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Protokoll vom 26. Mai 2007 - Marktgemeinde Grosspetersdorf

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N i e d e r s c h r i f t<br />

aufgenommen am Samstag, dem <strong>26.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2007</strong>, im Sitzungssaal der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf,<br />

Hauptstraße 36, anlässlich der zweiten ordentlichen Gemeinderatssitzung im Jahr <strong>2007</strong>.<br />

Beginn: 10:00 Uhr.<br />

Ende: 12:00 Uhr.<br />

Anwesend:<br />

Von der Fraktion der SPÖ: Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Walter Fank, Klaudia Fritz, Klaus<br />

Huber, Mag. Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, Ing. Werner Medits, Jochen Pock, Josef Reicher,<br />

Martin Stumpf und Renate Wagner.<br />

Von der Fraktion der ÖVP: VBgm. Hans-Peter Werderitsch, Bernd Gollatz, Mag. Werner Kamper,<br />

Thomas Pum, Günter Schieber und Stefan Zlatarits.<br />

Außerdem anwesend: Günter Philipp als Schriftführer sowie sechs Zuhörer (Siegfried Fleischacker,<br />

Gerhard Horvath, Bernd Oberzahn, Michael Müllner, Rainer Gutleben und Josef Krizanits).<br />

Abwesend und entschuldigt: Dietmar Kaiser, Hans Mentlik, LAbg. Doris Prohaska und Ing. Harald<br />

Kahr (alle S) sowie Günter Ruck, Günter Wallner, Ing. Gregor Hafner und Dr. Horst Kallich (alle V).<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

1. Kenntnisnahme der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 24.02.<strong>2007</strong> gem.<br />

§ 45(6) der Bgld. Gemeindeordnung, LGBlNr. 55/2003;<br />

2. Güterweg Miedlingsdorf - Zuberbach:<br />

• Aufnahme in das Güterwegbauprogramm programmierte Instandhaltung<br />

• Verpflichtungserklärung<br />

• Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für die Sanierungsmaßnahmen<br />

3. Gemeindestraßen „Schönaustraße“,„Am Mühlengrund“ und „Badgasse“ – Befestigung;<br />

4. Teilnahme an der LAG – Lokalen Aktionsgruppe südburgenland plus im Rahmen des Leader-Plus<br />

Projektes für die Förderperiode <strong>2007</strong>-2013 (Ausfinanzierung bis 2015) – ursprünglicher<br />

Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong> 14.10.2000;<br />

5. Vergabe der Arbeiten für die Einreichplanung für die Errichtung eines Sicherheitszentrums<br />

(Feuerwehr und Polizeiinspektion);<br />

6. Vergabe der Arbeiten für die Einreichplanung für den Um- und Zubau Kindergarten und<br />

Kinderkrippe Großpetersdorf;<br />

7. Errichtung eines Ärztezentrums;<br />

8. Erschließungsgebiete „Kurtacker“ und „Untere Hofäcker“ – Vergabe der Planungsarbeiten;<br />

9. Devisenoptionsgeschäfte – weitere Vorgehensweise;<br />

10. Bestellung eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes für die Grundverkehrs- bezirkskommission<br />

gem. § 26(1) Zif. 4 und § 26(2) Zif. 4 Bgld. Grundverkehrsgesetz <strong>2007</strong>, LGBlNr. 25/<strong>2007</strong> (bis<br />

21.5.07; danach März 2012);<br />

11. Waldweg – Widmung öffentliches Gut;<br />

12. Bauhof – Personal – Rudolf Horvath;<br />

13. Viktor Wurglits – Altersteilzeit;<br />

14. Anschaffung eines Mobilbaggers;<br />

15. Anordnung einer Rattenvertilgungsaktion;<br />

16. Bericht des Prüfungsausschusses <strong>vom</strong> 20.03.<strong>2007</strong>;<br />

17. Erschließungsbeitrag – Erstreckung der Wirksamkeit auf <strong>2007</strong>;<br />

18. Allfälliges.<br />

Die Mitglieder des Gemeinderates sind mit Ladung <strong>vom</strong> 16. <strong>Mai</strong> <strong>2007</strong> zu dieser Sitzung einberufen<br />

worden.


Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates und die Zuhörer, stellt die<br />

gesetzmäßige Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet daraufhin die heutige<br />

Sitzung.<br />

Zu Beglaubigern des heutigen <strong>Protokoll</strong>es werden die Gemeinderäte Klaudia Fritz und Mag. Werner<br />

Kamper bestimmt.<br />

Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes, und zwar<br />

die Ausstattung der Hauptschule auf Grund der Neuodnung der Pflichtschulsprengel im Zusamenhang<br />

mit der Schließung der Hauptschule Stadtschlaining einstimmig genehmigt – TOP 18.<br />

Weiters erfolgt auf Anregung von VBgm. Hans-Peter Werderitsch einstimmig die Abänderung der<br />

Bezeichnung des in TOP 7 angeführten Ärztezentrums in „Sozialzentrum“.<br />

Im übrigen wird gegen die zugestellte Tagesordnung kein Einwand erhoben.<br />

Zu Punkt 1.)<br />

Die Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 24.02.<strong>2007</strong> wird ohne Verlesung<br />

einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Punkt 2.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Generalsanierung des Güterweges Miedlingsdorf – Zuberbach<br />

auf Grund des desolaten Gesamtzustandes unablässig und vordringlich ist und diesezüglich bereits die<br />

Anbotseröffnung für den BA 01 mit rd. 900 lfm Bauloslänge am 24.05.<strong>2007</strong> stattgefunden hat. Bei<br />

fünf anbietenden Firmen ist die Fa. ALPINE MAYREDER günstigste Anbieterin mit einer<br />

Anbotssumme von 119.549,81 € und beantragt der Vorsitzende die Vergabe dieser Arbeiten.<br />

Weiters führt der Bürgermeister aus, dass aus nachstehenden Gründen eine Sanierung des gesamten<br />

Güterweges im heurigen Jahr nicht möglich ist, und zwar:<br />

• Durch den für heuer vorgezogenen Ausbau der Landesstraße L 244 - Hannersdorfer Straße hat die<br />

