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2009-2015_2.GR_Sitzung (772 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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Einrichtungsgegenstände, (geringer) Wertansatz für Grund und Boden,<br />

Betriebskosten, zuzügl. gesetzlicher Umsatzsteuer)<br />

Bestandzinsrechnung:<br />

Gebäude: 1,5% der Anschaffungskosten<br />

(EUR 559.145,50 lt. Kaufvertrag) EUR 8.387,18<br />

Einrichtung: Komponente aus der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer (EUR 71.300,00 * 10%) EUR 7.130,00<br />

Grund und Boden (Wertansatz für 1.721,16 m²) EUR 2.000,00<br />

Zwischensumme EUR 17.517,18<br />

zzgl. 20% Umsatzsteuer EUR 3.503,44<br />

Mietentgelt pro Jahr inkl. USt. EUR 21.020,62<br />

Mietentgelt pro Monat inkl. USt. EUR 1.751,72<br />

Die Bestandzinsrechnung wurde mit dem Steuerbüro Leitner und Leitner abgestimmt und<br />

für steuerlich richtig befunden. Es wurde sodann die Saxinger, Chalupsky & Partner<br />

Rechtsanwälte GmbH mit der Erstellung eines neuen Bestandvertrages beauftragt. Dieser<br />

liegt dem Aktenvermerk bei.<br />

Die ÖVP schlägt vor, beim bestehenden Vertrag einen Zusatz zu machen, um die<br />

Vorsteuerabzugsberechtigung zu erlangen. Wegen der Kündigungsvereinbarung<br />

(Kündigungsfrist, Auflösungsgründe) soll das Einvernehmen mit der Pfarrcaritas hergestellt<br />

werden. Vor einem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss ist die Einigung mit dem Vertragspartner<br />

notwendig.<br />

Der Bürgermeister teilt mit, dass lt. Auskunft des Rechtsvertreters der <strong>Gemeinde</strong> der<br />

Abschluss eines neuen Vertrages notwendig ist, weil ein Vorsteuerabzug sonst nicht<br />

möglich ist.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Bestandvertrag zwischen der<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems und der Pfarrcaritas <strong>Neuhofen</strong> an der Krems – mit<br />

der Änderung der Kündigungsfrist von drei Monaten auf ein Jahr - zu genehmigen.<br />

GR Kobler stellt den Geschäftsantrag auf Vertagung.<br />

Beschluss: Der Geschäftsantrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

17 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, Eckerstorfer, Bernecker, Chalupar<br />

14 Stimmen dagegen: Langerhorst, Baumgartner, SPÖ (ohne Eckerstorfer und<br />

Bernecker)<br />

Punkt<br />

1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />

a) Handymast<br />

Es wurde seitens der Mobilkom Anzeige erstattet gegen den Bürgermeister, die<br />

Vizebürgermeisterin und den <strong>Gemeinde</strong>rat. Ob Anklage erhoben wird ist noch nicht klar.<br />

Die Mobilkom hätte das Rechtsmittel der Versäumnisbeschwerde ergreifen können. Dies<br />

hat sie jedoch nicht gemacht.<br />

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