Die Flüssigmachung von Förderungsmitteln ist an die Einhaltung obiger Bedingungen gebunden.<br />
Für den Fall der Durchführung in Eigenregie kann die Gemeinde das Amt der Burgenländischen<br />
Landesregierung bzw. Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik, ersuchen und<br />
ermächtigen, in ihrem Namen neben der technischen auch die verwaltungsmäßige Betreuung der<br />
Baudurchführung zu übernehmen (Durchführung von Ausschreibung, Vergabe der Arbeiten,<br />
Überprüfung und Anweisung von Rechnungen, Beschäftigung und Entlohnung von Arbeitnehmern<br />
usw.).<br />
VBgm. Hans Peter Werderitsch ist nicht gegen den Ausbau des Güterweges Miedlingsdorf-Zuberbach,<br />
kritisiert jedoch die abschnittsweise Realisierung, beantragt den Ausbau des gesamten Güterweges auf<br />
einmal und nicht in zwei Bauabschnitten und verlangt ein Gesamtkonzept für die Straßensanierungen<br />
überhaupt.<br />
Zu Punkt 3.)<br />
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Gemeindestraßen<br />
„Schönaustraße“ und „Am Mühlengrund“ sowie die „Badgasse und den Großparkplatz beim Freibad“,<br />
welche sich allesamt in einem äußerst desolaten Zustand befinden, durch Aufbringen einer Spritzdecke<br />
durch die Fa. Liesen, Industriestraße 15, 8502 Lannach, gemäß deren Angebot <strong>vom</strong> 15.05.<strong>2007</strong>, zum<br />
Preis von 15.254,49 € zzgl. MWSt. zu sanieren. Die Fa. Liesen ist Billigstbieterin eines öffentlichen<br />
Ausschreibungsverfahrens der Straßenbauabteilung des Landes Burgenland.<br />
Zu Punkt 4.)<br />
Analog des Gemeinderatsbeschlusses <strong>vom</strong> 14.10.2000 (für die Periode 2000 bis 2006) fasst der<br />
Gemeinderat auf Antrag des Bürgermeisters folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf tritt der Lokalen Arbeitsgruppe südburgenland plus bei, welche das<br />
im Rahmen der Phasing out-Periode der Ziel-1-Förderung <strong>2007</strong> bis 2013 geschaffene Leader-Plus-<br />
Förderungs-Programm effizient umsetzen wird und verpflichtet sich zur Aufbringung der Eigenmittel in<br />
der Höhe von EUR 1,50 pro derzeit 3.545 Einwohner und Jahr (insgesamt demnach 5.317,50 €) während<br />
der gesamten Dauer der Förderungsaktion – längstens also für den Zeitraum von <strong>2007</strong> bis 2015, wobei<br />
für <strong>2007</strong> keine Beiträge zu entrichten sein werden.<br />
Zu Punkt 5.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass das Bundesministerium für Inneres kürzlich grünes Licht für die<br />
Einmietung des Ortspolizeikommandos Großpetersdorf im geplanten Sicherheitszentrum (SIZE)<br />
gegeben hat. Gleichzeitig soll dort ein Feuerwehrhaus errichtet werden.<br />
Nach kurzer sachlicher Debatte fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Herrn mag. arch. Gustav Schneller, Großpetersdorf Hauptstraße 66, wird gemäß seinem Anbot <strong>vom</strong><br />
07.05.<strong>2007</strong>, Zahl: 16107, der Auftrag für die Einreich- und Polierplanung für das SIZE mit<br />
Planungskosten im Ausmaß von 4,5 % der Gesamtherstellungskosten (wobei Haustechnik-Gewerke<br />
mit 50 % mitberücksichtigt werden) erteilt.<br />
Weiters wird ohne Beschlusscharakter die Überlegung angestellt zu prüfen, ob die Errichtung des<br />
SIZE über die GIKEG abgewickelt und dafür das gemeindeeigene Grundstück im Bereich des<br />
Kreisverkehrs L 272/Fabriksgasse als Sacheinlage in die GIKEG eingebracht werden kann.<br />
Darüber hinaus fordert VBgm. Hans-Peter Werderitsch, dass zusätzliche Personen in die<br />
Grundsatzplanung mit einbezogen werden.
