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PSN-03 - psv - linz

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magazin<br />

Vermeidung und Abwehr von Katastrophen<br />

verteilt sich auf alle Gebietskörperschaften.<br />

Die Leitung des Katastropheneinsatzes<br />

erfolgt im Sinne des Subsidiaritätsprinzips<br />

aufsteigend durch den<br />

Bürgermeister (in manchen Bundesländern<br />

erst nach Weisung der Bezirksverwaltungsbehörde),<br />

den Leiter der<br />

Bezirksverwaltungsbehörde oder die<br />

Landesregierung. Im föderalen österreichischen<br />

Verwaltungssystem ist aufgrund<br />

der Kompetenzverteilung darüber<br />

hinaus eine Katastrophen-Einsatzleitung<br />

auf Bundesebene nicht möglich.<br />

Die Koordination bzw. Kooperation<br />

der Bundesländer untereinander erfolgt<br />

bei Großkatastrophen auf freiwilliger<br />

Basis im Wege der Landeswarnzentralen<br />

bzw. der Landes- und Dachverbände<br />

der Einsatzorganisationen.<br />

Auf Bundesebene legt das Bundesministeriengesetz<br />

fest, dass das Bundesministerium<br />

für Inneres für die Koordination<br />

in Angelegenheiten des staatlichen<br />

Krisenmanagements und des<br />

staatlichen Katastrophenschutzmanagements<br />

sowie für die internationale Katastrophenhilfe<br />

zuständig ist. Die Koordinationszuständigkeit<br />

des BM.I umfasst<br />

demnach den Aufgabenbereich des<br />

Bundes im Krisen- und Katastrophenschutzmanagement,<br />

nicht jedoch den<br />

Aufgabenbereich der Länder. Dennoch<br />

sind die Länder in die Koordinationsstrukturen<br />

miteingebunden; die Koordination<br />

zwischen der Bundes- und<br />

Landesverwaltung im Anlassfall erfolgt<br />

jedoch großteils auf freiwilliger Basis.<br />

Von der freiwilligen Koordination zu<br />

unterscheiden sind jene Maßnahmen,<br />

die in mittelbarer Bundesverwaltung<br />

vollzogen werden. Dies sind insbesondere<br />

Schutz- und Sicherungsmaßnahmen<br />

bei radiologischen Notstandssituationen<br />

nach dem Strahlenschutzgesetz<br />

sowie Maßnahmen nach dem Epideisolierungen<br />

brandschutz<br />

gmbh<br />

Wärme-, Kälte-, Schall- und Rohrisolierungen<br />

Langwiesen 13 • A-4209 Engerwitzdorf • Tel.: +43 7235 / 50 248 • Fax: +43 7235 / 50 249<br />

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