Widum Unterfennberg - Bezirksgemeinschaft Ãberetsch - Unterland
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Anlage 1)<br />
Hausordnung <strong>Widum</strong> <strong>Unterfennberg</strong><br />
Jeder Bewohner übernimmt die Verpflichtung, sich an alle Bestimmungen dieser<br />
Hausordnung zu halten.<br />
Öffnungszeiten: 1. Mai bis 31. Oktober<br />
Schließungszeiten: 1. November bis 30. April<br />
a) es ist verboten, in den Räumen Brenn- und Sprengstoffe und Materialien mit<br />
gefährlichen oder unangenehmen Ausdünstungen aufzubewahren sowie<br />
ruhestörende Apparate zu verwenden oder Apparate nachts in Betrieb zu setzen;<br />
b) es ist aus Gründen der Sicherheit verboten, Gasflaschen für Haushaltszwecke (z.<br />
B. zum Grillen) im Freien aufzubewahren, ohne die gesetzlichen<br />
Sicherheitsvorschriften einzuhalten;<br />
c) es ist verboten, Haken, Eisen, Nägel oder sonstiges an den Innen- und<br />
Aussenwänden anzubringen;<br />
d) es ist verboten, auch nur zeitweilig Wäsche oder sonstiges wie Decken,<br />
Leintücher, Bettorleger und ähnliches über die Fensterbretter zu hängen;<br />
e) es ist verboten, Pflanzen oder Blumentöpfe auf die Fensterbretter zu stellen ohne<br />
diese mit Vorrichtungen auszustatten, welche das Abtropfen sowie andere Schäden,<br />
Gefahren oder Störungen verhindern;<br />
f) es ist verboten, in den Abfluß des Abortes, der Badewannen und der<br />
Waschbecken Gegenstände zu werfen, die eine Verstopfung herbeiführen können,<br />
sowie Wasser auszuschütten und Abfälle ausserhalb der vorgesehenen<br />
Vorrichtungen wegzuwerfen;<br />
g) es ist verboten, jegliche Gegenstände aus den Fenstern zu werfen sowie Tücher<br />
oder Teppiche an der Aussenseite der Fenster zu klopfen;<br />
h) es ist verboten, im Haus Tiere jeglicher Art zu halten;<br />
i) es ist verboten, die Bewohner mit Geschrei, Klängen, Gesang und Tanz zu<br />
stören, weiters dürfen Radio- und Fernsehgeräte nur auf Zimmerlautstärke betrieben<br />
werden;<br />
j) Ruhezeiten: vor 9 Uhr, zwischen 12 und 15 Uhr und nach 22 Uhr;<br />
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