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Breyer: Bürgerrechte und TKG-Novelle - Daten-Speicherung.de ...

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<strong>Breyer</strong> – <strong>Bürgerrechte</strong> <strong>und</strong> <strong>TKG</strong>-<strong>Novelle</strong> Seite 11<br />

Vorratsspeicherung einen grob unverhältnismäßigen Eingriff in Art. 10 GG <strong>und</strong> in das<br />

Recht auf informationelle Selbstbestimmung <strong>de</strong>r Betroffenen dar 23 .<br />

Insoweit kann schon auf die Stellungnahme <strong>de</strong>r CDU/FDP-B<strong>und</strong>esregierung zum ersten<br />

Telekommunikationsgesetz verwiesen wer<strong>de</strong>n 24 : „Die For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrates,<br />

neben <strong>de</strong>n ‚Höchstfristen‘ auch ‚Min<strong>de</strong>stfristen‘ für die <strong>Speicherung</strong> von<br />

personenbezogenen <strong>Daten</strong> <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Telekommunikation Beteiligten vorzusehen<br />

sowie neben <strong>de</strong>n Interessen <strong>de</strong>r Unternehmen <strong>und</strong> Betroffenen auch diejenigen <strong>de</strong>r in<br />

Absatz 6 Nr. 1 genannten Stellen einzubeziehen, wird abgelehnt. Damit wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>n in §<br />

86 Abs. 1 Satz 2 normierten Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>de</strong>r Verhältnismäßigkeit, Erfor<strong>de</strong>rlichkeit <strong>und</strong><br />

Zweckbindung beim Erlaß von <strong>Daten</strong>schutzvorschriften wi<strong>de</strong>rsprochen. Die<br />

Verarbeitung von Telekommunikationsdaten ist regelmäßig auf <strong>de</strong>n betrieblich<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Zweck <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>r jeweiligen vertraglich vereinbarten<br />

Telekommunikationsdienstleistung beschränkt. Das Anliegen <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrates wür<strong>de</strong><br />

vom Ergebnis her auf eine mangels aktuellen Bedarfs unzulässige Vorratsspeicherung<br />

von <strong>Daten</strong> hinauslaufen.”<br />

Aus Sicht <strong>de</strong>r Wirtschaft ist zu beachten, dass sich alle Wirtschaftsverbän<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r<br />

Vergangenheit geschlossen gegen eine Vorratsspeicherungspflicht von Verkehrsdaten<br />

ausgesprochen haben. Eine solche Regelung hätte angesichts <strong>de</strong>r zu speichern<strong>de</strong>n<br />

<strong>Daten</strong>berge nicht vertretbare Kostenimplikationen. In <strong>de</strong>r Begründung seines<br />

Vorschlags übersieht <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrat, dass die Hauptsache <strong>de</strong>r Kosten nicht für die<br />

<strong>Speicherung</strong> <strong>de</strong>r <strong>Daten</strong> son<strong>de</strong>rn für <strong>de</strong>ren Aufbereitung, Verwaltung <strong>und</strong> Herausgabe<br />

an Behör<strong>de</strong>n anfällt. Überträgt man britische Berechnungen auf Deutschland, so drohen<br />

<strong>de</strong>r Industrie insgesamt Mehrkosten in Höhe von 200 Mio. Euro pro Jahr. Der<br />

Branchenverband VATM rechnet für die <strong>de</strong>utsche Wirtschaft gar mit jährlichen Kosten<br />

von 500 Mio. Euro 25 . Eine solche Kostenbelastung <strong>de</strong>r betroffenen Unternehmen wür<strong>de</strong><br />

Markteintrittsschwellen erhöhen, <strong>de</strong>utsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb<br />

benachteiligen <strong>und</strong> Arbeitsplätze vernichten. All dies kann nicht im Interesse <strong>de</strong>r<br />

B<strong>und</strong>esrepublik sein.<br />

Angesichts <strong>de</strong>r vielen Stimmen, die sich gegen eine Vorratsdatenspeicherungspflicht<br />

aussprechen, ist zu hoffen, dass <strong>de</strong>rartigen Plänen weiterhin entschie<strong>de</strong>n entgegen<br />

getreten wird.<br />

Patrick <strong>Breyer</strong> Fassung vom 04.08.2004<br />

23 Die Unverhältnismäßigkeit einer verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten bekräftigen<br />

u.a.: Artikel-29-Gruppe <strong>de</strong>r EU, Stellungnahme 5/2002,<br />

http://europa.eu.int/comm/internal_market/privacy/docs/wpdocs/2002/wp64_<strong>de</strong>.pdf; BITKOM,<br />

Stellungnahme zur Gesetzesinitiative <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esrates vom 31.05.2002 (BR-Drs. 275/02), 12.08.2002,<br />

www.bitkom.org/files/documents/Position_BITKOM_Vorratsdatenspeicherung_u.a._12.08.2002.pdf, 10;<br />

<strong>Daten</strong>schutzbeauftragte <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, Entschließung zur systematischen verdachtslosen<br />

<strong>Daten</strong>speicherung in <strong>de</strong>r Telekommunikation <strong>und</strong> im Internet, www.datenschutzberlin.<strong>de</strong>/doc/<strong>de</strong>/konf/64/internet.htm;<br />

Empfehlung <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments zu <strong>de</strong>r Strategie zur<br />

Schaffung einer sichereren Informationsgesellschaft durch Verbesserung <strong>de</strong>r Sicherheit von<br />

Informationsinfrastrukturen <strong>und</strong> Bekämpfung <strong>de</strong>r Computerkriminalität (2001/2070(COS)) vom<br />

06.09.2001, Dokument Nr. A5-0284/2001; Europäische <strong>Daten</strong>schutzbeauftragte,<br />

www.fipr.org/press/020911DataCommissioners.html.<br />

24 Gegenäußerung <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esregierung, BT-Drs. 13/4438, 39.<br />

25 Capital: B<strong>und</strong>esinnenminister bereitet neues Gesetz zur Terrorabwehr vor, Meldung vom 26.05.2004,<br />

www.capital.<strong>de</strong>/heft/presse/257165.html.<br />

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