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Planungsverband Zeitz und umgebende Gemeinden - Stadt Zeitz

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<strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong><br />

(Burgenlandkreis)<br />

Endfassung<br />

F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N<br />

PLANUNGSBÜRO<br />

ZIMMERMANN<br />

Architekten, Landschaftsarchitekten, Bauingenieure, Geographen, Agraringenieure, Bodenk<strong>und</strong>ler, Geologen, Biologen, Landschaftsökologen


Projektleiter:<br />

D. Thurn, Dipl.-Ing. (FH) Landespflege<br />

Bearbeiter:<br />

S. Haffner, Dipl.- Ing. (FH), Hochbau<br />

D. Thurn, Dipl.-Ing. (FH) Landespflege<br />

H. Meier, Dipl.-Geograph<br />

M. Unruh, Dipl.-Biologe<br />

Graphik/<br />

Layout:<br />

M. Kügler<br />

E. Wendland<br />

K. Lamottke<br />

G. Wissel<br />

Textbearbeitung/<br />

Layout:<br />

S. Reif<br />

I. Waschto<br />

C. Baumann<br />

Kretzschau, Dezember 1994<br />

ergänzt April 1996<br />

geändert Mai 1997<br />

geändert Mai 1998<br />

geändert Januar 2000<br />

i.A.....gez. Thurn...................................................<br />

D. Thurn, Dipl.-Ing. (FH) Landespflege<br />

PLANUNGSBÜRO<br />

ZIMMERMANN<br />

93049 Regensburg, Rennweg 1 Telefon 0941/36046 Telefax 36050<br />

06712 Grana/<strong>Zeitz</strong>, Hauptstraße 11 Telefon 03441/212540 Telefax 251518


INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. EINFÜHRUNG 1<br />

1.1 Anlaß <strong>und</strong> Aufgabe der Flächennutzungsplanung 1<br />

1.2 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen 2<br />

1.3 Bedeutung für den <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong><br />

<strong>Gemeinden</strong> 3<br />

1.4 Abstimmung mit den Nachbargemeinden 3<br />

2. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES 4<br />

2.1 Lage im Raum 4<br />

2.2 Planungsgebiet 4<br />

2.3 Verwaltungszuständigkeit 8<br />

2.4 Geschichtlicher Abriß 8<br />

2.5 Bevölkerung 9<br />

2.5.1 Bevölkerungsentwicklung 9<br />

2.5.2 Altersaufbau 11<br />

2.6 Erwerbs- <strong>und</strong> Wirtschaftsstruktur 12<br />

2.7 Bodennutzung 12<br />

3. ZIELE DER RAUMORDNUNG 14<br />

3.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) vom 02. Juni 1992 14<br />

3.2 Regionales Entwicklungsprogramm (REP) für den Regierungsbezirk<br />

Halle vom 30. Januar 1996 14<br />

3.3 Regionales Teilentwicklungsprogramm (TEP) für den Planungsraum<br />

Profen vom 09. Januar 1996 15<br />

3.4 Sonstige Planungen/Gutachten 15<br />

4. BESTANDSAUFNAHME 16<br />

4.1 Natürliche Gr<strong>und</strong>lagen 16<br />

4.1.1 Geologie/Geomorphologie/Boden 16<br />

4.1.2 Klima 16<br />

4.1.3 Gewässer 18<br />

4.1.4 Vegetation <strong>und</strong> Fauna 19<br />

4.2 Landschaftsökologische Einheiten 20<br />

4.3 Flächennutzung <strong>und</strong> Tendenzen 21<br />

4.3.1 Siedlung 21<br />

4.3.2 Infrastruktur 26


4.3.3 Wasserwirtschaft 31<br />

4.3.4 Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft 32<br />

4.3.5 Gewinnung von Bodenschätzen 34<br />

4.3.6 Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr 36<br />

4.4 Schutzgebiete <strong>und</strong> geschützte Objekte 36<br />

4.5 Altlasten 40<br />

5. BEWERTUNG DER FLÄCHENNUTZUNGEN UND TENDENZEN NACH § 7<br />

NATSCHG LSA AUF DER BASIS DES LANDSCHAFTSPLANES 42<br />

6. LEITBILD 45<br />

7. ENTWICKLUNGSZIELE 46<br />

7.1 Siedlung 46<br />

7.1.1 Städtebauliche Planungsaspekte 46<br />

7.1.2 Ausweisung von Kompensationsflächen für geplante<br />

Bauflächen 63<br />

7.1.3 Gemeinbedarfseinrichtungen 64<br />

7.1.4 Freiflächen 65<br />

7.2 Infrastruktur 67<br />

7.3 Wasserwirtschaft 70<br />

7.4 Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft 72<br />

7.5 Gewinnung von Bodenschätzen 74<br />

7.6 Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr 75<br />

7.7 Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege 77<br />

7.8 Altlasten 80<br />

8. QUELLENNACHWEIS 81<br />

VERZEICHNIS DER TABELLEN<br />

Tab. 1: Bevölkerungsentwicklung im Planungsgebiet 10<br />

Tab. 2: Fruchtbarkeit <strong>und</strong> Migration im Planungsgebiet 11<br />

Tab. 3: Altersstruktur, Stand 01.01.1995 (Zahlenangaben in %) 11<br />

Tab. 4: Kommunale Flächen nach Nutzungsarten in ha (Stand 1997) 13<br />

Tab. 5: Ziele des LEP 14<br />

Tab. 6: Ziele des REP 14<br />

Tab. 7: Ziele des TEP 15


Tab. 8: Geologie, Geomorphologie <strong>und</strong> Boden 17<br />

Tab. 9: Die bedeutendsten Gewässer im Planungsgebiet 18<br />

Tab. 10: Landschaftsökologische Einheiten 20<br />

Tab. 11: Gemeinbedarfseinrichtungen 22<br />

Tab. 12: Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen 24<br />

Tab. 13: Altlasten mit hohem Gefährdungspotential (Quelle:<br />

Altlastverdachtsflächenkataster des Landesamtes für<br />

Umweltschutz Sachsen-Anhalt) 41<br />

Tab. 14: Siedlungen - Flächenausweisungen Bestand 47<br />

Tab. 15: Schallpegelermittlung für Straßenverkehrsimmissionen 48<br />

Tab. 16: Bedarfsermittlung der zusätzlichen Wohnflächen 51<br />

Tab. 17: Geplante Bauflächen 56<br />

Tab. 18: Bauflächen, Gegenüberstellung Bestand <strong>und</strong> Planung<br />

(geplante Ausweisung) sowie Einwohnerberechnung 60<br />

Tab. 19: Bilanzierung der Kompensationsmaßnahmen 63<br />

Tab. 20: Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen) 100<br />

Tab. 21: Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen) 101<br />

Tab. 22: Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen) 102<br />

Tab. 23: Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen) 103<br />

Tab. 24: Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen) 104<br />

Tab. 25: Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen) 105<br />

Tab. 26: Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen) 106


Flächennutzungsplan<br />

Einführung<br />

1. EINFÜHRUNG<br />

1.1 Anlaß <strong>und</strong> Aufgabe der Flächennutzungsplanung<br />

Der Flächennutzungsplan ist Teil der gemeindlichen Bauleitplanung. Dessen Aufgabe<br />

ist es, die bauliche <strong>und</strong> sonstige Nutzung der Gr<strong>und</strong>stücke in der Gemeinde im Rahmen<br />

der bestehenden Gesetzgebung vorzubereiten <strong>und</strong> zu leiten (§ 1 (1) BauGB). Alle<br />

<strong>Gemeinden</strong> in den neuen B<strong>und</strong>esländern, die eine Fortentwicklung planen, für die zur<br />

Sicherung der städtebaulichen Ordnung die Aufstellung von Bebauungsplänen<br />

erforderlich sind, sollen bis Ende 1997 einen Flächennutzungsplan vorweisen.<br />

Am 05.09.1991 haben sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> die <strong>Gemeinden</strong> Bergisdorf, Droßdorf,<br />

Grana, Luckenau, Theißen <strong>und</strong> Nonnewitz zu dem <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>umgebende</strong>n <strong>Gemeinden</strong> zusammengeschlossen. Nach § 205 Bau GB ist diese<br />

Möglichkeit gegeben, wenn durch gemeinsam zusammengefaßte Bauleitplanung ein<br />

Ausgleich der verschiedenen Belange der beteiligten <strong>Gemeinden</strong> zu erreichen ist. Dies<br />

bedeutet, daß in einem Planungsraum derart unterschiedliche Interessenlagen<br />

bezüglich der baulichen <strong>und</strong> sonstigen Nutzung aufeinandertreffen, daß weder durch<br />

eine nachbargemeindliche Abstimmung der Bauleitpläne noch durch einen<br />

gemeinsamen Flächennutzungsplan eine sinnvolle Konzeption für die städtebauliche<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Ordnung möglich ist. Im vorliegenden Fall ergaben bzw. ergeben sich<br />

Interessenkonflikte<br />

- bei der Ausweisung von Wohn- <strong>und</strong> Mischbauflächen, Gewerblichen Bauflächen<br />

sowie von Einkaufszentren<br />

- durch die Erweiterung der Tongrube Grana (betroffen hiervon sind die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>,<br />

die Gemeinde Grana <strong>und</strong> Theißen)<br />

- durch die geplante Umgehungsstraße <strong>Zeitz</strong>/Theißen B 91/B 2<br />

- durch die Abwasserentsorgung.<br />

Der <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> tritt nach Maßgabe seiner<br />

Satzung für Aufstellung <strong>und</strong> Durchführung des Flächennutzungsplanes an die Stelle<br />

der <strong>Gemeinden</strong>. Durch eine ständige <strong>und</strong> dauerhafte Abstimmung der <strong>Gemeinden</strong> im<br />

<strong>Planungsverband</strong> konnte bzw. kann ein Ausgleich der zuvor dargestellten Interessenkonflikte<br />

erreicht werden, was letztendlich der Zweck des <strong>Planungsverband</strong>es ist.<br />

Ebenfalls am 05.09.1991 hat der <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong>,<br />

beschlossen einen Flächennutzungsplan für das gesamte ca. 6.761 ha große Planungsgebiet<br />

erstellen zu lassen. Den Auftrag erhielt am 31.05.1994 das Planungsbüro<br />

Zimmermann. In diese Planung wurde die schon erarbeiteten Vorentwürfe der Flächennutzungspläne,<br />

soweit diese in den <strong>Gemeinden</strong> vorlagen, einschließlich des Vorentwurfes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, integriert.<br />

Bisher gibt es für das Gebiet des <strong>Planungsverband</strong>es, auch nicht für die einzelnen<br />

<strong>Gemeinden</strong>, einen genehmigten Flächennutzungsplan. Damit aber existieren über diesen<br />

Raum keine flächendeckenden Aussagen über die jetzige <strong>und</strong> die von den <strong>Gemeinden</strong><br />

angestrebte zukünftige Nutzung, obwohl nach der politischen Wende schon<br />

erhebliche Nutzungsänderungen z.B. in Form von umfangreichen Baugebietsausweisungen<br />

<strong>und</strong> Gewerbeansiedlungen stattgef<strong>und</strong>en haben <strong>und</strong> der nördliche Teil des<br />

6


Flächennutzungsplan<br />

Einführung<br />

Planungsgebietes durch die Altbergbauflächen enorme Probleme aufweist. Damit in<br />

Zukunft eine geordnete städtebauliche <strong>und</strong> umweltverträgliche Entwicklung im Sinne<br />

des BauGB gewährleistet wird, ist für das Gebiet des <strong>Planungsverband</strong>es die Erstellung<br />

eines Flächennutzungsplanes erforderlich geworden, zumal für die nächste Zeit<br />

noch viele Nutzungsänderungen zu erwarten sind (u.a. Straßenneubaumaßnahmen,<br />

Siedlungserweiterungen in großem Umfang).<br />

Parallel zur Erstellung des Flächennutzungsplanes wurde vom <strong>Planungsverband</strong> die<br />

Ausarbeitung eines Landschaftsplanes beschlossen, um die in § 1(5) Nr. 7 BauGB vorgesehenen<br />

Belange des Umweltschutzes, Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege<br />

entsprechend berücksichtigen zu können <strong>und</strong> damit auch den gesetzlichen Vorschriften<br />

des NatSchG LSA Rechnung zu tragen.<br />

1.2 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage für den Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan ist das<br />

Baugesetzbuch (BauGB, insbesondere die §§ 1-7). Die Aufstellung dieser Planung<br />

obliegt der Gemeinde (§ 1 (3) BauGB).<br />

Nach § 205 (1) BauGB können sich <strong>Gemeinden</strong> zu einem <strong>Planungsverband</strong> zusammenschließen.<br />

"Der <strong>Planungsverband</strong> tritt nach Maßgabe seiner Satzung für die Bauleitplanung<br />

<strong>und</strong> ihre Durchführung an die Stelle der <strong>Gemeinden</strong>."<br />

Die rechtliche Gr<strong>und</strong>lage für den vorliegenden Flächennutzungsplan des <strong>Planungsverband</strong>es<br />

<strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> bildet das Baugesetzbuch vom 08. Dezember<br />

1986.<br />

§ 1 (4 - 6) BauGB nennt die gr<strong>und</strong>sätzlichen Anforderungen, die an Bauleitpläne gestellt<br />

werden:<br />

"Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung anzupassen"<br />

(§ 1 (4)).<br />

"Bauleitpläne sollen<br />

- eine geordnete städtebauliche Entwicklung <strong>und</strong><br />

- eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung<br />

gewährleisten <strong>und</strong><br />

- dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern <strong>und</strong><br />

- die natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen zu schützen <strong>und</strong> zu entwickeln."<br />

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen <strong>und</strong> privaten Belange zu berücksichtigen<br />

- <strong>und</strong> gegeneinander <strong>und</strong> untereinander gerecht abzuwägen. Der Flächennutzungsplan<br />

ist nach seiner Genehmigung generell von den hieran beteiligten<br />

Trägern öffentlicher Belange zu beachten (Anpassungspflicht nach § 7 BauGB - Ausnahmeregelung<br />

ist im gleichen § definiert).<br />

Die verbindliche Bauleitplanung, also der Bebauungsplan, ist aus dem Flächennutzungsplan<br />

zu entwickeln (§ 8 BauGB).<br />

Die Verpflichtung, die Belange des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landespflege bei der Bauleitplanung,<br />

hier Flächennutzungsplan, zu berücksichtigen, ist in § 1 (5) BauGB ver-<br />

7


Flächennutzungsplan<br />

Einführung<br />

ankert. Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) definiert<br />

in § 4 bis § 7 das Verhältnis der Landschaftsplanung zur Bauleitplanung. In § 7 heißt<br />

es: "Die <strong>Gemeinden</strong> erarbeiten flächenkonkrete Landschaftspläne zur Vorbereitung<br />

<strong>und</strong> Ergänzung ihrer Flächennutzungspläne. Im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan<br />

sollen sie auf den Zustand von Natur <strong>und</strong> Landschaft eingehen <strong>und</strong><br />

darlegen, wie weit Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege<br />

berücksichtigt worden sind."<br />

1.3 Bedeutung für den <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong><br />

Mit dem Flächennutzungsplan erhält der <strong>Planungsverband</strong> ein Instrument, seine Zielvorstellungen<br />

über die künftigen baulichen <strong>und</strong> sonstigen Nutzungen sowie über die<br />

vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßnahmen zum Ausdruck zu bringen <strong>und</strong><br />

durchzusetzen. Weiterhin dient er der Koordination <strong>und</strong> Abstimmung von Fachplanungen<br />

sowie der Formulierung der gemeindlichen Interessenlage gegenüber den Trägern<br />

öffentlicher Belange.<br />

Im vorliegenden Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gebiet des Planungverbandes<br />

die sich aus der beabsichtigten Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung<br />

nach den voraussehbaren Bedürfnissen der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> der sie <strong>umgebende</strong>n<br />

<strong>Gemeinden</strong> für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahre in den Gr<strong>und</strong>zügen dargestellt.<br />

1.4 Abstimmung mit den Nachbargemeinden<br />

Gemäß § 2 (2) BauGB sind die Bauleitpläne <strong>und</strong> damit auch die Flächennutzungspläne<br />

benachbarter <strong>Gemeinden</strong> aufeinander abzustimmen.<br />

Der <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> ist gegenwärtig von 17 eigenständigen<br />

<strong>Gemeinden</strong> umgeben. (Näheres hierzu siehe Kapitel 2.2 Planungsgebiet).<br />

Zwei dieser <strong>Gemeinden</strong> Döschwitz <strong>und</strong> Göbitz, besitzen genehmigte Flächennutzungspläne.<br />

Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wurden alle, im Kapitel 2.2 genannten Nachbargemeinden,<br />

beteiligt. Größere Probleme ergaben sich hierbei nicht, zumal die<br />

flächenübergreifenden Planungen wie die Ortsumgehung <strong>Zeitz</strong>/Theißen (B 91/B 2)<br />

oder das Zentralklärwerk <strong>Zeitz</strong> in Göbitz während der hierfür erforderlichen Verfahren<br />

abgestimmt wurden.<br />

Die mit der Gemeinde Tröglitz zu entwickelnden grenzüberschreitenden Planungen<br />

(u.a. Ostumgehung <strong>Zeitz</strong> bzw. Ortsumgehung Kloster Posa / Hainichen, Eignungsflächen<br />

für Windenergieanlagen) sind im Rahmen der Erstellung der entsprechenden<br />

Flächennutzungspläne abgeglichen worden <strong>und</strong> haben im vorliegenden Flächennutzungsplan<br />

des <strong>Planungsverband</strong>es ihren Niederschlag gef<strong>und</strong>en.<br />

8


Flächennutzungsplan<br />

Beschreibung des Planungsgebietes<br />

2. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES<br />

2.1 Lage im Raum<br />

Das Planungsgebiet liegt ca. 16 km nördlich von Gera <strong>und</strong> ca. 38 km südlich von<br />

Leipzig im Land Sachsen-Anhalt nahe der Grenze zu Thüringen <strong>und</strong> Sachsen (siehe<br />

Übersichtskarten). Es befindet sich im östlichen Teil des Burgenlandkreises (Altkreis<br />

<strong>Zeitz</strong>). Seine Gemarkungsgröße beträgt 6.761 ha. Die Höhenlage des Bearbeitungsraumes<br />

bewegt sich zwischen 143,5 m üNN in der Elsteraue nordöstlich Zangenberg<br />

<strong>und</strong> 283,6 m üNN auf der Hochebene südlich Droßdorf nahe B 2.<br />

Verkehrstechnisch ist das Planungsgebiet durch die B<strong>und</strong>esautobahnen A 9 Nürnberg-<br />

Berlin - Anschlußstelle Naumburg -, Entfernung ca. 14 km <strong>und</strong> - Anschlußstelle<br />

Weißenfels -, Entfernung ca. 13 km <strong>und</strong> an die A 4 Dresden-Eisennach - Anschlußstelle<br />

Gera -, Entfernung ca. 20 km sowie durch die B<strong>und</strong>esstraßen B 2, B 91 <strong>und</strong><br />

B 180 an das überregionale Straßennetz angeb<strong>und</strong>en. Auch an das überregionale<br />

Schienennetz besteht über die Hauptbahnstrecke Leipzig-Gera ein direkter Anschluß.<br />

Daneben verbinden Eisenbahnstrecken den <strong>Planungsverband</strong> noch mit Naumburg,<br />

Weißenfels <strong>und</strong> Altenburg. Der Flughafen Leipzig-Schkeuditz befindet sich in einer<br />

Entfernung von ungefähr 50 km von <strong>Zeitz</strong>. Er ist über die B 91 <strong>Zeitz</strong>-Weißenfels <strong>und</strong><br />

die Autobahnanschlußstelle Weißenfels zu erreichen.<br />

2.2 Planungsgebiet<br />

Der <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> besteht aus folgenden eigenständigen<br />

Kommunen:<br />

- <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> mit den <strong>Stadt</strong>teilen Rasberg, Aue, Aylsdorf, Hainichen einschließlich<br />

dem seit 1. Juli 1994 eingemeindeten Zangenberg<br />

- Bergisdorf mit den Ortsteilen Bergisdorf, Golben, Großosida<br />

- Droßdorf mit den Ortsteilen Droßdorf, Rippicha, Frauenhain, Zetzschdorf, Röden,<br />

Kuhndorf<br />

- Grana mit den Ortsteilen Grana, Kleinosida, Salsitz, Mannsdorf<br />

- Nonnewitz mit den Ortsteilen Nonnewitz, Nixditz, Bröditz, Unterschwöditz<br />

- Theißen mit den Ortsteilen Theißen <strong>und</strong> Reußen<br />

- Luckenau mit den Ortsteilen Luckenau, Weidau<br />

An das Planungsgebiet grenzen im Westen die <strong>Gemeinden</strong> Breitenbach, Haynsburg,<br />

Wetterzeube, Droßig, Kretzschau, Döschwitz, im Norden Trebnitz, Deuben, Döbris, im<br />

Osten Bornitz, Göbitz, Tröglitz, Würchwitz, Geußnitz, im Süden Wittgendorf, Heuckewalde<br />

<strong>und</strong> Schellbach.<br />

9


Flächennutzungsplan<br />

Beschreibung des Planungsgebietes<br />

Kommunale Übersichtskarte M 1 : 100.000<br />

10


Flächennutzungsplan<br />

Beschreibung des Planungsgebietes<br />

Übersichtskarte Flächenutzungsplan <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

11


Flächennutzungsplan<br />

Beschreibung des Planungsgebietes<br />

Übersichtskarte des Planungsgebietes M 1 : 40.000<br />

12


Flächennutzungsplan<br />

Beschreibung des Planungsgebietes<br />

2.3 Verwaltungszuständigkeit<br />

Die im <strong>Planungsverband</strong> zusammengeschlossenen Kommunen gehören unterschiedlichen<br />

Verwaltungsgemeinschaften an:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

- eigene Verwaltung<br />

Droßdorf<br />

- Verwaltungsgemeinschaft Schnaudertal<br />

Bergisdorf/Grana<br />

- Verwaltungsgemeinschaft Droßiger-<strong>Zeitz</strong>er Forst<br />

Theißen, Luckenau, Nonnewitz - Verwaltungsgemeinschaft Maibach-Nödlitztal<br />

Die übergeordneten Verwaltungszuständigkeiten sind:<br />

- Burgenlandkreis (Landratsamt Naumburg)<br />

- Regierungsbezirk Halle (Regierungspräsidium)<br />

- Land Sachsen-Anhalt (Ministerien).<br />

2.4 Geschichtlicher Abriß<br />

Steinzeit F<strong>und</strong>e aus dieser Zeit bei der Schneidermühle <strong>und</strong> bei Kleinosida-Salsitz<br />

lassen auf eine uralte Besiedlung des Planungsgebietes schließen<br />

6. Jh. Slawische Landnahme; Bau einer mächtigen Gauburg auf dem östlich von<br />

<strong>Zeitz</strong> aufragenden Bergsporn Posa<br />

967 <strong>Zeitz</strong> wird erstmals in der Urk<strong>und</strong>e von Ravenna als "Cici" erwähnt<br />

968 <strong>Zeitz</strong> wird zum Bischofssitz <strong>und</strong> zur Mark (Grenzbezirk) erhoben<br />

976 Grana <strong>und</strong> Zangenberg werden erstmals urk<strong>und</strong>lich genannt<br />

1028 Verlegung des Bischofssitzes von <strong>Zeitz</strong> nach Naumburg<br />

12. Jh. Errichtung des Klosters Posa auf gleichnamigen Bergsporn; Entstehung der<br />

Oberstadt von <strong>Zeitz</strong> mit Markt; erste urk<strong>und</strong>liche Erwähnung von Salsitz<br />

<strong>und</strong> Theißen (Tysa = Eibe); auch die Dörfer Mannsdorf, Golben, Klein<strong>und</strong><br />

Großosida dürften um diese Zeit schon bestanden haben<br />

13. Jh. Ende des Jh. Verlegung der Residenz der Bischöfe von Naumburg nach<br />

<strong>Zeitz</strong><br />

1429/30 Hussiten verwüsten die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

16. Jh. Reformation in <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Umgebung; bis Mitte des Jh. herrschte der letzte<br />

Bischof des Bistums Naumburg - <strong>Zeitz</strong><br />

1657 Bereich um <strong>Zeitz</strong> gehört zum Herzogtum Sachsen-<strong>Zeitz</strong>; Beginn mit dem<br />

Bau des heute noch bestehenden barocken Schloßes Moritzburg<br />

1663 Herzog Moritz verlegt seine Residenz von Naumburg nach <strong>Zeitz</strong><br />

1718 Auflösung des Herzogtumes; Vereinigung des Gebietes von <strong>Zeitz</strong> mit Kursachsen<br />

1815 Eingliederung des Stiftes Naumburg-<strong>Zeitz</strong> zu Preußen; Bildung des Landkreises<br />

<strong>Zeitz</strong>, der dem Regierungsbezirk Merseburg unterstand<br />

1859 Einweihung der Eisenbahnstrecke Weißenfels-<strong>Zeitz</strong>-Gera; danach Beginn<br />

des industriellen Aufschwunges des Planungsgebietes, besonders der der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> sowie der <strong>Gemeinden</strong> Grana, Luckenau, Theißen, Zangenberg;<br />

während Theißen <strong>und</strong> Luckenau total vom Bergbau geprägt werden,<br />

bestimmen die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> v.a. Ziegelei-, Lehm- <strong>und</strong> Tongrubenbetriebe,<br />

klavierherstellende Fabriken, Kinderwagen- <strong>und</strong> Maschinenbauindustrie, Eisengießerei<br />

<strong>und</strong> die <strong>Zeitz</strong>er Zuckerfabrik<br />

1949 Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)<br />

13


Flächennutzungsplan<br />

Beschreibung des Planungsgebietes<br />

1952 Durchführung einer Kreisreform, so daß der Landkreis <strong>Zeitz</strong> in der heutigen<br />

Form des Altkreises <strong>Zeitz</strong> entstand; der Landkreis <strong>Zeitz</strong> bildete den südlichsten<br />

Teil des Bezirkes Halle<br />

1989 Politische Wende<br />

1990 Vereinigung der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland mit der Deutschen Demokratischen<br />

Republik; Bildung des Landes Sachsen-Anhalt, zu dem auch der<br />

Landkreis <strong>Zeitz</strong> gehörte<br />

1991 Gründung des <strong>Planungsverband</strong>es <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong><br />

1994 Auflösung des Landkreises <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Vereinigung mit den Landkreisen<br />

Naumburg <strong>und</strong> Nebra zum Burgenlandkreis mit Sitz in Naumburg.<br />

2.5 Bevölkerung<br />

Die Daten sind überwiegend aus den statistischen Berichten des Statistischen Landesamtes<br />

Sachsen-Anhalt entnommen. Weiterhin wurden Angaben vom Landratsamt des<br />

Burgenlandkreises <strong>und</strong> von den Gemeindeverwaltungen verwendet.<br />

2.5.1 Bevölkerungsentwicklung<br />

Einen Überblick über die Entwicklung der Einwohnerzahlen des <strong>Planungsverband</strong>es<br />

<strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> sowie des Landkreises <strong>Zeitz</strong> gibt die nachfolgende<br />

Tabelle.<br />

Hieraus kann entnommen werden, daß seit 1956 im Landkreis einschließlich der <strong>Gemeinden</strong><br />

im <strong>Planungsverband</strong> ein deutlicher <strong>und</strong> stetiger Bevölkerungsrückgang bis<br />

heute zu verzeichnen war. Dagegen stieg die Einwohnerzahl der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> kontinuierlich<br />

bis 1970 an. Erst ab diesem Zeitpunkt ist auch hier eine erhebliche Bevölkerungsabnahme<br />

zu beobachten.<br />

Die höchsten Bevölkerungsverluste sind nach der Wiedervereinigung der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland mit der Deutschen Demokratischen Republik festzustellen, da auf<br />

Gr<strong>und</strong> der Umstrukturierung der Wirtschaft <strong>und</strong> des Wegfalls der osteuropäischen<br />

Märkte die industrielle Produktion auf ein äußerst niedriges Niveau zusammengeschrumpft<br />

ist. Eine entsprechend hohe Arbeitslosigkeit muß daher heute im Planungsgebiet<br />

beklagt werden. Die aus Tabelle 1 seit 1990 zu entnehmende starke Bevölkerungsabnahme<br />

ist bedingt durch die enormen Wanderungsverluste <strong>und</strong> durch<br />

den Gestorbenenüberschuß. Dieser Sachverhalt kann aus Tabelle 2 ersehen werden.<br />

Gegenwärtig ist eine Prognose zur Bevölkerungsentwicklung für den <strong>Planungsverband</strong><br />

<strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> kaum möglich. Für die Laufzeit der vorliegenden<br />

Planung (15 Jahre) kann nach der jetzigen wirtschaftlichen Situation von einer<br />

weiteren Abnahme der Einwohnerzahlen bis maximal einer stagnierenden Bevölkerungsentwicklung<br />

ausgegangen werden.<br />

Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte im <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong><br />

<strong>Gemeinden</strong> beträgt bei 40.613 Einwohnern (1998) <strong>und</strong> 6.761 ha Fläche ca. 601 Einwohner<br />

pro km 2 <strong>und</strong> ist somit ausgesprochen hoch (Burgenlandkreis 1997: 143<br />

E/km 2 ).<br />

14


Flächennutzungsplan Beschreibung des Planungsgebietes<br />

Tab. 1: Bevölkerungsentwicklung im Planungsgebiet<br />

Monat/<br />

Jahr<br />

<strong>Planungsverband</strong><br />

<strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong><br />

umliegende <strong>Gemeinden</strong><br />

Altkreis <strong>Zeitz</strong> Bergisdorf Droßdorf Grana Luckenau Nonnewitz Theißen <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

einschl.<br />

Zangenberg<br />

EW % EW % EW % EW % EW % EW % EW % EW % EW %<br />

Jan. 1956 57296 101053 696 880 1814 1820 1905 3748 46433<br />

Jan. 1962 56812 -0,84 97338 -3,60 617 -11,35 747 -15,11 1606 -11,47 1656 -9,01 1604 -15,80 3531 -5,79 47051 +1,33<br />

Jan. 1970 57076 -0,38 94818 -6,17 569 -18,25 708 -19,55 1421 -21,66 1645 -9,62 1505 -21,00 3483 -7,07 47745 +2,83<br />

Jan. 1980 51960 -9,31 83272 -17,59 490 -29,60 557 -36,70 1112 -38,70 1128 -38,02 1124 -41,00 2720 -27,43 44829 -3,45<br />

Jan. 1990 46655 -18,57 74433 -26,34 401 -42,39 644 -26,82 869 -52,09 894 -50,88 967 -49,24 2292 -38,85 40588 -12,59<br />

Jan. 1991 45636 -20,35 - - 401 -42,39 628 -28,64 909 -49,89 862 -52,64 937 -50,81 2244 -40,12 39655 -14,60<br />

Jan. 1992 44934 -21,58 - - 408 -41,38 639 -27,39 916 -49,50 835 -54,12 948 -50,24 2232 -40,45 38956 -16,10<br />

Jan. 1993 44601 -22,16 72071 -28,68 430 -38,22 638 -27,50 941 -48,13 845 -53,57 940 -50,66 2227 -40,58 38580 -16,91<br />

Jan 1994 43843 -23,48 - - 440 -36,78 655 -25,57 953 -47,46 838 -53,96 960 -49,61 2168 -42,16 37829 -18,53<br />

Jan. 1995 43005 -24,94 - - 427 -37,21 667 -24,20 942 -48,07 789 -56,65 955 -49,87 2129 -43,20 37086 -20,13<br />

Jan. 1996 42128 -26,47 - - 434 -37,64 685 -22,16 898 -50,50 781 -57,09 913 -52,07 2144 -42,80 36273 -21,88<br />

Jan. 1997 41286 -27,94 67995 -32,71 441 -36,64 709 -19,43 885 -51,21 775 -57,42 900 -52,76 2209 -41,06 35367 -23,83<br />

Jan. 1998 40613 -29,12 - - 427 -38,65 730 -17,04 846 -53,36 766 -57,91 917 -51,86 2182 -41,78 34745 -25,17<br />

Hinweis: Die Prozentzahlen sind auf das Basisjahr 1956 bezogen<br />

15


Flächennutzungsplan Beschreibung des Planungsgebietes<br />

Tab. 2: Fruchtbarkeit <strong>und</strong> Migration im Planungsgebiet<br />

Jahr<br />

Einwohner<br />

01.01 Geborene Gestorbene nat. Saldo Zuzug Wegzug<br />

Migrationsaldo<br />

Saldo<br />

insgesamt<br />

Einwohner<br />

31.12<br />

1990 46.655 406 657 - 251 84 852 - 768 - 1.019 45.636<br />

1991 45.636 252 700 - 448 1.024 1.278 - 254 - 702 44.934<br />

1992 44.934 236 655 - 419 940 854 + 86 - 333 44.601<br />

1993 44.601 194 637 - 443 820 1.135 - 315 - 758 43.843<br />

1994 43.843 193 652 - 459 1.117 1.496 - 379 - 838 43.005<br />

1995 43.005 177 667 - 490 1.542 1.929 - 387 - 877 42.128<br />

1996 42.128 240 606 - 366 1.551 2.027 - 476 - 842 41.286<br />

1997 41.286 274 552 - 278 1.652 2.047 - 395 - 673 40.613<br />

2.5.2 Altersaufbau<br />

Tab. 3: Altersstruktur, Stand 01.01.1995 (Zahlenangaben in %)<br />

Beim unten dargestellten Vergleich der Altersstruktur fällt der überdurchschnittlich hohe Anteil von älteren Jahrgängen (65 Jahre <strong>und</strong> älter) im Planungsgebiet besonders auf. Diese<br />

"Überalterung" der Bevölkerung wird nach Prognosen des Landratsamtes des Burgenlandkreis in Zukunft noch weiter zunehmen.<br />

Alter Land Regierungsbezirk Halle Burgenlandkreis<br />

<strong>Planungsverband</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong><br />

<strong>Gemeinden</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> einschl.<br />

Zangenberg<br />

Sonstige <strong>Gemeinden</strong><br />

im <strong>Planungsverband</strong><br />

unter 5 Jahre 4,8 4,7 3,3 3,2 3,1 3,2<br />

5 - 15 Jahre 13,2 13,0 13,1 11,9 11,8 12,9<br />

15 - 25 Jahre 11,7 11,8 11,2 10,4 10,4 10,4<br />

25 - 40 Jahre 23,2 22,7 22,6 21,6 21,3 22,4<br />

40 - 65 Jahre 32,6 33,0 33,1 34,2 34,5 33,8<br />

65 Jahre <strong>und</strong> älter 14,5 14,8 16,7 18,7 18,9 17,3<br />

16


Flächennutzungsplan<br />

Beschreibung des Planungsgebietes<br />

2.6 Erwerbs- <strong>und</strong> Wirtschaftsstruktur<br />

Leider liegen derzeit vom <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> keine<br />

statistischen Angaben zur Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Arbeitsstätten sowie<br />

Pendlerbewegungen vor.<br />

Bis 1990 war der größte Teil der Bevölkerung des <strong>Planungsverband</strong>es in der Industrie<br />

tätig. Die Mehrzahl der Arbeitsplätze stellten die Betriebe Zemag, Zekiwa, Wäscheunion,<br />

Zuckerfabrik, <strong>Zeitz</strong>er Lederwaren, Zetti, Piano-Union, Ogis sowie das Stahlwerk<br />

Rasberg. Daneben verdienten viele Bürger ihren Lebensunterhalt noch im Hydrierwerk<br />

bei Tröglitz <strong>und</strong> im Braunkohlenwerk Deuben. Auch der Dienstleistungssektor bot den<br />

Einwohnern eine Anzahl von Arbeitsplätzen. Demgegenüber spielte bzw. spielt die<br />

Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft für die Erwerbsstruktur nur eine geringe Rolle.<br />

Infolge der wirtschaftlichen Umstrukturierung kam es zu einem gewaltigen Strukturbruch<br />

im industriellen Bereich, der mit einem massiven Produktionsrückgang <strong>und</strong> damit<br />

Arbeitskräfteabbau verb<strong>und</strong>en war. Die heutige Wirtschaftsstruktur wird durch folgende<br />

Bereiche geprägt:<br />

- Schwermaschinen- <strong>und</strong> Anlagenbau<br />

- Kinder- <strong>und</strong> Puppenwagenproduktion<br />

- Zuckerrüben-, Obst- <strong>und</strong> Gemüseverarbeitung <strong>und</strong> Nahrungsgüterwirtschaft<br />

- Logistik <strong>und</strong> Großhandel<br />

- Bau (Tief- <strong>und</strong> Hochbau, Baustoffherstellung)<br />

Der Dienstleistungssektor dürfte zur Zeit die meisten Arbeitsplätze zur Verfügung stellen<br />

<strong>und</strong> auch weiterhin als größter "Arbeitgeber" in Erscheinung treten. In Zukunft ist<br />

mit der Ansiedlung von kleineren <strong>und</strong> mittelständischen Unternehmen zu rechnen.<br />

2.7 Bodennutzung<br />

Laut Statistischem Landesamt Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Landratsamt des Burgenlandkreises<br />

werden im Planungsgebiet noch ca. 70 % der Fläche landwirtschaftlich genutzt.<br />

Weitere Angaben zur Bodennutzung können aus der nachfolgenden Tabelle entnommen<br />

werden.<br />

17


Flächennutzungsplan Beschreibung des Planungsgebietes<br />

Tab. 4: Kommunale Flächen nach Nutzungsarten in ha (Stand 1997)<br />

Nutzung 1 2 3 4 Σ 1 - 4 5 6 7 8 Σ 1 - 8<br />

Kommune Ackerland Grünland Gartenland Obstanbau Landwirtsch.<br />

Nutzfläche<br />

Forstflächen Ödland/<br />

Abbauflächen<br />

Wasserflächen mit<br />

Uferbereichen<br />

Siedlungs- <strong>und</strong><br />

Verkehrsflächen<br />

Gesamte<br />

Flächen<br />

<strong>Planungsverband</strong><br />

3700<br />

(78,6 %)<br />

499<br />

(10,5 %)<br />

437<br />

(9,2 %)<br />

80<br />

(1,7 %)<br />

4.716<br />

(69,7 %)<br />

451<br />

(6,6 %)<br />

151<br />

(2,2 %)<br />

164<br />

(2,4 %)<br />

1278<br />

(19,1 %)<br />

6760<br />

(100 %)<br />

Bergisdorf 479 71 24 --- 574 20 21 9 39 663<br />

Droßdorf 705 139 22 5 871 84 7 4 70 1036<br />

Grana 547 41 34 13 635 40 23 23 78 799<br />

Luckenau 352 16 26 --- 394 127 42 67 61 691<br />

Nonnewitz 372 30 17 1 420 75 6 2 69 572<br />

Theißen 325 15 29 1 370 15 23 19 109 536<br />

<strong>Zeitz</strong> 920 187 285 60 1452 90 29 40 852 2463<br />

18


Flächennutzungsplan<br />

Ziele der Raumordnung<br />

3. ZIELE DER RAUMORDNUNG<br />

3.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) vom 02. Juni 1992<br />

Tab. 5:<br />

Ziele des LEP<br />

Ziele der Raumordnung zur Landesentwicklung<br />

Zentrale Orte<br />

Vorranggebiete <strong>und</strong> Vorrangstandorte<br />

(Gebiete u. Standorte,<br />

die eine Aufgabe vorrangig vor anderen<br />

Aufgaben zu erfüllen haben)<br />

Vorsorgegebiete (Gebiete, die für<br />

die langfristige räuml. <strong>und</strong> strukturelle<br />

Entwicklung von besonderer<br />

Bedeutung sind)<br />

Mittelzentrum <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> - hier sind Einrichtungen bereitzustellen, die zur Deckung des gehobenen<br />

Bedarfs dienen; entsprechend ihrer Funktion sind die Zentralen Orte Schwerpunkte für die Bereitstellung<br />

von Flächen für Industrie- <strong>und</strong> Gewerbeansiedlung, zur Verbesserung der wirtschaftlichen<br />

Infrastruktur sowie der beruflichen Aus- <strong>und</strong> Fortbildung<br />

Wiederherzustellender Landschaftsteil "die Bergbaulandschaften <strong>und</strong> auslaufenden Braunkohlebergbaue<br />

<strong>Zeitz</strong> / Hohenmölsen" - der nördliche Bereich des <strong>Planungsverband</strong>es (<strong>Gemeinden</strong><br />

