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2009-2015_2.GR_Sitzung (772 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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Kommunales, werden Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von gesamt € 130.000,--<br />

gewährt – € 65.000,-- im Jahr <strong>2009</strong> und € 65.000,-- im Jahr 2010. Der Finanzierungsrest<br />

muss durch die <strong>Gemeinde</strong> übernommen werden und darf mittels Darlehen finanziert<br />

werden. Der Finanzierungsrest beträgt € 30.000,-- für die <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Für die Aufnahme des in der Finanzierungsdarstellung ausgewiesenen Darlehens bedarf es<br />

gemäß § 84 OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 idF LGBl. Nr. 152/2001 keiner gesonderten<br />

aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Die Einholung entsprechender Darlehensangebote ist<br />

zu Vergleichszwecken erforderlich.<br />

Die Darlehensaufnahme ist lt. Finanzierungsplan des Landes OÖ verpflichtend.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, für das Projekt „Ankauf eines Mercedes UNIMOG<br />

U400― ein Darlehen in der Höhe von € 30.000,-- aufzunehmen, um die Liquidität der<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems aufrecht zu erhalten. Die Ausschreibung wird an<br />

5 Banken gerichtet.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ<br />

3 Stimmenthaltungen: G<br />

Punkt 10) Genehmigung Auflösungsvertrag und Kaufvertrag bzgl. Ablauf Leasingvertrag<br />

Immobilie LMS/Forum<br />

Die OÖ Leasing für öffentliche Bauten Ges.m.b.H. hat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an<br />

der Krems bzgl. der Beendigung des Immobilien-Leasingvertrages<br />

Landesmusikschule/Forum einen Auflösungsvertrag und einen Kaufvertrag übermittelt<br />

(beide Verträge in der Anlage).<br />

Der Kaufpreis ist nach beidseitiger Unterfertigung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig und<br />

beträgt:<br />

Kaufpreis Landesmusikschule/Forum: € 1.739.936,87<br />

Angesparte Kaution der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>: € 1.739.936,87<br />

Restzahlung beträgt daher: € 0,00<br />

Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems verpflichtet sich, sämtliche Kosten (inkl.<br />

Gebühren, Steuern, Abgaben, Barauslagen, Beglaubigungskosten, etc.) die sich im<br />

Zusammenhang mit der Errichtung und Verbücherung des Vertrages ergeben, zu<br />

übernehmen.<br />

Weiters hat die Käuferin der Verkäuferin für ihre Leistungen im Zusammenhang mit der<br />

Vertragserrichtung ein Entgelt in der Höhe von € 1.100,-- zuzüglich der Umsatzsteuer zu<br />

leisten.<br />

Die neben dem Kaufpreis anfallenden Nebenkosten in der Höhe von ca. 87.000,-- (3,5%<br />

Grunderwerbssteuer von € 60.897,79; 1% Eintragungsgebühr von € 17.399,37 und 0,5%<br />

Nebenkosten von € 8.699,69) hat der Leasingnehmer zu tragen.<br />

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