2009-2015_2.GR_Sitzung (772 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Details zu den Angaben können dem ausführlichen Vorbericht des Voranschlages 2010 und<br />
den Berichten im Mittelfristigen Finanzplan entnommen werden.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Entwurf des Voranschlages 2010<br />
und des Mittelfristigen Finanzplanes 2010 – 2014 der VFI der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an<br />
der Krems & Co KG zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, G<br />
3 Stimmenthaltungen: FPÖ<br />
Punkt 18) Verwendung des Guthabens der Rücklage Kanalerweiterung<br />
Lt. Unterlagen der Buchhaltung beträgt die Höhe der Rücklage für Kanalerweiterung per 7.<br />
Dezember <strong>2009</strong> € 461.680,86 und die der Abfallentsorgung € 65.854,12 das sind<br />
gesamt: € 527.534,98<br />
Für die Rücklagen „Kanalerweiterung― und „Abfallentsorgung― besteht ein Sparkonto mit<br />
etwas höherer Haben-Verzinsung im Gegensatz zum Girokonto.<br />
Im Laufe der letzten Geschäftsjahre kam es ab und an vor, dass das Girokonto kräftig<br />
überzogen wurde. Um die doch sehr hohen Sollzinsen zu sparen, wurden Teile der<br />
Rücklage „Kanalerweiterung― und „Abfallentsorgung― zur Deckung des Girokontos<br />
verwendet.<br />
Aufgrund der in letzter Zeit sehr hohen Ausgaben für die Kanalerweiterung und die<br />
Errichtung des Kanalkatasters bzw. des Straßenbaus und anderen Vorhaben, die nicht<br />
gedeckt über den Kassenkredit erfolgten (z.B. Ideenwettbewerb zum<br />
<strong>Gemeinde</strong>dienstleistungszentrum, Sanierung der Innendecken Volksschule, Park&Ride<br />
Anlage, Ankauf Unimog, Beleuchtungsanlagen, etc.) wurde das Girokonto so stark<br />
überschritten, dass die sich darauf befindlichen Rücklagen sich nicht mehr real<br />
entnehmen lassen, da dann der Kassenkredit überschritten würde und dies<br />
nicht zulässig ist.<br />
Um die Ausgaben zum Kanalneubau Bauabschnitt 10 finanzieren zu können, wurde ein<br />
Darlehen in der Höhe von € 600.000,-- aufgenommen.<br />
Im Bericht der Vorprüfung des Voranschlages für das Finanzjahr 2010 wurde von der<br />
Bezirkshauptmannschaft folgendes verfasst:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong> weist eine Rücklage für Kanalerweiterung in Höhe von rd. 461.000,-- Euro<br />
aus. Hinsichtlich der zweckgebundenen Rücklagenhöhe wird empfohlen, die erforderliche<br />
Höhe zu definieren.―<br />
Nachdem die Rücklage momentan und vermutlich auf längere Zeit nicht real greifbar ist,<br />
sollte sie auch nicht als solche aufscheinen. Für eine <strong>Gemeinde</strong> wie <strong>Neuhofen</strong> an der<br />
Krems wäre die einzige Möglichkeit, die vorhandenen Rücklage-Mittel zur Deckung von<br />
bereits durchgeführten außerordentlichen Vorhaben zu verwenden, die noch mit einem<br />
Soll-Fehlbetrag im Rechnungsabschluss aufscheinen.<br />
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