Luckenau, Theißen <strong>und</strong> Nonnewitz auf Gr<strong>und</strong> der Bergbautätigkeit <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />

landschaftlichen Beeinträchtigungen)<br />

Vorsorgegebiet für Wassergewinnung "Naumburger Mulde / Weißenfels / <strong>Zeitz</strong> / Schmöllner Buntsandsteinplatte"<br />

- Planungsgebiet südlich der B 180<br />

Verkehr Schienenverkehr: Erreichbarkeit der Mittelzentren ist zu verbessern; Haupteisenbahnstrecken:<br />

Gera-<strong>Zeitz</strong>-Leipzig <strong>und</strong> <strong>Zeitz</strong>-Weißenfels<br />

Straßenverkehr:<br />

Ausbau der B 91 Halle-Merseburg-<strong>Zeitz</strong>-Gera; Hauptverkehrsstraßen<br />

von überregionaler Bedeutung: B 2 Leipzig-<strong>Zeitz</strong>-Gera, B 91 Weißenfels-<strong>Zeitz</strong>,<br />

B 180 Altenburg-<strong>Zeitz</strong>-Naumburg<br />

Öffentl. Personenverkehr: in allen Teilen des Landes ist eine angemessene Bedienung anzustreben;<br />

Bussysteme sollen auf die Haltepunkte des Schienenverkehrs <strong>und</strong><br />

auf die zentralen Orte ausgerichtet werden<br />

3.2 Regionales Entwicklungsprogramm (REP) für den Regierungsbezirk Halle<br />

vom 30. Januar 1996<br />

Tab. 6:<br />

Ziele des REP<br />

Ziele der Raumordnung zur Regionalentwicklung<br />

Vorranggebiete/ -standorte a) für Landwirtschaft: Gebiete um Nonnewitz <strong>und</strong> Theißen<br />

b) für Erholung: Bereich des Kuhndorftales bei <strong>Zeitz</strong><br />

c) für Wassergewinnung: Maßnitz bei <strong>Zeitz</strong><br />

d) für Hochwasserschutz: Weiße Elsteraue<br />

e) für großflächige Industrieansiedlungen: <strong>Zeitz</strong>: Tröglitz<br />

Regional bedeutsame Standorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung: Abwasserbehandlungsanlage Göbitz bei <strong>Zeitz</strong><br />

Vorsorgegebiete a) für Erholung: Gebiet Kretzschau-Luckenau-Gladitz (Tagebaurestlochseen südl.<br />

Maibach)<br />

b) für Natur <strong>und</strong> Landschaft: Kuhndorftal, Elsteraue, Aga-Elstertal<br />

c) für Aufforstungen: südl. von Zangenberg im Anschluß an bestehende Waldflächen<br />

(Tiergarten), südl. <strong>Zeitz</strong>-Bergsiedlung im Anschluß an vorhandene<br />

Waldfläche (Knittelholz), Flächen nordöstl. von Gladitz im Anschluß<br />

an bestehende Waldflächen (südl. Neue Sorge)<br />

Verkehr Schienenverkehr: Haupteisenbahnstrecke <strong>Zeitz</strong>-Weißenfels; Erhaltung bzw. Ausbau<br />

der regional bedeutenden Strecken <strong>Zeitz</strong>-Osterfeld <strong>und</strong> <strong>Zeitz</strong>-<br />

Meuselwitz-Altenburg<br />

Straßenverkehr:<br />

Ausbau wichtiger Straßen zur Wirtschaftsförderung: B 91 Halle-<br />

Merseburg-<strong>Zeitz</strong>/B 2 <strong>Zeitz</strong>-Gera; Ausbau der B 180, Ausbau der<br />

Ortsumgehung <strong>Zeitz</strong>/Theißen B 91/B 2/B 180<br />

19


Flächennutzungsplan<br />

Ziele der Raumordnung<br />

3.3 Regionales Teilentwicklungsprogramm (TEP) für den Planungsraum Profen<br />

vom 09. Januar 1996<br />

Tab. 7:<br />

Ziele des TEP<br />

Ziele der Raumordnung zur Entwicklung des Planungsraumes<br />

Zentralörtliche Funktionen im<br />

Bereich der öffentlichen Verwaltung<br />

Vorranggebiete<br />

Vorrangstandorte<br />

Gemeinde Theißen (Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Maibach-Nödlitztal)<br />

a) für Natur <strong>und</strong> Landschaft: Kippe Nonnewitz, nordwestlich Theißen (Tiefbaubereich Grube<br />

Paul II), Maibachtal zwischen Nonnewitz <strong>und</strong> Unterschwöditz, LSG<br />

Elsteraue nordöstl. von <strong>Zeitz</strong><br />

b) für Landwirtschaft: Gebiet um Würchwitz, Langendorf, Nonnewitz <strong>und</strong> Theißen; insbesondere<br />

um Theißen betrifft dies Flächen mit hoher Bonität auf gewachsenen<br />

Böden<br />

c) für Wassergewinnung: Wasserschutzgebiet Maßnitz bei <strong>Zeitz</strong><br />

d) für Hochwasserschutz: Gebiete der Flußniederungen der Weißen Elster im Raum <strong>Zeitz</strong>-<br />

Profen<br />

für großflächige Industrieansiedlungen: <strong>Zeitz</strong>-Tröglitz<br />

Regional bedeutsame Standorte a) für Gewerbe: Altindustriestandorte Theißen<br />

b) für sonstige Anlagen: Förderturm Paul II, Brikettfabrik <strong>Zeitz</strong><br />

Vorsorgegebiete<br />

a) für Natur <strong>und</strong> Landschaft: Elsteraue, Maibachtal im Raum Trebnitz, Luckenau, Reußen-<br />

Kretzschau (einschließlich aller Tagebaurestlochseen)<br />

b) für Aufforstungen: Flächen nordöstl. von Gladitz im Anschluß an bestehende Waldflächen,<br />

Aufforstungen südl. von Zangenberg im Anschluß an bestehende<br />

Waldflächen, Altkippe Pirkau <strong>und</strong> Teilbereich der Außenkippe<br />

Pirkau, Teilflächen ehem. Abbaugebiete - südl. <strong>und</strong> westl.<br />

Luckenau/Reußen, östl. Nonnewitz -; Teilflächen in der Elsteraue<br />

c) für Erholung: Gebiet Kretzschau-Luckenau-Gladitz<br />

Verkehr Straßenverkehr: Neubau der B 2 zwischen <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Profen (Ortsumgehung Theißen/<br />

Zangenberg), Aus- <strong>und</strong> teilweise Neubau der L 191 Hohenmölsen-<br />

Theißen, Neu- <strong>und</strong> Ausbau der Straße zwischen B 2-Maßnitz-L 193<br />

(Anbindung <strong>Zeitz</strong>er Industriepark)<br />

Rad-/Wanderwege: Entwicklung/Ausbau der Strecken <strong>Zeitz</strong>-Profen, <strong>Zeitz</strong>-Teuchern,<br />

Zangenberg-Nonnewitz-Mondsee, Nonnewitz-Restsee Schwerzau,<br />

<strong>Zeitz</strong> Osterfeld, Lehr- <strong>und</strong> Informationspfad "Mitteldeutscher Umwelt<strong>und</strong><br />

Technikpark"<br />

vorrangige Sanierungsobjekte a) bergbauliche Deponien: Restloch Luckenau - SO<br />

b) Altindustriestandorte: Hydrierwerk <strong>Zeitz</strong>, Altindustriestandorte Theißen<br />

c) ehem. untertätige Abbaugebiete: Raum Theißen-<strong>Zeitz</strong>-Luckenau-Trebnitz<br />

3.4 Sonstige Planungen/Gutachten<br />

Strukturkonzept für den Großraum Halle-Leipzig vom 12.05.1995 (grenzüberschreitende<br />

Regionalplanung)<br />

In diesem Konzept sind für das Planungsgebiet die zuvor aufgeführten Ziele der<br />

Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung (LER, REP, TEP) ohne Veränderungen eingearbeitet,<br />

sodaß im Rahmen des Flächennutzungsplanes hierauf nicht weiter eingegangen<br />

wird.<br />

20


Flächennutzungsplan<br />

Bestandsaufnahme<br />

4. BESTANDSAUFNAHME<br />

4.1 Natürliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Die nachfolgenden Erläuterungen stellen eine Kurzfassung der im Landschaftsplan<br />

des <strong>Planungsverband</strong>es <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> ausführlich beschriebenen<br />

Natürlichen Gr<strong>und</strong>lagen dar. Detaillierte Informationen hierzu sind deshalb aus dem<br />

entsprechenden Landschaftsplan, Kapitel 4 zu entnehmen.<br />

4.1.1 Geologie/Geomorphologie/Boden<br />

Das Planungsgebiet südlich der Weißen Elster gehört nach der naturräumlichen Gliederung<br />

von Deutschland (MEYNEN & SCHMITTHÜSEN) zur Saale-Elster-Sandsteinplatte.<br />

Der nördliche Bereich zählt demnach zum Altenburg-<strong>Zeitz</strong>er-Lößgebiet. In der<br />

nachfolgenden Tabelle 7 werden den geologisch-landschaftlichen Einheiten bzw. Untereinheiten<br />

<strong>und</strong> dem entsprechenden Ausgangsgestein die wichtigsten Bodentypen<br />

zugeordnet <strong>und</strong> auf die heutige Nutzung dieser Standorte hingewiesen.<br />

4.1.2 Klima<br />

Im Planungsgebiet herrschen Winde aus Süd/Südwest <strong>und</strong> West eindeutig vor (50 %<br />

im Jahresdurchschnitt). Als sek<strong>und</strong>äres Maximum treten Ostwinde auf. Aufgr<strong>und</strong> der<br />

Lage in der Mitteldeutschen Bucht fallen im Planungsgebiet mit 580 - 596 mm relativ<br />

wenige Niederschläge. Der kontinental geprägte Charakter wird durch hohe sommerliche<br />

Niederschlagssummen (Mai bis August: 45 % des Gesamtjahresniederschlages)<br />

<strong>und</strong> durch die relativ hohe Jahrestemperaturschwankung von 18°C unterstrichen (Jahresdurchschnittstemperatur<br />

8,8°C, kältester Monat: Januar - 0,3°C, wärmster Monat:<br />

Juli 17,8°C).<br />

Inversionswetterlagen, v.a. im Herbst/Winter <strong>und</strong> windschwache Wetterlagen zeigen<br />

die höchsten klima- <strong>und</strong> lufthygienischen Belastungen. Hiervon besonders betroffen ist<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> (<strong>Zeitz</strong>-Ost, Elsteraue) <strong>und</strong> in erheblich geringerem Umfang die <strong>Gemeinden</strong><br />

Theißen-Nonnewitz. Bei allen anderen Siedlungen im Planungsgebiet spielt<br />

diese Problematik kaum eine Rolle. Als Luftfilter- <strong>und</strong> Luftregenerationsräume kommt<br />

den größeren Waldflächen, Streuobstwiesen <strong>und</strong> Parkanlagen eine überragende Bedeutung<br />

zu (Tiergarten, Kuhndorfer Bachtal, Waldflächen an den Tagebaurestlochseen).<br />

Dagegen dienen die ausgedehnten landwirtschaftlichen Nutzflächen im Untersuchungsgebiet<br />

als Kalt- <strong>und</strong> Frischluftentstehungsgebiete. Die hier "produzierte"<br />

Frisch- <strong>und</strong> Kaltluft wird über steilere Hanglagen <strong>und</strong> Talsysteme in die Siedlungen<br />

transportiert. Besonders das Kuhndorfer Bachtal <strong>und</strong> der Fockendorfer Gr<strong>und</strong> besitzen<br />

als Frisch- <strong>und</strong> Kaltluftleitungsbahnen eine überragende Bedeutung. Durch abflußhindernde<br />

Strukturen wie Straßendämme, Bebauung oder dichte Anpflanzungen<br />

kann deren Wirksamkeit erheblich eingeschränkt werden.<br />

21


Flächennutzungsplan Bestandsaufnahme<br />

Tab. 8: Geologie, Geomorphologie <strong>und</strong> Boden<br />

Geolog.-land. Einheit Vorkommen Ausgangsgestein Bodentyp Kurzcharakteristik Realnutzung<br />

1. Talauen<br />

(holozäne Ablagerungen)<br />

Weiße Elster<br />

Unterer Maibach<br />

lößähnlicher, schluffreicher Auelehm Allochthone Vega aus Auenschluff vorwiegend vernässungsfreie Böden<br />

mittlerem bis hohem Nährstoffvorrat<br />

Acker, Grünland, Absetzteiche der<br />

Südzucker AG, Industrie, Wald<br />

(Tiergarten)<br />

übrige, kleine Bachtalauen wie z.B.<br />

Kuhndorfer Bach, Golbener Graben<br />

etc.<br />

lehmige Ablagerungen (Alluvialböden) - Auenböden<br />

- Auegley<br />

- Gley<br />

gr<strong>und</strong>wasserbeeinflußte Böden mit<br />

besonderer Eignung für Grünlandnutzung<br />

Bebauung, Nutzgärten, Grünland,<br />

Brachflächen<br />

2. Hügelland<br />

a) Hanglagen der Saale-Elster-<br />

Sandsteinplatte mit anstehendem<br />

Buntsandstein<br />

orogr. rechte Talhänge d. Weißen Elster<br />

mit Kernstadt <strong>Zeitz</strong> sowie des<br />

Kuhndorfer Bachtales<br />

Sandstein, Tonstein, Schiefertone des<br />

Unteren u. Mittleren Buntsandsteines<br />

- Parabraunerde<br />

- Braunerde-Pseudogleye z.T. lößbeeinflußt<br />

- Pelosol u. Pelosol-Braunerden<br />

vorwiegend mittelgründige, nährstoffärmere<br />

Böden<br />

Bebauung <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Streuobstwiesen,<br />

Grünland, Kleingärten, Wald u.<br />

Ackerbau<br />

b) Plateaulagen <strong>und</strong> flachere<br />

Abhänge der Saale-Elster-<br />

Sandsteinplatte <strong>und</strong> des Altenburg-<strong>Zeitz</strong>er-Lößgebietes<br />

mit<br />

Lößauflagen<br />

SO-Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Plateaulagen<br />

im O <strong>und</strong> W des Kuhndorfer<br />

Bachtales, SW Mannsdorf, Streckauer<br />

Schädemulde<br />

über Buntsandstein u. tertiäre Sande,<br />

Kiese u. Tone pleistozäner Löß u.<br />

wechseleiszeitlicher Schwemmlöß<br />

- Braunerde-Pseudogley<br />

- Parabraunerde aus Löß, z.T. pseudovergleyt<br />

meist tiefgründige leistungsfähige, z.T.<br />

staunässe- oder gr<strong>und</strong>feuchte Lösse<br />

Neubaugebiete der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Acker,<br />

z.T. Grünland<br />

kleinfl. Kuppen-/Verebnungsbereiche<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> sowie im S u. SW<br />

Theißen u. O Unterschwöditz<br />

über elsterkaltzeitliche Terrassenschotter<br />

<strong>und</strong> Geschiebemergel, Kiese,<br />

Sande geringmächtige Decklößschicht<br />

- Parabraunerde aus geringmächtigem<br />

Decklöß<br />

vernässungsfreie, mittel- bis tiefgründige<br />

Böden<br />

Acker, Bebauung, Kleingärten, Wald<br />

W <strong>und</strong> N <strong>Stadt</strong>teil <strong>Zeitz</strong> Aue, S <strong>und</strong><br />

SW Grana, N Theißen, SÖ Nonnewitz,<br />

W Golben <strong>und</strong> S Luckenau<br />

über tertiären Lockersedimenten aus<br />

Sanden, Schluffen <strong>und</strong> Braunkohle<br />

mächtige Lößablagerungen<br />

- Schwarzerde aus Löß, stellenweise<br />

pseudovergleyt<br />

- Pararendzina (kleinflächig)<br />

tiefgründige, sehr leistungsfähige Böden,<br />

vernässungsfrei<br />

vorwiegend Ackernutzung, z.T. Bebauung,<br />

Mülldeponie, Tongrube;<br />

kleinflächig Grünland<br />

obere Hang- u. Plateaulagen zwischen<br />

<strong>Zeitz</strong> u. Theißen u. orogr. linkes<br />

Maibachtal<br />

über tertiären Lockersedimenten aus<br />

Sanden, Schluffen u. Braunkohle<br />

Lößablagerungen<br />

- Fahlerden <strong>und</strong><br />

- Parabraunerden<br />

mittel- bis tiefgründige, vernässungsfreie<br />

Böden<br />

Bebauung, vorwiegend Ackernutzung,<br />

z.T. Wald<br />

c) rekultivierte Flächen des Braunkohletagebaus<br />

im Altenburg-<br />

<strong>Zeitz</strong>er-Lößgebietes<br />

Bereiche um die Tagebaurestlochseen<br />

W von Theißen<br />

Bereiche nordöstlich von Theißen<br />

Aufschüttungsmaterial unbestimmter<br />

Herkunft<br />

- Kultosole (unklassifiziert)<br />

- Kultosol überwiegend aus Löß oder<br />

Lößlehm<br />

wenig leistungsfähige, kaum kulturfähige<br />

Böden<br />

zur Ackernutzung geeignete Kippenböden<br />

v.a. Robinien- <strong>und</strong> Pappelaufforstungen<br />

Ackernutzung, Robinien-/ Pappelaufforstungen<br />

22


Flächennutzungsplan<br />

Bestandsaufnahme<br />

Nach dem IMMISSIONSSCHUTZBERICHT 1993 DES LANDES SACHSEN-ANHALT<br />

gehört das Planungsgebiet, beurteilt nach dem Vorkommen epiphytischer Flechten, zu<br />

den stärker belasteten Gebieten (Luftgütezone 2/3). Als Hauptverursacher sind v.a.<br />

größere Betriebe, der Straßenverkehr <strong>und</strong> der Hausbrand zu nennen. In Zukunft ist<br />

davon auszugehen, daß generell die Schadstoffbelastung der Luft auf Gr<strong>und</strong><br />

technischer Verbesserungen bzw. durch Umstellung auf umweltfre<strong>und</strong>lichere Energiequellen,<br />

weiter vermindert wird. Dies dürfte aber nicht vollständig für die Verkehrsemissionen<br />

zutreffen, da eine weitere Zunahme des Kfz-Bestandes zu erwarten ist.<br />

Mittelfristig werden laut IMMISSIONSSCHUTZBERICHT 1995 Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe,<br />

Stickoxide, Schwefeldioxide, Partikel <strong>und</strong> Blei erheblich zurückgehen.<br />

Dagegen wird der Kohlendioxidausstoß stark ansteigen. Der LUFTREINHALTEPLAN<br />

FÜR DAS UNTERSUCHUNGSGEBIET (UG) 10 Weißenfels-Naumburg-Hohenmölsen-<br />

<strong>Zeitz</strong> enthält eine Bestandsanalyse der Luftsituation <strong>und</strong> gibt Hinweise (Maßnahmenplan)<br />

wie Luftverunreinigungen vermindert werden können. In einem Maßnahmenkatalog<br />

sind die wichtigsten Handlungsempfehlungen zur Umweltentlastung im<br />

Bereich Industrie, Hausbrand <strong>und</strong> Kleingewerbe sowie Verkehr dargestellt.<br />

4.1.3 Gewässer<br />

Tab. 9:<br />

Die bedeutendsten Gewässer im Planungsgebiet<br />

Gewässer Gewässergüte Gesamtcharakteristik<br />

A) Fließgewässer<br />

Weiße Elster<br />

stark verschmutzt, nördl. <strong>Zeitz</strong> übermäßig<br />

verschmutzt<br />

Hauptvorfluter; begradigt, kanalartiger Ausbau; teilweise<br />

Hochwasserschutzdämme; naturfern<br />

Floßgraben stark verschmutzt kanalartiger Graben mit meist ökolog. wertvollem Gehölzbestand<br />

Maibach<br />

Kuhndorfer Bach<br />

Hasselbach/<br />

Fockendorfer<br />

Gr<strong>und</strong>bach<br />

Knittelholzbach<br />

Gutenbornbach<br />

"Golbener Bach"<br />

"Golbener Graben"<br />

"Bergisdorfer Bach"<br />

B) Stillgewässer<br />

Tagebaurestlöcher<br />

Streckau, Reußen<br />

397, Neue Sorge<br />

Luckenau Süd-Ost,<br />

Luckenau-West,<br />

Luckenau-Kindergartenteich<br />

übermäßig verschmutzt (sehr hohe Abwasserbelastung)<br />

bis zur Kernstadt kritisch belastet; danach<br />

stark verschmutzt bis sehr stark verschmutzt<br />

übermäßig verschmutzt<br />

mäßig belastet<br />

stark verschmutzt bis sehr stark verschmutzt<br />

hohe Gewässergüte<br />

hohe Belastung durch Altlasten <strong>und</strong> Abwässer<br />

teilweise verlegt, meist begradigt, vereinzelt verrohrt; Wasserentzug<br />

durch Bergbau; naturferner Bach<br />

bis zur Kernstadt naturnaher Bachverlauf; danach naturfern<br />

überwiegend naturfern mit Verrohrungspassagen<br />

ökolog. hochwertige, naturnahe Bäche<br />

naturnahe Bäche<br />

von Wald umgeben; naturnahe Struktur; faunistisch <strong>und</strong> floristisch<br />

von großer Bedeutung<br />

überwiegend durch naturnahe Uferstrukturen gekennzeichnet<br />

23


Flächennutzungsplan<br />

Bestandsaufnahme<br />

4.1.4 Vegetation <strong>und</strong> Fauna<br />

Der überwiegende Teil des Planungsgebietes besteht aus Siedlungs- <strong>und</strong> intensiv<br />

genutzten Agrarflächen. Während die ackerbauliche Nutzung die mehr oder weniger<br />

ebenen Flächen mit möglichst tiefgründigen, im Nährstoff- <strong>und</strong> Wasserhaushalt günstigen<br />

Böden einnimmt, beschränkt sich die Grünlandwirtschaft allgemein auf die nassen,<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereiche oder auf stärker geneigtes Gelände.<br />

Größere Waldbereiche befinden sich dagegen lediglich im Norden des Planungsgebietes,<br />

in dem ehemaligen Bergbauareal. Entsprechend stark anthropogen überformt<br />

sind diese Waldflächen. Häufig dominieren Pappel,- Robinien- <strong>und</strong> Erlenforste. Dagegen<br />

können die kleineren Laubmischwaldbereiche im Süden (u.a. entlang des<br />

Kuhndorfer Bachtales, das Knittelholz, Randbereiche des <strong>Zeitz</strong>er Forstes westl. Droßdorf,<br />

im Elstertal südwestlich von <strong>Zeitz</strong>) sowie der Tiergarten <strong>und</strong> der bewaldete Steilhang<br />

bei Unterschwöditz auf Gr<strong>und</strong> ihrer Struktur als naturnah eingestuft werden.<br />

Weitere naturnahe Vegetationselemente findet man in Gestalt von Hecken, Feldgehölzen,<br />

Obstbaumwiesen, Trockenstandorten, Feuchtwiesen, Brachflächen, bachbegleitender<br />

Vegetation <strong>und</strong> Verlandungsgesellschaften. Diese sind überwiegend in der<br />

freien Landschaft <strong>und</strong> am Ortsrand, vereinzelt auch in den Siedlungen anzutreffen. Die<br />

Standorte der bedeutendsten Vegetationselemente bzw. Biotopstrukturen können aus<br />

dem Plan entnommen werden. Teilweise wurden sie als Schutzgebiete bzw. -objekte<br />

ausgewiesen.<br />

In den erwähnten Biotopstrukturen kommen noch zahlreiche seltene, bedrohte <strong>und</strong><br />

geschützte Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten vor. Beispiele hierfür sind für Pflanzen Orchideenarten<br />

(u.a. Bienen-Ragwurz, Braunroter Sitter), Stink-Gänsefuß, Märzenbecher,<br />

Seidelbast, für Tiere Fledermausarten (u.a. Mopsfledermaus, Kleine Bartfledermaus),<br />

Wasserspitzmaus, Wendehals, Mauersegler, Raubwürger, Kammolch <strong>und</strong> Schwalbenschwanz.<br />

Zu den faunistisch/floristisch bedeutendsten Gebieten im Planungsraum gehören:<br />

a) die Elsteraue östlich <strong>Zeitz</strong> mit Tiergarten <strong>und</strong> der Bereich um das Kloster Posa mit<br />

wertvollen Obstbaumwiesen in Hanglage<br />

b) das Kuhndorfer Bachtal mit Knittelholz bis zum Steintor/Vorstadt<br />

c) das Elstertal südwestlich <strong>Zeitz</strong> mit seinen vielfältigen Biotopstrukturen <strong>und</strong> den<br />

avifaunistisch bedeutenden Schlämmteichen der Zuckerfabrik<br />

d) die überwiegend bewaldeten Bachtäler zum Aga- <strong>und</strong> Gutenbornbachtal<br />

e) der nördliche Ortsrand von Aylsdorf mit Floßgraben<br />

f) das Untere Maibachtal zwischen Nixditz <strong>und</strong> Floßgraben<br />

g) Feuchtgebiet südöstlich Trebnitz <strong>und</strong> Feuchtgebiet südlich Schacht Paul II einschließlich<br />

nach Westen angrenzender südostexponierter Kippenrand bis zur<br />

Bahnlinie <strong>Zeitz</strong>-Weißenfels.<br />

24


Flächennutzungsplan Bestandsaufnahme<br />

4.2 Landschaftsökologische Einheiten<br />

Tab. 10: Landschaftsökologische Einheiten<br />

Naturhaushalt/Landschaftsbild Boden Wasser Klima Arten <strong>und</strong> Biotope Landschaftsbild<br />

Landschaftsökologische Raumeinheit<br />

Talraum der Weißen Elster <strong>und</strong> des Maibaches<br />

(diese Raumeinheit umfaßt die Elsteraue <strong>und</strong> die<br />

daran angrenzenden Schotterterrassen sowie die<br />

Tallagen des Maibaches von Luckenau bis Bornitz)<br />

meist fruchtbare Böden, die nach<br />

Meliorationsmaßnahmen gut<br />

ackerbaulich nutzbar sind<br />

- wichtiger Retentionsraum - trotz<br />

Eindeichung der Weißen Elster<br />

immer noch die bedeutendste<br />

Wasserrückhaltefläche<br />

- Gr<strong>und</strong>wasseranreicherungszone<br />

(mit ergiebigen GW-Vorkommen)<br />

Bereich stagnierender bzw. langsam<br />

fließender Kaltluft mit Bildung von<br />

Kaltluftseen; häufigem Dunst <strong>und</strong><br />

Nebel; erhöhte Frostgefahr<br />

wertvoller Lebensraum für Flora <strong>und</strong><br />

Fauna mit bedeutender Vernetzungsfunktion<br />

(faunistisch von besonderer<br />

Bedeutung: Schlämmteiche<br />

Zuckerfabrik, Tiergartenwald,<br />

Flußmäander bei Salsitz)<br />

prägnante Landschaftseinheit - markante<br />

optische Leitlinie trotz Eindeichung<br />

d. Weißen Elster, insb. der<br />

durch Auwaldrelikte geprägte Bereich<br />

bei Salsitz <strong>und</strong> der Tiergartenwald<br />

mit angrenzenden Baumreihen<br />

Tallagen der Bäche<br />

(hierzu gehören alle Talauen der Bäche im Planungsgebiet<br />

abgesehen von der Maibachaue)<br />

meist mäßig fruchtbare Auenböden<br />

(nährstoffreich) z.T. mit hohem<br />

Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />

in unbebauten Bereichen wichtiger<br />

Retentionsraum<br />

herausragende Bedeutung für die<br />

lokalklimatischen Vorgänge (unentbehrliche<br />

Frisch- <strong>und</strong> Kaltluftleitungsbahnen<br />

zur Durchlüftung der<br />

Siedlungen)<br />

wertvoller Lebensraum für Flora <strong>und</strong><br />

Fauna mit bedeutender Vernetzungsfunktion<br />

prägnante Landschaftseinheit<br />

- Bachtalaue als wirkungsvolle optische<br />

Leitlinie<br />

Mäßig steile bis steile Hanglagen der Buntsandsteinplatte<br />

u. des Unteren Maibachtales<br />

(diese Raumeinheit umfaßt die steilsten Hanglagen<br />

des Planungsgebietes)<br />

mittlerer Nährstoff- <strong>und</strong> Wasserhaushalt<br />

(oftmals jedoch Wald,<br />

Kleingärten- <strong>und</strong> Grünlandnutzung)<br />

Wald <strong>und</strong> Obstwiesen bestockte Bereiche<br />

mit besonderer Bedeutung<br />

für den Wasserhaushalt <strong>und</strong> damit<br />

auch für den Bodenschutz<br />

bedeutender Luftregenerationsraum<br />

wegen hohen Streuobstwiesen- <strong>und</strong><br />

Waldflächenanteiles<br />

bedeutendster Lebensraum für<br />

Flora <strong>und</strong> Fauna im Planungsgebiet:<br />

Mosaik aus Waldflächen, Obstwiesen,<br />

Kleingärten <strong>und</strong> zahlreichen<br />

naturnahen Biotopstrukturen<br />

prägnante Landschaftseinheit aufgr<strong>und</strong><br />

des Reliefs <strong>und</strong> der Vegetation<br />

(optische Bereicherung der hiesigen<br />

Landschaft)<br />

Mäßig geneigte bis leicht wellige Lagen (meist<br />

lößbedeckt) <strong>und</strong> tiefbaugeprägte, leicht wellige<br />

Lagen mit ausgeprägten Mikrorelief<br />

(hierbei handelt es sich um mäßig bis leicht geneigte<br />

Hanglagen, die nur teilweise mit Löß überdeckt<br />

sind <strong>und</strong> um die flachwelligen, mit einer geschlossenen<br />

Lößschicht überzogenen Plateaulagen)<br />

meist tiefgründige, fruchtbare Böden<br />

mit mittleren bis gutem Nährstoffvorrat,<br />

günstigem Wasserhaushalt <strong>und</strong><br />

hohem Filtervermögen<br />

bedeutendstes Frisch- <strong>und</strong> Kaltluftentstehungsgebiet<br />

im Planungsgebiet<br />

überwiegend ausgeräumte Landschaft<br />

mit nur wenigen naturnahen<br />

Biotopstrukturen: hohe Verarmung<br />

der dortigen Flora <strong>und</strong> Fauna<br />

große Bereiche für die visuelle<br />

Wahrnehmung nur von untergeordneter<br />

Bedeutung; wellige Feinreliefierung<br />

in Ackerlagen über Altbergbaugebieten<br />

als regionale, anthropogen<br />

verursachte geomorphologische<br />

Besonderheit<br />

Folgelandschaft des Braunkohletagebaus bzw.<br />

des Tonabbaues<br />

(diese Raumeinheit umfaßt die anthropogen/<br />

technogen aufgebrachten Böden des Bergbaues<br />

sowie die von Tagebaurestlöchern geprägte<br />

Landschaft um Luckenau bzw. nordöstlich von<br />

Theißen)<br />

Rekultivierungsböden: tiefgründige,<br />

wenig fruchtbare Böden mit geringem<br />

Nährstoffvorrat <strong>und</strong> gestörtem<br />

Wasserhaushalt <strong>und</strong> geringem Filtervermögen.<br />

Die Kippkalklehme<br />

nordöstlich von Theißen jedoch<br />

mäßig fruchtbar mit mäßigem Filtervermögen<br />

durch die Tagebautätigkeit gestörter<br />

Wasserhaushalt, Offenlegung der<br />

Gr<strong>und</strong>wasserleiter in Form von Tagebaurestlochseen<br />

zu vernachlässigendes Kalt- <strong>und</strong><br />

Frischluftentstehungsgebiet aufgr<strong>und</strong><br />

der geringen Abflußintensität<br />

- Waldflächen um die Tagebaurestlochseen<br />

mit Bedeutung für die Luftfilterung<br />

Insbesondere im Umgriff um die Tagebaurestlochseen<br />

bestehen für<br />

Flora <strong>und</strong> Fauna gute Lebensmöglichkeiten.<br />

Innerhalb der anthropogen/technogen<br />

geprägten waldarmen<br />

Landschaft stellen auch die<br />

übrigen monostrukturierten Waldflächen<br />

für Flora <strong>und</strong> Fauna eine Bereicherung<br />

dar<br />

waldbestandene Bereiche im Umgriff<br />

der Tagebaurestlöcher von<br />

übergeordneter Bedeutung für die<br />

visuelle Wahrnehmung; die Aufforstungsflächen<br />

nordöstlich von Theißen<br />

von mäßiger <strong>und</strong> die übrigen<br />

Flächen von geringer, visueller Bedeutung<br />

25


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

4.3 Flächennutzung <strong>und</strong> Tendenzen<br />

4.3.1 Siedlung<br />

I. Bauflächen<br />

Im vorliegenden Flächennutzungsplan des <strong>Planungsverband</strong>es sind ca. 819 ha<br />

(ca. 12 % des Planungsgebietes) Bauflächen als Bestand dargestellt. Dabei handelt<br />

es sich um r<strong>und</strong> 576 ha Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen <strong>und</strong> Gemeinbedarfsflächen<br />

sowie um r<strong>und</strong> 243 ha Gewerbliche Bauflächen <strong>und</strong> Sonderbauflächen.<br />

Das Planungsgebiet liegt somit weit über dem Landesdurchschnitt<br />

(ca. 5 - 6 % des Landes sind Bauflächen). Der überwiegende Teil der Siedlungsflächen<br />

wird mit ca. 531 ha von der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> eingenommen. Dies entspricht ca.<br />

21,5 % des <strong>Stadt</strong>areals. Auch die Gemeinde Theißen weist an Bauflächen weit<br />

mehr als der Landesdurchschnitt auf (ca. 16 % der Gemeindefläche). Die übrigen<br />

<strong>Gemeinden</strong> des <strong>Planungsverband</strong>es besitzen einen Bauflächenanteil, der<br />

entweder die Größenordnung des Landesdurchschnittes einnimmt (Grana,<br />

Droßdorf, Nonnewitz) oder darunter liegt (Luckenau, Bergisdorf).<br />

Eine Konzentration der Bautätigkeit ist seit der Wende 1989 in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>und</strong> der Gemeinde Theißen sowie in geringerem Umfang in Grana <strong>und</strong> Droßdorf<br />

festzustellen.<br />

Trotz der teilweisen großen Baulücken in allen <strong>Gemeinden</strong> im <strong>Planungsverband</strong>,<br />

besonders aber in Theißen <strong>und</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, werden für die nächsten 10 bis<br />

15 Jahre weitere Bauflächenausweisungen erforderlich. Wie im Kapitel 7.1 detailliert<br />

dargestellt, ist eine Vergrößerung der Wohnbauflächen um ca. 67 ha, der<br />

Gemischten Bauflächen um r<strong>und</strong> 40 ha <strong>und</strong> der Gewerblichen Bauflächen um<br />

ca. 56 ha geplant.<br />

II. Sondergebiete<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der Unterschiedlichkeit der Sonderbauflächen <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung ist es in diesem Falle<br />

zweckmäßig, eine Differenzierung als Baugebiete vorzunehmen. Dementsprechend<br />

erfolgt im Flächennutzungsplan die Ausweisung von Sondergebieten, die<br />

der Erholung dienen (Wochenendhausgebiet, Reitanlagengebiet) sowie von<br />

Sonstigen Sondergebieten (Gebiete für Einkaufszentren, Krankenhausgebiet - vgl.<br />

Kapitel III c), Gebiete für Tierhaltung <strong>und</strong> Schießanlagen - vgl. Kapitel IV. b) Tab.<br />

11). Im Planungsgebiet besteht ein Sondergebiet für Tierhaltung. Hierbei handelt<br />

es sich um die Schweinemastanlage zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Tröglitz.<br />

Erweiterungen sind bei beiden Betrieben nicht vorgesehen. Als<br />

Sondergebietsplanungen sind der Bau einer Reithalle in Bergisdorf sowie die<br />

Sondergebietsausweisung für Windenergieanlagen südlich Hainichen (näheres<br />

siehe Kapitel 4.3.2 II.a)) zu nennen.<br />

III. Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

Alle derzeit bestehenden Gemeinbedarfseinrichtungen sind im Flächennutzungsplan<br />

eingezeichnet. Leider fehlen von einigen <strong>Gemeinden</strong> des <strong>Planungsverband</strong>es<br />

hierüber detaillierte Angaben. Die nachfolgende Tabelle 11 gibt einen Überblick<br />

über die Gemeinbedarfseinrichtungen der einzelnen Kommunen.<br />

26


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

a) Verwaltungsgebäude<br />

Die Gemeinde Theißen besitzt noch ein Einwohnermeldeamt. In der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zeitz</strong> befinden sich außer dem Rathaus <strong>und</strong> der Außenstelle des Landratsamtes<br />

Burgenlandkreis noch etliche weitere Verwaltungsgebäude, wie z.B. das<br />

Finanzamt oder das Amtsgericht.<br />

b) Schulen<br />

Bei den Schulen in den <strong>Gemeinden</strong> Droßdorf, Nonnewitz <strong>und</strong> Theißen handelt<br />

es sich um Gr<strong>und</strong>- bzw. Sek<strong>und</strong>ärschulen. Alle weiterführenden Schulen<br />

(u.a. Oberschule, Gymnasium, Berufsschule) befinden sich in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>.<br />

Tab. 11: Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

Gemeinbedarfseinrichtungegebäude<br />

1 Verwaltungs-<br />

Kommunen<br />

Schulen<br />

2 Kirchen<br />

3 Soziale Einrichtungen<br />

Krankenhaus<br />

Post<br />

4 Kult. Einrichtungen<br />

Feuerwehr<br />

Bergisdorf X (GV) X X<br />

Droßdorf<br />

Droßdorf<br />

X<br />

Frauenhain<br />

X<br />

Rippicha X (GV) X X X<br />

Grana<br />

Grana X (GV) X X<br />

Salsitz X X<br />

Luckenau X (GV) X X X<br />

Nonnewitz<br />

Bröditz<br />

X<br />

Nonnewitz X (GV) X X<br />

Unterschwöditz<br />

X<br />

Theißen<br />

Reußen<br />

X<br />

Theißen X (VS) X X(2) X X<br />

<strong>Zeitz</strong><br />

Aue X X<br />

Aylsdorf X X X<br />

Bergsiedlung X X<br />

Rasberg X X X<br />

Zangenberg X (GV) X X X<br />

<strong>Zeitz</strong>-<strong>Stadt</strong> X (RH/LRA) X X(5) X X X X X<br />

Anmerkungen: 1) GV = Gemeindeverwaltung<br />

VS = Verwaltungsgemeinschaftssitz<br />

RH = Rathaus/LRA = Außenstelle des Landratsamtes Burgenlandkreis<br />

c) Krankenhaus<br />

2) (2) = Anzahl der Kirchen in der Kommune<br />

3) überwiegend handelt es sich hierbei um Kindergärten/Kindertagesstätten<br />

4) hierzu gehören nur das Theater <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> das Jugendklubhaus in <strong>Zeitz</strong> (nicht aber die<br />

Bibliotheken in den einzelnen <strong>Gemeinden</strong>)<br />

27


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

Das bestehende Krankenhaus inmitten der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> kann den Versorgungsauftrag,<br />

der ihm gemäß dem vorläufigen Krankenhausbedarfsplan des<br />

Landes Sachsen-Anhalt zugewiesen ist, nicht mehr abdecken. Dementsprechend<br />

ist südöstlich der Bergsiedlung eine Sonderbaufläche für das neue<br />

Krankenhaus dargestellt. Derzeit befindet sich dieses in der Bauphase. Südwestlich<br />

Droßdorf-Frauenhain, im Gutenbornbachtal befindet sich eine Außenstelle<br />

des Krankenhauses der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>.<br />

Erweiterungen <strong>und</strong> Neuausweisungen von Gemeinbedarfseinrichtungen sind derzeit<br />

nur in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> vorgesehen. Deren Umfang beträgt ca. 6,7 ha.<br />

IV. Freiflächen<br />

Freiflächen im Siedlungsbereich dienen u.a. zur Gliederung der Siedlungsstrukturen,<br />

zur Modifizierung der kleinklimatischen Verhältnisse sowie zur Rekreation der<br />

Einwohner. Sie sind deshalb erhaltungs- <strong>und</strong> förderungswürdige Bestandteile<br />

unserer Siedlung, auf die wegen deren Wohlfahrtswirkungen für die Bürger nicht<br />

verzichtet werden kann. Man unterscheidet allgemeine <strong>und</strong> funktionsbezogene<br />

