2009-2015_2.GR_Sitzung (772 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Protokoll 02/<strong>2009</strong><br />
neuhofen<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
über die <strong>Sitzung</strong> des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 17. Dezember <strong>2009</strong><br />
(Funktionsperiode <strong>2009</strong>/<strong>2015</strong>)<br />
im <strong>Sitzung</strong>ssaal des <strong>Gemeinde</strong>amtes<br />
Anwesende:<br />
Vorsitzender:<br />
Bürgermeister Günter Engertsberger<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes:<br />
SPÖ: Vbgm. Gertraud Eckerstorfer ÖVP: Vbgm. Mag. Reinhold Sahl<br />
Rudolf List<br />
Petra Baumgartner<br />
DI Christian Maurer BSc<br />
übrige Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />
Harald Palmetshofer<br />
Kurt Wurzer<br />
Franz Lina<br />
Dr. Silvia Zeilinger<br />
Mario Dujakovic<br />
Sabine Primetzhofer<br />
Roland Primetzhofer<br />
Elisabeth Bernecker<br />
Ing. Peter Stockhammer<br />
Johann Karmedar<br />
Wolfgang Streitner sen. Ersatz<br />
Franz Hagmair<br />
Manfred Kobler<br />
Elisabeth Irndorfer<br />
Ing. Ernst Aigner<br />
Alfred Fiedermutz<br />
Dipl.-Ing. Karl Weinberger<br />
Friedrich Kronawettleithner Ersatz<br />
Andreas Packy Ersatz<br />
Grüne: Mag. (FH) Michael Langerhorst FPÖ: Johann Hauhart<br />
Karin Chalupar<br />
Johann Thalhammer<br />
Johann Baumgartner<br />
Josef Eder Ersatz<br />
für das <strong>Gemeinde</strong>amt:<br />
AL Willibald Mitterbaur<br />
Schriftführerin:<br />
Sonja Emrich<br />
entschuldigt:<br />
GV Alfred Strauß, SPÖ<br />
Hermann Stoiber , ÖVP<br />
Claudia Durchschlag, ÖVP<br />
Ottilie Irndorfer, FPÖ<br />
1
Vorsitzender:<br />
Ich eröffne die heutige 2. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung dieser Funktionsperiode um 19.00 Uhr,<br />
begrüße Sie alle herzlich und stelle fest, dass die <strong>Sitzung</strong> von mir ordnungsgemäß<br />
einberufen wurde, Ihnen die Einladung und Tagesordnung rechtzeitig zugegangen sind<br />
und die Beschlussfähigkeit gegeben ist, da alle <strong>Gemeinde</strong>rats- bzw. Ersatzmitglieder<br />
anwesend sind.<br />
Die Tagesordnung erfährt folgende Änderungen:<br />
Punkt 11 wird vorgezogen.<br />
Punkt 22 wird abgesetzt.<br />
Zur Schriftführerin wird Sonja Emrich bestellt.<br />
Ich stelle weiters fest, dass über alle gestellten Anträge per Akklamation abgestimmt<br />
wird, es sei denn, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat eine andere Art der Abstimmung beschließt.<br />
Die Verhandlungsschrift vom 09.11.<strong>2009</strong> wurde unterzeichnet und liegt zur Einsicht auf.<br />
Werden bis zum <strong>Sitzung</strong>sschluss keine Einwendungen vorgebracht, so erkläre ich die<br />
Verhandlungsschrift bereits jetzt für genehmigt.<br />
Bürgerfragestunde:<br />
Herr Mag. Bachinger – als Vertreter der Pfarrcaritas:<br />
Zu Punkt 11 ist die Pfarrcaritas mit folgenden Vertragspunkten nicht einverstanden:<br />
- es soll keine Auflösung und Neufassung des Vertrages durchgeführt werden,<br />
sondern der bestehende Vertrag soll verlängert werden,<br />
- eine Auflösung soll nur aus triftigen Gründen möglich sein (wie bisher) und<br />
- die Kündigungsfrist soll 1 Jahr betragen (wie bisher).<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass zur Erlangung der Vorsteuerabzugsberechtigung ein<br />
neuer Vertrag notwendig ist. Der Vertrag wurde vom Rechtsvertreter der <strong>Gemeinde</strong> so<br />
ausgearbeitet, eine Anpassung an das neue Mietrechtsgesetz wurde vorgenommen.<br />
Der Bürgermeister geht zur Tagesordnung über:<br />
Tagesordnung:<br />
Punkt 1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />
Punkt 2) Genehmigung der örtlichen Prüfberichte vom 7.9. und 26.11.<strong>2009</strong><br />
Punkt 3) Kenntnisnahme Prüfbericht der BH Linz-Land zum Rechnungsabschluss 2008<br />
Punkt 4) Darlehensaufnahme für den Kanalbau, Bauabschnitt 10<br />
Punkt 5) Genehmigung Finanzierungsplan bzgl. Sanierung der Innendecken Volksschule<br />
Punkt 6) Darlehensaufnahme für die Sanierung der Innendecken Volksschule<br />
Punkt 7) Genehmigung Finanzierungsplan bzgl. Schaffung einer provisorischen Kindergarteneinheit<br />
Punkt 8) Darlehensaufnahme für die Schaffung einer provisorischen Kindergarteneinheit<br />
Punkt 9) Darlehensaufnahme für den Ankauf eines Mercedes Unimog – Restbetrag<br />
Punkt 10) Genehmigung Auflösungsvertrag und Kaufvertrag bzgl. Ablauf Leasingvertrag Immobilie<br />
LMS/Forum<br />
Punkt 11) Genehmigung Bestandvertrag Kindergarten Kremsallee<br />
Punkt 12) Festsetzung der Steuerhebesätze für das Finanzjahr 2010<br />
Punkt 13) Aufnahme Kassenkredit für das Finanzjahr 2010<br />
Punkt 14) Genehmigung des Voranschlages 2010<br />
Punkt 15) Genehmigung des Mittelfristigen Finanzierungsplanes 2010 bis 2014<br />
Punkt 16) Prioritätenreihung für das Finanzjahr 2010<br />
Punkt 17) KG – Budget 2010 und Mittelfristiger Finanzierungsplan - Genehmigung durch die<br />
2
Kommanditistin (<strong>Gemeinde</strong>)<br />
Punkt 18) Verwendung des Guthabens der Rücklage Kanalerweiterung<br />
Punkt 19) Genehmigung Tarifordnungen für Hort, Kindergarten und Krabbelstube<br />
Punkt 20) Franz und Maria Hauhart – Berufung gegen die Vorschreibung eines<br />
Verkehrsflächenbeitrages<br />
Punkt 21) Eisenbahnkreuzung mit der Schiedlberger Straße – Dienstbarkeitsvertrag <strong>Gemeinde</strong>/ÖBB<br />
Punkt 22) Kremsinsel – Auflösung des Pachtvertrages<br />
Punkt 23) Lokale Agenda 21 – Vorschlag zur Umsetzung<br />
a) Verkehr und Mobilität<br />
b) Wirtschaft<br />
Punkt 24) Ausschüsse – Änderungen<br />
a) Prüfungsausschuss<br />
b) Wasserverbände<br />
c) Bezirksabfallverband<br />
Punkt 25) Trachtenverein <strong>Neuhofen</strong> – Ansuchen um Verleihung von Ehrenzeichen<br />
Punkt 26) Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne<br />
a) Flächenwidmungsplan u. Ortsentwicklungskonzept Änderung Nr. 4.86/1.17,<br />
Zeintl-Florianerstraße, Grünland Wald in Wohngebiet/Schutzzonen, Grundsatzbeschluss<br />
b) Bebauungsplan Aufstellung Nr. 96 „Kampmergut-Dambach 15―,<br />
gekuppelte Bauweise, Teilungsmöglichkeit für Fam. Schachner, Grundsatzbeschluss<br />
c) Bebauungsplan Änderung Nr. 53.02 „Skalet-Landesgründe―, Grundsatzbeschluss<br />
Ermöglichung Flachdach, Losensteinerstr. 11/Hr. Reindl, Überarbeitung Erläuterungen<br />
Punkt 27) Antrag der Grünen: „Öffentliche Informationsveranstaltung zur geplanten<br />
Kompostieranlage―<br />
Punkt 28) Antrag der Grünen: „Schulwart für die Schulen―<br />
Punkt 29) Antrag der Grünen: „Klimabündnis: Zuweisung an einen Ausschuss―<br />
Punkt 30) Allfälliges<br />
Punkt 11) Genehmigung Bestandvertrag Kindergarten Kremsallee<br />
Der Leasingvertrag bzgl. der Immobilie Kindergarten Kremsallee wurde mit September<br />
2008 beendet.<br />
Der Kindergarten wurde bis dato als Betrieb gewerblicher Art geführt und die angefallene<br />
Vorsteuer wurde geltend gemacht (GR vom 15.02.1995 – Option auf Steuerpflicht wurde<br />
beschlossen). Da die Pfarrcaritas seit der Leasing-Beendigung keinen Bestandzins mehr an<br />
die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems bezahlt, könnte der Kindergarten Kremsallee<br />
nicht mehr als Betrieb gewerblicher Art geführt werden. Um eine Vorsteuer-Rückzahlung<br />
an das Finanzamt zu verhindern, muss ein neuer Bestandvertrag errichtet werden und ein<br />
Bestandzins lt. Rz 265 UStR vorgeschrieben werden. Es muss sofort nach Beendigung des<br />
Leasingvertrages folgender errechnete Bestandzins verrechnet werden, da ansonsten die<br />
Geltendmachung der Vorsteuer nicht mehr den Gesetzen entspricht<br />
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> muss für eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung sorgen<br />
(Überlassung eines eingerichteten Betriebes)<br />
Die betriebstypische Ausstattung muss an den Pächter/Mieter überlassen werden<br />
Das Mietentgelt muss folgende Bestandteile aufweisen (1,5% Tangente der<br />
Gebäude-Anschaffungskosten, Komponente für die<br />
3
Einrichtungsgegenstände, (geringer) Wertansatz für Grund und Boden,<br />
Betriebskosten, zuzügl. gesetzlicher Umsatzsteuer)<br />
Bestandzinsrechnung:<br />
Gebäude: 1,5% der Anschaffungskosten<br />
(EUR 559.145,50 lt. Kaufvertrag) EUR 8.387,18<br />
Einrichtung: Komponente aus der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer (EUR 71.300,00 * 10%) EUR 7.130,00<br />
Grund und Boden (Wertansatz für 1.721,16 m²) EUR 2.000,00<br />
Zwischensumme EUR 17.517,18<br />
zzgl. 20% Umsatzsteuer EUR 3.503,44<br />
Mietentgelt pro Jahr inkl. USt. EUR 21.020,62<br />
Mietentgelt pro Monat inkl. USt. EUR 1.751,72<br />
Die Bestandzinsrechnung wurde mit dem Steuerbüro Leitner und Leitner abgestimmt und<br />
für steuerlich richtig befunden. Es wurde sodann die Saxinger, Chalupsky & Partner<br />
Rechtsanwälte GmbH mit der Erstellung eines neuen Bestandvertrages beauftragt. Dieser<br />
liegt dem Aktenvermerk bei.<br />
Die ÖVP schlägt vor, beim bestehenden Vertrag einen Zusatz zu machen, um die<br />
Vorsteuerabzugsberechtigung zu erlangen. Wegen der Kündigungsvereinbarung<br />
(Kündigungsfrist, Auflösungsgründe) soll das Einvernehmen mit der Pfarrcaritas hergestellt<br />
werden. Vor einem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss ist die Einigung mit dem Vertragspartner<br />
notwendig.<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass lt. Auskunft des Rechtsvertreters der <strong>Gemeinde</strong> der<br />
Abschluss eines neuen Vertrages notwendig ist, weil ein Vorsteuerabzug sonst nicht<br />
möglich ist.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Bestandvertrag zwischen der<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems und der Pfarrcaritas <strong>Neuhofen</strong> an der Krems – mit<br />
der Änderung der Kündigungsfrist von drei Monaten auf ein Jahr - zu genehmigen.<br />
GR Kobler stellt den Geschäftsantrag auf Vertagung.<br />
Beschluss: Der Geschäftsantrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
17 Stimmen dafür: ÖVP, FPÖ, Eckerstorfer, Bernecker, Chalupar<br />
14 Stimmen dagegen: Langerhorst, Baumgartner, SPÖ (ohne Eckerstorfer und<br />
Bernecker)<br />
Punkt<br />
1) Berichte des Bürgermeisters und der Ausschussobleute<br />
a) Handymast<br />
Es wurde seitens der Mobilkom Anzeige erstattet gegen den Bürgermeister, die<br />
Vizebürgermeisterin und den <strong>Gemeinde</strong>rat. Ob Anklage erhoben wird ist noch nicht klar.<br />
Die Mobilkom hätte das Rechtsmittel der Versäumnisbeschwerde ergreifen können. Dies<br />
hat sie jedoch nicht gemacht.<br />
4
) Uferanbruch<br />
Bei der Krems gibt es einen Uferanbruch, der sofort behoben werden muss, um nicht noch<br />
größere Schäden entstehen zu lassen. Zu den voraussichtlichen Baukosten von € 60.000,--<br />
muss die <strong>Gemeinde</strong> 1/3 beitragen = € 20.000,--.<br />
c) Lärmschutzwand<br />
Ein Projekt für eine Lärmschutzwand auf der B 139 auf der linken Seite im Bereich der<br />
Ortsausfahrt Richtung Kematen wird ausgearbeitet und den Bewohnern vorgestellt. Diese<br />
sollen dann über die Errichtung entscheiden.<br />
d) ÖBB – Abtretung ins öffentliche Gut<br />
Die ÖBB haben eine Abtretung der Bahnhofstraße ins öffentliche Gut angeboten. Ob eine<br />
Finanzierung seitens des Landes durchgeführt wird, steht nicht fest. Im Jänner findet eine<br />
Besprechung bei LR Ackerl statt.<br />
e) Freizeitzentrum – Ermäßigung<br />
Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern erhalten die gleiche Ermäßigung beim Eintritt wie die<br />
Rollstuhlfahrer selber.<br />
f) Bericht aus dem Ausschuss für Soziales und Generationen<br />
Folgende Themen wurden in der Ausschussitzung am 3.12.09 behandelt:<br />
- Kindergarten „neu― – Vorgehensweise (Anbau, Neubau, Einmietung)<br />
- Budget 2010 – Sozialaktionen<br />
- Termin für JungbürgerInnenfeier<br />
- Termin für Seniorennachmittag<br />
- Heizkostenzuschuss<br />
- mobiler Sozialmarkt (SOMA)<br />
- Babyaktion (wie bisher)<br />
- Weihnachtsaktionen<br />
g) Bericht aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität, Ortsplanung, Straßen<br />
und Kanal<br />
Folgende Angelenheiten wurden in der <strong>Sitzung</strong> am 10.12.<strong>2009</strong> behandelt:<br />
- DI Groiss, Fa. Machowetz, berichtet über Abwasserentsorgung und Kanalkataster<br />
- Kanalentsorgungskonzept 1994: 7 bis 8 km Kanal sind noch nicht errichtet. Um den<br />
bereits bezogenen Förderungen zu entsprechen, wäre diese Kanalerrichtung<br />
notwendig. Eine neue Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist aufgrund der derzeitigen<br />
Fördersätze notwendig und geplant.<br />
5
h) Bericht aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Abfallwirtschaft und<br />
Landwirtschaft<br />
Nachstehende Themen wurden in der <strong>Sitzung</strong> am 10.12.09 besprochen:<br />
- Gebäudethermographie (für nächstes Jahr geplant)<br />
- Flurreinigungsaktion 2011 – Schulen sollen eingebunden werden<br />
- ARGE Kompost – Gespräch geplant über weitere Vorgangsweise<br />
- N 2020 – Gespräch mit der Projektgruppe soll aufgenommen werden.<br />
i) Bericht aus dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Integration<br />
Über folgende Gegenstände wurden diskutiert:<br />
- Bibliothek soll weiter entwickelt werden<br />
- Herbergssuche Trachtenverein - Unterstützung<br />
Punkt 2) Genehmigung der örtlichen Prüfberichte vom 7.9. und 26.11.<strong>2009</strong><br />
GR Chalupar präsentiert den Prüfbericht vom 7.9.<strong>2009</strong>:<br />
„1.) Prüfung der Kosten bzgl. Klage Günter Engertsberger - Grüne<br />
Zu diesem Punkt ist der Bürgermeister Günter Engertsberger anwesend.<br />
Es gab bereits ein Beantwortungsschreiben seitens der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Die Polizze wird nun in der <strong>Sitzung</strong> den Ausschussmitgliedern vorgelegt.<br />
Der Betrag in der Höhe von € 5.605,63 wurde am 12. Mai <strong>2009</strong> von der Versicherung an<br />
die <strong>Gemeinde</strong> überwiesen.<br />
Frau Chalupar bemängelt, dass aus dem Schreiben vom Makler nicht hervorgeht, dass mit<br />
der geleisteten Zahlung die Kosten für das Gerichtsverfahren abgedeckt sind.<br />
Der Obmann Johann Hauhart stellt daher folgenden Antrag:<br />
Die OÖ. Versicherung soll bis zur nächsten <strong>Sitzung</strong> des Prüfungsausschusses schriftlich<br />
bestätigen, dass es sich bei dem ausbezahlten Betrag tatsächlich um eine Kulanzzahlung<br />
für die Gerichtskosten von Bürgermeister Günter Engertsberger handelt.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
2.) Prüfung der <strong>Gemeinde</strong>vorstandsprotokolle (finanzielle Auswirkung der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstandsbeschlüsse)<br />
Es wurden die Vorstandsprotokolle Nr. 49 vom 28. April <strong>2009</strong>, Nr. 50 vom 19. Mai <strong>2009</strong>,<br />
Nr. 51 vom 30. Juni <strong>2009</strong> und Nr. 52 vom 6. August <strong>2009</strong> geprüft.<br />
Herr Fiedermutz bemängelt, dass in der GV-<strong>Sitzung</strong> am 06.08.<strong>2009</strong> Ausgaben von<br />
insgesamt € 133.000,-- beschlossen wurden.<br />
Weiters wird kritisiert, dass der Bauhoflehrling ohne eine entsprechende<br />
Stellenausschreibung und Personalbeirat aufgenommen wurde.<br />
6
Der Prüfungsausschuss stellt daher die Anfrage, warum diese Lehrlingsaufnahme so<br />
abgelaufen ist und ersucht um diesbezügliche Stellungnahme<br />
3.) Belegprüfung anhand des Zeitbuches der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der<br />
Krems<br />
Das Zeitbuch vom 11. April bis zum 31. August <strong>2009</strong> (Aufstellung aller durchgeführten<br />
Buchungen) wurde an die Mitglieder verteilt und geprüft.<br />
In der nächsten Prüfungsausschusssitzung ersucht der Prüfungsausschuss um Vorlage der<br />
Versicherungspolizze für die Rechtsschutzversicherung der <strong>Gemeinde</strong> bei der ARAG<br />
Versicherung.<br />
Der Prüfungsausschuss stellt folgende Anfrage: Welche aktuellen Informationen hat der<br />
Rechtsanwalt an den <strong>Gemeinde</strong>rat in der Sache „Mobilfunkanlage in Dambach―?<br />
4.) Belegprüfung anhand des Zeitbuches der VFI der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong><br />
an der Krems & Co KG<br />
Das Zeitbuch vom 11. April bis zum 31. August <strong>2009</strong> (Aufstellung aller durchgeführten<br />
Buchungen) wurde an die Mitglieder verteilt und geprüft.<br />
5.) Allfälliges<br />