Gemeinde gem. dem Bgld. Straßengesetz für die Nebenanlagen den Betrag von rd. 45.000 €<br />

aufzubringen.<br />

• Gleichzeitig ist in diesem Straßenbauabschnitt die Orswasserleitung und Straßenbeleuchtung<br />

gänzlich zu erneuern, was mit rd. 66.000 € veranschlagt ist.<br />

• Für die Güterwegbaulose Großpetersdorf/Kleinpetersdorf - Badersdorf fehlen die<br />

Landeszuschüsse. Eine weitere Vorfinanzierung durch die Gemeinde ist nicht möglich.<br />

Daraufhin fasst der Gemeinderat folgenden<br />

einstimmigen Beschluss:<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf wird den Güterweg Miedlingsdorf – Zuberbach mittelfristig, d.h.<br />

1. Teilstück heuer, Rest Frühjahr 2008, in seiner gesamte Länge generalsanieren.<br />

Analog des Schreibens der Gemeinde an die Güterwege-Bauabteilung <strong>vom</strong> 22. März <strong>2007</strong> bzw. der e-<br />

<strong>Mai</strong>l <strong>vom</strong> 09. <strong>Mai</strong> <strong>2007</strong> beantragt die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf beim Land Burgenland die<br />

Aufnahme der geplanten Güterwegesanierung „Miedlingsdorf - Zuberbach“ im gesamten Umfang in<br />

das Güterwegbauprogramm „programmierte Instandhaltung“.


Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf beauftragt - vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes der Bgld.<br />

Landesregierung als Förderungsgeberin - die Firma Alpine Mayreder Bau GmbH, Hofgartengasse 4,<br />

7461 Stadtschlaining, gemäß dem Angebot <strong>vom</strong> 24. <strong>Mai</strong> <strong>2007</strong>, HO 100/<strong>2007</strong>, mit den Erd- und<br />

Baumeisterarbeiten für die Generalsanierung des Güterweges Miedlingsdorf - Zuberbach BA 01 im<br />

Rahmen der programmierten Instandhaltung des Landes Burgenland mit einem Angebotspreis von<br />

119.549,81 € (in Worten einhundertneunzehntausendfünfhundertneunundvierzig 81/100 Euro) inkl.<br />

MWSt.<br />

Nachdem die Durchführung dieser Baumaßnahmen im Einvernehmen und unter finanzieller<br />

Beteiligung der Bgld. Landesregierung, Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik im<br />

Rahmen der programmierten Instandhaltung unter Zuhilfenahme eines Landeszuschusses im Ausmaß<br />

von 40 v.H. der abgerechneten Herstellungskosten erfolgt, gibt die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf<br />

durch einstimmigen Beschluss folgende Verpflichtungserklärung ab:<br />

1. Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf verpflichtet sich, sich an der Instandhaltung der<br />

gegenständlichen Weganlage „Güterweg Miedlingsdorf – Zuberbach“ und den insgesamt<br />

anfallenden Gesamtbaukosten mit einem Anteil im Ausmaß von 60 % zu beteiligen.<br />

Bei Erhöhung der Baukosten (durch Projektserweiterung, Projektsänderung, Preissteigerung,<br />

Unvorhergesehenes u. dgl.) verpflichtet sich die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf, die aliquoten<br />

Beiträge zu den Erhöhungen im Sinne der getroffenen Vereinbarung aufzubringen.<br />

2. Beiträge der Gemeinde:<br />

Die Abstattung der Gemeindebeiträge erfolgt durch Bargeldleistung und/oder Naturalleistungen<br />

(Beistellung von Materialien, Arbeitsleistung usw.).<br />

• Ein Drittel des zu erbringenden Jahresanteiles muss vor Baubeginn an das Girokonto Nr.<br />

91013001400 des Amtes der burgenländischen Landesregierung bei der Bank Burgenland AG,<br />

BLZ 51.000 in Eisenstadt, unter gleichzeitiger schriftlicher Verständigung der Abteilung 4b –<br />

Güterwege, Agrar- und Forsttechnik eingezahlt werden.<br />

• Falls Naturalleistungen erforderlich sind, so sind diese während der Bautätigkeit aufzubringen,<br />

sodass ein reibungsloser Baufortschritt erzielt werden kann.<br />

• Die Bewertung der Naturalleistungen erfolgt nach den jeweiligen Richtsätzen der Abteilung 4b<br />

– Güterwege, Agrar- und Forsttechnik des Amtes der burgenländischen Landesregierung.<br />

3. Bauherr:<br />

Bauherr ist die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf, die durch den Bürgermeister nach außen hin<br />

vertreten wird.<br />

4. Baudurchführung:<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf verpflichtet sich, die Bauarbeiten unter der Aufsicht der<br />

technischen Leitung des Amtes der burgenländischen Landesregierung, Abt. 4b – Güterwege,<br />

Agrar- und Forsttechnik nach den jeweils geltenden Richtlinien durchzuführen.<br />

Die Baudurchführung kann in Eigenregie oder durch Vergabe an hiezu befugte gewerbliche<br />

Unternehmungen vorgenommen werden. Im Falle der Vergabe der Arbeiten ist unbedingt nach den<br />

geltenden ÖNORMEN und den Richtlinien der Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik<br />

vorzugehen. Zu diesem Zwecke hat der Bauherr die Projekts- und Ausschreibungsunterlagen vorher<br />

der Förderungsdienststelle zur Genehmigung vorzulegen. Nach Anbotseröffnung ist zwecks<br />

Einhaltung der Zustimmung der Förderungsdienststelle zum geplanten Zuschlag ein entsprechender<br />

Antrag unter Anschluss aller Anbote einschließlich sämtlicher erforderlicher Beilagen


(Kalkulationsunterlagen usw.) einzubringen.<br />

Die Zustimmung der Förderungsdienststelle kann erst Nach Überprüfung aller formellen und<br />

wirtschaftlichen Erfordernisse und deren positiver Beurteilung ausgesprochen werden.<br />

Die Flüssigmachung von Förderungsmitteln ist an die Einhaltung obiger Bedingungen gebunden.<br />

Für den Fall der Durchführung in Eigenregie kann die Gemeinde das Amt der Burgenländischen<br />