In der daran anschließenden Diskussion wird von VBgm Hans Peter Werderitsch angeregt, die<br />
Parkplatzsituation im Hinblick auf den geplanten Um- und Ausbau des Kindergartens, des Neubaues<br />
der Kinderkrippe, des Sozialzentrums und des in Rede stehenden Altenpflegeheimes sowie den<br />
Bestand der Musikschule zu prüfen. (Anmerkung: Zustimmung zu diesem Vorschlag von GV Dr.<br />
Kollar und GR Huber.)<br />
GV Mag. Dr. Alfred Kollar erinnert daran, schon jetzt Überlegungen über die Verwendung des<br />
bestehenden Feuerwehrhauses in der Burgerstraße 2 bis 4 ab ca. Ende 2008 anzustellen. Gemäß<br />
Mietvertrag mit der EBSG (Erste Burgenländische Siedlungsgenossenschaft Pöttsching) ist die letzte<br />
Darlehens-Annuität 2013 fällig, weswegen der Mietvertrag wegen Mietfreistellung ab dann mit der<br />
EBSG neu auszuverhandeln ist.<br />
GV Stefan Zlatarits urgiert die Prüfung der freien Finanzspitze, um die Finanzierbarkeit all dieser<br />
Vorhaben sicherzustellen.<br />
Zu Punkt 6.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass sich der Gemeindevorstand am 16.04.<strong>2007</strong> für die Vergabe der<br />
Einreichplanung für den Um- und Zubau des Kindergartens sowie den Neubau der Kinderkrippe an<br />
Mag. arch. Gustav Schneller um eine Pauschale von 25.000 € (in Worten fünfundzwanzigtausend<br />
Euro) ausgesprochen hat, wogegen auch der Gemeinderat durch einstimmigen Beschluss keinen<br />
Einwand erhebt.<br />
Alle restlichen Gewerke sind zum gegebenen Zeitpunkt gesondert zu vergeben.<br />
In der nachfolgenden Beratung urgiert GV Thomas Pum die Durchführung von<br />
Architektenwettbewerben; GR Günter Schieber wiederum ersucht um Mitberücksichtigung der<br />
Kinderkrippen–Parkplätze und die Herstellung einer Zufahrt <strong>vom</strong> Wildentengraben.<br />
GV Stefan Zlatarits ersucht neuerlich um Kontaktaufnahme mit der Gemeindeaufsichtsbehörde wegen<br />
Prüfung der Finanzierbarkeit.<br />
GR Mag. Werner Kamper urgiert die Übermittlung von Informationsunterlagen zu den einzelnen<br />
Tagesordnungspunkten im Zuge der Einladung zu den Gemeinderatssitzungen.<br />
Zu Punkt 7.)<br />
Sozialzentrum Hauptstraße 80 – 82: Bericht Bgm. Kasper, GV Dr. Kollar<br />
Gemeinde hat Option auf rd. 3000 m² des Grundstückes Eisner bis 30.09.<strong>2007</strong>.<br />
Tagesheimstätte RETTET DAS KIND – Finanzierung über Tagsatzvereinbarung mit Land Burgenland<br />
gesichert.<br />
OSG ist Bauträgerin; für den Parkplatz im Vorfeld zur Hauptstraße mit rd. 1.200 m² soll die Gemeinde<br />
die Option einlösen.<br />
Dr. Günter Ranftl, Dr. Vera Rantfl und Dr. Peter Toth planen Gemeinschaftsordination;<br />
Im EG entstehen zwei Sozialwohnungen, welche von der Gemeinde um einen einmaligen<br />
Baukostenbeitrag pro Wohnung in der Höhe von 7.200 € angemietet werden sollen.<br />
Im OG vier Startwohnungen.<br />
Einstimmiger Grundsatzbeschluss:<br />
Einlösen der Option, und zwar durch die Gemeinde für die Parkflächen und durch die OSG für den<br />
übrigen Bereich (Sozialzentrum, Rettet das Kind).<br />
Zu Punkt 8.)<br />
Auf Grundlage der von der Gemeindeverwaltung vorgenommen beschränkten Ausschreibung von<br />
Aufschließungsplanungen in den Rieden „Kurtäcker“ und „Untere Hofäcker“ sowie den sich daraus
ergebenden vorliegenden Preisspiegel beantragt der Bürgermeister die Vergabe der Planungs- und<br />
Projektierungsarbeiten für beide Baulose insgesamt.<br />
GV Thomas Pum macht nach Durchsicht der Angebot die Feststellung, dass hier offensichtlich ein<br />
Bewerber bevorzugt behandelt werden sollte, da nur jene Teile des Angebotes verwendet werden<br />
sollen, wo die Firma Scheiner & Partner Billigstbieter ist. Alle anderen Punkte wurden ausgeschieden.<br />
Aufgrund dieser Tatsache fordert GV Thomas Pum eine Neuausschreibung mit gemeinsamer Öffnung<br />
der Angebote.<br />