Nach Erschöpfung der Tagesordnung schließt der Obmann um 20.00 Uhr die <strong>Sitzung</strong>.―<br />
GR Chalupar präsentiert den Prüfbericht vom 26.11.<strong>2009</strong>:<br />
„1.) Aufgaben des Prüfungsausschusses<br />
Frau Chalupar weist die Mitglieder des Prüfungsausschusses auf Ihre<br />
Amtsverschwiegenheit, das Steuergeheimnis, die Wahrung der persönlichen<br />
schutzwürdigen Interessen und auf den Datenschutz hin.<br />
Weiters wird den Mitgliedern noch die Aufgabe des Prüfungsausschuss erklärt: Er hat die<br />
Aufgabe, festzustellen, ob die Gebarung sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig sowie in<br />
Übereinstimmung mit dem <strong>Gemeinde</strong>voranschlag geführt wird, ob sie den Gesetzen und<br />
sonstigen Vorschriften entspricht und richtig verrechnet wird.<br />
2.) Rückblick: erledigte und nicht erledigte Themen<br />
Frau Chalupar zählt die unerledigten Themen des Prüfungsausschusses auf, welche im<br />
Laufe der neuen Periode nochmals behandelt werden sollten.<br />
Wohnung im FZZ bzgl. Energiebuchhaltung<br />
Mietvertrag Kiosk Floimayr<br />
Aushilfslöhne Frühaufsicht Volksschule, Schülerlotse, generelle Aushilfen in Schule,<br />
Küche,…<br />
Mäharbeiten Kindergarten (Bauhof anstelle Maschinenring)<br />
Baumschnitt<br />
Stellungnahme wg. Aufnahme von Bauhoflehrling<br />
Schreiben von Versicherung bezüglich Gerichtskosten<br />
7
Es liegt ein Schreiben vom 14. August <strong>2009</strong> vor, in welchem die bestehende<br />
Rechtschutzversicherung der <strong>Gemeinde</strong> erklärt, dass es sich bei dem Rechtsproblem um<br />
ein sogenanntes „Nicht versicherbares Risiko„ handelt.<br />
Der Prüfungsausschuss beschließt 4:1 (Frau Chalupar enthält sich der Stimme), dass bei<br />
der ARAG-Rechtschutzversicherung nochmals wegen einer Kulanzlösung nachgefragt wird.<br />
3.) Ideenwettbewerb Marktzentrum: Beschlüsse, Kosten, Förderungen<br />
Bei der GR-<strong>Sitzung</strong> am 2. April <strong>2009</strong> wurde unter Punkt „Allfälliges― erwähnt dass ein<br />
Architektenwettbewerb geplant ist, welcher mit 70% gefördert wird. Im <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
vom 28. April <strong>2009</strong> wurde dann die Begleitung des Architektenwettbewerbs durch die<br />
Firma Pimpl mit € 5.600,-- beschlossen.<br />
Die tatsächlichen Kosten betrugen nun € 32.160,-- (Aufwandsentschädigungen) und €<br />
6.720,-- (Begleitung durch Firma Pimpl), dh. insgesamt € 38.880,-- . Ein<br />
Förderungsansuchen wurde zwar eingebracht, aber als nicht förderfähig eingestuft. Die<br />
Kosten vom Ortsplaner Team M sind derzeit noch nicht bekannt.<br />
Für diese Ausgaben gibt es keinen GR-Beschluss und musste aus dem außerordentlichen<br />
Haushalt finanziert werden.<br />
Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass für diesen Gestaltungswettbewerb immer nur von<br />
€ 5.600,-- und nie von € 38.880,-- die Rede war. Aufgrund der mangelhaften<br />
Vorgehensweise bei der Abwicklung des Projektes entgehen der <strong>Gemeinde</strong> bis zu €<br />
20.000,--.<br />
4.) Umweltmasterplan: Kosten, Arbeitsaufwand<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>vorstand am 20. Jänner <strong>2009</strong> wurde die Erstellung des Umweltmasterplans<br />
mit € 10.000,-- netto, beschlossen. In der GV-<strong>Sitzung</strong> am 28. April <strong>2009</strong> wurde dann die<br />
geringfügige Aufnahme von Herrn Neudert und Herrn Dujakovic beschlossen, welche am<br />
Umweltmasterplan mitarbeiten. Die Gesamtausgaben betragen bisher € 17.675,12<br />
Es gibt keine Förderungen und das Vorhaben wird mit Mitteln aus dem ordentlichen<br />
Haushalt finanziert.<br />
Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass sich die beschlossenen Kosten von € 10.000,--<br />
wieder auf<br />
€ 17.765,12 erhöht haben. Weiters wird bemängelt, dass keine Arbeitsbeschreibung von<br />
Dujakovic Mario vorliegt und soll diese noch vorgelegt werden.<br />
5.) Adaptierung und Einrichtung der 2 Gruppe Kindernest<br />
Die Ausgaben der KG für die Adaptierung betrugen € 12.274,06 und die Kosten der<br />
<strong>Gemeinde</strong> für die Einrichtung € 12.146,75. Die Rechnung der Firma Kaun über die<br />
Beaufsichtigung fehlt derzeit noch.<br />
Die Ausgaben sind gedeckt, da in den Jahren 2010-2013 noch Bedarfszuweisungen von €<br />
63.000,-- (für 2010), € 83.000,-- (für 2011) und € 28.000,-- (für 2012) zu erwarten sind.<br />
6.) Belegprüfung anhand des Zeitbuches der VFI der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong><br />
an der Krems & Co KG<br />
Das Zeitbuch vom 1. September bis 20. November <strong>2009</strong> (Aufstellung aller durchgeführten<br />
Buchungen) wurde an die Mitglieder verteilt und geprüft.<br />
8
Der Prüfungsausschuss (ohne SPÖ) stellt fest, dass die Kosten für die Wahlfeier nach der<br />
GR-Wahl in der Höhe von € 1.293,90 im Sinne der Sparsamkeit nicht von den<br />
Verfügungsmitteln bezahlt werden sollten.<br />
Frau Chalupar ersucht um Auskunft, welche Ausgaben bereits bei den Sendebeiträgen<br />
ausgegeben wurden, bisher waren dies € 8.748,--. Es wird bemängelt, dass der Beitrag<br />
über die Motocross-Veranstaltung in der Höhe von € 600,-- von der <strong>Gemeinde</strong> bezahlt<br />
wurde.<br />
7.) Allfälliges<br />
Herr Krennmüller schlägt vor, dass in Zukunft auch für Honorarnoten bei Architekten,<br />
Rechtsanwälten usw. Angebote eingeholt und dann erst Aufträge vergeben werden.―<br />
GR Chalupar bringt die Stellungnahme des Bürgermeisters zu Punkt 3 des Prüfberichtes<br />
vom 26.11.<strong>2009</strong> dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis:<br />
„Der Bürgermeister stellt fest, dass es bzgl. der Ausgaben an die Architekten bzgl. des<br />
Ideenwettbewerbes schon einen Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes gegeben hat. Dieser<br />
fand am 30. Juni <strong>2009</strong> statt und wurde einstimmig gefasst. Im Punkt 5.) wurde zum<br />
Neubau eines <strong>Gemeinde</strong>dienstleistungszentrums der Auftrag zur Erbringung von<br />
Gestaltungsvorschlägen einstimmig beschlossen, wobei die Ausschreibungsunterlage und<br />
ein Aktenvermerk der Abt. Bau- und Raumordnung <strong>Neuhofen</strong> an der Krems bei der<br />
Diskussion und bei der Beschlussfassung beilag. In diesen beigelegten Unterlagen wurde<br />
die eventuelle Höhe der Abwicklung solch eines Ideenwettbewerbes dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstand errechnet und bekannt gegeben.―<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass es nicht Sache des Prüfungsausschusses ist, zu prüfen,<br />
wofür seine Verfügungsmittel ausgegeben werden.<br />
Punkt 3) Kenntnisnahme Prüfbericht der BH Linz-Land zum Rechnungsabschluss 2008<br />
Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land hat am 16. Juli <strong>2009</strong> bei der Marktgemeinde<br />
<strong>Neuhofen</strong> an der Krems im Sinne der Bestimmungen der <strong>Gemeinde</strong>prüfungsordnung, LGBl.<br />
Nr. 48/2008 bzw. §§ 99 und 105 der Oö GemO. 1990, in der gültigen Fassung LGBl. Nr.<br />
137/2007, die Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2008 durchgeführt.<br />
Das Ergebnis der Überprüfung ist dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis zu bringen. Der<br />
Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ist eine Kopie der diesbezüglichen Verhandlungsschrift<br />
zu übermitteln.<br />
Der Bürgermeister bringt den gegenständlichen Prüfbericht zur Kenntnis:<br />
9
Prüfungsfeststellungen zum finanzwirtschaftlichen Ergebnis<br />
1. Ordentlicher Haushalt<br />
Der ordentliche Haushalt schließt bei Einnahmen von 8.436.842,47 Euro und Ausgaben von 8.457.593,35<br />
Euro mit einem Soll-Fehlbetrag von 20.750,88 Euro ab. Darin ist die Abwicklung des Soll-Fehlbetrages 2007<br />
von 524.353,40 Euro enthalten, wofür die <strong>Gemeinde</strong> Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von 250.000 Euro<br />
erhielt. 1 Das reine Jahresnettoergebnis 2 beziffert für das Finanzjahr 2008 einen Überschuss von 253.602,52<br />
Euro.<br />
Unterstützt durch die positive Einnahmenentwicklung und einer zweckmäßigeren Haushaltsgebarung gelang<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems im Haushaltsjahr 2008 die deutliche Reduzierung ihres präliminierten<br />
Fehlbetrages im ordentlichen Haushalt und gleichzeitig konnten aus Vorjahren nicht anerkannte Fehlbeträge 3<br />
beinahe zur Gänze kompensiert werden.<br />
Voranschlagsveränderungen<br />
Grundlage für die Führung des <strong>Gemeinde</strong>haushaltes 2008 bildete der in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom<br />
13.12.2007 beschlossene Haushaltsvoranschlag mit einem präliminierten Fehlbetrag von 197.200 Euro. Im<br />
Vergleich zum Rechnungsergebnis 2008 sind für die Reduzierung des Fehlbetrages u.a. die<br />
Einnahmensteigerungen bei der Kommunalsteuer (+ 130.000 €) und bei den Ertragsanteilen (+ 200.000 €)<br />
als auch der reduzierte Liquiditätszuschuss an die KG (- 44.500 €) zu erwähnen. In der Anlage 1 sind<br />
weiterführende Hinweise zu den wesentlichen Veränderungen des Haushaltsjahres 2008 dargestellt.<br />
Hinsichtlich der Abweichungen zum Voranschlagsergebnis wird auf § 79 Abs. 2 Oö. GemO 1990 hingewiesen,<br />
wonach für Kreditüberschreitungen von mehr als 10 % der Einnahmen des ordentlichen<br />
<strong>Gemeinde</strong>voranschlages ein Nachtragsvoranschlag erforderlich ist.<br />
Zuführungen von Anteilsbeiträgen an den außerordentlichen Haushalt<br />
Zur Finanzierung von Ausgaben im Rahmen des außerordentlichen Haushaltes wurde ein Betrag in Höhe von<br />
291.632,91 Euro aus dem ordentlichen Haushalt bereitgestellt, welcher sich wie folgt zusammensetzt:<br />
Anteilsbeitrag für ao Vorhaben 576,07 €<br />
Interessentenbeiträge für Straßen 10.818,07 €<br />
Infrastrukturbeiträge Straßenbau 211.750,00 €<br />
Kanalanschlussgebühren 64.773,08 €<br />
Aufschließungsbeiträge It. ROG für Straßen 2.723,85 €<br />
Aufschließungsbeiträge It. ROG für Kanal 991,84 €<br />
Die reinen Anteilsbeträge in Höhe von 576,07 Euro wurden zur Ausfinanzierung für das ao. Vorhaben<br />
Errichtung Fahrbahnteiler herangezogen. Die zweckgebundenen Anteilsbeträge wurden widmungsgemäß<br />
den außerordentlichen Vorhaben zugeführt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>eigene Steuern und Gebühren, Ertragsanteile<br />
An gemeindeeigenen Steuern wurden im Finanzjahr 2008 Einnahmen in Höhe von 1.408.584,81 Euro<br />
erzielt. 4 Den größten Anteil hat die Kommunalsteuer, welche sich - gegenüber 2007 - um 118.184,42 Euro<br />
auf 989.396,97 Euro erhöhte.<br />
Die Kanal-Erhaltungsbeiträge nach dem ROG verblieben im Ausmaß von 26.697,99 Euro im ordentlichen<br />
Haushalt.<br />
Die ausgewiesenen Einnahmenreste bei den gemeindeeigenen Steuern von 7.904,29 Euro betreffen vor<br />
allem die Grundsteuer B (3.991,86 €) sowie die Kommunalsteuer (2.905,76 €). Die Höhe der<br />
Einnahmenreste lässt auf zeitgerechte Maßnahmen im Falle von Zahlungsrückständen schließen.<br />
Die Ertragsanteile bezifferten sich im abgelaufenen Haushaltsjahr auf 3.794.399,37 Euro. Unter Abzug des<br />
Vorausanteils und der Selbstträgerschaft entspricht dies im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung um rd.<br />
296.000 Euro.<br />
Instandsetzungs- und Investitionsausgaben<br />
Für das Finanzjahr 2008 betrug der Investitionsaufwand im ordentlichen Haushalt in Summe 94.458,22 Euro<br />
oder 1,12 % der ordentlichen Ausgaben. Im Vergleich zum präliminierten Voranschlag stellt dies eine<br />
Steigerung von rd. 31.600 Euro dar. Der Mehraufwand resultiert insbesondere aus Investitionen in die<br />
Betriebsausstattung für die Volksschule, Hauptschule 1 und 2, Schülerausspeisung als auch im<br />
Softwareankauf für die Abwasserbeseitigung. 5 Es ist festzuhalten, dass diese Investitionen in ihrer Art und<br />
Höhe dem ordentlichen Haushalt zuzuordnen sind.<br />
1 ZI. IKD(Gem)-311178/336-2008-Sec vom 27.10.2008<br />
2 D.h. ohne Berücksichtigung des Sollfehlbetrages 2007 und der dafür gewährten Bedarfszuweisungsmittel.<br />
3 Siehe dazu ZI. Gem-311178/312-2007-Sec vom 5.11.2007 und IKD(Gem)-311178/336-2008-Sec vom 27.10.2008<br />
4 Dies entspricht gegenüber 2007 einer Einnahmensteigerung von 9 % oder 118.897,33 Euro.<br />
5<br />
siehe Anlage 2<br />
10
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hat im Haushaltsjahr 2008 für die Straßenbeleuchtung 15.827,25<br />
Euro investiert. 6 Unter Berücksichtigung der Vorjahre hat die <strong>Gemeinde</strong> demnach in den letzten 3 Jahren rd.<br />
78.800 Euro im ordentlichen Haushalt für die Straßenbeleuchtung aufgewendet. 7<br />
Obwohl die Erweiterung der Straßenbeleuchtung über mehrere Finanzjahre vorgenommen wurde, ändert<br />
dies nichts am Charakter der Ausgaben als außerordentliches Vorhaben. Die laufenden Ausgaben für die<br />
Straßenbeleuchtung (15.827,25 €) überschreiten in ihrer Höhe erheblich den normalen Rahmen 8 und sind<br />
deshalb nach Vorliegen einer gesicherten Finanzierung im Rahmen des außerordentlichen Haushaltes<br />
abzuwickeln. 9<br />
Entsprechend den haushaltswirtschaftlichen Grundsätzen ist es unzulässig, einmalige Ausgaben dem<br />
ordentlichen Haushalt mit der Begründung zuzuordnen, wonach außerordentliche Bedeckungsmittel nicht<br />
vorhanden seien. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass außerordentliche Ausgaben nur<br />
durch außerordentliche Einnahmen bedeckt werden können. 10<br />
An Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen wurden 151.366,78 Euro aufgewendet bzw. entspricht dies rd.<br />
1,8 % der ordentlichen Ausgaben. Die Gesamtsumme liegt um rd. 23.700 Euro unter den<br />
Voranschlagsbeträgen. Für Instandhaltungen wurden beim Parkplatz zum Freizeitzentrum 15.766,86 Euro<br />
ausgegeben. Aufgrund schadhafter Baumreihen waren die Maßnahmen - trotz mangelnder Budgetierung -<br />
erforderlich. 11 Die Instandhaltungen für Straßenbau liegen mit 19.044,52 Euro auf dem Durchschnittsniveau<br />
für den Zeitraum 2003 bis 2007. 12<br />
Die Instandhaltungsausgaben entsprachen in ihrer Darstellung im ordentlichen Haushalt den<br />
haushaltsrechtlichen Vorschriften.<br />
<strong>Gemeinde</strong>einrichtungen<br />
Die nachstehend angeführten <strong>Gemeinde</strong>einrichtungen verzeichneten abzüglich der Postenklasse 0 folgende<br />
Abgänge:<br />
Beträge in Euro<br />
Einrichtung Abgang RA 2006 Abgang RA 2007 s Abgang RA 2008<br />
Schülerausspeisung 19.984,94 18.762,48 12.664,97<br />
Caritas-KG<br />
Brucknerstraße<br />
Caritas-KG<br />
Kremsallee<br />
Krabbelstube<br />
Schülerhort<br />
82.703,61<br />
(Abgangsdeckung:<br />
71.504,32)<br />
91.792,70<br />
(Abgangsdeckung:<br />
59.692,08)<br />
(Leasingaufwand:<br />
31.594.29)<br />
37.796,89<br />
(Abqanqsdeckung:<br />
38.095,00)<br />
42.171,88<br />
(Abganqsdeckunq:<br />
39.226.00)<br />
85.363,40<br />
(Abgangsdeckung:<br />
72.932,41)<br />
122.330,12 i<br />
(Abgangsdeckung:<br />
69.115,83)<br />
(Leasingaufwand:<br />
49.735,07)<br />
43.129,32<br />
(Abgangsdeckung:<br />
45.039,00)<br />
45.056,09<br />
(Abgangsdeckung:<br />
45.703.00)<br />
104.938,72<br />
(Abgangsdeckung:<br />
89.412,91)<br />
115.061,49<br />
(Abgangsdeckung:<br />
68.173,96)<br />
(Leasingaufwand:<br />
37.506,68)<br />
44.516,44<br />
(Abgangsdeckung:<br />
51.215,00)<br />
38.306,12<br />
(Abgangsdeckung:<br />
51.063,00)<br />
Jugendclub 10.621,91 12.286,06 12.592.63<br />
Turn-und Sporthalle 231,49 30.640,76 51.129,81<br />
Stockbahnenhalle — 8.090,98 19.909,44<br />
Volksbücherei 5.693,23 5.715,12 3.754,36<br />
Musikschule<br />
132.943,52<br />
(Leasingaufwand:<br />
41.090,70)<br />
115.483,20<br />
(Leasingaufwand:<br />
41.338,10)<br />
114.271,40<br />
(Leasingaufwand:<br />
41.554,46)<br />
6 VAP 1/8160/0500<br />
7 2006 → 38.027,01 €; 2007 → 24.945,57 €; 2008 → 15.827,25 €<br />
8 Vgl. § 7 Abs. 2 Oö. GemHKRO<br />
9 siehe diesbezüglichen Hinweis im Finanzierungsplan bezüglich Errichtung von <strong>Gemeinde</strong>straßen im Jahre <strong>2009</strong>; IKD(Gem)-<br />
311178/386-<strong>2009</strong>-Sec/PI vom 5.5.<strong>2009</strong><br />
10 Vgl. §§ 6 und 7 Oö. GemHKRO<br />
11 siehe Anlage 3<br />
12 2007 → 20.000 € (27.849,14 € nicht anerkannt); 2006 → 26.466,71 €; 2005 → 21.000,15 €; 2004 → 12.839,16 €; 2003 → 14.586,05 €<br />
11
Heimatmuseum 4.625,83 3.814,74 3.082,57<br />
Essen auf Rädern 6.066,72 3.152,68 6.072,78<br />
Betreutes Wohnen — 4.101,16 4.594,54<br />
