Widum Unterfennberg - Bezirksgemeinschaft Überetsch - Unterland

Widum Unterfennberg - Bezirksgemeinschaft Überetsch - Unterland Widum Unterfennberg - Bezirksgemeinschaft Überetsch - Unterland

30.11.2014 Aufrufe

Die Bezirksgemeinschaft ist bemüht, alle Anträge zur Benützung des Hauses zu berücksichtigen. Bei mehreren Anträgen für denselben Zeitraum wird das Einreichedatum berücksichtigt. Bei unvorhergesehener Stornierung des Aufenthaltes muß der Gruppenverantwortliche dies in jedem Fall rechtzeitig und mit Einschreibebrief der Verwaltung unverzüglich mitteilen. In diesem Fall ist eine Stornogebühr in der Höhe von 20% des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. 2. Vorgaben für die Benützung des Hauses Im Haus wird kein Küchendienst angeboten. Die Gruppen müssen selber für die Essenszubereitung bzw. für den Ankauf der Lebensmittel sorgen. Leintücher, Bettbezüge, Handtücher und Geschirrtücher müssen von den Gästen mitgebracht werden. Der/die GruppenleiterIn ist für die korrekte Nutzung des Gebäudes verantwortlich und muß folgende Verpflichtungen rigoros einhalten: 1. die Beachtung der Hausordnung. Zu diesem Zweck muß eine Kopie davon ausgehändigt und vom Gruppenleiter unterzeichnet werden. 2. die polizeiliche Meldung der einzelnen Gäste innerhalb von 24 Std. an die Gemeinde Margreid (Tel. 04 71/81 72 51, Fax. 04 71/81 77 88) zu übermitteln. 3. Überprüfung des gesamten Inventars laut beiliegender Aufstellung bei Ankunft vor Ort und eventuelle sofortige Beanstandung bei Feststellung von Mängeln; 4. Schriftliche Meldung von allfälligen Schäden bzw. von Mängeln die während des Aufenthaltes festgestellt werden sollten laut beiliegendem Vordruck Nr. 6 die Kosten müssen rückvergütet werden; 5. die Reinigung der Räumlichkeiten während des Aufenthaltes; 6. die Gebrauchsanweisung der in der Einrichtung vorhandenen Maschinen (Küchen-bzw. Waschmaschinen u. ä.) aufmerksam zu lesen und zu befolgen und bei auftretenden Schwierigkeiten bzw. Defekten den Hausmeister unverzüglich zu benachrichtigen, der für deren Behebung sorgen muß; 7. bei Ende des Aufenthaltes muß die Struktur grundgereinigt und so sauber hinterlassen werden, wie sie am Anfang vorgefunden wurde. Sämtliche geöffnete Lebensmittel und Getränke sind mitzunehmen; 8. Einteilung der Gäste im Haus. 2

Es wird darauf verwiesen, dass es verboten ist, Einrichtungsgegenstände bzw. Ausstattungen zu verstellen, zu verlegen oder mitzunehmen. Sollte dieses Verbot mißachtet werden, müssen entsprechend auftretende Schäden ersetzt werden. 3. Tagessätze für die Benützung der Struktur Die Gruppen, die das Haus benützen, entrichten an die BZG Überetsch-Unterland einen Tagessatz pro Person. Dieser Tagessatz wird jährlich vom Bezirksausschuß innerhalb März festgelegt. Die insgesamte Anzahl von 19 Besuchern pro Gruppe darf nicht überschritten werden. Die Bezahlung des Betrages erfolgt auf Grund der entsprechenden Rechnung, die bei Ankunft der Gruppe und mit Bezugnahme auf die gemeldeten Teilnehmer ausgestellt wird; pro Übernachtung und für den vorgemerkten Zeitraum. Anreise: Samstag zwischen 15 und 21 Uhr Abreise: Samstag innerhalb 12 Uhr 4. Sicherheits- und sanitäre Bestimmungen a) Im „Widum Unterfennberg“ dürfen höchstens 19 Personen wohnen. b) die Person, die an der Verarbeitung und Herstellung von Speisen arbeitet, muß einen gültigen Sanitätsausweis haben. 5. Anlagen zur Regelung Anlage 1) Hausordnung Vordrucke Vordruck 1: Gesuchsformular Vordruck 2: Annahme oder Ablehung von Seiten der Bezirksgemeinschaft Vordruck 3: Formular Besucherliste Vordruck 4: Buchungsbestätigung Vordruck 5: Polizeiliche Meldung Vordruck 6: Schadensmeldung und Rückvergütung der Kosten Vordruck 7: Übergabeliste Schlüssel und Hausordnung 3

Die <strong>Bezirksgemeinschaft</strong> ist bemüht, alle Anträge zur Benützung des Hauses zu<br />

berücksichtigen. Bei mehreren Anträgen für denselben Zeitraum wird das<br />

Einreichedatum berücksichtigt.<br />

Bei unvorhergesehener Stornierung des Aufenthaltes muß der<br />

Gruppenverantwortliche dies in jedem Fall rechtzeitig und mit Einschreibebrief der<br />

Verwaltung unverzüglich mitteilen. In diesem Fall ist eine Stornogebühr in der Höhe<br />

von 20% des vereinbarten Mietpreises zu entrichten.<br />

2. Vorgaben für die Benützung des Hauses<br />

Im Haus wird kein Küchendienst angeboten. Die Gruppen müssen selber für die<br />

Essenszubereitung bzw. für den Ankauf der Lebensmittel sorgen. Leintücher,<br />

Bettbezüge, Handtücher und Geschirrtücher müssen von den Gästen mitgebracht<br />

werden.<br />

Der/die GruppenleiterIn ist für die korrekte Nutzung des Gebäudes verantwortlich und<br />

muß folgende Verpflichtungen rigoros einhalten:<br />

1. die Beachtung der Hausordnung. Zu diesem Zweck muß eine Kopie davon<br />

ausgehändigt und vom Gruppenleiter unterzeichnet werden.<br />

2. die polizeiliche Meldung der einzelnen Gäste innerhalb von 24 Std. an die<br />

Gemeinde Margreid (Tel. 04 71/81 72 51, Fax. 04 71/81 77 88) zu übermitteln.<br />

3. Überprüfung des gesamten Inventars laut beiliegender Aufstellung bei Ankunft<br />

vor Ort und eventuelle sofortige Beanstandung bei Feststellung von Mängeln;<br />

4. Schriftliche Meldung von allfälligen Schäden bzw. von Mängeln die während<br />

des Aufenthaltes festgestellt werden sollten laut beiliegendem Vordruck Nr. 6<br />

die Kosten müssen rückvergütet werden;<br />

5. die Reinigung der Räumlichkeiten während des Aufenthaltes;<br />

6. die Gebrauchsanweisung der in der Einrichtung vorhandenen Maschinen<br />

(Küchen-bzw. Waschmaschinen u. ä.) aufmerksam zu lesen und zu befolgen<br />

und bei auftretenden Schwierigkeiten bzw. Defekten den Hausmeister<br />

unverzüglich zu benachrichtigen, der für deren Behebung sorgen muß;<br />

7. bei Ende des Aufenthaltes muß die Struktur grundgereinigt und so sauber<br />

hinterlassen werden, wie sie am Anfang vorgefunden wurde. Sämtliche<br />

geöffnete Lebensmittel und Getränke sind mitzunehmen;<br />

8. Einteilung der Gäste im Haus.<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!