Landesregierung bzw. Abteilung 4b – Güterwege, Agrar- und Forsttechnik, ersuchen und<br />

ermächtigen, in ihrem Namen neben der technischen auch die verwaltungsmäßige Betreuung der<br />

Baudurchführung zu übernehmen (Durchführung von Ausschreibung, Vergabe der Arbeiten,<br />

Überprüfung und Anweisung von Rechnungen, Beschäftigung und Entlohnung von Arbeitnehmern<br />

usw.).<br />

VBgm. Hans Peter Werderitsch ist nicht gegen den Ausbau des Güterweges Miedlingsdorf-Zuberbach,<br />

kritisiert jedoch die abschnittsweise Realisierung, beantragt den Ausbau des gesamten Güterweges auf<br />

einmal und nicht in zwei Bauabschnitten und verlangt ein Gesamtkonzept für die Straßensanierungen<br />

überhaupt.<br />

Zu Punkt 3.)<br />

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Gemeindestraßen<br />

„Schönaustraße“ und „Am Mühlengrund“ sowie die „Badgasse und den Großparkplatz beim Freibad“,<br />

welche sich allesamt in einem äußerst desolaten Zustand befinden, durch Aufbringen einer Spritzdecke<br />

durch die Fa. Liesen, Industriestraße 15, 8502 Lannach, gemäß deren Angebot <strong>vom</strong> 15.05.<strong>2007</strong>, zum<br />

Preis von 15.254,49 € zzgl. MWSt. zu sanieren. Die Fa. Liesen ist Billigstbieterin eines öffentlichen<br />

Ausschreibungsverfahrens der Straßenbauabteilung des Landes Burgenland.<br />

Zu Punkt 4.)<br />

Analog des Gemeinderatsbeschlusses <strong>vom</strong> 14.10.2000 (für die Periode 2000 bis 2006) fasst der<br />

Gemeinderat auf Antrag des Bürgermeisters folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf tritt der Lokalen Arbeitsgruppe südburgenland plus bei, welche das<br />

im Rahmen der Phasing out-Periode der Ziel-1-Förderung <strong>2007</strong> bis 2013 geschaffene Leader-Plus-<br />

Förderungs-Programm effizient umsetzen wird und verpflichtet sich zur Aufbringung der Eigenmittel in<br />

der Höhe von EUR 1,50 pro derzeit 3.545 Einwohner und Jahr (insgesamt demnach 5.317,50 €) während<br />

der gesamten Dauer der Förderungsaktion – längstens also für den Zeitraum von <strong>2007</strong> bis 2015, wobei<br />

für <strong>2007</strong> keine Beiträge zu entrichten sein werden.<br />

Zu Punkt 5.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass das Bundesministerium für Inneres kürzlich grünes Licht für die<br />

Einmietung des Ortspolizeikommandos Großpetersdorf im geplanten Sicherheitszentrum (SIZE)<br />

gegeben hat. Gleichzeitig soll dort ein Feuerwehrhaus errichtet werden.<br />

Nach kurzer sachlicher Debatte fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Herrn mag. arch. Gustav Schneller, Großpetersdorf Hauptstraße 66, wird gemäß seinem Anbot <strong>vom</strong><br />

07.05.<strong>2007</strong>, Zahl: 16107, der Auftrag für die Einreich- und Polierplanung für das SIZE mit<br />

Planungskosten im Ausmaß von 4,5 % der Gesamtherstellungskosten (wobei Haustechnik-Gewerke<br />

mit 50 % mitberücksichtigt werden) erteilt.<br />

Weiters wird ohne Beschlusscharakter die Überlegung angestellt zu prüfen, ob die Errichtung des<br />

SIZE über die GIKEG abgewickelt und dafür das gemeindeeigene Grundstück im Bereich des<br />

Kreisverkehrs L 272/Fabriksgasse als Sacheinlage in die GIKEG eingebracht werden kann.<br />

Darüber hinaus fordert VBgm. Hans-Peter Werderitsch, dass zusätzliche Personen in die<br />

Grundsatzplanung mit einbezogen werden.


In der daran anschließenden Diskussion wird von VBgm Hans Peter Werderitsch angeregt, die<br />

Parkplatzsituation im Hinblick auf den geplanten Um- und Ausbau des Kindergartens, des Neubaues<br />

der Kinderkrippe, des Sozialzentrums und des in Rede stehenden Altenpflegeheimes sowie den<br />

Bestand der Musikschule zu prüfen. (Anmerkung: Zustimmung zu diesem Vorschlag von GV Dr.<br />

Kollar und GR Huber.)<br />

GV Mag. Dr. Alfred Kollar erinnert daran, schon jetzt Überlegungen über die Verwendung des<br />

bestehenden Feuerwehrhauses in der Burgerstraße 2 bis 4 ab ca. Ende 2008 anzustellen. Gemäß<br />

Mietvertrag mit der EBSG (Erste Burgenländische Siedlungsgenossenschaft Pöttsching) ist die letzte<br />

Darlehens-Annuität 2013 fällig, weswegen der Mietvertrag wegen Mietfreistellung ab dann mit der<br />

EBSG neu auszuverhandeln ist.<br />

GV Stefan Zlatarits urgiert die Prüfung der freien Finanzspitze, um die Finanzierbarkeit all dieser<br />

Vorhaben sicherzustellen.<br />

Zu Punkt 6.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass sich der Gemeindevorstand am 16.04.<strong>2007</strong> für die Vergabe der<br />

Einreichplanung für den Um- und Zubau des Kindergartens sowie den Neubau der Kinderkrippe an<br />

Mag. arch. Gustav Schneller um eine Pauschale von 25.000 € (in Worten fünfundzwanzigtausend<br />

Euro) ausgesprochen hat, wogegen auch der Gemeinderat durch einstimmigen Beschluss keinen<br />

Einwand erhebt.<br />

Alle restlichen Gewerke sind zum gegebenen Zeitpunkt gesondert zu vergeben.<br />

In der nachfolgenden Beratung urgiert GV Thomas Pum die Durchführung von<br />

Architektenwettbewerben; GR Günter Schieber wiederum ersucht um Mitberücksichtigung der<br />

