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Widum Unterfennberg - Bezirksgemeinschaft Überetsch - Unterland

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Bestimmungen für die Nutzung des<br />

<strong>Widum</strong>sgebäudes in <strong>Unterfennberg</strong><br />

REGELUNG<br />

Das Haus „<strong>Widum</strong> <strong>Unterfennberg</strong>“ wird von der BZG Überetsch-<strong>Unterland</strong> geführt<br />

und ist der Kostenstelle 3301 – Wohnstruktur Senioren/Menschen mit Behinderung<br />

Margreid zugeordnet. Es ist für Sommeraufenthalte von Seniorengruppen, von<br />

Menschen mit Behinderung und psychisch kranken Menschen des Einzugsgebietes<br />

der BZG Überetsch-<strong>Unterland</strong> gedacht.<br />

1. Vormerkung<br />

Jährliche Öffnungszeit: 01.05. – 31.10.<br />

Die Vormerkung des Hauses von Gruppen, die es benützen wollen, ist wie folgt<br />

vorzunehmen:<br />

Termin<br />

Innerhalb März<br />

Innerhalb April<br />

20 Tage vor<br />

Beginn des<br />

Aufenthaltes<br />

Innerhalb 10<br />

Tage vor Beginn<br />

des Aufenthaltes<br />

Innerhalb von 24<br />

Stunden ab<br />

Aufenthaltsbeginn<br />

Zahlung<br />

Maßnahme<br />

Schriftlicher Antrag seitens der interessierten Gruppe an<br />

folgende Adresse: <strong>Bezirksgemeinschaft</strong> Überetsch-<strong>Unterland</strong>,<br />

Lauben 26, Neumarkt - Vermögensamt gemäß beiliegendem<br />

Vordruck Nr. 1)<br />

Bescheid seitens der Verwaltung ob das Ansuchen genehmigt<br />

oder abgelehnt wird (Vordruck Nr. 2)<br />

Übermittlung der detailierten Besucherliste (Vordruck Nr. 3)<br />

Übermittlung einer Kopie des gültigen Sanitätsausweises, der<br />

Person, die an der Verarbeitung und Herstellung von Speisen<br />

arbeitet<br />

Übermittlung der Buchungsbestätigung seitens der<br />

<strong>Bezirksgemeinschaft</strong> (Vordruck Nr. 4)<br />

und des Zimmerplans<br />

Polizeiliche Meldung an die Gemeinde Margreid (Vordruck Nr. 5)<br />

Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung<br />

1


Die <strong>Bezirksgemeinschaft</strong> ist bemüht, alle Anträge zur Benützung des Hauses zu<br />

berücksichtigen. Bei mehreren Anträgen für denselben Zeitraum wird das<br />

Einreichedatum berücksichtigt.<br />

Bei unvorhergesehener Stornierung des Aufenthaltes muß der<br />

Gruppenverantwortliche dies in jedem Fall rechtzeitig und mit Einschreibebrief der<br />

Verwaltung unverzüglich mitteilen. In diesem Fall ist eine Stornogebühr in der Höhe<br />

von 20% des vereinbarten Mietpreises zu entrichten.<br />

2. Vorgaben für die Benützung des Hauses<br />

Im Haus wird kein Küchendienst angeboten. Die Gruppen müssen selber für die<br />

Essenszubereitung bzw. für den Ankauf der Lebensmittel sorgen. Leintücher,<br />

Bettbezüge, Handtücher und Geschirrtücher müssen von den Gästen mitgebracht<br />

werden.<br />

Der/die GruppenleiterIn ist für die korrekte Nutzung des Gebäudes verantwortlich und<br />

muß folgende Verpflichtungen rigoros einhalten:<br />

1. die Beachtung der Hausordnung. Zu diesem Zweck muß eine Kopie davon<br />

ausgehändigt und vom Gruppenleiter unterzeichnet werden.<br />

2. die polizeiliche Meldung der einzelnen Gäste innerhalb von 24 Std. an die<br />

Gemeinde Margreid (Tel. 04 71/81 72 51, Fax. 04 71/81 77 88) zu übermitteln.<br />