Freiflächen.<br />

a) Allgemeine Freiflächen<br />

Die oben beschriebenen Wohlfahrtswirkungen werden in den kleineren <strong>Gemeinden</strong>,<br />

zu denen Droßdorf, Bergisdorf, Grana-Salsitz/-Kleinosida/-Mannsdorf,<br />

Luckenau <strong>und</strong> Nonnewitz-Unterschwöditz gezählt werden können,<br />

hauptsächlich von den Flächen der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft übernommen.<br />

Voraussetzung hierfür ist aber, daß die im Flächennutzungsplan dargestellten<br />

Trenngrünbereiche <strong>und</strong> die Definitiven Bebauungsgrenzen eingehalten werden.<br />

Dagegen besitzen vor allem in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, aber auch in Theißen-<br />

Nonnewitz <strong>und</strong> Grana neben den nachfolgend aufgeführten funktionsbezogenen<br />

Freiflächen alle allgemeinen Freiflächen in Form von Obstwiesen,<br />

Hecken, Feldgehölzen, Wäldchen, Gärten <strong>und</strong> baumbestanden Brachflächen<br />

in etwa die gleiche Bedeutung wie die an die Bebauung angrenzenden land<strong>und</strong><br />

forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Detailliert wird im Landschaftsplan<br />

des <strong>Planungsverband</strong>es auf die herausragende ökologische Wertigkeit dieser<br />

Areale eingegangen (siehe Kapitel 4 <strong>und</strong> 5). Besonders zu nennen als relevante<br />

allgemeine Freiflächen sind die Obstwiesen nördlich der Kirche mit<br />

Friedhof in Theißen, das noch nicht verbaute Maibachtal in Theißen <strong>und</strong><br />

Nonnewitz, die Elsteraue in <strong>Zeitz</strong>, das Kuhndorfer Bachtal bis zur Moritzburg<br />

sowie der Floßgraben in <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Grana. Diese tragen in hohem Maße zur<br />

Gliederung der Siedlungsflächen <strong>und</strong> zur ortsnahen Erholung der Bürger bei<br />

<strong>und</strong> müssen deshalb erhalten <strong>und</strong> aufgewertet werden.<br />

b) Funktionsbezogene Freiflächen (Grünflächen)<br />

Der Bestand an derartigen Freiflächen ist im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />

Die bedeutendsten Parkanlagen im Planungsgebiet befinden sich in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> hier vor allem im Bereich der Peripherie der Kernstadt. Besonders<br />

hervorzuheben sind der "Goethepark", der "Weltfriedenpark", der Park "Sophienhöhe"<br />

bzw. "Wilhelmshöhe", der Park "am Mühlgraben", der Park "an<br />

der "Röntgenstraße" sowie der Park "am Schwanenteich". Außerhalb der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> weisen die Gemeinde Theißen <strong>und</strong> die Gemeinde Luckenau<br />

noch entsprechende Anlagen auf. Die meisten Parkanlagen sind auf Gr<strong>und</strong><br />

28


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

ihres alten Baumbestandes ökologisch <strong>und</strong> visuell von großer Bedeutung <strong>und</strong><br />

besitzen auch einen hohen Erholungswert. Trotzdem ist bei der Mehrzahl<br />

dieser Grünflächen die Gestaltung <strong>und</strong> Pflege unzureichend. Neben den<br />

vorhandenen, im Flächennutzungsplan dargestellten Parkanlagen ist es<br />

vorgesehen, an bestimmten Stellen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> durch Änderung der<br />

bisherigen Nutzung neue Parkanlagen zu schaffen.<br />

Nach dem B<strong>und</strong>eskleingartengesetz (BKleinG) vom 28.2.1983 (BGBl I. S.<br />

210) ist ein Dauerkleingarten ein Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan<br />

für Dauerkleingärten festgesetzt ist. Im Flächennutzungsplan sind<br />

alle Dauerkleingärten als solche gekennzeichnet. Eine Konzentration dieser<br />

Grünflächen ist am Siedlungsbereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zu beobachten. Mit über<br />

30 m 2 Kleingarten pro Einwohner liegt in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> der Wert weit über<br />

dem der alten B<strong>und</strong>esländer (10,0 bis 17,0 m 2 je Einwohner) <strong>und</strong> auch über<br />

dem früheren DDR-Niveau. Seit 1980 <strong>und</strong> besonders seit 1989 ist eine leicht<br />

rückläufige Entwicklung festzustellen, wie vereinzelt brachgefallene Kleingärten<br />

zeigen. Öfters finden sich hier auch schon ausgebaute Wochenendhäuser,<br />

in geringem Umfang sogar Wohnhäuser. Auch bei den anderen <strong>Gemeinden</strong><br />

im Planungsgebiet ist nach deren Aussage der Bedarf an Dauerkleingarten<br />

gedeckt. Lediglich in der Gemeinde Luckenau besteht der Wunsch ein<br />

Gebiet für Dauerkleingartennutzung neu auszuweisen.<br />

Sowohl die vier Friedhöfe in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> als auch die zwei Friedhöfe in<br />

Theißen, ein Friedhof in Luckenau, der Friedhof in Droßdorf-Rippicha <strong>und</strong><br />

Grana-Salsitz stehen in kirchlicher Trägerschaft. Gemeindeeigene Friedhöfe<br />

befinden sich in Bergisdorf-Golben, Luckenau, Grana, Grana-Kleinosida<br />

<strong>und</strong> Grana-Mannsdorf. Nach Aussagen aller Kommunen sind derzeit zusätzliche<br />

Flächenausweisungen für Friedhöfe nicht erforderlich.<br />

Folgende Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen sind im Planungsgebiet vorhanden:<br />

Tab. 12:<br />

Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen<br />

Kommune<br />

Bergisdorf<br />

Droßdorf<br />

Grana<br />

Luckenau<br />

Nonnewitz<br />

Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen<br />

Kleinsportplatz in Bergisdorf<br />

Reitanlage in Bergisdorf (Träger: Reit- <strong>und</strong> Fahrverein <strong>Zeitz</strong>) - als<br />

Sondergebiet ausgewiesen<br />

Kleinsportplatz Rippicha<br />

Kleinsportanlage Schule Droßdorf<br />

Schießanlage (bei Kuhndorf) - als Sondergebiet ausgewiesen<br />

Sportplatz Grana befindet sich auf der Gemarkung <strong>Zeitz</strong> (siehe daher<br />

unter <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>)<br />

Sportplatz Luckenau<br />

aufgr<strong>und</strong> der Standortsicherheitsprobleme der Böschungen Badenutzung<br />

an den Tagebaurestlochseen derzeit verboten; nach Stabilisierung<br />

der Böschungen Strandbad am Tagebaurestloch Streckau<br />

vorgesehen<br />

Sportplatz Bröditz<br />

x) Nutzfläche in m<br />

2 (soweit Angaben<br />

vorhanden)<br />

ca. 10.000<br />

ca. 17.400<br />

ca. 1.000<br />

ca. 2.400<br />

29


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

Kommune<br />

Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen<br />

x) Nutzfläche in m<br />

2 (soweit Angaben<br />

vorhanden)<br />

Theißen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

Sportplatz nördlich Eisenbahnlinie<br />

Sportplatz am Maibach<br />

Sportanlage Schule<br />

Freibad Theißen<br />

Stadion "Ernst Thälmann", Tiergartenstraße<br />

Stadion "Rudolf-Puschendorf", Geußnitzer Straße<br />

Sportplatz "Hohle", Käthe-Kollwitz-Siedlung<br />

Sportplatz Rasberg<br />

Sportplatz Grana<br />

Sportplatz Albrechtstraße<br />

Kleinsportanlage "Geschwister-Scholl-Gymnasium", Humboldstraße<br />

Sportanlage Vater-Jahn-Straße 30<br />

Kleinsportanlage Freiligrathstraße (hinter Rollschuhsportanlage)<br />

Kleinsportanlage Sek<strong>und</strong>arschule III, Pestalozzistraße<br />

Kleinsportanlage Schule G.-Mahler-Straße<br />

Kleinsportanlage "Fockendorfer Gr<strong>und</strong>", Sebaldt-Walstein-Str.<br />

Tennisanlage Wilhelmshöhe<br />

Tennisanlage Fockendorfer Gr<strong>und</strong><br />

Sommerbad/Schwimmhalle, Freiligrathstraße<br />

Wassersporteinrichtung (Bootshaus I) Stephanstraße 31a<br />

Wassersporteinrichtung (Bootshaus II) Stephanstraße 31a<br />

Rollschuhsportanlage Freiligrathstraße<br />

Schießsportanlage (Schießstand) - als Sondergebiet ausgewiesen<br />

ca. 32.000<br />

ca. 15.000<br />

ca. 14.000<br />

35.000<br />

15.780<br />

5.760<br />

11.200<br />

17.300<br />

17.400<br />

600<br />

4673<br />

400<br />

400<br />

5.500<br />

______<br />

Summe 1: 114.013<br />

2.255<br />

2.690<br />

Summe 2: 4.945<br />

ca. 17.500<br />

1.600<br />

1.800<br />

11.200<br />

22.800<br />

Summe 3: 54.900<br />

Summe 1 + 2 + 3: 173.858<br />

Anmerkungen: 1.<br />

x) "nutzbare Spielfläche" = 75 - 50 % der Bruttofläche<br />

2. Ausgehend von 34.745 Einwohner in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> mit Zangenberg (01.01.98) ergibt sich bei der Gesamtnutzfläche<br />

der Sportfreiflächen von 156.558 m 2 (ohne Sportplatz Grana) ein Flächenanteil von 4,51 m 2 je Einwohner. Bleibt<br />

die Schießsportanlage unberücksichtigt, fällt der Flächenanteil auf 3.85 m 2 /Erw.. Nach den Empfehlungen der<br />

Deutschen Olympischen Gesellschaft ("Goldener Plan") sollen für jeden Einwohner ca. 4 m 2 nutzbarer<br />

Sportfreiflächen zur Verfügung stehen. Diese Zahl dient der Bedarfsermittlung zur ausreichenden Versorgung der<br />

gesamten Bevölkerung.<br />

In den <strong>Gemeinden</strong> Theißen, Nonnewitz sowie in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> sind in geringem<br />

Umfang Erweiterungen vorgesehen. Sonst verfügt der <strong>Planungsverband</strong> über ein ausreichendes<br />

Angebot an Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen. Lediglich bei einzelnen Schulen in<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> wird ein Mangel an Freiflächen für Sport <strong>und</strong> Spiel festgestellt, dem<br />

aber wegen der fehlenden räumlichen Entwicklungsmöglichkeit an den jeweiligen<br />

Standorten nicht abgeholfen werden kann. Die Tennisanlage an der Agricolastraße<br />

(<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>) wird auf Dauer am vorhandenen Standort bei der erwarteten weiteren<br />

baulichen Entwicklung in dem <strong>umgebende</strong>n Wohngebiet aus Immissionsschutzgründen<br />

nicht mehr für vertretbar gehalten. Der Bestand wurde daher nicht im Plan festgeschrieben.<br />

Kinderspielplätze finden sich, abgesehen von Luckenau, in allen Kommunen des <strong>Planungsverband</strong>es.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> ihrer räumlichen Verteilung ist aber aus dem Plan zu entnehmen,<br />

daß in allen Siedlungen keine ausreichende Versorgung besteht, besonders<br />

in den <strong>Gemeinden</strong> Luckenau, Theißen, Bergisdorf, Grana <strong>und</strong> in einigen <strong>Stadt</strong>teilen<br />

von <strong>Zeitz</strong>. Dementsprechend sind weitere Kinderspielplätze vorgesehen, deren<br />

Standorte im Plan fixiert sind (<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>). Damit besteht aber immer noch ein Bedarf<br />

an Kinderspielplätzen in den <strong>Gemeinden</strong> Luckenau, Theißen, Bergisdorf <strong>und</strong> Grana.<br />

30


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

4.3.2 Infrastruktur<br />

I. Verkehr<br />

a) Straßen<br />

Das Planungsgebiet wird von den B<strong>und</strong>esstraßen B 180, B 91 <strong>und</strong> B 2 durchzogen.<br />

Diese stellen eine Verbindung zu den nächst größeren, regional bedeutenden<br />

Städten Naumburg, Weißenfels, Leipzig, Altenburg, Halle/Saale<br />

<strong>und</strong> Gera her. Daneben queren noch die Landesstraßen L 196, L 193, L 191<br />

<strong>und</strong> L 197 den Planungsraum. Im Bearbeitungsgebiet befinden sich auch die<br />

Kreisstraßen K 2608, K 2221, K 2214, K 2222, K 2220, K 2217, K 2219,<br />

K 2225, K 2609 <strong>und</strong> K 2610. Verlauf <strong>und</strong> Einstufung der einzelnen Trassen<br />

können aus dem Plan entnommen werden. Die B<strong>und</strong>esstraßen <strong>und</strong> die Landstraßen<br />

sind durch ein hohes Verkehrsaufkommen gekennzeichnet. Dementsprechend<br />

haben sie eine hohe Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffbelastung. Geringere<br />

Emissionen gehen dagegen von den Kreisstraßen aus (Näheres zu den Lärmbelastungen<br />

von Baugebieten siehe Kapitel 7.1.1 Städtebauliche Planungsaspekte).<br />

Das übrige Straßennetz (u.a. Gemeindeverbindungsstraßen) setzt sich aus<br />

schmalen Straßen mit mäßigem Verkehrsaufkommen zusammen. Im Außenbereich<br />

ist deren Belag z.T. noch in sehr schlechtem Zustand. Die bedeutendsten<br />

Straßen-Neubaumaßnahmen sind die in dem Plan dargestellte Ortsumgehung<br />

<strong>Zeitz</strong>/Theißen (B 91/B 2/B 180) <strong>und</strong> die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> gewünschte<br />

Ortsumgehung im Bereich Kloster Posa/Hainichen.<br />

b) Schienenverkehr<br />

Der <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> die <strong>umgebende</strong>n <strong>Gemeinden</strong> werden von den<br />

regionalen Bahnstrecken Gera-Leipzig, <strong>Zeitz</strong>-Weißenfels, <strong>Zeitz</strong>-Osterfeld,<br />

<strong>Zeitz</strong>-Altenburg <strong>und</strong> <strong>Zeitz</strong>-Naumburg durchzogen. Bahnhöfe befinden sich in<br />

<strong>Zeitz</strong>, Theißen <strong>und</strong> Luckenau. Die Linie Gera-Leipzig bindet den Planungsraum<br />

an den Schienenfernverkehr an. Leider weisen hier die Bahnanschlüsse<br />

erhebliche zeitliche Mängel auf. Auf Gr<strong>und</strong> des gestiegenen Individualverkehrs<br />

werden die noch bestehenden Verkehrsverbindungen mit der Eisenbahn<br />

teilweise nur in geringem Umfang in Anspruch genommen. Nach dem<br />

gegenwärtigen Stand der Planungen ist durch die Nahverkehrs-Service<br />

Sachsen-Anhalt GmbH vorgesehen, auf der Strecke Gera-Leipzig einen<br />

Regionalexpress im 2 St<strong>und</strong>en-Takt <strong>und</strong> eine Regionalbahn im St<strong>und</strong>en-Takt<br />

im Jahre 2010 zu bestellen. Nördlich von Luckenau <strong>und</strong> Theißen befinden<br />

sich noch einige Güterverkehrsschienenstränge, die als Relikte des dortigen<br />

Braunkohletagebaus zu betrachten <strong>und</strong> z.T. schon im Abbau begriffen sind.<br />

c) Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

Neben dem Schienenverkehr (vgl. hierzu vorigen Abschnitt) gehören hierzu<br />

der "Überlandverkehr" <strong>und</strong> der "<strong>Stadt</strong>verkehr", die beide von der <strong>Zeitz</strong>er Verkehrsgesellschaft<br />

als Busverkehr betrieben werden. Der Überlandverkehr verbindet<br />

das Planungsgebiet mit der Region bzw. mit dem Landkreis. Beide<br />

Nahverkehrsarten treffen am Bahnhof der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zusammen. Mit dem<br />

Neubau dieser "Schnittstelle" erfolgt eine sinnvolle Verknüpfung von Straße<br />

<strong>und</strong> Schiene. Dies wird auch den umliegenden Orten zu gute kommen.<br />

Dagegen wird die Endhaltestelle für den Überlandverkehr am Schützenplatz<br />

nicht vom <strong>Stadt</strong>verkehr angedient. Stattdessen bildet der Altmarkt eine<br />

weitere Schnittstelle für den <strong>Stadt</strong>verkehr. Zum Liniennetz des <strong>Stadt</strong>verkehrs<br />

31


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

gehören außer dem städtischen Bereich von <strong>Zeitz</strong> noch Zangenberg,<br />

Bergisdorf <strong>und</strong> Golben sowie Theißen. In der nachfolgenden Abbildung ist das<br />

Liniennetz des <strong>Stadt</strong>verkehrs dargestellt. Sonst besteht nur über den Überlandverkehr<br />

eine Verbindung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> mit den sie <strong>umgebende</strong>n <strong>Gemeinden</strong>.<br />

Eine Ausnahme bilden die Kommunen Theißen <strong>und</strong> Luckenau, die<br />

noch durch den Schienenverkehr bedient werden (Strecke <strong>Zeitz</strong>-Weißenfels).<br />

Detaillierte Informationen zur Verkehrsproblematik im Planungsgebiet kann<br />

aus dem städtebaulichen Leitplan für den <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> entnommen werden. Auch der Luftreinhalteplan 1994<br />

des Landes Sachsen-Anhalt für das UG 10 enthält Hinweise zur<br />

Verkehrsproblematik <strong>und</strong> Empfehlungen für den öffentlichen Personenverkehr.<br />

d) Radweg- <strong>und</strong> Wanderwegverbindungen<br />

Zur Zeit existieren im Planungsgebiet weder ausgewiesene Rad- noch Wanderwege.<br />

Nur entlang der L 196 von <strong>Zeitz</strong> nach Tröglitz wurde ein Radweg angelegt.<br />

Somit bewegen sich die Radfahrer auf den selben Wegen wie der motorisierte<br />

Verkehr oder auf nicht den Umständen entsprechend ausgebauten<br />

Feldwegen. Im Gebiet von Grana, Theißen <strong>und</strong> Luckenau soll der bergbaugeschichtliche<br />

Lehr- <strong>und</strong> Informationspfad des Mitteldeutschen Umwelt- <strong>und</strong><br />

Technikparkes (MUT) etabliert werden (Linienführung siehe Plan). Auch die<br />

Mitteldeutsche Straße der Braunkohle soll durch den nördlichen Teil des<br />

Planungsgebietes verlaufen (Linienführung <strong>und</strong> Beschreibung siehe Anhang).<br />

II. Energie<br />

Der LUFTREINHALTEPLAN 1994 DES LANDES SACHSEN-ANHALT FÜR<br />

DAS UG 10 enthält Hinweise zur Energiesituation im Planungsgebiet <strong>und</strong><br />

Empfehlungen zur Realisierung umweltfre<strong>und</strong>licher Energien (vgl. 4.1.2<br />

Klima).<br />

a) Elektroenergieversorgung<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> die umliegenden <strong>Gemeinden</strong> wurden bisher ausschließlich<br />

vom 110 kV-Umspannwerk <strong>Zeitz</strong> (Baujahr 1936) versorgt. Inzwischen<br />

ist der Bau einer modernen 110 kV-Umspannstation neben der alten<br />

Anlage nahe der Südzuckerfabrik realisiert worden. Hier werden die 110 kV-<br />

Spannungen, die aus dem Raum Leipzig <strong>und</strong> Gera über jeweils eine Freileitung<br />

herangeführt werden, durch Transformatoren auf 15 kV umgespannt.<br />

Das <strong>Stadt</strong>netz ist in diesem Spannungsbereich zu 95 % verkabelt <strong>und</strong> in seiner<br />

möglichen Ringfahrweise mit dem Landnetz vermascht. Bis zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt reicht die Leistungs- <strong>und</strong> Trafostationsdichte aus, um die<br />

bestehenden Leistungsanforderungen abzudecken. Die Stromversorgung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> erfolgt seit dem 01.01.1995/10.07.1995 durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Zeitz</strong><br />

GmbH. Die anderen <strong>Gemeinden</strong> im Planungsgebiet werden durch die<br />

Mitteldeutsche Energieversorgung Aktiengesellschaft (MEAG) mit<br />

Elektroenergie versorgt. Abgesehen von den Niederspannungsleitungen sind<br />

die Anlagen der MEAG, d.h. das Umspannwerk <strong>Zeitz</strong>, die 110-kV-<br />

Freileitungen mit Schutzstreifen <strong>und</strong> die Mittelspannungsleitungen, im Flächennutzungsplan<br />

dargestellt. Hinzu kommt noch die 380-kV-Freileitung der<br />

Vereinigten Energiewerke AG (VEAG), die den südlichen Bereich des Pla-<br />

32


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

nungsgebietes quert. Hierbei ist ein Freileitungsbereich von 50 m beidseitig<br />

der Trassenachse zu beachten, für den Bau- <strong>und</strong> Nutzungsbeschränkungen<br />

bestehen. Das gleiche trifft für die geplante 380-KV-Freileitung Pulgar- Vieselbach<br />

(Netzanschluß Kraftwerk Lippendorf) südöstlich der Bergsiedlung zu.<br />

Beide Freileitungen sind ebenfalls mit Schutzstreifen im Flächennutzungsplan<br />

dargestellt.<br />

Südlich von <strong>Zeitz</strong>-Hainichen ist im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet für<br />

Windenergieanlagen ausgewiesen. Die Präferenz für diesen Standort kann<br />

aus der im Anhang enthaltenen „Begründung des im Flächennutzungsplan<br />

ausgewiesenen Standortes“ entnommen werden. Der Standort befindet sich<br />

auf der Hochfläche im Bereich intensiv genutzter Ackerfluren (Außenbereich).<br />

Bei Realisierung dieses Vorhabens werden der Landwirtschaft hochwertige<br />

Ackerflächen verloren gehen. Nordöstlich der Eignungsfläche direkt an der<br />

B 180, hat die Gemeinde Tröglitz auch einen entsprechenden Standort für<br />

Windenergieanlagen ausgewiesen.<br />

b) Gasversorgung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> ist über eine Gashochdruckleitung durch die Übernahmestationen<br />

am Hydrierwerk bei Tröglitz <strong>und</strong> beim Kloster Posa an das Ferngasnetz<br />

angeschlossen. Soweit Ferngasleitungen der Verb<strong>und</strong>netz Gas AG im<br />

Planungsgebiet verlaufen (im Bereich von Kloster Posa) sind diese im<br />

Flächennutzungsplan dargestellt. Über Meß- <strong>und</strong> Reglerstationen werden<br />

mittlerweile 90 % der Haushalte der <strong>Stadt</strong> sowie verschiedene Betriebe <strong>und</strong><br />

Einrichtungen mit Erdgas versorgt. Die entsprechende Hauptversorgungsleitung<br />

ist im Plan eingezeichnet. Auch in Theißen, Nonnewitz <strong>und</strong> Grana<br />

besitzten ca. 70 % der Haushalte Erdgasanschluß. Für die zuvor aufgeführten<br />

<strong>Gemeinden</strong> sind die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Zeitz</strong> GmbH der Konzessionsträger für die<br />

Gasversorgung.<br />

c) Sonstige Energieversorgung<br />

1995 wurde das bisher schwerölbetriebene Heizwerk <strong>Zeitz</strong>-Ost an der Geußnitzer<br />

Straße von einem mit Erdgas betriebenen Blockheizwerk an gleicher<br />

Stelle abgelöst. Dieses versorgt zur Zeit ungefähr 6.400 Wohnungen sowie<br />

einige kleinere Abnehmer. Desweiteren besitzen nach wie vor Haushalte im<br />

Planungsgebiet Kohle- <strong>und</strong> Ölheizungen.<br />

III. Abwasserentsorgung<br />

Die Abwasserentsorgung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> erfolgt durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Zeitz</strong><br />

GmbH. Der größte Teil der Abwässer der <strong>Stadt</strong> Zeit werden noch zur völlig veralteten,<br />

nur mechanisch arbeitenden Kläranlage Göbitz mit einer Kapazität von<br />

50.000 bis 55.000 Einwohnerngleichwerten außerhalb des Planungsgebietes geleitet.<br />

Einige Bereiche der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> (Teile der Käte-Kollwitz-Siedlung <strong>und</strong> von<br />

Rasberg, Forststraße) sind darüber hinaus nicht an die zentrale Abwasserbehandlung<br />

angeschlossen. Sie entwässern zum Teil über Kleinkläranlagen, zum<br />

Teil wird das Abwasser ungeklärt in die Vorflut gegeben.<br />

Die Abwasser aus dem Altstadtbereich (Oberstadt, Brühl, Rasberg, Alt-<strong>Zeitz</strong>-Ost)<br />

<strong>und</strong> dem Gebiet zwischen Weiße Elster/Naumburger Straße/Flörsheimstraße<br />

sowie teilweise der Bereich Käte-Kollwitz-Siedlung/Aue-Aylsdorf werden über ein<br />

33


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

Mischkanalnetz, aus dem Neubaugebiet <strong>Zeitz</strong>-Ost teilweise im Trennsystem abgeleitet.<br />

Das Kanalnetz ist auf Gr<strong>und</strong> seiner bereits sehr langen Lebensdauer bautechnisch<br />

sanierungsbedürftig. Zur Zeit erfolgt die Neugestaltung der Abwasserentsorgung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. Das Kanalwerk wird saniert <strong>und</strong> erweitert. Die Hauptabwasserleitungen<br />

verlaufen im Bereich Freiligrathstraße - Tröglitzer Straße -<br />

Elsteraue. Der vom Posaer Becken zum Zentralklärwerk <strong>Zeitz</strong>, Standort Göbitz,<br />

führende teilweise eingebrochene Hauptsammler wird zur Ableitung von Abwasser<br />

aus der Gemarkung <strong>Zeitz</strong> nicht mehr genutzt. Bereits 1994 erfolgte die<br />

Inbetriebnahme der neu errichteten Pumpwerke <strong>und</strong> Abwasserdruckleitungen von<br />

<strong>Zeitz</strong>/Holzplatz <strong>und</strong> Zangenberg/Tiergarten zum Zentralklärwerk <strong>Zeitz</strong>. Das Zentralklärwerk<br />

<strong>Zeitz</strong> wurde derzeit am bisherigen Standort südöstlich der Gemeinde<br />

Göbitz neu gebaut. Die 1. Ausbaustufe mit einer Kapazität von 65.000 Einwohnergleichwerten<br />

ist in Betrieb genommen. In der 2. Ausbaustufe kann die Kapazität<br />

auf 90.000 bis 110.000 Einwohnergleichwerte erhöht werden. Das Zentralklärwerk<br />

ist für eine Abwasserreinigung entsprechend den allgemein anerkannten Regeln<br />

der Technik ausgelegt.<br />

Zur Abwasserentsorgung der <strong>Gemeinden</strong> Luckenau, Theißen <strong>und</strong> Nonnewitz<br />

wurde der Abwasserzweckverband "Maibachtal" gegründet, während für Bergisdorf<br />

<strong>und</strong> Grana die Mitgliedschaft im Abwasserzweckverband Hasselbach-Thierbach<br />

gültig ist. Die Gemeinde Droßdorf ist Mitglied in der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Schnaudertal, welche die Aufgaben der Abwasserentsorgung übernimmt.<br />

Die Abwasserentsorgung in den <strong>Gemeinden</strong> Luckenau, Theißen, Nonnewitz,<br />

Grana, Bergisdorf <strong>und</strong> Droßdorf ist laut MÖLLER, 1993 dadurch gekennzeichnet,<br />

daß<br />

- eine Kanalisation in geringem Umfang nur in den größeren <strong>Gemeinden</strong> besteht<br />

- diese baulich <strong>und</strong> hydraulisch unzureichend ist<br />

- die Entwässerung zum Teil in Gräben <strong>und</strong> Teiche, die in ihrer Selbstreinigungskraft<br />

von der Schmutzfracht überfordert werden, erfolgt.<br />

Zum Teil bestehen häusliche Kleinkläranlagen. "In den meisten Fällen wird das<br />

Abwasser direkt in den Vorfluter geleitet" (vgl. MÖLLER, 1993).<br />

Nach derzeitigem Stand ist vorgesehen, daß alle <strong>Gemeinden</strong> im <strong>Planungsverband</strong><br />

an das Zentralklärwerk <strong>Zeitz</strong> angeschlossen werden. Lediglich für Droßdorf <strong>und</strong><br />

Bergisdorf wird derzeit noch geprüft, ob nicht doch eine separate Lösung möglich<br />

sei.<br />

IV. Abfallentsorgung<br />

Die Abfallentsorgung laut Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA)<br />

vom 01.10.1992 unterliegt den Landkreisen als Untere Abfallbehörde. Um eine<br />

ökonomisch <strong>und</strong> ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung zu gewährleisten, hat der<br />

Kreistag des Burgenlandkreises die hoheitliche Aufgabe der Abfallentsorgung<br />

dem Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt-Süd (ZAW SAS) übertragen.<br />

Auch die im Burgenlandkreis ordnungsgemäß zugelassenen <strong>und</strong> betriebenen<br />

Mülldeponien Nißma, Freyburg/Zeuchfeld <strong>und</strong> Karsdorf unterliegen der Zuständigkeit<br />

des Zweckverbandes. Die im Verbandsgebiet anfallenden Abfallarten wie<br />

Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall <strong>und</strong> Sperrmüll werden unter Leitung<br />

der ZAW SAS gesammelt, befördert <strong>und</strong> umweltverträglich entsorgt. Sonderabfall<br />

unterliegt einer gesonderten Entsorgung. Die Betriebe, in denen Sonderabfall<br />

entsteht (z.B. Aschen, Galvanikschlämme, Asbest, Schlacke, Naßscheide-<br />

34


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

schlämme usw.), sind für dessen Entsorgung selbst zuständig. Deponien für Sonderabfälle<br />

stehen im Land Sachsen-Anhalt nur in Leuna <strong>und</strong> Lochau zur Verfügung.<br />

Im Gebiet des <strong>Planungsverband</strong>es erfolgt die Wertstoffentsorgung im Bringe-System<br />

bei Papier, Pappe <strong>und</strong> Glas, im Hol-System bei den Verpackungsabfällen,<br />

welche in den "Gelben Sack" gehören (Metall, Kunststoff, Verb<strong>und</strong>stoffe).<br />

Die einzelnen Entsorgungs- <strong>und</strong> Einsammlungstouren von Hausmüll, Sperrmüll,<br />

Gelbem Sack, Problemabfall <strong>und</strong> Schrott sind im Abfallratgeber, der jährlich<br />

herausgegeben wird vom ZAW SAS, zusammengestellt.<br />

4.3.3 Wasserwirtschaft<br />

a) Oberflächengewässer<br />

Das Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 31.08.1993 definiert<br />

in seiner Anlage die Gewässer der I. Ordnung. Deren Unterhaltung obliegt<br />

dem Land. Im Territorium des <strong>Planungsverband</strong>es sind folgende Gewässer I.<br />

Ordnung vorhanden, die von dem STAATLICHEN AMT FÜR UMWELTSCHUTZ<br />

HALLE (STAU), Amtsbereich <strong>Zeitz</strong>, zu unterhalten sind:<br />

Weiße Elster, Floßgraben, Maibach, Aga<br />

Alle anderen Gewässer, auch nicht ständig wasserführende Profile, sind Gewässer<br />

II. Ordnung. Diese hat, seit der Gründung am 25.6.1992, der GEWÄSSER-<br />

VERBAND "WEIßE ELSTER" zu unterhalten. Seine Aufgaben bestehen in der<br />

Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes, Reinigung, Räumung, Freihaltung<br />

sowie Schutz <strong>und</strong> Unterhaltung des Gewässerbettes einschließlich Ufer. Ferner<br />

gehört dazu die Unterhaltung <strong>und</strong> der Betrieb der Anlagen, die der Abführung des<br />

Wassers dienen. Im Planungsgebiet gehören zu den Gewässern II. Ordnung:<br />

Kuhndorfer Bach (Wilder Bach) mit Nebenbächen<br />

(Droßdorfer, Frauenhainer<br />

<strong>und</strong> Zetzschdorfer Graben)<br />

Mühlgraben <strong>und</strong> Göhle<br />

Hasselbach<br />

Fockendorfer Gr<strong>und</strong>bach<br />

Knittelholzbach<br />

Mischwassergraben<br />

Gutenbornbach mit Nebenbach<br />

Golbener Graben<br />

"Golbener Bach"<br />

"Bergisdorfer Bach"<br />

Vorfluter Salsitz<br />

Floßgrabenabschläge bei<br />

Haynsburg <strong>und</strong> Zangenberg<br />

Der Verlauf der Gewässer I. <strong>und</strong> II. Ordnung ist aus dem Plan zu entnehmen. Der<br />

wasserwirtschaftliche Vollzug wird durch die Obere <strong>und</strong> Untere Wasserbehörde<br />

gewährleistet. Die Aufgabenbegrenzung ist im Gesetz- <strong>und</strong> Verordnungsblatt für<br />

Sachsen-Anhalt Nr. 11/91 ersichtlich (Quelle: UMWELTBERICHT DER STADT<br />

ZEITZ, 1993).<br />

Im Bearbeitungsgebiet existieren keine amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete,<br />

obwohl es z.B. an der Weißen Elster innerhalb der Hochwasserdeiche<br />

sowie südwestlich <strong>und</strong> östlich der <strong>Stadt</strong> zu Überflutungen bei außerordentlichen<br />

Hochwasserereignissen kommt (vgl. MÖLLER, 1993). Auch am Kuhndorfer<br />

Bach <strong>und</strong> im Fockendorfer Gr<strong>und</strong>bach ist nach Starkregenereignissen mit Verwüstungen<br />

zu rechnen, wenn die Bäche über die Ufer treten (zuletzt im Sommer<br />

1992).<br />

35


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

Bei den Ortslagen Raba (Gemeinde Haynsburg), Salsitz <strong>und</strong> Zangenberg sowie<br />

bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> befinden sich Hochwasserschutzdeiche. Für diese ist das<br />

Staatliche Amt für Umweltschutz (STAU) Halle, Amtsbereich <strong>Zeitz</strong>, unterhaltungspflichtig.<br />

Ein Teil der kleineren Stillgewässer dient als Feuerlöschteiche (z.B. Teiche in<br />

Rippicha, Kuhndorf, ggf. Zetschdorf, Bergisdorf, Mannsdorf, Kloster Posa, Bergsiedlung).<br />

Für die Gemeinde Theißen stellen hingegen die Tagebaurestlochseen<br />

eine Notversorgung für die hiesige Feuerwehr dar.<br />

b) Trinkwasserversorgung<br />

Die Trinkwasserversorgung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> erfolgt über die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Zeitz</strong><br />

GmbH. Deren Wassergewinnungsanlagen befinden sich südlich von Hainichen<br />

(Quelle Hainichen) <strong>und</strong> nördlich von Hainichen (Wassergewinnungsanlage<br />

Hainichen). Die Versorgung der <strong>Gemeinden</strong> unterliegt der Zuständigkeit des<br />

Trinkwasserzweckverbandes Landregion <strong>Zeitz</strong>, der sich dazu der MIDEWA (Mitteldeutsche<br />

Wasser <strong>und</strong> Abwasser GmbH) bedient. Diese betreibt die Wassergewinnungsanlage<br />

Kuhndorf <strong>und</strong> Frauenhain. Weitere Schutzzonen bestehen westlich<br />

von Droßdorf (Schutzzone Ossig) <strong>und</strong> südöstlich von Zangenberg (Teil der<br />

Schutzzone Wasserwerk Maßnitz). Vereinzelt werden auch noch Hausbrunnen<br />

genutzt. Langfristig ist geplant, die Versorgung der Region über Fernwasser zu<br />

sichern, das aus der Elbaue zugeführt werden soll. Die zwei hierfür vorgesehenen<br />

Fernwasserleitungen werden das Wasserwerk Maßnitz speisen. Die<br />

Fernwasserleitung der Elbaue-Ostharz GmbH (FWV Südleitung) verläuft aus<br />

Richtung Leipzig über Tröglitz <strong>und</strong> Theißen nach Zorbau. Einen ähnlichen Verlauf<br />

im Planungsgebiet nimmt auch die Fernwasserleitung der PURAC GmbH<br />

(Fernwasserleitung Beuditz-Weißenfels/<strong>Zeitz</strong>), die von Deuben kommend im<br />

Wasserwerk Maßnitz endet. Die geplanten Trassen können aus dem Flächennutzungsplan<br />

entnommen werden. Durch Realisierung der Fernwasserversorgung<br />

könnten in Zukunft Trinkwasseranlagen im Planungsgebiet aufgegeben werden.<br />

Die Abgrenzungen der Trinkwasserschutzzonen sind im Plan kartographisch dargestellt.<br />

Gekennzeichnet wurden im Flächennutzungsplan auch die Haupttrinkwasserleitungen.<br />

4.3.4 Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />

I. Landwirtschaft<br />

Von dem r<strong>und</strong> 6.761 ha großen Planungsgebiet sind ca. 4.731 ha (ca. 70 %)<br />

landwirtschaftlich genutzt. Davon werden ca. 78 % ackerbaulich, ca. 11 % als<br />

Grünland, ca. 9 % als Gartenland sowie ca. 2 % für den Obstbau bzw. als Baumschule<br />

genutzt. Die Verteilung der Ackerfläche setzt sich in etwa aus 10 %<br />

Zuc??kerrüben, 65 - 70 % Getreide, ca. 15 % Futterbau <strong>und</strong> ca. 5 - 10 %<br />

Ölfrüchten zusammen. Der überwiegende Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />

besteht aus mittel- bis tiefgründigen, leistungsfähigen Lehmböden, die einen<br />

anspruchsvollen Ackerbau mit durchschnittlichen bis günstigen Erzeugungsbedingungen<br />

gewährleisten. Die Ausdehnung deckt sich in etwa mit der Raumeinheit<br />

Nr. 4 (Tab. 9) abgesehen von den im Plan dargestellten ackerfähigen Flächen.<br />

Hierzu gehört auch der überwiegende Teil der ackerbaulich genutzten Elsteraue<br />

<strong>und</strong> Unteren Maibachaue. Dagegen weisen alle anderen dem Ackerbau<br />

unterliegenden Flächen im Planungsgebiet maximal durchschnittliche, teilweise<br />

36


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

sogar ungünstige Erzeugungsbedingungen auf. Die Grünlandnutzung beschränkt<br />

sich überwiegend auf die Talauen <strong>und</strong> Steilhanglagen. Diese Flächen müssen als<br />

absolute Grünlandstandorte klassifiziert werden. Auffallend ist der hohe Anteil an<br />

Garten- <strong>und</strong> Obstflächen innerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> mit 22 % bzw. 5 % der<br />

landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Streuobstbestände konzentrieren sich v.a. auf<br />

die steilsten <strong>und</strong> damit stärker erosionsgefährdeten Lagen (z.B. Kuhndorfer<br />

Bachtal). Detaillierte Aussagen zur landwirtschaftlichen Standorteignung ist dem<br />

Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es zu entnehmen.<br />

Zur Situation der landwirtschaftlichen Betriebe liegen derzeit für das Planungsgebiet<br />

nur unvollständige Informationen vor. Die weitaus größte Fläche bewirtschaftet<br />

der Agrarbetrieb Droßdorf e.G. mit ca. 1.754 ha, gefolgt von der GBR<br />

Beer in Nonnewitz mit knapp 500 ha. Haupterwerbsbetriebe (Wiedereinrichter)<br />

befinden sich in <strong>Zeitz</strong>, Theißen, Unterschwöditz, Salsitz, Röden <strong>und</strong> Mannsdorf.<br />

Während den größeren Betrieben ca. 80 ha zur Verfügung steht, hat der kleinste<br />

Betrieb nur 8 ha zum Bewirtschaften. Außerdem sind noch Nebenerwerbsbetriebe<br />

<strong>und</strong> ein Teichwirtschaftsbetrieb (Luckenau) im Planungsgebiet ansässig.<br />

Für Teile des Planungsgebietes wurden Agrarstrukturelle Vorplanungen (AVP) erstellt.<br />

Während die AVP "Westliches Elstertal" die <strong>Gemeinden</strong> Grana, Bergisdorf<br />

<strong>und</strong> Droßdorf betrifft, sind in der AVP "Profen" Angaben zu den <strong>Gemeinden</strong> <strong>Zeitz</strong>-<br />

Zangenberg, Nonnewitz, Theißen <strong>und</strong> Luckenau enthalten. Durch die Agrarstrukturelle<br />

Vorplanung sollten Möglichkeiten besonders im Hinblick auf die Land- <strong>und</strong><br />