Kinderkrippen–Parkplätze und die Herstellung einer Zufahrt <strong>vom</strong> Wildentengraben.<br />

GV Stefan Zlatarits ersucht neuerlich um Kontaktaufnahme mit der Gemeindeaufsichtsbehörde wegen<br />

Prüfung der Finanzierbarkeit.<br />

GR Mag. Werner Kamper urgiert die Übermittlung von Informationsunterlagen zu den einzelnen<br />

Tagesordnungspunkten im Zuge der Einladung zu den Gemeinderatssitzungen.<br />

Zu Punkt 7.)<br />

Sozialzentrum Hauptstraße 80 – 82: Bericht Bgm. Kasper, GV Dr. Kollar<br />

Gemeinde hat Option auf rd. 3000 m² des Grundstückes Eisner bis 30.09.<strong>2007</strong>.<br />

Tagesheimstätte RETTET DAS KIND – Finanzierung über Tagsatzvereinbarung mit Land Burgenland<br />

gesichert.<br />

OSG ist Bauträgerin; für den Parkplatz im Vorfeld zur Hauptstraße mit rd. 1.200 m² soll die Gemeinde<br />

die Option einlösen.<br />

Dr. Günter Ranftl, Dr. Vera Rantfl und Dr. Peter Toth planen Gemeinschaftsordination;<br />

Im EG entstehen zwei Sozialwohnungen, welche von der Gemeinde um einen einmaligen<br />

Baukostenbeitrag pro Wohnung in der Höhe von 7.200 € angemietet werden sollen.<br />

Im OG vier Startwohnungen.<br />

Einstimmiger Grundsatzbeschluss:<br />

Einlösen der Option, und zwar durch die Gemeinde für die Parkflächen und durch die OSG für den<br />

übrigen Bereich (Sozialzentrum, Rettet das Kind).<br />

Zu Punkt 8.)<br />

Auf Grundlage der von der Gemeindeverwaltung vorgenommen beschränkten Ausschreibung von<br />

Aufschließungsplanungen in den Rieden „Kurtäcker“ und „Untere Hofäcker“ sowie den sich daraus


ergebenden vorliegenden Preisspiegel beantragt der Bürgermeister die Vergabe der Planungs- und<br />

Projektierungsarbeiten für beide Baulose insgesamt.<br />

GV Thomas Pum macht nach Durchsicht der Angebot die Feststellung, dass hier offensichtlich ein<br />

Bewerber bevorzugt behandelt werden sollte, da nur jene Teile des Angebotes verwendet werden<br />

sollen, wo die Firma Scheiner & Partner Billigstbieter ist. Alle anderen Punkte wurden ausgeschieden.<br />

Aufgrund dieser Tatsache fordert GV Thomas Pum eine Neuausschreibung mit gemeinsamer Öffnung<br />

der Angebote.<br />

Auf Grund der sich daraufhin ergebenden Diskussion ergibt sich keine Festlegung, weshalb der<br />

Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss den Gemeindevorstand beaufragt, dass dieser die Anbote<br />

neuerlich prüfen und danach die Vergabe vornehmen soll.<br />

Zu Punkt 9.)<br />

Bgm. Kasper und GV Dr. Kollar berichten über ein Gespräch mit Vertretern der BACA am<br />

25.05.<strong>2007</strong>. Die derzeitige Schieflage der USD Put/CAD Call-Option beläuft sich auf rd. 233.000 €.<br />

Kollar erinnert daran, dass bis 24.2.<strong>2007</strong> sämtliche Abwicklungen im Zusammenhang mit den<br />

Devisenoptionsgeschäften <strong>vom</strong> Gemeinderat immer einstimmig getragen worden. Bei der<br />

vorangegangenen Gemeinderatssitzung am 24.02.<strong>2007</strong> belief sich die Schieflage auf 133.757,51 €.<br />

Auf Grund der Empfehlung der BACA ist am 24.02.<strong>2007</strong> mit den Stimmen der SPÖ mehrheitlich<br />

beschlossen worden, ein neuerliches Finanz-Termingeschäft mit einer Maximaldauer von drei<br />

Monaten auf Basis eines von der BACA empfohlenen Währungspaares letztmals abzuschließen. Seit<br />

24.02.<strong>2007</strong> hat sich durch die unerfreuliche Kursentwicklung von USD und CAD die Schieflage auf<br />

dzt. rd. 233.000 € erhöht, weshalb die Tendenz hin zu einem Ausstieg am 8.6.<strong>2007</strong> geht.<br />

Die Anfang März <strong>2007</strong> abgeschlossene USD Put/CAD Call-Option erbrachte ein Prämienaufkommen<br />

von 133.757,51 €. Zum Ausgleich der seither entstandenen Verschlechterung des Optionsgeschäftes<br />

sollte eine Darlehensfinanzierung auf Basis 3-Monats-EURIBOR gewählt werden.<br />

Bis zur restlosen Klärung der Angelegenheit soll die USD Put/CAD Call-Option per 8.6.<strong>2007</strong><br />

auslaufen und danach auf einem Sonderkonto weitergeführt werden.<br />

Darüber hinaus hat die BACA die Bereitschaft bekundet, über die Beteiligung an diesem<br />

Differenzbetrag grundsätzlich gesprächsbereit zu sein. Seitens der Gemeinde sollte eine Überprüfung<br />

der abgewickelten Geschäfte nach Wertpapieraufsichtsgesetz erfolgen. Nach Meinung von GV Mag.<br />

Dr. Alfred Kollar wird zu überprüfen sein, ob der BA-CA nicht mangelnde Sorgfalt vorzuwerfen ist.<br />

Er verweist auf eine diesbezügliche Entscheidung des OGH <strong>vom</strong> Juni 2006, wonach die Bank bei<br />

besonders risikoträchtigen Geschäften eine erhöhte Informations-, Sorgfalts- und Aufklärungspflicht<br />

hat.<br />

VBgm. Hans-Peter Werderitsch verweist auf die dramatische Verschlechterung der Schieflage<br />

innerhalb weniger Monate von rd. 133.000 € auf nunmehr 233.000 € und stellt fest, dass er in der<br />

Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 24.2.07 auf dieses Risiko hingewiesen hat.<br />

