Widum Unterfennberg - Bezirksgemeinschaft Ãberetsch - Unterland
Widum Unterfennberg - Bezirksgemeinschaft Ãberetsch - Unterland
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Bestimmungen für die Nutzung des<br />
<strong>Widum</strong>sgebäudes in <strong>Unterfennberg</strong><br />
REGELUNG<br />
Das Haus „<strong>Widum</strong> <strong>Unterfennberg</strong>“ wird von der BZG Überetsch-<strong>Unterland</strong> geführt<br />
und ist der Kostenstelle 3301 – Wohnstruktur Senioren/Menschen mit Behinderung<br />
Margreid zugeordnet. Es ist für Sommeraufenthalte von Seniorengruppen, von<br />
Menschen mit Behinderung und psychisch kranken Menschen des Einzugsgebietes<br />
der BZG Überetsch-<strong>Unterland</strong> gedacht.<br />
1. Vormerkung<br />
Jährliche Öffnungszeit: 01.05. – 31.10.<br />
Die Vormerkung des Hauses von Gruppen, die es benützen wollen, ist wie folgt<br />
vorzunehmen:<br />
Termin<br />
Innerhalb März<br />
Innerhalb April<br />
20 Tage vor<br />
Beginn des<br />
Aufenthaltes<br />
Innerhalb 10<br />
Tage vor Beginn<br />
des Aufenthaltes<br />
Innerhalb von 24<br />
Stunden ab<br />
Aufenthaltsbeginn<br />
Zahlung<br />
Maßnahme<br />
Schriftlicher Antrag seitens der interessierten Gruppe an<br />
folgende Adresse: <strong>Bezirksgemeinschaft</strong> Überetsch-<strong>Unterland</strong>,<br />
Lauben 26, Neumarkt - Vermögensamt gemäß beiliegendem<br />
Vordruck Nr. 1)<br />
Bescheid seitens der Verwaltung ob das Ansuchen genehmigt<br />
oder abgelehnt wird (Vordruck Nr. 2)<br />
Übermittlung der detailierten Besucherliste (Vordruck Nr. 3)<br />
Übermittlung einer Kopie des gültigen Sanitätsausweises, der<br />
Person, die an der Verarbeitung und Herstellung von Speisen<br />
arbeitet<br />
Übermittlung der Buchungsbestätigung seitens der<br />
<strong>Bezirksgemeinschaft</strong> (Vordruck Nr. 4)<br />
und des Zimmerplans<br />
Polizeiliche Meldung an die Gemeinde Margreid (Vordruck Nr. 5)<br />
Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung<br />
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Die <strong>Bezirksgemeinschaft</strong> ist bemüht, alle Anträge zur Benützung des Hauses zu<br />
berücksichtigen. Bei mehreren Anträgen für denselben Zeitraum wird das<br />
Einreichedatum berücksichtigt.<br />
Bei unvorhergesehener Stornierung des Aufenthaltes muß der<br />
Gruppenverantwortliche dies in jedem Fall rechtzeitig und mit Einschreibebrief der<br />
Verwaltung unverzüglich mitteilen. In diesem Fall ist eine Stornogebühr in der Höhe<br />
von 20% des vereinbarten Mietpreises zu entrichten.<br />
2. Vorgaben für die Benützung des Hauses<br />
Im Haus wird kein Küchendienst angeboten. Die Gruppen müssen selber für die<br />
Essenszubereitung bzw. für den Ankauf der Lebensmittel sorgen. Leintücher,<br />
Bettbezüge, Handtücher und Geschirrtücher müssen von den Gästen mitgebracht<br />
werden.<br />
Der/die GruppenleiterIn ist für die korrekte Nutzung des Gebäudes verantwortlich und<br />
muß folgende Verpflichtungen rigoros einhalten:<br />
1. die Beachtung der Hausordnung. Zu diesem Zweck muß eine Kopie davon<br />
ausgehändigt und vom Gruppenleiter unterzeichnet werden.<br />
2. die polizeiliche Meldung der einzelnen Gäste innerhalb von 24 Std. an die<br />