Forstwirtschaft aufgezeigt werden, ländliche Regionen unter Berücksichtigung<br />

aller einwirkenden Raumnutzungsansprüche zu entwickeln. Die bei den vorliegenden<br />

AVP's dargestellten Zielsetzungen bzw. Maßnahmen wurden bzw. werden im<br />

Rahmen der Erstellung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt.<br />

Die im Rahmen der Dorferneuerung (DE) ausgearbeiteten Planungen wurden in<br />

die bisherigen Flächennutzungsplanungen mit einbezogen. Im DE-Programm sind<br />

die <strong>Gemeinden</strong> Nonnewitz (OT 1 Unterschwöditz), Theißen (OT Reußen), Grana<br />

(OT Salsitz, Mannsdorf) <strong>und</strong> Droßdorf (OT Rippicha).<br />

Im Planungsgebiet wurde in Verbindung mit dem Bau der Ortsumgehungsstraße<br />

<strong>Zeitz</strong>/Theißen, B 91/B 2 mit Beschluß vom 13. Mai 1997 das Unternehmensflurbereinigungsverfahren<br />

Grana angeordnet.<br />

II. Forstwirtschaft<br />

Nur 6,6 % (ca. 450 ha) der gesamten Fläche des <strong>Planungsverband</strong>es besitzen<br />

eine Waldbestockung (Landesdurchschnitt Sachsen-Anhalt ca. 21,2 %). Bei intensiver<br />

Nutzung für Siedlung <strong>und</strong> Landwirtschaft sind die Waldungen auf steile bzw.<br />

nährstoffarme, schwer bearbeitbare sowie auf rekultivierte Flächen des Braunkohletagebaus<br />

zurückgedrängt. Der Privatwaldanteil liegt bei 25 %. Der Staatswald ist<br />

mit 72 % der Waldfläche vertreten. Die verbleibende Fläche verteilt sich auf die<br />

Kirche <strong>und</strong> sonstige Eigentümer zu je ca. 1,5 %.<br />

Die Pappel- <strong>und</strong> Erlenforste westlich Luckenau bzw. nördlich Theißen (ehem. Tagebau),<br />

die derzeit treuhänderisch vom Forstamt <strong>Zeitz</strong> verwaltet werden, wirken<br />

1 OT = Ortsteil<br />

37


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

momentan noch monostrukturiert. Seit 1994 finden in diesen Beständen<br />

Umbaumaßnahmen mit standortgerechten Laubbäumen statt, wodurch mittelfristig<br />

ein artenreicher Laubmischwald entstehen wird. Die robinienreichen Standorte um<br />

die Tagebaurestlochseen werden sich nach Einschätzung des Forstamtes <strong>Zeitz</strong><br />

selbst durch natürliche Verdrängung der Robinien durch andere Laubbäume<br />

umstrukturieren. Die Waldflächen "Knittelholz" <strong>und</strong> "Tiergarten" werden durch<br />

Naturverjüngung <strong>und</strong> Plenterung bewirtschaftet. In den Waldflächen an den<br />

Kerbtälern um Bergisdorf <strong>und</strong> Golben <strong>und</strong> im Knittelholz ist - soweit nicht<br />

kleinflächig durch Pappel- bzw. Fichtenaufforstungen unterbrochen - als natürliche<br />

Waldgesellschaft der eschen- <strong>und</strong> bergahornreiche Traubeneichen-Hainbuchen-<br />

Lindenwald ausgebildet. Im Tiergarten hingegen überwiegt neben Hainbuche,<br />

Linde <strong>und</strong> Rotbuche die Esche, Eiche <strong>und</strong> der Bergahorn. Die Nadel-Laubmischwaldaufforstungsflächen<br />

nördlich von Theißen (ehem. Tagebau) sind meist standortgemäß.<br />

Durch die Aufforstung südlich von Trebnitz, am Maibachableiter,<br />

wurden faunistisch wertvolle Feuchtflächen vernichtet.<br />

Wildschäden verursachen v.a. Hasen <strong>und</strong> das Rehwild. Dies macht bei reinen<br />

Laubholzaufforstungen die Zäunung unabdingbar. Erstaufforstungen sind für die<br />

nächsten Jahre im Bereich der Deponie <strong>Zeitz</strong>-Aue, am Südrand des Knittelholzes<br />

sowie östlich des Tiergartens in der Elsteraue (hier lichte Bestände) geplant.<br />

Waldränder, Übergangsbereiche von der Flur zum Wald, besitzen eine Reihe<br />

forstwirtschaftlich, landschaftsästhetisch <strong>und</strong> ökologisch relevanter Funktionen.<br />

Gutausgebildete Waldränder mit stufigem Aufbau (Strauchschicht, Gras- <strong>und</strong><br />

Krautsaum) sind im Planungsgebiet kaum anzutreffen (punktuell im Bereich des<br />

Tiergartens, am Gutenbornbach). Dagegen findet man fast überall die schlecht bis<br />

mäßig ausgebildete Waldränder ohne stufigen Aufbau. Detaillierte Informationen<br />

zur Forstwirtschaft sind im Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es enthalten<br />

(Kapitel 6.6).<br />

4.3.5 Gewinnung von Bodenschätzen<br />

Die Tongrube Grana (Rechtsinhaber GRANA TON GMBH) liegt größtenteils auf<br />

<strong>Zeitz</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet. Nur eine kleine Fläche befindet sich auf der Gemarkung Grana.<br />

Sie dient der Gewinnung tertiärer Tone, die für sanitärkeramische Erzeugnisse <strong>und</strong><br />

Fliesen sowie als Spezialton in der optischen Industrie verwendet werden. Als<br />

Nebenproduktion erfolgt noch der Abbau der sogenannten "<strong>Zeitz</strong>er Fließsande" sowie<br />

von Kiesen <strong>und</strong> von pleistozänen Decklehmen.<br />

Der genaue Verlauf der Bewilligungsgrenze der Erweiterung der Tongrube Grana (Bewilligungsfelder<br />

Grana I, II <strong>und</strong> III) ist im Plan lokalisiert. Innerhalb der Bewilligungsfelder<br />

besteht noch das Bergwerkseigentum 126/90 Grana zur Gewinnung toniger<br />

Gesteine. Nordwestlich <strong>und</strong> westlich der bestehenden Tongrube Grana existiert eine<br />

weitere Bergbauberechtigung in Form des Bergwerkseigentumes 828/90 <strong>Zeitz</strong>-<br />

Theißen zur Gewinnung toniger Gesteine (Lokalisierung siehe Flächennutzungsplan).<br />

Beide Bergbauberechtigungen hat die Grana Ton GmbH erworben. Außerdem ist die<br />

Grana Ton GmbH noch Rechtsinhaber des Bergbaubeschränkungsgebietes V-A-f-1/94<br />

Spezialtonlagerstätte Grana.<br />

Die Grana-Ton GmbH verfügt über einen zugelassenen Rahmenbetriebsplan für den<br />

Tontagebau Grana des Bergamtes Halle vom 26.11.1996. Dieser Rahmenbetriebsplan<br />

38


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

wird für die entsprechenden Zeiträume mit Hauptbetriebsplänen untersetzt. Auf diesen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen erfolgt die Rohstoffgewinnung. Zuständige Behörde für die Zulassung von<br />

Betriebsplänen ist das Bergamt Halle<br />

Die perspektivische Tagebauentwicklung der Grana-Ton GmbH ist nach Norden <strong>und</strong><br />

Nordwesten gerichtet <strong>und</strong> soll sich im Ostteil des Bergwerksfeldes <strong>Zeitz</strong>/Theißen<br />

Nummer 828/90 <strong>und</strong> der erteilten Bewilligungen unter Berücksichtigung territorialer<br />

Aspekte entwickeln. Eine Erweiterung des Tagebaues über den derzeitigen<br />

Abfrachtungsweg zur B 91 hinaus bedarf zunächst eines Raumordnungsverfahrens.<br />

Entsprechende vorbereitende Maßnahmen laufen gegenwärtig bei der zuständigen<br />

Behörde, dem Landratsamt des Burgenlandkreises. Daneben bestehen im Planungsgebiet<br />

noch weitere Bergbauberechtigungen:<br />

a.) Erlaubnis I-B-f-122/94 <strong>Zeitz</strong>-Droßdorf zur Aufsuchung von Kies <strong>und</strong> Kiessanden<br />

(Rechtsinhaber LZR-BAUR BETON GmbH & Co. KG). Da die Erlaubnis planungsrechtlich<br />

nicht von Bedeutung ist, wurde diese im Flächennutzungsplan nicht<br />

gekennzeichnet.<br />

b.) Bergwerkseigentum 354/90 Schwerzau zur Gewinnung von Braunkohle - Abbaufeld<br />

Schwerzau (Rechtsinhaber MIBRAG GmbH). Das Abbaufeld Schwerzau betrifft<br />

nur noch einen kleinen Bereich des Planungsgebietes nordöstlich von Unterschwöditz.<br />

Die Abbaugrenze einschließlich der geplanten Schutzpflanzungen sind<br />

im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />

Alle zuvor aufgeführten Bergbauberechtigungen räumen den Rechtsinhabern die in<br />

den §§ 7 ff. BBergG festgeschriebenen Rechte ein.<br />

Nördlich von Kleinosida befindet sich zur Zeit eine Abbaufläche für Sande <strong>und</strong> Kiese<br />

(Kies-Sandgrube Kleinosida). Deren Erweiterung ist schon geplant (Abgrenzung siehe<br />

Plan). Für die bestehende/geplante Abbaufläche besteht ein Landschaftspflegerischer<br />

Begleitplan.<br />

Der Beeinflussungsbereich des Altbergbaus (Tief- <strong>und</strong> Tagebau) umfaßt das nordwestlichste<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet sowie große Teile der Gemarkungsfläche von Luckenau,<br />

Theißen <strong>und</strong> Nonnewitz. Der genaue Grenzverlauf ist dem Plan zu entnehmen. Der<br />

überwiegende Teil der Altbergflächen einschließlich der Tagebaurestlöcher gehört zum<br />

Bergbau ohne Rechtsnachfolger. Probleme ergeben sich hier vor allem auf Gr<strong>und</strong> des<br />

hohen Sanierungsbedarfes (z.B. einbruchsgefährdete Hohlräume im Untergr<strong>und</strong>,<br />

gefährdete Uferbereiche an den Restlochseen, Wasserentzug des Maibaches, zu<br />

erwartender Gr<strong>und</strong>wasseranstieg <strong>und</strong> damit Gefährdung von Wohnbereichen). Die<br />

hierfür notwendigen Kosten können die <strong>Gemeinden</strong>, auf sich alleine gestellt, nicht<br />

erbringen. Ansatzpunkte zur Sanierung von Teilen der Altbergbauflächen bieten der<br />

Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplan für das Tagebaurestloch 397 <strong>und</strong> die Studie zur<br />

Landschaftsentwicklung sowie Bewertung von Umweltschäden für das Gebiet der Tagebaurestlöcher<br />

Streckau <strong>und</strong> Luckenau-Südost (Näheres hierzu siehe Landschaftsplan<br />

<strong>Planungsverband</strong>, Kapitel 6.10.1 <strong>und</strong> 6.9.2). Lediglich das Tagebaurestloch<br />

Luckenau-Südost obliegt der MIBRAG sowie das Tagebaurestloch Streckau der<br />

Lausitzer <strong>und</strong> Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).<br />

Der zuvor angesprochene Altbergbaubereich um Luckenau <strong>und</strong> Theißen soll mit<br />

B<strong>und</strong>esfördermitteln saniert werden. Hierzu wurde ein ergänzendes Verwaltungsabkommen<br />

über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (Braunkohlesanierung)<br />

am 18.07.1997 abgeschlossen (Träger LMBV). Im Rahmen der Sanierung<br />

39


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

des Altbergbaubereiches hat die Verwaltungsgemeinschaft Maibach-Nödlitztal ein<br />

Gutachten "Untersuchungen zu den Auswirkungen des Gr<strong>und</strong>wasserwiederanstieges<br />

auf Altlastenstandort <strong>und</strong> Gefahrenerk<strong>und</strong>ung im Raum Luckenau/Theißen" erstellen<br />

lassen, das Hinweise zum weiteren Vorgehen bei der Sanierung der Altbergbauflächen<br />

enthält. Derzeit beruht der Verfahrensstand auf der Sicherung der Gefahrenabwehr.<br />

Im Altstadtbereich von <strong>Zeitz</strong> befindet sich ein umfangreiches, unterirdisches Gangsystem,<br />

das im Mittelalter entstand <strong>und</strong> vor allem zur Lagerung von Bier diente. Für<br />

den öffentlich zugänglichen Teil dieses Gangsystemes ("Führungsgangsystem") liegt<br />

ein vom Bergamt am 19.08.1996 zugelassener Betriebsplan vor. Im Rahmen dieses<br />

Betriebsplanes steht dieses Gangsystem noch unter Bergaufsicht (vgl. mit Kapitel<br />

7.1.1 f) Baugr<strong>und</strong>).<br />

4.3.6 Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr<br />

Die Erholungsnutzung beschränkt sich derzeit überwiegend auf Freizeit <strong>und</strong> Naherholung<br />

der einheimischen Bevölkerung. Diese findet einerseits hauptsächlich statt auf<br />

den unter 4.3.1 IV. genannten Freiflächen. Andererseits stehen hierfür in unmittelbarer<br />

Siedlungsnähe reichstrukturierte Landschaftsteile zur Verfügung. Hierzu zählen das<br />

Knittelholz, der Tiergarten, das gesamte Kuhndorfer Bachtal, das Elstertal südwestlich<br />

von <strong>Zeitz</strong>, das Maibachtal bei Unterschwöditz, die Streuobstwiesen/Ackerflächen um<br />

das Kloster Posa sowie die Tagebaurestlochseen bei Luckenau <strong>und</strong> Theißen.<br />

Bisher spielte bzw. spielt im Planungsgebiet der Fremdenverkehr eine untergeordnete<br />

Rolle. Für Übernachtungsmöglichkeiten stehen knapp 300 Gästebetten in Pensionen<br />

<strong>und</strong> Hotels zur Verfügung. Über eine Jugendherberge verfügt der <strong>Planungsverband</strong><br />

leider nicht. Der überwiegende Teil der Übernachtungsmöglichkeiten befindet sich in<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. Beherbergungseinrichtungen in geringem Umfang sind außerdem<br />

noch in Theißen, Droßdorf <strong>und</strong> Grana-Mannsdorf anzutreffen. Gasthöfe bestehen in<br />

allen <strong>Gemeinden</strong> des <strong>Planungsverband</strong>es, Hotels nur in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. An<br />

Erholungseinrichtungen werden außer den unter 4.3.1 III b) erwähnten Sport- <strong>und</strong><br />

Freizeitanlagen noch Kegelbahnen angeboten. Kulturell von Bedeutung sind für den<br />

Fremdenverkehr das Theater in <strong>Zeitz</strong>, das Kino "Capitol", das Museum Schloß<br />

Moritzburg <strong>und</strong> das "Unterirdische <strong>Zeitz</strong>". Besondere Anziehungspunkte stellen die<br />

Altstadt von <strong>Zeitz</strong> mit <strong>Stadt</strong>mauerrelikten, das Schloß Moritzburg mit Dom St. Peter<br />

<strong>und</strong> Paul an der Straße der Romanik, die Michaelskirche, das Rathaus sowie die<br />

romanische Kirche in Salsitz dar. Zur Steigerung des Fremdenverkehrs könnte der<br />

geplante Lehr- <strong>und</strong> Informationspfad des Mitteldeutschen Umwelt- <strong>und</strong> Technikparkes<br />

(Lokalisierung siehe Plan) mit seinen landesweit bedeutsamen technischen Denkmälern,<br />

die Mitteldeutsche Straße der Braunkohle (Linienführung siehe Anhang) sowie<br />

der Aufbau eines markierten Rad- <strong>und</strong> Wanderwegenetzes im Planungsgebiet<br />

beitragen (vgl. 4.3.2 I). Weitergehende Informationen zum Thema Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr<br />

sind im Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es enthalten (Kapitel 6.9).<br />

4.4 Schutzgebiete <strong>und</strong> geschützte Objekte<br />

Die nachfolgenden Erläuterungen stellen eine Kurzfassung des im Landschaftsplan<br />

des <strong>Planungsverband</strong>es <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> ausführlich beschriebenen<br />

Kapitels Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz dar (Pkt. 6.10). Alle hier aufgeführten Schutzgebiete<br />

<strong>und</strong> -objekte sind im Plan dargestellt. Eine Ausnahme bilden die Geschützten<br />

40


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

Parkanlagen Nr. 1 <strong>und</strong> Nr. 2, da sich diese vollkommen im Landschaftsschutzgebiet<br />

befinden.<br />

I. Natur <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

a.) Naturschutzgebiete (§ 17 NatSchG LSA)<br />

Westlich der Gemeinde Droßdorf gehört unmittelbar an der Grenze des Planungsgebietes<br />

ein kleiner Waldbereich schon zum geplanten Naturschutzgebiet<br />

"Ratsch bei Breitenbach".<br />

b) Landschaftsschutzgebiete (§ 20 NatSchG LSA)<br />

Name Lage Beschreibung<br />

LSG-Elsteraue Elsteraue NÖ <strong>Zeitz</strong> geophytenreiche Laubwaldbestockung des Tiergartens<br />

<strong>und</strong> angrenzende Baumreihen sowie offene Elsterauenbereiche;<br />

Beeinträchtigung durch Eindeichung der Weißen<br />

Elster, intensive Ackernutzung, Kleingärten, Schießplatz<br />

LSG-Kuhndorfer Bachtal<br />

LSG-Aga- <strong>und</strong> Elstertal<br />

Kuhndorfer Bachtal v. südl. Gemarkungsgrenze<br />

bis etwa zur Kirche in<br />

Rasberg einschließl. Knittelholz<br />

Bereiche westlich <strong>und</strong> südwestlich von<br />

Droßdorf <strong>und</strong> Bergisdorf<br />

Mosaik aus Wiesen, Waldparzellen, Feldgehölzen, Obstwiesen<br />

<strong>und</strong> Kleingärten sowie dichtem Ufergehölzbewuchs<br />

des Kuhndorfer Baches; Vorkommen seltener Tierarten<br />

(Vögel u. Säuger)<br />

strukturreiches, von naturnahen Waldflächen <strong>und</strong> Bächen<br />

geprägtes Gebiet; hohe ästhetische <strong>und</strong> faunistisch/floristische<br />

Wertigkeit<br />

c) Naturdenkmale (§ 22 NatSchG LSA)<br />

Objektbezogene Naturdenkmale<br />

Nr. (Reg.-<br />

Nr)<br />

Kommune/<strong>Stadt</strong>-,<br />

Ortsteil<br />

Lage Art Sonstiges<br />

1 (46) <strong>Zeitz</strong>/Aylsdorf ca. 100 m von der Kirche entfernt, unmittelbar<br />

an einer Straßenabzweigung<br />

2 (77) <strong>Zeitz</strong> im Knittelholz, südwestlicher Teil, an<br />

Gemarkungsgrenze<br />

3 (67) <strong>Zeitz</strong> in der Elsteraue, östlich an den Tiergarten<br />

angrenzend<br />

Stiel-Eiche<br />

4 Stiel-Eichen Bestandsaufnahme mit genauer<br />

Lokalisierung erforderlich<br />

20 Stiel-Eichen Bestandsaufnahme mit genauer<br />

Lokalisierung erforderlich;<br />

Lücken in den Baumreihen<br />

ergänzen<br />

4 (19) Nonnewitz/ Unterschwöditz<br />

auf dem Höheberg östlich Unterschwöditz<br />

Stiel-Eiche<br />

5 (127) Grana zwischen Grana <strong>und</strong> Theißen, westlich<br />

der Tongrube Grana<br />

3 Kastanien<br />

6 (59) Zangenberg südöstlich von Zangenberg Schwarzpappel<br />

7 (18) Droßdorf/ Kuhndorf in Kuhndorf, auf dem Dorfplatz Sommerlinde<br />

8 (69) Droßdorf/ Röden östlich von Röden, ca. 200 m vom<br />

Ortsrand, an der Straße<br />

Winterlinde<br />

9 (62) Droßdorf/ Rippicha mitten in Rippicha im Kreuzungsbereich Winterlinde als "Lutherlinde" bezeichnet<br />

10 (63) Droßdorf/ Rippicha mitten in Rippicha im Kreuzungsbereich Stiel-Eiche als "Friedenseiche" bezeichnet<br />

11 (15) Bergisdorf/ Golben am Südausgang von Golben, im Kreuzungsbereich,<br />

nahe des Denkmals<br />

12 (16) Bergisdorf/ Golben am Südausgang von Golben, im Kreuzungsbereich<br />

13 (68) Grana/Salsitz südwestlich von Salsitz, im Waldstück<br />

südlich der Hopfenplantage<br />

Stiel-Eiche<br />

Stiel-Eiche<br />

10 Stiel-Eichen<br />

41


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

Nr. (Reg.-<br />

Nr)<br />

Kommune/<strong>Stadt</strong>-,<br />

Ortsteil<br />

Lage Art Sonstiges<br />

14 (60) Grana/Salsitz am südwestlichen Ausgang von Salsitz,<br />

am Floßgraben<br />

Stiel-Eiche<br />

15 (21) Grana/ Bhf.<br />

Haynsburg<br />

am Floßgraben, ca. 500 m vom Bahnhof<br />

Stiel-Eiche<br />

16 (137) Grana im Ort nördlich von der B 180 Findling Rapakiwi-Granit<br />

17 Kuhndorf bei der Kuhndorfmühle Quelle<br />

Flächennaturdenkmale<br />

Nr. (Reg.-<br />

Nr)<br />

Kommune/ <strong>Stadt</strong>-,<br />

Ortsteil<br />

Lage Art Sonstiges<br />

1 (112) <strong>Zeitz</strong> westlicher Knittelholzrand Feuchtwiese Laichplatz<br />

2 (5) <strong>Zeitz</strong> Knittelholz Quelle <strong>und</strong> Wasserfall<br />

des Knittelholzbaches<br />

3 (102) Theißen nördlich von Theißen Feuchtgebiet der Senkungsmulde<br />

"Paul II"<br />

Schichtquelle<br />

Vorkommen von Gr.<br />

Rohrdommel, Rohrweihe,<br />

Laichplatz<br />

4 (104) Luckenau westlich von Luckenau, südlich<br />

von Trebnitz<br />

5 (36) Luckenau westlich von Luckenau, an der<br />

Schädemulde<br />

Dreieckteich<br />

Vogelschutzgebiet "Am<br />

Dreieck"<br />

Laichplatz, Brutbiotop<br />

6 (93) Luckenau am Tagebausee "Schädemulde" Orchideenstandort - Vorkommen<br />

des Braunroten<br />

Sitters<br />

7 (113) Luckenau südwestlich von Luckenau Tagebaurestloch "Neue<br />

Sorge"<br />

Vogelschutzgebiet,<br />

Massenlaichplatz für<br />

Lurche<br />

8 (138) Grana südwestlich von Grana Lößwand Lebensraum von Uferschwalben<br />

<strong>und</strong> xerothermen<br />

Insektenarten<br />

9 (11) Grana/Mannsdorf südwestlich Mannsdorf Halbtrockenrasen mit gefährdeten<br />

Pflanzen <strong>und</strong><br />

Tierarten<br />

10 (101) Grana/Salsitz Elsterwiesen bei Salsitz südlich<br />

vom Hopfenanbaugebiet<br />

11 (44) Bergisdorf Golbener Grabental westlich<br />

Bergisdorf<br />

alter Elsterarm mit wassergefüllten<br />

Hohlformen<br />

bewaldetes Kerbtal mit<br />

naturnahem Bachlauf<br />

<strong>und</strong> einer Schichtquelle<br />

Lurcharten, Steinkauz,<br />

Sumpfpflanzen<br />

12 (134) Zangenberg östlich von Zangenberg Kopfweiden- <strong>und</strong> Pappelgruppe<br />

13 (141) Droßdorf südlich Droßdorf, an der Gemarkungsgrenze<br />

zu Schellbach (am<br />

Wanderweg von Frauenhain nach<br />

Ossig)<br />

14 (139) Droßdorf an der Straße Droßdorf-Ossig<br />

westl. Droßdorf<br />

ehemaliger Sandsteinbruch<br />

ehemaliger Sandsteinbruch<br />

botanisch bedeutsam<br />

durch "Leberblümchenhügel"<br />

d) Geschützte Parkanlage<br />

Nr. (Reg.-Nr)<br />

Kommune/ <strong>Stadt</strong>-,<br />

Ortsteil<br />

Lage Art Sonstiges<br />

42


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

1 <strong>Zeitz</strong> südlich von <strong>Zeitz</strong>, südlich der<br />

Bergsiedlung<br />

Knittelholz<br />

gehört vollständig zum LSG<br />

Kuhndorfer Bachtal<br />

2 <strong>Zeitz</strong>/Rasberg,<br />

Droßdorf<br />

von Rasberg bis Röden Kuhndorfer Bachtal gehört vollständig zum LSG<br />

Kuhndorfer Bachtal<br />

3 Zangenberg am südöstlichen Ortsrand von<br />

Zangenberg<br />

LSG = Landschaftsschutzgebiet<br />

Parkanlage<br />

ungepflegt; als Parkanlage<br />

kaum noch erkennbar<br />

e) Schutz bestimmter Biotope (§ 30 NatSchG LSA)<br />

Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung dieser<br />

Biotope führen können, sind verboten. Die im Rahmen der amtlichen Biotopkartierung<br />

(Juli 1995) aufgenommenen § 30-Flächen sind im Flächennutzungsplan<br />

dargestellt <strong>und</strong> im Anhang unter der Liste der schutzwürdigen Biotope im<br />

ehemaligen Landkreis <strong>Zeitz</strong> aufgeführt.<br />

f) Baumschutzverordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

Seit 27.02.1991 sind im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> alle Bäume geschützt, deren<br />

Stammdurchmesser in einer Höhe von 1 m größer ist als 10 cm (Obstbäume aber<br />

nur, insoweit es sich um Walnußbäume <strong>und</strong> Eßkastanien handelt). Näheres hierzu<br />

kann aus der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

entnommen werden (zuständig: Garten- <strong>und</strong> Friedhofsamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>).<br />

g) Biotope nach der amtlichen Biotopkartierung<br />

Bei der amtlichen Biotopkartierung für den ehemaligen Landkreis <strong>Zeitz</strong> (Juli 1995)<br />

wurden die für Flora <strong>und</strong> Fauna wertvollen Landschaftselemente im Planungsgebiet<br />

aufgenommen. Diese Biotopstrukturen sind vollständig in den Flächennutzungsplan<br />

mit den dazugehörigen Nummern übertragen worden. Im Anhang des<br />

Textes befindet sich die Liste der schutzwürdigen Biotope im ehemaligen Landkreis<br />

<strong>Zeitz</strong>, in der alle kartierten Biotope nach ihrer im Plan festgehaltenen Nummer<br />

aufgeschlüsselt sind. Der überwiegende Teil dieser wertvollen Landschaftselemente<br />

fällt unter den gesetzlichen Schutz, z.B. als Flächennaturdenkmal<br />

<strong>und</strong>/oder als § 30-Fläche (vgl. Pkt. 4.4 I e)).<br />

II. Wasserschutz<br />

Die detaillierte Abgrenzung der Wasserschutzzonen im Planungsraum ist dem<br />

Flächennutzungsplan zu entnehmen. Hier befinden sich folgende Trinkwasserschutzgebiete:<br />

a) im Umgriff von Hainichen mit Schutzzone I, II <strong>und</strong> III (Quelle <strong>und</strong> Wassergewinnungsanlage<br />

Hainichen)<br />

b) im Bereich von Kuhndorf mit Schutzzonen II <strong>und</strong> III inkl. Ortslage Kuhndorf<br />

(Wassergewinnungsanlage Kuhndorf)<br />

c) südwestlich Maßnitz (Elsteraue östlich Tiergarten) mit Schutzzonen II <strong>und</strong> III,<br />

teilweise innerhalb des Planungsgebietes (Wasserwerk Maßnitz)<br />

d) westlich Droßdorf, im Lurchgr<strong>und</strong> mit der Schutzzone II (Wassergewinnungsanlage<br />

Ossig)<br />

e) südlich von Droßdorf im <strong>und</strong> am Gutenbornbachtal mit Schutzzonen I, II <strong>und</strong><br />

III, teilweise innerhalb des Planungsraumes (Wassergewinnungsanlage Frauenhain).<br />

43


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

Für die Trinkwasserschutzgebiete gelten die Verbote <strong>und</strong> Nutzungsbeschränkungen<br />

der TGL 43850/01 bis /06. Außerdem sind die Festlegungen der Beschlüsse<br />

Nr. 365-6/78 vom 29.03.78, 90-21/82 vom 08.12.82 sowie 64-13/86 vom<br />

19.02.86 des Kreistages <strong>Zeitz</strong> zu beachten.<br />

III. Denkmalschutz<br />

Die durch Eintragung in die Denkmalliste geschützten Bauwerke, Gebäudekomplexe,<br />

Hoftore, Gedenkstätten <strong>und</strong> -steine sowie Steinkreuze sind im Anhang aufgeführt.<br />

Dagegen wurden die bekannten archäologischen Kulturdenkmale (Bodendenkmale)<br />

in ihrer ungefähren Ausdehnung in der nachfolgenden Karte<br />

"archäologische Kulturdenkmale" dargestellt. Eine genauere Abgrenzung kann<br />

zum momentanen Zeitpunkt aufgr<strong>und</strong> des Fehlens detaillierterer Informationen<br />

nicht gegeben werden. Da sich ein großer Teil dieser Kulturdenkmale im Bereich<br />

der Ortskerne <strong>und</strong> der Innenstadt von <strong>Zeitz</strong> befindet, ist aus kartographischen<br />

Gründen eine Darstellung im Flächennutzungsplan nicht möglich <strong>und</strong> sinnvoll. Der<br />

Floßgraben als hervorragendes technisches Denkmal der frühen Neuzeit ist nicht<br />

gesondert ausgewiesen worden, steht aber ebenfalls unter Denkmalschutz <strong>und</strong><br />

darf nicht verändert werden.<br />

Alle Maßnahmen, die mit Bodeneingriffen verb<strong>und</strong>en sind, bedürfen nach § 14<br />

Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Genehmigung durch die<br />

Untere Denkmalschutzbehörde.<br />

IV. Anbauverbotsstreifen<br />

Entlang von B<strong>und</strong>es-, Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen <strong>und</strong> Freileitungen sind Schutzstreifen<br />

festgelegt <strong>und</strong> im Plan dargestellt, die v.a. von Bebauung freigehalten<br />

werden müssen.<br />

4.5 Altlasten<br />

Im Planungsgebiet gibt es zahlreiche Altlastverdachtsflächen. Dargestellt wurden sowohl<br />

im Plan als auch in der nachfolgenden Tabelle 12 diejenigen Standorte <strong>und</strong> Flächen,<br />

die nach derzeitigen Kenntnissen die höchsten Gefährdungspotentiale aufweisen.<br />

Es erfolgte keine Unterscheidung zwischen Altstandorte (z.B. stillgelegte Industrieanlagen)<br />

<strong>und</strong> Altablagerungen (z.B. Deponie <strong>Zeitz</strong>-Aue, Düngemitteldeponie in<br />

Droßdorf). Erst die zum Teil noch durchzuführende Gefährdungsabschätzung kann<br />

endgültig Aufschluß darüber geben, ob es sich bei den erfaßten Verdachtsstandorten<br />

tatsächlich um Altlasten handelt. Darüber hinaus finden sich noch zahlreiche Altlastverdachtsflächen<br />

mit etwas geringerem Gefährdungspotential im Altlastverdachtsflächenkataster<br />

des Landes Sachsen-Anhalt, für die ebenfalls ein Untersuchungs- <strong>und</strong><br />

Handlungsbedarf in Bezug auf eine Abklärung der für die Umwelt tatsächlich ausgehenden<br />

Gefahren besteht. Eine Auflistung von diesen Altlastverdachtsflächen ist im<br />

Anhang enthalten. Auf Gr<strong>und</strong> ihrer Häufigkeit, ihrer teilweise kaum gegebenen Lokalisierbarkeit<br />

(z.B. Tankstellen) <strong>und</strong> der Größe des Maßstabes des Flächennutzungsplanes<br />

ist eine Kennzeichnung im vorliegenden Planwerk weder möglich noch sinnvoll.<br />

Tab. 13:<br />

Altlasten mit hohem Gefährdungspotential (Quelle: Altlastverdachtsflächenkataster<br />

des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-<br />

Anhalt)<br />

44


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

Nr. im<br />

FNP<br />

Kat.Nr. Altlastverdachtsflächenkataster<br />

Lagebezeichnung<br />

Altablagerung/-standort<br />

1 026 Droßdorf Müllkippe (Düngemittel)<br />

2 032 Droßdorf Stall (Gülle)<br />

3 033 Droßdorf Tankstelle<br />

4 088 Grana / Salsitz Stall (Gülle)<br />

5 0226 Theißen Schwelerei<br />

6 0149 Luckenau Restloch (Müllablagerung)<br />

7 0151 Luckenau Müllkippe (Bauschutt, Asche, Gleisschotter)<br />

8 0154 Luckenau Montagebau Leipzig (Schadstoffe)<br />

9 0464 Luckenau Restloch (Hausmüll)<br />

10 0479 Luckenau Bahnhof (Mineralöl, Fette, Kraftstoffe)<br />

11 Luckenau / Luckenau Südost Restloch (Ascheverspülungen, Phenoleinleitungen)<br />

12 0322 <strong>Zeitz</strong>, Arnold-Promenade Fa. Krusche (Insektizide)<br />

13 0326 <strong>Zeitz</strong>, Fabrikstraße Stahlwerk<br />

14 0332 <strong>Zeitz</strong>, Gleinaer Straße Lackfabrik<br />

15 0334 <strong>Zeitz</strong>, Geschwister-Scholl-Straße Zekiwa<br />

16 0339 <strong>Zeitz</strong>, Arnold Promenade 26 Malerbetrieb (Lacke, Farben)<br />

18 0351 <strong>Zeitz</strong>, Schädestraße Maschinenbau<br />

19 0361 <strong>Zeitz</strong>, Donaliesstraße 52 - Güterbahnhof Metallaufbereitung (Öle)<br />

20 0389 <strong>Zeitz</strong>, Posaer Straße Werkstatt (Öle)<br />

21 0401 <strong>Zeitz</strong>, Liebknechtstraße 19a chem. Reinigung (Tenside)<br />

22 0404 <strong>Zeitz</strong>, Schützenstraße 26 chem. Reinigung (Tenside)<br />

23 0407 <strong>Zeitz</strong>, Donaliesstraße Wachsfabrik (Thyssen)<br />

24 0414 <strong>Zeitz</strong>, Geraer Straße Müllkippe<br />

25 0415 <strong>Zeitz</strong>, Forststraße Müllkippe<br />

26 0420 <strong>Zeitz</strong> / Rasberg Müllkippe (ehem. Reitplatz)<br />

27 0421 <strong>Zeitz</strong> / Deponie <strong>Zeitz</strong>-Aue Müllkippe<br />

28 Luckenau Gewerbegebiet nördl. Luckenau<br />

45


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

5. BEWERTUNG DER FLÄCHENNUTZUNGEN UND TENDENZEN NACH § 7<br />

NATSCHG LSA AUF DER BASIS DES LANDSCHAFTSPLANES<br />

Im Rahmen des Landschaftsplanes des <strong>Planungsverband</strong>es <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong><br />

<strong>Gemeinden</strong> ist die Umweltverträglichkeit der Flächennutzungen <strong>und</strong> deren Tendenzen<br />

geprüft worden. Die hierbei festgestellten erheblichen Beeinträchtigungen auf Naturhaushalt<br />

<strong>und</strong> Landschaftsbild sind nachfolgend in Kurzfassung dargestellt.<br />

Desweiteren werden speziell die Zielkonflikte im Planungsgebiet erläutert. Generell<br />

wurden die Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege<br />

im Flächennutzungsplan berücksichtigt. Lediglich die unter Punkt I. Landschaftsplanerische<br />

Beurteilung fett gekennzeichneten Auswirkungen auf den<br />

Naturhaushalt <strong>und</strong> das Landschaftsbild, die als nicht umweltverträglich eingestuft<br />

werden müssen, entsprechen nicht dieser Aussage.<br />

I. Landschaftsplanerische Beurteilung<br />

Die unter 4.3.1 bis 4.3.6 beschriebenen Nutzungen <strong>und</strong> deren Entwicklungstendenzen<br />

zeitigen teilweise negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt <strong>und</strong> das<br />

Landschaftsbild. Als problematisch müssen in diesem Sinne angesehen werden:<br />

Siedlung<br />

- hoher Flächenverbrauch für die geplanten Baugebiete; besonders großzügig<br />

sind die Baugebietsausweisungen in Nonnewitz <strong>und</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> (vgl. Tab.<br />

16 <strong>und</strong> 7.1.1 g))<br />

- talsperrende Bebauung in <strong>Zeitz</strong>-Rasberg <strong>und</strong> Theißen, entlang Maibach<br />

- einzelne Bauwerke an ökologisch/städtebaulich sensiblen Bereichen mit hoher<br />

Zersiedelungsgefahr, u.a. am Fockendorfer Gr<strong>und</strong>bach, im Bereich nördlich<br />

Aylsdorf, in Rasberg am Knittelholz<br />

- nicht oder ungenügend eingeb<strong>und</strong>ene Orts- bzw. <strong>Stadt</strong>ränder bzw. Baugebiete;<br />

überall im Planungsgebiet anzutreffen; extrem die Blockrandbebauung in<br />

<strong>Zeitz</strong> nördlich Gleinaer Straße <strong>und</strong> oberhalb des Kuhndorfer Baches im Bereich<br />

der Sophienhöhe<br />

- teilweise standörtlich ungeeignete oder unmaßstäbliche Gebäude, u.a.<br />

Zuckerfabrik <strong>Zeitz</strong>, Plattenbausiedlungen in <strong>Zeitz</strong>-Ost, Gewerbegebiet Droßdorf,<br />

Schule Droßdorf, Einkaufszentrum Grana<br />

- hoher Versiegelungsgrad in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Theißen<br />

- Kleingartenanlagen <strong>und</strong> Sportplätze in Talauen - Verlagerung erforderlich<br />

46


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

Infrastruktur<br />

- teilweise ungenügende landschaftliche Einbindung der Straßen, z.B. Teilabschnitte<br />

der B 91, L 191, L 193, L 197<br />

- enormer Flächenverbrauch durch die geplanten Umgehungsstraßen<br />

- Eingriff in Streuobstwiese an der Forststraße (als geplanter Landschaftsbestandteil<br />

ausgewiesen) durch geplante Umgehungsstraße B 91/B 2.<br />

- geplante Umgehungsstraße Kloster Posa/Hainichen, die laut Landschaftsplan<br />

nicht als umweltverträglich eingestuft werden kann<br />

- Abwasserentsorgung unzureichend bzw. teilweise nicht vorhanden<br />

Wasserwirtschaft<br />

- technokratischer Gewässerausbau mit Verrohrungspassagen, u.a. Maibach,<br />

Kuhndorfer Bach, Fockendorfer Gr<strong>und</strong>bach, Hasselbach<br />

- kanalartiger Ausbau der Weißen Elster, teilweise mit Deichen versehen<br />

- Einschränkung der Retentionsräume, v.a. durch Bebauung, u.a. Talaue der<br />

Weißen Elster, Kuhndorfer Bach, Maibach<br />

- Altablagerungen in den Tagebaurestlöchern Luckenau-Südost <strong>und</strong> Kindergartenteich<br />

Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />

- ausgeräumte Agrarflächen durch intensive Landwirtschaft<br />

- Belastung von Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächenwasser durch intensive Landwirtschaft<br />

- standörtlich ungeeignete Nutzung, z.B. Ackerflächen in den Talauen der Weißen<br />

Elster <strong>und</strong> des Maibaches<br />

- Aufforstung avifaunistisch hochwertiger Grünlandflächen bzw. von Feuchtwiesen<br />

südlich von Trebnitz am Maibachableiter<br />

- geplante Aufforstung östlich des Tiergarten (Vorsorgegebiet für Aufforstungen<br />

nach REP/TEP) - laut Landschaftsplan aus Klimaschutz-, Erholungs-<br />

<strong>und</strong> Naturschutzgründen nicht vertretbar<br />

Gewinnung von Bodenschätzen<br />

- bewilligte Erweiterung der Tongrube Grana - in der jetzigen Ausdehnung<br />

landschaftsplanerisch nicht vertretbar<br />

- geschädigte Gebiete des Altbergbaues im Bereich von Luckenau, Theißen<br />

<strong>und</strong> Nonnewitz<br />

Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr<br />

- Schießanlage im Erholungsgebiet Tiergarten - Verlagerung erforderlich<br />

- Kleingartenanlagen im Kuhndorfer Bachtal - Verlagerung erforderlich<br />

II. Zielkonflikte<br />

- Ausweisung von Siedlungsflächen <strong>und</strong> Infrastruktureinrichtungen - Vernichtung<br />

hochwertiger Ackerflächen <strong>und</strong> Beeinträchtigung, vereinzelt sogar Zerstörung<br />

von naturnahen Strukturen<br />

47


Flächennutzungsplan<br />

Bewertung<br />

- Ausweisung einer Eignungsfläche für Windenergieanlagen südlich von <strong>Zeitz</strong>-<br />