Auf Grund der sich daraufhin ergebenden Diskussion ergibt sich keine Festlegung, weshalb der<br />
Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss den Gemeindevorstand beaufragt, dass dieser die Anbote<br />
neuerlich prüfen und danach die Vergabe vornehmen soll.<br />
Zu Punkt 9.)<br />
Bgm. Kasper und GV Dr. Kollar berichten über ein Gespräch mit Vertretern der BACA am<br />
25.05.<strong>2007</strong>. Die derzeitige Schieflage der USD Put/CAD Call-Option beläuft sich auf rd. 233.000 €.<br />
Kollar erinnert daran, dass bis 24.2.<strong>2007</strong> sämtliche Abwicklungen im Zusammenhang mit den<br />
Devisenoptionsgeschäften <strong>vom</strong> Gemeinderat immer einstimmig getragen worden. Bei der<br />
vorangegangenen Gemeinderatssitzung am 24.02.<strong>2007</strong> belief sich die Schieflage auf 133.757,51 €.<br />
Auf Grund der Empfehlung der BACA ist am 24.02.<strong>2007</strong> mit den Stimmen der SPÖ mehrheitlich<br />
beschlossen worden, ein neuerliches Finanz-Termingeschäft mit einer Maximaldauer von drei<br />
Monaten auf Basis eines von der BACA empfohlenen Währungspaares letztmals abzuschließen. Seit<br />
24.02.<strong>2007</strong> hat sich durch die unerfreuliche Kursentwicklung von USD und CAD die Schieflage auf<br />
dzt. rd. 233.000 € erhöht, weshalb die Tendenz hin zu einem Ausstieg am 8.6.<strong>2007</strong> geht.<br />
Die Anfang März <strong>2007</strong> abgeschlossene USD Put/CAD Call-Option erbrachte ein Prämienaufkommen<br />
von 133.757,51 €. Zum Ausgleich der seither entstandenen Verschlechterung des Optionsgeschäftes<br />
sollte eine Darlehensfinanzierung auf Basis 3-Monats-EURIBOR gewählt werden.<br />
Bis zur restlosen Klärung der Angelegenheit soll die USD Put/CAD Call-Option per 8.6.<strong>2007</strong><br />
auslaufen und danach auf einem Sonderkonto weitergeführt werden.<br />
Darüber hinaus hat die BACA die Bereitschaft bekundet, über die Beteiligung an diesem<br />
Differenzbetrag grundsätzlich gesprächsbereit zu sein. Seitens der Gemeinde sollte eine Überprüfung<br />
der abgewickelten Geschäfte nach Wertpapieraufsichtsgesetz erfolgen. Nach Meinung von GV Mag.<br />
Dr. Alfred Kollar wird zu überprüfen sein, ob der BA-CA nicht mangelnde Sorgfalt vorzuwerfen ist.<br />
Er verweist auf eine diesbezügliche Entscheidung des OGH <strong>vom</strong> Juni 2006, wonach die Bank bei<br />
besonders risikoträchtigen Geschäften eine erhöhte Informations-, Sorgfalts- und Aufklärungspflicht<br />
hat.<br />
VBgm. Hans-Peter Werderitsch verweist auf die dramatische Verschlechterung der Schieflage<br />
innerhalb weniger Monate von rd. 133.000 € auf nunmehr 233.000 € und stellt fest, dass er in der<br />
Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 24.2.07 auf dieses Risiko hingewiesen hat.<br />
GV Mag. Dr. Alfred Kollar ersucht in diesem Zusammenhang populistische Äußerungen<br />
(Verspekulierung.....) zu unterlassen. Seiner Meinung nach werde sich die BA-CA auf ein<br />
Gerichtsverfahren nicht einlassen – schon aus Imagegründen. Er erwarte vielmehr einen Kompromiss.<br />
Gänzlich schadlos werde die Gemeinde aber wahrscheinlich nicht herauskommen.<br />
VBgm Hans-Peter Werderitsch weist den Vorwurf populistischer Äußerungen zurück.<br />
Der Feststellung von GV Thomas Pum, wonach die Gemeindeaufsichtsbehörde einen<br />
Nachtragsvoranschlag verlangt hat, entgegnet der Bürgermeister, dass er laufend Kontakte mit HR
Weikovics hat und die Angelegenheit nach Feststehen des genauen Ausmaßes im<br />
Nachtragsvoranschlag saniert werden soll.<br />
Der Empfehlung des Bürgermeisters,<br />
• keinen neuerlichen Abschluss von Devisenoptionsgeschäften nach dem 8.6.<strong>2007</strong> durchzuführen<br />
• und bis zur restlosen Klärung der Angelegenheit nach Auslaufen der derzeitgen USD Put/CAD<br />