3. Überprüfung des gesamten Inventars laut beiliegender Aufstellung bei Ankunft<br />

vor Ort und eventuelle sofortige Beanstandung bei Feststellung von Mängeln;<br />

4. Schriftliche Meldung von allfälligen Schäden bzw. von Mängeln die während<br />

des Aufenthaltes festgestellt werden sollten laut beiliegendem Vordruck Nr. 6<br />

die Kosten müssen rückvergütet werden;<br />

5. die Reinigung der Räumlichkeiten während des Aufenthaltes;<br />

6. die Gebrauchsanweisung der in der Einrichtung vorhandenen Maschinen<br />

(Küchen-bzw. Waschmaschinen u. ä.) aufmerksam zu lesen und zu befolgen<br />

und bei auftretenden Schwierigkeiten bzw. Defekten den Hausmeister<br />

unverzüglich zu benachrichtigen, der für deren Behebung sorgen muß;<br />

7. bei Ende des Aufenthaltes muß die Struktur grundgereinigt und so sauber<br />

hinterlassen werden, wie sie am Anfang vorgefunden wurde. Sämtliche<br />

geöffnete Lebensmittel und Getränke sind mitzunehmen;<br />

8. Einteilung der Gäste im Haus.<br />

2


Es wird darauf verwiesen, dass es verboten ist, Einrichtungsgegenstände bzw.<br />

Ausstattungen zu verstellen, zu verlegen oder mitzunehmen.<br />

Sollte dieses Verbot mißachtet werden, müssen entsprechend auftretende Schäden<br />

ersetzt werden.<br />

3. Tagessätze für die Benützung der Struktur<br />

Die Gruppen, die das Haus benützen, entrichten an die BZG Überetsch-<strong>Unterland</strong><br />

einen Tagessatz pro Person. Dieser Tagessatz wird jährlich vom Bezirksausschuß<br />

innerhalb März festgelegt. Die insgesamte Anzahl von 19 Besuchern pro Gruppe darf<br />

nicht überschritten werden. Die Bezahlung des Betrages erfolgt auf Grund der<br />

entsprechenden Rechnung, die bei Ankunft der Gruppe und mit Bezugnahme auf die<br />

gemeldeten Teilnehmer ausgestellt wird; pro Übernachtung und für den<br />

vorgemerkten Zeitraum.<br />

Anreise: Samstag zwischen 15 und 21 Uhr<br />

Abreise: Samstag innerhalb 12 Uhr<br />

4. Sicherheits- und sanitäre Bestimmungen<br />

a) Im „<strong>Widum</strong> <strong>Unterfennberg</strong>“ dürfen höchstens 19 Personen wohnen.<br />

b) die Person, die an der Verarbeitung und Herstellung von Speisen arbeitet, muß<br />

einen gültigen Sanitätsausweis haben.<br />

5. Anlagen zur Regelung<br />

Anlage 1) Hausordnung<br />

Vordrucke<br />

Vordruck 1: Gesuchsformular<br />

Vordruck 2: Annahme oder Ablehung von Seiten der <strong>Bezirksgemeinschaft</strong><br />

Vordruck 3: Formular Besucherliste<br />

Vordruck 4: Buchungsbestätigung<br />

Vordruck 5: Polizeiliche Meldung<br />

Vordruck 6: Schadensmeldung und Rückvergütung der Kosten<br />

Vordruck 7: Übergabeliste Schlüssel und Hausordnung<br />

3


Anlage 1)<br />

Hausordnung <strong>Widum</strong> <strong>Unterfennberg</strong><br />

Jeder Bewohner übernimmt die Verpflichtung, sich an alle Bestimmungen dieser<br />

Hausordnung zu halten.<br />

Öffnungszeiten: 1. Mai bis 31. Oktober<br />

Schließungszeiten: 1. November bis 30. April<br />

a) es ist verboten, in den Räumen Brenn- und Sprengstoffe und Materialien mit<br />

gefährlichen oder unangenehmen Ausdünstungen aufzubewahren sowie<br />

ruhestörende Apparate zu verwenden oder Apparate nachts in Betrieb zu setzen;<br />

b) es ist aus Gründen der Sicherheit verboten, Gasflaschen für Haushaltszwecke (z.<br />

