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PSN-03 - psv - linz

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magazin<br />

zugskompetenz ausschließlich den Ländern<br />

verbleibt. Vielmehr ist im Wege<br />

der Auslegung („Versteinerungstheorie“)<br />

der Kompetenzartikel zu prüfen,<br />

ob ein bestimmter Gesichtspunkt –<br />

nämlich der Aspekt der Katastrophenhilfe<br />

– beim jeweiligen Kompetenztatbestand<br />

inkludiert ist.<br />

Eine Bundeskompetenz zur Katastrophenhilfe<br />

lässt sich nach herrschender<br />

Lehre beim Gesundheits- und Veterinärwesen,<br />

also vor allem bei der Bekämpfung<br />

von Seuchen, beim Verkehrswesen,<br />

also bei Bahn- und Flugzeugunglücksfällen<br />

und beim Forstwesen<br />

bejahen. Darüber hinaus liegt auch<br />

der Schwerpunkt des präventiven Katastrophenschutzes<br />

beim Bundesgesetzgeber.<br />

Hingegen gibt es im Bereich des<br />

Anlagenrechts, des Wasserrechts, insbesondere<br />

bei eingetretenem Hochwasser<br />

und im Bereich des Baurechts<br />

(mit Ausnahme von Eisenbahnanlagen,<br />

dem Bergwesen unterliegende Anlagen<br />

und Bundesstraßen), keine Kompetenz<br />

des Bundes zur Katastrophenbekämpfung,<br />

obgleich es sich beim Anlagenund<br />

Wasserrecht sowie beim Bergwesen<br />

um Bundeskompetenzen handelt.<br />

Insofern liegt der Schwerpunkt der Katastrophenhilfe<br />

und Bekämpfung bei<br />

den Ländern. Darüber hinaus erklärt<br />

Art. 10 Abs. 1 Z. 12 B-VG das „Rettungswesen“<br />

ausdrücklich zur Landeskompetenz,<br />

woraus ebenfalls allgemein<br />

abgeleitet wird, dass die Zuständigkeit<br />

zu „Hilfs- und Rettungsmaßnahmen<br />

im Katastrophenfall“ (mit den oben beschriebenen<br />

Einschränkungen) bei den<br />

Ländern liegt. Diese haben durchwegs<br />

auch Katastrophenhilfegesetze erlassen,<br />

die je nach Ausmaß der Katastrophe<br />

Bürgermeister, Bezirksverwaltungsbehörde<br />

und Landesregierung als Katastrophenschutzbehörden<br />

vorsehen, welche<br />

sich eines Katastrophenhilfsdienstes<br />

zu bedienen haben, an dem auch Bundesorgane<br />

mitwirken können.<br />

Zusammenstellung:<br />

Walter Widholm<br />

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