Call-Option per 8.6.<strong>2007</strong> diese danach auf einem Sonderkonto weiterzuführen,<br />
wird von den Gemeinderäten der SPÖ gut geheißen.<br />
Zu Punkt 10.)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass mit Wirksamkeit ab 06.04.<strong>2007</strong> das Burgenländische<br />
Grundverkehrsgesetz <strong>2007</strong> – Bgld. GVG <strong>2007</strong> – in Kraft getreten ist und die Bezirkshauptmannschaft<br />
Oberwart mit Schreiben <strong>vom</strong> 19.04.<strong>2007</strong>, Zahl: OW-09-10-1333-3, die Neubestellung der Mitglieder<br />
der Grundverkehrsbezirkskommission verlangt hat. Bisheriges Ortsmitglied ist Johann PHILIPP,<br />
Ersatzmitglied ist Johann THEK.<br />
Auf seinen Antrag hin bestellt der Gemeinderat einstimmig für die nächste Funktionsperiode der<br />
Grundverkehrsbezirkskommission Oberwart<br />
• Herrn Johann PHILIPP, geb. <strong>26.</strong>10.1928, Pensionist, Großpetersdorf, Feldgasse 29 zum<br />
Ortsmitglied und<br />
• Herrn Johann THEK, geb. 17.12.1956, Landwirt, Großpetersdorf, Feldgasse 34, zum<br />
Ersatzmitglied.<br />
Zu Punkt 11.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass nach endgültiger Fertigstellung des „Waldweges“ die<br />
Endvermessung im Rahmen einer mündlichen Grenzverhandlung am 28.02.<strong>2007</strong> vorgenommen<br />
wurde, worauf auf seinen Antrag hin der Gemeinderat folgendes einstimmig beschließt und verordnet:<br />
Auf der Grundlage der Vermessungsurkunde von DI Dominik Ehrlich, Oberwart, <strong>vom</strong> 15.12.2006,<br />
GZ.: 7925, verordnet die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf als Verwalterin des öffentlichen Gutes<br />
die Widmung des<br />
Trennstückes mit einer Fläche m² von Grundstück EZ<br />
9 1633 4339/3 8707<br />
15 61 757 455<br />
16 59 758 685<br />
5 21 731 737<br />
11 20 746 808<br />
12 22 751 866<br />
4 48 726 871<br />
8 9 741 890<br />
3 45 724 993<br />
17 326 759 1538<br />
10 2 745/2 1824<br />
18 3 745/2 1824<br />
7 10 740 1947<br />
13 20 752 2195<br />
6 6 734 2295<br />
14 54 756 2619<br />
alle Grundbuch 34024 Großpetersdorf als öffentliches Gut und die Verschmelzung mit Grundstück<br />
Nr. 323/9, vorgetragen in der EZ 7 Grundbuch 34024 Großpetersdorf – öffentliches Gut (Waldweg),<br />
welches nunmehr eine Gesamtfläche von 2.423 m² aufweist.
Durch diese Widmung werden bestehende Rechte von Anrainern und sonstigen Beteiligten in keiner<br />
Weise beeinträchtigt oder geschmälert.<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf verpflichtet sich unwiderruflich, die Weganlage dauernd in einen<br />
ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und zu pflegen, so dass Sach- und Personenschäden durch den<br />
Bestand und die Benützung dieser Weganlage hintangehalten werden.<br />
Zu Punkt 12.)<br />
Der Bürgermeister ersucht – wie <strong>vom</strong> Gemeindevorstand vorgeschlagen - Herrn Rudolf Horvath, geb.<br />
20.3.1960, wohnhaft in Kleinpetersdorf 112/4/9, als Facharbeiter – Baggerfahrer ohne öffentliche<br />
Stellenausschreibung in ein Dienstverhältnis zur Gemeinde zu übernehmen, wo er gleichzeitig als<br />
Ersatzarbeitskraft für den Vertragsbediensteten Viktor Wurglits wegen dessen angestrebter<br />
Altersteilzeit gilt (siehe TOP 13).<br />
Daraufhin fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Rudolf Horvath, geboren am 20.03.1960, wohnhaft in Kleinpetersdorf 112/4/9, wird mit Wirksamkeit<br />
ab 02. <strong>Mai</strong> <strong>2007</strong> in ein unbefristetes Dienstverhältnis zur <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf als<br />
Vertragsbediensteter Arbeiter in allgemeiner Verwendung, eingestuft im Entlohnungsschema II,<br />
Entlohnungsgruppe p3 aufgenommen, wobei ihm eine Ergänzungszulage auf II/p2 auf Grund seiner<br />
fachlichen Qualifikation und Verwendung gewährt wird.<br />
