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M e r k b l a t t zur Werkerausbildung in der Land- und Pferdewirtschaft

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Abt. Bildung, Betriebswirtschaft, Beratung / Fachbereich Bildung<br />

Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg, Telefon 04331/9453-250, www.lksh.de<br />

Informationsstand: August 2012<br />

A. Ausbildung<br />

M e r k b l a t t<br />

<strong>zur</strong> <strong>Werkerausbildung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Land</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pferdewirtschaft</strong><br />

1. Der Ausbildungsbeg<strong>in</strong>n ist <strong>der</strong> 1. September e<strong>in</strong>es jeden Jahres.<br />

2. Die Ausbildung f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> anerkannten Ausbildungsbetrieben <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Kooperation mit<br />

Berufsbildungswerken statt.<br />

3. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.<br />

4. Die gesamte Ausbildung soll <strong>in</strong> nur e<strong>in</strong>em Ausbildungsbetrieb erfolgen.<br />

Ist dies im begründeten Ausnahmefall nicht möglich, s<strong>in</strong>d Folgeverträge für die restlichen Ausbildungsjahre<br />

bereits bei Ausbildungsbeg<strong>in</strong>n vorzulegen.<br />

5. In <strong>der</strong> <strong>Werkerausbildung</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>wöchige überbetriebliche Ausbildung (ÜA),<br />

geteilt <strong>in</strong> R<strong>in</strong><strong>der</strong>- <strong>und</strong> Schwe<strong>in</strong>ehaltung, verb<strong>in</strong>dlich vorgeschrieben. Die Themenblöcke von je<br />

2,5 Tagen sollen mit zeitlichem Abstand durchlaufen werden.<br />

6. Auf die Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e ärztliche Untersuchung,<br />

Arbeitszeit, Berufsschulbesuch <strong>und</strong> Urlaub, wird dr<strong>in</strong>gend h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

7. Während <strong>der</strong> gesamten Ausbildungszeit ist e<strong>in</strong> Ausbildungsnachweis zu führen. E<strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens<br />

„ausreichend“ geführtes Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.<br />

Werker <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft: Die Verteilung <strong>der</strong> Berichtshefte erfolgt durch Frau Panzer (Tel.:<br />

04381-9009-57) <strong>und</strong> Herrn Hagemann (Tel.: 04671-9134-22).<br />

Werker <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Pferdewirtschaft</strong>: Das Berichtsheft muss bestellt werden beim <strong>Land</strong>wirtschaftsverlag,<br />

Postfach 480249, 48079 Münster, Tel. 02501/801224, Fax: 02501/801345.<br />

B. E<strong>in</strong>tragung bei <strong>der</strong> <strong>Land</strong>wirtschaftskammer<br />

1. Der Vertrag ist vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Ausbildung abzuschließen <strong>und</strong> mit allen Durchschriften <strong>und</strong> den<br />

Angaben für die Berufsbildungsstatistik <strong>der</strong> <strong>Land</strong>wirtschaftskammer Schleswig-Holste<strong>in</strong> <strong>zur</strong> E<strong>in</strong>tragung<br />

<strong>in</strong> das Verzeichnis <strong>der</strong> Ausbildungsverhältnisse e<strong>in</strong><strong>zur</strong>eichen.<br />

2. Die E<strong>in</strong>tragungsgebühr beträgt 80,00 €. Wird <strong>der</strong> Ausbildungsvertrag später als 2 Monate<br />

nach Ausbildungsbeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>gereicht, beträgt die E<strong>in</strong>tragungsgebühr 120,00 €.<br />

Überweisungen s<strong>in</strong>d erst nach Erhalt des Gebührenbescheides zu leisten.<br />

C. Nachweise/Dokumente<br />

Zur E<strong>in</strong>tragung bei <strong>der</strong> <strong>Land</strong>wirtschaftskammer s<strong>in</strong>d folgende Unterlagen e<strong>in</strong><strong>zur</strong>eichen<br />

