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Breyer: Bürgerrechte und TKG-Novelle - Daten-Speicherung.de ...

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<strong>Breyer</strong> – <strong>Bürgerrechte</strong> <strong>und</strong> <strong>TKG</strong>-<strong>Novelle</strong> Seite 5<br />

97 Abs. 4 S. 1 <strong>TKG</strong>) keinen Gebrauch macht. Das gilt vor allem für Altk<strong>und</strong>en <strong>de</strong>r<br />

Deutschen Telekom AG, die ihren Telefonanschluss zu einer Zeit angemel<strong>de</strong>t haben,<br />

zu <strong>de</strong>r es noch kein Wahlrecht gab. Es han<strong>de</strong>lt sich also beispielsweise um Senioren.<br />

An<strong>de</strong>rs als bisher soll für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e keinen Gebrauch von seinem<br />

Wahlrecht macht, nicht mehr eine um drei Stellen gekürzte <strong>Speicherung</strong> <strong>de</strong>r gewählten<br />

Zielrufnummern erfolgen (so noch § 7 Abs. 3 TDSV) son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>ren vollständige<br />

<strong>Speicherung</strong> vorgenommen wer<strong>de</strong>n (§ 97 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 <strong>TKG</strong>). Mit dieser Än<strong>de</strong>rung<br />

macht sich <strong>de</strong>r Staat die technische Unbedarftheit <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>en, die ihr Wahlrecht nicht<br />

ausüben, zunutze. Es ist anzunehmen, dass Kriminelle stets die vollständige Löschung<br />

von Zielrufnummern mit Rechnungsversand verlangen <strong>und</strong> die Än<strong>de</strong>rung daher nur<br />

zulasten unbedarfter Bürger geht. Zur Prüfung <strong>de</strong>r Richtigkeit von Abrechnungen ist die<br />

Angabe <strong>de</strong>r letzten drei Stellen <strong>de</strong>r gewählten Rufnummern nicht erfor<strong>de</strong>rlich, weil die<br />

Verbindungskosten von diesen drei Stellen nicht abhängen.<br />

Eine weitere datenschutzrechtliche Verschlechterung durch das neue <strong>TKG</strong> liegt darin,<br />

dass <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e künftig nur die Möglichkeit hat, entwe<strong>de</strong>r die um drei Stellen gekürzte<br />

<strong>Speicherung</strong> von Zielrufnummern o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Löschung mit Versand <strong>de</strong>r Rechnung zu<br />

verlangen (§ 97 Abs. 4 S. 1 <strong>TKG</strong>). Bisher konnte bei<strong>de</strong>s kombiniert wer<strong>de</strong>n, so dass die<br />

Zielrufnummern zunächst um drei Ziffern zu kürzen <strong>und</strong> mit Rechnungsversand dann<br />

vollständig zu löschen waren. Auch die Abschaffung dieser Möglichkeit ist sachlich nicht<br />

gerechtfertigt.<br />

Darüber hinaus ist – an<strong>de</strong>rs als bisher (§ 7 Abs. 3 S. 3 TDSV) – nicht mehr ausdrücklich<br />

festgelegt, dass die <strong>Speicherung</strong> von Verkehrsdaten über das Verbindungsen<strong>de</strong> hinaus<br />

(§ 97 Abs. 3 S. 3 <strong>TKG</strong>) nur zu Nachweiszwecken für die Richtigkeit <strong>de</strong>r berechneten<br />

Entgelte erfolgen darf. Diese Än<strong>de</strong>rung könnte so interpretiert wer<strong>de</strong>n, dass die<br />

sechsmonatige <strong>Speicherung</strong> sämtlicher Verkehrsdaten zulässig sei, auch <strong>de</strong>rjenigen,<br />

<strong>de</strong>ren <strong>Speicherung</strong> nicht geeignet ist, die Richtigkeit <strong>de</strong>r berechneten Entgelte<br />

nachzuweisen (z.B. IP-Adressen). Einer solchen Interpretation steht jedoch § 97 Abs. 3<br />

S. 2 <strong>TKG</strong> entgegen, <strong>de</strong>r ausdrücklich vorsieht, dass nicht für die Berechnung <strong>de</strong>s<br />

Entgelts erfor<strong>de</strong>rliche <strong>Daten</strong> unverzüglich zu löschen sind. Angesichts <strong>de</strong>ssen kann sich<br />

§ 97 Abs. 3 S. 3 <strong>TKG</strong> – entsprechend <strong>de</strong>r bisherigen Rechtslage – nur auf die<br />

Verkehrsdaten beziehen, <strong>de</strong>ren <strong>Speicherung</strong> für die Berechnung <strong>de</strong>s Entgelts<br />

erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Insgesamt wird bei <strong>de</strong>r Diskussion um die Aufbewahrungsdauer von Verkehrsdaten<br />

verkannt, dass die <strong>Speicherung</strong> solcher <strong>Daten</strong> über das En<strong>de</strong> einer Verbindung hinaus<br />

an sich nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist. Bis zur Einführung <strong>de</strong>s digitalen Telefonnetzes Anfang <strong>de</strong>r<br />

90er Jahre sind die damalige B<strong>und</strong>espost <strong>und</strong> die Bürger ohne eine <strong>Speicherung</strong> von<br />

Verkehrsdaten ausgekommen. Es genügte damals <strong>und</strong> es wür<strong>de</strong> auch heute noch<br />

genügen, nach <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> einer je<strong>de</strong>n Verbindung die angefallenen Kosten zu ermitteln<br />

<strong>und</strong> diese <strong>de</strong>m K<strong>und</strong>enkonto zu belasten. Technisch ist dies allen Anbietern möglich<br />

<strong>und</strong> wird verbreitet bereits heute praktiziert. Ein solches Verfahren geht nicht zulasten<br />

<strong>de</strong>r Anbieter, weil <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e die Beweislast hinsichtlich <strong>de</strong>r Richtigkeit <strong>de</strong>r Abrechnung<br />

trägt, wenn er die sofortige Löschung seiner <strong>Daten</strong> wählt (§ 16 Abs. 2 TKV). Zwar kann<br />

<strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e bei sofortiger Löschung <strong>de</strong>r Verkehrsdaten die Richtigkeit <strong>de</strong>r Abrechnung<br />

<strong>de</strong>s Anbieters im Nachhinein nicht mehr nachprüfen. Es sollte aber je<strong>de</strong>m Bürger<br />

überlassen bleiben, ob ihm diese Überprüfungsmöglichkeit wichtiger ist als seine<br />

Privatsphäre. Immerhin ist es sehr unwahrscheinlich, dass Abrechnungssysteme falsch<br />

arbeiten, <strong>und</strong> bis Anfang <strong>de</strong>r 90er Jahre ist man, wie bereits erwähnt, problemlos auch<br />

ohne die <strong>Speicherung</strong> von Verkehrsdaten ausgekommen. Zu<strong>de</strong>m verhin<strong>de</strong>rt auch die<br />

Aufbewahrung von Verkehrsdaten nicht, dass das Abrechnungssystem bereits bei <strong>de</strong>r<br />

Erfassung <strong>de</strong>r einzelnen Verbindungen fehlerhaft arbeitet. Angesichts <strong>de</strong>ssen gibt es<br />

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