Hainichen - Vernichtung hochwertiger Ackerflächen, Belastung des Naturhaushaltes<br />

sowie nachhaltige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

- Bebauung im Siedlungsbereich - Zerstörung von Freiflächen, z.B. Obstbaumwiesen<br />

(besonders deutlich wird dies beim Baugebiet Nr. 32a <strong>Zeitz</strong>-Kalte Feld<br />

- siehe hierzu Landschaftsplan, Tab. 12)<br />

- Bebauung in den Talauen (u.a. Elsteraue, Kuhndorfer Bachaue, Maibachaue)<br />

- nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes <strong>und</strong> des Landschaftsbildes<br />

- Kleingartenanlagen/Sportplätze an Steilhängen <strong>und</strong> in Talauen (Erholung) -<br />

nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes <strong>und</strong> des Landschaftsbildes<br />

- Erholungsnutzung an den Tagebaurestlochseen, im Knittelholz, im Kuhndorfer<br />

Bachtal, im Tiergarten - nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes<br />

möglich<br />

- intensive Landwirtschaft besonders in Talauen <strong>und</strong> Wasserschutzgebieten -<br />

nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes <strong>und</strong> des Landschaftsbildes<br />

(Erholungsnutzung)<br />

- geplante Abbauflächen nördlich Grana - Vernichtung hochwertiger Ackerflächen/Beeinträchtigung<br />

des Naturhaushaltes/Probleme mit vorgesehenen Planungen<br />

(Straßenbau, Biotopverb<strong>und</strong>elemente)<br />

- Vorsorgegebiete von Aufforstungen nach REP/TEP südlich Zangenberg (Tiergarten)/nordöstlich<br />

von Gladitz im Anschluß an "Neue Sorge" - nachhaltige<br />

Beeinträchtigung von Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild/Vernichtung hochwertiger<br />

Ackerflächen<br />

- Ausweisung von Schutzgebieten nach NatSchG LSA im Bereich Kloster Posa<br />

- Beeinträchtigung durch geplante Umgehungsstraße<br />

- vorgesehene Aufforstung des Weißenfelser Berges im Bereich der geplanten<br />

Einmündung B 2, B 91 aus Immissionsschutz-, Bodenschutz- <strong>und</strong> Landschaftsbildgründen<br />

- nach Bedenken von Landwirten Ausweisung dieser<br />

Flächen weiterhin für die Landwirtschaft.<br />

48


Flächennutzungsplan<br />

Leitbild<br />

6. LEITBILD<br />

Ziel des Leitbildes ist es, die erforderlichen ökonomischen <strong>und</strong> ökologischen Belange<br />

im Planungsgebiet miteinander zu verbinden. Hierzu ergeben sich folgende allgemeine<br />

Gr<strong>und</strong>sätze:<br />

- Anpassung der Zielvorstellungen des <strong>Planungsverband</strong>es <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> an die Vorgaben<br />

der Raumordnung (LEP/REP/TEP)<br />

- Sicherung der Einwohnerzahlen auf jetzigem Stand durch eine angemessene, geordnete städtebauliche<br />

Entwicklung<br />

- Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Mittelzentrums <strong>Zeitz</strong> durch Bereitstellung von genügend Wohnflächen<br />

<strong>und</strong> gewerblichen Bauflächen sowie durch Ausstattung <strong>und</strong> Gestaltung geeigneter Flächen für Zwecke der<br />

Freizeit <strong>und</strong> Naherholung<br />

- keine ortsteilbezogene Dezentralisierung der Gewerbegebietsausweisungen <strong>und</strong> der Erholungseinrichtungen;<br />

Konzentration v.a. auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> die Gemeinde Theißen sowie in wesentlich geringerem Umfang (nur<br />

für den Eigenbedarf) auf die Kernorte der jeweiligen <strong>Gemeinden</strong> (Luckenau, Nonnewitz, Grana, Bergisdorf,<br />

Droßdorf)<br />

- Begrenzung der Bebauung <strong>und</strong> Freiflächenversiegelung auf ein unvermeidbares Maß; in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> den<br />

<strong>Gemeinden</strong> Theißen, Nonnewitz verdichtete Bebauung anstreben<br />

- Umnutzung bestehender alter Wohn- <strong>und</strong> Gewerbeflächen Vorrang einräumen vor Neuausweisungen<br />

- Bereitstellung von genügend Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

- Sicherung <strong>und</strong> Sanierung der historisch <strong>und</strong> kulturell bedeutenden Siedlungsstrukturen <strong>und</strong> Gebäude<br />

- Verbesserung der Verkehrssituation im Planungsgebiet mit eindeutiger Präferenz für den Öffentlichen Personennahverkehr<br />

einschließlich Förderung der Eisenbahn; baldmöglichste Realisierung der geplanten<br />

Umgehungsstraße B 2/B 91<br />

- keine Bebauung visuell <strong>und</strong> ökologisch empfindlicher Bereiche (u.a. Bachtäler, Elsteraue, Steilhangbereiche,<br />

Parkanlagen, Kleingärten bzw. villenartige Hausgärten)<br />

- Realisierung umweltverträglicher <strong>und</strong> sozialgerechter Flächennutzungen<br />

- Integration der vorhandenen <strong>und</strong> geplanten Baugebiete in die bestehende Siedlungsstruktur sowie in die hiesige<br />

Landschaft <strong>und</strong> damit in das Biotopverb<strong>und</strong>system; organische Entwicklung der Siedlungen anstreben<br />

- Erhaltung aller bestehenden, wertvollen Landschaftsbereiche <strong>und</strong> Biotopelemente sowohl im Innen - als auch im<br />

Außenbereich sowie Schaffung eines Biotopverb<strong>und</strong>systems<br />

- Sicherung der hiesigen Kulturlandschaft mit ihrem charakteristischem, unverwechselbaren Landschaftsbild<br />

- Optimierung <strong>und</strong> Vergrößerung der erholungswirksam hochwertigen Landschaftsbereiche <strong>und</strong> Siedlungsstrukturen<br />

sowie Erstellung eines ökologisch verträglichen Erschließungssystems; Verbesserung des Wegenetzes<br />

(Rad- <strong>und</strong> Wanderwege) von der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zum "<strong>Zeitz</strong>er Forst" (bedeutendster Naherholungsbereich der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zeitz</strong>)<br />

- nicht ersetzbare Funktionen des Naturhaushaltes (Biotopschutz-, Wasserschutz, Klimaschutz- <strong>und</strong> Bodenschutzfunktionen)<br />

in der Regel Vorrang vor möglichen diversen Nutzungsansprüchen (u.a. Infrastruktur, Siedlung)<br />

einräumen<br />

- Sanierung des vom Bergbau geprägten nördlichen Bereiches des <strong>Planungsverband</strong>es unter besonderer Berücksichtigung<br />

der hier entstandenen Tagebaurestlochseen; Optimierung des Buntsandsteingebietes (Planungsraum<br />

südlich der Linie Grana-Zangenberg außer der Bebauung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>), vorrangig zur Erholungsnutzung <strong>und</strong><br />

zur Förderung des Naturschutzes.<br />

49


Flächennutzungsplan<br />

Entwicklungsziele/Siedlung<br />

7. ENTWICKLUNGSZIELE<br />

7.1 Siedlung<br />

7.1.1 Städtebauliche Planungsaspekte<br />

a) Bestehende Bauflächen<br />

Wie bereits im Kapitel 4.3.1 erläutert, sind im <strong>Planungsverband</strong> derzeit r<strong>und</strong><br />

576 ha Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen <strong>und</strong> Gemeinbedarfsflächen sowie<br />

r<strong>und</strong> 243 ha Gewerbliche Bauflächen/Sonderbauflächen als Bestand ausgewiesen.<br />

Baulücken sind hier aber in großem Umfang anzutreffen, besonders in<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> in der Gemeinde Theißen (näheres hierzu Tab. 16). Eine<br />

Übersicht über die bestehenden Bauflächen der Kommunen gibt die nachfolgende<br />

Tabelle 14. Hieraus ist zu entnehmen, daß die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, insgesamt betrachtet,<br />

eine sehr hohe Wohndichte aufweist (92 E/ha). Alle anderen Kommunen im<br />

<strong>Planungsverband</strong> zeigen demgegenüber eine wesentlich geringere Verdichtung.<br />

Die absolut niedrigsten Werte sind bei den Orten der <strong>Gemeinden</strong> Bergisdorf<br />

(r<strong>und</strong> 23,5 E/ha) <strong>und</strong> Droßdorf (r<strong>und</strong> 22,7 E/ha) festzustellen.<br />

b) Lärmbelastung der Bauflächen<br />

Die bestehenden Bauflächen sind, soweit sie sich in der Nähe von Hauptstraßen<br />

(v.a. B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesstraßen) oder der Bahnlinie befinden, oftmals erheblichen<br />

Lärmeinwirkungen ausgesetzt. Diese sind auf der Gr<strong>und</strong>lage der DIN 18005,<br />

Teil 1 "Schallschutz im Städtebau" - Berechnungsverfahren (1987) quantifizierbar.<br />

Ermittlungsgr<strong>und</strong>lage für Straßenverkehrsimmissionen ist das aus Verkehrszählungen<br />

des Jahres 1994 hochgerechnete, durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen<br />

(DTV). Im <strong>Planungsverband</strong> liegen solche Informationen nur für B<strong>und</strong>es<strong>und</strong><br />

Landesstraßen vor. Unter anderem abhängig vom Abstand der Bebauung zur<br />

Straße lassen sich aus dem DTV Beurteilungspegel in dB(A) ermitteln, wie sie in<br />

der umseitigen Tabelle für die tangierten Baugebiete der Kommunen im <strong>Planungsverband</strong><br />

aufgelistet sind. Auffällig ist, daß bei allen angeführten Standorten die<br />

Orientierungswerte erheblich überschritten wurden <strong>und</strong> damit überall hohe Lärmbelästigungen<br />

existieren. Um die Orientierungswerte einzuhalten, müßten je nach<br />

Verkehrsdichte sowohl am Tag als auch in der Nacht Abstände von 30 bis 180 m<br />

zwischen den Gebäuden <strong>und</strong> den Straßen als Immissionsorte bestehen. Solche<br />

Abstände sind aber nicht zu realisieren, sodaß geeignete <strong>und</strong> ausreichende<br />

Schallschutzmaßnahmen vorzusehen sind wie zum Beispiel:<br />

- Pflasterbeläge durch Asphalt ersetzen<br />

- Lärmschutzwände oder -wälle<br />

- gestaffelte Bebauung<br />

- geschlossene Blockbebauung<br />

- geeignete Anordnung <strong>und</strong> Orientierung der Wohngebäude bzw. Schlafräume<br />

- Begrenzung der Stockwerkszahl<br />

- Verkehrsberuhigung<br />

50


Flächennutzungsplan Entwicklungsziele/Siedlung<br />

Tab. 14: Siedlungen - Flächenausweisungen Bestand<br />

<strong>Planungsverband</strong> /<br />

Kommunen<br />

Einwohnerstand<br />

1998<br />

Wohnbauflächen<br />

(ha)<br />

Gemischte<br />

Bauflächen (ha)<br />

Gesamte Wohnflächen<br />

(ha)<br />

Wohndichte<br />

Einwohner (E)/ha<br />

Gewerbliche Bauflächen/<br />

Sonderbauflächen (ha) Bemerkungen<br />

<strong>Planungsverband</strong> 40.613 --- --- 576,7 70,53 242,9<br />

Luckenau 766 2,3 23,8 26,1 29,4 2,9 teilweise kleinstädtische<br />

Bebauungsformen<br />

Theißen 2.182 28,2 28,8 57,0 38,3 27 teilweise kleinstädtische<br />

Bebauungsformen<br />

Nonnewitz 917 13,9 16,7 30,6 31,0 --- teilweise kleinstädtische<br />

Bebauungsformen<br />

Grana 846 1,7 32,4 34,1 24,8 37 Grana/Kleinosida kleinstädt.<br />

Bebauungsformen,<br />

sonst ländl. Prägung<br />

Bergisdorf 427 --- 18,2 18,2 23,5 --- ländlich geprägte Bebauungsformen<br />

Droßdorf 730 5,4 27,7 33,1 22,7 22,6 ländlich geprägte Bebauungsformen<br />

<strong>Zeitz</strong> 34.745 zusammen *377,6 ha 92 153,4<br />

<strong>Zeitz</strong>-Ost 6.500 --- *50 *130,0 ---<br />

Bergsiedlung 500 --- *20 *25,0 ---<br />

Zangenberg 605 --- 17,6 17,6 34,4 --- teilweise kleinstädtische<br />

Bebauungsform<br />

Anmerkungen: 1) Bei den Flächenangaben handelt es sich um planimetrierte, angenäherte Größen (Ausnahmen bilden die mit * gekennzeichneten Werte, die aus dem Leitplan zur<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung für das Gebiet des <strong>Planungsverband</strong>es <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> entnommen wurden).<br />

2) Zu den gewerblichen Bauflächen zählen nur die im Flächennutzungsplan als Bestand ausgewiesenen Areale; hierzu gehören nicht ehemalige Gewerbeflächen, die<br />

umgenutzt werden sollen <strong>und</strong> daher im Flächennutzungsplan als Planung dargestellt sind. Dagegen sind die Absetzteiche der Zuckerfabrik bei Kleinosida als<br />

bestehende Gewerbefläche dargestellt.<br />

3) Während in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> die Gemischten Bauflächen nur teilweise als Wohnflächen genutzt werden (u.a. Büro, Geschäfte), steht bei den <strong>umgebende</strong>n <strong>Gemeinden</strong><br />

die Wohnnutzung eindeutig im Vordergr<strong>und</strong>. Bei den Gemischten Bauflächen sind aus Vereinfachungsgründen die Gemeinbedarfsflächen mit eingerechnet<br />

worden.<br />

51


Flächennutzungsplan<br />

Auch vom Schienenverkehr gehen hohe Lärmimmissionen aus. Leider liegen hierüber<br />

keine Gr<strong>und</strong>lagendaten vor. Deren Größenordnungen dürften sich aber mit denen der<br />

B<strong>und</strong>esstraßen decken, wenn nicht sogar überschreiten.<br />

Der Einbau schalldämmender Fenster mit Belüftung soll Sanierungsmaßnahmen für<br />

vorhandene Gebäude an stark befahrenen Straßen vorbehalten bleiben, wie z.B. in der<br />

Naumburger <strong>und</strong> Leipziger Straße in <strong>Zeitz</strong> oder Bebauung entlang B 91 in Theißen.<br />

Bei den geplanten Bauflächen im Gebiet des <strong>Planungsverband</strong>es sollte diese Problematik<br />

unbedingt beachtet werden, zumal der motorisierte Verkehr weiter ansteigen wird <strong>und</strong><br />

damit eine Mehrbelastung an Lärmemissionen zu erwarten ist.<br />

c) Jüngste Bautätigkeit<br />

Leider liegen hierzu keine Angaben über die einzelnen Kommunen vor. Eine verstärkte<br />

Bautätigkeit läßt sich seit 1990 feststellen. In den <strong>Gemeinden</strong> Luckenau, Theißen,<br />

Nonnewitz wurden seit 1990 zusammen ca. 81 <strong>und</strong> in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> 1.250 Baunachfragen<br />

eingereicht. Eine verstärkte Bautätigkeit darf auch für die Zukunft erwartet<br />

werden.<br />

d) Bedarfsermittlung Wohnflächen<br />

Unter Wohnflächen wird der Bedarf an Wohnbauflächen § 1(1) Nr. 1 BauNVO <strong>und</strong><br />

Gemischten Bauflächen § 1 (1) Nr. 2 BauNVO zusammengefaßt.<br />

Die Bedarfsermittlung von Wohnbauflächen einschließlich der Gemischten Bauflächen,<br />

soweit sie überwiegend als Wohnraum genutzt werden (siehe Tab. 14, Anmerkung 3) stellt<br />

sich zum jetzigen Zeitpunkt im Planungsgebiet als schwierig dar. Die vor 1989<br />

herrschenden Baulandpolitik kann auf Gr<strong>und</strong> geänderter politischer <strong>und</strong> wirtschaftlicher<br />

Bedingungen nicht mehr als ausschlaggebende Basis verwendet werden. Leider ist aber<br />

seit dieser Zeit noch kein eindeutiger, allgemein verbindlicher Trend der Bautätigkeit<br />

erkennbar. Faktum ist, daß derzeit, trotz rückläufiger Bevölkerungszahlen (näheres hierzu<br />

siehe Kapitel 2.5.1), eine steigende Nachfrage nach Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäuser im Planungsgebiet<br />

zu beobachten ist <strong>und</strong> daher Schritte zur Behebung dieses Mangels unternommen<br />

werden müssen. Dagegen ist der Bedarf an Mehrfamilienhäusern derzeit gedeckt<br />

<strong>und</strong> dürfte auch in Betracht des hohen Wohnungsleerstandes in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> (2352<br />

Wohnungen, 12,3 % des Wohnungsbestandes), der fast nur die Mehrfamilienhäuser<br />

betrifft, für den Planungszeitraum des Flächennutzungsplanes als ausreichend angesehen<br />

werden. Gründe, die die Schaffung neuen Wohnraumes in Form von Einfamilienhäusern,<br />

daneben auch von Zweifamilienhäusern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Theißen notwendig<br />

machen, sind vielseitig:<br />

• Trotz stetiger Bautätigkeit ist ein erheblicher Mangel an Einfamilien- <strong>und</strong><br />

Zweifamilienhäusern festzustellen. In besonderen Umfang trifft dies für die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

zu.<br />

• Desweiteren muß zukünftig von größeren Wohnflächen- <strong>und</strong> Wohnungsqualitätsansprüchen<br />

<strong>und</strong> bei steigenden Einkommen von einer wachsenden Nachfrage nach<br />

Eigenheimgr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Wohnungen außerhalb der in der Vergangenheit<br />

gebauten Viertel mit mehrgeschossigen Wohnbau (<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Theißen)<br />

ausgegangen werden.<br />

• Hinzu kommen noch Wohnflächenverluste infolge von Abriß, Sanierung <strong>und</strong><br />

Zweckentfremdung. Die Auflockerung von Gebieten mit hoher Dichte in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zeitz</strong> (Innenstadt) sowie die verstärkte gewerbliche Nutzung von Wohnungen wird<br />

auch zu einer Nachfrageerhöhung von Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern führen.<br />

• Berücksichtigt werden müssen noch die sozialen Faktoren. Außer der Veränderung<br />

der Altersstruktur (steigendes Lebensalter) führt noch die abnehmende<br />

durchschnittliche Personenanzahl je Haushalt zu einem erhöhten Wohnungsbedarf.<br />

52


Flächennutzungsplan<br />

Die Nachfrage nach Gr<strong>und</strong>stücken für den Wohnungsbau wird u.a. von den Baulandpreisen<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> dem Umland abhängen <strong>und</strong> in welchem Umfang dort preisgünstiges<br />

Bauland angeboten <strong>und</strong> erschlossen wird. In der nachfolgenden Tabelle 15 ist der Bedarf<br />

an Wohnflächen im Gebiet des <strong>Planungsverband</strong>es dargestellt.<br />

Bei der vorliegenden Bedarfsermittlung der zusätzlichen Wohnflächen ist ein<br />

übersichtliches gut handhabbares Prognosemodell zum Ansatz gekommen. Auffallend ist,<br />

daß die <strong>Gemeinden</strong> im Planungsgebiet für die neuen B<strong>und</strong>esländer eine hohe<br />

durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner aufweisen. Diese beträgt zwischen 33,12 m 2<br />

pro Einwohner (Gemeinde Bergisdorf) <strong>und</strong> 35,87 m 2 pro Einwohner (Gemeinde<br />

Luckenau). Dagegen beträgt der Durchschnittswert der alten B<strong>und</strong>esländer ca. 38 m 2 pro<br />

Einwohner (1997). Hierbei ist zu berücksichtigen, daß dieser Wert im Durchschnitt in<br />

Großstädten unterschritten, im dörflichen Raum überschritten wird. Bei vorausgesetzter<br />

langfristiger Angleichung des Wohnstandards mit den alten B<strong>und</strong>esländern besteht<br />

dementsprechend ein erheblicher Nachholbedarf an Wohnfläche. Auf Gr<strong>und</strong>lage dieser<br />

Prognose werden für die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> die Gemeinde Theißen 38 m 2 pro Einwohner, für<br />

die sonstigen <strong>Gemeinden</strong> 40 m 2 pro Einwohner zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Bei der in Tabelle 16 dargestellten Bedarfsermittlung ergibt sich bei den <strong>Gemeinden</strong> im<br />

<strong>Planungsverband</strong> für Wohnflächen mit Einfamilienhaus- , vereinzelt auch<br />

Zweifamilienhausbebauung (<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Theißen) eine äußerst hohe Wohndichte von 57<br />

bis 61 Einwohner pro ha, bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> sogar von 99 Einwohner pro ha (siehe hierzu<br />

Tab. 18). Im Durchschnitt liegt die Wohndichte bei kleineren <strong>Gemeinden</strong> mit<br />

EiInfamilienhausbebauung bei r<strong>und</strong> 40 Einwohner pro ha, also weit unter der vorliegenden<br />

Bedarfsermittlung. Wird dieser Wert angestrebt, muß der Bedarf an zusätzlichen<br />

Wohnflächen zwischen 0,7 bis 1,8 ha je nach Gemeinde erhöht werden. Deshalb erscheint<br />

bei den <strong>Gemeinden</strong> im Planungsgebiet, außer der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Theißen, ein<br />

entsprechender Zuschlag gerechtfertigt. Auch bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> ist die Wohndichte von<br />

99 Einwohner pro ha auf Gr<strong>und</strong> der angestrebten Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhausbebauung<br />

einschließlich Reihenhäuser als hoch anzusehen. Trotz gewünschter Verdichtung kann<br />

von einem Erfahrungswert von ca. 75 Einwohner pro ha ausgegangen werden. Dies würde<br />

im vorliegenden Fall ein Zuschlag um 10 ha bedeuten. Dieser Sachverhalt kann aus<br />

Tabelle 16 entnommen werden. Die Gr<strong>und</strong>stücksgröße würde bei einer Bruttowohndichte<br />

von 40 E/ha ca. 500 m 2 betragen (bei 2,3 Personen je Haushalt bzw. Wohnung). Nach<br />

Auskunft des Landratsamtes Burgenlandkreis liegt bei Neubaugebieten die derzeitige<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgröße bei ca. 450 m 2 . Setzt man eine langfristige Angleichung des<br />

Wohnstandards mit den alten B<strong>und</strong>esländern voraus, sind 500 m 2 Gr<strong>und</strong>stücksgröße<br />

angemessen. Bei der Gemeinde Theißen ergeben sich dagegen Gr<strong>und</strong>stücksgrößen von<br />

ca. 320 m 2 , bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> von 270 m 2 .<br />

Die geplanten Bauflächen des <strong>Planungsverband</strong>es <strong>und</strong> deren Beurteilung gegenüber der<br />

in diesen Kapitel vorgenommenen Bedarfsermittlung werden im Kapitel g) "geplante<br />

Bauflächen" behandelt.<br />

Tab. 15:<br />

Bedarfsermittlung der zusätzlichen Wohnflächen<br />

53


Flächennutzungsplan Entwicklungsziele/Siedlung<br />

Die in dieser Tabelle dargestellte Bedarfsermittlung der zusätzlichen Wohnflächen stellt eine Zusammenfassung der im Anhang enthaltenen<br />

Berechnung der Bedarfsermittlung der zusätzlichen Wohnflächen pro Gemeinde dar.<br />

<strong>Planungsverband</strong><br />

/<br />

Kommune<br />

Einwohner,<br />

Stand<br />

01.01.1997<br />

angestrebte<br />

Wohnfläche<br />

(Nettogeschoßfläche)<br />

(m 2 /EW<br />

1.) Bestand<br />

Wohnfläche<br />

(Nettogeschoßfläche)<br />

(m 2 )<br />

Bedarf (Nettogeschoßfläche)<br />

(m 2 )<br />

Bedarf an<br />

zusätzl. Wohnfläche<br />

(m 2 )<br />

2.) Bedarf an<br />

zusätzl. Bruttogeschoßfläche<br />

Wohnen<br />

(m 2 )<br />

3.) Bedarf an<br />

zusätzl. Nettowohnbauland<br />

(m 2 )<br />

4.) Bedarf an<br />

zusätzl. Bruttowohnbauland<br />

(m 2 )<br />

Bruttowohnbaulandbedarf<br />

einschl. marktwirtschaftl.<br />

Spielraum<br />

(15%) (m 2 )<br />

5.) Bedarf an<br />

zusätzlich.<br />

Wohnbauflächen<br />

abzügl.<br />

Baulücken<br />

(m 2 )<br />

6.) Bedarf an<br />

zusätzlichen<br />

Wohnflächen<br />

in ha<br />

7.) Bedarf an<br />

zusätzlichen<br />

Wohnflächen<br />

bei angemessener<br />

Wohndichte<br />

geplante<br />

Ausweisung<br />

von Wohnflächen<br />

(ha)<br />

<strong>Planungsverband</strong><br />

41.286 38-40 134,71 ha 157,63 ha 22,92 ha 26,31 ha 57,68 ha 66,33 ha 76,29 ha 64,96 ha 84,30 100,10 107,7<br />

Luckenau 775 40 27.300 31.000 3.700 4.255 14.183 16.310 18.758 15.943<br />

1,6 2,3 2,3<br />

~ 1,6 ha<br />

Theißen 2.209 38 71.400 83.942 12.542 14.425 48.078 55.290 63.584 54.460<br />

5,4 5,4 4,2<br />

~ 5,4 ha<br />

Nonnewitz 900 40 31.900 36.000 4.100 4.715 15.717 18.075 20.786 17.668<br />

1,8 2,8 5,2<br />

~ 1,8 ha<br />

Grana 885 40 31.000 35.400 4.400 5.060 16.867 19.397 22.306 18.960<br />

2,0 3,1 2,9<br />

~ 1,9 ha<br />

Bergisdorf 441 40 14.600 17.640 3.040 3.496 11.653 13.400 15.411 1.310<br />

1,4 2,6 3,4<br />

~ 1,3 ha<br />

Droßdorf 709 40 23.900 28.360 4.460 5.129 17.079 19.662 22.611 19.220<br />

2,1 3,9 3,0<br />

~ 1,9 ha<br />

<strong>Zeitz</strong> 35.367 38 114,7 ha 134,4 ha 19,7 ha 22,6 ha 45,32 ha 52,12 ha 59,94 ha 50,94<br />

70,0 80,0 86,7<br />

~ 51 ha<br />

Anmerkungen: * Die Bedarfsermittlung der zusätzlichen Wohnflächen beruht auf der Annahme, daß die Bevölkerungsentwicklung im Planungsgebiet stagniert (näheres hierzu siehe Kapitel 2.5.1)<br />

1.) Der Bestand der Wohnfläche (Nettogeschoßfläche) ergibt sich aus den Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt (Stand 01.01.1997) abzüglich der geschätzten Zweckentfremdung in den <strong>Gemeinden</strong> (näheres<br />

hierzu siehe Anhang - Berechnung der Bedarfsermittlung der zusätzlichen Wohnfläche pro Gemeinde).<br />

2.) Zur Ermittlung der Bruttogeschoßfläche wird zur Nettogeschoßfläche ein Zuschlag von 15 % gerechnet.<br />

3.) Die Umrechnung erfolgt nach der Geschoßflächenzahl (GFZ). Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> wird pauschal eine GFZ von 0,5 angenommen (die Art der baulichen Nutzung bleibt unberücksichtigt). Bei allen anderen <strong>Gemeinden</strong> beträgt die<br />

prognostizierte GFZ bei Wohnbauflächenausweisung 0,3, bei Gemischten Bauflächen 0,4 (ca. 50% 0,3 <strong>und</strong> ca. 50% 0,5).<br />

4.) Zur Ermittlung des Bruttowohnbaulandes wird zum Nettowohnbauland ein Zuschlag von 15 % gerechnet (u.a. Erschließung, Grünflächen).<br />

5.) Pauschal 85 % vom Bruttobauland<br />

6.) Der bei Spalte 6 ermittelte Wohnbauflächenbedarf berücksichtigt nicht die Ausweisung von Gemischten Bauflächen. Dieser Sachverhalt findet erst in Spalte 6 seinen Niederschlag (siehe hierzu Anmerkung Nr. 4). Außer der GFZ<br />

muß aber bei Gemischten Bauflächen noch beachtet werden, daß die Wohnbebauung hier nur mit 50% (<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>) bzw. 70% (sonstige <strong>Gemeinden</strong>) angenommen wird.<br />

7.) Die Begründung der angenommenen Wohndichte kann aus dem zur Tabelle 15 gehörigen Text entnommen werden.<br />

54


Flächennutzungsplan<br />

e) Bedarf an Gewerblichen Bauflächen<br />

Eine Prognose der für Handel, Gewerbe <strong>und</strong> Industrie erforderlichen neuen Flächen<br />

ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Für das Planungsgebiet<br />

liegen keine konkreten Struktur- <strong>und</strong> Marktanalysen vor. Auch <strong>Gemeinden</strong> aus<br />

den Alt-B<strong>und</strong>esländern, die eine tendenziell ähnliche Struktur wie die hiesigen<br />

Kommunen aufweisen, können nicht als Orientierungsrahmen dienen, da die<br />

Situation in den neuen B<strong>und</strong>esländern sich gänzlich anders darstellt. Bei der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zeitz</strong> handelt es sich vor der Wende um eine regional bedeutende Industriestadt.<br />

Die Mehrzahl der Arbeitsplätze stellten die Betriebe Zemag, Zekiwa,<br />

Wäscheunion, Zuckerfabrik <strong>Zeitz</strong>, Lederwaren, Zetti, Piano-Union, Ogis,<br />

Stahlwerk Rasberg sowie das Hydrierwerk bei Tröglitz. Die Zuckerfabrik <strong>und</strong> Zetti<br />

konnten in ähnlichem Umfang bei geringerem Personal überleben <strong>und</strong> investierten<br />

in ein neues Werk. Alle anderen zuvor genannten Firmen wurden entweder aufgelöst<br />

oder versuchen in stark geschrumpfter Form zu überleben. Dementsprechend<br />

entstanden seit der Wende Industriebrachen in erheblichem Umfang. Hierzu<br />

kommen noch die teilweise brachliegenden GUS-Liegenschaften. Auch die<br />

Gemeinde Theißen ist seit über 50 Jahren ein Gewerbestandort. Hier befindet sich<br />

die Verwaltung der MIBRAG. Daneben gab es noch eine nennenswerte Gewerbenutzung<br />

in der Gemeinde Luckenau. Nach der Wende wurden einige Gewerbegebiete<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, in Theißen, Grana <strong>und</strong> Droßdorf ausgewiesen,<br />

die aber bis heute nur zum Teil belegt sind.<br />

Die Ausweisung von geplanten Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan beschränkt<br />

sich v.a. auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> die Gemeinde Theißen. Dieser Sachverhalt<br />

entspricht auch den Zielen der Raumordnung (vgl. Kapitel 3). Bei den<br />

geplanten Gewerbeflächen in Luckenau <strong>und</strong> Bergisdorf handelt es sich um<br />

Altstandorte bzw. um ein Munitionsdepot, die für den örtlichen Bedarf umgenutzt<br />

werden sollen. Der Bedarf an gewerblichen Bauflächen dürfte im wesentlichen aus<br />

zwei Gründen entstehen:<br />

- dem Bedarf neu anzusiedelnder Betriebe<br />

- dem Nachholbedarf der bestehenden, durch ungünstige Standorte in ihrem<br />

Bestand gefährdeter Betriebe (kostenaufwendige Immissionsschutzmaßnahmen,<br />

unvertretbare Gemengelage, fehlende Entwicklungsmöglichkeit)<br />

In welchem Umfang bestehenden Betriebe etwa nicht mehr benötigte Firmenflächen<br />

aufgeben <strong>und</strong> anderen Firmen zur Verfügung stellen können, kann gegenwärtig<br />

nicht übersehen werden.<br />

Der in den nächsten 15 Jahren, d.h. während der Laufzeit des Flächennutzungsplanes,<br />

grob zu erwartende Bedarf im <strong>Planungsverband</strong> könnte theoretisch durch<br />

die derzeit ausgewiesenen genehmigten Gewerblichen Bauflächen gedeckt werden,<br />

wenn die hier vorhandenen Baureserven überwiegend genutzt werden<br />

könnten. Aus ökologischer <strong>und</strong> städtebaulicher Sicht wäre dieser Ansatz optimal<br />

mit einem minimalen Flächenverbrauch. Leider kann aus den nachfolgenden<br />

Gründen der <strong>Planungsverband</strong> nicht auf die Ausweisung von weiteren Gewerbeflächen<br />

verzichten:<br />

- einige Industriebrachen werden von bestehenden Betrieben als mögliche Erweiterungsfläche<br />

vorgehalten (z.B. dient die Industriebrache nördlich der<br />

Zuckerfabrik als Option für deren mögliche Erweiterung)<br />

- bei einem Teil der ehem. Industriestandorte besteht Altlastverdacht; zur Nutzung<br />

einiger dieser Flächen bedarf es zuvor erst einmal kostspieliger Untersuchungen,<br />

für die sich derzeit kein Träger findet<br />

- die Sanierung ehem. Industriestandorte <strong>und</strong> GUS Liegenschaften ist in der<br />

Regel aufwendig <strong>und</strong> sehr kostenintensiv; der überwiegende Teil der ansied-<br />

55


Flächennutzungsplan<br />

lungswilligen Unternehmen sucht dementsprechend Standorte, die unbelastet<br />

sind <strong>und</strong> kurzfristig erschlossen werden können (u.a. landwirtschaftliche<br />

Nutzflächen). Dementsprechend müssen im <strong>Planungsverband</strong> solche Flächen<br />

angeboten werden. Sonst besteht die Gefahr, daß diese Betriebe sich an<br />

anderer Stelle niederlassen.<br />

Derzeit werden im FNP r<strong>und</strong> 56 ha gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. Bei<br />

etwa 34 ha dieser Flächen handelt es sich um bisher schon baulich genutzte<br />

Flächen, deren Umnutzung bzw. Umstrukturierung derzeit auf der "Planungsebene"<br />

im Gange ist oder mit angemessenem Aufwand möglich erscheint.<br />

Lediglich 22 ha sind unbebaute Standorte. Berücksichtigt werden muß hierbei,<br />

daß bei einigen dieser Flächen auf Gr<strong>und</strong> der Besitzverhältnisse derzeit der<br />

Zugriff nicht möglich ist, aber im Rahmen der Laufzeit des Flächennutzungsplanes<br />

erwartet wird. Die meisten Anfragen von Unternehmen bezieht sich aus oben<br />

genannten Gr<strong>und</strong> auf diese Flächen. In diesem Zusammenhang muß darauf<br />

hingewiesen werden, daß die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> frühzeitig auf die Ansiedlung von<br />

Gewerbe auf der "Grünen Wiese" verzichtet hat. Einziger, in dieser Form nach der<br />

Wende umgesetztes Gewerbegebiet ist "<strong>Zeitz</strong>-West" (B-Plan Nr. 1) mit einer<br />

Nettofläche von ca. 7,3 ha. Nach wie vor bemüht sich der <strong>Planungsverband</strong> zuerst<br />

ehem. baulich genutzte Flächen (u.a. Altindustrie- <strong>und</strong> [Konvert]flächen) zu<br />

revitalisieren. Am Beispiel vom Hydrierwerk bei Tröglitz, dessen Reaktivierung<br />

raumordnerisch höchste Priorität einnimmt, zeigt es sich aber, wie schwer es ist,<br />

Unternehmen für Altindustriestandorte zu gewinnen. Bis heute hat sich in diesem<br />

Sinne nur wenig getan. Auf Gr<strong>und</strong> des zuvor erläuterten Sachverhaltes ist die<br />

Ausweisung von r<strong>und</strong> 80 ha geplanten gewerblichen Bauflächen angemessen,<br />

zumal das Planungsgebiet günstige infrastrukturelle Voraussetzungen besitzt<br />

(Anbindung an A 9 <strong>und</strong> A 4 sowie Lage an der B 2, B 91, B 180 <strong>und</strong> an die<br />

Haupteisenbahnstrecke Leipzig-Gera).<br />

f) Städtebauliche Entwicklungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

Zentralität: Neue Wohnflächen <strong>und</strong> Gewerbliche Bauflächen sollen auch in Umsetzung<br />

übergeordneter Planungen (LEP, REP, TEP) vorwiegend in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> in wesentlich geringerem Umfang in Theißen ausgewiesen werden. Damit<br />

ist eine bestmögliche Ausnutzung bestehender Infrastruktureinrichtungen <strong>und</strong><br />

Gemeinbedarfseinrichtungen gewährleistet. Außerdem wird so eine Zersiedelung<br />

der Landschaft vermieden. Ein Zusammenwachsen der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> mit <strong>umgebende</strong>n<br />

Ortschaften soll allerdings zuverlässig verhindert werden. In den anderen<br />

<strong>Gemeinden</strong> sollen Bauflächen nur für den örtlichen Bedarf <strong>und</strong> zur Abr<strong>und</strong>ung<br />

der Siedlungen vorgehalten werden.<br />

Flächeneinsparung: "Mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden soll sparsam <strong>und</strong> schonend umgegangen<br />

werden" (§1 (5) BauGB). In diesem Sinne soll im <strong>Planungsverband</strong> die<br />

Schließung bestehender Baulücken bzw. die Umnutzung vorhandener Gewerbeflächen<br />

Vorrang haben vor Erschließung neuer Baugebiete. Bei den Bauweisen ist<br />

ein möglichst verdichtetes Bauen anzustreben (v.a. <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Theißen) <strong>und</strong><br />

in den aufzustellenden Bebauungsplänen ebenso festzusetzen wie ein möglichst<br />

geringer Versiegelungsgrad der Flächen. Das anfallende Niederschlagswasser<br />

sollte weitgehend am Entstehungsort versickert werden.<br />

Sicherung der Landwirtschaft: Bauflächen sollen, soweit städtebauliche Gesichtspunkte<br />

dies zulassen, vorwiegend in landwirtschaftlich weniger ertragreiche Gebiete<br />

gelegt werden, um die Landwirtschaft als Existenzgr<strong>und</strong>lage von Bevölkerungsteilen<br />

<strong>und</strong> zum Erhalt der Kulturlandschaft nicht über Gebühr zu schwächen.<br />

56


Flächennutzungsplan<br />

Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz: Sicherung ökologisch/visuell/erholungswirksam bedeutender<br />

Bereiche durch Einhaltung der im Plan dargestellten "Trenngrün-Freiflächen"<br />

<strong>und</strong> Definitive Bebauungsgrenzen (u.a. Schutzgebiete <strong>und</strong> -objekte, Biotopstrukturen,<br />

Waldflächen - im Plan entsprechend gekennzeichnet - Näheres<br />

siehe Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kap. 8.1 <strong>und</strong> 8.10)<br />

Bebauung an Gewässern: Zur Vermeidung von Schäden durch Hochwasser <strong>und</strong><br />

zur Aufrechterhaltung von Luftströmungen dürfen Talböden zumindest im Einflußbereich<br />

von Hochwässern nicht bebaut werden. Für Hochwasserschutzdeiche ist<br />

ein Schutzstreifen luftseitig von 5 m festgeschrieben.<br />

Bebauung an Verkehrswegen: Beim Anbau an oder in der Nähe von Straßen oder<br />

der Bahnlinie sind die Anforderungen des Schallschutzes (s.a. 7.1.1 b)) ebenso zu<br />

berücksichtigen wie die jeweiligen Anbauverbotsstreifen (beidseits je 20 m an<br />

