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2009-2015_2.GR_Sitzung (772 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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Details zu den Angaben können dem ausführlichen Vorbericht des Voranschlages 2010 und<br />

den Berichten im Mittelfristigen Finanzplan entnommen werden.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Entwurf des Voranschlages 2010<br />

und des Mittelfristigen Finanzplanes 2010 – 2014 der VFI der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an<br />

der Krems & Co KG zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, G<br />

3 Stimmenthaltungen: FPÖ<br />

Punkt 18) Verwendung des Guthabens der Rücklage Kanalerweiterung<br />

Lt. Unterlagen der Buchhaltung beträgt die Höhe der Rücklage für Kanalerweiterung per 7.<br />

Dezember <strong>2009</strong> € 461.680,86 und die der Abfallentsorgung € 65.854,12 das sind<br />

gesamt: € 527.534,98<br />

Für die Rücklagen „Kanalerweiterung― und „Abfallentsorgung― besteht ein Sparkonto mit<br />

etwas höherer Haben-Verzinsung im Gegensatz zum Girokonto.<br />

Im Laufe der letzten Geschäftsjahre kam es ab und an vor, dass das Girokonto kräftig<br />

überzogen wurde. Um die doch sehr hohen Sollzinsen zu sparen, wurden Teile der<br />

Rücklage „Kanalerweiterung― und „Abfallentsorgung― zur Deckung des Girokontos<br />

verwendet.<br />

Aufgrund der in letzter Zeit sehr hohen Ausgaben für die Kanalerweiterung und die<br />

Errichtung des Kanalkatasters bzw. des Straßenbaus und anderen Vorhaben, die nicht<br />

gedeckt über den Kassenkredit erfolgten (z.B. Ideenwettbewerb zum<br />

<strong>Gemeinde</strong>dienstleistungszentrum, Sanierung der Innendecken Volksschule, Park&Ride<br />

Anlage, Ankauf Unimog, Beleuchtungsanlagen, etc.) wurde das Girokonto so stark<br />

überschritten, dass die sich darauf befindlichen Rücklagen sich nicht mehr real<br />

entnehmen lassen, da dann der Kassenkredit überschritten würde und dies<br />

nicht zulässig ist.<br />

Um die Ausgaben zum Kanalneubau Bauabschnitt 10 finanzieren zu können, wurde ein<br />

Darlehen in der Höhe von € 600.000,-- aufgenommen.<br />

Im Bericht der Vorprüfung des Voranschlages für das Finanzjahr 2010 wurde von der<br />

Bezirkshauptmannschaft folgendes verfasst:<br />

„Die <strong>Gemeinde</strong> weist eine Rücklage für Kanalerweiterung in Höhe von rd. 461.000,-- Euro<br />

aus. Hinsichtlich der zweckgebundenen Rücklagenhöhe wird empfohlen, die erforderliche<br />

Höhe zu definieren.―<br />

Nachdem die Rücklage momentan und vermutlich auf längere Zeit nicht real greifbar ist,<br />

sollte sie auch nicht als solche aufscheinen. Für eine <strong>Gemeinde</strong> wie <strong>Neuhofen</strong> an der<br />

Krems wäre die einzige Möglichkeit, die vorhandenen Rücklage-Mittel zur Deckung von<br />

bereits durchgeführten außerordentlichen Vorhaben zu verwenden, die noch mit einem<br />

Soll-Fehlbetrag im Rechnungsabschluss aufscheinen.<br />

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