Friedhof und Halle 22.288,56 13.783,38 4.553,01<br />
Freibad<br />
80.568,65 (davon<br />
Annuität: 18.502,12)<br />
138.378,64 (davon<br />
Annuität: 9.579,50)<br />
132.209,15 (davon<br />
Annuität: 8.714,34)<br />
Sauna — 7.520,76 849,37<br />
Veranstaltungssaal<br />
Forum <strong>Neuhofen</strong><br />
101.555,35<br />
(Leasingaufwand:<br />
60.794,59)<br />
94.686,85<br />
(Leasingaufwand:<br />
61.221,33)<br />
98.762,55<br />
(Leasingaufwand:<br />
61.738,70)<br />
Gesamtabgang 639.045,28 752.295,74 769.749,37<br />
Im Vergleich zum Rechnungsjahr 2007 ist im abgelaufenen Haushaltsjahr eine leichte Steigerung im<br />
Gesamtabgang bei den <strong>Gemeinde</strong>einrichtungen um 17.453,63 Euro bzw. 2,3 % festzuhalten.<br />
Anmerkungen zu einzelnen <strong>Gemeinde</strong>einrichtungen:<br />
Schülerausspeisung<br />
Die Preise pro Mahlzeit betragen seit 1. September 2008 für Kinder 2,75 Euro und für Erwachsene 3,65 Euro<br />
inkl. Ust. Bei 40.532 ausgegebenen Essensportionen (2007: 40.826) im gegenständlichen Finanzjahr<br />
errechnet sich ein Zuschussbedarf für die Marktgemeinde von 0,31 Euro je Portion (Vorjahr 0,46 Euro).<br />
Die Reduzierung des Fehlbetrages - im Vergleich zum Vorjahr - ist in der Beendigung der Subventionierung<br />
der Portionspreise für teilnehmende Schüler aus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> begründet. Ungeachtet dessen<br />
wird darauf hingewiesen, dass die <strong>Gemeinde</strong> bei privatrechtlichen Entgelten und somit auch bei der<br />
Schülerausspeisung kostendeckende Entgelte einzuheben hat. 13<br />
Caritas-Kindergarten Brucknerstraße<br />
Im Kindergartenjahr 2007/2008 wurde diese Einrichtung von durchschnittlich 87 Kindern in 4 Gruppen<br />
besucht (Vorjahr: 83 Kinder). Daraus errechnet sich ein Abgang je Kind und Jahr in Höhe von 1.206,19 Euro<br />
{Vorjahr: 1.028 Euro).<br />
Caritas-Kindergarten Kremsallee<br />
Ein durchschnittlicher Besuch von 81 Kindern (Vorjahr: 78 Kinder) im Kindergartenjahr 2007/2008 in 4<br />
Gruppen ergibt für die <strong>Gemeinde</strong> einen jährlichen Zuschussbedarf von 1.420,51 Euro je Kind (Vorjahr: 1.568<br />
€/Kind).<br />
Beide Caritas-Kindergärten haben In Summe einen durchschnittlichen Zuschussbedarf von rd. 1.300 €/Kind<br />
(Vorjahr: 1.331 Euro).<br />
Krabbelstube<br />
Diese vom "Oö. Hilfswerk" betriebene Einrichtung wurde im gegenständlichen Finanzjahr von<br />
durchschnittlich 11 Kleinkindern besucht (Vorjahr: 7 Kinder). Bei einem Jahresabgang in Höhe von 44.516,44<br />
Euro errechnet sich ein Zuschussbedarf für die <strong>Gemeinde</strong> von rd. 4.047 Euro je Kind und Jahr (Vorjahr:<br />
6.161 €/Kind).<br />
Der Zuschussbedarf, den die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> je Kind für den Besuch der Krabbelstube zu leisten<br />
hat, liegt deutlich über dem Bezirksschnitt. Die <strong>Gemeinde</strong> hat die Abrechnung des Betreibers einer<br />
Überprüfung zu unterziehen und Einsparungsmaßnahmen einzuleiten. 14<br />
Schülerhort<br />
Der Schülerhort wird vom "Oö. Hilfswerk" in drei Gruppen geführt. Im Schuljahr 2007/2008 besuchten<br />
durchschnittlich 56 Schüler/innen (Vorjahr: 53 Schüler/innen) diese Einrichtung. Für die Marktgemeinde<br />
ergibt sich somit ein jährlicher Zuschussbedarf von rd. 684,04 Euro je Hortkind<br />
(Vorjahr: 850 Euro).<br />
Stockbahnhalle<br />
Die Verdoppelung des <strong>Gemeinde</strong>abganges ist insbesondere auf Mietzinsen (14.323,06 €) und Betriebskosten<br />
(2.762,24 €) an den VFI der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems & Co KG zurückzuführen.<br />
Musikschule<br />
Die Gemeine <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hebt für das Schuljahr 2008/09 den Deckungsbeitrag von 50<br />
€/Musikschüler ein, wobei die Einnahmen von 16.400 Euro erst im Haushaltsjahr <strong>2009</strong> wirksam werden.<br />
13 Vgl. IKD(Gem)-511001/260-2008-JI/Gt/Pü vom 3.11.2008, Voranschlag <strong>2009</strong>, S. 10<br />
14 siehe Prüfungsbericht IKD, ZI. Gem-512.209/15-2007-Wit vom 19.10.2007<br />
12
Essen auf Rädern<br />
Der Zuschussbedarf seitens der Marktgemeinde beläuft sich bei 9.151 ausgegebenen Essensportionen<br />
(2007: 8.908 Portionen) auf rd. 0,66 Euro je Portion (2007: 0,35 €/Portion). Mit 01. Jänner 2008 wurde der<br />
Portionspreis mit 5,80 Euro Inkl. USt. und die Zustellpauschale mit je 1,60 Euro inkl. USt. je Portion<br />
festgelegt.<br />
Auf die Einhebung kostendeckender Entgelte wird hingewiesen. 15<br />
Freibad<br />
Die Auslagerung des Freibadareals an die gemeindeeigene KG wird durch Mietzinsen sowie<br />
Betriebskostenersätze in Summe von 39.000 Euro belastet.<br />
Die Badetarife wurden 2008 mittels Indexsteigerung angepasst.<br />
Kiosk<br />
Aus dieser Vermietung konnte die <strong>Gemeinde</strong> einen Überschuss in Höhe von 463,01 Euro lukrieren, welcher<br />
zur Stärkung im ordentlichen Haushalt verblieb.<br />
Wohnung<br />
Die Wohnung im Freizeitzentrum mit einem Ausmaß von 112 m 2 wurde - gegenüber den Vorjahren mit<br />
191,66 Euro - auf einen monatlichen Kategoriemietzins von 358,51 Euro erhöht.<br />
>=> Bauhof:<br />
An Personalkosten werden 313.518,27 Euro mit einem Stundensatz von 24,97 € auf die anderen<br />
Verwaltungszweige umgelegt. Die Fahrzeugausgaben von 25.429,07 Euro werden mit einem Stundensatz<br />
von 5,24 € aufgeteilt.<br />
Abfallbeseitigung:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>einrichtung erzielte einen finanzwirtschaftlichen Ausgleich, wobei 53.177,51 Euro der<br />
zweckgebundenen Abfallentsorgungsrücklage zugeführt werden konnten.<br />
Die Abfallgebühren wurden gegenüber dem Vorjahr von 0,10 auf 0,11 €/l erhöht.<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Die Abwasserbeseitigung verzeichnete hinsichtlich des finanzwirtschaftlichen Ergebnisses einen Überschuss<br />
im Ausmaß von 291.469,98 Euro (RA 2007: 237.548,17 Euro).<br />
Die tatsächliche Kanalbenützungsgebühr liegt deutlich über den geforderten 20 Cent der Mindestgebühren.<br />
Die Kanalanschlussgebühr entsprach mit 2.742,27 Euro exkl. USt. der vom Land Oberösterreich<br />
festgesetzten Mindestgebühr. Die finanzwirtschaftlichen Überschüsse verbleiben als allgemeine<br />
Deckungsmittel zur Stärkung im ordentlichen Haushalt.<br />
Ergänzend sei auf die Wasserrahmenrichtlinie hingewiesen, wonach bis zum Jahr 2010 die<br />
Kanalbenützungsgebühren im Sinne des Verursacherprinzips so zu gestalten sind, dass die Gebühr der<br />
Inanspruchnahme des öffentlichen Kanalnetzes entspricht. Dies hat zur Folge, dass die<br />
Kanalbenützungsgebühr nicht mehr nach der bebauten Fläche, sondern nach dem Wasserverbrauch oder<br />
nach der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen festgesetzt werden soll. 16<br />
Eine Gewinnentnahme wurde im Ausmaß von 254.619,26 Euro getätigt. 17<br />
Der Netto-Zinsertrag aus der Rücklagenveranlagung in Höhe von 33,76 Euro wurde - nach Abzug der KESt<br />
(8,44 €) - der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.<br />
Freiwillige Leistungen<br />
Im Haushaltsjahr 2008 wurden an freiwilligen Leistungen ohne Sachzwang 78.954,37 Euro getätigt. Bezogen<br />
auf die Einwohnerzahl It. GR-Wahl 2003 entspricht dies rd. 14,6 €/Einwohner.<br />
Die Repräsentations- und Verfügungsmittel lagen mit Ausgaben in Höhe von 1.237,64 Euro bzw. 11.758,68<br />
Euro deutlich innerhalb des normierten bzw. präliminierten Rahmens (Vorjahr: 464,70 € bzw. 12.996,54 €).<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> gab im Finanzjahr 2008 an Rechts- und Gerichtskosten 3.475,16 Euro aus, 18 welche aus einer<br />
Klage des Bürgermeisters resultieren. Im Finanzjahr <strong>2009</strong> sind in diesem Zusammenhang neuerlich<br />
Ausgaben von 2.948,52 Euro angefallen. Im Gegenzug erhielt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>2009</strong> von der Versicherung als<br />
Gegenleistung eine Prämiengutschrift von 5.600 Euro.<br />
In diesem Zusammenhang wird auf das Schreiben der Fachabteilung, ZI. Gem-021021/3-2003-Has/Pü vom<br />
15.10.2003 hingewiesen, wonach für <strong>Gemeinde</strong>organe in straf- oder zivilrechtlichen Angelegenheiten, die in<br />
Zusammenhang mit ihrer Amtsführung stehen, eine allfällige Kostenübernahme durch die <strong>Gemeinde</strong> vor den<br />
Vertretungsverhandlungen dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorzulegen ist. 19<br />
15 Vgl. ZI. IKD(Gem)-511001/26-2008-JI/Gt/Pü vom 3.11.2008<br />
16 Vgl. Prüfbericht IKD, ZI. Gem-512.209/15-2007-Wit v. 19.10.2007, S. 7.<br />
17 Die Berechnung ist der beiliegenden Analyse zum Rechnungsabschluss, S 5f, zu entnehmen.<br />
18 Vgl. VAP 1/0100/6400<br />
19<br />
Siehe auch Erlass, Zl. Gem-100009/2-2004-Has/Pü vom 19.8.2004<br />
13
An Beratungskosten hat die <strong>Gemeinde</strong>n 3.773,65 Euro ausgegeben, die insbesondere für die<br />
Kommunalsteuerprüfung anfielen.<br />
Für Ehrungen und Auszeichnungen wurden Im gegenständlichen Finanzjahr 2.252,00 Euro ausgegeben.<br />
Deutlich reduziert gegenüber dem Voranschlag haben sich die Ausgaben für Feiern und Feste mit 579,70<br />
Euro.<br />
An Ausgaben für Sendebeiträge im Lokalfernsehen sind 6.522 Euro angefallen.<br />
In diesem Zusammenhang wird eine Analyse hinsichtlich Zweckmäßigkeit der Ausgaben<br />
empfohlen.<br />
Kassenkredit<br />
Der Höchstbetrag an Kassenkrediten, welcher im Finanzjahr 2008 zur Aufrechterhaltung der<br />
Zahlungsfähigkeit in Anspruch genommen werden darf, wurde im Voranschlag mit 1.251.000 Euro<br />
festgesetzt. In der durchlaufenden Gebarung (Verwahrgeldkonto) ist am Ende des Haushaltsjahres 2008<br />
kein Kassenkreditrest ausgewiesen. Aus der Inanspruchnahme von Kassenkrediten sind im gegenständlichen<br />
Haushaltsjahr Zinsen in Höhe von 11.035,90 Euro angefallen. 20 In diesem Zusammenhang wird darauf<br />
hingewiesen, dass Grundvoraussetzung für die Heranziehung von Kassenkrediten ein ausgeglichener<br />
ordentlicher <strong>Gemeinde</strong>haushalt sowie die Zusicherung ist, dass die vorfinanzierte Einnahme laut<br />
Finanzierungsplan im selben Kalenderjahr bei der <strong>Gemeinde</strong> einlangt. 21<br />
Schulden- und Annuitätendienst, Leasingverpflichtungen<br />
Der Schuldenstand für den <strong>Gemeinde</strong>haushalt reduzierte sich um 155.395,56 Euro auf 3.275.900,79 Euro,<br />
wobei die Darlehensbestände des VFI <strong>Neuhofen</strong> darin nicht inkludiert sind. Der Annuitätendienst belastete<br />
den ordentlichen Haushalt mit insgesamt 257.005,63 Euro (Tilgung: 155.395,56 Euro/Zinsen: 101.610,07<br />
Euro). Durch gewährte Schuldendienstersätze in Höhe von 50.572,08 Euro beträgt der Nettoaufwand für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> 206.433,55 Euro. Dies entspricht rd. 2,45 % der ordentlichen Einnahmen.<br />
Darlehensneuaufnahmen wurden im Finanzjahr 2008 nicht vorgenommen.<br />
Im ordentlichen Haushalt sind Leasingaufwendungen im Gesamtausmaß von 204.605,08 Euro (RA 2007:<br />
222.616,91 €) ersichtlich bzw. 2,43 % der ordentlichen Einnahmen, welche sich wie folgt gliedern: _<br />
Leasinggegenstand 2006 2007 2008<br />
Feuerwehreinsatzzentrale 42.950,11 45.592,97 47.671,14<br />
Feuerwehreinsatzzentrale/Mobilien 8.767,32 9.029,24 9.210,40<br />
FF Weißenberg - TLF 15.106,68 6.300,72<br />
Kindergarten Kremsallee 31.594,29 49.735,07 37.506,68<br />
Landesmusikschule 41.090,70 41.338,10 41.554,46<br />
Ankauf Kommunaltraktor 9.364,62 9.399.48 6.923,70<br />
Veranstaltungszentrum Forum 60.794,59 61.221,33 61.738,70<br />
Beträge in Euro<br />
Die Leasingraten für den Kindergarten Kremsallee und Kommunaltraktor sind 2008 ausgelaufen. Die<br />
Leasingzahlungen für die Landesmusikschule und Veranstaltungssaal - in Summe rd. 103.000 Euro - werden<br />
mit Ende <strong>2009</strong> abgeschlossen sein.<br />
Die Haftungen reduzieren sich gegenüber dem Vorjahr um 666.262,74 Euro und belaufen sich zum Ende<br />
des Finanzjahres 2008 auf insgesamt 2.935.024,57 Euro. Davon entfielen auf den Reinhaltungsverband<br />
Unteres Kremstal 1.978.764,39 Euro und auf den VFI der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> & Co KG 956.260,18<br />
Euro.<br />
Der Haftungsendstand 2007 betrug 3.587.549,63 Euro. Im Anfangsstand 2008 sind jedoch 3.601.287,31<br />
Euro ausgewiesen. Die Differenz erklärt sich darin, als im Übertrag auf 2008 die Wohnung Freizeitzentrum<br />
von 13.737,68 Euro bereits in den Anfangsbestand (und nicht als Zugang) aufgenommen wurde.<br />
Der Prämienaufwand für Versicherungen betrug 33.400,34 Euro (RA 2007:31.982,94 Euro).<br />
Rücklagen<br />
Der anfängliche Rücklagenstand von 592.986,71 Euro konnte um 79.148,03 Euro auf 672.134,74 Euro<br />
erhöht werden und gliedern sich wie folgt.<br />
20 Bezugnehmend auf die Werte aus dem Haushaltsergebnis 2008 würde sich die zulässige Obergrenze mit<br />
1.406.140,41 Euro beziffern. Bezugnehmend auf den Zinsfuß des Kassenkredites vom 1. Quartal (4,83 %), 2. Quartal<br />
(4,58 %), 3. Quartal (4,96 %), 4. Quartal (5,083 %) würde sich ein durchschnittlich anerkennbarer Zinsbetrag von rd.<br />
66.792 Euro ergeben.<br />
21 siehe § 83 Abs. 2 Oö. GemO 1990<br />
14
Rücklage 2008<br />
Kanal 606.446,02 €<br />
Abfallbeseitigung 65.688,72 €<br />
Sämtliche Rücklagen werden zur Verstärkung des Girostandes herangezogen.<br />
2. Personalausgaben und Anmerkungen zum Dienstpostenplan<br />
Die Personal- und Pensionsausgaben der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems beliefen sich im<br />
Haushaltsjahr 2008 auf 1.730.963,68 Euro (RA 2007: 1.591.471,37 Euro;. Gemessen an den Einnahmen<br />
des ordentlichen Haushaltes entspricht dies einem Anteil von rd. 20,5 % (RA 2007: 20,94 %.) Der<br />
beiliegende Dienstposten weist für die allgemeine Verwaltung 12,2 PE, im handwerklichen Bereich 19,66 PE,<br />
für die Schülerausspeisung 2,18 PE sowie 2 Lehrlinge aus.<br />
Der Dienstpostenplan wurde zuletzt mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 2. April <strong>2009</strong> geändert und ist mit<br />
Schreiben vom 11.6.<strong>2009</strong> (IKD Gem-210178/33-<strong>2009</strong>-Dau) aufsichtsbehördlich genehmigt worden, wobei 3<br />
Dienstposten - in Bezug auf den Dienstpostenstand vom 31.12.2008 - eine geänderte Einstufung aufweisen.<br />
Für die Umwandlung und Einstufung eines Dienstpostens VB.ll/p3 (GD 21) in einen Dienstposten VB. Il/p1<br />
(GD 19.1) liegt keine aufsichtsbehördliche Genehmigung vor. 22<br />
3. Außerordentlicher Haushalt<br />
Der außerordentliche Haushalt verzeichnete bei Einnahmen von 857.404,82 Euro und Ausgaben in Höhe von<br />
1.169.222,51 Euro einen Abgang im Ausmaß von 311.817,69 Euro, wobei die Soll-Erfolge aus dem<br />
Finanzjahr 2007 (533.521,94 €) zur Gänze abgewickelt wurden. Im Voranschlag 2008 war ein Abgang in<br />
Höhe von 856.600 Euro präliminiert.<br />
a) Übersicht<br />
Vorhaben Überschuss Abgang Bemerkung<br />
Lokalagenda <strong>Neuhofen</strong> 2020 23.284,67 evt. spätere Förderung möglich<br />
Ankauf TLF für FFW 42.094,37 keine Deckung<br />
Sanierung Hauptschule 1,<br />
2.BE<br />
Kinderbetreuung Kircheng. 6<br />
Ballspielhalle<br />
Stockbahnenhalle<br />
32.382,00 keine Deckung<br />
VFI <strong>Neuhofen</strong> & Co KG<br />
VFI <strong>Neuhofen</strong> & Co KG<br />
VFI <strong>Neuhofen</strong> & Co KG<br />
Straßenbauten 30.896,43 Keine Deckung, zumal sich der<br />
Sanierung Gehsteige B139 148.372,76<br />
Finanzierungsplan vom 5.5.<strong>2009</strong>, ZI.<br />
IKD(Gem)-311178/386-<strong>2009</strong>-Sec/Pl auf neue<br />
Straßenbauvorhaben bezieht. 23<br />
Ankauf Bauhoffahrzeuge 7.477,00 keine Deckung für Kehrmaschine und Zubehör<br />
Pritschenwagen Fiat Trofeo 12.517,20 keine Deckung<br />
Salzsilo für Winterdienst 4.953,95 Deckung durch BZ<br />
Biomasse-Heizungsanlage 19.747,21 keine Deckung<br />
SUMME 4.953,95 316.771,64 Abgang 311.817,69 Euro<br />
b) Feststellungen zu einzelnen Vorhaben:<br />
Ausführliche Erläuterungen zu den oben angeführten außerordentlichen Vorhaben finden sich in der zum<br />
Rechnungsabschluss 2008 angeschlossenen gemeindespezifischen Analyse. Die Fehlbeträge von 316.771,64<br />
Euro enthalten demnach einen Finanzierungsbedarf von derzeit 293.486,97 Euro, wofür keine Zusicherungen<br />
an Finanzierungsmittel vorliegen.<br />
22 Vgl. Zl. IKD (Gem)-210178/33-<strong>2009</strong>-Dau vom 11.6.<strong>2009</strong><br />
23 Im Rahmen des Straßenbauprogramms sind sämtliche Straßen-Neubauten, -Generalsanierungen bzw. -Sanierungen sowie<br />