Hinsichtlich der Entlohnung gelten im Grunde dieselben Bedingungen wie für die übrigen<br />
Vertragsbediensteten der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf auch, ausgenommen davon ist jedoch die<br />
Auszahlung eines 15. Monatsgehaltes. Im übrigen wird der Dienstvertrag <strong>vom</strong> 02.05.<strong>2007</strong> zum<br />
integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses sowie der Verhandlungsschrift erhoben.<br />
Zu Punkt 13.)<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der Gemeinderat nach kurzer Debatte folgenden einstimmigen<br />
Beschluss:<br />
Zum derzeit geltenden Dienstvertrag <strong>vom</strong> 02. Jänner 2006 zwischen dem Vertragsbediensteten Viktor<br />
Wurglits, geb. am 09. Februar 1950, wohnhaft in Großpetersdorf, Hauptstraße 28 und im folgenden<br />
Arbeitnehmer bezeichnet und der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf (im folgenden Arbeitgeber<br />
bezeichnet) wird die nachstehende Zusatzvereinbarung abgeschlossen, um gemäß den Bestimmungen<br />
zur Altersteilzeit (§§ 27 und 28 Arbeitslosenversicherungsgesetz - AlVG) die Arbeitszeit zu kürzen<br />
und Altersteilzeitgeld gem. § 27 Abs. 4 AlVG zu beanspruchen.<br />
1. Die wöchentliche Normalarbeitszeit wird von bisher 40 Stunden auf 20 Stunden, das sind 50 %,<br />
herabgesetzt.<br />
Im Sinne des § 27 Abs. 5 AlVG wird vereinbart, dass im Zeitraum <strong>vom</strong> 1.5.<strong>2007</strong> bis 30.10.2009<br />
dennoch 40 Wochenstunden erbracht werden (Arbeitsphase). Die so erarbeiteten Zeitguthaben<br />
werden im Zeitraum <strong>vom</strong> 1.11.2009 bis 30.4.2012 verbraucht (Freistellungsphase), sodass sich<br />
eine durchschnittliche Normalarbeitszeit im Ausmaß von 50 % der bisherigen Normalrarbeitszeit<br />
ergibt.<br />
2. Der Arbeitnehmer erhält nach Herabsetzung der Normalarbeitszeit 50 % des vorher bezogenen<br />
Bruttoentgelts. Zusätzlich wird ein Lohnausgleich in Höhe von 50 % der Differenz des Entgelts<br />
auf die Vollarbeitszeit vor Herabsetzung (50%iger Lohnausgleich) gewährt.<br />
3. Der Arbeitgeber entrichtet die Beiträge zur Unfallversicherung, Krankenversicherung,<br />
Arbeitslosenversicherung, Pensionsversicherung entsprechend der Beitragsgrundlage vor<br />
Herabsetzung der Normalarbeitszeit.
4. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Laufzeit der Altersteilzeit und Bestehen<br />
eines Abfertigungsanspurches daraus hat der Arbeitgeber die Abfertigung auf Basis der vor der<br />
Herabsetzung geltenden Arbeitszeit zu zahlen.<br />
5. Diese Vereinbarung gilt bis zum Erreichen der Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistung aus<br />
der gesetzlichen Pensionsversicherung, somit laut Schreiben der Pensionsvericherung <strong>vom</strong><br />
24.04.2006 bis 30.4.2012.<br />
6. Der Lohnausgleich gilt nur unter der Voraussetzung und ausdrücklichen Bedingung zugesagt,<br />
soweit und solange der Arbeitgeber die Förderung gem. § 27 Abs. 4 AlVG erhält.<br />
7. Sollte sich aufgrund einer Gesetzesänderung oder aufgrund der noch zu erlassenden Verordnung<br />
zur Schwerarbeiterregelung gem § 607 Abs 14 ASVG ein späterer oder früherer Pensionsstichtag<br />
ergeben als bei dieser Vereinbarung zugrunde gelegt wurde, verpflichten sich beide<br />
Vertragspartner, die Altersteilzeitvereinbarung entsprechend anzupassen.<br />
Herr Rudolf Horvath, geboren am 20.03.1960 (siehe TOP 12), gilt als Ersatzarbeitskraft für Herrn<br />
Wurglits.<br />
Zu Punkt 14.)<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden und Empfehlung des Gemeindevorstandes beschließt der Gemeinderat<br />
einstimmig die Anschaffung von 1 Stück Bagger der Marke ICB Baggerlader 3 CX Sitemaster Turbo<br />
Powershift mit Luftschaltgetriebe, 40 km/h SRS, einer 6 in 1 Schaufel, mit Komfortkabine,<br />
Verrohrung mit Böschungslöffel, 1 TL 800 mm, 1 TL 600 mm, 1 TL 400 mm, 1 hydr.<br />
