01.12.2014 Aufrufe

2009-2015_2.GR_Sitzung (772 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen

2009-2015_2.GR_Sitzung (772 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen

2009-2015_2.GR_Sitzung (772 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

niedrig vorgeschriebene Beiträge aufgrund falscher Angaben werden nachgefordert.<br />

Soziale Härtefälle bedürfen einer persönlichen Vorsprache.<br />

6) Eine Antragstellung muss immer spätestens 2 Wochen nach Anmeldung erfolgen,<br />

ansonsten wird keine soziale Berechnung vorgenommen und es muss der Höchstbeitrag<br />

berechnet werden.<br />

7) Eine Antragsstellung für die Beitragsregelung muss jährlich (Arbeitsjahr) neu beantragt<br />

werden. Veränderungen der Einkommenssituation während des Arbeitsjahres sind bekannt<br />

zu geben und finden jeweils im darauf folgenden Monat (Stichtag 25. d.M.)<br />

Berücksichtigung.<br />

8) Der Mindest- und Höchstbeitrag ändern sich jeweils zu Beginn des nächstfolgenden<br />

Arbeitsjahres entsprechend der Änderung des von der Statistik Austria kundgemachten<br />

Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Index gegenüber dem<br />

durchschnittlichen Index des Jahres 2006 (Erhöhung um 1,5%). Dabei ist nach<br />

mathematischen Rundungsregeln auf volle Eurobeträge zu runden.<br />

T A R I F O R D N U N G<br />

für die Kindergärten der<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />

laut der Elternbeitragsverordnung 2008 des Landes OÖ<br />

und der OÖ. Kinderbetreuungsgesetz-Novelle <strong>2009</strong><br />

1) Für alle Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat, die in Oberösterreich einen<br />

Hauptwohnsitz haben, ist ab September <strong>2009</strong> der Besuch des Kindergartens beitragsfrei.<br />

2) Davon ausgenommen sind eine allenfalls verabreichte Verpflegung und der<br />

Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Kindergartentransport (€ 11,00 pro Monat/Kind).<br />

3) Die Aufnahme eines gemeindefremden Kindes ist von der Zustimmung zur Leistung<br />

eines Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes abhängig. Wobei auf<br />

die familiäre Situation des betreffenden Kindes und des Kindeswohl Bedacht genommen<br />

wird.―<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

(Vbgm. Sahl ist bei der Abstimmung nicht anwesend.)<br />

Punkt 20) Franz und Maria Hauhart – Berufung gegen die Vorschreibung eines<br />

Verkehrsflächenbeitrages<br />

Da der Bürgermeister den Bescheid erster Instanz erlassen hat, erklärt er sich für<br />

befangen. Er übergibt den Vorsitz an Vbgm. Eckerstorfer.<br />

Aufgrund der gegenständlichen Berufung wurde vom <strong>Gemeinde</strong>amt folgender Bescheid<br />

vorbereitet:<br />

36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!