der Bau sonstiger straßenbegleitender Maßnahmen (Rad- und Gehwege, Straßenbeleuchtung, Verkehrsinseln, Gehsteige)<br />
abzuwickeln.<br />
15
Aufgrund des unbedeckten Finanzbedarfs wird auf § 75 Abs. 5 in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Oö GemO 1990<br />
hingewiesen, wonach Vorhaben nur insoweit begonnen und fortgeführt werden dürfen, als die dafür<br />
vorgesehenen Einnahmen vorhanden oder rechtlich und tatsächlich gesichert sind. Ergänzend sei auf<br />
Schreiben vom 12.2.<strong>2009</strong>, IKD(Gem)-311178/367-<strong>2009</strong>-Sec verwiesen, wonach das Grundkapital des<br />
<strong>Gemeinde</strong>fonds zur Finanzierung ao. Vorhaben heranzuziehen ist.<br />
Ungeachtet der angeführten Finanzierungsnotwendigkeiten wurden der <strong>Gemeinde</strong> mittlerweile folgende<br />
Fördermittel in Aussicht gestellt.<br />
• Ankauf eines UNIMOG U 400, ZI. IKD(Gem)-311178/332-2008-Sec vom 2.6.2008 BZ <strong>2009</strong> und 2010 → je<br />
65.000 €<br />
• Ankauf eines Anhängers (Pongratz Kipper); ZI. IKD(Gem)-311178/394-<strong>2009</strong>-BI vom 23.6.<strong>2009</strong> BZ <strong>2009</strong> →<br />
3.000 €<br />
• Güterwegneubau Holzbauer; ZI. IKD(Gem)-311178/381-<strong>2009</strong>-Sec vom 19.3.<strong>2009</strong> BZ 2010 → 13.500 €<br />
• Sanierung der Leichtathletikanlage; ZI. IKD(Gem)-311178/347-2008 vom 27.11.2008 BZ 2010→ 42.000 €<br />
• Sanierung des Daches der Landesmusikschule; ZI. IKD(Gem)-311178/372-<strong>2009</strong> v. 19.3.<strong>2009</strong> BZ 2010 →<br />
20.000 €<br />
• Löschfahrzeugankauf (LF-A) FF Weißenberg; ZI. IKD(Gem)-311178/373-<strong>2009</strong> v. 19.3.<strong>2009</strong> BZ <strong>2009</strong> →<br />
30.000 €; BZ 2010 * 30.000 €<br />
VFI <strong>Neuhofen</strong> und Co. KG<br />
Dem Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> und Co. KG wurden 45.600 Euro<br />
an ordentlichen Haushaltsmitteln zugewiesen.<br />
ordentlicher Haushalt<br />
Einnahmen 296.322,14 €<br />
Ausgaben 233.256,30 €<br />
AfA 59.477,82 €<br />
Ergebnisverrechnung -<br />
Gewinn<br />
3.588,02 €<br />
Weiters erhielt die KG Kapitaltransferzahlungen 24 von 226.896,09 Euro aus dem a.o. Haushalt der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Neuhofen</strong>.<br />
Im gegenständlichen Haushaltsjahr erfolgten keine Darlehensneuaufnahmen. Der Gesamtschuldenstand des<br />
Vereines zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> und Co. KG ist zum Ende des<br />
Finanzjahres 2008 mit 956.260,18 Euro ausgewiesen.<br />
Eine detaillierte Aufstellung über die Betriebsergebnisse ist der <strong>Gemeinde</strong>analyse zum Rechnungsabschluss<br />
2008 zu entnehmen.<br />
Prüfungsfeststellungen zur Ordnungsprüfung<br />
Der Rechnungsabschluss 2008 wurde an Ort und Stelle anhand der Vorjahresabschlüsse, Jahreskonten,<br />
Journale und sonstigen Aufzeichnungen geprüft.<br />
Die Erstellung des Rechnungsabschlusses erfolgte gemäß den Grundsätzen der Ordnungsmäßigkeit, Klarheit<br />
und Genauigkeit. Sämtliche Vorjahresergebnisse der ordentlichen, außerordentlichen und durchlaufenden<br />
Gebarung wurden gleichlautend übernommen und die laufenden Soll- und Ist-Erfolge richtig berechnet.<br />
Die Einnahmen aus Schulerhaltungs- und Gastschulbeiträge für Volks- und Hauptschulen beziffern sich mit<br />
274.551,22 Euro (RA 2007: 257.052,65 Euro). An Ausgaben für Gastschulbeiträge waren 101.509,39 Euro<br />
(RA 2007: 79.059,88 Euro) zu verzeichnen.<br />
Der Stand an gegebenen Darlehen erhöhte sich um 3.421,53 Euro auf 11.865,76 Euro und ist auf die<br />
Gewährung von Gehaltsvorschüssen zurückzuführen.<br />
Der Stand an Beteiligungen weist durch die Pflichteinlage in den VFI der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
& Co KG - gleich dem Vorjahr - 1.000 Euro aus.<br />
24 Landesbeitrag Kinderbetreuung 40.813,49 €; BZ, LZ und Werbegelder von 148.644,71 Euro in Ballspielhalle; BZ, LZ und<br />
Werbegelder von 37.437,89 € in Stockbahnenhalle<br />
16
Die Vermögensrechnung weist mit Ende des Finanzjahres 2008 eine Verringerung um 324.426,48 Euro auf<br />
6.347.078,35 Euro auf. Der Endstand 2007 ist um 121.107,56 Euro höher als der ausgewiesene<br />
Anfangsstand 2008.<br />
Es wird empfohlen, für die einzelnen Vermögensgruppen eine Überprüfung - und gegebenenfalls<br />
Aktualisierung - vorzunehmen.<br />
Der Rechnungsquerschnitt weist für das Finanzjahr 2008 ein positives Maastricht-Ergebnis in Höhe von<br />
797.363,65 aus. Mit der Beschlussfassung zum Rechnungsabschluss 2008 erfolgte auch eine nachträgliche<br />
Genehmigung für die Kreditüberschreitungen durch den <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />
Gemäß § 15 Abs. 1 IVm § 9 Abs. 1 Oö. GemHKRÖ bedürfen Kreditüberschreitungen der vorherigen<br />
Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />
Voranschlagsabweichungen - Ausgaben<br />
VAP Gegenstand VA 2008 RA 2008 Differenz Begründung 25<br />
1/0000/7210 Gewählte<br />
<strong>Gemeinde</strong>organe<br />
Bezüge<br />
1/0150/72810 Pressestelle<br />
Entgelte für<br />
sonstige<br />
Leistungen<br />
1/2140/7200 Gastschulbeiträge<br />
Poly<br />
1/2200/7200-1<br />
Schulerhaltungsbeitrag<br />
für<br />
Berufsschule<br />
1/2400/7570 KG<br />
Brucknerstr., KTZ<br />
1/2401/7570 KG<br />
Kremsallee, KTZ<br />
1/2402/7550 Kindernest lfd.<br />
TZ<br />
1/2500/7550 Schülerhorte lfd.<br />
TZ<br />
148.000,00 160.330,13 +<br />
12.330,13<br />
200,00 4.864,66 +<br />
4.664,66<br />
2.000,00 21.979,44 +<br />
19.979,44<br />
43.000,00 56.357,14<br />
+<br />
13.357,14<br />
97.000,00 89.412,91 - 7.587,09<br />
83.000,00 68.173,96<br />
75.000,00 51.215,00<br />
70.000,00 51.063,00<br />
-<br />
14.826,04<br />
-<br />
23.785,00<br />
-<br />
18.937,00<br />
1/2630/7000 Mietzinse an KG 21.000,00 14.621,00 - 6.378,90<br />
ab 1.1.2008 +4%<br />
ab 1.7.2008 +gen.<br />
Erhö. +1 volle GV-<br />
Entschädigung<br />
(vorher ATZ)<br />
Einschaltungen,<br />
Reportage<br />
Rundschau, Folder<br />
„Leader", Brief<br />
„Facharztstelle",<br />
Transparente<br />
1/2630/7001 Betriebskosten<br />
an KG<br />
2.000,00 13.153,22 +<br />
11.153.22<br />
1/4190/7520 lfd. TZ an SHV 1.045.300,00 1.037.741,2 7 - 7.558,73<br />
Anhang 1)<br />
1/4240/7750 Betreubares<br />
Wohnen,<br />
Ausfallshaftung<br />
bei Leerstand<br />
0 840,63 + 840,63<br />
1/6310/7740 KTZ an WVB<br />
Unteres Kremstal 20.000,00 7.900,00<br />
1/6900/75102<br />
0<br />
Regionalverkehrs<br />
konzept Beitrag -<br />
Phyrn-<br />
Eisenwurzen<br />
1/7820/7770 Wirtschaftsförder<br />
ungen<br />
-<br />
12.100,00<br />
0 16.231,00 +<br />
16.231,00<br />
1/8510/7690 Abwasserbeseitig<br />
ung KTZ an<br />
<strong>Gemeinde</strong>n 289.700,00 254.619,26<br />
1/8490/7760 Beitrag an<br />
Veranstaltungsge<br />
sellschaft<br />
Ausfallhaftung von<br />
April-Juni 2008,<br />
Wohnung Nr. 3<br />
Anhang 2)<br />
10.000,00 1.558,93 -8.441,07 Anhang 3)<br />
-<br />
35.080,74 Gewinnentnahme 26<br />
40.000,00 40.000,00 Subvention zur<br />
Führung des<br />
Veranstaltungssaals<br />
Forum<br />
17
1/9140/7550 Liquiditätszuschuss<br />
an KG<br />
1/9300/7510 Landesumlage,<br />
lfd. TZ<br />
90.100,00 45.600,00 -<br />
44.500,00<br />
220.400.00 231.194,37 +<br />
10.794,37<br />
VFI der<br />
Marktgemeinde<br />
<strong>Neuhofen</strong> & Co<br />
KG 27<br />
Anhang 1)<br />
Strom € 3.470,98<br />
Gas € 2.918,99<br />
Versicherung € 800,09<br />
Wassergebühren € 80,33<br />
Kehrgebühren Kamin € 59,83<br />
Kanalbenützung € 2.033,84<br />
Müllgebühren € 157,32<br />
Grundsteuer € 1.439.64<br />
BK gesamt € 10.961,02<br />
+20% USt. € 2.192.20<br />
BK € 13.153,22<br />
25<br />
Weiterführende Begründungen sind den Erläuterungen (S. 163-173) zum Rechnungsabschluss zu entnehmen.<br />
26<br />
Vgl. siehe Berechnung It. Analyse zum Rechnungsabschluss 2008, S. 5f<br />
27 Vgl. Analyse zum Rechnungsabschluss 2008, S. 13<br />
Anhang 2<br />
Zu diesem Konzept ist die <strong>Gemeinde</strong> It. GR-Beschluss vom 18.12.2006 beigetreten. Die Direktion für<br />
Straßenbau und Verkehr hat daher im FJ 2008 Folgendes vorgeschrieben:<br />
2007 (4 Monate) € 3.635,00<br />
2008 (ges. Jahr) € 11.152,00 Umsetzungsbetreuung € 1.444.00 Summe € 16.231,00<br />
Anhang 3<br />
Die Wirtschaftsförderungen gehen vorwiegend an die ARGE Wirtschaft für Veranstaltungen und<br />
wirtschaftsfördernde Aktivitäten.<br />
Voranschlagsabweichungen - Einnahmen<br />
VAP Gegenstand VA 2008 RA 2008 Differenz Begründung<br />
2/0100/<br />
82995<br />
2/2120/<br />
8173<br />
2/2390/<br />
8100<br />
2/2500/<br />
8241<br />
2/3200/<br />
8280<br />
2/4230/<br />
8040<br />
2/5620/<br />
8280<br />
2/6160/<br />
8710<br />
2/8130/<br />
8520<br />
HS I<br />
Erhaltungsbeitrag<br />
Schülerausspeisung<br />
Leistungserlose<br />
Schülerhorte<br />
Betriebskostenersätze<br />
Hilfswerk<br />
Musik<br />
Rückersätze von<br />
Ausgaben<br />
Essen auf Rädern<br />
Veräußerung von<br />
Lebensmitteln<br />
Zentralamt<br />
Verwaltungskostentangente<br />
Krankenanstaltenbeiträge<br />
Rückersätze von<br />
Ausgaben<br />
Konkurrenzstraße<br />
Landeszuschuss<br />
Abfallabfuhr<br />
Abfallgebühren<br />
68.400,00 42.255,78 -26.144,22<br />
111.100,00 136.404,03<br />
98.000,00 109.212,65<br />
+<br />
25.304,03<br />
+<br />
11.212,65<br />
10.200,00 4.200,00 - 6.000,00<br />
0 6.621,44 + 6.621,44<br />
50.000,00 60.135,88<br />
0 20.667,00<br />
+<br />
10.135,88<br />
+<br />
20.667,00<br />
0 7.500,00 + 7.500,00<br />
340.000,00 374.649,62<br />
+<br />
34.649,62<br />
Pers. 24,97 €/Std.<br />
Fahrzeug 5,24<br />
€/Std.<br />
Versicherungsleist<br />
ung nach<br />
Sturmschaden<br />
18
2/8350/<br />
8720<br />
2/8510/<br />
8520<br />
2/9141/<br />
8690<br />
2/9200/<br />
8331<br />
2/9250/<br />
8590-<br />
2/9250/<br />
8596<br />
2/9400/<br />
8611<br />
Saunaanlage<br />
Einlage von<br />
Bauhofleistungen<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Kanalbenützungsgebühren<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Gewinnentnahme<br />
<strong>Gemeinde</strong>abgaben<br />
Kommunalabgabe<br />
Ertragsanteile<br />
Finanzzuweisungen BZ-<br />
Haushaltsausgleich<br />
0 8.104,94 + 8.104,94<br />
713.200,00 757.363,53<br />
+<br />
44.163,53<br />
289.700,00 254.619,26 - 35.080,74<br />
860.000,00 989.396,97<br />
3.594.300,00 3.794.399,37<br />
0 250.000,00<br />
+<br />
129.396,97<br />
+<br />
200.099,37<br />
+<br />
250.000,00<br />
Gegenbuchung zu<br />
VAP 1/8510/769<br />
VAP Gegenstand Investitionen VA 2008 RA 2008 Abweichung Begründung<br />
1/0100/020<br />
0<br />
1/0100/042<br />
0<br />
1/0160<br />
/0420 /0700<br />
1/2110/043<br />
0<br />
Zentralamt Maschinen 500,00 0 - 500,00<br />
Zentralamt<br />
Amtsausstattunq<br />
EDV<br />
Amtsausstattung<br />
Aktivierungsfähige Rechte<br />
Volksschule<br />
Betriebsausstattung<br />
1/2120/043<br />
0 Hauptschule 1<br />
Betriebsausstattung<br />
1/2121/043<br />
0 Hauptschule 2<br />
Betriebsausstattung<br />
1/2390/043<br />
0 Schülerausspeisung<br />
Betriebsausstattung<br />
1/2401/043<br />
0<br />
1/2500/043<br />
0<br />
1/2730<br />
/0430 /0700<br />
1/3200<br />
/0430 /0431<br />
1/3600/043<br />
0<br />
1/4230/043<br />
0<br />
1/6120/<br />
0010 0021<br />
0500<br />
Kindergarten Kremsallee<br />
Betriebsausstattung<br />
Schülerhorte<br />
Betriebsausstattung<br />
Volksbüchereien<br />
Ausstattung<br />
Aktivierungsfähige Rechte<br />
Musik<br />
Instrumente<br />
Betriebsausstattung<br />
Heimatmuseum<br />
Heimatstube Ausstattung<br />
Essen auf Rädern<br />
Betriebsausstattung<br />
<strong>Gemeinde</strong>straßen<br />
Grundablösen<br />
Erricht. Gehsteig/Radweg<br />
Sonderanlagen<br />
1.000,00 1.992,53 + 992,53<br />
5.000,00<br />
5.000,00<br />
4.832,60<br />
3.618,00<br />
-167,40 -<br />
1.382,00<br />
0 6.094,91 + 6.094,91 Fahrradständer,<br />
Müllüberdachung<br />
Leuchte<br />
Konferenzzimmer<br />
0 4.489,36 + 4.489,36<br />
3.000,00 10.128,69 + 7.128,69<br />
5.000,00 9.106,51 + 4.106,51<br />
0 300,00 + 300,00<br />
1.000,00 0 -1.000,00<br />
700,00<br />
500,00<br />
5.000,00<br />
0<br />
0<br />
273,60<br />
3.263,50<br />
885,95<br />
- 700,00<br />
- 226,40<br />
- 1.736,50<br />
+ 885,95<br />
800,00 0 - 800,00<br />
500,00 2.710,04 + 2.210,04<br />
4.000,00<br />
4.000,00<br />
500,00<br />
1.700,00<br />
6.339,83<br />
586,66<br />
- 2.300,00<br />
+ 2.339,83<br />
+ 86,66<br />
Müllüberdachung<br />
Fahrradständer,<br />
neuer<br />
Müllcontainer<br />
Müllüberdachung<br />
Fahrradständer,<br />
Außenputz 28 ,<br />
Fassade<br />
Möbel<br />
Ausspeisung,<br />
Geschirrspüler 23 ,<br />
etc.<br />
1/6170<br />
/0300 /0430<br />
/0700<br />
Straßenbauhof Werkzeug<br />
Betriebsausstattung<br />
Aktivierungsfähige Rechte<br />
3.000,00<br />
5.000,00<br />
0<br />
3.881,61<br />
2.158,61<br />
1.656,00<br />
+ 881,61<br />
-2.841,39<br />
+ 1.656,00<br />
19
1/8150/043<br />
0<br />
1/8160/050<br />
0<br />
1/8170/050<br />
0<br />
Kinderspielplatz<br />
Betriebsausstattung 0 442,52 + 442,52<br />
öffentl. Beleuchtung<br />
Sonderanlagen<br />
10.000,00 15.827,25 + 5.827,25<br />
Friedhöfe u.<br />
Einsegnungshalle<br />
Sonderanlagen 0 40,00 + 40.00<br />
Steyrerstraße/<br />
Hanningerweg<br />
(9.000 €)<br />
Agapitusweg 5.000<br />
€<br />
1/8310<br />
/0300 /0430<br />
1/8350/043<br />
0<br />
Freibäder Werkzeug<br />
Betriebsausstattung<br />
300,00<br />
1.000,00<br />
32,06<br />
2.447,96<br />
- 267,94<br />
+ 1.447,96<br />
Saunaanlage<br />
Betriebsausstattung 5.000,00 1.734,33 - 3.265,67<br />
1/8510/070<br />
0 Abwasserbeseitigung<br />
Aktivierungsfähige Rechte 0 8.415,70 + 8.415,70<br />
1/8940/043<br />
0<br />
Veranstaltungssaal<br />
Betriebsausstattung 2.000.00 1.500.00 - 500,00<br />
Beträge in € Gesamtsumme 62.800,00 94.458.22 +<br />
31.658,22<br />
Anteil an Ausgaben im oH 0,81 % 1,12%<br />
Kanalsoftware<br />
BaSYS, GisDat<br />
GeoOffice<br />
VAP Gegenstand Instandhaltungen VA 2008 RA 2008 Differenz Begründung<br />
1/0100<br />
/6140<br />
/6160<br />
/6180<br />
1/0160/<br />
6160<br />
1/1630/<br />
6140<br />
1/1631/<br />
6140<br />
1/1640/<br />
6180<br />
1/2110<br />
/6100<br />
/6140<br />
/6160<br />
/6180<br />
1/2120<br />
/6100<br />
/6140<br />
/6160<br />
/6180<br />
1/2121<br />
/6100<br />
/6140<br />
/6160<br />
Zentralamt<br />
Instandhaltung v. Gebäuden<br />
Instandhaltung v. Maschinen<br />
Instandhaltung v. sonst.<br />
Anlagen<br />
5.000,00<br />
0<br />
0<br />
2.631,66<br />
173,00<br />
66,15<br />
- 2.368,34<br />
+ 173,00<br />
+ 66,15<br />
EDV<br />
Instandhaltung v. Maschinen 700,00 0 - 700,00<br />
FF <strong>Neuhofen</strong><br />
Instandhaltung v. Gebäuden 500,00 0 - 500,00<br />
FF Weißenberg Instandhaltung<br />
v. Gebäuden 500,00 0 - 500,00<br />
Förderung Brandbekämpfung<br />
Instandhaltung v.<br />
Sonderanlagen 0 54,00 + 54,00<br />
Volksschule<br />
Grund und Boden<br />
Gebäuden<br />
Maschinen u. masch. Anlagen<br />
sonst. Anlagen<br />
Hauptschule 1<br />
Grund und Boden<br />
Gebäuden<br />
Maschinen<br />
sonst. Anlagen<br />
Hauptschule 2<br />
Grund und Boden<br />
Gebäuden<br />
Maschinen<br />
0<br />
6.000,00<br />
100,00<br />
100,00<br />
100,00<br />
11.500,00<br />
100,00<br />
100,00<br />
100,00<br />
3.000,00<br />
100,00<br />
721,25<br />
18.863,06 0<br />
2.925,69<br />
721,25<br />
1.288,15<br />
253,33<br />
96,04<br />
721,27<br />
206,68<br />
0<br />
+ 721,25<br />
+ 12.863,06<br />
-100,00<br />
+ 2.825,69<br />
+ 621,25<br />
- 10.211,85<br />
+ 153,33<br />
-3,96<br />
+ 621,27<br />
- 2.793,32<br />
-100,00<br />
ad: Gebäuden:<br />
Rep. E-Verteiler<br />
wegen<br />
Brandgefahr<br />
(12.200 €)<br />
PC<br />
Konferenzzimmer<br />
(€ 3.000,-)<br />
Malerarbeiten<br />
(€ 3.000,-)<br />
ad: Gebäuden:<br />
Heizung (<strong>2009</strong> im<br />
aoHH<br />
budgetiert);<br />
Holzfußböden<br />
wurden<br />
nicht renoviert<br />
Fassade (<strong>2009</strong> im<br />
aoHH<br />
budgetiert)<br />
20
6180<br />
/6190<br />
sonst. Anlagen<br />
Sonderanlaqen<br />
500,00<br />
200,00<br />
558,00<br />
0<br />
+ 58,00<br />
- 200,00<br />
1/2390<br />
/6140<br />
/6160<br />
1/2400/<br />
6180<br />
1/2401<br />
/6100<br />
/6140<br />
/6180<br />
Schülerausspeisung<br />
Gebäude<br />
Maschinen<br />
500,00<br />
1.000.00<br />
27,17<br />
984.29<br />
- 472,83<br />
-15,71<br />
Kindergarten Brucknerstraße<br />
sonst. Anlagen 300,00 0 - 300,00<br />
Kindergarten Kremsallee<br />
Grund und Boden<br />
Gebäude<br />
sonst. Anlagen<br />
200,00<br />
