2009-2015_2.GR_Sitzung (772 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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An Beratungskosten hat die <strong>Gemeinde</strong>n 3.773,65 Euro ausgegeben, die insbesondere für die<br />
Kommunalsteuerprüfung anfielen.<br />
Für Ehrungen und Auszeichnungen wurden Im gegenständlichen Finanzjahr 2.252,00 Euro ausgegeben.<br />
Deutlich reduziert gegenüber dem Voranschlag haben sich die Ausgaben für Feiern und Feste mit 579,70<br />
Euro.<br />
An Ausgaben für Sendebeiträge im Lokalfernsehen sind 6.522 Euro angefallen.<br />
In diesem Zusammenhang wird eine Analyse hinsichtlich Zweckmäßigkeit der Ausgaben<br />
empfohlen.<br />
Kassenkredit<br />
Der Höchstbetrag an Kassenkrediten, welcher im Finanzjahr 2008 zur Aufrechterhaltung der<br />
Zahlungsfähigkeit in Anspruch genommen werden darf, wurde im Voranschlag mit 1.251.000 Euro<br />
festgesetzt. In der durchlaufenden Gebarung (Verwahrgeldkonto) ist am Ende des Haushaltsjahres 2008<br />
kein Kassenkreditrest ausgewiesen. Aus der Inanspruchnahme von Kassenkrediten sind im gegenständlichen<br />
Haushaltsjahr Zinsen in Höhe von 11.035,90 Euro angefallen. 20 In diesem Zusammenhang wird darauf<br />
hingewiesen, dass Grundvoraussetzung für die Heranziehung von Kassenkrediten ein ausgeglichener<br />
ordentlicher <strong>Gemeinde</strong>haushalt sowie die Zusicherung ist, dass die vorfinanzierte Einnahme laut<br />
Finanzierungsplan im selben Kalenderjahr bei der <strong>Gemeinde</strong> einlangt. 21<br />
Schulden- und Annuitätendienst, Leasingverpflichtungen<br />
Der Schuldenstand für den <strong>Gemeinde</strong>haushalt reduzierte sich um 155.395,56 Euro auf 3.275.900,79 Euro,<br />
wobei die Darlehensbestände des VFI <strong>Neuhofen</strong> darin nicht inkludiert sind. Der Annuitätendienst belastete<br />
den ordentlichen Haushalt mit insgesamt 257.005,63 Euro (Tilgung: 155.395,56 Euro/Zinsen: 101.610,07<br />
Euro). Durch gewährte Schuldendienstersätze in Höhe von 50.572,08 Euro beträgt der Nettoaufwand für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> 206.433,55 Euro. Dies entspricht rd. 2,45 % der ordentlichen Einnahmen.<br />
Darlehensneuaufnahmen wurden im Finanzjahr 2008 nicht vorgenommen.<br />
Im ordentlichen Haushalt sind Leasingaufwendungen im Gesamtausmaß von 204.605,08 Euro (RA 2007:<br />
222.616,91 €) ersichtlich bzw. 2,43 % der ordentlichen Einnahmen, welche sich wie folgt gliedern: _<br />
Leasinggegenstand 2006 2007 2008<br />
Feuerwehreinsatzzentrale 42.950,11 45.592,97 47.671,14<br />
Feuerwehreinsatzzentrale/Mobilien 8.767,32 9.029,24 9.210,40<br />
FF Weißenberg - TLF 15.106,68 6.300,72<br />
Kindergarten Kremsallee 31.594,29 49.735,07 37.506,68<br />
Landesmusikschule 41.090,70 41.338,10 41.554,46<br />
Ankauf Kommunaltraktor 9.364,62 9.399.48 6.923,70<br />
Veranstaltungszentrum Forum 60.794,59 61.221,33 61.738,70<br />
Beträge in Euro<br />
Die Leasingraten für den Kindergarten Kremsallee und Kommunaltraktor sind 2008 ausgelaufen. Die<br />
Leasingzahlungen für die Landesmusikschule und Veranstaltungssaal - in Summe rd. 103.000 Euro - werden<br />
mit Ende <strong>2009</strong> abgeschlossen sein.<br />
Die Haftungen reduzieren sich gegenüber dem Vorjahr um 666.262,74 Euro und belaufen sich zum Ende<br />
des Finanzjahres 2008 auf insgesamt 2.935.024,57 Euro. Davon entfielen auf den Reinhaltungsverband<br />
Unteres Kremstal 1.978.764,39 Euro und auf den VFI der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> & Co KG 956.260,18<br />
Euro.<br />
Der Haftungsendstand 2007 betrug 3.587.549,63 Euro. Im Anfangsstand 2008 sind jedoch 3.601.287,31<br />
Euro ausgewiesen. Die Differenz erklärt sich darin, als im Übertrag auf 2008 die Wohnung Freizeitzentrum<br />
von 13.737,68 Euro bereits in den Anfangsbestand (und nicht als Zugang) aufgenommen wurde.<br />
Der Prämienaufwand für Versicherungen betrug 33.400,34 Euro (RA 2007:31.982,94 Euro).<br />
Rücklagen<br />
Der anfängliche Rücklagenstand von 592.986,71 Euro konnte um 79.148,03 Euro auf 672.134,74 Euro<br />
erhöht werden und gliedern sich wie folgt.<br />
20 Bezugnehmend auf die Werte aus dem Haushaltsergebnis 2008 würde sich die zulässige Obergrenze mit<br />
1.406.140,41 Euro beziffern. Bezugnehmend auf den Zinsfuß des Kassenkredites vom 1. Quartal (4,83 %), 2. Quartal<br />
(4,58 %), 3. Quartal (4,96 %), 4. Quartal (5,083 %) würde sich ein durchschnittlich anerkennbarer Zinsbetrag von rd.<br />
66.792 Euro ergeben.<br />
21 siehe § 83 Abs. 2 Oö. GemO 1990<br />
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