Auszubilden<strong>der</strong>:<br />

� Letztes Schulzeugnis als Fotokopie.<br />

� Nachweis e<strong>in</strong>er differenzierten Eignungsuntersuchung <strong>der</strong> Agentur für Arbeit unter Nennung<br />

<strong>der</strong> durchführenden Dienststelle, Name des Arztes/Psychologen <strong>und</strong> des Untersuchungsterm<strong>in</strong>s<br />

(Reha-Sche<strong>in</strong>)<br />

� Bei M<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen die ärztliche Besche<strong>in</strong>igung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz.<br />

Ausbil<strong>der</strong>/<strong>in</strong>:<br />

� Nachweis über beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenspezifische Kenntnisse. Bei Ausbildungsverbünden genügt es,<br />

wenn e<strong>in</strong> Ausbil<strong>der</strong>/Ausbil<strong>der</strong><strong>in</strong> beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenspezifische Kenntnisse erworben hat.<br />

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D. Berufsschulunterricht<br />

1. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den/die Auszubildenden/Auszubildende zum<br />

Berufsschulunterricht anzumelden.<br />

2. Für die Werker (Pferde) f<strong>in</strong>det <strong>der</strong> Unterricht an <strong>der</strong> <strong>Land</strong>esberufsschule <strong>in</strong> Futterkamp statt.<br />

Tel.: 04381/900963, Fax: 04381/90098, Email: lvz-fuka@lksh.de<br />

3. Für die Werker (<strong>Land</strong>wirte) f<strong>in</strong>det <strong>der</strong> Unterricht z. Z. an <strong>der</strong> Beruflichen Schule des<br />

Kreises Nordfriesland <strong>in</strong> Husum <strong>und</strong> <strong>der</strong> Beruflichen Schulen des Kreises Ostholste<strong>in</strong> <strong>in</strong> Oldenburg<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Außenstelle Timmendorfer Strand, Strandallee 2 statt:<br />

Husum: Tel.: 04841/89950, Fax: 04841/899525, Email: buero@bs-husum,de<br />

Timmendorfer Strand: Tel.: 04503/86930, Fax: 04503/86841, Email: timmendorf@bbs-old.de<br />

4. Der Unterricht f<strong>in</strong>det im Blockunterricht statt. E<strong>in</strong>e Übernachtung am Berufsschulort ist <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Regel erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die anfallenden Kosten für Unterbr<strong>in</strong>gung (nur <strong>Land</strong>wirte) <strong>und</strong> Verpflegung s<strong>in</strong>d vom Auszubildenden<br />

zu tragen.<br />

E<strong>in</strong>e Beteiligung <strong>der</strong> Ausbildungsbetriebe an den Kosten wird empfohlen.<br />

E. Zuschüsse/För<strong>der</strong>ungen<br />

1. Der Ausbildungsbetrieb kann unter Umständen e<strong>in</strong>en Zuschuss für die Ausbildung<br />

erhalten. Dieser ist bei <strong>der</strong> zuständigen Arbeitsagentur zu beantragen.<br />

För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten bestehen z. Z. noch aus Mitteln des Europäischen Sozialfond.<br />

Diese werden <strong>der</strong>zeit von <strong>der</strong> Investitionsbank verwaltet. (Tel.: 0431 9905-0). Zuschüsse<br />

<strong>und</strong> För<strong>der</strong>ungen s<strong>in</strong>d vom Ausbildungsbetrieb <strong>und</strong> nicht von <strong>der</strong> <strong>Land</strong>wirtschaftskammer<br />

bzw. <strong>der</strong> Berufsschule zu beantragen.<br />

F. Prüfungen<br />

1. Die Zwischenprüfung wird am Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt. Die Teilnahme<br />

an <strong>der</strong> Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung <strong>zur</strong> Abschlussprüfung.<br />