1.000,00<br />
100,00<br />
0<br />
287,38 0<br />
- 200,00<br />
- 712,62<br />
-100,00<br />
1/2590/<br />
6140 Jugendzentrum Gebäude 1.000,00 0 -1.000,00<br />
1/2630/<br />
6140 Sporthalle Gebäude 0 436,08 + 436,08<br />
1/3200<br />
/6140<br />
/6160<br />
/6190<br />
1/4230/<br />
6170<br />
1/6120<br />
/6100<br />
/6110<br />
/6190<br />
1/6170<br />
/6140<br />
/6160<br />
/6170<br />
/6180<br />
1/6140<br />
/6110<br />
/6190<br />
1/8150<br />
/6100<br />
/6190<br />
1/8151/<br />
6100<br />
1/8160/<br />
6190<br />
1/8170<br />
/6100<br />
76140<br />
1/8310<br />
/6100<br />
/6140<br />
/6160<br />
/6180<br />
1/8510/<br />
6120<br />
1/8940<br />
/6140<br />
/6180<br />
/6190<br />
Musik<br />
Gebäude<br />
Maschinen<br />
Sonderanlagen<br />
5.000,00<br />
100,00<br />
6.000,00<br />
936,85 0<br />
2.901.66<br />
-4.063,15<br />
-100,00<br />
- 3.098,34<br />
Essen auf Rädern 400.00 917,97 +517,97<br />
<strong>Gemeinde</strong>straßen Grund und<br />
Boden Straßenbauten<br />
Sonderanlagen<br />
Straßenbauhof<br />
Gebäuden<br />
Maschinen<br />
Fahrzeuge<br />
sonst. Anlage<br />
Straßenverkehr<br />
Bodenmarkierungen<br />
Sonderanlagen<br />
Kinderspielplatz<br />
Grund und Boden<br />
Sonderanlagen<br />
1.500,00<br />
25.000,00<br />
500,00<br />
4.000,00<br />
1.000,00<br />
25.000,00 0<br />
3.349,32<br />
19.044,52<br />
195,17<br />
121,72<br />
1.177,61<br />
16.784,29<br />
165,98<br />
500,00<br />
200,00 760,80 0<br />
12.000,00<br />
1.000,00<br />
12.067,21<br />
1.917,91<br />
+ 1.849,32<br />
- 5.955,48<br />
- 304,83<br />
- 3.878,28<br />
+ 177,61<br />
-8.215,71<br />
+ 165,98<br />
+ 260,80<br />
- 200,00<br />
+ 67,21<br />
+ 917,91<br />
Öffentl. Parkplatz, FZZ<br />
Grund und Boden 0 15.766,86 + 15.766,86<br />
Öffentl. Beleuchtung<br />
Sonderanlagen 4.000,00 5.712,56 + 1.712,56<br />
Friedhöfe und<br />
Einsegnungshalle<br />
Grund und Boden<br />
Gebäuden<br />
Freibäder<br />
Grund und Boden<br />
Gebäuden<br />
Maschinen<br />
sonst. Anlagen<br />
500,00<br />
700,00 23,23 0<br />
1.000,00<br />
6.000,00<br />
1.000,00<br />
6.000,00<br />
292,72<br />
8.011,24<br />
1.196,95<br />
7.288,95<br />
- 476,77<br />
- 700,00<br />
- 707,28<br />
+ 2.011,24<br />
+ 196,95<br />
+ 1.288.95<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Kanalanlagen 35.000.00 19.771,23 - 15.228,77<br />
Veranstaltungssaal<br />
Gebäuden<br />
sonst. Anlagen<br />
Sonderanlagen<br />
5.000,00<br />
100,00<br />
900.00<br />
980,31 0<br />
967.27<br />
-4.019,69 -<br />
100,00 +<br />
67,27<br />
Baumreihe<br />
schneiden<br />
Unterbau<br />
(3.614,05 €),<br />
Pflanz- und<br />
Pflegearbeiten<br />
(3.780,78 €); div.<br />
Entsorgungen,<br />
Baggerarbeiten<br />
u.dgl.<br />
21
Beträge<br />
in €<br />
Gesamtsumme 175.100,00 151.366.78 - 23.733,22<br />
Anteil an Ausgaben im oH 2,3 % 1.8%<br />
VAP Gegenstand Freiwillige Leistungen RA 2007 RA 2008<br />
1/0610/7770 Vereinssubventionen 6.667,00 5.157.00<br />
1/2390/7680 Zuschüsse Schülerausspeisung 5.942.00<br />
1/2590/7570 Juqendcenter - Unterstützungsverein 9.720,00 9.720.00<br />
1/2620/7570 Subvention Sportvereine 8.719,12 8.803,65<br />
1/3220/7570 Musikvereine - Subvention 1.500,00 4.500,00<br />
1/3510/7570 Refundierung Saalmieten Forum 3.636.00 5.301,60<br />
1/3900/7570 Kirchliche Angelegenheiten 300.00 300,00<br />
1/4290/7680 Sozialfonds - Zuwendungen 1.216,43 1.647,72<br />
1/4296/7780 Kostenersatz an LAWOG Mieter 164,50 169.53<br />
1/4390/7680 Säuqlinqsgutscheine 1.940,59 1.455,14<br />
1/6900/7680 ÖBB Freifahrt 340,80<br />
1/7820/7760 Wirtschaftsförderung 5.358,62 1.558,93<br />
1/8940/7760 Beitrag Veranstaltungsgesellschaft<br />
Forum<br />
40.000,00 40.000,00<br />
Beträge in € Gesamtsumme 65.164,26 78.954,37<br />
5.402 EW It. GR-Wahl 2003 15,76<br />
€/EW<br />
14.62<br />
€/EW<br />
28<br />
Siehe E-mail der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong> vom 9.10.2008 an die IKD über die Auftragsvergabe<br />
GR Johann Baumgartner fragt, warum die Kosten für Hort- und Krabbelstube über dem<br />
Bezirksschnitt liegen.<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass ein wesentlicher Faktor die Verwaltungskosten sind. Als<br />
Konsequenz wurden diese jetzt gedeckelt.<br />
Bezüglich verbrauchsorientierter Kanalbenützungsgebühr teilt der Bürgermeister mit, dass<br />
schon einige Vorschläge ausgearbeitet wurden.<br />
Punkt 4) Darlehensaufnahme für den Kanalbau, Bauabschnitt 10<br />
Um die Investitionskosten des Kanalbauerweiterung Bauabschnitt 10 finanzieren zu<br />
können und die Liquidität der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> im Zuge der Erweiterung der<br />
Abwasserbeseitigungsanlage zu gewährleisten, ist es dringend notwendig ein Darlehen für<br />
dieses Vorhaben aufzunehmen.<br />
Der Antrag des Bürgermeisters zur Ausschreibung eines Darlehens in der Höhe von<br />
€ 600.000,-- wurde mittels Beschluss mit Stimmenmehrheit im <strong>Gemeinde</strong>rat vom 9. Juli<br />
<strong>2009</strong> angenommen.<br />
Die Ausschreibung hat folgendes Ergebnis gebracht:<br />
22
Abgabe:<br />
Bank<br />
Aufschlag<br />
(EURIBOR 3)<br />
Zinssatz<br />
(1,099%)<br />
29.09.<strong>2009</strong> Sparkasse Neuh. 0,35% 1,449% Tilgungsplan beigelegt<br />
30.09.<strong>2009</strong> Raika <strong>Neuhofen</strong> 0,50% 1,599%<br />
€ 13,17 halbjährl. Gebühr - kein<br />
Tilgungsplan angel.<br />
29.09.<strong>2009</strong> BAWAG PSK 0,50% 1,599% Tilgungsplan beigelegt<br />
01.10.<strong>2009</strong> Bank Austria 0,50% 1,599% Tilgungsplan beigelegt (Effectiva)<br />
01.10.<strong>2009</strong> V<strong>KB</strong> Bank 1,20% 2,299% Tilgungsplan beigelegt<br />
29.09.<strong>2009</strong> HYPO OÖ nein nein kein Angebot erhalten<br />
25.09.<strong>2009</strong> Kommunalkredit nein nein kein Angebot erhalten<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, ein Darlehen für die Erweiterung der<br />
Abwasserbeseitigungsanlage, Bauabschnitt 10, in der Höhe von € 600.000,-- bei der<br />
Sparkasse <strong>Neuhofen</strong> Bank AG lt. den Ausschreibungsbedingungen (diese liegen dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vor) aufzunehmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ<br />
3 Stimmen dagegen: G<br />
Punkt<br />
5) Genehmigung Finanzierungsplan bzgl. Sanierung der Innendecken Volksschule<br />
Das Land Oberösterreich, die Direktion für Inneres und Kommunales, hat der<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems einen Finanzierungsplan bzgl. des Vorhabens<br />
„Sanierung der Innendecken der Volksschule <strong>Neuhofen</strong>― übermittelt.<br />
Die Sanierungsmaßnahmen wurden mit einem Gesamtbetrag von € 110.000,-- ermittelt<br />
und sind vorerst mittels Darlehensaufnahme zu finanzieren. Über eine etwaige Gewährung<br />
von Schulbaufördermittel (LZ+BZ) wird nach Aufnahme in das OÖ Schulbauprogramm<br />
entschieden.<br />
Es wird im Finanzierungsplan darauf hingewiesen, dass aus der gegenständlichen<br />
Erledigung keinerlei Anspruch auf die Gewährung von Schulbaufördermittel – weder zu<br />
einem bestimmten Zeitpunkt, noch in einer bestimmten Höhe – abgeleitet werden kann.<br />
In der Anlage befindet sich der Finanzierungsplan des Landes OÖ IKD(Gem)-311178/417-<br />
<strong>2009</strong>-Bl vom 13. August <strong>2009</strong>.<br />
Eine §-86-Bewilligung für dieses Vorhaben liegt noch nicht vor.<br />
Nachdem die Finanzierungsdarstellung IKD(Gem)-311178/417-<strong>2009</strong>-Bl vom 13. August<br />
<strong>2009</strong> dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wurde, stellt der Bürgermeister<br />
den Antrag, den gegenständlichen Finanzplan zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
23
Punkt<br />
6) Darlehensaufnahme für die Sanierung der Innendecken Volksschule<br />
Im Volksschulgebäude kam es zu größeren Putzablösungen auf den Innendecken. Die<br />
Marktgemeinde hat daraufhin sofort einen Bausachverständigen des Landes OÖ zur<br />
Besichtigung angefordert. Dieser hat den bereits entstandenen Schaden und die gesamte<br />
Situation der Innendecke der Volksschule beurteilt und eine Stellungnahme dazu<br />
veranlasst.<br />
Des weiteren wurde vom Sachverständigen festgestellt, dass die vorhandenen<br />
Beleuchtungskörper nicht den zur Zeit verlangten Anforderungen für Schulräume<br />
entsprechen. Diese sollen mit der Deckensanierung entsprechend ausgetauscht werden.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> hat von der Direktion für Inneres und Kommunales eine<br />
Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten und gleichzeitig einen<br />
Finanzierungsplan. Laut diesem sind die Sanierungsmaßnahmen in der Volksschule vorerst<br />
mittels Darlehensaufnahme zu finanzieren. Über eine Gewährung von Schulbaufördermittel<br />
(LZ+BZ) wird nach Aufnahme in das OÖ Schulbauprogramm entschieden. Für die<br />
Aufnahme des in der Finanzierungsdarstellung ausgewiesenen Darlehens bedarf es gemäß<br />
§ 84 OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 idF LGBl. Nr. 152/2001 keiner gesonderten<br />
aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Die Einholung entsprechender Darlehensangebote ist<br />
zu Vergleichszwecken erforderlich.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, für das Projekt „Sanierung der Putzablösungen<br />
Innendecken Volksschule― ein Darlehen in der Höhe von € 110.000,-- aufzunehmen, um<br />
die Liquidität der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems aufrecht zu erhalten. Die<br />
Ausschreibung wird an 5 Banken gerichtet.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt<br />
7) Genehmigung Finanzierungsplan bzgl. Schaffung einer provisorischen<br />
Kindergarteneinheit<br />
Das Land Oberösterreich, die Direktion für Inneres und Kommunales, hat der<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems einen Finanzierungsplan bzgl. des Vorhabens<br />
„Schaffung einer provisorischen Kindergarteneinheit― übermittelt.<br />
Die Beschaffung der Einrichtungsgegenstände wurde mit einem Gesamtbetrag von<br />
€ 30.000,-- ermittelt und ist vorerst mittels Darlehensaufnahme zu finanzieren.<br />
Über die Gewährung von Fördermitteln (LZ+BZ) wird nach Vorlage der geprüften<br />
Endabrechnung entschieden. Es kann davon ausgegangen werden, dass der wie bei<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen übliche Förderschlüssel zur Anwendung kommt<br />
(1/3=LZ – 1/3=BZ – 1/3=<strong>Gemeinde</strong>)<br />
In der Anlage befindet sich der Finanzierungsplan des Landes OÖ IKD(Gem)-311178/407-<br />
<strong>2009</strong>-Bl vom 20. Juli <strong>2009</strong>.<br />
Eine §-86-Bewilligung für dieses Vorhaben liegt noch nicht vor.<br />
24
Nachdem die Finanzierungsdarstellung IKD(Gem)-311178/407-<strong>2009</strong>-Bl vom 20. Juli <strong>2009</strong><br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wurde, stellt der Bürgermeister den<br />
Antrag, den gegenständlichen Finanzplan zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt<br />
8) Darlehensaufnahme für die Schaffung einer provisorischen Kindergarteneinheit<br />
Mit Schreiben vom 11. Juni <strong>2009</strong> hat die Direktion für Bildung und Gesellschaft über<br />
Antrag der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems mitgeteilt, dass für <strong>2009</strong> eine<br />
provisorische und ab 2010 weiterhin die Führung einer Kindergartengruppe erforderlich ist.<br />
Für diese Schaffung mussten die notwendigen Einrichtungs- und Betriebsgegenstände<br />
angeschafft werden.<br />
Um unverzüglich die räumlichen Adaptierungsmaßnahmen durchführen zu können, soll<br />
laut dem vom Land OÖ Direktion für Inneres und Kommunales übermittelten<br />
Finanzierungsplan die Marktgemeinde die Kosten für die Schaffung der zusätzlichen<br />
Betreuungsplätze vorerst selbst mittels Darlehen finanzieren. Über die Gewährung von<br />
Fördermitteln (LZ+BZ) wird nach Vorlage der geprüften Endabrechnung entschieden. Es<br />
kann davon ausgegangen werden, dass der wie bei Kinderbetreuungseinrichtungen übliche<br />
Förderschlüssel zur Anwendung kommt (1/3 LZ + 1/3 BZ + 1/3 <strong>Gemeinde</strong>).<br />
Für die Aufnahme des in der Finanzierungsdarstellung ausgewiesenen Darlehens bedarf es<br />
gemäß § 84 OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 idF LGBl. Nr. 152/2001 keiner gesonderten<br />
aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Die Einholung entsprechender Darlehensangebote ist<br />
zu Vergleichszwecken erforderlich.<br />
Die Darlehensaufnahme ist lt. Finanzierungsplan des Landes OÖ verpflichtend.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, für das Projekt „Schaffung einer provisorischen<br />
Kindergartengruppeneinheit― ein Darlehen in der Höhe von € 30.000,-- aufzunehmen, um<br />
die Liquidität der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems aufrecht zu erhalten. Die<br />
Ausschreibung wird an 5 Banken gerichtet.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt<br />
9) Darlehensaufnahme für den Ankauf eines Mercedes Unimog – Restbetrag<br />
Die Marktgemeinde hat im Wege der Bundesbeschaffungsges.m.b.H. einen neuen<br />
Mercedes UNIMOG U400 Euro 4 für den Bauhof <strong>Neuhofen</strong> angekauft.<br />
Der Ankaufspreis betrug € 174.652,74. Hier ist bereits ein Vorsteuerabzug in der Höhe von<br />
25% der Umsatzsteuervorschreibung berücksichtigt. 25% wird der Mercedes Unimog<br />
betrieblich genutzt.<br />
Für die Veräußerung des Altfahrzeuges wurde ein Erlös in der Höhe von € 17.000,--<br />
eingenommen. Laut Finanzierungsplan des Landes OÖ, Direktion für Inneres und<br />
25
Kommunales, werden Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von gesamt € 130.000,--<br />
gewährt – € 65.000,-- im Jahr <strong>2009</strong> und € 65.000,-- im Jahr 2010. Der Finanzierungsrest<br />
muss durch die <strong>Gemeinde</strong> übernommen werden und darf mittels Darlehen finanziert<br />
werden. Der Finanzierungsrest beträgt € 30.000,-- für die <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Für die Aufnahme des in der Finanzierungsdarstellung ausgewiesenen Darlehens bedarf es<br />
gemäß § 84 OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 idF LGBl. Nr. 152/2001 keiner gesonderten<br />
aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Die Einholung entsprechender Darlehensangebote ist<br />
zu Vergleichszwecken erforderlich.<br />
Die Darlehensaufnahme ist lt. Finanzierungsplan des Landes OÖ verpflichtend.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, für das Projekt „Ankauf eines Mercedes UNIMOG<br />
U400― ein Darlehen in der Höhe von € 30.000,-- aufzunehmen, um die Liquidität der<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems aufrecht zu erhalten. Die Ausschreibung wird an<br />
5 Banken gerichtet.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ<br />
3 Stimmenthaltungen: G<br />
Punkt 10) Genehmigung Auflösungsvertrag und Kaufvertrag bzgl. Ablauf Leasingvertrag<br />
Immobilie LMS/Forum<br />
Die OÖ Leasing für öffentliche Bauten Ges.m.b.H. hat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an<br />
der Krems bzgl. der Beendigung des Immobilien-Leasingvertrages<br />
Landesmusikschule/Forum einen Auflösungsvertrag und einen Kaufvertrag übermittelt<br />
(beide Verträge in der Anlage).<br />
Der Kaufpreis ist nach beidseitiger Unterfertigung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig und<br />
beträgt:<br />
Kaufpreis Landesmusikschule/Forum: € 1.739.936,87<br />
Angesparte Kaution der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>: € 1.739.936,87<br />
Restzahlung beträgt daher: € 0,00<br />
Die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems verpflichtet sich, sämtliche Kosten (inkl.<br />
Gebühren, Steuern, Abgaben, Barauslagen, Beglaubigungskosten, etc.) die sich im<br />
Zusammenhang mit der Errichtung und Verbücherung des Vertrages ergeben, zu<br />
übernehmen.<br />
Weiters hat die Käuferin der Verkäuferin für ihre Leistungen im Zusammenhang mit der<br />
Vertragserrichtung ein Entgelt in der Höhe von € 1.100,-- zuzüglich der Umsatzsteuer zu<br />
leisten.<br />
Die neben dem Kaufpreis anfallenden Nebenkosten in der Höhe von ca. 87.000,-- (3,5%<br />
Grunderwerbssteuer von € 60.897,79; 1% Eintragungsgebühr von € 17.399,37 und 0,5%<br />
Nebenkosten von € 8.699,69) hat der Leasingnehmer zu tragen.<br />
26
Der Kaufvertrag sowie der Auflösungsvertrag werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur<br />