GV Mag. Dr. Alfred Kollar ersucht in diesem Zusammenhang populistische Äußerungen<br />

(Verspekulierung.....) zu unterlassen. Seiner Meinung nach werde sich die BA-CA auf ein<br />

Gerichtsverfahren nicht einlassen – schon aus Imagegründen. Er erwarte vielmehr einen Kompromiss.<br />

Gänzlich schadlos werde die Gemeinde aber wahrscheinlich nicht herauskommen.<br />

VBgm Hans-Peter Werderitsch weist den Vorwurf populistischer Äußerungen zurück.<br />

Der Feststellung von GV Thomas Pum, wonach die Gemeindeaufsichtsbehörde einen<br />

Nachtragsvoranschlag verlangt hat, entgegnet der Bürgermeister, dass er laufend Kontakte mit HR


Weikovics hat und die Angelegenheit nach Feststehen des genauen Ausmaßes im<br />

Nachtragsvoranschlag saniert werden soll.<br />

Der Empfehlung des Bürgermeisters,<br />

• keinen neuerlichen Abschluss von Devisenoptionsgeschäften nach dem 8.6.<strong>2007</strong> durchzuführen<br />

• und bis zur restlosen Klärung der Angelegenheit nach Auslaufen der derzeitgen USD Put/CAD<br />

Call-Option per 8.6.<strong>2007</strong> diese danach auf einem Sonderkonto weiterzuführen,<br />

wird von den Gemeinderäten der SPÖ gut geheißen.<br />

Zu Punkt 10.)<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass mit Wirksamkeit ab 06.04.<strong>2007</strong> das Burgenländische<br />

Grundverkehrsgesetz <strong>2007</strong> – Bgld. GVG <strong>2007</strong> – in Kraft getreten ist und die Bezirkshauptmannschaft<br />

Oberwart mit Schreiben <strong>vom</strong> 19.04.<strong>2007</strong>, Zahl: OW-09-10-1333-3, die Neubestellung der Mitglieder<br />

der Grundverkehrsbezirkskommission verlangt hat. Bisheriges Ortsmitglied ist Johann PHILIPP,<br />

Ersatzmitglied ist Johann THEK.<br />

Auf seinen Antrag hin bestellt der Gemeinderat einstimmig für die nächste Funktionsperiode der<br />

Grundverkehrsbezirkskommission Oberwart<br />

• Herrn Johann PHILIPP, geb. <strong>26.</strong>10.1928, Pensionist, Großpetersdorf, Feldgasse 29 zum<br />

Ortsmitglied und<br />

• Herrn Johann THEK, geb. 17.12.1956, Landwirt, Großpetersdorf, Feldgasse 34, zum<br />

Ersatzmitglied.<br />

Zu Punkt 11.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass nach endgültiger Fertigstellung des „Waldweges“ die<br />

Endvermessung im Rahmen einer mündlichen Grenzverhandlung am 28.02.<strong>2007</strong> vorgenommen<br />

wurde, worauf auf seinen Antrag hin der Gemeinderat folgendes einstimmig beschließt und verordnet:<br />

Auf der Grundlage der Vermessungsurkunde von DI Dominik Ehrlich, Oberwart, <strong>vom</strong> 15.12.2006,<br />

GZ.: 7925, verordnet die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf als Verwalterin des öffentlichen Gutes<br />

die Widmung des<br />

Trennstückes mit einer Fläche m² von Grundstück EZ<br />

9 1633 4339/3 8707<br />

15 61 757 455<br />

16 59 758 685<br />

5 21 731 737<br />

11 20 746 808<br />

12 22 751 866<br />

4 48 726 871<br />

8 9 741 890<br />

3 45 724 993<br />

17 326 759 1538<br />

10 2 745/2 1824<br />

18 3 745/2 1824<br />

7 10 740 1947<br />

13 20 752 2195<br />

6 6 734 2295<br />

14 54 756 2619<br />

alle Grundbuch 34024 Großpetersdorf als öffentliches Gut und die Verschmelzung mit Grundstück<br />

Nr. 323/9, vorgetragen in der EZ 7 Grundbuch 34024 Großpetersdorf – öffentliches Gut (Waldweg),<br />

welches nunmehr eine Gesamtfläche von 2.423 m² aufweist.


Durch diese Widmung werden bestehende Rechte von Anrainern und sonstigen Beteiligten in keiner<br />

Weise beeinträchtigt oder geschmälert.<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf verpflichtet sich unwiderruflich, die Weganlage dauernd in einen<br />

ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und zu pflegen, so dass Sach- und Personenschäden durch den<br />

Bestand und die Benützung dieser Weganlage hintangehalten werden.<br />

Zu Punkt 12.)<br />

Der Bürgermeister ersucht – wie <strong>vom</strong> Gemeindevorstand vorgeschlagen - Herrn Rudolf Horvath, geb.<br />

20.3.1960, wohnhaft in Kleinpetersdorf 112/4/9, als Facharbeiter – Baggerfahrer ohne öffentliche<br />

Stellenausschreibung in ein Dienstverhältnis zur Gemeinde zu übernehmen, wo er gleichzeitig als<br />

Ersatzarbeitskraft für den Vertragsbediensteten Viktor Wurglits wegen dessen angestrebter<br />

Altersteilzeit gilt (siehe TOP 13).<br />

Daraufhin fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Rudolf Horvath, geboren am 20.03.1960, wohnhaft in Kleinpetersdorf 112/4/9, wird mit Wirksamkeit<br />

ab 02. <strong>Mai</strong> <strong>2007</strong> in ein unbefristetes Dienstverhältnis zur <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf als<br />

Vertragsbediensteter Arbeiter in allgemeiner Verwendung, eingestuft im Entlohnungsschema II,<br />

Entlohnungsgruppe p3 aufgenommen, wobei ihm eine Ergänzungszulage auf II/p2 auf Grund seiner<br />

fachlichen Qualifikation und Verwendung gewährt wird.<br />

Hinsichtlich der Entlohnung gelten im Grunde dieselben Bedingungen wie für die übrigen<br />

Vertragsbediensteten der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf auch, ausgenommen davon ist jedoch die<br />