Die Prüfungsgebühr beträgt 90,00 €.<br />

2. Die Anmeldung <strong>zur</strong> Abschlussprüfung muss drei Monate vor dem Prüfungsterm<strong>in</strong> durch<br />

den Ausbildungsbetrieb bei <strong>der</strong> zuständigen Stelle erfolgen. Die Prüfungsgebühr beträgt<br />

180,00 €.<br />

3. Zwischenprüfung <strong>und</strong> Abschlussprüfung werden von <strong>der</strong> <strong>Land</strong>wirtschaftskammer<br />

abgenommen.<br />

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G. Ausbildungsvergütung<br />

Für die Ausbildungsvergütung gelten als M<strong>in</strong>destsätze die im Tarifvertrag zwischen Arbeitgeberverband<br />

<strong>der</strong> <strong>Land</strong>- <strong>und</strong> Forstwirtschaft <strong>in</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong> e.V. <strong>und</strong> Industriegewerkschaft Bauen –<br />

Agrar –Umwelt festgelegten Vere<strong>in</strong>barungen.<br />

ab 01.11.2011<br />

1. Ausb.jahr 2. Ausb.jahr 3. Ausb.jahr<br />

Ausbildungszeit vor<br />

Vollendung d. 18. Lebensjahres 552,00 €<br />

Ausbildungsbeg<strong>in</strong>n nach<br />

579,00 € 631,00 €<br />

Vollendung d. 18. Lebensjahres 562,00 € 594,00 € 661,00 €<br />

Bei Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung durch den Betrieb wird <strong>der</strong> aktuelle Satz nach Sachbezugsverordnung<br />

von <strong>der</strong> Netto-Vergütung e<strong>in</strong>behalten.<br />

Für jeden Urlaubstag erhält <strong>der</strong> Auszubildende 6,10 € Urlaubsgeld. Dieser Betrag wird nicht mit<br />

dem Kostgeld verrechnet.<br />

Nach dem B<strong>und</strong>esurlaubsgesetz erhalten volljährige Auszubildende e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>desturlaub von 24<br />

Werktagen (4 Wochen). Für m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährige Auszubildende gilt e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>desturlaubsanspruch aus dem<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz.<br />

H. Sozialversicherungspflicht<br />

1. Auszubildende s<strong>in</strong>d sozialversicherungspflichtig. Sie müssen spätestens zwei Wochen<br />

nach Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Ausbildung bei <strong>der</strong> zuständigen Krankenkasse (E<strong>in</strong>zugsstelle) angemeldet<br />

werden. Es besteht Wahlfreiheit bei den allgeme<strong>in</strong>en Krankenversicherungen (z.B. AOK,<br />

BEK, DAK usw.). Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> den Verhältnissen s<strong>in</strong>d ebenfalls umgehend den E<strong>in</strong>zugs-<br />

stellen zu melden.<br />

2. Für die Dauer <strong>der</strong> Sozialversicherungspflicht besteht Beitragspflicht zu allen Zweigen <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- <strong>und</strong> Arbeitslosenversicherung).<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Beiträge richtet sich nach <strong>der</strong> Ausbildungsvergütung: Sie werden <strong>in</strong><br />

v.H. <strong>der</strong> Vergütung berechnet <strong>und</strong> vom Auszubildenden <strong>und</strong> Ausbil<strong>der</strong> je <strong>zur</strong> Hälfte getragen<br />

E<strong>in</strong>e Ausnahme gilt für die Zeit <strong>der</strong> Zuständigkeit <strong>der</strong> LKK: Hier s<strong>in</strong>d 25 v.H. des<br />

Krankenversicherungsbeitrages des ausbildenden <strong>Land</strong>wirts sowie e<strong>in</strong> Zuschlag zu diesem<br />

Krankenversicherungsbeitrag als Pflegeversicherungsbeitrag zu entrichten; <strong>der</strong><br />

<strong>Land</strong>wirt trägt diese Beiträge alle<strong>in</strong>.<br />

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