Kenntnis gebracht. Diese liegen in Kopie als wesentlicher Bestandteil des Protokolls bei.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, Auflösungsvertrag und Kaufvertrag bzgl. des Ablaufes<br />
der Immobilien-Leasingverträge für die Landesmusikschule/Forum zu den beschriebenen<br />
Bedingungen zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 12) Festsetzung der Steuerhebesätze für das Finanzjahr 2010<br />
Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) und Grundsteuer für<br />
Grundstücke (B):<br />
500 v.H. des Steuermessbetrages<br />
Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe)<br />
10 v.H. des Preises oder Entgeltes<br />
Hundeabgabe<br />
25,90 € je Hund<br />
13,00 € für Wachhunde<br />
Kanalbenützungsgebühr<br />
2,125 € inkl. MWSt. je m² verb. Fläche<br />
Kanalbereitstellungsgebühr<br />
bis 2000 m² € 0,15 jährlich je m² zzgl. der ges. MWSt.<br />
von 2001 bis 3000 m² € 0,10 jährlich je m² zzgl. der ges. MWSt.<br />
von 3001 bis 4000 m² € 0,08 jährlich je m² zzgl. der ges. MWSt.<br />
von 4001 bis 6000 m² € 0,07 jährlich je m² zzgl. der ges. MWSt.<br />
über 6000 m² € 0,06 jährlich je m² zzgl. der ges. MWSt.<br />
Kanalanschlussgebühr je m2 verb. Fläche<br />
€ 20,87 inkl. MWSt<br />
Mindest-Kanalanschlussgebühr je bebautes und unbebautes Grundstück<br />
€ 3.130,60 inkl. MWSt.<br />
Abfallgebühren:<br />
je 60 l Abfallbehälter u. Abfuhr € 6,60 inkl. 10 % MWSt.<br />
je 90 l Abfallbehälter u. Abfuhr € 9,90 inkl. 10 % MWSt.<br />
je 110 l Abfallbehälter u. Abfuhr € 12,10 inkl. 10 % MWSt.<br />
je 120 l Abfallbehälter u. Abfuhr € 13,20 inkl. 10 % MWSt.<br />
je Abfallcontainer (1.100 Liter) und Abfuhr € 121,00 inkl. 10 % MWSt.<br />
je abgeführten Abfallsack mit 60 Liter Inhalt € 6,60 inkl. 10 % MWSt.<br />
Gegenüber dem Finanzjahr 2008 ergeben sich folgende Änderungen:<br />
Erhöhung der Hundeabgabe für Wachhunde<br />
Kanalanschlussgebühr lt. Erlass des Landes Oberösterreich<br />
27
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Steuerhebesätze für das Finanzjahr 2010 wie<br />
vorgeschlagen festzusetzen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 13) Aufnahme Kassenkredit für das Finanzjahr 2010<br />
Um zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Voranschlages fähig zu sein,<br />
darf die <strong>Gemeinde</strong> lt. § 83 der OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 idgF einen Kassenkredit in<br />
laufender Rechnung in der Höhe eines Sechstels der Einnahmen des ordentlichen<br />
Haushaltes aufnehmen. Dafür benötigt die Marktgemeinde keine Genehmigung der<br />
Aufsichtsbehörde.<br />
Nach Einholung von Preisvergleichen für die Einräumung eines Kassenkredites für das<br />
Finanzjahr 2010 in der Höhe von € 1.300.000,-- (= 1/6 von € 7.800.000,-- Einnahmen des<br />
ord. Haushaltes lt. Entwurf) von allen <strong>Neuhofen</strong>er Bankinstituten kann der Kassenkredit an<br />
die Sparkasse <strong>Neuhofen</strong> Bank AG vergeben werden.<br />
Konditionenspiegel:<br />
Sparkasse <strong>Neuhofen</strong> Bank AG 3-Mon.Euribor Aufschlag 0,40% Ermäßigung Spesen von 25%<br />
BAWAG P.S.K. 3-Mon.Euribor Aufschlag 0,40% Ermäßigung Spesen von 25%<br />
Raiffeisenbank Kematen/Neuh. 3-Mon.Euribor Aufschlag 0,45%<br />
Genehmigung des Kassenkredites.<br />
Der Bürgermeister bringt das Finanzierungsangebot der Sparkasse <strong>Neuhofen</strong> zur Kenntnis<br />
und stellt den Antrag auf Genehmigung des Kassenkredites und der Kreditzusage für das<br />
Finanzjahr 2010 im Hinblick auf die Bestimmungen des § 83 der OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
idgF mit einem Sechstel der Einnahmen des Ordentlichen Haushaltes 2010, das sind<br />
€ 1.300.000,--, um die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) der <strong>Gemeinde</strong> zu gewährleisten.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 14) Genehmigung des Voranschlages 2010<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt.<br />
Punkt 15) Genehmigung des Mittelfristigen Finanzierungsplanes 2010 bis 2014<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt.<br />
28
Punkt 16) Prioritätenreihung für das Finanzjahr 2010<br />
Lt. Erlass der Aufsichtsbehörde hat eine <strong>Gemeinde</strong> ihre Vorhaben nach Priorität zu reihen,<br />
um dafür die Bedarfszuweisungsmittel anfordern zu können.<br />
Im Erlass des Landes OÖ bzgl. der Erstellung der Voranschläge für das Jahr 2010<br />
(IKD(Gem)-511001/292-<strong>2009</strong>-Pra/Kai) ist folgendes angemerkt:<br />
„Im Hinblick auf die rückläufigen Einnahmen auf Grund der derzeit herrschenden Finanzund<br />
Wirtschaftskrise werden neue Vorhaben erst dann realisiert werden können, wenn die<br />
Finanzierung tatsächlich gesichert ist.―<br />
„Die Realisierung neuer Vorhaben wird erst wieder ab 2013 möglich sein―<br />
„Wir weisen in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Bestimmungen des § 80 OÖ<br />
GemO 1990 hin―<br />
Der Finanzausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 30. November <strong>2009</strong> folgende Reihung<br />
erstellt.<br />
1.) Errichtung Kinderbetreuung neu<br />
2.) Dachreparatur LMS/Forum<br />
3.) Sanierung der Pflichtschulen<br />
4.) Ankauf Kleintraktor Bokimobil<br />
5.) Hochwasserschutz Weißenberg<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Prioritätenreihung für das Finanzjahr 2010 wie<br />
besprochen zu genehmigen. Ein Exemplar der gelisteten Prioritäten stellt einen<br />
wesentlichen Bestandteil des <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses dar.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ<br />
3 Stimmenthaltungen: G<br />
Punkt 17) KG – Budget 2010 und Mittelfristiger Finanzierungsplan - Genehmigung durch<br />
die Kommanditistin (<strong>Gemeinde</strong>)<br />
Der Voranschlag 2010 und die Mittelfristige Finanzplanung 2010 – 2014 der VFI der<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems & Co KG liegen zur Genehmigung durch die<br />
Kommanditistin (= Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems) in der öffentlichen <strong>Sitzung</strong><br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates am 17. Dezember <strong>2009</strong> auf.<br />
Der Voranschlag für das Finanzjahr 2010 wird wie folgt dargestellt:<br />
ORDENTLICHER VORANSCHLAG:<br />
Summe der Einnahmen: € 193.300,--<br />
Summe der Ausgaben: € 193.300,--<br />
Überschuss/Abgang € 0,--<br />
AUSSERORDENTLICHER VORANSCHLAG:<br />
Summe der Einnahmen: € 108.300,--<br />
Summe der Ausgaben: € 128.100,--<br />
Abgang € -19.800,--<br />
29
Details zu den Angaben können dem ausführlichen Vorbericht des Voranschlages 2010 und<br />
den Berichten im Mittelfristigen Finanzplan entnommen werden.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Entwurf des Voranschlages 2010<br />
und des Mittelfristigen Finanzplanes 2010 – 2014 der VFI der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an<br />
der Krems & Co KG zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, G<br />
3 Stimmenthaltungen: FPÖ<br />
Punkt 18) Verwendung des Guthabens der Rücklage Kanalerweiterung<br />
Lt. Unterlagen der Buchhaltung beträgt die Höhe der Rücklage für Kanalerweiterung per 7.<br />
Dezember <strong>2009</strong> € 461.680,86 und die der Abfallentsorgung € 65.854,12 das sind<br />
gesamt: € 527.534,98<br />
Für die Rücklagen „Kanalerweiterung― und „Abfallentsorgung― besteht ein Sparkonto mit<br />
etwas höherer Haben-Verzinsung im Gegensatz zum Girokonto.<br />
Im Laufe der letzten Geschäftsjahre kam es ab und an vor, dass das Girokonto kräftig<br />
überzogen wurde. Um die doch sehr hohen Sollzinsen zu sparen, wurden Teile der<br />
Rücklage „Kanalerweiterung― und „Abfallentsorgung― zur Deckung des Girokontos<br />
verwendet.<br />
Aufgrund der in letzter Zeit sehr hohen Ausgaben für die Kanalerweiterung und die<br />
Errichtung des Kanalkatasters bzw. des Straßenbaus und anderen Vorhaben, die nicht<br />
gedeckt über den Kassenkredit erfolgten (z.B. Ideenwettbewerb zum<br />
<strong>Gemeinde</strong>dienstleistungszentrum, Sanierung der Innendecken Volksschule, Park&Ride<br />
Anlage, Ankauf Unimog, Beleuchtungsanlagen, etc.) wurde das Girokonto so stark<br />
überschritten, dass die sich darauf befindlichen Rücklagen sich nicht mehr real<br />
entnehmen lassen, da dann der Kassenkredit überschritten würde und dies<br />
nicht zulässig ist.<br />
Um die Ausgaben zum Kanalneubau Bauabschnitt 10 finanzieren zu können, wurde ein<br />
Darlehen in der Höhe von € 600.000,-- aufgenommen.<br />
Im Bericht der Vorprüfung des Voranschlages für das Finanzjahr 2010 wurde von der<br />
Bezirkshauptmannschaft folgendes verfasst:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong> weist eine Rücklage für Kanalerweiterung in Höhe von rd. 461.000,-- Euro<br />
aus. Hinsichtlich der zweckgebundenen Rücklagenhöhe wird empfohlen, die erforderliche<br />
Höhe zu definieren.―<br />
Nachdem die Rücklage momentan und vermutlich auf längere Zeit nicht real greifbar ist,<br />
sollte sie auch nicht als solche aufscheinen. Für eine <strong>Gemeinde</strong> wie <strong>Neuhofen</strong> an der<br />
Krems wäre die einzige Möglichkeit, die vorhandenen Rücklage-Mittel zur Deckung von<br />
bereits durchgeführten außerordentlichen Vorhaben zu verwenden, die noch mit einem<br />
Soll-Fehlbetrag im Rechnungsabschluss aufscheinen.<br />
30
Diesbezüglich muss in diesem Fall noch dazu gesagt werden, dass es nicht erlaubt ist,<br />
Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes mittels Kassenkredit zu decken, wenn der<br />
ordentliche Haushalt nicht ausgeglichen ist (siehe <strong>Gemeinde</strong>ordnung § 83 Abs 1 bis 2<br />
„Kassenkredit―).<br />
Dies würde wie folgt aussehen:<br />
GDZ – Ideenplanung Architekten € 35.760,00<br />
Lokalagenda <strong>Neuhofen</strong> – Agenda 21 € 23.284,67<br />
Ankauf Tanklöschfahrzeug FF Weißenberg € 42.094,37<br />
Sanierung Hauptschule 1, 2. BE. € 32.382,00<br />
Sanierung Gehsteige B139 € 148.372,76<br />
Park&Ride-Anlage (Parkplätze Bahnhof) € 36.717,43<br />
Pritschenwagen Fiat Bravo Trofeo € 12.517,20<br />
Öffentliche Beleuchtung € 26.055,51<br />
Errichtung einer Biomasse-Heizungsanlage € 19.747,21<br />
Straßenbauten € 240.096,81<br />
Gesamtsumme der Soll-Fehlbeträge lt. RA 2008 € 617.027,96<br />
Abzgl. Rücklage „Kanalerweiterung― € -461.680,86<br />
Abzgl. Rücklage „Abfallentsorgung― € -65.854,12<br />
Verbleibender Soll-Fehlbetrag € 89.492,98<br />
Lt. Prognosen und dem ordentlichen mittelfristigen Finanzierungsplan wird die<br />
Marktgemeinde sehr lange dazu benötigen, wieder tatsächliche Überschüsse im<br />
ordentlichen Haushalt zu verzeichnen.<br />
Daher bleiben oben angeführte Soll-Fehlbestände so lange als nicht finanziert<br />
bestehen, bis ein echter Überschuss des ordentlichen Haushaltes diese<br />
Fehlbeträge deckt.<br />
Die FPÖ-Fraktion wird dem Antrag nicht zustimmen. Sie ist nicht einverstanden, dass<br />
einige Ausgaben (wie Ideenwettbewerb Architekten, Projekt Biomasseanlage) mit so hart<br />
ersparten Rücklagen bedeckt werden.<br />
Die Grünen werden dem Antrag nicht zustimmen. Die Liste enthält Ausgaben, die nicht<br />
vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen wurden. Es wird befürchtet, dass sich die <strong>Gemeinde</strong><br />
nächstes Jahr in der gleichen Situation befindet.<br />
Die ÖVP-Fraktion wird dem Antrag nicht zustimmen. Es stehen viele Kanäle zur Sanierung<br />
an.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, mit den in den Büchern dargestellten Mitteln der<br />
Rücklage „Kanalerweiterung― in der Höhe von € 461.680,86 und „Abfallentsorgung― in der<br />
Höhe von € 65.854,12 diverse Soll-Fehlbeträge aus den Rechnungsabschlüssen 2008 und<br />
<strong>2009</strong> zu decken, um die Liquidität der <strong>Gemeinde</strong> zu schützen, da diese stark gefährdet ist.<br />
Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />
14 Stimmen dafür: SPÖ<br />
17 Stimmen dagegen: ÖVP, FPÖ, G<br />
31
Punkt 19) Genehmigung Tarifordnungen für Hort, Kindergarten und Krabbelstube<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, nachstehende Tarifordnungen zu beschließen:<br />
“T A R I F O R D N U N G<br />
für den Schülerhort der<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
laut der Elternbeitragsverordnung 2008 des Landes OÖ<br />
und der OÖ. Kinderbetreuungsgesetz-Novelle <strong>2009</strong><br />
Bemessungsgrundlage (Bewertung des Einkommens):<br />
1) Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Brutto-<br />
Familieneinkommens (ohne Sonderzahlungen) pro Monat. Das Familieneinkommen setzt<br />
sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden<br />
Eltern bzw. des Elternteils und dessen Lebensgefährten/Lebensgefährtin zusammen.<br />
Für die Berechnung sind alle Einkünfte der letzten 6 Monate ab Antragstellung<br />
vorzuweisen.<br />
2) Das Familieneinkommen beinhaltet:<br />
a) bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit das monatliche Bruttoeinkommen gemäß<br />
§ 25 EStG 1998<br />
b) bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit oder<br />
Gewerbebetrieb 75 % der Einkünfte, die der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge<br />
zugrunde gelegt werden. Bei Erreichung der Sozialversicherungs-Höchstbeitragsgrundlage<br />
ist der Einkommenssteuerbescheid als Berechnungsbasis heranzuziehen.<br />
3) Unterhaltsleistungen gemäß § 140ff ABGB an haushaltsfremde Personen sind vom<br />
Einkommen abzuziehen.<br />
4) Zum Einkommen zählen auch alle sonstigen Bezüge, Beihilfen und Pensionen, wie z. B.<br />
- Kinderbetreuungsgeld für das Kind<br />
- Arbeitslosengeld<br />
- Notstandshilfe<br />
- Studienbeihilfe<br />
- Wochengeld<br />
- Pensionen und Renten inkl. Ausgleichszahlungen<br />
- AMFG-Beihilfen<br />
- Krankengeld<br />
- Unterhaltsleistungen für die Eltern und das Kind<br />
- Zivildiener-/Wehrpflichtigenentgelt<br />
- Sozialhilfe<br />
5) Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe und Pflegegeld zählen nicht zum Einkommen.<br />
6) Vom ermittelten Familieneinkommen sind je weiterem nicht selbsterhaltungsfähigem<br />
Kind im Haushalt 200 Euro abzuziehen.<br />
7) Der so ermittelte Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrages<br />
(Berechnungsgrundlage).<br />
32
Beiträge:<br />
1) Der Mindestbeitrag im Hort beträgt 37 Euro.<br />
2) Der Elternbeitrag für 5 Besuchstage pro Woche beträgt für halbtägige<br />
Inanspruchnahme (Mindestöffnungszeit 11:45 bis 16:45 Uhr, Freitag bis 16:30 Uhr) 3 %<br />
der Berechnungsgrundlage.<br />
Der Höchstbeitrag ist mit 112 Euro festgelegt (Bewertung 100 %).<br />
zB. Bei einer Berechnungsgrundlage von € 2.000,00 beträgt der Hortbeitrag € 60,00.<br />
3) Der Elternbeitrag für eine Inanspruchnahme, die über die Mindestöffnungszeit hinaus<br />
geht (11:45 bis 17:30 Uhr, Freitag bis 16:30 Uhr), wird mit 120 % festgesetzt.<br />
zB. Bei einer Berechnungsgrundlage von € 2.000,00 beträgt der Hortbeitrag € 72,00.<br />
4) Für den Hortbesuch an weniger als 5 Tagen ist ein Tarif für 3 Tage festgesetzt, der<br />
85 % vom 5-Tages-Tarif beträgt.<br />
5) Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine kostenpflichtige<br />
Kinderbetreuungseinrichtung in <strong>Neuhofen</strong> (Hort, Krabbelstube), wird für das 2. oder<br />
weitere Kind(er) ein Abschlag von 20 % gewährt.<br />
6) Die Aufnahme eines gemeindefremden Kindes ist von der Zustimmung zur Leistung<br />
eines Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes abhängig und ist vor<br />
Aufnahme abzuklären. Auf die familiäre Situation des betreffenden Kindes und des<br />
Kindeswohl wird Bedacht genommen.<br />
Allgemeines:<br />
1) Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern sind alle Leistungen des<br />
Hortes seitens der Eltern abgedeckt.<br />
2) Der vom Rechtsträger einzuhebende Elternbeitrag versteht sich inklusive einer allenfalls<br />
zu zahlender Umsatzsteuer.<br />
3) Der Elternbeitrag wird mittels Bankeinzug 11 Mal pro Jahr eingehoben.<br />
4) Ist ein Kind mehr als 2 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am<br />
Hortbesuch verhindert, so sind nur 60% des Elternbeitrages zu bezahlen. (Ärztliche<br />
Bestätigung ist vorzulegen)<br />
5) Besucht ein Kind im Juli (aufgrund der Sommerferien) weniger als 2 Wochen<br />
durchgehend den Hort, so sind ebenfalls nur 60% des Elternbeitrages zu bezahlen.<br />
6) Nur vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte Anträge werden bearbeitet.<br />
Bei unrichtigen Angaben oder bewusstem Verschweigen von Familieneinkünften verliert<br />
