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2009-2015_2.GR_Sitzung (772 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen

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Punkt<br />

6) Darlehensaufnahme für die Sanierung der Innendecken Volksschule<br />

Im Volksschulgebäude kam es zu größeren Putzablösungen auf den Innendecken. Die<br />

Marktgemeinde hat daraufhin sofort einen Bausachverständigen des Landes OÖ zur<br />

Besichtigung angefordert. Dieser hat den bereits entstandenen Schaden und die gesamte<br />

Situation der Innendecke der Volksschule beurteilt und eine Stellungnahme dazu<br />

veranlasst.<br />

Des weiteren wurde vom Sachverständigen festgestellt, dass die vorhandenen<br />

Beleuchtungskörper nicht den zur Zeit verlangten Anforderungen für Schulräume<br />

entsprechen. Diese sollen mit der Deckensanierung entsprechend ausgetauscht werden.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> hat von der Direktion für Inneres und Kommunales eine<br />

Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten und gleichzeitig einen<br />

Finanzierungsplan. Laut diesem sind die Sanierungsmaßnahmen in der Volksschule vorerst<br />

mittels Darlehensaufnahme zu finanzieren. Über eine Gewährung von Schulbaufördermittel<br />

(LZ+BZ) wird nach Aufnahme in das OÖ Schulbauprogramm entschieden. Für die<br />

Aufnahme des in der Finanzierungsdarstellung ausgewiesenen Darlehens bedarf es gemäß<br />

§ 84 OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 idF LGBl. Nr. 152/2001 keiner gesonderten<br />

aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Die Einholung entsprechender Darlehensangebote ist<br />

zu Vergleichszwecken erforderlich.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, für das Projekt „Sanierung der Putzablösungen<br />

Innendecken Volksschule― ein Darlehen in der Höhe von € 110.000,-- aufzunehmen, um<br />

die Liquidität der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems aufrecht zu erhalten. Die<br />

Ausschreibung wird an 5 Banken gerichtet.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt<br />

7) Genehmigung Finanzierungsplan bzgl. Schaffung einer provisorischen<br />

Kindergarteneinheit<br />

Das Land Oberösterreich, die Direktion für Inneres und Kommunales, hat der<br />

Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems einen Finanzierungsplan bzgl. des Vorhabens<br />

„Schaffung einer provisorischen Kindergarteneinheit― übermittelt.<br />

Die Beschaffung der Einrichtungsgegenstände wurde mit einem Gesamtbetrag von<br />

€ 30.000,-- ermittelt und ist vorerst mittels Darlehensaufnahme zu finanzieren.<br />

Über die Gewährung von Fördermitteln (LZ+BZ) wird nach Vorlage der geprüften<br />

Endabrechnung entschieden. Es kann davon ausgegangen werden, dass der wie bei<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen übliche Förderschlüssel zur Anwendung kommt<br />

(1/3=LZ – 1/3=BZ – 1/3=<strong>Gemeinde</strong>)<br />

In der Anlage befindet sich der Finanzierungsplan des Landes OÖ IKD(Gem)-311178/407-<br />

<strong>2009</strong>-Bl vom 20. Juli <strong>2009</strong>.<br />

Eine §-86-Bewilligung für dieses Vorhaben liegt noch nicht vor.<br />

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