B<strong>und</strong>es-, Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen) bzw. Zustimmungsbereiche (40 m jeweils<br />

beidseits an B<strong>und</strong>es-, Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen) außerhalb der zur Erschließung<br />

der anliegenden Gr<strong>und</strong>stücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten. Die<br />

vorgesehenen Trassenkorridore der Umgehungsstraße sind ebenfalls von<br />

jeglicher Bebauung freizuhalten.<br />

Weitere Abstandsvorschriften: Weitere Abstandsvorschriften für Bebauung, die<br />

z.T. graphisch im Plan dargestellt sind, betreffen Stromfreileitungen, Gasleitungen<br />

<strong>und</strong> Waldflächen. Bei Waldflächen sollte laut Forstamt <strong>Zeitz</strong> ein Mindestabstand<br />

von 50 m eingehalten werden.<br />

Vorbelastete Gebiete/Verdachtsflächen (§ 5(3) BauGB): Bei der Neuausweisung<br />

von Bauflächen jeglicher Art oder bei der Umnutzung von bestehenden Bauflächen<br />

ist rechtzeitig vor der Aufstellung von Bebauungsplänen oder der Realisierung<br />

einzelner Bauvorhaben zu untersuchen, ob dies auf Gr<strong>und</strong> der Beschaffenheit<br />

des Untergr<strong>und</strong>s oder des Bodenzustands möglich ist. Soweit diese Standorte<br />

saniert werden können, sollte deren Bebauung Vorrang haben vor der Erschließung<br />

neuer Baugebiete.<br />

Baugr<strong>und</strong>: Aussagen zur ingenieurgeologischen Situation in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> können<br />

der "Ingenieurgeologischen Karte <strong>Zeitz</strong>", VEB GFG Halle, 1972 (unveröff. Archiv<br />

GLA) entnommen werden. Ziel der Karte ist die Darstellung der Eignung von<br />

Wohnungsbaustandorten für 4-5 geschossige <strong>und</strong> 6-11 geschossige Wohnhäuser.<br />

Demnach sind bei Bauvorhaben im Elstertal genaue Baugr<strong>und</strong>untersuchungen<br />

erforderlich, da der dort anstehende Auelehm mit den darunterliegenden<br />

Terrassenschotter schlechte Baugr<strong>und</strong>eigenschaft aufweist <strong>und</strong> ein z.T. sehr<br />

hoher Gr<strong>und</strong>wasserstand besteht. Ähnlich müssen die ingenieurgeologischen<br />

Verhältnisse in den Bachtälern eingestuft werden. Im Norden des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />

ist, wie in großen Teilen der <strong>Gemeinden</strong> Luckenau, Theißen <strong>und</strong> in kleinerem<br />

Umfang auch in Nonnewitz, der Bergbau umgegangen. Dieses Flächen sind für<br />

Bebauungen jeglicher Art als problematisch anzusehen. Die Abgrenzung des Altbergbaugebietes<br />

kann aus dem Flächennutzungsplan entnommen werden. Im<br />

Bereich der Oberstadt von <strong>Zeitz</strong> sind wegen der hier vielfach vorhandenen unterirdischen<br />

Gänge <strong>und</strong> Gangsysteme Baugr<strong>und</strong>erk<strong>und</strong>ungen durchzuführen, um<br />

deren Standsicherheit zu überprüfen. Günstige Baueigenschaften weisen die<br />

leicht bis mäßig geneigten, meist lößbedeckten Plateaulagen auf (z.B. Bereich von<br />

<strong>Zeitz</strong>-Ost <strong>und</strong> Schwarzem Weg). Weitere Hinweise können aus der o.g. ingenieurgeologischen<br />

Karte entnommen werden.<br />

57


Flächennutzungsplan<br />

g) Geplante Bauflächen<br />

In der nachfolgenden Tabelle 17 sind alle geplanten Bauflächen im Untersuchungsgebiet<br />

aufgeführt. Trotz der in Tabelle 16 vorgenommenen Bedarfsermittlung<br />

für Wohnflächen unter Berücksichtigung aller derzeit bekannten Fakten<br />

bleibt eine gewisse Unsicherheit über diese Prognose bestehen. Dagegen ist die<br />

hieraus zu entnehmende Tendenz ein wichtiger Anhaltspunkt über die benötigte<br />

Größenordnung der erforderlichen Wohnflächen. Betrachtet man die zuvor erwähnte<br />

Tabelle, so kann festgestellt werden, daß abgesehen von der Gemeinde<br />

Nonnewitz alle <strong>Gemeinden</strong> im <strong>Planungsverband</strong> sich bei ihren Wohnflächenausweisungen<br />

im Rahmen der vorgenommenen Bedarfsermittlung befinden. Dies<br />

spiegelt sich auch wieder in der berechneten Einwohnerzahl für die geplanten<br />

Bauflächen (Tab. 18). Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> wünscht großzügige Wohnflächenausweisungen.<br />

Wird hierbei aber berücksichtigt, daß die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> im LEP als Mittelzentrum<br />

eingestuft ist <strong>und</strong> dementsprechend Wohnflächen <strong>und</strong> Gewerbliche Bauflächen<br />

bereitstellen soll, so wird aus städtebaulicher Sicht die Größenordnung der<br />

derzeit ausgewiesenen Wohnflächen für vertretbar gehalten.<br />

Die Mehrausweisungen an Wohnflächen (siehe Tabelle 16) begründen sich einerseits<br />

in dem Willen der Kommunen, attraktives Bauland bereitzustellen <strong>und</strong> andererseits<br />

eine Planungsreserve von Bauflächen vorzubehalten, die einen größeren<br />

kommunalpolitischen Handlungsspielraum für Umdisposititonen ermöglicht, ohne<br />

in jedem Einzelfall sogleich Planungsänderungen oder -ergänzungen durchführen<br />

zu müssen. Mit den getroffenen Bauflächenausweisungen bzw. der Auffüllung<br />

oder Abr<strong>und</strong>ung bestehender bebauter Flächen soll eine kontinuierliche, langfristige<br />

Entwicklung eingeleitet <strong>und</strong> sichergestellt werden.<br />

58


Flächennutzungsplan Entwicklungsziele/Siedlung<br />

Tab. 16: Geplante Bauflächen<br />

Baugebietsnr.<br />

Lage Art der Nutzung <strong>und</strong> Größe in ha Siedlungsplanerische Hinweise Landschaftsplanerische Hinweise<br />

() = Nr. LP <strong>Zeitz</strong><br />

Wohnbaufläche<br />

(M)<br />

Gemischte<br />

Baufläche (M)<br />

Gewerbl.<br />

Baufläche (G)<br />

Gemeinbed.<br />

Fläche<br />

Maßnahmen (Kurzfassung)<br />

Gemeinde Luckenau<br />

1 Luckenau, besteh.<br />

Gewerbegebiet nördl. Luckenau<br />

2b Luckenau, Ortsinnenlage am<br />

Maibach<br />

4a) Luckenau/Weidenau,<br />

Ortsinnenlage<br />

Gesamt 2,3 6,7<br />

Gemeinde Theißen<br />

5 Theißen, bei Bröditz (Gewerbegebiet<br />

„Kohlenverlagerung“)<br />

6,7 Flächensanierung des bestehenden Gewerbegebietes<br />

(Altlastenverdachtsfläche); Deckung des örtl. Bedarfs;<br />

Bahnanschluß mögl.<br />

1,3 Ortsinnenrandbebauung; Gutachten z. Standorteignung<br />

zwecks pot. steigendem Gr<strong>und</strong>wasser<br />

notwendig; entlang Maibach 10 m breiten Streifen v.<br />

jeglicher Bebauung freihalten (§ 94 WG LSA)<br />

1,0 Ortsinnenbebauung; Gutachten z. Standorteignung<br />

zwecks pot. steigendem Gr<strong>und</strong>wasser notwendig<br />

1,8 Gewerbegebietsabr<strong>und</strong>ung; günstige infrastrukturelle<br />

Anbindung<br />

7 Theißen, am süd-westl. Ortsrand 4,2 Abr<strong>und</strong>ung bestehender Bebauung - Sta<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

Gesamt 4,2 1,8<br />

Gemeinde Nonnewitz<br />

11 Nonnewitz/Bröditz, am Maibach 1,8 Abr<strong>und</strong>ung bestehender Bebauung; durch gepl.<br />

Umgehungsstraße erhöhte Lärmeinwirkungen zu<br />

erwarten – ggf. Lärmschutzmaßnahmen notwendig;<br />

massive Eingrünung zur geplanten Umgehungsstraße<br />

13 Nonnewitz, östl. Ortsrand 1,9 Ortsabr<strong>und</strong>ung; massive Eingrünung am Ortsrand;<br />

Lärmeinwirkung durch Schienenverkehr – ggf.<br />

Lärmschutzmaßnahmen notwendig<br />

14 Nonnewitz/Unterschwöditz 0,7 Ortsabr<strong>und</strong>ung; kleine Baufläche für den örtl. Bedarf - Sta<br />

--- Nonnewitz, an der Bahn 0,8 Ortsrandabr<strong>und</strong>ung; Lärmeinwirkung durch Schienenverkehr<br />

B. plan/G<br />

– ggf. Lärmschutzmaßnahmen notwendig<br />

Gesamt 3,7 1,5<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

15 <strong>Zeitz</strong>/Zangenberg, westl.<br />

Bahnlinie<br />

8,0 Visuell günstiger Standort; Bahnanschluß mögl.;<br />

Pufferstreifen zum Floßgraben einrichten (10 m)<br />

16 <strong>Zeitz</strong>/Zangenberg, an B2 3,9 Südl. Teil: Gewerbliche Baufläche mit Einschränkungen;.Erhaltung<br />

des Hohlweges, günstiger Standort<br />

für produzierendes Gewerbe<br />

17 <strong>Zeitz</strong>/Zangenberg, Straße nach<br />

Nonnewitz<br />

0,7 Ortsabr<strong>und</strong>ung; erhöhte Lärmeinwirkung durch B2/<br />

Bahn – ggf. Lärmschutzmaßnahmen notwendig<br />

18 <strong>Zeitz</strong>/Zangenberg, Ortsinnenlage 2,4 3 Teilflächen; Ortsabr<strong>und</strong>ung; erhöhte Lärmeinwirkungen<br />

durch B2/Bahn – ggf. Lärmschutzmaßn. notw.<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

B.plan/G<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Ver<br />

- Erh<br />

- Def<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Def<br />

- Sta<br />

- Def<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

- Def<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

B.plan/G<br />

B.plan/G<br />

59


Flächennutzungsplan Entwicklungsziele/Siedlung<br />

Baugebietsnr.<br />

() = Nr. LP <strong>Zeitz</strong><br />

19 <strong>Zeitz</strong>/Zangenberg, an der<br />

Bahnlinie<br />

20 <strong>Zeitz</strong>/Zangenberg, südl. <strong>und</strong> östl.<br />

Ortsrand<br />

Lage Art der Nutzung <strong>und</strong> Größe in ha Siedlungsplanerische Hinweise Landschaftsplanerische Hinweise<br />

Wohnbaufläche<br />

(M)<br />

Gemischte<br />

Baufläche (M)<br />

Gewerbl.<br />

Baufläche (G)<br />

Gemeinbed.<br />

Fläche<br />

0,9 Ortsabr<strong>und</strong>ung; erhöhte Lärmeinwirkungen durch B2/<br />

Bahn – ggf. Lärmschutzmaßnahmen notwendig<br />

0,8 2 Teilflächen; Ortsabr<strong>und</strong>ung; östl. Fläche – erhöhte<br />

Lärmeinwirkung durch B2 – ggf. Lärmschutzmaßnahmen<br />

notwendig<br />

23 (2) <strong>Zeitz</strong>/Aue, An der Hohle 1,3 Abr<strong>und</strong>ung bestehender Bebauung; Böschung im<br />

Norden <strong>und</strong> Westen als Grünfläche erhalten<br />

26 (6 <strong>Zeitz</strong>/Aue, nördl. Floßgraben 1,2 Kalt- <strong>und</strong> Frischluftabfluß sichern - Sta<br />

- Dur<br />

- Erh<br />

25 (4) <strong>Zeitz</strong>/Aue, nördl. Gärtnerstraße 1,3 Attraktive Wohnlage (Südhang) - Dur<br />

- Erh<br />

26 (3) <strong>Zeitz</strong>/Aue, im Bereich<br />

0,5 Im südl. Teil nur einstöckige Bebauung anstreben - Dur<br />

Weissenfelser Straße<br />

- Vers<br />

--- Zeit/Aue, Zemag-Gelände 0,6 2,6 Umnutzung bestehender Gewerbeflächen - Dur<br />

- Vers<br />

27a <strong>Zeitz</strong>/Aylsdorf, nördl. Floßgraben 0,7 Weiterführung der vorhandenen Bebauung; ruhige<br />

Wohnlage<br />

27b <strong>Zeitz</strong>/Aylsdorf, an der Mühle 3,8 Attraktive Wohnlage (Südhang); Abstand zum Floßgraben<br />

einhalten (mindestens 10 m)<br />

28 (8) <strong>Zeitz</strong>/Aylsdorf, an B2 0,9 Straßenbebauung; hohe Lärmeinwirkung durch B2;<br />

nördl. angrenzende Obstwiese als Grünzug sichern<br />

30 <strong>Zeitz</strong>/Aylsdorf, Güterbahnhof 8,0 Keine emittierenden Betriebe; nur produzierendes<br />

Gewerbe; besondere Berücksichtigung der<br />

klimatischen Verhältnisse; Bahnanschluß möglich<br />

--- (13) <strong>Zeitz</strong>, Kaufhaus Schützenplatz 1,4 Innerstädtische Bebauung; mögl. niedrige Geschosshöhe<br />

anstreben (Sicherung des Luftaustausches)<br />

32a) (27) <strong>Zeitz</strong>, Kalte-Feld 1,6 Innerstädtische Bebauung; Sicherung der Hecken im<br />

Süden <strong>und</strong> Norden; lockere Baustruktur anstreben;<br />

Straßen im Norden beseitigen<br />

32b) <strong>Zeitz</strong>/Röntgenstraße 0,4 Umnutzung von bisher bebautem Gebiet; vorh. Bäume<br />

erhalten, ggf. ergänzen<br />

34 <strong>Zeitz</strong>, Forststraße 1,6 Lockere, an den Standort angepasste Bebauung (max.<br />

2-stöckige Gebäude)<br />

--- (26) <strong>Zeitz</strong>, Kaserne Moskauer Straße 0,5 7,7 Innerstädtische Bebauung; Überprüfung der<br />

Altlastenproblematik<br />

36a) (25) <strong>Zeitz</strong>, westl. Friedensstraße 4,5 4,1 6,0 0,2 Bebauung ehemaliger Kaserne; Überprüfung der<br />

Altlastenproblematik; Lärmeinwirkung durch B2 – ggf.<br />

Lärmschutzmaßnahmen notwendig; massive<br />

<strong>Stadt</strong>randeingrünung anstreben<br />

37 <strong>Zeitz</strong>, Gewerbegebiet an B2 0,9 Kleines Gewerbegebiet B.plan/G<br />

38 (23) <strong>Zeitz</strong>/Rasberg, Schwarzer Weg 13,6 1,8 4,2 Auf Gr<strong>und</strong> lokalklimatischer Verhältnisse Bebauung<br />

auf 2 Geschosse beschränken <strong>und</strong> längs zur<br />

Luftleitungsbahn ausrichten (lockere Einzel- <strong>und</strong><br />

Reihenhausbebauung im Osten <strong>und</strong> Norden)<br />

Maßnahmen (Kurzfassung)<br />

- Def<br />

- Sta<br />

- Def<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Def<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

- Erh<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

- Erh<br />

- Dur<br />

- Erh<br />

- Vers<br />

- Def<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

- Erh<br />

- Def<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

60


Flächennutzungsplan Entwicklungsziele/Siedlung<br />

Baugebietsnr.<br />

() = Nr. LP <strong>Zeitz</strong><br />

Lage Art der Nutzung <strong>und</strong> Größe in ha Siedlungsplanerische Hinweise Landschaftsplanerische Hinweise<br />

Wohnbaufläche<br />

(M)<br />

Gemischte<br />

Baufläche (M)<br />

Gewerbl.<br />

Baufläche (G)<br />

Gemeinbed.<br />

Fläche<br />

--- (22) <strong>Zeitz</strong>/Rasberg, ehem. Stahlwerk 4,2 Innerstädtische Bebauung; Entsiegelung des<br />

Standortes; Anpassung an „Dorfstruktur“ Rasberg<br />

--- <strong>Zeitz</strong>/Rasberg, am Kuhndorfer<br />

Bachtal (nicht identisch mit Nr.<br />

21 vom LP-<strong>Zeitz</strong>)<br />

39 (20) <strong>Zeitz</strong>/Bergsiedlung,<br />

Eigenheimsiedlung-West<br />

40<br />

(19)<br />

<strong>Zeitz</strong>/Bergsiedlung,<br />

Eigenheimsiedlung-Süd<br />

41 (15/16/17) <strong>Zeitz</strong>/Bergsiedlung, Bebauung<br />

Ost<br />

---(14) <strong>Zeitz</strong>/<strong>Zeitz</strong>-Ost, Platz der<br />

Deutschen Einheit<br />

Maßnahmen (Kurzfassung)<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

0,8 Umnutzung von bisher bebautem Gebiet B.plan/G<br />

7,0 Nur einstöckige Bebauung sowie lockere aber flächige<br />

Durchgrünung mit Kaltluftschneisen nach Westen<br />

15,2 0,3 Abr<strong>und</strong>ung der vorgesehenen Bebauung; im Rahmen<br />

der verbindl. Bauleitplanung ist der gutachterliche<br />

Nachweis zu erbringen, dass durch den Schießplatz<br />

bei Kuhndorf die Schallimmissionsrichtwerte nicht<br />

überschritten werden.<br />

8,6 1,6 Abr<strong>und</strong>ung der vorgesehenen Bebauung; keine<br />

gr<strong>und</strong>wassergefährdenden Betriebe ansiedeln<br />

1,1 Innerstädtische Bebauung; Anpassung an bestehende<br />

Gebäude<br />

43(9) <strong>Zeitz</strong>/bei Südzucker 6,5 Keine emittierenden Betriebe ansiedeln - Sta<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

- Erh<br />

Gesamt 55,6 31,1 39,1 5,6<br />

Gemeinde Grana<br />

44a) Grana/zwischen Floßgraben <strong>und</strong><br />

Bahn<br />

1,4 Baufläche für den örtl. Bedarf; Pufferstreifen zum<br />

Floßgraben einrichten (10 m)<br />

45a) Grana/Floßgraben 1,7 Keine emittierenden Betriebe; Bepflanzung Floßgraben<br />

verstärken<br />

45b) Grana/am Sportplatz 1,1 Ortsabr<strong>und</strong>ung; Überquerung durch 2 Hochspannungsfreileitungen;<br />

Puferstreifen zum Floßgraben einrichten<br />

(10 m)<br />

45c) Grana/an B180 0,7 Keine emittierenden Betriebe; massive Eingrünung - Def<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

46b) Grana/Mannsdorf 0,4 Orientierung an bestehender Dorfstruktur (einstöckige<br />

Bebauung); massive Eingrünung<br />

46c) Grana/Salsitz 3,8 Gewerbliche Baufläche mit Einschränkungen<br />

- keine emiitierenden Betriebe<br />

Gesamt 1,5 1,4 6,2<br />

- Def<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Def<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Def<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

B./plan/G<br />

- Sta<br />

- Erh<br />

- Def<br />

- St<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

- Erh<br />

- Sta<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Vers<br />

- Erh.<br />

61


Flächennutzungsplan Entwicklungsziele/Siedlung<br />

Baugebietsnr.<br />

() = Nr. LP <strong>Zeitz</strong><br />

Lage Art der Nutzung <strong>und</strong> Größe in ha Siedlungsplanerische Hinweise Landschaftsplanerische Hinweise<br />

Wohnbaufläche<br />

(M)<br />

Gemischte<br />

Baufläche (M)<br />

Gewerbl.<br />

Baufläche (G)<br />

Gemeinbed.<br />

Fläche<br />

Gemeinde Bergisdorf<br />

36b) Bergisdorf/<strong>Stadt</strong>rand <strong>Zeitz</strong> 2,2 Teilweise Umnutzung, Kasernengelände; exponierte<br />

Lage – massive Ein- <strong>und</strong> Durchgrünung<br />

48a) Bergisdorf/Innenortsbebauung 0,9 Baulückenschließung/Ortsabr<strong>und</strong>ung (ein- <strong>und</strong><br />

zweigeschossige Bebauung); Grünanlage um Teich<br />

48b) Bergisdorf/am südl. Ortsrand 0,7 Weiterführung der baul. Entwicklung zum geplanten<br />

Gewerbegebiet; Problem mit Stallgebäude<br />

(Immissionsschutz)<br />

49a) Bergisdorf/Golben 1,3 Orientierung an bestehender Dorfstruktur (einstöckige<br />

Bebauung)<br />

49b) Bergisdorf/Golben 0,5 Orientierung an bestehender Dorfstruktur (einstöckige<br />

Bebauung)<br />

Gesamt 3,4 2,2<br />

Gemeinde Droßdorf<br />

52 Droßdorf/Kuhndorf (3 Bauflächen)<br />

0,8 Ortsabr<strong>und</strong>ung; Orientierung an bestehender Dorfstruktur<br />

(einstöckige Bebauung); bei Bauflächen am<br />

südöstlichen Ortsrand von Kuhndorf erhöhter<br />

Erschließungsaufwand zwecks Abwasserentsorgung<br />

Maßnahmen (Kurzfassung)<br />

- Def<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Erh<br />

- Dur<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Def<br />

- Sta<br />

- Dur<br />

- Erh<br />

- B.plan/G<br />

- Sta<br />

- B.plan/G<br />

53 Droßdorf/an der Schule 0,3 Nur einstöckige Bebauung - Sta<br />

- Dur<br />

- B.plan/G<br />

54 Droßdorf/Bebauung von Straße<br />

nach Rippicha<br />

0,4 Einreihige Bebauung entlang Straße; massive<br />

Eingrünung; hohe Lärmeinwirkung<br />

55 Droßdorf/Frauenhain 0,9 Ortsabr<strong>und</strong>ung; Orientierung an bestehende<br />

Dorfstruktur (einstöckige Bebauung)<br />

58 Droßdorf/an der Kirche 0,6 Nur einstöckige Bebauung; Pufferzone zum Bächlein<br />

10 m<br />

Gesamt 3,0<br />

<strong>Planungsverband</strong> 67,3 40,4 56 5,6<br />

- Def<br />

- Sta<br />

- Def<br />

- Sta<br />

Erläuterungen:<br />

I. Baugebietsnummer<br />

Bei den im Planungsgebiet nicht numerierten Baugebieten handelt es sich aus städtebaulicher <strong>und</strong> landschaftsplanerischer Sicht um unproblematische Ausweisungen.<br />

II. Landschaftsplanerische Hinweise<br />

Maßnahmen<br />

(Näheres hierzu siehe Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kapitel 8.1)<br />

Def = Definitive Bebauungsgrenze im Landschaftsplan beachten<br />

Sta = Landschaftsgerechte, geschlossene <strong>Stadt</strong>rand- bzw. Ortsrandeingrünung<br />

Dur = angemessene Durchgrünung anstreben<br />

Vers = Versiegelung so gering wie möglich halten<br />

Erh. = wertvolle Biotopstrukturen erhalten (meist § 30-Flächen) B.plan/G. = Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung<br />

62


Flächennutzungsplan Entwicklungsziele/Siedlung<br />

Tab. 17: Bauflächen, Gegenüberstellung Bestand <strong>und</strong> Planung (geplante Ausweisung) sowie Einwohnerberechnung<br />

<strong>Planungsverband</strong><br />

/<br />

Kommune<br />

Einwohner<br />

Stand 1997<br />

Wohndichte<br />

Einwohner<br />

pro ha<br />

(E/ha)<br />

Bedarfsermittlung Wohnflächen<br />

Einwohner<br />

angenommene<br />

Wohndichte<br />

Einwohner<br />

je ha<br />

Größe ha oB mB Bestand<br />

(ha)<br />

Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen gesamte<br />

geplante<br />

Ausweisung<br />

E<br />

geplante<br />

Ausweisung<br />

ha/Einwohner<br />

Bestand<br />

(ha)<br />

geplante<br />

Ausweisung<br />

ha/Einwohner<br />

E aufnehmende<br />

Baulücken<br />

(15%)<br />

mögl. zusätzliche<br />

Gesamteinwohner<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Bestand<br />

(ha)<br />

geplante<br />

Ausweisung<br />

(ha)<br />

<strong>Planungsverband</strong><br />

41.286 70,53 100,1 6.008 6.910 --- --- 67,3/4.444 --- 5.793 937 6.730 242,9 56,0<br />

Luckenau 775 29 2,3 93 107 40 2,3 2,3/92 23,8 --- 92 29 121 2,9 6,7<br />

Theißen 2.209 38 5,4 330 380 60 28,2 4,2/252 28,8 --- 252 56 308 27 1,8<br />

Nonnewitz 900 31 2,8 103 118 40 13,9 3,7/148 16,7 1,5/42 190 29 219 --- ---<br />

Grana 885 25 3,1 110 127 40 0,5 1,5/60 33,6 1,4/39 99 36 135 37 6,2<br />

Bergisdorf 441 23,5 2,6 76 87 40 --- --- 18,2 3,4/95 95 14 109 --- 2,2<br />

Droßdorf 709 23 3,9 112 129 40 2,2 --- 30,0 3,0/84 84 16 100 22,6 ---<br />

<strong>Zeitz</strong> 35.367 92 80,0 5.184 5.962 70 ∑ 277,6 55,6/3.892 ∑ 377,6 31,1/1.089 4.981 757 5.738 153,4 39,1<br />

Anmerkungen: 1.) Bedarfsermittlung Wohnflächen - Näheres hierzu siehe Tab. 16 sowie die im Anhang enthaltene Berechnung der Bedarfsermittlung der zusätzlichen Wohnflächen pro Gemeinde<br />

2.) Bei Gemischten Bauflächen in <strong>Zeitz</strong> wurden für Wohnbebauung 50% angenommen, bei den anderen <strong>Gemeinden</strong> 70%<br />

3.) Bei den in der obigen Tabelle aufgeführten Bauflächen handelt es sich um Bruttobauland<br />

4.) Die geplanten gewerblichen Bauflächen in Luckenau <strong>und</strong> Bergisdorf sind ehemals gewerblich bzw. militärisch genutzte Standorte, die umfunktioniert werden sollen (vgl. Tab. 17)<br />

* oB = Ermittlung siehe Anhang, Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen pro Gemeinde<br />

mB = oB zusätzlich 15 % Zuschlag (vgl. Tab. 16, Anmerkung Nr. 5)<br />

E = Einwohner<br />

63


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

h) Teile, die von der Genehmigung vom 14.01.1999 ausgenommen sind<br />

Von der Genehmigung nicht erfasst sind die im Flächennutzungsplan weiß ausgewiesenen,<br />

durchkreuzten Darstellungen. Hierzu gehören die geplante Wohnbaufläche<br />

Nr. 46a (Gemeinde Grana), der überwiegende Teil der geplanten Wohnbaufläche<br />

46b (Gemeinde Grana), die geplante Wohnbaufläche Nr. 3 (Gemeinde<br />

Luckenau), die geplanten gewerblichen Bauflächen Nr. 8 (Gemeinde Theißen), Nr.<br />

44b (<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Gemeinde Grana), Nr. 50 (Gemeinde Bergisdorf), die nordöstliche<br />

Teilfläche der gewerblichen Baufläche Nr. 16 (<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>), die geplante<br />

Mischbaufläche Nr. 22 (<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>), ein Teil der geplanten Wohnbaufläche Nr. 7<br />

(Gemeinde Theißen), der östlich der geplanten gewerblichen Baufläche Nr. 3 dargestellte<br />

Lagerplatz sowie das vorhandene Sondergebiet am südlichen Ortsrand<br />

der Gemeinde Droßdorf. Die entsprechenden Versagungsgründe sind im Genehmigungsschreiben<br />

vom 14.01.1999 aufgeführt. Der <strong>Planungsverband</strong> ist verpflichtet,<br />

auch für diese Teile eine genehmigungsfähige Planung zu schaffen (§ 5<br />

Abs. 1 BauGB).<br />

i) Ergänzungsgenehmigung zum Flächennutzungsplan am 12.07.1999<br />

Im Genehmigungschreiben vom 14.01.1999 wurde die im Flächennutzungsplan<br />

dargestellte Eignungsfläche für Windenergieanlagen südlich <strong>Zeitz</strong>-Hainichen nicht<br />

genehmigt. Der <strong>Planungsverband</strong> hat sich laut diesem Schreiben mit dem<br />

Sachverhalt „Eignungsfläche für Windenergieanlagen“ nicht hinreichend fachlich<br />

<strong>und</strong> rechtlich auseinandergesetzt. Dementsprechend wurde ein Konzept zur<br />

Begründung des im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Standortes erarbeitet.<br />

Am 12.07.1999 erfolgte die Genehmigung dieser von der Genehmigung bisher<br />

nicht erfassten Eignungsfläche. Nähere Hinweise hierzu sind aus den Kapiteln<br />

4.3.2, II, a sowie aus 7.2, II, a zu entnehmen. Das o.g. Konzept zur Begründung<br />

des im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Standortes ist im Anhang enthalten.<br />

j) Erfüllung der Maßgaben des Genehmigungsschreibens vom 14.01.1999<br />

Maßgabe 1:<br />

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist im Flächennutzungsplan die sich aus der<br />

beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für<br />

das gesamte Gemeindegebiet darzustellen. Damit dieser gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage<br />

Rechnung getragen wird, erfolgt die bisher fehlende Darstellung im Bereich an der<br />

östlichen Gemarkungsgrenze (Grenzverlauf zwischen <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Tröglitz unterhalb<br />

der B 180 in Richtung Meuselwitz) als Fläche für die Landwirtschaft.<br />

Maßgabe 2:<br />

Die im Bereich der geplanten gewerblichen Baufläche Nr. 16 in <strong>Zeitz</strong>-Zangenberg<br />

vorhandene Wohnbebauung bedarf im Flächennutzungsplan der Darstellung als<br />

Wohnbaufläche. Die bisher vorgenommene Ausweisung als Brachfläche wird der<br />

momentanen Nutzung als Wohnbaufläche nicht gerecht, zumal diese von<br />

prägender Bedeutung ist.<br />

In engem Zusammenhang mit der zuvor angesprochenen Wohnnutzung steht die<br />

geplante angrenzende gewerbliche Baufläche. Damit hier keine Anlagen errichtet<br />

werden, die die ges<strong>und</strong>en Wohnverhältnisse im Sinne des § 1 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1<br />

BauGB in der zuvor erwähnten Wohnbebauung beeinträchtigen würden, wird der<br />

südliche Teil der geplanten gewerblichen Baufläche als gewerbliche Baufläche mit<br />

Einschränkungen ausgewiesen.<br />

64


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

Maßgabe 3:<br />

Im Bereich der geplanten Wohnbauflächen Nr. 13 in Nonnewitz sowie Nr. 17 <strong>und</strong><br />

Nr. 36a in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> muß laut Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan<br />

auf Gr<strong>und</strong> der hier vorhandenen Schienenwege oder Verkehrstrassen mit<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen gerechnet werden. Dementsprechend muß<br />

davon ausgegangen werden, dass im Bereich der künftigen Wohngebiete ein<br />

ges<strong>und</strong>es Wohnen ohne Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche<br />

Umwelteinwirkungen gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 6 BauGB nicht gewährleistet<br />

werden kann. Diese Problematik bedarf der Darstellung im Flächennutzungsplan.<br />

Deshalb werden die zuvor genannten Wohnbauflächen mit einer entsprechenden<br />

Signatur nach Planz V versehen.<br />

Maßgabe 4:<br />

Die im Flächennutzungsplan dargestellte gewerbliche Baufläche im Bereich der<br />

Gemeinde Grana zwischen der Kreisstraße 2221 <strong>und</strong> dem Haselweg wird derzeit<br />

eindeutig durch Wohnnutzung geprägt. Auf Gr<strong>und</strong> der unmittelbar angrenzenden<br />

Zuckerfabrik <strong>und</strong> der davon ausgehenden Lärmbelastung ist geplant, die<br />

vorhandene Wohnnutzung langfristig zu beseitigen. Der Eigentümer, die<br />

Südzucker GmbH, legte eine Verpflichtungserklärung (04.10.1999) vor, deren<br />

Bestandteil ein Maßnahmenplan ist. Danach erklärt die Südzucker GmbH<br />

gegenüber der Gemeinde Grana, dass die Wohnhäuser Kreisstraße 3, 3a, 4 <strong>und</strong><br />

5 mittelfristig abgerissen werden <strong>und</strong> den Mietern durch Um- <strong>und</strong> Auszüge gleichpassende<br />

Wohnräume anzubieten sind. Langfristig sollen auch die Wohnhäuser<br />

der Kreisstraße 6/7 <strong>und</strong> 8/9 mit je 12 WE abgerissen werden. Zwischenzeitlich<br />

wurden diese als Bereitschaftswohnungen für Beschäftigte der Südzucker GmbH<br />

genutzt. Der <strong>Planungsverband</strong> billigte die Verpflichtungserklärung der Südzucker<br />

GmbH. Durch diese Entwicklung ergibt sich die Möglichkeit, im nordwestlichen<br />

Teil der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> eine weitere Gewerbeansiedlung vorzunehmen. Die<br />

Darstellung als Wohnbaufläche an der Kreisstraße würde diese Entwicklung zum<br />

Gewerbegebiet gr<strong>und</strong>sätzlich nicht bzw. nur unter weitestgehenden Einschränkungen<br />

ermöglichen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> verbleibt dieser Bereich wie bisher als<br />

gewerbliche Baufläche.<br />

Bei der in der Umgebung der Bergstraße ausgewiesenen gemischten Baufläche<br />

handelt es sich um Wohngebäude mit untergeordneter freiberuflicher Tätigkeit.<br />

Dies bedeutet, dass dieses Gebiet vorrangig durch Wohnfunktion geprägt ist. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> ist die Bebauung hier als Wohnbaufläche auszuweisen.<br />

Maßgabe 5:<br />

Bei der zwischen Kleinosida <strong>und</strong> Salsitz nördlich der L 193 ausgewiesenen<br />

vorhandenen gewerblichen Baufläche handelt es sich um ehemalige Stallanlagen,<br />

deren Nutzung aufgegeben wurde. Die Darstellung als vorhandene gewerbliche<br />

Baufläche entspricht daher nicht der gegenwärtigen Nutzung. Für die Entwicklung<br />

eines Gewerbegebietes ist daher eine völlige Neugestaltung des Standortes<br />

erforderlich. Desweiteren muß beachtet werden, dass unmittelbar an diese Fläche<br />

eine Schule bzw. Wohngebäude angrenzen. Diese können durch die hier<br />

vorgesehene gewerbliche Nutzung in Form von schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

im Sinne des B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetzes beeinträchtigt werden. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> wird dieser Standort als geplante gewerbliche Baufläche mit<br />

Einschränkungen ausgewiesen.<br />

Maßgabe 6:<br />

65


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

Die im Flächennutzungsplan dargestellte gewerbliche Baufläche auf dem Gebiet<br />

der Zuckerfabrik <strong>Zeitz</strong> schließt die bestehende Hopfenanlage des Wiedereinrichters<br />

Scheuerlein mit ein. Mit dem genehmigten Vorhaben- <strong>und</strong> Erschließungsplan<br />

Nr. 1 „Zuckerfabrik <strong>Zeitz</strong>“ der Gemeinde Grana ist diese Fläche ausdrücklich<br />

nicht in die Planung einbezogen worden, da die landwirtschaftliche Nutzung<br />

erhalten bleiben soll. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wird die Hopfenanlage als landwirtschaftliche<br />

Fläche dargestellt.<br />

Maßgabe 7:<br />

Das vorhandene Wohngebiet am nördlichen Ortsrand von Droßdorf, westlich der<br />

B2 <strong>und</strong> nördlich des Baugebietes „Heiners Garten“ wird vorrangig durch<br />

Wohnfunktion geprägt. Der hier vorhandene, nicht störende Gewerbebetrieb ist in<br />

Wohnbauflächen zulässig. Eine gleichrangige Mischung von Wohnen <strong>und</strong><br />

Gewerbe i. S. d. § 6 BauNVO ist hier nicht vorhanden. Aus diesem Gr<strong>und</strong> erfolgt<br />

die Darstellung dieses Wohngebietes als Wohnbaufläche. Der genehmigte<br />

Bebauungsplan Nr. 3 „Heiners Garten“ setzt ein Wohngebiet im Sinne des § 4 der<br />

BauNVO fest. Dementsprechend muß dieses Wohngebiet im Flächennutzungsplan<br />

als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.<br />

Maßgabe 8:<br />

Derzeit liegt für den Bereich „An der Windmühle“ in Droßdorf ein rechtsgültiger<br />

Bebauungsplan für ein Allgemeines Wohngebiet vor. Die Gemeinde beschloss in<br />

ihrer Sitzung am 07. April 1997 diesen Bebauungsplan auf Gr<strong>und</strong> der vorhandenen<br />

Funktionsschwäche aufzuheben. Im Flächennutzungsplan wird dieser<br />

Bereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde<br />

die Aufhebung des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Windmühle“ in<br />

Droßdorf durch die Gemeinde abgeschlossen.<br />

7.1.2 Ausweisung von Kompensationsflächen für geplante Bauflächen<br />

Die Realisierung von Bauvorhaben stellen nach § 8 NatSchG LSA Eingriffe in Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft dar. Die durch den Eingriff gestörten Funktionen des Naturhaushaltes<br />

<strong>und</strong> des Landschaftsbildes sind durch Ausgleichs- <strong>und</strong>/oder Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen)<br />

möglichst gleichwertig wiederherzustellen. Aus diesem Gr<strong>und</strong><br />

werden im Flächennutzungsplan für die hier festgelegten Baulandausweisungen<br />

Flächen dargestellt, die für kommunale Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen vorgesehen<br />

sind. Der Größenumfang der Kompensationsflächen ergibt sich einerseits<br />

aus den geplanten Bauflächen, andererseits aus dem Bewertungsrahmen für Eingriffsregelungen<br />

im Burgenlandkreis.<br />

Tab. 18:<br />

Bilanzierung der Kompensationsmaßnahmen<br />

66


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

<strong>Planungsverband</strong><br />

/<br />

Kommune<br />

Bauflächenausweisung<br />

(ha)<br />

betroffener<br />

Biotoptyp<br />

Wertfaktor<br />

Bedarf an Kompensationsflächen<br />

(ha)<br />

ausgewiesene<br />

Kompensationsflächen<br />

im FNP<br />

(ha)<br />

Bemerkung<br />

<strong>Planungsverband</strong><br />

ca. 156,2 0,3 - 0,7 ca. 62,6 ca. 121,8<br />

Luckenau ca. 2,3 extensive Grünlandnutzung<br />

/<br />

Sukzessionsflächen<br />

0,7 ca. 1,6 ca. 5,8 Gewerbliche<br />

Baufläche, Nr. 1 -<br />

Altstandort<br />

Theißen ca. 6 Ackerflächen 0,3 ca. 1,8 ca. 10,6<br />

<strong>Planungsverband</strong><br />

/<br />

Kommune<br />

Bauflächenausweisung<br />

(ha)<br />

betroffener<br />

Biotoptyp<br />

Wertfaktor<br />

Bedarf an Kompensationsflächen<br />

(ha)<br />

ausgewiesene<br />

Kompensationsflächen<br />

im FNP<br />

(ha)<br />

Bemerkung<br />

Nonnewitz ca. 5,2 Ackerflächen /<br />

Grünlandnutzung<br />

0,4 ca. 2,1 ca. 4,5<br />

Grana ca. 5,3 Ackerflächen 0,3 ca. 1,6 ca. 7,2 Gewerbl. Baufläche Nr.<br />

46c) ehem. Stallanlage<br />

Bergisdorf ca. 3,4 Ackerflächen / Grünlandnutzung<br />

/ Sukzessionsflächen<br />

Droßdorf ca. 3,0 Ackerflächen / Grünlandnutzung<br />

extensiv,<br />

Streuobst<br />

<strong>Zeitz</strong> ca. 131 Ackerflächen /<br />

Grünland, viele<br />

Altstandorte<br />

0,4 ca. 1,4 ca. 4,9 Gewerbl. Baufläche,<br />

Nr. 50 - Altstandort<br />

0,7 ca. 2,1 ca. 9,8<br />

0,4 ca. 52 ca. 79<br />

gepl. Sondergebiet<br />

Reitanlage - Kompensation<br />

auf dargestellter<br />

Fläche<br />

Anmerkungen: Bauflächen: hierzu zählen die Wohnbauflächen, die Gemischten Bauflächen, die Gewerblichen<br />