Auszahlung eines 15. Monatsgehaltes. Im übrigen wird der Dienstvertrag <strong>vom</strong> 02.05.<strong>2007</strong> zum<br />

integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses sowie der Verhandlungsschrift erhoben.<br />

Zu Punkt 13.)<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der Gemeinderat nach kurzer Debatte folgenden einstimmigen<br />

Beschluss:<br />

Zum derzeit geltenden Dienstvertrag <strong>vom</strong> 02. Jänner 2006 zwischen dem Vertragsbediensteten Viktor<br />

Wurglits, geb. am 09. Februar 1950, wohnhaft in Großpetersdorf, Hauptstraße 28 und im folgenden<br />

Arbeitnehmer bezeichnet und der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf (im folgenden Arbeitgeber<br />

bezeichnet) wird die nachstehende Zusatzvereinbarung abgeschlossen, um gemäß den Bestimmungen<br />

zur Altersteilzeit (§§ 27 und 28 Arbeitslosenversicherungsgesetz - AlVG) die Arbeitszeit zu kürzen<br />

und Altersteilzeitgeld gem. § 27 Abs. 4 AlVG zu beanspruchen.<br />

1. Die wöchentliche Normalarbeitszeit wird von bisher 40 Stunden auf 20 Stunden, das sind 50 %,<br />

herabgesetzt.<br />

Im Sinne des § 27 Abs. 5 AlVG wird vereinbart, dass im Zeitraum <strong>vom</strong> 1.5.<strong>2007</strong> bis 30.10.2009<br />

dennoch 40 Wochenstunden erbracht werden (Arbeitsphase). Die so erarbeiteten Zeitguthaben<br />

werden im Zeitraum <strong>vom</strong> 1.11.2009 bis 30.4.2012 verbraucht (Freistellungsphase), sodass sich<br />

eine durchschnittliche Normalarbeitszeit im Ausmaß von 50 % der bisherigen Normalrarbeitszeit<br />

ergibt.<br />

2. Der Arbeitnehmer erhält nach Herabsetzung der Normalarbeitszeit 50 % des vorher bezogenen<br />

Bruttoentgelts. Zusätzlich wird ein Lohnausgleich in Höhe von 50 % der Differenz des Entgelts<br />

auf die Vollarbeitszeit vor Herabsetzung (50%iger Lohnausgleich) gewährt.<br />

3. Der Arbeitgeber entrichtet die Beiträge zur Unfallversicherung, Krankenversicherung,<br />

Arbeitslosenversicherung, Pensionsversicherung entsprechend der Beitragsgrundlage vor<br />

Herabsetzung der Normalarbeitszeit.


4. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Laufzeit der Altersteilzeit und Bestehen<br />

eines Abfertigungsanspurches daraus hat der Arbeitgeber die Abfertigung auf Basis der vor der<br />

Herabsetzung geltenden Arbeitszeit zu zahlen.<br />

5. Diese Vereinbarung gilt bis zum Erreichen der Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistung aus<br />

der gesetzlichen Pensionsversicherung, somit laut Schreiben der Pensionsvericherung <strong>vom</strong><br />

24.04.2006 bis 30.4.2012.<br />

6. Der Lohnausgleich gilt nur unter der Voraussetzung und ausdrücklichen Bedingung zugesagt,<br />

soweit und solange der Arbeitgeber die Förderung gem. § 27 Abs. 4 AlVG erhält.<br />

7. Sollte sich aufgrund einer Gesetzesänderung oder aufgrund der noch zu erlassenden Verordnung<br />

zur Schwerarbeiterregelung gem § 607 Abs 14 ASVG ein späterer oder früherer Pensionsstichtag<br />

ergeben als bei dieser Vereinbarung zugrunde gelegt wurde, verpflichten sich beide<br />

Vertragspartner, die Altersteilzeitvereinbarung entsprechend anzupassen.<br />

Herr Rudolf Horvath, geboren am 20.03.1960 (siehe TOP 12), gilt als Ersatzarbeitskraft für Herrn<br />

Wurglits.<br />

Zu Punkt 14.)<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden und Empfehlung des Gemeindevorstandes beschließt der Gemeinderat<br />

einstimmig die Anschaffung von 1 Stück Bagger der Marke ICB Baggerlader 3 CX Sitemaster Turbo<br />

Powershift mit Luftschaltgetriebe, 40 km/h SRS, einer 6 in 1 Schaufel, mit Komfortkabine,<br />

Verrohrung mit Böschungslöffel, 1 TL 800 mm, 1 TL 600 mm, 1 TL 400 mm, 1 hydr.<br />

Böschungslöffel 1500 mm, SW mech. zum Preis von 62.900,-- Euro netto bei der Firma Terra<br />

Maschinen GmbH & Co KG in Vösendorf auf Leasingbasis.<br />

Auf Grund der vorliegenden Finanzierungsangebote entscheidet sich der Gemeinderat einstimmig für<br />

die Annahme des günstigsten Anbotes der BA-CA auf die Dauer von 60 Monaten auf Basis des 3-<br />

Monats-Euribor mit einer Gesamtleasingsumme von 70.204,40 Euro.<br />

Vizebürgermeister Hans Peter Werderitsch ersucht, ansässige Leasingunternehmen verstärkt<br />

einzubinden.<br />

Zu Punkt 15.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass eine zunehmende Rattenplage festzustellen ist und schlägt vor, eine<br />

auf das gesamte Gemeindegebiet ausgedehnte Rattenvertilgungsaktion durchzuführen, da nur durch<br />

ein geschlossenes Vorgehen dem Überhandnehmen der Ratten Einhalt geboten werden kann.<br />

Der Gemeinderat verordnet daraufhin einstimmig die planmäßige Vertilgung von Ratten in der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf mitsamt allen dazugehörigen Ortsverwaltungsteilen wie folgt:<br />

„Gemäß § 59 der Bgld. Gemeindeordnung, i.d.F. LGBlNr. 55/2003 wird mit Rücksicht auf das<br />

Überhandnehmen der Ratten in der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf zur Verhütung der Verbreitung<br />

übertragbarer Krankheiten durch das Überhandnehmen von Ratten, die planmäßige Vertilgung der<br />

Ratten in der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf angeordnet.<br />

§ 1<br />

Die planmäßige Vertilgung der Ratten hat auf allen verbauten Grundstücken, in allen Kellern, auf<br />

allen Lager- und Schuttplätzen, Gärten, Dämmen, Uferböschungen, in allen Gräben, Kanälen usw. zu<br />

erfolgen. Zur Sicherung des Erfolges ist die Rattenvertilgung auch auf alle von der Rattenplage nicht<br />

befallene Häuser und Grundstücke zu erstrecken.


