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Lehrertag 2006 - Pädagogisches Institut der EKvW

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sich für das Individuum vor Ort aber in <strong>der</strong> Regel durchaus als eng begrenzt<br />

darstellen. Wenn ich es recht sehe, dann dominieren aufs ganze gesehen<br />

mittlerweile „negative“ Werte: <strong>der</strong> Schutz vor ..., die Freiheit von ..., die<br />

Toleranz. Es handelt sich dabei um negative Werte nicht in dem Sinn, dass sie<br />

min<strong>der</strong>wertig sind o<strong>der</strong> destruktiv o<strong>der</strong> moralisch abzulehnen, son<strong>der</strong>n<br />

„negativ“ in dem Sinn, dass sie kein Bekenntnis zu ..., kein Plädoyer für ...,<br />

keine Ich-Botschaft enthalten. Schlechte Zeiten für „Religion“.<br />

Man mag sagen, das sei vor allem ein Problem <strong>der</strong> Kirchen bzw. aller Religionsgemeinschaften<br />

i.S. des Grundgesetzes – gewiß; doch im Kern geht es hier um ein<br />

pädagogisches Problem, nämlich dies, dass mit dem RU und dem Christentum<br />

auch <strong>der</strong> Themenbereich „Sinnsuche / Lebensdeutung“ aus dem Gesichtskreis<br />

<strong>der</strong> Schul- und Bildungsreform zu verschwinden droht – als ob eine gute Schule<br />

darauf verzichten könnte!<br />

Kurz: Schule mit Profil – ja; doch um den Beitrag evangelischer Religion zu einer<br />

solchen Schule muss gerungen werden. We<strong>der</strong> Staat noch Lehrerkollegium klagen<br />

einen solchen Beitrag ein – und das obwohl Schule etwa in Nordrhein-Westfalen per<br />

Verfassung und Schulordnungsgesetz auf die Weitergabe von Werten verpflichtet ist:<br />

„Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor <strong>der</strong> Würde des Menschen und Bereitschaft zum<br />

sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel <strong>der</strong> Erziehung. Die Jugend soll<br />

erzogen werden im Geiste <strong>der</strong> Menschlichkeit, <strong>der</strong> Demokratie und <strong>der</strong> Freiheit, zur<br />

Duldsamkeit und zur Achtung vor <strong>der</strong> Überzeugung des an<strong>der</strong>en, zur Verantwortung<br />

für die Erhaltung <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur<br />

Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung.“ 16 In diesem Rahmen muss und darf<br />

von den Sachwaltern religiöser Bildung in <strong>der</strong> Schule ein Beitrag evangelischer<br />

Religion zum Profil von Schule angestoßen, vertreten und seinerseits profiliert<br />

werden!<br />

2. Schule mit Profil im Bereich religiöser Bildung – Impulse aus <strong>der</strong><br />

Religionspädagogik<br />

Zu den Facetten Schulautonomie und Schulentwicklung können Religionspädagogik<br />

und Kirche nur bedingt etwas beitragen (sie können es wohl nur bei Schulen in<br />

eigener Trägerschaft); sie werden sich vielmehr auf eines <strong>der</strong> Standbeine von<br />

Schulreform konzentrieren, die Schulprogramme, und dazu vor allem die<br />

Lehrerbildung bedenken. Dabei geht es jeweils um die pädagogische Mitte <strong>der</strong><br />

Schulreform, um die Akzentuierung <strong>der</strong> Inhalte und didaktischen Optionen von<br />

Unterricht und Schulleben.<br />

Warum haben Religionspädagoginnen und Religionspädagogen Interesse an einer<br />

Schule mit Profil, namentlich an einer Schule mit Profil im Bereich religiöser Bildung,<br />

an einer Schule mit christlicher Präsenz nicht allein im Religionsunterricht? Es kann<br />

und darf hier nicht die Sorge <strong>der</strong> Kirche um ihren gesellschaftlichen Stellenwert<br />

angeführt werden, ebenso wenig ein etwaiges missionarisches Interesse.<br />

Die Begründung für eine Schule mit Profil im Bereich religiöser Bildung muss<br />

vielmehr eine doppelte sein – eine, die einerseits den pädagogischen und politischen<br />

Gestaltern von Schule einsichtig ist, an<strong>der</strong>erseits auch den Trägern christlicher<br />

16 Art. 7 <strong>der</strong> Verfassung des Landes NRW von 1950, wortgleich auch des Schulordnungsgesetzes<br />

dieses Landes von 1952, hier zitiert nach „Informationen zum RU in NRW ..., hg. i.A. <strong>der</strong><br />

Landeskirchenämter <strong>der</strong> EKiR, <strong>der</strong> <strong>EKvW</strong> und <strong>der</strong> Lippischen Landeskirche. o.O. 1995, 11 und 13.

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