2009-2015_2.GR_Sitzung (772 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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) Bebauungsplan Aufstellung Nr. 96 „Kampmergut-Dambach 15“,<br />
gekuppelte Bauweise, Teilungsmöglichkeit für Fam. Schachner,<br />
Grundsatzbeschluss<br />
(Planentwurf wird präsentiert)<br />
Ansuchen von Schachner-Nedherer Franz und Aloisia vom 14.9.<strong>2009</strong>, um Erstellung eines<br />
Bebauungsplanes für die Liegenschaft Kampmergut Grst.Nr. .20, KG 45505 Dambach, zur<br />
Teilungsmöglichkeit des ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes, Schaffung von zwei<br />
getrennten Wohneinheiten und Grundstücken.<br />
Der Bau- und Raumordnungsausschuss und der Ortsplaner geben eine positive<br />
Empfehlung dazu ab, wie folgt:<br />
Bebauungsplan für gekuppelte Bauweise (Doppelhaus), max. 2 Wohneinheiten je Bauplatz,<br />
bei einem eventuellen Abbruch Baufluchtlinie zur Straße mindestens 3 m Abstand.<br />
Kanalanschluss und Brunnen vorhanden.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, der gegenständlichen Bebauungsplan-Aufstellung<br />
zuzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
c) Bebauungsplan Änderung Nr. 53.02 „Skalet-Landesgründe“, Grundsatzbeschluss<br />
Ermöglichung Flachdach, Losensteinerstr. 11/Hr. Reindl, Überarbeitung<br />
Erläuterungen<br />
(Planentwurf wird präsentiert)<br />
Ansuchen von Dipl.-Ing. Reindl Thomas vom 31.8.<strong>2009</strong>, zur Ermöglichung eines<br />
Wohnhauses mit Flachdach (statt Satteldach) auf Parz.Nr. 696/28, KG 45515 Lining,<br />
Losensteinerstraße 11. Die Zustimmung der Anrainer auf dem Bauplan liegt vor. Die Höhe<br />
wird bei einer Flachdachausführung 8,31 m und mit Satteldach ca. 11,20 m.<br />
Der Bau- und Raumordnungsausschuss und der Ortsplaner empfehlen eine Überarbeitung<br />
der Erläuterungen im Sinne des Ortsbebauungskonzeptes.<br />
Bebauungsplan rechtswirksam seit 1993, Änderung Nr. 1 im Jahr 1998, derzeit von 33<br />
Parzellen, 21 bebaut, 12 unbebaut.<br />
Gebäudehöhe über bestehendem Gelände laut Änderung OBK FH höchstens 8,5 m für<br />
Flachdächer. Bei der max. Höhe sind die Baubestände zu berücksichtigen, talseitig<br />
Abstufung der Fassade erforderlich.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, der gegenständlichen Bebauungsplan-Änderung<br />
zuzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
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