Bauflächen <strong>und</strong> die Gemeinbedarfsflächen. (Näheres siehe Tab. 17 Geplante Bauflächen.)<br />

betroffener Biotoptyp:<br />

Wertfaktor:<br />

Flächen, die schon bebaut sind <strong>und</strong> umgenutzt bzw. neu genutzt werden (Altstandort)<br />

erhalten den Wertfaktor 0,0 <strong>und</strong> werden deshalb hier bei der Bauflächenausweisung nicht<br />

mehr berücksichtigt.<br />

der hier eingebrachte Wertfaktor stellt einen Mittelwert der Wertfaktoren der von den<br />

geplanten Bauflächen betroffenen Biotoptypen des o.g. Bewertungsrahmens dar.<br />

Der in diesem Kapitel ermittelte Bedarf an Kompensationsflächen für die geplanten<br />

Bauflächen stellt ein Orientierungsrahmen dar. Die tatsächliche Erheblichkeit des<br />

Eingriffes <strong>und</strong> die sich daraus ergebenden Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen für die<br />

einzelnen Bauflächen können erst bei der Verbindlichen Bauleitplanung konkret<br />

ermittelt werden. Die im vorliegenden Flächennutzungsplan ausgewiesenen Kompensationsflächen<br />

sind als sehr großzügig anzusehen, da in der Regel ein Teil der Kompensationsmaßnahmen<br />

innerhalb der Bauflächen bzw. -gebiete durchgeführt werden.<br />

Diese Aufgabe obliegt aber der verbindlichen Bauleitplanung. Vorschläge für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft auf<br />

den im Flächennutzungsplan dargestellten Kompensationsflächen können aus dem<br />

Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es entnommen werden (vgl. Kapitel 7.7 IV).<br />

7.1.3 Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

Gemeinbedarfseinrichtungen sind nur in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> in einer Größenordnung von<br />

6,7 ha geplant. Die entsprechenden Flächen können aus dem Plan <strong>und</strong> der Tabelle 17<br />

Geplante Bauflächen entnommen werden. Daneben sind noch an bestehenden Schu-<br />

67


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

len Erweiterungen kleineren Umfanges, wie z.B. der Bau von Turnhallen, vorgesehen.<br />

Die in der Innenstadt gelegenen Gr<strong>und</strong>stücke für Feuerwehr/städt. Fuhrpark mit<br />

Bauhof sind nicht erweiterungsfähig <strong>und</strong> sollen auf längere Sicht einer anderweitigen,<br />

der zentralen Lage angemesseneren Nutzung zugeführt werden. Nach Aufgabe der<br />

militärischen Nutzung der Kasernen durch die GUS-Streitkräfte in der Geraer Straße<br />

ist vorgesehen diese beiden städtischen Einrichtungen auf diesem Gelände anzusiedeln.<br />

Die unmittelbare Nachbarschaft von Feuerwehr <strong>und</strong> "<strong>Stadt</strong>wirtschaft" ist wegen<br />

der gemeinsamen Nutzung betrieblicher Einrichtungen erwünscht. Der Standort<br />

des neuen Krankenhauses (Sonderbaufläche südöstlich Bergsiedlung) liegt zum Teil in<br />

der Wasserschutzzone II. Besondere bauliche Vorkehrungen zum Schutz des Gr<strong>und</strong>wassers<br />

waren daher beim Bau erforderlich. Nach dem Neubau wird von einer Nutzung<br />

der alten Krankenhausgebäude als Altenpflegeheim/Altersheim oder ähnlichen<br />

Einrichtungen ausgegangen. An dem bisherigen Festplatz an der Stephansstraße<br />

neben der Moritzburg wird trotz mancher Mängel dieses Standortes festgehalten, da<br />

ein anderer geeigneter Platz nicht ermittelt werden konnte.<br />

7.1.4 Freiflächen<br />

Die Sicherung der in Kapitel 4.3.1 IV. a) aufgeführten Allgemeinen Freiflächen durch<br />

Unterschutzstellung kann aus Kapitel 7.7 entnommen werden. Generell sind alle<br />

Hochstammobstwiesen, naturnahe Hecken <strong>und</strong> Feldgehölze, Waldflächen, Villengärten<br />

bzw. villenartige Hausgärten mit entsprechendem Baumbestand sowie baumbestandene<br />

Brachflächen im Siedlungsbereich zu erhalten <strong>und</strong> zu optimieren. In besonderem<br />

Maße trifft dies einerseits für die im Plan dargestellten stadt- bzw. ortsbildprägenden<br />

sowie faunistisch/floristisch bedeutenden Gehölzstrukturen im Siedlungsbereich<br />

(meist § 30-Flächen), andererseits für die im Rahmen der <strong>Stadt</strong>biotopkartierung<br />

aufgenommenen schützenswerten Biotope auf der Gemarkung <strong>Zeitz</strong> zu.<br />

Detaillierte Informationen zur Erhaltung, Optimierung <strong>und</strong> Pflege dieser Flächen kann<br />

aus dem Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong> (Kapitel 8.1.4 <strong>und</strong> 8.10.4) sowie aus dem<br />

Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> (Kapitel 8.1.4 <strong>und</strong> 8.10.4) ersehen werden.<br />

Alle Funktionsbezogenen Freiflächen (Grünflächen) sind abgesehen vom Sportplatz<br />

Rasberg (Verlagerung aus der Talaue) <strong>und</strong> der Dauerkleingärten an ökologisch/visuell<br />

problematischen Standorten (näheres hierzu siehe Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>)<br />

langfristig zu sichern. Hinweise zur ökologischen Optimierung bestehender <strong>und</strong><br />

geplanter Grünflächen sind im Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kapitel 8.4.4.<br />

enthalten.<br />

Für die Mehrzahl der hiesigen Parkanlagen müssen neue Gestaltungskonzepte erarbeitet<br />

werden. Dabei sind neben dem Erholungsaspekt auch ökologische Gesichtspunkte,<br />

u.a. im Hinblick auf Artenauswahl <strong>und</strong> Pflege zu berücksichtigen. Hinweise<br />

hierzu für die bedeutendsten Parkanlagen sind im Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>,<br />

Kapitel 8.4.4, Tab. 19 enthalten.<br />

Neben den vorhandenen, im Flächennutzungsplan eingetragenen, Parkanlagen ist es<br />

vorgesehen, in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> an bestimmten Stellen durch Änderung der bisherigen<br />

Nutzung neue Parkanlagen zu schaffen. Dies trifft insbesondere für die aufgelassenen<br />

Friedhöfe (Johannisfriedhof <strong>und</strong> Friedhof in Rasberg), die jetzt als Gartenanlage genutzte<br />

Grünfläche südlich der Freiligrathstraße sowie die nicht im Plan gekennzeichneten<br />

Standorte an der Elsterpromenade gegenüber dem Bahnhof (Abgrenzung zur<br />

Zeit nicht möglich) <strong>und</strong> an der <strong>Stadt</strong>mauer (einzelne, kleinere Gartenanlagen) zu. An<br />

68


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

Dauerkleingartenanlagen besteht, wie aus Kapitel 4.3.1 IV. b) zu entnehmen ist, kein<br />

weiterer Bedarf im Planungsgebiet, abgesehen von der im Plan eingezeichneten Fläche<br />

bei Luckenau (ca. 8 ha). Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen sind in Theißen (Erweiterungsfläche<br />

für das Freibad), Nonnewitz (Sportplatz nahe Maibach), in Bergisdorf<br />

(Reithalle) <strong>und</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> (Sportplatz am Freibad <strong>Zeitz</strong>) geplant. Außerdem soll<br />

ein Strandbad mit entsprechender Infrastruktur (z.B. sanitäre Anlagen, Umkleidekabinen,<br />

Kiosk) am nordöstlichen Teil des Tagebaurestloches Streckau, direkt<br />

an Luckenau angrenzend (Lokalisierung siehe Plan), eingerichtet werden. Hierfür ist<br />

aber die Erstellung eines Gutachtens über die Standsicherheit der Böschungen<br />

erforderlich, in dem Vorschläge zur Stabilisierung dieser dargelegt werden. Dieser Bereich<br />

sollte auch für "extensiv betriebenen Wassersport" (z.B. Surfen, Tretbootfahren)<br />

genutzt werden können. Die anderen Flächen des Restloches sind für Naturschutzzwecke<br />

zu sichern. Zur Lösung der Problematik ist ein Konzept für das gesamte<br />

Restloch Streckau zu erstellen. Für den Bereich Strandbad/Wassersport bietet sich<br />

das Instrumentarium Grünordnungsplan an. Kinderspielplätze fehlen im Planungsgebiet<br />

in den <strong>Gemeinden</strong> Theißen, Luckenau, Bergisdorf <strong>und</strong> Grana. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong> sollten weitere Grünflächen dieser Art hier geschaffen werden.<br />

7.2 Infrastruktur<br />

I. Verkehr<br />

a) Straßen<br />

Die derzeit im Bearbeitungsgebiet vorgesehenen Straßenneubaumaßnahmen<br />

sind in Plan dargestellt. Hierbei handelt es sich um:<br />

1. die Ortsumgehung <strong>Zeitz</strong>/Theißen (B 91/B 2); die Trasse nördlich <strong>Zeitz</strong>/<br />

Aue - <strong>Zeitz</strong>/Zangenberg (Einmündung B 91 bis Einmündung B 2 bei Bornitz)<br />

dürfte gegenüber dem im Plan eingezeichnetem Verlauf (aktuellster<br />

Stand) noch stärkeren Veränderungen unterliegen. Dies trifft auch für den<br />

Einmündungsbereich bei der B 91 zu. Als erster Bauabschnitt ist die<br />

Trasse zwischen Kleinosida-Grana-Theißen (bis B 91) vorgesehen. Das<br />

für diesen Bauabschnitt durchzuführende Planfeststellungsverfahren ist<br />

abgeschlossen. Die Trasse liegt somit wie im Flächennutzungsplan dargestellt,<br />

fest. Lediglich im Bereich der Anschlußstellen kann es noch zu<br />

kleineren Abweichungen kommen. Als nächster Bauabschnitt soll die<br />

Straßenplanung nördlich <strong>Zeitz</strong>/Aue - <strong>Zeitz</strong>/Zangenberg realisiert werden.<br />

Dementsprechend wird die Trasse im Bereich um Bergisdorf zuletzt<br />

gebaut. Die Umgehungsstraße B 91/B 2 soll Anschlüsse an die B 2<br />

nördlich Droßdorf, an die Verbindungsstraße Bergisdorf/<strong>Zeitz</strong>, an die<br />

L 193 bei Kleinosida, an die B 180 bei Grana, an die jetzige B 91<br />

zwischen Theißen <strong>und</strong> <strong>Zeitz</strong>, an die L 191 bei Theißen/Nonnewitz, an die<br />

B 91 nördlich Theißen (Paul II) sowie an die B 2 zwischen<br />

<strong>Zeitz</strong>/Zangenberg <strong>und</strong> Bornitz besitzen. Der Anschluß an die Verbindungsstraße<br />

Bergisdorf/<strong>Zeitz</strong> liegt noch nicht konkret fest, so daß eine<br />

Darstellung im Flächennutzungsplan derzeit nicht sinnvoll erscheint. Die<br />

aus landschaftsplanerischer Sicht notwendigen Eingrünungsmaßnahmen<br />

bzw. Möglichkeiten für Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen sind im Plan<br />

eingezeichnet (näheres siehe Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kapitel<br />

8.2.4, Nr. 7). Flächen, die im Bereich Kleinosida-Grana-Theißen als<br />

Kompensationsmaßnahmen festgelegt sind, können ebenfalls aus dem<br />

Plan entnommen werden, soweit diese hier noch darstellbar sind. Da bei<br />

diesem Bauabschnitt, wie zuvor erwähnt, die erforderlichen Kompensa-<br />

69


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

tionsmaßnahmen schon verbindlich ausgewiesen sind, werden hier keine<br />

weiteren Eingrünungsmaßnahmen, die aus landschaftsplanerischer Sicht<br />

sinnvoll wären, im Flächennutzungsplan dargestellt. Diese können aus<br />

dem Landschaftsplan entnommen werden. Im Bereich der Streuobstwiese<br />

an der Forststraße ist die Trasse in Richtung Großosida zu<br />

verschieben. Somit kann ein Eingriff in dieses wertvolle Biotop verhindert<br />

werden, zumal die Streuobstwiese als geplanter Landschaftsbestandteil<br />

ausgewiesen ist.<br />

2. die Ortsumgehung Kloster Posa/Hainichen; diese Straßenneubaumaßnahme<br />

soll mittelfristig eine erhebliche Verkehrsentlastung für die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zeitz</strong> mit sich bringen, da sie außer dem innerstädtischen Verkehr auch<br />

den Durchgangsverkehr (B 180) aufnehmen kann. Für dieses Verkehrsvorhaben<br />

ist nach dem Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong> die Erstellung<br />

einer Umweltverträglichkeitsstudie erforderlich (vgl. Landschaftsplan,<br />

Kapitel 8.2.4, Nr. 8). Die Ortsumgehung verläuft größtenteils auf der<br />

Gemarkung <strong>Zeitz</strong>.<br />

3. die Verbindungsstraße Industriepark Hyzet 2000 zur B 2; diese Straße<br />

dient zur Anbindung des geplanten Industrieparkes Hyzet 2000 an die<br />

B 2. Außerdem stellt sie eine Weiterführung der zuvor erwähnten Ortsumgehung<br />

Kloster Posa/Hainichen zur B 2 dar. Der überwiegende Teil der<br />

Trasse befindet sich, wie aus dem Plan zu entnehmen ist, außerhalb des<br />

Planungsgebietes. Das hierfür erforderliche Planfeststellungsverfahren ist<br />

abgeschlossen.<br />

Innerhalb der Baugebiete werden die Erschließungs- bzw. Wohnstraßen erst<br />

in den Bebauungsplänen festgelegt.<br />

Potentielle Straßen-, Wege- <strong>und</strong> Parkplatzaus- bzw. neubaumaßnahmen im<br />

Innen- <strong>und</strong> Außenbereich sollten unter größtmöglicher Schonung der vorhandenen<br />

Naturgüter ausgeführt werden (Versiegelung der Flächen auf das unbedingt<br />

erforderliche Maß beschränken). Dazu dienen geeignete Fachplanungen.<br />

Weiteres hierzu ist aus dem Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es zu<br />

entnehmen (Kapitel 8.2.4).<br />

b) Schienenverkehr<br />

Vordringlich ist für das Planungsgebiet die Aufwertung des Schienenverkehrs<br />

durch schnellere Anbindung mit dem regionalen <strong>und</strong> überregionalen Personenverkehr,<br />

z.B. durch Realisierungen der Planungen der Nahverkehrs-Service<br />

Sachsen-Anhalt GmbH für die Strecke Gera-Leipzig (vgl. 4.3.2 I. b)). Diese<br />

sollten aber so bald als möglich <strong>und</strong> nicht erst im Jahre 2010 umgesetzt<br />

werden. Desweiteren sollte eine Aktivierung des Gütertransportes über die<br />

Bahn durch Vorhaltung der dafür erforderlichen Infrastruktur in <strong>Zeitz</strong> (Gleise,<br />

Ladestraße, Rampen) sowie durch Ansiedlung entsprechender Betriebe angestrebt<br />

werden. Etliche der vorgesehenen gewerblichen Bauflächen der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> befinden sich direkt an der Bahnlinie, so daß ein Bahnanschluß<br />

hier ohne große Probleme möglich wäre. Auch die Ausarbeitung von Tourenvorschlägen<br />

für Bahn/Städtebesichtigungen, Bahn/ Fahrrad sowie<br />

Bahn/Wandern zur Freizeitgestaltung durch den <strong>Planungsverband</strong> <strong>und</strong> die<br />

70


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

Deutsche Bahn AG könnte bei einer entsprechenden, attraktiven Umsetzung<br />

den Schienenverkehr fördern helfen.<br />

c) Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

Das vom <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> in Auftrag gegebene<br />

Verkehrskonzept vom BÜRO DR. PESCHKE & PARTNER sollte weitestgehend<br />

realisiert werden. Hierbei muß besonders die Optimierung des<br />

ÖPNV im Vordergr<strong>und</strong> stehen. Gegenüber dem Individualverkehr ist auf den<br />

Straßen dem ÖPNV immer der Vorrang einzuräumen. Daneben muß der Bus<strong>und</strong><br />

der Schienenverkehr besser aufeinander abgestimmt werden. Außerdem<br />

ist bei zukünftigen Planungen darauf zu achten, daß ÖPNV-relevante Flächen<br />

bzw. Möglichkeiten für eine ÖPNV-Bevorrechtung nicht verbaut werden. Auch<br />

die Umsetzung der im Luftreinhalteplan 1994 für das UG 10 aufgeführten<br />

Maßnahmen sollte angestrebt werden. (Näheres hierzu siehe Band 4.2,<br />

Maßnahmenplan).<br />

d) Rad- <strong>und</strong> Wanderwegverbindung<br />

Vorschläge zum Aufbau eines kreisweiten Rad- <strong>und</strong> Wanderwegenetzes können<br />

aus der Planungskarte des Landschaftsplanes <strong>Planungsverband</strong> entnommen<br />

werden. Hierbei wurde das vom Regierungspräsidium konzipierte bzw.<br />

das im TEP dargestellte Radwegenetz berücksichtigt. Mit einbezogen wurde<br />

auch der Lehr- <strong>und</strong> Informationspfad des Mitteldeutschen Umwelt- <strong>und</strong><br />

Technikparkes (siehe Kap. 7.6, Nr. 3), auf dessen Trasse teilweise die vom<br />

Regierungspräsidium konzipierten Radwege verlaufen. Weitere Informationen<br />

hierzu sind im Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kapitel 8.2.4, Nr. 13<br />

enthalten.<br />

Auch innerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> sollte ein Radwegenetz konzipiert werden, das<br />

die einzelnen Wohnquartiere miteinander verbindet. Eine entsprechende Planung<br />

sollte baldmöglichst erfolgen, damit diese sofort in die geplanten Baugebiete<br />

integriert werden können.<br />

II. Energie<br />

Zur Verminderung der Luftverunreinigungen durch Emissionen bei der Energiegewinnung<br />

sollten die im Luftreinhalteplan 1994 für das UG 10 empfohlenen<br />

Maßnahmen für die Bereiche Industrie, Hausbrand <strong>und</strong> Kleingewerbe<br />

realisiert werden. Ziele <strong>und</strong> Handlungsempfehlungen können aus dem Maßnahmenkatalog<br />

des Bandes 4.2 des Luftreinhalteplanes entnommen werden.<br />

Außer der Substitution der Kohle durch Erdgas, Fernwärme <strong>und</strong> Heizöl wird<br />

auf die Heizungsmodernisierung <strong>und</strong> auf den Einsatz regenerativer Energien<br />

(z.B. Windkraft) näher eingegangen. Zur Reduzierung der Immissionsbelastungen<br />

durch die Kohleheizungen sollte, wie im Luftreinhalteplan<br />

vorgeschlagen, die Nutzung von emissionsärmeren Brennstoffen (u.a. Erdgas)<br />

forciert werden.<br />

a) Elektroenergieversorgung<br />

Zukünftig kann - unabhängig von der Lage von Neubaugebieten <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

- die Versorgung mit Elektroenergie gesichert werden. Die Absicherung<br />

erfolgt einerseits durch Anschluß an bestehende Leitungen <strong>und</strong> andererseits<br />

durch eine Vielzahl von neu zu verlegenden Leitungen <strong>und</strong> Stationsneubauten.<br />

In Zukunft kann nur in Ausnahmefällen eine Verlegung von Freilei-<br />

71


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

tungen in Frage kommen. Bestehende Freileitungen im Siedlungsgebiet müssen<br />

durch Erdkabel nach <strong>und</strong> nach ersetzt werden. Künftige Energietrassen<br />

sind unterirdisch zu verlegen. Zumindest müssen faunistisch/floristisch<br />

hochwertige <strong>und</strong>/oder landschaftsästhetisch bedeutende Gebiete umgangen<br />

werden (u.a. vorhandene <strong>und</strong> geplante Schutzgebiete).<br />

Die Errichtung von Windenergieanlagen, ob Windpark oder Einzelanlage, ist<br />

auf die entsprechend ausgewiesene Eignungsfläche im Planungsgebiet, südlich<br />

von <strong>Zeitz</strong>-Hainichen, zu konzentrieren. Bei Inanspruchnahme dieser Eignungsfläche<br />

sollte eine Abstimmung zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> der Gemeinde<br />

Tröglitz angestrebt werden, da beide Standorte nah beieinander liegen<br />

<strong>und</strong> deshalb eine übermäßige Dominanz von Windenergieanlagen im<br />

Landschaftsbild vermieden werden sollte. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />

oder eines Vorhaben- <strong>und</strong> Erschließungsplanes mit Eingriffsregelung<br />

<strong>und</strong> der Ausweisung von Kompensationsflächen unter<br />

Beachtung der Richtlinie zur Standortplanung <strong>und</strong> -beurteilung von<br />

Windenergieanlagen vom 29.04.1996 sollte angestrebt werden. Bei Errichtung<br />

eines Windparkes (mehr als fünf Einzelanlagen) sollte zusätzlich ein<br />

Grünordnungsplan erstellt werden. Der Bau von Windenergieanlagen setzt<br />

problemangemessene Erfassungen <strong>und</strong> Bewertungen von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft voraus. Besonderes Gewicht kommt hierbei der Avifauna, dem<br />

Landschaftsbild <strong>und</strong> der im Umgriff des vorgesehenen Standorts sich befindenden<br />

Biotopstrukturen zu. Näheres zu diesem Sachverhalt kann aus dem<br />

Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es, Kapitel 8.3, entnommen werden.<br />

b) Gasversorgung<br />

Neu zu erschließende Baugebiete der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Gemeinde Theißen <strong>und</strong><br />

Droßdorf können bei Vorliegen der Wirtschaftlichkeit problemlos ans Erdgasnetz<br />

angeschlossen werden. Für die Trassierung von künftigen Gasleitungen<br />

ist das gleiche zu beachten wie bei der Elektroenergie.<br />

c.) Fernmeldeanlagen<br />

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist darauf zu achten, daß in allen<br />

Straßen geeignete <strong>und</strong> ausreichende Trassen für die Unterbringung der Fernmeldeanlagen<br />

vorgesehen sind.<br />

III. Abwasserentsorgung<br />

Folgende Maßnahmen sind erforderlich:<br />

a) Umfassende Erneuerung bzw. Sanierung des Kanalsystems der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>.<br />

Für den größten Teil des <strong>Stadt</strong>gebietes kommt dabei das Trennsystem zum<br />

Zuge. Lediglich in einigen innerstädtischen Bereichen muß aus ökonomischen<br />

<strong>und</strong> technischen Gründen das Mischsystem beibehalten werden. Auch für die<br />

im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bauflächenplanungen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zeitz</strong> wird die Abwasserbeseitigung über das Trennsystem erfolgen.<br />

b) Schnellstmöglicher Anschluß aller nicht kanalisierten <strong>Stadt</strong>gebiete von <strong>Zeitz</strong><br />

(z.B. Teile der Käte-Kollwitz-Siedlung) sowie der gesamten <strong>Gemeinden</strong> im<br />

<strong>Planungsverband</strong> (Luckenau, Theißen, Nonnewitz, Grana, Bergisdorf,<br />

Droßdorf) an das Zentralklärwerk <strong>Zeitz</strong>. Das sollte spätestens nach etwa 5 bis<br />

10 Jahren der Fall sein, wenn das Zentralklärwerk <strong>Zeitz</strong> seinen Betrieb aufnehmen<br />

wird.<br />

72


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

IV. Abfallentsorgung<br />

Die von Seiten der <strong>Zeitz</strong>er Entsorgungsgesellschaft angestrebte Kompostieranlage<br />

sollte baldmöglichst realisiert werden. Deren Standort liegt zur Zeit noch nicht<br />

fest. Daneben ist die Förderung der Eigenkompostierung der einzelnen Haushalte<br />

in allen Kommunen des <strong>Planungsverband</strong>es für die Lösung der Abfallproblematik<br />

von Bedeutung.<br />

Die im Planungsgebiet anzutreffenden wilden Müllablagerungen (z.B. im südlichen<br />

Teil der Schädemulde/Luckenau, Eulengraben/<strong>Zeitz</strong>-Bergisdorf, im Bereich<br />

Schießanlage Kuhndorf) sollten umgehend beseitigt werden.<br />

7.3 Wasserwirtschaft<br />

a) Oberflächengewässer<br />

Sämtliche Fließgewässer im Planungsgebiet müssen vor weiteren einschneidenden<br />

wasserbaulichen Maßnahmen (z.B. Begradigung, Verrohrungen, Sohlenbefestigungen)<br />

bewahrt werden, um u.a. deren Selbstreinigungskraft <strong>und</strong> Artendiversität<br />

nicht weiter zu verschlechtern.<br />

Bei den ausgebauten Fließgewässern bzw. -abschnitten ist ein naturnaher Rückbau<br />

(Renaturierung) erforderlich. Hierzu gehören Teilabschnitte des Kuhndorfer<br />

Baches, des Fockendorfer Gr<strong>und</strong>baches <strong>und</strong> des Gutenborner Baches sowie der<br />

gesamte Maibach <strong>und</strong> das Bächlein bei Droßdorf/Röden (Lokalisierung der Renaturierungsmaßnahmen<br />

einschließlich Ufergehölzanpflanzungen siehe Plan). Uferschutzstreifen<br />

bzw. Gewässerschonstreifen sollten entlang der gesamten Fließgewässer<br />

im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche, wie im Plan dargestellt,<br />

ausgewiesen werden. Deren Breite muß mindestens je Seite für Gewässer I. Ordnung<br />

10 m <strong>und</strong> für Gewässer II. Ordnung 5 m betragen. Weitere detaillierte Informationen<br />

zu den zuvor aufgeführten Punkten <strong>und</strong> zur Gewässerunterhaltung sind<br />

aus dem Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong> zu entnehmen.<br />

Entlang der Weißen Elster <strong>und</strong> des Kuhndorfer Baches sollten Überschwemmungsgebiete<br />

festgesetzt werden. Neben diesen vorgeschlagenen Überschwemmungsgebieten<br />

müssen auch alle anderen wasserdurchzogenen Tallagen von<br />

jeglicher Bebauung <strong>und</strong> anderen Querriegeln (z.B. Aufforstungen) freigehalten<br />

werden, um einerseits den Hochwasserabfluß <strong>und</strong> geländeklimatische Vorgänge<br />

nicht zu behindern <strong>und</strong> um andererseits Schäden durch Hochwasser (Bodenabspülungen)<br />

zu vermeiden. Deshalb sollten diese Flächen landwirtschaftlich nur als<br />

Grünland genutzt werden. In der Elsteraue nordöstlich <strong>Zeitz</strong> (Tiergarten) bietet<br />

sich die Reaktivierung von Elsteraltarmen an. Dies würde einerseits der Tierwelt<br />

zugute kommen, andererseits die Attraktivität der Erholungsnutzung im Tiergarten<br />

erhöhen.<br />

b) Trinkwasserversorgung<br />

Im Planungsgebiet ist ein möglichst hoher Eigenversorgungsanteil an Trinkwasser<br />

zu erhalten. Alle im Plan gekennzeichneten Wasserschutzzonen mit Brunnen bzw.<br />

Quellen sollten als solche nachhaltig gesichert, optimiert <strong>und</strong> wenn möglich langfristig<br />

genutzt werden. Bei Stillegung einer Trinkwasseranlage ist zu gewährleisten,<br />

daß diese jederzeit bei Bedarf wieder in Betrieb genommen werden kann. Um<br />

einer möglichen Gefährdung des Gr<strong>und</strong>wassers, z.B. durch Altlasten, vorzu-<br />

73


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

beugen, sollten im Planungsgebiet Untersuchungen über die Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse<br />

durchgeführt werden. Höchste Priorität ist hierfür einerseits den<br />

Wasserschutzgebieten <strong>und</strong> deren Umgebung, andererseits dem Bereich um die<br />

Tagebaurestlochseen beizumessen. Innerhalb der Wasserschutzgebiete sind die<br />

in der TGL 43850/01 bis /06 aufgeführten Verbote <strong>und</strong> Nutzungsbeschränkungen<br />

einzuhalten. Auch die im Kapitel 4.4 II genannten Beschlüsse des Kreistages <strong>Zeitz</strong><br />

müssen beachtet werden (z.B. Hüteverbot von Großvieh in der Schutzzone II der<br />

Gewinnungsanlage Kuhndorf, Frauenhain, Ossig). Desweiteren sind die Trinkwasserreserven<br />

in den hiesigen Wasserschutzgebieten zu sicheren durch:<br />

- Erhaltung der Wald- <strong>und</strong> extensiven Wiesennutzung; Umwandlung der intensiv<br />

genutzten Acker- <strong>und</strong> Grünlandflächen in der Schutzzone II in Extensiv-<br />

Dauergrünland (Verbot von jeglichem Dünge- <strong>und</strong> Biozideinsatz; Wiesen einmaximal<br />

zweischürig nutzen); noch besser für den Gr<strong>und</strong>wasserschutz wäre<br />

hier eine Bestockung mit Laubgehölzen; entsprechend dieser Forderung sind<br />

im Plan Vorschläge hierzu enthalten.<br />

- Extensivierung der Ackernutzung in der Wasserschutzzone III; Verzicht auf<br />

Maisanbau; möglichst geschlossene Pflanzendecke anstreben (durch Wintergetreide<br />

<strong>und</strong>/oder Zwischenfruchtanbau); nur noch reduzierte Bodenbearbeitung<br />

durchführen; mittel- bis langfristig sollte auch hier, in der Wasserschutzzone<br />

III, die Ackernutzung in Extensiv-Dauergrünland umgewandelt werden.<br />

- auch weiterhin ständige Boden- <strong>und</strong> Pflanzenanalysen durchführen.<br />

7.4 Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />

Die in diesem Kapitel nachfolgend dargelegten Erläuterungen werden im Landschaftsplan<br />

<strong>Planungsverband</strong> noch durch detaillierte ökologische Hinweise ergänzt.<br />

I. Landwirtschaft<br />

a) Flächennutzung<br />

Zur Erhaltung <strong>und</strong> Stärkung der gebietstypischen Landwirtschaft sollten besonders<br />

ertragreiche Ackerflächen ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung<br />

vorbehalten werden. Die im Plan als hochwertige Ackerflächen gekennzeichneten<br />

Bereiche, die im Gebiet um Nonnewitz <strong>und</strong> Theißen eine Konkretisierung<br />

der im REP <strong>und</strong> TEP ausgewiesenen Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

darstellt, sind nach Möglichkeit von anderen Nutzungsarten z.B. Siedlungstätigkeiten<br />

oder großflächigen Aufforstungen (Wald) freizuhalten, andererseits<br />

muß aber auch dort einer völligen Ausräumung der Landschaft von<br />

naturnahen Strukturen entgegengewirkt werden. Dagegen sind die ebenfalls<br />

im Plan dargestellten Grünlandstandorte einschließlich der Obstbaumwiesen<br />

außerhalb des Siedlungsbereiches, u.a. in den Talauen <strong>und</strong> steileren Hanglagen<br />

der Grünlandnutzung vorzubehalten. Zur Ergänzung der bestehenden<br />

Biotopstrukturen sind in landwirtschaftlich genutzten Gebieten Flächen<br />

bereitzustellen, die der Neuschaffung von naturnahen Elementen dienen (z.B.<br />

Hecken, Raine, Baumreihen). Näheres hierzu ist aus Kapitel 7.7 II. -<br />

Strukturierung der Landschaft zu entnehmen. Für solche Maßnahmen eignen<br />

sich Flurbereinigungsverfahren. Dementsprechend sollte bei dem angeordne-<br />

74


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

ten Flurbereinigungsverfahren Grana die Umsetzung von Maßnahmen auf<br />

den im Flächennutzungsplan vorgeschlagenen Flächen für Maßnahmen zur<br />

Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft angestrebt werden. Detailliertere Hinweise<br />

hierzu können aus dem Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es<br />

entnommen werden.<br />

b) Bodenschutz<br />

Die verstärkte Rückbesinnung auf ökologisch orientierte Bewirtschaftungsweisen<br />

wird besonders angeraten, weil Naturgüter wie Bodenfruchtbarkeit langfristig<br />

nur dann nutzungsfähig bleiben, wenn sie nicht ausgebeutet <strong>und</strong> zerstört<br />

werden. An wichtigen Maßnahmen zum Schutz des Bodens sollten im<br />

gesamten Planungsgebiet beachtet werden:<br />

- Sparsamen, gezielten Dünger- <strong>und</strong> Spritzmitteleinsatz gegen überhöhten<br />

Nährstoff- <strong>und</strong> Schadstoffeintrag in Boden <strong>und</strong> Gewässer<br />

- Förderung des Integrierten Pflanzenschutzes durch Vermeidung von<br />

großflächigen Monokulturen, Verwendung von resistenten Kulturpflanzen<br />

<strong>und</strong> Anwendungen von biologischen Bekämpfungsmaßnahmen<br />

- Geeignete Bewirtschaftungs- <strong>und</strong> Nutzungsweisen auf den erosionsgefährdeten<br />

Flächen wie überschwemmungsgefährdeten Talauen <strong>und</strong> steileren<br />

Hanglagen, z.B. Grünlandnutzung, Konturpflügen, Streifeneinsaat,<br />

Zwischenfruchtanbau, Belassen von Erosionshemmnissen (z.B. Hecken)<br />

u.a.m.. Detailliert wird auf diesen Sachverhalt im Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>,<br />

Kapitel 8.7.4 II Nr. 5 (Tabelle 22) eingegangen<br />

- Vermeidung von Bodenverdichtungen durch Verbesserung der Bodentragfähigkeit,<br />

z.B. über Fruchtarten- <strong>und</strong> Fruchtfolgen spezifische Verringerung<br />

der Bearbeitungsintensität, Zwischenfruchtanbau <strong>und</strong> Verwendung<br />

von Mulchverfahren sowie durch Verhinderung von Ackerbau auf<br />

den gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> stauwasserbeeinflußten Böden der Talauen mit ihrer<br />

oberflächennahen Vernässungsgefahr<br />

- Vermeidung bzw. Begrenzung der Versiegelung von Böden in der freien<br />

Landschaft durch Verzicht auf weitere bituminös befestigte Wege sowie<br />

Erhalt der unbefestigten Erd- <strong>und</strong> Graswege in möglichst großem Umfang<br />

- Schutz der für Feuchtbiotope typischen Böden, v.a. Erhaltung <strong>und</strong> extensive<br />

Bewirtschaftung der im Plan gekennzeichneten Feuchtflächen<br />

(u.a. Feuchtflächen südl. Trebnitz, nördlich <strong>und</strong> nordöstlich Luckenau,<br />

westlich Bergsiedlung - in der Talaue des Kuhndorfer Baches, südwestlich<br />

Golben, südwestlich Gewerbegebiet Droßdorf).<br />

II. Forstwirtschaft<br />

Angesichts des geringen Waldanteils im Planungsgebiet (s. 4.3.4 II.)) ist der Neuschaffung<br />

von Waldflächen auf geeigneten Standorten eine besondere Bedeutung<br />

beizumessen. Die hierzu vorgeschlagenen Aufforstungsflächen sind im Plan dargestellt.<br />

Aus städtebaulicher <strong>und</strong> landschaftsplanerischer Sicht besitzen die Planungen<br />

am Eulengraben südwestlich <strong>Zeitz</strong>, im Bereich der Wasserschutzzone<br />

Ossig westlich Droßdorf sowie entlang der geplanten B 91 (Ortsumgehung) nördlich<br />

von Theißen eine Präferenz vor allen anderen zu schaffenden Waldarealen.<br />

75


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

Generell sind die vorgeschlagenen Aufforstungsflächen im Form von standortgerechtem<br />

Laubmischwald zu realisieren. Dagegen sollten entlang der geplanten<br />

Straßen B 2 <strong>und</strong> B 91 aus Immissionsschutzgründen Nadelbäume beigemengt<br />

werden. Da es sich hierbei um trockene bis frische sowie um nährstoffreiche<br />

Standorte handelt, ist die Anpflanzung von Nadelbäumen ohne Probleme möglich<br />

<strong>und</strong> daher als standortgerecht anzusehen. Nach der potentiellen natürlichen<br />

Vegetation würde aber auf diesen Standorten Laubmischwald stocken. Aus Arten<strong>und</strong><br />

Biotopschutzgründen sowie aus landschaftsästhetischer Sicht sollte daher der<br />

Anteil der Nadelbäume nicht mehr als ca. 20 % betragen. Auch Teile der im<br />

Flächennutzungsplan dargestellten Flächen, die für kommunale Ausgleichs- <strong>und</strong><br />

Ersatzmaßnahmen vorgesehen sind, eignen sich für die Neuschaffung von<br />

naturnahem Laubmischwald (vgl. Kapitel 7.7 IV.). Allerdings müssen diese dann<br />

nach naturschutzfachlichen Kriterien aufgebaut werden. Detaillierte Vorschläge<br />

hierzu enthält der Landschaftsplan. Darüber hinaus sind im Landschaftsplan<br />

potentielle Aufforstungsflächen dargestellt. Hierbei handelt es sich um Gebiete,<br />

die aus städtebaulicher <strong>und</strong> landschaftsplanerischer Sicht aufgeforstet werden<br />

können, aber nicht müssen.<br />

Sowohl aus Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzgründen als auch im Hinblick auf das Landschaftsbild<br />

sowie aus lokalklimatischen <strong>und</strong> hydrologischen Sachbezug sind folgende<br />

Flächen bzw. Gebiete von jeglichen Aufforstungen freizuhalten:<br />

- unverbaute Talauen der Weißen Elster <strong>und</strong> des Maibaches sowie des Kuhndorfer<br />

Baches, des Gutenbornbaches <strong>und</strong> des Fockendorfer Gr<strong>und</strong>baches;<br />

unberührt davon bleibt die Anlage von gewässerparallelen Gehölzsäumen<br />

- alle in den Karten dargestellten Trocken- <strong>und</strong> Feuchtstandorte, soweit sich<br />

diese außerhalb des Waldes befinden<br />

- alle bestehenden <strong>und</strong> geplanten Schutzgebiete (vgl. 4.4 I. <strong>und</strong> 7.7), soweit<br />

hier keine Aufforstungsflächen im Flächennutzungsplan sowie keine<br />

potentiellen Aufforstungsflächen in der Planungskarte des Landschaftsplanes<br />

dargestellt sind.<br />

Bei der im REP/TEP als Vorsorgegebiet für Aufforstungen ausgewiesenen Fläche östlich<br />

des Tiergartens ist zu beachten, daß Erstaufforstungen in diesem ökologisch wertvollen<br />

Bereich (Landschaftsschutzgebiet) als Eingriff im Sinne § 8 NatSchG LSA aufzufassen<br />

sind. In Frage kommt hier nur der Aufbau eines lichten Laubbaumbestandes<br />

(Ergänzung bzw. Erweiterung der hier bestehenden Laubbaumreihen bzw. westlich<br />

des Biotopes Z 6.2 (Waldfläche) feldgehölzartige Strukturen). Da die Fläche westlich<br />

des Biotopes Z 6.2 für kommunale Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen vorgesehen ist,<br />

stehen hier naturschutzfachliche Kriterien im Vordergr<strong>und</strong>. Der Landschaftsplan<br />

enthält hierzu Vorschläge. Für die Erweiterung der bestehenden Waldfläche des<br />

Tiergartens als dichter Laubbaumbestand würde sich aus städtebaulicher <strong>und</strong><br />

landschaftsplanerischer Sicht der nordwestlich davon angrenzende Bereich bis zum<br />

Graben südlich der Baufläche M 19 gut eignen.<br />

Wichtigster Beitrag der Forstwirtschaft zur Sanierung des Naturhaushaltes ist der<br />

schon teilweise durchgeführte Umbau der im Plan dargestellten Reinbestände in<br />

standortgerechten Laub-Nadelmisch- oder Laubmischwald. Auch die Ergänzung des<br />

im Plan gekennzeichneten Laubwaldes aus Pappeln <strong>und</strong> Robinien mit Arten des<br />

Eichen-Hainbuchenwaldes trägt zur Optimierung der ökologischen Situation der<br />

hiesigen Waldflächen bei. In diesem Zusammenhang ist auch der Aufbau von stufigen,<br />

76


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

strukturreichen Waldrändern zu sehen. Diese Maßnahme ist abgesehen von wenigen<br />

kleinen Waldabschnitten im gesamten Planungsgebiet erforderlich.<br />

Für den Bereich der Planungsgebiete sollte baldmöglichst eine Waldfunktionskarte<br />

erstellt werden. Für Schutzwaldausweisungen bieten sich die bewaldeten Gebiete<br />