Böschungslöffel 1500 mm, SW mech. zum Preis von 62.900,-- Euro netto bei der Firma Terra<br />
Maschinen GmbH & Co KG in Vösendorf auf Leasingbasis.<br />
Auf Grund der vorliegenden Finanzierungsangebote entscheidet sich der Gemeinderat einstimmig für<br />
die Annahme des günstigsten Anbotes der BA-CA auf die Dauer von 60 Monaten auf Basis des 3-<br />
Monats-Euribor mit einer Gesamtleasingsumme von 70.204,40 Euro.<br />
Vizebürgermeister Hans Peter Werderitsch ersucht, ansässige Leasingunternehmen verstärkt<br />
einzubinden.<br />
Zu Punkt 15.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass eine zunehmende Rattenplage festzustellen ist und schlägt vor, eine<br />
auf das gesamte Gemeindegebiet ausgedehnte Rattenvertilgungsaktion durchzuführen, da nur durch<br />
ein geschlossenes Vorgehen dem Überhandnehmen der Ratten Einhalt geboten werden kann.<br />
Der Gemeinderat verordnet daraufhin einstimmig die planmäßige Vertilgung von Ratten in der<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf mitsamt allen dazugehörigen Ortsverwaltungsteilen wie folgt:<br />
„Gemäß § 59 der Bgld. Gemeindeordnung, i.d.F. LGBlNr. 55/2003 wird mit Rücksicht auf das<br />
Überhandnehmen der Ratten in der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf zur Verhütung der Verbreitung<br />
übertragbarer Krankheiten durch das Überhandnehmen von Ratten, die planmäßige Vertilgung der<br />
Ratten in der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf angeordnet.<br />
§ 1<br />
Die planmäßige Vertilgung der Ratten hat auf allen verbauten Grundstücken, in allen Kellern, auf<br />
allen Lager- und Schuttplätzen, Gärten, Dämmen, Uferböschungen, in allen Gräben, Kanälen usw. zu<br />
erfolgen. Zur Sicherung des Erfolges ist die Rattenvertilgung auch auf alle von der Rattenplage nicht<br />
befallene Häuser und Grundstücke zu erstrecken.
§ 2<br />
Alle Eigentümer (Pächter, Nutzungsberechtigte) der angeführten Realitäten sind verpflichtet, den<br />
behördlichen Anordnungen sowie auch den einschlägigen Anweisungen des bestellten Leiters der<br />
Vertilgungsarbeiten und dessen Gehilfen genau nachzukommen, ihnen das Betreten der Häuser und<br />
Grundstücke zu gestatten und diesen Personen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.<br />
§ 3<br />
Wird die Durchführung der angeordneten planmäßigen Vertilgung der Ratten sowie der sich darauf<br />
beziehenden behördlichen Maßnahmen von den Eigentümern (Pächter, Nutzungsberechtigte)<br />
verweigert, oder den mit der Vertilgung betrauten Personen das Betreten der Gebäude oder<br />
Grundstücke verwehrt, so können die Vertilgungsmaßnahmen zwangsweise durchgeführt werden,<br />
wobei den gemäß § 2 verpflichteten Personen die durch die zwangsweise Durchführung erwachsenen<br />
Mehrkosten auferlegt werden.<br />
§ 4<br />
Die Kosten der Rattenvertilgung sind <strong>vom</strong> Eigentümer (Pächter, Nutzungs-berechtigten) des<br />
Grundstücks bzw. der Baulichkeit zu tragen.<br />
§ 5<br />
Das Auslegen der Giftköder erfolgt durch das Personal des beauftragten befugten<br />
Schädlingsbekämpfers und ist <strong>vom</strong> Eigentümer (Pächter, Nutzungsberechtigten) in einer von der<br />
Gemeinde anzulegenden Liste zu bestätigen.<br />
§ 6<br />
Die Giftköder müssen während der Zeit der Auslegung vor dem Zugriff von Kindern und der<br />
Aufnahme von Haustieren geschützt werden. Besondere Vorsicht ist in Lebensmittelmagazinen,<br />
Vorratsräumen aller Art, Futtermitteldepots und ähnlichen Räumlichkeiten zu beachten. Es ist darauf<br />
zu achten, dass eine Vermengung der Giftköder mit Lebens- und Futtermitteln unter allen Umständen<br />
vermieden wird. Hunde, Katzen, Kaninchen und sonstige Haustiere sind von den Auslagestellen<br />
fernzuhalten. Die beauftragte Firma ist verpflichtet, die Auslegung der Giftköder durch Anschlag einer<br />