§ 2<br />

Alle Eigentümer (Pächter, Nutzungsberechtigte) der angeführten Realitäten sind verpflichtet, den<br />

behördlichen Anordnungen sowie auch den einschlägigen Anweisungen des bestellten Leiters der<br />

Vertilgungsarbeiten und dessen Gehilfen genau nachzukommen, ihnen das Betreten der Häuser und<br />

Grundstücke zu gestatten und diesen Personen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.<br />

§ 3<br />

Wird die Durchführung der angeordneten planmäßigen Vertilgung der Ratten sowie der sich darauf<br />

beziehenden behördlichen Maßnahmen von den Eigentümern (Pächter, Nutzungsberechtigte)<br />

verweigert, oder den mit der Vertilgung betrauten Personen das Betreten der Gebäude oder<br />

Grundstücke verwehrt, so können die Vertilgungsmaßnahmen zwangsweise durchgeführt werden,<br />

wobei den gemäß § 2 verpflichteten Personen die durch die zwangsweise Durchführung erwachsenen<br />

Mehrkosten auferlegt werden.<br />

§ 4<br />

Die Kosten der Rattenvertilgung sind <strong>vom</strong> Eigentümer (Pächter, Nutzungs-berechtigten) des<br />

Grundstücks bzw. der Baulichkeit zu tragen.<br />

§ 5<br />

Das Auslegen der Giftköder erfolgt durch das Personal des beauftragten befugten<br />

Schädlingsbekämpfers und ist <strong>vom</strong> Eigentümer (Pächter, Nutzungsberechtigten) in einer von der<br />

Gemeinde anzulegenden Liste zu bestätigen.<br />

§ 6<br />

Die Giftköder müssen während der Zeit der Auslegung vor dem Zugriff von Kindern und der<br />

Aufnahme von Haustieren geschützt werden. Besondere Vorsicht ist in Lebensmittelmagazinen,<br />

Vorratsräumen aller Art, Futtermitteldepots und ähnlichen Räumlichkeiten zu beachten. Es ist darauf<br />

zu achten, dass eine Vermengung der Giftköder mit Lebens- und Futtermitteln unter allen Umständen<br />

vermieden wird. Hunde, Katzen, Kaninchen und sonstige Haustiere sind von den Auslagestellen<br />

fernzuhalten. Die beauftragte Firma ist verpflichtet, die Auslegung der Giftköder durch Anschlag einer<br />

Warntafel: „Vorsicht! Rattenköder!“ anzukündigen.<br />

§ 7<br />

Aufgefundene tote Ratten und Mäuse müssen von den Eigentümern (Pächtern, Nutzungsberechtigten)<br />

sofort, von den Ratten nicht angenommene Köder nach acht Tagen eingesammelt und 40 cm tief<br />

vergraben oder verbrannt werden.<br />

Ebenfalls sind die von den Ratten nicht angenommenen Köder nach Ablauf der festgelegten Frist<br />

einzusammeln und über die Problemstoffsammelstelle der Gemeinde zu entsorgen.<br />

§ 8<br />

Wer eine Bestimmung dieser Verordnung nicht befolgt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist<br />

<strong>vom</strong> Bürgermeister gemäß § 59 Abs. 3 der Bgld. Gemeindeordnung, i.d.F. LGBlNr. 55/2003, mit einer<br />

Geldstrafe bis zu 1.100 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu<br />

sechs Wochen zu bestrafen.<br />

§ 9<br />

Die Bestimmungen dieser Verordnung treten mit Ablauf des Tages ihrer Verlautbarung in Kraft und<br />

bleiben sechs Monate ab diesem Zeitpunkt in Geltung.“<br />

Der Gemeinderat beschließt weiters einstimmig, dass mit der Durchführung der<br />

Rattenvertilgungsaktion die Fa. Horst Karner, Schädlingsbekämpfung, 7432 Willersdorf 42, beauftragt<br />

wird. Die Kosten für die Aktion werden durch die einzelnen Liegenschaftseigentümer getragen und<br />

direkt mit der Fa. Karner verrechnet. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten, außer für die<br />

Auslegung von Rattenködern in den öffentlichen Kanalisationsanlagen und gemeindeeigenen<br />

Liegenschaften.<br />

Die Preise betragen pro Haus oder Objekt für eine herkömmliche Bekämpfung 6,60 € inklusive


MWSt., Material und Arbeitszeit. Auf Wunsch der Liegenschaftseigentümer ist die Errichtung von<br />

Köderstationen möglich, was mit Kosten von 13,20 € inkl. MWSt. pro Station verbunden ist.<br />

Die Kosten für die Bekämpfung im öffentlichen Kanalnetz betragen 5,40 € exklusive MWSt. pro<br />

Behandlung und Schacht.<br />

Zu Punkt 16.)<br />

Der Obmann des Prüfungsausschusses GR Mag. Werner Kamper verliest die anlässlich der<br />

vorangegangenen Kassenprüfung <strong>vom</strong> 20.03.<strong>2007</strong> angefertigte Niederschrift, wo unter anderen<br />

angeführt ist:<br />

Eingesehen wurden die Bestätigungen der Creditanstalt bzw. BA-CA <strong>vom</strong> 04. Dezember 2001 bis 08. März<br />

<strong>2007</strong>. In diesem Zeitraum wurden verschiedene Devisenoptionsgeschäfte zu unterschiedlichen Beträgen <strong>vom</strong><br />

Typ CHF Put/JPY Call, USD Call/CHF Put, Euro Put/USD Call, GBP Put/CHF Call, CHF Call/JPY Put, GBP<br />

Put/CHF Call, CHF Call/JPY Put und zuletzt am 8.3.<strong>2007</strong> USD Put/CAD Call abgeschlossen.<br />