B. zum Grillen) im Freien aufzubewahren, ohne die gesetzlichen<br />

Sicherheitsvorschriften einzuhalten;<br />

c) es ist verboten, Haken, Eisen, Nägel oder sonstiges an den Innen- und<br />

Aussenwänden anzubringen;<br />

d) es ist verboten, auch nur zeitweilig Wäsche oder sonstiges wie Decken,<br />

Leintücher, Bettorleger und ähnliches über die Fensterbretter zu hängen;<br />

e) es ist verboten, Pflanzen oder Blumentöpfe auf die Fensterbretter zu stellen ohne<br />

diese mit Vorrichtungen auszustatten, welche das Abtropfen sowie andere Schäden,<br />

Gefahren oder Störungen verhindern;<br />

f) es ist verboten, in den Abfluß des Abortes, der Badewannen und der<br />

Waschbecken Gegenstände zu werfen, die eine Verstopfung herbeiführen können,<br />

sowie Wasser auszuschütten und Abfälle ausserhalb der vorgesehenen<br />

Vorrichtungen wegzuwerfen;<br />

g) es ist verboten, jegliche Gegenstände aus den Fenstern zu werfen sowie Tücher<br />

oder Teppiche an der Aussenseite der Fenster zu klopfen;<br />

h) es ist verboten, im Haus Tiere jeglicher Art zu halten;<br />

i) es ist verboten, die Bewohner mit Geschrei, Klängen, Gesang und Tanz zu<br />

stören, weiters dürfen Radio- und Fernsehgeräte nur auf Zimmerlautstärke betrieben<br />

werden;<br />

j) Ruhezeiten: vor 9 Uhr, zwischen 12 und 15 Uhr und nach 22 Uhr;<br />

4


k) es ist verboten, aus irgendeinem Grund an den Wasser-, Heizungs- oder<br />

Stromzählern zu manipulieren;<br />

l) der Garten kann benutzt werden, Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden;<br />

m) bei jedem gerechtfertigten Grund müssen die Bewohner dem Hausmeister<br />

Zugang zur Wohnung und zu den jeweiligen Zimmern erlauben. Der Zugang gilt<br />

ebenso für die vom Hausmeister beauftragten Personen zur Durchführung von<br />

Arbeiten;<br />

n) der Hausmeister ist für folgende Aufgaben zuständig:<br />

1. Empfang der Gruppen<br />

2. Schlüsselübergabe bei Ankunft und –übernahme bei der Abreise<br />

3. zeigen des Hauses und Einführung zur Benutzutzung der Geräte<br />

4. Vorbereiten des Frühstücks<br />

5. Kleinankäufe tätigen<br />

6. Garten gießen<br />

7. Weiterleiten von Meldungen an die <strong>Bezirksgemeinschaft</strong><br />

8. Aushändigung von Gebrauchsmaterial<br />

9. Durchführen von kleineren Reparaturen (z. B. Austauschen von Glühbirnen).<br />

Mithilfe in der Küche und bei der Reinigung des Hauses.<br />

o) die Notrufnummern sind folgende und müssen neben dem Telefonapparat<br />

sichtbar angeschlagen werden:<br />

Feuerwehr: 115<br />

Wenn die Feuerwehr antwortet geben Sie folgende Angaben:<br />

„Brand bei <strong>Widum</strong> <strong>Unterfennberg</strong> – Gemeinde Margreid“<br />

Weisses Kreuz: 118<br />

Carabinieri Kurtatsch: 0471 - 88 01 27<br />

Polizei: 112<br />

Heizungstechniker: Hydrauliker Zemmer Tel. 0471 - 81 71 82<br />

Elektrotechniker: Pernstich – Tramin Tel. 0471 - 86 02 37<br />

Hausarzt Gemeinde Kurtatsch – Dr. Hennig: 0471 - 88 05 12<br />

Hausarzt Gemeinde Margreid – Dr. Sulzer: 0471 - 21 75 11<br />

Apotheke Kurtatsch: 0471 - 88 10 11<br />

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