Warntafel: „Vorsicht! Rattenköder!“ anzukündigen.<br />
§ 7<br />
Aufgefundene tote Ratten und Mäuse müssen von den Eigentümern (Pächtern, Nutzungsberechtigten)<br />
sofort, von den Ratten nicht angenommene Köder nach acht Tagen eingesammelt und 40 cm tief<br />
vergraben oder verbrannt werden.<br />
Ebenfalls sind die von den Ratten nicht angenommenen Köder nach Ablauf der festgelegten Frist<br />
einzusammeln und über die Problemstoffsammelstelle der Gemeinde zu entsorgen.<br />
§ 8<br />
Wer eine Bestimmung dieser Verordnung nicht befolgt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist<br />
<strong>vom</strong> Bürgermeister gemäß § 59 Abs. 3 der Bgld. Gemeindeordnung, i.d.F. LGBlNr. 55/2003, mit einer<br />
Geldstrafe bis zu 1.100 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu<br />
sechs Wochen zu bestrafen.<br />
§ 9<br />
Die Bestimmungen dieser Verordnung treten mit Ablauf des Tages ihrer Verlautbarung in Kraft und<br />
bleiben sechs Monate ab diesem Zeitpunkt in Geltung.“<br />
Der Gemeinderat beschließt weiters einstimmig, dass mit der Durchführung der<br />
Rattenvertilgungsaktion die Fa. Horst Karner, Schädlingsbekämpfung, 7432 Willersdorf 42, beauftragt<br />
wird. Die Kosten für die Aktion werden durch die einzelnen Liegenschaftseigentümer getragen und<br />
direkt mit der Fa. Karner verrechnet. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten, außer für die<br />
Auslegung von Rattenködern in den öffentlichen Kanalisationsanlagen und gemeindeeigenen<br />
Liegenschaften.<br />
Die Preise betragen pro Haus oder Objekt für eine herkömmliche Bekämpfung 6,60 € inklusive
MWSt., Material und Arbeitszeit. Auf Wunsch der Liegenschaftseigentümer ist die Errichtung von<br />
Köderstationen möglich, was mit Kosten von 13,20 € inkl. MWSt. pro Station verbunden ist.<br />
Die Kosten für die Bekämpfung im öffentlichen Kanalnetz betragen 5,40 € exklusive MWSt. pro<br />
Behandlung und Schacht.<br />
Zu Punkt 16.)<br />
Der Obmann des Prüfungsausschusses GR Mag. Werner Kamper verliest die anlässlich der<br />
vorangegangenen Kassenprüfung <strong>vom</strong> 20.03.<strong>2007</strong> angefertigte Niederschrift, wo unter anderen<br />
angeführt ist:<br />
Eingesehen wurden die Bestätigungen der Creditanstalt bzw. BA-CA <strong>vom</strong> 04. Dezember 2001 bis 08. März<br />
<strong>2007</strong>. In diesem Zeitraum wurden verschiedene Devisenoptionsgeschäfte zu unterschiedlichen Beträgen <strong>vom</strong><br />
Typ CHF Put/JPY Call, USD Call/CHF Put, Euro Put/USD Call, GBP Put/CHF Call, CHF Call/JPY Put, GBP<br />
Put/CHF Call, CHF Call/JPY Put und zuletzt am 8.3.<strong>2007</strong> USD Put/CAD Call abgeschlossen.<br />
Der Umfang der einzelnen Geschäfte blieb immer unter 1,4 Mio.Euro. Von Dezember 2004 bis 07. Feber 2006<br />
wurden die Optionen auf jeweils 500.000 Euro gesplittet mit verschiedenen Laufzeiten, wobei zu einem<br />
Zeitpunkt der Gegenwert 1,5 Mio. Euro entsprach. Bis Dezember 2005 wurden Erträge von Euro 86.951,00<br />
erzielt.<br />
Am 22.Feber <strong>2007</strong> ist die Devisenoption CHF/JPY mit rund 133.000,00 Euro ausgelöst worden (Verlust für die<br />
Gemeinde). Um diesen Verlust zu kompensieren ist – wie <strong>vom</strong> Gemeinderat am 24. Feber <strong>2007</strong> beschlossen –<br />
eine Devisenoption USD Put/CAD Call mit einem Prämienertrag in der selben Höhe abgeschlossen worden. -<br />
Die letzte Option, abgeschlossen am 08. März <strong>2007</strong>, im Gegenwert von USD 1.315.000,00 läuft am 08. Juni<br />
<strong>2007</strong> aus. Der Ausübungspreis (Strike) beträgt 1,341.<br />
Belegprüfung: (Ordner 1-4/<strong>2007</strong>)<br />
534,509,507,502,498,494,491,482,472,466,467,468,423,411,403,386,384,370,230,218,<br />
178,130,126,174,163,150,135/<strong>2007</strong><br />