der Antragsteller das Recht auf soziale Einstufung (Verrechnung des Höchstbeitrages). Zu<br />
niedrig vorgeschriebene Beiträge aufgrund falscher Angaben werden nachgefordert.<br />
Soziale Härtefälle bedürfen einer persönlichen Vorsprache.<br />
7) Die Antragstellung muss immer spätestens 2 Wochen nach Anmeldung erfolgen,<br />
ansonsten wird keine soziale Berechnung vorgenommen und es muss der Höchstbeitrag<br />
berechnet werden.<br />
33
8) Eine Antragsstellung für die Beitragsregelung muss jährlich (Hortjahr) neu beantragt<br />
werden.<br />
9) Der Mindest- und Höchstbeitrag ändern sich jeweils zu Beginn des nächstfolgenden<br />
Arbeitsjahres entsprechend der Änderung des von der Statistik Austria kundgemachten<br />
Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Index gegenüber dem<br />
durchschnittlichen Index des Jahres 2006. Dabei ist nach mathematischen Rundungsregeln<br />
auf volle Eurobeträge zu runden.<br />
T A R I F O R D N U N G<br />
für die Krabbelstuben der<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
laut der OÖ. Krabbelstuben-Elternbeitragsverordnung 2008 des Landes OÖ<br />
und der OÖ. Kinderbetreuungsgesetz-Novelle <strong>2009</strong><br />
Bemessungsgrundlage (Bewertung des Einkommens):<br />
1) Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Brutto-<br />
Familieneinkommens (ohne Sonderzahlungen) pro Monat. Das Familieneinkommen setzt<br />
sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden<br />
Eltern bzw. des Elternteils und dessen Lebensgefährten/Lebensgefährtin zusammen.<br />
Für die Berechnung sind alle Einkünfte der letzten 6 Monate ab Antragstellung<br />
vorzuweisen.<br />
2) Das Familieneinkommen beinhaltet:<br />
a) bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit das monatliche Bruttoeinkommen gemäß<br />
§ 25 EStG 1998<br />
b) bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit oder<br />
Gewerbebetrieb 75 % der Einkünfte, die der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge<br />
zugrunde gelegt werden. Bei Erreichung der Sozialversicherungs-Höchstbeitragsgrundlage<br />
ist der Einkom menssteuerbescheid als Berechnungsbasis heranzuziehen.<br />
3) Unterhaltsleistungen gemäß § 140ff ABGB an haushaltsfremde Personen sind vom<br />
Einkommen abzuziehen.<br />
4) Zum Einkommen zählen auch alle sonstigen Bezüge, Beihilfen und Pensionen, wie z. B.<br />
- Kinderbetreuungsgeld<br />
- Arbeitslosengeld<br />
- Notstandshilfe<br />
- Studienbeihilfe<br />
- Wochengeld<br />
- Pensionen und Renten inkl. Ausgleichszahlungen<br />
- AMFG-Beihilfen<br />
- Krankengeld<br />
- Unterhaltsleistungen<br />
- Zivildiener-/Wehrpflichtigenentgelt<br />
- Sozialhilfe<br />
5) Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe und Pflegegeld zählen nicht zum Einkommen.<br />
6) Vom ermittelten Familieneinkommen sind je weiterem nicht selbsterhaltungsfähigem<br />
Kind im Haushalt 200 Euro abzuziehen.<br />
34
7) Der so ermittelte Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrages<br />
(Berechnungsgrundlage).<br />
Beiträge:<br />
1) Für alle Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat, die in Oberösterreich<br />
einen Hauptwohnsitz haben, ist ab September <strong>2009</strong> der Besuch der<br />
Krabbelstube beitragsfrei.<br />
Für alle jüngeren Kinder, die die Krabbelstube besuchen bleibt die Tarifordnung<br />
aufrecht.<br />
2) Der Mindestbeitrag in der Krabbelstube beträgt 44 Euro.<br />
3) Der Elternbeitrag für 5 Besuchstage pro Woche beträgt für halbtägige<br />
Inanspruchnahme (07:30 bis 12:30 Uhr oder eine in etwa gleich lange Betreuung) 3,6 %<br />
der Berechnungsgrundlage.<br />
Der Höchstbeitrag ist mit 216 Euro festgelegt (Bewertung 100 %).<br />
zB. Bei einer Berechnungsgrundlage von € 2.000,00 beträgt der Beitrag für die<br />
Krabbelstube € 72,00.<br />
4) Der Elternbeitrag für ganztägige Inanspruchnahme (07:30 bis 16:30), wird mit 133 %<br />
festgesetzt. (Höchstbeitrag € 287,00)<br />
zB. Bei einer Berechnungsgrundlage von € 2.000,00 beträgt der Beitrag für die<br />
Krabbelstube € 96,00.<br />
5) Für den Kabbelstubenbesuch an weniger als 5 Tagen ist ein Tarif für 3 Tage<br />
festgesetzt, der 85 % vom<br />
5-Tages-Tarif beträgt.<br />
6) Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine kostenpflichtige<br />
Kinderbetreuungseinrichtung in <strong>Neuhofen</strong> (Hort, Krabbelstube), wird für das 2. oder<br />
weitere Kind(er) ein Abschlag von 20 % gewährt.<br />
7) Die Aufnahme eines gemeindefremden Kindes ist von der Zustimmung zur Leistung<br />
eines Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes abhängig. Wobei auf<br />
die familiäre Situation des betreffenden Kindes und des Kindeswohl Bedacht genommen<br />
wird.<br />
Allgemeines:<br />
1) Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern sind alle Leistungen der<br />
Krabbelstube seitens der Eltern abgedeckt.<br />
2) Der vom Rechtsträger einzuhebende Elternbeitrag versteht sich inklusive einer allenfalls<br />
zu zahlender Umsatzsteuer.<br />
3) Der Elternbeitrag wird mittels Bankeinzug 11 Mal pro Jahr eingehoben.<br />
4) Ist ein Kind mehr als 2 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am<br />
Krabbelstubenbesuch verhindert, so sind nur 60% des Elternbeitrages zu bezahlen.<br />
(Ärztliche Bestätigung ist vorzulegen)<br />
5) Nur vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte Anträge werden bearbeitet.<br />
Bei unrichtigen Angaben oder bewusstem Verschweigen von Familieneinkünften verliert<br />
der Antragsteller das Recht auf soziale Einstufung (Verrechnung des Höchstbeitrages). Zu<br />
35
niedrig vorgeschriebene Beiträge aufgrund falscher Angaben werden nachgefordert.<br />
Soziale Härtefälle bedürfen einer persönlichen Vorsprache.<br />
6) Eine Antragstellung muss immer spätestens 2 Wochen nach Anmeldung erfolgen,<br />
ansonsten wird keine soziale Berechnung vorgenommen und es muss der Höchstbeitrag<br />
berechnet werden.<br />
7) Eine Antragsstellung für die Beitragsregelung muss jährlich (Arbeitsjahr) neu beantragt<br />
werden. Veränderungen der Einkommenssituation während des Arbeitsjahres sind bekannt<br />
zu geben und finden jeweils im darauf folgenden Monat (Stichtag 25. d.M.)<br />
Berücksichtigung.<br />
8) Der Mindest- und Höchstbeitrag ändern sich jeweils zu Beginn des nächstfolgenden<br />
Arbeitsjahres entsprechend der Änderung des von der Statistik Austria kundgemachten<br />
Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Index gegenüber dem<br />
durchschnittlichen Index des Jahres 2006 (Erhöhung um 1,5%). Dabei ist nach<br />
mathematischen Rundungsregeln auf volle Eurobeträge zu runden.<br />
T A R I F O R D N U N G<br />
für die Kindergärten der<br />
Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
laut der Elternbeitragsverordnung 2008 des Landes OÖ<br />
und der OÖ. Kinderbetreuungsgesetz-Novelle <strong>2009</strong><br />
1) Für alle Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat, die in Oberösterreich einen<br />
Hauptwohnsitz haben, ist ab September <strong>2009</strong> der Besuch des Kindergartens beitragsfrei.<br />
2) Davon ausgenommen sind eine allenfalls verabreichte Verpflegung und der<br />
Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Kindergartentransport (€ 11,00 pro Monat/Kind).<br />
3) Die Aufnahme eines gemeindefremden Kindes ist von der Zustimmung zur Leistung<br />
eines Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes abhängig. Wobei auf<br />
die familiäre Situation des betreffenden Kindes und des Kindeswohl Bedacht genommen<br />
wird.―<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
(Vbgm. Sahl ist bei der Abstimmung nicht anwesend.)<br />
Punkt 20) Franz und Maria Hauhart – Berufung gegen die Vorschreibung eines<br />
Verkehrsflächenbeitrages<br />
Da der Bürgermeister den Bescheid erster Instanz erlassen hat, erklärt er sich für<br />
befangen. Er übergibt den Vorsitz an Vbgm. Eckerstorfer.<br />
Aufgrund der gegenständlichen Berufung wurde vom <strong>Gemeinde</strong>amt folgender Bescheid<br />
vorbereitet:<br />
36
„Bescheid<br />
über die von den Ehegatten Franz und Maria Hauhart, Freilingerstraße 39, 4501<br />
<strong>Neuhofen</strong>/Krems, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 07.08.<strong>2009</strong>, AZ.: II-<br />
612/850-<strong>2009</strong>-Dr, am 17.08.<strong>2009</strong> mündlich eingebrachte Berufung, schriftlich<br />
nachgereicht am 18.10.<strong>2009</strong>, ergeht vom <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde<br />
<strong>Neuhofen</strong>/Krems, auf Grund der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung vom 17.12.<strong>2009</strong>, als<br />
Berufungsbehörde im eigenen Wirkungsbereich der Landesvollziehung (Bauordnung)<br />
folgender<br />
Spruch:<br />
Der Berufung der Ehegatten Franz und Maria Hauhart gegen den Bescheid des<br />
Bürgermeisters der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>/Krems wie oben angeführt, wird keine Folge<br />
gegeben. Es wird festgestellt, dass die Berufungswerber durch den angefochtenen<br />
Bescheid in ihren Rechten nicht verletzt werden.<br />
Der offene Betrag ist innerhalb von 14 Tagen zur Einzahlung zu bringen.―<br />
Der Güterweg war bei der Übernahme bereits asphaltiert.<br />
Die ÖVP führt aus, dass es keinerlei Beweise gibt, dass der Berufungswerber keine<br />
Beiträge geleistet hat. Die Begründung ist nicht ausreichend.<br />
Die SPÖ stellt fest, dass die Beweispflicht bei dem liegt, der behauptet, er hätte etwas<br />
bezahlt.<br />
Vbgm. Sahl fordert, dass diese Feststellung in die Begründung aufgenommen wird.<br />
Der Amtsleiter berichtet, dass es bereits einen derartigen Fall gibt. Eine Gleichbehandlung<br />
soll stattfinden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig die Vertagung des gegenständlichen<br />
Tagesordnungspunktes.<br />
Punkt 21) Eisenbahnkreuzung mit der Schiedlberger Straße – Dienstbarkeitsvertrag<br />
<strong>Gemeinde</strong>/ÖBB<br />
Die ÖBB-Infrastruktur Bau AG haben vorgesehen, die Sicherungsanlage bei der<br />
schienengleichen Eisenbahnkreuzung der ÖBB-Strecke Linz-Selzthal mit der<br />
Schiedlbergerstraße (Straßen Km/h 0,819 Höhe Lagerhaus) durch eine neue<br />
Vollschrankenanlage zu sichern. Zwischen dem Land, der <strong>Gemeinde</strong> und der Bau AG wird<br />
für die Aufstellung von Sicherungseinrichtungen auf Fremdgrund ein Dienstbarkeitsvertrag<br />
abgeschlossen. (Grundlage ist der Lageplan-siehe Beilage). Im Hinblick auf die<br />
Geringfügigkeit der Dienstbarkeit wird auf eine Verbücherung verzichtet sowie kein Entgelt<br />
in Rechnung gestellt. Zu diesem Vertrag muss die Zustimmung des <strong>Gemeinde</strong>rates gemäß<br />
Beschluss eingeholt werden.<br />
37
Der Bürgermeister bringt den gegenständlichen Vertrag dem <strong>Gemeinde</strong>rat vollinhaltlich zur<br />
Kenntnis (dieser liegt als Bestandteil des Protokolls bei) und stellt den Antrag auf<br />
Genehmigung.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 22) Kremsinsel – Auflösung des Pachtvertrages<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.<br />
Punkt 23) Lokale Agenda 21 – Vorschlag zur Umsetzung<br />
a) Verkehr und Mobilität<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hat die Aalborg Charta und<br />
die Aalborg Selbstverpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung als Leitlinien für die<br />
künftige Entwicklung anerkannt und beschlossen.<br />
Darauf aufbauend soll im Projekt „Umsetzung <strong>Neuhofen</strong> 2020 im Rahmen der Lokalen<br />
Agenda 21― als ein Schwerpunkt die Entwicklung von Verkehr und Mobilität in <strong>Neuhofen</strong><br />
weiterhin aktiv gestaltet werden. Besonders soll bei der Bearbeitung die Zusammenarbeit<br />
von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürgern sowie die Einbeziehung der<br />
Nachbargemeinden berücksichtigt werden.<br />
Daher stellt der Bürgermeister den Antrag, den „Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität,<br />
Ortsplanung, Straßen, Wege und Kanal― mit der Bearbeitung folgender Inhalte zu<br />
beauftragen:<br />
Bearbeitung von Umsetzungsvorschlägen aus <strong>Neuhofen</strong> 2020<br />
1) Behandlung „Einbahnregelungen im Ortszentrum― mit Entscheidungsfindung im<br />
Verkehrsausschuss<br />
2) Behandlung „Umsetzung Kreisverkehr bei Shell mit Anbindung Welser Straße und<br />
Imhoffstraße― mit Entscheidungsfindung im Verkehrsausschuss<br />
Zudem soll in Zusammenarbeit von Verkehrsausschuss und dem Projekt „Lokale Agenda<br />
21― mit Berücksichtigung der Ergebnisse der „Verkehrslösung <strong>Neuhofen</strong>― aus dem Projekt<br />
<strong>Neuhofen</strong> 2020 ein<br />
Aktionsplan „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ <strong>Neuhofen</strong><br />
erarbeitet werden.<br />
Dieser Plan soll jedenfalls umfassen:<br />
38
• Allenfalls aktualisierte Ziele und Absichten der Marktgemeinde für eine<br />
zukunftsweisende Mobilitätsentwicklung, unter Berücksichtigung der Leitlinien der<br />
Aalborg Charta und des Gesamtverkehrskonzeptes des Landes Oberösterreich<br />
• Positionierung der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> zum zweigleisigen Ausbau der<br />
Pyhrnbahnstrecke inkl. zugehöriger Begleitstraße und der Nutzung des Bahnhofareals<br />
(Bahnhofzentrum)<br />
• Umsetzungspläne für Detailmaßnahmen zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs<br />
auf der Grundlage der Arbeiten von <strong>Neuhofen</strong> 2020<br />
• Umsetzungspläne für Detailmaßnahmen zur mittel- und langfristigen<br />
Straßenraumgestaltung auf der Grundlage der Arbeiten von <strong>Neuhofen</strong> 2020<br />
• Begründung und Antrag für ein LKW Durchfahrtsverbot in Zusammenhang mit den<br />
Gesamtzielen der <strong>Gemeinde</strong><br />
• Ideenfindung für Projektentwicklungen hinsichtlich Zukunftsvisionen der Mobilität,<br />
insbesondere auch der Elektromobilität<br />
Für die Bearbeitung organisiert das Vorbereitungsteam „Verkehr- und Mobilität― in<br />
Abstimmung mit dem gemeinderätlichen Ausschuss eine Arbeitsgruppe (ggf.<br />
Weiterführung der Gruppe „Verkehr― von <strong>Neuhofen</strong> 2020), in der neben den Fraktionen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates auch interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, die spezielles<br />
Interesse oder Kenntnisse zur Themenstellung einbringen können.<br />
Das Gesamtpaket soll vor Abschluss mit einer geeigneten Runde von<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertreterinnen und -vertretern aus den Umlandgemeinden (ggf. auch über die<br />
Strukturen von Regionalforum und/oder Regionalmanagement) kommuniziert und<br />
diskutiert werden um Unterstützung für den Aktionsplan zu erhalten.<br />
Weiters sollen die Arbeitsergebnisse noch vor der endgültigen Beschlussfassung in den<br />
Gremien der <strong>Gemeinde</strong> in geeigneter Form (Projektausstellung, Beratungsmöglichkeiten<br />
mit Ausschuss- und Teammitgliedern) durch interessierte Bürgerinnen und Bürger<br />
begutachtet werden können und deren Stellungnahmen dazu eingeholt werden.<br />
Nach Fertigstellung ist dieses Mobilitätspaket die inhaltliche Grundlage für Gespräche mit<br />
den jeweils zuständigen Ressorts des Landes Oberösterreich, um die Umsetzung bzw.<br />
Förderung von Maßnahmen zu erreichen, die in deren Zuständigkeitsbereich fallen.<br />
Als Zeitraum der Bearbeitung ist vorgesehen:<br />
Jänner / Februar<br />
Ende Februar<br />
März<br />
März/April<br />
Erarbeitung durch Projektgruppe / Ausschuss / Information des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rats<br />
Information Umlandgemeinden und Bevölkerung über<br />
Planungsstand<br />
Fertigstellung inkl. Einarbeitung von Anregungen<br />
Kontakte Land OÖ<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag<br />
abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
39
) Wirtschaft<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems hat die Aalborg Charta und<br />
die Aalborg Selbstverpflichtungen zur Nachhaltigen Entwicklung als Leitlinien für die<br />
künftige Entwicklung anerkannt und beschlossen (GR Juli <strong>2009</strong>).<br />
Ein wesentliches Element der Nachhaltigkeit ist, die bestehende Zentrumsfunktion von<br />
<strong>Neuhofen</strong> für die Bewohnerinnen und Bewohner des unteren Kremstales zu erhalten und<br />
weiter zu attraktivieren. Diese Zentrumsfunktion beinhaltet zum einen die bedarfsgerechte<br />
Verfügbarkeit von Angeboten aus Handel, Dienstleistung, Gesundheit, Wohnen, Bildung,<br />