Gemeinde Margreid (Tel. 04 71/81 72 51, Fax. 04 71/81 77 88) zu übermitteln.<br />
3. Überprüfung des gesamten Inventars laut beiliegender Aufstellung bei Ankunft<br />
vor Ort und eventuelle sofortige Beanstandung bei Feststellung von Mängeln;<br />
4. Schriftliche Meldung von allfälligen Schäden bzw. von Mängeln die während<br />
des Aufenthaltes festgestellt werden sollten laut beiliegendem Vordruck Nr. 6<br />
die Kosten müssen rückvergütet werden;<br />
5. die Reinigung der Räumlichkeiten während des Aufenthaltes;<br />
6. die Gebrauchsanweisung der in der Einrichtung vorhandenen Maschinen<br />
(Küchen-bzw. Waschmaschinen u. ä.) aufmerksam zu lesen und zu befolgen<br />
und bei auftretenden Schwierigkeiten bzw. Defekten den Hausmeister<br />
unverzüglich zu benachrichtigen, der für deren Behebung sorgen muß;<br />
7. bei Ende des Aufenthaltes muß die Struktur grundgereinigt und so sauber<br />
hinterlassen werden, wie sie am Anfang vorgefunden wurde. Sämtliche<br />
geöffnete Lebensmittel und Getränke sind mitzunehmen;<br />
8. Einteilung der Gäste im Haus.<br />
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Es wird darauf verwiesen, dass es verboten ist, Einrichtungsgegenstände bzw.<br />
Ausstattungen zu verstellen, zu verlegen oder mitzunehmen.<br />
Sollte dieses Verbot mißachtet werden, müssen entsprechend auftretende Schäden<br />
ersetzt werden.<br />
3. Tagessätze für die Benützung der Struktur<br />
Die Gruppen, die das Haus benützen, entrichten an die BZG Überetsch-<strong>Unterland</strong><br />
einen Tagessatz pro Person. Dieser Tagessatz wird jährlich vom Bezirksausschuß<br />
innerhalb März festgelegt. Die insgesamte Anzahl von 19 Besuchern pro Gruppe darf<br />
nicht überschritten werden. Die Bezahlung des Betrages erfolgt auf Grund der<br />
entsprechenden Rechnung, die bei Ankunft der Gruppe und mit Bezugnahme auf die<br />
gemeldeten Teilnehmer ausgestellt wird; pro Übernachtung und für den<br />
vorgemerkten Zeitraum.<br />
Anreise: Samstag zwischen 15 und 21 Uhr<br />
Abreise: Samstag innerhalb 12 Uhr<br />
4. Sicherheits- und sanitäre Bestimmungen<br />
a) Im „<strong>Widum</strong> <strong>Unterfennberg</strong>“ dürfen höchstens 19 Personen wohnen.<br />
b) die Person, die an der Verarbeitung und Herstellung von Speisen arbeitet, muß<br />
einen gültigen Sanitätsausweis haben.<br />
5. Anlagen zur Regelung<br />
Anlage 1) Hausordnung<br />
Vordrucke<br />
Vordruck 1: Gesuchsformular<br />
Vordruck 2: Annahme oder Ablehung von Seiten der <strong>Bezirksgemeinschaft</strong><br />
Vordruck 3: Formular Besucherliste<br />
Vordruck 4: Buchungsbestätigung<br />
Vordruck 5: Polizeiliche Meldung<br />
Vordruck 6: Schadensmeldung und Rückvergütung der Kosten<br />
Vordruck 7: Übergabeliste Schlüssel und Hausordnung<br />
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Anlage 1)<br />
Hausordnung <strong>Widum</strong> <strong>Unterfennberg</strong><br />
Jeder Bewohner übernimmt die Verpflichtung, sich an alle Bestimmungen dieser<br />
Hausordnung zu halten.<br />
Öffnungszeiten: 1. Mai bis 31. Oktober<br />
Schließungszeiten: 1. November bis 30. April<br />
a) es ist verboten, in den Räumen Brenn- und Sprengstoffe und Materialien mit<br />
gefährlichen oder unangenehmen Ausdünstungen aufzubewahren sowie<br />
ruhestörende Apparate zu verwenden oder Apparate nachts in Betrieb zu setzen;<br />