Es gab keine Beanstandungen.<br />
Allfälliges:<br />
Auf Nachfrage bezüglich der Aufarbeitung der Mietverträge wird mitgeteilt, dass man gerade dabei ist, diese in<br />
Schriftform zu bringen.<br />
Der Bürgermeister gibt dazu keine weitere Stellungnahme ab und seitens des Gemeinderates erfolgt<br />
stillschweigende Kenntnisnahme.<br />
Zu Punkt 17.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass eine Vorschreibung von Erschließungsbeiträgen im Jahre <strong>2007</strong><br />
nicht notwendig ist, da für sämtliches gewidmetes unbebautes und bisher erschlossenes Bauland der<br />
Erschließungsbeitrag in den vergangenen Jahren auch schon vollständig vorgeschrieben wurde,<br />
weshalb eine Erstreckung auf die Jahre 2006 und <strong>2007</strong> auch nicht erfolgt ist.<br />
Nach Rechtsmeinung des Amtes der Bgld. Landesregierung <strong>vom</strong> 14.05.<strong>2007</strong>, Zahl: 2-GI-G1050/253-<br />
<strong>2007</strong>, eingelangt am 23.05.<strong>2007</strong>, wäre die am 29.12.2001 zuletzt beschlossene Verordnung über den<br />
Erschließungsbeitrag aufzuheben, weshalb der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden folgendes<br />
verordnen sollte:<br />
„§ 1<br />
Die Verordnung des Gemeinderates <strong>vom</strong> 29.12.2001 über die Ausschreibung eines<br />
Erschließungsbeitrages wird aufgehoben.<br />
§ 2<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.“<br />
Es erfolgt darüber jedoch kein Beschluss, da GR Claudia Fritz zu diesem Zeitpunkt nicht mehr<br />
anwesend war, weil sie die Sitzung wegen anderer Verpflichtungen vor Eingang in diesen
Tagesordnungspunkt verlassen hat. (Anmerkung: dadurch ist keine Beschlussfähigkeit gegeben;<br />
seitens des Schriftführers erfolgte der Hinweis, dass ein Beschluss aus seiner Sicht nicht notwendig<br />
sei).<br />
Zu Punkt 18.)<br />
Auf Grund der Schließung des Hauptschulstandortes Stadtschlaining ergibt sich durch die Neuordnung<br />
der Pflichtschulsprengel ab dem Schuljahr <strong>2007</strong>/2008 auch eine Änderung in der<br />
Schülerzusammensetzung der Hauptschule Großpetersdorf. Bedingt dadurch ist die Anschaffung von<br />
zusätzlicher Amtsausstattung (Möbel und EDV-Anlage) notwendig.<br />
Auf Anfrage von GV Stefan Zlatarits sagt Bürgermeister Winfried Kasper, das Angebot von<br />
NETDATA <strong>vom</strong> 05.03.<strong>2007</strong> erst vor einigen Tagen erhalten zu haben. GR Werner Kamper erklärt,<br />
dass dem Bürgermeister der zusätzliche Ausstattungsbedarf schon länger bekannt sein muss<br />
Der Gemeinderat entscheidet einstimmig, die Anschaffung der notwendigen Hauptschul-Ausstattung<br />
dem Gemeindevorstand zur weiteren Behandlung zuzuleiten.<br />
Zu Punkt 19.)<br />
Unter „Allfälligem“ ladet VBgm. Walter Fank für 3.6.07 zum Konzert mit Manuela Gager im Festsaal<br />
der Musikschule.<br />
Auf Antrag von GV Thomas Pum erfolgt einstimmige Weisung an die Gemeindeverwaltung, die<br />
<strong>Protokoll</strong>e der Gemeinderatssitzungen erst nach deren Genehmigung auf der Homepage der Gemeinde<br />
zu veröffentlichen.<br />
GR Mag. Werner Kamper ersucht bezüglich der Erstellung eines Energiekonzeptes für die Gemeinde<br />
Großpetersdorf um Kontaktaufnahme mit DI Hans Binder, der <strong>vom</strong> Land Burgenland zum<br />
Technologiebeauftragten bestellt wurde (Energieagentur).<br />
Am 30.05.<strong>2007</strong> findet die <strong>vom</strong> Österr. Zivilschutzverband veranstaltete Landesausscheidung der<br />
Kindersicherheitsolympiade in der Friedrich-Halle statt.<br />
Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, dankt der<br />
Bürgermeister und beschließt die heutige Sitzung.<br />
Der Schriftführer:<br />
Der Bürgermeister:<br />
Günter PHILIPP<br />
Winfried KASPER<br />
Die Beglaubiger:<br />
Klaudia FRITZ<br />
Mag. Werner KAMPER