Kultur und Freizeit, wie auch ein wachsendes Angebot an Arbeitsplätzen durch die aktive<br />
Entwicklung von Gewerbeflächen an geeigneten Standorten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes.<br />
Es gilt eine Symbiose zwischen Wirtschaft und Wohnqualität zu schaffen und zu erhalten.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Vorgehensweise zu beschließen:<br />
Im Projekt „Umsetzung <strong>Neuhofen</strong> 2020 im Rahmen der Lokalen Agenda 21― soll daher für<br />
das Jahr 2010 ein Schwerpunkt auf Folgendes gelegt werden:<br />
Strategie für 2010 zur Nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung<br />
1) Stärkung der Zentrumsfunktion des Ortskernes der Marktgemeinde<br />
<strong>Neuhofen</strong> an der Krems<br />
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft wird beauftragt, eine Steuerungs- und<br />
Koordinierungsfunktion für eine integrierte Zentrumsentwicklung der Marktgemeinde<br />
<strong>Neuhofen</strong> an der Krems zu übernehmen. Die operative Bearbeitung erfolgt im Rahmen des<br />
Projektes der „Umsetzung <strong>Neuhofen</strong> 2020 im Rahmen der Lokalen Agenda 21―.<br />
Insbesondere soll darin die aktive Begleitung und Unterstützung der<br />
Immobilienentwicklung für Wohn-, Büro- und Geschäftsflächen („Marktzentrum―), sowie<br />
auch ein Maßnahmenplan mit kurz- und mittelfristigen Umsetzungsschritten für eine<br />
gesamthafte Attraktivierung des zentralen Bereiches der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong><br />
enthalten sein.<br />
Zur Beratung bei der Erarbeitung dieser Inhalte soll ein Arbeitsteam gebildet werden, in<br />
dem nach Möglichkeit und Interesse VertreterInnen von Wirtschaft, Kultur, Bildung und<br />
der Wohnbevölkerung gemeinsam vertreten sind. Das Vorbereitungsteam „Wirtschaft― aus<br />
dem Agendaprojekt wird beauftragt, eine solches Team vorzuschlagen.<br />
Dieses Team soll bereits bestehende Vorhaben und Planungen integrieren und<br />
bestmöglich koordinieren, die Potentiale für tatsächliche Umsetzungen aufbereiten sowie<br />
eine beratende Funktion bei der Durchführung von Maßnahmen übernehmen.<br />
2) Flächenmangement für Gewerbegrundstücke<br />
Als zweiter Schwerpunkt soll das Handlungsfeld 1 „Flächenmanagement― des<br />
Wirtschaftskonzeptes aus <strong>Neuhofen</strong> 2020 umgesetzt werden.<br />
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss wird beauftragt, dafür einen konkreten<br />
Organisationsplan mit den Aktivitäten für 2010 zu erarbeiten. Die Erarbeitung soll durch<br />
40
Beratungsleistung aus dem Projekt „Umsetzung <strong>Neuhofen</strong> 2020 im Rahmen der Lokalen<br />
Agenda 21― unterstützt werden.<br />
Es ist jedenfalls anzustreben, dass das Flächenmanagement zu einem dauerhaften und<br />
integrierten Bestandteil des Handelns der <strong>Gemeinde</strong> wird und die Aufgaben und<br />
Zuständigkeiten von beteiligten Personen aus Politik (Bürgermeister,<br />
Ausschussvorsitzender, Ausschussmitglieder) und Verwaltung (Amtsleitung, Finanz- u.<br />
Bauabteilung) klar definiert sind.<br />
Weiters sollen im Organisationsplan die Nutzung bestehender Strukturen außerhalb des<br />
Verantwortungsbereiches der Organe der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong>s (Regionalmanagement,<br />
Technologie- und Marketinggesellschaft OÖ, Immobilienmakler, Immobilienentwickler, ...)<br />
definiert sein.<br />
Beide Bereiche der Strategie 2010 für die konkrete Umsetzung der Wirtschaftsentwicklung<br />
in <strong>Neuhofen</strong> sollen mit dem weiteren festgelegten Schwerpunktbereich „Verkehr und<br />
Mobilität― abgestimmt und aktiv in der Öffentlichkeit kommuniziert werden. Dafür soll im<br />
Rahmen der „Umsetzung <strong>Neuhofen</strong> 2020 im Rahmen der Lokalen Agenda 21― eine<br />
Kommunikationsplanung erstellt werden, die die konkreten Inhalte und Maßnahmen für<br />
den Projektzeitraum festlegt, und die Umsetzung mit den zuständigen Personen<br />
veranlasst.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 24) Ausschüsse – Änderungen<br />
a) Prüfungsausschuss<br />
GR Karl Kennmüller hat auf sein Mandat im Prüfungsausschuss verzichtet. Es liegt ein<br />
gültiger Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion vor. Dieser lautet auf Elisabeth Bernecker.<br />
Die Fraktionswahl ist geheim mit Stimmzetteln durchzuführen. Es sei denn, dass der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig eine andere Art der Stimmabgabe beschließt.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, bei der folgenden Wahl per Akklamation<br />
abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Der Bürgermeister fordert die SPÖ-Fraktion auf, über den gegenständlichen Wahlvorschlag<br />
abzustimmen.<br />
Beschluss: Elisabeth Bernecker wird von der SPÖ-Fraktion einstimmig gewählt.<br />
41
) Wasserverbände<br />
Wörtliche Wiedergabe der Rechtsauskünfte der Direktion für Inneres und Kommunales und<br />
Abtlg. Wasserrecht zu der Frage, ob der <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 9. November <strong>2009</strong>,<br />
bezüglich der Entsendung von Vertretern in den Reinhaltungsverband rechtmäßig ist:<br />
Von Franz Ganglbauer:<br />
Abgesehen davon, ob es bei Ihrer Frage überhaupt eine Frage des § 33a ist: § 33a<br />
ist geprägt vom Grundsatz der verhältnismäßigen Zusammensetzung, ein Abgehen davon<br />
ist bedingt nur durch die Verweisung in Abs. 2 auf Bestimmungen der Wahl des<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstands, insb. § 28 Abs. 1 lit. b, möglich! Ein Abgehen im Sinne des Abs. 2,<br />
letzter Absatz heißt, dass eine Abweichung nur hins. des Wahlvorgangs, des<br />
Wahlverfahrens möglich ist, nicht aber hins. des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (sh.<br />
auch Putschögl/Neuhofer, 4. Aufl., S. 176 unten; zur Frage "Entsendung" zudem S. 177)!<br />
Sollte in Ihrem Fall überhaupt § 33a Anwendung finden (zu dessen mittelbarer Beurteilung<br />
die Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht zuständig ist), erfolgte die von Ihnen<br />
geschilderte Wahlhandlung gesetzwidrig!<br />
Von Gunter Labner:<br />
bezugnehmend auf ihr mail vom 10.11.<strong>2009</strong> teile ich zur Klarstellung ergänzend mit, dass<br />
in den Satzungen des Wasserverbands keine Sonderbestimmungen enthalten sind; d.h. es<br />
kann gemäß § 88 e Wasserrechtsgesetz in Verbindung mit der OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung nur<br />
der Bürgermeister die <strong>Gemeinde</strong> im Wasserband vertreten. Ein Beschluss, dass<br />
eine andere Person entsandt werden soll, ist nicht satzungsgemäß und hat für den<br />
Verband keine Wirkung, denn aufgrund der bestehenden Satzungen ist automatisch der<br />
Bürgermeister Vertreter der <strong>Gemeinde</strong> im Wasserverband. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in einer<br />
Sache einen Beschluss gefasst, in dem ihm aus wasserrechtlicher Sicht keine Kompetenz<br />
zukommt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat muss den Beschluss vom 9. November <strong>2009</strong> wieder aufheben.<br />
Der Bürgermeiste stellt den Antrag, den <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 9. November <strong>2009</strong>,<br />
die Vertreterstelle im Reinhaltungsverband mit GR Ing. Ernst Aigner zu besetzen,<br />
aufzuheben.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
c) Bezirksabfallverband<br />
Laut telefonischer Mitteilung des Bezirksabfallverbandes sind als Vertreter nur aktive<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder zugelassen.<br />
Seitens der ÖVP-Fraktion liegt der Wahlvorschlag vor die Vertreterstelle mit Manfred<br />
Kobler und die Stellvertreterstelle mit DI Johanna Fellnhofer zu besetzen.<br />
Die Fraktionswahl ist geheim mit Stimmzetteln durchzuführen. Es sei denn, dass der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig eine andere Art der Stimmabgabe beschließt.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, bei der folgenden Wahl per Akklamation<br />
abzustimmen.<br />
42
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Der Bürgermeister fordert die ÖVP-Fraktion auf, über den gegenständlichen Wahlvorschlag<br />
abzustimmen.<br />
Beschluss: Manfred Kobler als Vertreter und DI Johanna Fellnhofer als Stellvertreterin<br />
werden von der ÖVP-Fraktion einstimmig gewählt.<br />
Punkt 25) Trachtenverein <strong>Neuhofen</strong> – Ansuchen um Verleihung von Ehrenzeichen<br />
Der Trachtenverein schlägt zwei sehr aktive Vereinsmitglieder zur Verleihung von<br />
Ehrenzeichen vor:<br />
Adam Hahn: Ehrenzeichen in Gold<br />
Christine Hahn: Ehrenzeichen in Silber<br />
Die gegenständliche Vergabe entspricht den geltenden Richtlinien für die Verleihung von<br />
Ehrenzeichen.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Verleihung der beiden Ehrenzeichen zu<br />
beschließen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 26) Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne<br />
a) Flächenwidmungsplan u. Ortsentwicklungskonzept Änderung Nr. 4.86/1.17,<br />
Zeintl-Florianerstraße, Grünland Wald in Wohngebiet/Schutzzonen,<br />
Grundsatzbeschluss<br />
(Planung, Entwurf wird präsentiert)<br />
Ansuchen von Zeintl Otmar und Andrea vom 16.6.2008 um Baulanderweiterung im Bereich<br />
Grst.Nr. 759, KG 45515 Lining, 1 Parzelle für ein Wohnhaus ca. 1.400 m² Wohngebiet inkl.<br />
Schutzzonen zur ÖBB und zum Wald.<br />
Grundlagen: Erhebungsblatt samt fachlicher Stellungnahme des Ortsplaners team m.<br />
Der Bau- und Raumordnungsausschuss und der Ortsplaner geben eine positive<br />
Empfehlung für diese Siedlungsabrundung, die vorhandene Infrastruktur kann genutzt<br />
werden und ist wegen der Bahnnähe eine ausreichend breite Schutzzone Bm für<br />
Lärmschutzmaßnahmen dargestellt. Als Ersatz für den entfallenden Waldstreifen mit<br />
ca. 900 m² soll südöstlich davon eine 1,5-fache Aufforstungsfläche entstehen.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, der gegenständlichen Flächenwidmungsplan- und<br />
Ortsentwicklungskonzept-Änderung zuzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
43
) Bebauungsplan Aufstellung Nr. 96 „Kampmergut-Dambach 15“,<br />
gekuppelte Bauweise, Teilungsmöglichkeit für Fam. Schachner,<br />
Grundsatzbeschluss<br />
(Planentwurf wird präsentiert)<br />
Ansuchen von Schachner-Nedherer Franz und Aloisia vom 14.9.<strong>2009</strong>, um Erstellung eines<br />
Bebauungsplanes für die Liegenschaft Kampmergut Grst.Nr. .20, KG 45505 Dambach, zur<br />
Teilungsmöglichkeit des ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes, Schaffung von zwei<br />
getrennten Wohneinheiten und Grundstücken.<br />
Der Bau- und Raumordnungsausschuss und der Ortsplaner geben eine positive<br />
Empfehlung dazu ab, wie folgt:<br />
Bebauungsplan für gekuppelte Bauweise (Doppelhaus), max. 2 Wohneinheiten je Bauplatz,<br />
bei einem eventuellen Abbruch Baufluchtlinie zur Straße mindestens 3 m Abstand.<br />
Kanalanschluss und Brunnen vorhanden.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, der gegenständlichen Bebauungsplan-Aufstellung<br />
zuzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
c) Bebauungsplan Änderung Nr. 53.02 „Skalet-Landesgründe“, Grundsatzbeschluss<br />
Ermöglichung Flachdach, Losensteinerstr. 11/Hr. Reindl, Überarbeitung<br />
Erläuterungen<br />
(Planentwurf wird präsentiert)<br />
Ansuchen von Dipl.-Ing. Reindl Thomas vom 31.8.<strong>2009</strong>, zur Ermöglichung eines<br />
Wohnhauses mit Flachdach (statt Satteldach) auf Parz.Nr. 696/28, KG 45515 Lining,<br />
Losensteinerstraße 11. Die Zustimmung der Anrainer auf dem Bauplan liegt vor. Die Höhe<br />
wird bei einer Flachdachausführung 8,31 m und mit Satteldach ca. 11,20 m.<br />
Der Bau- und Raumordnungsausschuss und der Ortsplaner empfehlen eine Überarbeitung<br />
der Erläuterungen im Sinne des Ortsbebauungskonzeptes.<br />
Bebauungsplan rechtswirksam seit 1993, Änderung Nr. 1 im Jahr 1998, derzeit von 33<br />
Parzellen, 21 bebaut, 12 unbebaut.<br />
Gebäudehöhe über bestehendem Gelände laut Änderung OBK FH höchstens 8,5 m für<br />
Flachdächer. Bei der max. Höhe sind die Baubestände zu berücksichtigen, talseitig<br />
Abstufung der Fassade erforderlich.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, der gegenständlichen Bebauungsplan-Änderung<br />
zuzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
44
Punkt 27) Antrag der Grünen: „Öffentliche Informationsveranstaltung zur geplanten<br />
Kompostieranlage“<br />
Die Grünen stellen den Antrag, eine öffentliche Informationsveranstaltung zur geplanten<br />
Kompostieranlage in der Verlängerung der Krems mit Ankündigung in der <strong>Gemeinde</strong>-Info<br />
bis 15. März 2010 abzuhalten.<br />
Der geplante Standort ist im Hinblick auf das Verkehrsaufkommen und die<br />
Geruchsbelästigung nicht geeignet für die Kompostieranlage.<br />
Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass der zuständige Ausschuss damit befasst ist, einen<br />
anderen Standort zu finden. Die Entscheidung über die Bewilligung der Anlage liegt beim<br />
Land Oberösterreich.<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag<br />
abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />
3 Stimmen dafür: G<br />
22 Stimmen dagegen: SPÖ, Sahl, Petra Baumgartner, Hagmair, Elisabeth<br />
Irndorfer, Fiedermutz, Weinberger, Kronawettleithner,<br />
Thalhammer<br />
6 Stimmenthaltungen: Aigner, Kobler, Maurer, Packy, Hauhart, Eder<br />
Punkt 28) Antrag der Grünen: „Schulwart für die Schulen“<br />
Es soll die Organisation der Aufgabenbereiche so umgeschichtet werden, dass ein<br />
Mitarbeiter ausschließlich für Schulwarttätigkeiten zur Verfügung steht.<br />
Der Bürgermeister erläutert dazu, dass die Aufgaben, die die <strong>Gemeinde</strong> als Schulerhalter<br />
hat, erfüllt werden. Der zuständige Mitarbeiter, Herr Dickinger, soll nicht wegen jeder<br />
Kleinigkeit seitens der Schulen kontaktiert werden. Es wurde mit den Direktorinnen so<br />
vereinbart, dass ihm zweimal wöchentlich eine Aufgabeliste übergeben wird. Viele<br />
Aufgaben kann ein Mitarbeiter nicht alleine durchführen – diese werden dann mit dem<br />
Bauhof koordiniert. Herr Dickinger ist in der Schule stationiert. Es wurde beim Land wegen<br />
einer zusätzlichen Arbeitskraft für 20 Stunden angesucht. Dies wurde leider abgelehnt.<br />
Punkt 29) Antrag der Grünen: „Klimabündnis: Zuweisung an einen Ausschuss“<br />
Die Grünen stellen den Antrag, die Agenden des Klimabündnisses an den zuständigen<br />
Ausschuss (Ausschuss für Umwelt, Energie, Abfallwirtschaft und Landwirtschaft) zuzuweisen<br />
und auch in den Namen aufzunehmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
45
Punkt 30) Allfälliges<br />
a) Flächenwidmungsplan<br />
Die ÖVP-Fraktion erkundigt sich, ob es schon eine Stellungnahme seitens des Landes<br />
Oberösterreich zum Flächenwidmungsplan gibt?<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass noch keine vorliegt. Der Antrag wurde erst vor kurzem<br />
dort abgegeben.<br />
b) Bürgerball<br />
Die ÖVP-Fraktion lädt zum Bürgerball am 5.1.2010 ein.<br />
c) Weihnachtsbeleuchtung<br />
Die Grünen fragen, welches Gremium mit der Auswahl der Weihnachtsbeleuchtung befasst<br />
war? Wurde die ARGE Wirtschaft eingebunden?<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Weihnachtsbeleuchtung vom zuständigen Beamten<br />
ausgesucht wurde.<br />
<br />
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bürgermeister allen<br />
Anwesenden für ihre Mitarbeit, verabschiedet sich und schließt die heutige <strong>Sitzung</strong> um<br />
22.10 Uhr.<br />
___________________________<br />
Schriftführerin<br />
________________________________<br />
Vorsitzender<br />
46
Die gegenständliche Verhandlungsschrift ist in der <strong>Sitzung</strong> am<br />
zur Einsichtnahme<br />
aufgelegen. Gegen den Inhalt wurden keine Einwendungen erhoben. Die Verhandlungsschrift gilt als<br />
genehmigt.<br />
<strong>Neuhofen</strong>, am<br />
Bürgermeister<br />
Günter Engertsberger<br />
___________________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der SPÖ-Fraktion<br />
_________________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der ÖVP-Fraktion<br />
___________________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der Grünen-Fraktion<br />
_________________________________<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied der FPÖ-Fraktion<br />
47