Der Umfang der einzelnen Geschäfte blieb immer unter 1,4 Mio.Euro. Von Dezember 2004 bis 07. Feber 2006<br />

wurden die Optionen auf jeweils 500.000 Euro gesplittet mit verschiedenen Laufzeiten, wobei zu einem<br />

Zeitpunkt der Gegenwert 1,5 Mio. Euro entsprach. Bis Dezember 2005 wurden Erträge von Euro 86.951,00<br />

erzielt.<br />

Am 22.Feber <strong>2007</strong> ist die Devisenoption CHF/JPY mit rund 133.000,00 Euro ausgelöst worden (Verlust für die<br />

Gemeinde). Um diesen Verlust zu kompensieren ist – wie <strong>vom</strong> Gemeinderat am 24. Feber <strong>2007</strong> beschlossen –<br />

eine Devisenoption USD Put/CAD Call mit einem Prämienertrag in der selben Höhe abgeschlossen worden. -<br />

Die letzte Option, abgeschlossen am 08. März <strong>2007</strong>, im Gegenwert von USD 1.315.000,00 läuft am 08. Juni<br />

<strong>2007</strong> aus. Der Ausübungspreis (Strike) beträgt 1,341.<br />

Belegprüfung: (Ordner 1-4/<strong>2007</strong>)<br />

534,509,507,502,498,494,491,482,472,466,467,468,423,411,403,386,384,370,230,218,<br />

178,130,126,174,163,150,135/<strong>2007</strong><br />

Es gab keine Beanstandungen.<br />

Allfälliges:<br />

Auf Nachfrage bezüglich der Aufarbeitung der Mietverträge wird mitgeteilt, dass man gerade dabei ist, diese in<br />

Schriftform zu bringen.<br />

Der Bürgermeister gibt dazu keine weitere Stellungnahme ab und seitens des Gemeinderates erfolgt<br />

stillschweigende Kenntnisnahme.<br />

Zu Punkt 17.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass eine Vorschreibung von Erschließungsbeiträgen im Jahre <strong>2007</strong><br />

nicht notwendig ist, da für sämtliches gewidmetes unbebautes und bisher erschlossenes Bauland der<br />

Erschließungsbeitrag in den vergangenen Jahren auch schon vollständig vorgeschrieben wurde,<br />

weshalb eine Erstreckung auf die Jahre 2006 und <strong>2007</strong> auch nicht erfolgt ist.<br />

Nach Rechtsmeinung des Amtes der Bgld. Landesregierung <strong>vom</strong> 14.05.<strong>2007</strong>, Zahl: 2-GI-G1050/253-<br />

<strong>2007</strong>, eingelangt am 23.05.<strong>2007</strong>, wäre die am 29.12.2001 zuletzt beschlossene Verordnung über den<br />

Erschließungsbeitrag aufzuheben, weshalb der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden folgendes<br />

verordnen sollte:<br />

㤠1<br />

Die Verordnung des Gemeinderates <strong>vom</strong> 29.12.2001 über die Ausschreibung eines<br />

Erschließungsbeitrages wird aufgehoben.<br />

§ 2<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.“<br />

Es erfolgt darüber jedoch kein Beschluss, da GR Claudia Fritz zu diesem Zeitpunkt nicht mehr<br />

anwesend war, weil sie die Sitzung wegen anderer Verpflichtungen vor Eingang in diesen


Tagesordnungspunkt verlassen hat. (Anmerkung: dadurch ist keine Beschlussfähigkeit gegeben;<br />

seitens des Schriftführers erfolgte der Hinweis, dass ein Beschluss aus seiner Sicht nicht notwendig<br />

sei).<br />

Zu Punkt 18.)<br />

Auf Grund der Schließung des Hauptschulstandortes Stadtschlaining ergibt sich durch die Neuordnung<br />

der Pflichtschulsprengel ab dem Schuljahr <strong>2007</strong>/2008 auch eine Änderung in der<br />

Schülerzusammensetzung der Hauptschule Großpetersdorf. Bedingt dadurch ist die Anschaffung von<br />

zusätzlicher Amtsausstattung (Möbel und EDV-Anlage) notwendig.<br />

Auf Anfrage von GV Stefan Zlatarits sagt Bürgermeister Winfried Kasper, das Angebot von<br />

NETDATA <strong>vom</strong> 05.03.<strong>2007</strong> erst vor einigen Tagen erhalten zu haben. GR Werner Kamper erklärt,<br />

dass dem Bürgermeister der zusätzliche Ausstattungsbedarf schon länger bekannt sein muss<br />

Der Gemeinderat entscheidet einstimmig, die Anschaffung der notwendigen Hauptschul-Ausstattung<br />

dem Gemeindevorstand zur weiteren Behandlung zuzuleiten.<br />

Zu Punkt 19.)<br />

Unter „Allfälligem“ ladet VBgm. Walter Fank für 3.6.07 zum Konzert mit Manuela Gager im Festsaal<br />

der Musikschule.<br />

Auf Antrag von GV Thomas Pum erfolgt einstimmige Weisung an die Gemeindeverwaltung, die<br />

<strong>Protokoll</strong>e der Gemeinderatssitzungen erst nach deren Genehmigung auf der Homepage der Gemeinde<br />

zu veröffentlichen.<br />

GR Mag. Werner Kamper ersucht bezüglich der Erstellung eines Energiekonzeptes für die Gemeinde<br />

Großpetersdorf um Kontaktaufnahme mit DI Hans Binder, der <strong>vom</strong> Land Burgenland zum<br />

Technologiebeauftragten bestellt wurde (Energieagentur).<br />

Am 30.05.<strong>2007</strong> findet die <strong>vom</strong> Österr. Zivilschutzverband veranstaltete Landesausscheidung der<br />

Kindersicherheitsolympiade in der Friedrich-Halle statt.<br />

Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, dankt der<br />

Bürgermeister und beschließt die heutige Sitzung.<br />

Der Schriftführer:<br />

Der Bürgermeister:<br />

Günter PHILIPP<br />

Winfried KASPER<br />

Die Beglaubiger:<br />

Klaudia FRITZ<br />

Mag. Werner KAMPER

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