b) es ist aus Gründen der Sicherheit verboten, Gasflaschen für Haushaltszwecke (z.<br />
B. zum Grillen) im Freien aufzubewahren, ohne die gesetzlichen<br />
Sicherheitsvorschriften einzuhalten;<br />
c) es ist verboten, Haken, Eisen, Nägel oder sonstiges an den Innen- und<br />
Aussenwänden anzubringen;<br />
d) es ist verboten, auch nur zeitweilig Wäsche oder sonstiges wie Decken,<br />
Leintücher, Bettorleger und ähnliches über die Fensterbretter zu hängen;<br />
e) es ist verboten, Pflanzen oder Blumentöpfe auf die Fensterbretter zu stellen ohne<br />
diese mit Vorrichtungen auszustatten, welche das Abtropfen sowie andere Schäden,<br />
Gefahren oder Störungen verhindern;<br />
f) es ist verboten, in den Abfluß des Abortes, der Badewannen und der<br />
Waschbecken Gegenstände zu werfen, die eine Verstopfung herbeiführen können,<br />
sowie Wasser auszuschütten und Abfälle ausserhalb der vorgesehenen<br />
Vorrichtungen wegzuwerfen;<br />
g) es ist verboten, jegliche Gegenstände aus den Fenstern zu werfen sowie Tücher<br />
oder Teppiche an der Aussenseite der Fenster zu klopfen;<br />
h) es ist verboten, im Haus Tiere jeglicher Art zu halten;<br />
i) es ist verboten, die Bewohner mit Geschrei, Klängen, Gesang und Tanz zu<br />
stören, weiters dürfen Radio- und Fernsehgeräte nur auf Zimmerlautstärke betrieben<br />
werden;<br />
j) Ruhezeiten: vor 9 Uhr, zwischen 12 und 15 Uhr und nach 22 Uhr;<br />
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k) es ist verboten, aus irgendeinem Grund an den Wasser-, Heizungs- oder<br />
Stromzählern zu manipulieren;<br />
l) der Garten kann benutzt werden, Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden;<br />
m) bei jedem gerechtfertigten Grund müssen die Bewohner dem Hausmeister<br />
Zugang zur Wohnung und zu den jeweiligen Zimmern erlauben. Der Zugang gilt<br />
ebenso für die vom Hausmeister beauftragten Personen zur Durchführung von<br />
Arbeiten;<br />
n) der Hausmeister ist für folgende Aufgaben zuständig:<br />
1. Empfang der Gruppen<br />
2. Schlüsselübergabe bei Ankunft und –übernahme bei der Abreise<br />
3. zeigen des Hauses und Einführung zur Benutzutzung der Geräte<br />
4. Vorbereiten des Frühstücks<br />
5. Kleinankäufe tätigen<br />
6. Garten gießen<br />
7. Weiterleiten von Meldungen an die <strong>Bezirksgemeinschaft</strong><br />
8. Aushändigung von Gebrauchsmaterial<br />
9. Durchführen von kleineren Reparaturen (z. B. Austauschen von Glühbirnen).<br />
Mithilfe in der Küche und bei der Reinigung des Hauses.<br />
o) die Notrufnummern sind folgende und müssen neben dem Telefonapparat<br />
sichtbar angeschlagen werden:<br />
Feuerwehr: 115<br />
Wenn die Feuerwehr antwortet geben Sie folgende Angaben:<br />
„Brand bei <strong>Widum</strong> <strong>Unterfennberg</strong> – Gemeinde Margreid“<br />
Weisses Kreuz: 118<br />
Carabinieri Kurtatsch: 0471 - 88 01 27<br />
Polizei: 112<br />
Heizungstechniker: Hydrauliker Zemmer Tel. 0471 - 81 71 82<br />
Elektrotechniker: Pernstich – Tramin Tel. 0471 - 86 02 37<br />
Hausarzt Gemeinde Kurtatsch – Dr. Hennig: 0471 - 88 05 12<br />
Hausarzt Gemeinde Margreid – Dr. Sulzer: 0471 - 21 75 11<br />
Apotheke Kurtatsch: 0471 - 88 10 11<br />
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