Tiergarten, Kuhndorfer Bachtal mit Knittelholz, Kerbtäler südwestlich <strong>Zeitz</strong> einschließlich<br />

Gutenborner Bachtal, Steilhänge der Elsterhänge südwestlich Grana, Unteres<br />

Maibachtal <strong>und</strong> Waldflächen um die Restlochseen an. Im Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong><br />

sind konkret Vorschläge zu der Art der Schutzwaldausweisungen erarbeitet<br />

worden (Kapitel 8.6.4 III, Nr. 1).<br />

7.5 Gewinnung von Bodenschätzen<br />

Für die bestehende Tongrube Grana ist baldmöglichst ein Rekultivierungsplan zu erstellen,<br />

der fortlaufend an den sich immer wieder ändernden Gegebenheiten zu modifizieren<br />

ist. Nach Beendigung der Abbautätigkeit sollte die Fläche vollständig für Naturschutzzwecke<br />

zur Verfügung gestellt werden. Spezielle Hinweise für Fauna <strong>und</strong><br />

Flora sind im Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kapitel 8.8.4 Nr. 2 aufgeführt. Der für<br />

die "Kies- <strong>und</strong> Sandgrube Kleinosida" (Kies- <strong>und</strong> Sandtagebau Grana Flur II) erarbeitete<br />

Landschaftspflegerische Begleitplan ist vollständig umzusetzen.<br />

Der gesamte Bereich des Altbergbaues (Grenzverlauf siehe Plan) bedarf eines Sanierungskonzeptes.<br />

Im LEP wird entsprechend dieser Raum als Vorranggebiet wiederherzustellender<br />

Landschaftsteil, im TEP als vorrangiges Sanierungsobjekt dargestellt.<br />

Durch das im Kapitel 4.3.5 erwähnte ergänzende Verwaltungsabkommen über die<br />

Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten stehen zur Sanierung des<br />

Altbergbaubereiches B<strong>und</strong>esfördermittel zur Verfügung. Hinweise, welche Fachuntersuchungen<br />

speziell durchgeführt werden sollten, gibt die vom Büro Dr. Vogler <strong>und</strong><br />

Partner erstellte Studie zur Landschaftsentwicklung sowie eine Bewertung von<br />

Umweltschäden für das Gebiet der Tagebaurestlöcher Streckau <strong>und</strong> Luckenau-Südost.<br />

Die hierin vorgeschlagenen Gestaltungsmaßnahmen sind in dem im Flächennutzungsplan<br />

aufgezeigten Planungskonzept für den gesamten Altbergbaubereich berücksichtigt.<br />

Bei zukünftigen großflächigen Eingriffen durch Abgrabungen bzw. Aufschüttungen<br />

muß deren Erheblichkeit im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes<br />

(Flächenbedarf < 10 ha) oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung (> 10 ha) untersucht<br />

werden.<br />

Das im Altstadtbereich von <strong>Zeitz</strong> sich befindende umfangreiche, unterirdische Gangsystem<br />

ist langfristig zu sichern. Bauliche Maßnahmen im Umfeld des Gangsystemes<br />

sind nur mit größter Sorgfalt durchzuführen.<br />

7.6 Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr<br />

Wie in der Bestandsaufnahme unter 4.3.6 festgestellt, bleibt der Aspekt der Erholungsnutzung<br />

im Planungsgebiet weitgehend auf die einheimische Bevölkerung beschränkt,<br />

die mit den bestehenden Einrichtungen bereits meist gut versorgt ist. Trotzdem<br />

bedarf der Bereich Freizeit <strong>und</strong> Erholung noch folgender "Optimierung":<br />

77


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

1. Realisierung der im Kapitel 7.1.4 aufgeführten funktionsbezogenen Freiflächen<br />

bzw. öffentlichen Grünflächen (u.a. Parkanlagen, Dauerkleingartenanlage "Luckenau",<br />

Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen einschließlich Strandbad im Tagebaurestloch<br />

Streckau bei Luckenau, Kinderspielplätze) sowie Optimierung der bestehenden<br />

Parkanlagen<br />

2. Aufbau eines kreisweiten Rad- <strong>und</strong> Wanderwegenetzes - Weiteres hierzu siehe<br />

7.2d) Radweg- <strong>und</strong> Wanderwegverbindung<br />

3. Möglichst baldige Realisierung des Lehr- <strong>und</strong> Informationspfades des Mitteldeutschen<br />

Umwelt- <strong>und</strong> Technikparkes (MUT) einschließlich Einrichtung von Schauobjekten<br />

wie ein geologisches Schauprofil im Bereich von Luckenau - der vorgesehene<br />

Verlauf des Hauptr<strong>und</strong>weges kann aus dem Plan entnommen werden<br />

4. Möglichst baldige Ausweisung bzw. Ausschilderung der Mitteldeutschen Straße<br />

der Braunkohle; der vorgesehene Verlauf kann aus der Karte Braunkohlegruben/Straße<br />

der Braunkohle im Anhang entnommen werden<br />

5. Erhaltung <strong>und</strong> Sanierung der bestehenden Baudenkmale; diese sind im Anhang<br />

aufgelistet<br />

6. Sicherung <strong>und</strong> Optimierung der gesamten Altstadt von <strong>Zeitz</strong> sowie der kulturhistorisch<br />

<strong>und</strong> damit erholungswirksam bedeutsamen Ortsbilder - bei Frauenhain,<br />

Rippicha, Zetschdorf <strong>und</strong> Unterschwöditz stehen deren Sicherung <strong>und</strong> landschaftliche<br />

Integration im Vordergr<strong>und</strong>; dagegen besitzen die Orte Salsitz, Mannsdorf,<br />

Kuhndorf <strong>und</strong> Golben einen hohen Sanierungsbedarf, der möglichst bald mit dem<br />

staatlichen Instrumentarium der Dorferneuerung in Gang gesetzt werden sollte<br />

(die Orte Salsitz <strong>und</strong> Mannsdorf sind seit kurzem ins Dorferneuerungsprogramm<br />

aufgenommen worden)<br />

7. Ausweisung eines <strong>Stadt</strong>lehrpfades in <strong>Zeitz</strong>; hierbei sollte ein R<strong>und</strong>gang durch die<br />

Kernstadt geschaffen werden, der alle historisch bedeutenden Baudenkmale anläuft;<br />

bei den entsprechenden Baudenkmalen ist eine Erläuterung über ihre Geschichte<br />

anzubringen; dieser R<strong>und</strong>gang sollte in einer Broschüre festgehalten<br />

werden; desweiteren würde sich anbieten für den gesamten <strong>Planungsverband</strong><br />

eine R<strong>und</strong>gangskonzeption zu erstellen, die alle kulturhistorisch bedeutenden<br />

Baulichkeiten anläuft<br />

8. Optimierung des Museums Moritzburg; Verbesserung der räumlichen Struktur;<br />

Vergrößerung der tierk<strong>und</strong>lichen <strong>und</strong> der geschichtlichen Abteilung (der Ausbau<br />

der Ausstellung über die heimische Tierwelt ist ohne Problem möglich)<br />

9. Sicherung <strong>und</strong> Optimierung der im Kapitel 4.4 aufgeführten Landschaftsteile; Umsetzung<br />

der im Flächennutzungsplan kartographisch dargestellten Eingrünungs<strong>und</strong><br />

Vernetzungsstrukturen. Weitere Informationen hierzu sind aus dem<br />

Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kapitel 8.9.4 zu entnehmen<br />

10. Verhinderung weiterer Zersiedelung im Planungsgebiet; keine weiteren Bauwerke<br />

in der freien Landschaft (im Außenbereich), besonders in den Kleingartenanlagen,<br />

zulassen<br />

78


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

11. Langfristig Verlagerung der Kleingartenanlagen an weit sichtbaren Standorten,<br />

z.B. an Steilhanglagen des Kuhndorfer Bachtales (Lokalisierung siehe Landschaftsplan<br />

des <strong>Planungsverband</strong>es)<br />

12. Lenkung des Erholungsverkehrs, d.h. Naturschutz Vorrang vor der Freizeit- <strong>und</strong><br />

Erholungsnutzung einräumen (naturbezogene Erholungsnutzung) bei allen vorhandenen/geplanten<br />

Landschaftsbestandteilen <strong>und</strong> Naturdenkmälern, im Kuhndorfer<br />

Bachtal südlich Sportplatz Rasberg, im Knittelholz, im Gutenborner Bachtal<br />

mit Zufluß vom Gewerbegebiet Droßdorf, im Bachtälchen zum Lurchgr<strong>und</strong>, im<br />

Bereich der Schlämmteiche <strong>und</strong> beim potentiellen Feuchtwiesenbereich südlich<br />

Trebnitz (Maibachableiter)<br />

13. Erhöhung des Waldanteiles im Planungsgebiet; hierfür kommen nur Laub- <strong>und</strong><br />

Laub-Nadelmischwaldaufforstungen in Frage; die hierfür vorgesehenen <strong>und</strong> geeigneten<br />

Flächen sind im Plan dargestellt; Erhaltung <strong>und</strong> Förderung der naturnahen<br />

Waldbewirtschaftung<br />

Die zuvor aufgeführten Planungen tragen auch erheblich zur Förderung des Fremdenverkehrs<br />

bei. Desweiteren sind hierfür noch folgende Vorschläge von besonderer Bedeutung:<br />

14. Schaffung von weiteren Übernachtungsmöglichkeiten <strong>und</strong> Bewirtschaftungseinrichtungen;<br />

u.a. Einrichtung einer Jugendherberge in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> in unmittelbarer<br />

Nähe vom Bahnhof<br />

15. Verstärkte Initiative des <strong>Planungsverband</strong>es, Werbung zu betreiben, z.B. durch<br />

Erarbeitung einer gemeinsamen Broschüre im Hinblick auf den Fremdenverkehr<br />

16. Schaffung weiterer Erholungseinrichtungen, z.B. Bau einer Minigolfanlage; hierbei<br />

würde sich die Erstellung eines Naherholungs- <strong>und</strong> Fremdenverkehrskonzeptes<br />

anbieten, um den tatsächlichen Bedarf an solchen Einrichtungen ermitteln zu<br />

können.<br />

7.7 Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

I. Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

Die nachfolgend erläuterten <strong>und</strong> im Plan dargestellten Ausweisungsvorschläge für<br />

Schutzgebiete <strong>und</strong> -objekte sind mit den zuständigen Naturschutzbehörden bzw.<br />

<strong>Gemeinden</strong> abgestimmt. Endgültige Festsetzungen, z.B. bzgl. des Grenzverlaufes,<br />

können im Detail erst im entsprechenden Verfahren durch die dafür zuständige<br />

Behörde erlassen werden. Eine Ausnahme bildet das geplante<br />

Naturschutzgebiet "Ratsch bei Breitenbach". Hierzu liegt von Seiten der Oberen<br />

Naturschutzbehörde schon eine detaillierte Planung vor.<br />

Die Nennung der Schutzgegenstände sollte bei allen Beteiligten besonders dort<br />

zum betont schonenden Umgang mit den Ressourcen von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

<strong>und</strong> zu einem Öffnen für die Belange des Naturschutzes beitragen. Detaillierte<br />

Informationen hierzu sind aus dem Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es zu<br />

entnehmen (Kap. 8.10.4).<br />

a) Naturschutzgebiete (§ 17 NatSchG LSA)<br />

79


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

Das geplante Naturschutzgebiet "Ratsch bei Breitenbach" soll durch Verordnung<br />

zum entsprechenden Schutzgebiet von der Oberen Naturschutzbehörde erklärt<br />

werden.<br />

b) Landschaftsschutzgebiete (§ 20 NatSchG LSA)<br />

Name Neuausweisung/Erweiterung Wichtige Hinweise für vorh./gepl. LSG (Näheres s. LP, Kap. 8.10.4 I)<br />

LSG-Elsteraue<br />

LSG-Kuhndorfer Bachtal<br />

LSG-Aga- <strong>und</strong> Elstertal<br />

Erweiterung bis zum südl. Ortsrand<br />

von Zangenberg <strong>und</strong> im Bereich<br />

Kloster Posa<br />

Erweiterung im Bereich der Dr.-<br />

Flörike-Promenade, nördl. Sportplatz<br />

Rasberg u. westl. Bergsiedlung<br />

Erweiterung um den Elstertalraum<br />

bis zur <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

- Erlassen eines Grünlandumbruchverbotes<br />

- keine Aufforstungen<br />

- Schutz der Trockenstandorte vor Motorcrossfahren<br />

- Beachtung der Ferngasleitung der Verb<strong>und</strong>netz Gas AG<br />

- Ausdehnung bestehender Verbote auf Erweiterungsflächen<br />

- Verlagerung der Kleingärten in Steilhang- <strong>und</strong> Auenlage<br />

- Umsetzung des erstellten Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzeptes<br />

- Erlassen eines Grünlandumbruchverbotes<br />

- keine Aufforstungen<br />

c) Naturdenkmale (§ 20 NatSchG LSA)<br />

Kommune Nr.<br />

Reg.-Nr.<br />

Standort bisheriger Schutzstatus Schutzobjekt Maßnahmen<br />

Theißen 3(102)<br />

südl. Schacht<br />

Paul II an <strong>Planungsverband</strong>grenze<br />

Naturdenkmal - Erweiterung<br />

an Feuchtgebiet angrenzender<br />

südostexponierter Kippenrand;<br />

faunistisch bedeutende<br />

Altgrasflur mit wertvollen<br />

Gehölzgruppen<br />

- Altgrasflur vor weiterer<br />

Verbuschung sichern<br />

- Acker zwischen bestehendem<br />

ND <strong>und</strong> Erweiterung aus der<br />

Nutzung nehmen<br />

- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzept<br />

erstellen<br />

Theißen<br />

Reußen - Bergstraße<br />

kein Schutzstatus<br />

alte, mächtige Eiche<br />

d) Landschaftsbestandteile (§23 NatSchG LSA)<br />

Kommune/<br />

Ortsteil<br />

Bezeichnung/Lage<br />

Wichtige Hinweise (Näheres hierzu siehe LP, Kapitel 8.10.4 I, Tab.<br />

24)<br />

<strong>Zeitz</strong> Streuobstbestand am Kloster Posa - kontinuierliche Pflege der Streuobstwiese sichern<br />

- Beseitigung der Verbuschung im Streuobstwiesenbestand; Pflege<br />

der Trockenflächen<br />

- Beachtung der Ferngasleitungen der Verb<strong>und</strong>netz Gas AG; ggf. ist<br />

hier mit Einschränkungen / Handlungsverboten zu rechnen<br />

- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzept erstellen<br />

<strong>Zeitz</strong>/Völkerfre<strong>und</strong>schaft<br />

<strong>Zeitz</strong><br />

Droßdorf/<br />

<strong>Zeitz</strong>/Rasberg<br />

Streuobstbestand westlich Forststraße<br />

<strong>und</strong> angrenzender Mühlgrabenabschnitt<br />

"Hohlweg" an der Gemarkungsgrenze zu<br />

Tröglitz - ehem. Kiesgrubenböschung<br />

Kuhndorfer Bachtal im Bereich Kuhndorf<br />

- Verjüngung, Ergänzung <strong>und</strong> kontinuierliche Pflege der Streuobstwiese;<br />

Pflege der Trockenflächen<br />

- Sanierung des Mühlgrabens (v.a. Entschlammung)<br />

- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzept erstellen<br />

Einbeziehung der Teilbereiche des Hohlweges auf der Gemarkung<br />

Tröglitz in die Schutzverordnung<br />

- Verjüngung, Ergänzung <strong>und</strong> kontinuierliche Pflege der Streuobstwiesen;<br />

Renaturierung des Kuhndorfer Baches zwischen Kuhndorf <strong>und</strong><br />

Röden<br />

- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzept erstellen<br />

80


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

Bergisdorf/<br />

Golben<br />

<strong>Zeitz</strong>/<br />

Zangenberg<br />

Nonnewitz/<br />

Unterschwöditz<br />

Kerbtälchen des "Golbener Bächleins"<br />

einschließlich angrenzendem Elsterhang;<br />

befindet sich westlich Golben, an<br />

<strong>Planungsverband</strong>grenze<br />

Geschützte Parkanlage am ehem. Rittergut<br />

Zangenberg<br />

Südwestexponierter Steilhangbereich mit<br />

Streuobstbestand, Waldarealen, Hecken<br />

<strong>und</strong> Wiesen<br />

- Pflege der Trockenfläche; Sicherung <strong>und</strong> Erweiterung der Feuchtwiese<br />

- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzept erstellen<br />

- Pflegemaßnahmen durchführen<br />

- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplan erstellen<br />

- Verjüngung, Ergänzung <strong>und</strong> kontinuierliche Pflege der Streuobstwiese<br />

- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzept erstellen<br />

Theißen Tagebaurestloch 397, westlicher Teil Näheres hierzu ist aus dem Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplan für das<br />

Restloch 397 vom Büro Dr. Vogler & Partner, 1993 zu entnehmen<br />

Luckenau/<br />

Bahnhof Luckenau<br />

Feuchtfläche, umgeben von Gehölzstrukturen<br />

nordöstl. Bahnhof Luckenau<br />

- Erhaltung der Feuchtwiese - weitere Verbuschung verhindern<br />

- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzept erstellen<br />

Luckenau Feuchtgebiet südöstl. Trebnitz - Rodung der bestehenden Pappeln<br />

- Feuchtwiesen durch kontinuierliche Pflege sichern<br />

- Erweiterung der Feuchtfläche entlang Maibachableiter<br />

- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplan erstellen (hierzu sollte auch auf die<br />

potentielle Erweiterungsfläche eingegangen werden)<br />

Luckenau<br />

Feldgehölz an der Gemarkungsfläche zu<br />

Trebnitz südöstl. Oberschwöditz<br />

Biotopverb<strong>und</strong> mit in näherer Umgebung bestehender naturnaher<br />

Flächen anstreben (Lokalisierung siehe Planungskarte)<br />

Theißen<br />

Laubwäldchen südlich Theißen nahe<br />

Gemarkungsgrenze (Pestwald einschließl.<br />

Pestsäule)<br />

- Erweiterung des Wäldchens nach Osten<br />

- Biotopverb<strong>und</strong> mit in näherer Umgebung bestehender naturnaher<br />

Flächen (Lokalisierung siehe Planungskarte) anstreben<br />

e) Nutzungsbeschränkungen<br />

Die Tagebaurestlochseen Neue Sorge <strong>und</strong> Reußen 397 sollen für Naturschutzzwecke<br />

gesichert werden. Erholungsnutzung ist nur in extensiver Form zu entwickeln<br />

(u.a. Wandern, Spazierengehen, Angeln, soweit damit "Naturschutzzwecke"<br />

nicht beeinträchtigt werden). Die geplante Badenutzung ist auf das Tagebaurestloch<br />

Streckau zu konzentrieren. Diese intensive Erholungsnutzung einschließlich<br />

Wassersportmöglichkeiten soll im Nordosten <strong>und</strong> Osten des Restloches<br />

stattfinden. Dagegen ist der Westen/Nord- <strong>und</strong> Südwesten für Naturschutzzwecke<br />

zu reservieren.<br />

II. Strukturierung der Landschaft<br />

Ein wichtiges Entwicklungsziel ist im Planungsgebiet die Strukturierung von derzeit<br />

ausgeräumten Landschaftsteilen. Zu erreichen ist dies einerseits durch die Anlage<br />

von Gehölzstreifen, andererseits durch streifenförmige Nutzungsextensivierungen.<br />

Die hierzu erforderlichen Planungen sind im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />

Gehölzpflanzungen sind die wirksamsten Maßnahmen zur Landschaftsstrukturierung.<br />

Streifenförmige Nutzungsextensivierungen haben aber wegen ihrer<br />

vergleichsweisen geringeren Eingriffsintensität in vorhandene Landnutzungsformen<br />

in Verbindung mit bestehenden finanziellen Anreizen manchmal bessere<br />

Realisierungschancen. Extensiv genutzte (Rand)Streifen haben im Naturhaushalt<br />

vorwiegend drei Funktionen: als Vernetzungselemente, als Pufferflächen <strong>und</strong> als<br />

Uferschutzstreifen. Wegen ihrer vergleichsweisen reichhaltigen Strukturierung<br />

(u.U. mit Hochstauden) sind Extensivflächen Leitlinien für faunistische (Deckungsmöglichkeiten,<br />

Nahrung) <strong>und</strong> floristische (u.a. Samendepot) Ausbreitungsbewegungen.<br />

Sie sind deshalb zur Vernetzung z.B. zwischen Vorkommen schützenswerter<br />

Pflanzen, geeignet.<br />

Naturnahe Flächen (Biotope, die teilweise durch das Vorkommen seltener Pflanzenarten<br />

gekennzeichnet sind, Feuchtflächen, Gewässer, Waldränder) werden<br />

häufig durch angrenzende Intensivnutzung (u.a. Nährstoffeintrag) gefährdet. Um<br />

ein unbeschadetes Fortbestehen dieser Strukturen u.a. aus Artenschutzgründen<br />

zu gewährleisten, sollten die angrenzenden Randbereiche als Pufferflächen auf<br />

81


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

einer Breite von mindestens 5 m höchstens extensiv genutzt werden. Dagegen ist<br />

bei den Uferschutzstreifen entlang größerer Gewässer (Weiße Elster, Floßgraben,<br />

Aga, Maibach) mindestens 10 m je Uferseite erforderlich (Näheres hierzu siehe<br />

Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kapitel 8.5.4 I, Nr. 7).<br />

Die im Plan enthaltenen Strukturierungsmaßnahmen stellen den bedeutendsten<br />

Teil der im Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es eingezeichneten Vernetzungselementen<br />

dar, die erforderlich sind um ein optimales Biotopverb<strong>und</strong>system<br />

aufzubauen (Weiteres hierzu siehe Landschaftsplan, Kapitel 8.10.4 II Pflege- <strong>und</strong><br />

Entwicklungsmaßnahmen).<br />

III. Pflegemaßnahmen an bestehenden Strukturen<br />

Hecken, Feldgehölze, Ufergehölze, Feuchtwiesen, Trockenstandorte, Obstbaumwiesen,<br />

Altgrasstreifen <strong>und</strong> Brachflächen, soweit sie vor Verbuschung gesichert<br />

werden sollen, bedürfen regelmäßiger Pflegemaßnahmen. Diese können aus dem<br />

Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kapitel 8.10.4 II entnommen werden. Zur<br />

Vermeidung von Nährstoffanreicherung ist das Mähgut generell zu entfernen; externe<br />

Düngergaben sind zu unterlassen. Pflegemaßnahmen können über staatliche<br />

Förderprogramme bezuschußt werden.<br />

IV. Flächen, die für kommunale Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen vorgesehen sind<br />

Die Lage <strong>und</strong> die Abgrenzung dieser Flächen kann aus dem Flächennutzungsplan<br />

entnommen werden. Im Landschaftsplan werden aus naturschutzfachlicher Sicht<br />

Maßnahmen über den anzustrebenden Zustand dieser Flächen aufgezeigt. Diese<br />

Vorschläge sind durch Fachplanungen, z.B. Grünordnungspläne, zu<br />

konkretisieren (vgl. Kapitel 7.1.2 <strong>und</strong> 7.4 II.).<br />

7.8 Altlasten<br />

Soweit noch nicht erfolgt, umgehende Sanierung der in Tabelle 13 aufgeführten <strong>und</strong><br />

im Flächennutzungsplan gekennzeichneten Altlastverdachtsflächen mit hohem<br />

Gefährdungspotential einschließlich der dafür erforderlichen Untersuchungen. Bei<br />

allen nach derzeitigem Erkenntnisstand mit weniger Gefährdungspotential ausgestatteten<br />

Altlastverdachtsflächen im Planungsgebiet (siehe Altlastverdachtsflächenverzeichnis<br />

im Anhang) ist zu beachten, daß bei der verbindlichen Bauleitplanung <strong>und</strong><br />

sonstigen Detailplanungen in jedem Fall eine Präzisierung der Altlastensituation unter<br />

Rücksprache mit der Unteren Abfallbehörde erforderlich ist. Generell sollten für alle<br />

Altlastverdachtsflächen Gutachten erstellt werden <strong>und</strong> die darin vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen umgesetzt werden. Desweiteren sollten die kontaminierten Schlacken der<br />

metallverarbeitenden Industrie, die zur Befestigung vieler Wege, so z.B. auch im<br />

Tiergarten, verwendet wurden, beseitigt <strong>und</strong> entsorgt werden.<br />

82


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

8. QUELLENNACHWEIS<br />

BÖTTCHER, C., KATHE, H., 1991: Geschichte Sachsen-Anhalt in Karte, Bild <strong>und</strong> Text. Halle<br />

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Umweltschäden für das Gebiet der Tagebaurestlöcher Streckau <strong>und</strong> Luckenau-Südost.<br />

Dölzig (unveröffentlicht)<br />

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Essen<br />

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LAND SACHSEN-ANHALT, 1992: Vorschaltgesetz zur Raumordnung <strong>und</strong> Landesentwicklung<br />

des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. Juni 1992.<br />

LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT, 1992a: Rote Liste Sachsen-Anhalt.<br />

Berichte des Landesamtes für Umweltschutz, Heft 1/1992. Halle<br />

LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT, 1993: Immissionsschutzbericht<br />

1992. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz, Heft 8/1993. Halle<br />

LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT, 1993b: Immissionsschutzbericht<br />

des Landes Sachsen-Anhalt; Immissionen, Heft 2. Halle<br />

LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT, 1996: Immissionsschutzbericht<br />

1995. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz. Halle, Heft 19<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DES LANDES SACHSEN-ANHALT UND<br />

LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT, 1992: Wassergütebericht<br />

1991 Sachsen-Anhalt. Magdeburg<br />

MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DES LANDES SACHSEN-ANHALT,<br />

1994: Luftreinhalteplan 1994 des Landes Sachsen-Anhalt UG 10. Magdeburg<br />

83


Flächennutzungsplan<br />

Quellennachweis<br />

MÖLLER, K. 1993: Umweltverträglichkeitsstudie zur Abwasserbehandlungskonzeption der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>und</strong> des Kreises. Berlin (unveröffentlicht)<br />

OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN, 1985:<br />

Planen <strong>und</strong> Bauen im ländlichen Bereich; Arbeitsblätter für die Bauleitplanung, Nr.4.<br />

München<br />

PLANUNGSBÜRO ZIMMERMANN, 1992: Landschaftsplan der Gemeinde Luckenau. Kretzschau<br />

(unveröffentlicht)<br />

PLANUNGSBÜRO ZIMMERMANN, 1993: Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. Kretzschau (unveröffentlicht)<br />

PLANUNGSBÜRO ZIMMERMANN, 1993: Umweltbilanz für die Bergbaufolgelandschaft im<br />

Planungsraum Profen. Kretzschau (unveröffentlicht)<br />

PLANUNGSBÜRO ZIMMERMANN, 1993: Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) B91/B2 <strong>Zeitz</strong>;<br />

Ortsumgehung Theißen. Kretzschau (unveröffentlicht)<br />

PROF. DR.-ING. BOUE, P., 1994: MUT - Mitteldeutscher Umwelt- <strong>und</strong> Technikpark e.V. Dokumentation<br />

einer Realisierungsstudie. Darmstadt<br />

STAATLICHES AMT FÜR UMWELTSCHUTZ HALLE/SAALE (STAU) ABTEILUNG GEWÄS-<br />

SERSCHUTZ, 1992: Daten <strong>und</strong> Aussagen zur Abwasserbehandlungskonzeption <strong>Zeitz</strong>.<br />

Halle/Saale<br />

STADT ZEITZ, 1993: Umweltbericht <strong>und</strong> Versiegelungskataster der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. <strong>Zeitz</strong><br />

STADTPLANUNGSAMT ZEITZ, 1994: Flächennutzungsplan <strong>Zeitz</strong> (Entwurf). <strong>Zeitz</strong> (unveröffentlicht)<br />

STADTVERWALTUNG ZEITZ, 1992: Gestaltungssatzung <strong>und</strong> Denkmalliste der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>.<br />

<strong>Zeitz</strong><br />

UTK - KLIMA CONSULT ZEITZ, 1993: Klimagutachten der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. <strong>Zeitz</strong> (unveröffentlicht)<br />

84


Anhang


Denkmalgeschützte Objekte im Gebiet des <strong>Planungsverband</strong>es <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong><br />

<strong>Gemeinden</strong><br />

Bergisdorf<br />

Bergisdorf<br />

Mittelstraße 8; langgestrecktes Fachwerk-Wohnhaus mit hofseitigem<br />

Laubeingang 18./19. Jh.<br />

Großosida<br />

AO 012 Hauptstraße 18; barockes Hoftor<br />

AO 051 Hauptstraße 5; barockes/klassizistisches Hoftor/3 Ziersteine<br />

TO 004 Hauptstr. 21a; Ziegelofen<br />

Brücke über dem Mühlgraben<br />

Schmale Straße 12/12a; Wohnhaus <strong>und</strong> Stall mit qualitätsvollem Zierfachwerk;<br />

hofseitigem Laubeingang; 18. Jh.<br />

Schmale Straße 30; straßenprägender Fachwerbau mit Toranlage<br />

(jüngst saniert)<br />

Golben<br />

LF 010 Friedhof<br />

PO 041 Gedenkstätte für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges<br />

Teichweg 8; großer Vierseithof, Wohnhaus von 1903, Stall von 1934<br />

Dorfstraße 7; stattliches Wohnhaus, Bruchstein <strong>und</strong> Fachwerk teilweise<br />

verputzt, um 1800<br />

Droßdorf<br />

Droßdorf<br />

AG 187 klassizistischer Gasthof<br />

AG 194 Geraer Str. 21; klassizistisches Chauseehaus<br />

LF 006 Schulweg; Friedhof<br />

TG 016 Mühlweg 26; klassizistische Turmwindmühle<br />

Kuhndorf<br />

Distanzstein, Straße zwischen Röden <strong>und</strong> Kuhndorf<br />

PO 037 Gedenkstein der Opfer des Ersten <strong>und</strong> Zweiten Weltkrieges<br />

TG 010 Schmiede<br />

Kreigerdenkmal 1914/18<br />

Wegweiser<br />

Hauptstraße 2; Bauernhof, Fachwerk<br />

Hauptstraße 12; neobar. Ziegelbau 1903<br />

Gr<strong>und</strong> 26; Kuhndorf-Mühle<br />

Röden<br />

TG 017 Vermessungsstation Röden<br />

Dorfstraße 3; Dreiseithof, Wohnhaus 1840, Scheune 1832, Stall 1904<br />

Grana<br />

Grana


LF 011 Friedhof<br />

TO 005 Bergstr. 4; Ziegelofen<br />

Salsitz<br />

AE 010 urspr. romanische Kirche<br />

AG 008 Herrenhaus d. Gutes, Jugendstil<br />

AG 009 barocker Pavillon im alten Gut<br />

TG 008 klassizistische Dorfschmiede<br />

Kleinosida<br />

AG 005 Nr. 11; romanischer/barocker Wohnturm<br />

LF 012 Friedhof<br />

Mannsdorf<br />

AG 010 Hauptstr. 21; barockes Fachwerkgebäude<br />

LF 013 Friedhof<br />

Luckenau<br />

Luckenau<br />

AE 082 Kirche<br />

AG 027 Thälmannstr. 8; klassizistisches Gebäude<br />

LF 015 Friedensstraße; Friedhof<br />

PO 061 Gedenkstätte für die Gefallenen Soldaten<br />

PO 062 Gedenkstein über die Tagebauerschließung<br />

PO 063 Gedenksäule der Opfer des Ersten Weltkrieges<br />

PO 064 Grabstein der Opfer des Faschismus<br />

Nonnewitz<br />

Nonnewitz<br />

AG 031 Hauptstraße; Fachwerkhaus<br />

AG 032 Hauptstraße; Bauernhof<br />

AG 034 Hauptstraße; Bauernhof<br />

AG 035 Dorfstr. 2; Fachwerkhaus<br />

AG 040 Bergstraße; Fachwerk-Bauernhof<br />

AG 048 Bergstraße; Wohnhaus<br />

AG 052 Bergstr. 5a; Wohngebäude<br />

AG 137 Bergstr. 3; Fachwerk-Bauernhof<br />

PO 112 Ehrenmal für Kriegsgefangene<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

Zangenberg<br />

AE 045 barocke/klassizistische Kirche<br />

AG 042 Pestalozzistr. 7; klassizistisches Pfarrhaus<br />

AO 048 gotische Porphyrtaufe


Rasberg<br />

AE 063 klassizistische Kirche<br />

AG 199 Karl-Marx-Str. 31; Schule des ehemaligen Dorfes Rasberg<br />

Aylsdorf<br />

AE 083 Aue-Aylsdorf; barocke Kirche, Pfarrhaus, -hof, Gedenktafel<br />

AG 195 Hauptstr. Nr. 57; Fachwerk, Gehöft mit Wohnhaus <strong>und</strong> Bohlenstube<br />

AG 198 Hauptstr. 12; Fachwerkhaus mit Überhang<br />

AO 022 Aue-Aylsdorf; romanische Plastik an der Kirche<br />

AO 026 Aue-Aylsdorf; Hauptstr. 27; barockes steinernes R<strong>und</strong>bogenhoftor<br />

PO 020 Aue-Aylsdorf; Traugott Weise Gedenktafel<br />

Hainichen<br />

AG 263 Hainichen Nr. 9; Fachwerkgebäude<br />

AG 264 Hainichen Nr. 11; Gehöft mit Eingangszone 1844, verputztes Fachwerk<br />

AG 265 Hainichen Nr. 16; Umgebindehaus mit Bohlenstube, Fachwerkhaus<br />

AO 059 Hainichen Nr. 17/18; barocke Torgestaltung <strong>und</strong> Mauer<br />

AO 080 Hainichen Nr. 17/18; Türsturz "MS 1806" im Gebäude von 1903<br />

TE 008 Gleinaerstr.; barockes (<strong>und</strong> später) Gebäude mit Wasserabfluß<br />

TF 002 Altenburger Str.; Wasserfassung <strong>Zeitz</strong>-Hainichen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

AE 033 Geschwister-Scholl-Str.; neugotische Nicolaikirche<br />

AE 069 Steinsgraben 25; gotisches Franziskanerkloster<br />

AE 071 Schloßstr.; Johanniskapelle, Kanzel unt. Joh.-Friedh.; Renaissance<br />

AE 072 Stephansstr.; barocke Stephanskirche, Friedhof<br />

AE 073 Kloster Posa; Romanik<br />

AE 074 Schloßstr. 6, 11; Badstubenvorstadt 17; romanisches/gotisches/barockes<br />

Schloß Moritzburg<br />

AE 077 Weberstr. 10-19, wird verhandelt; Fassaden<br />

AE 078 Schulstr. 5; klassizistisches Wilhelminenstift<br />

AE 079 Lindenplatz 16/17 <strong>und</strong> 18; Fassadenensemble<br />

AE 088 Altmarkt; gotisch/klassizistischer Altmarkt<br />

AE 089 Roßmarkt; gotisch/klassizistischer Roßmarkt<br />

AE 090 Michaeliskirchhof; Gotik <strong>und</strong> später<br />

AE 091 Neumarkt; gotisch/klassizistische Fassaden<br />

AE 092 Kalkstr. 17/18/19/20/21/22/23; gotisch, klassizistisches Kalktor Nr.<br />

17/18 bis 23 sowie 2 Eichen<br />

AE 093 barocker/klassizistischer Nicolaiplatz;<br />

AE 094 Brühl; Gotik-Klassizismus<br />

AE 095 Rahnestr.; Gotik bis Klassizismus<br />

AE 096 Messerschmiedestr.; Gotik-Klassizismus<br />

AE 097 Brüderstr.; Gotik-Klassizismus<br />

AE 098 Freiheit; Barock-Klassizismus<br />

AE 099 Karl-Liebknecht-Str. 10, 11, 12, 13, 14; Fassaden aus der Gründerzeit<br />

AE 100 Fichtestr. 11, 12; Fassaden, Jugendstil<br />

AE 101 Vater-Jahn-Str. 19, 21; Fassaden aus der Gründerzeit<br />

AE 102 August-Bebel-Str. 19, 21, 23; Fassaden aus der Gründerzeit<br />

AE 103 August-Bebel-Str. 37, 39, 41, 43, 45; Fassaden aus der Gründerzeit<br />

AE 104 August-Bebel-Str. 49, 51, 55; Fassaden aus der Gründerzeit<br />

AE 105 Gleinaer Str. 9, Bebel-Str. 64, 62, 60, 58, 56, 54, 50, 48, 46, 44, 42;<br />

Fassaden aus der Gründerzeit


AE 106 August-Bebel-Str. 28, 26, 24, 22, 20; Fassaden aus der Gründerzeit<br />

AE 107 Gleinaer Str. 1, 3, 5; Fassaden aus der Gründerzeit<br />

AE 108 Geraer Str. 20, 22, 24; Fassaden aus der Gründerzeit<br />

AE 109 Schützenstr.; ehemals Piano-Union, Fassaden<br />

AF 002 Turm- u. Parzellenstr., Rahnestr., Sperlingsgasse, Steinsgraben; <strong>Stadt</strong>mauerbefestigungen<br />

AF 003 Altstadt; Gang- u. Kelleranlagen<br />

AF 004 Steinstr./A.d.<strong>Stadt</strong>mauer/Puschkinstr., Moritzburg; gotisch/klassizistisches<br />

Altstadtgebiet innerh. d. <strong>Stadt</strong>mauern<br />

AF 005 s. Denkmalliste; Gassen der Altstadt, <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

AG 020 Roßmarkt 24/Braustr. 6; gotisch <strong>und</strong> spätgotisches Haus<br />

AG 030 Kurt-Eisner-Str.; barockes/klassizistisches Umgebindehaus Rasberg<br />

AG 038 Karl-Liebknecht-Str. 1; Fassade aus der Gründerzeit<br />

AG 070 Badstubenvorstadt 12/13; Badehaus d. Albrechtschen Manufaktur<br />

1782, Klassizismus<br />

AG 071 Stephansstr. 31; barockes Freigut<br />

AG 073 Kaltefeld; romanisch/barocke Kapelle a.d. kalten Felde (Marienkapelle)<br />

AG 076 Steintorvorstadt 7; barocke Waisenhauskapelle<br />

AG ß78 Altenburger Str. 3; klassizistisches Hospital zum Heiligen Kreuz<br />

AG 080 August-Bebel-Str. 66; Jugendstilhaus<br />

AG 092 Fockendorfer Gr<strong>und</strong> 6; barockes Döbriser Fachwerkhaus<br />

AG 093 Unterer Johannisfriedhof<br />

AG 094 Johannisfriedhof; Gruftgebäude, Unterer Johannisfriedhof<br />

AG 099 Stepahnsstr. 44; barockes (<strong>und</strong> später) Gebäude<br />

AG 117 Brühl 23; barocke kursächsische Oberförsterei, Hof<br />

AG 118 Domherrenstr. 8; gotisches Hofgebäude<br />

AG 119 Nicolaiplatz 1; barockes Gebäude<br />

AG 120 Nicolaiplatz Nr. 2/3; barockes Fachwerkhaus m. Stufenanlage u.<br />

Logengeb.<br />

AG 121 Nicolaiplatz 5; barockes/klassizistisches Patrizierhaus<br />

AG 122 Nicolaiplatz 6; barockes Patrizier- <strong>und</strong> Bankhaus 1681<br />

AG 123 Nicolaiplatz 9; barockes Gebäude<br />

AG 124 Nicolaiplatz 10; barockes Gebäude<br />

AG 125 Messerschmiedestr. 14; Gebäude, Renaissance<br />

AG 126 Messerschmiedestr. 15; gotisches <strong>und</strong> spätgotisches Gebäude<br />

AG 127 Messerschmiedestr. 9; barockes Gebäude<br />

AG 128 Messerschmiedestr. 5; Gebäude, Gotik-Renaissance<br />

AG 129 Nicolaiplatz 11; Gründerzeit<br />

AG 130 Rothestr. 1; barockes Gebäude<br />

AG 131 Rahnestr. 4; Gebäude, Renaissance<br />

AG 132 Rahnestr. 11; barockes Gebäude<br />

AG 133 Rahnestr. 16; gotisch/klassizistisches Alte Post, Geb.-Haus "O.<br />

Baensch" mit Hof<br />

AG 134 Ritterstr. 1; gotisches (u. später) Fachwerkhaus, ehemaliger Freihof<br />

AG 136 Neumarkt 15; gotisches (<strong>und</strong> später) Gebäude mit geblattetem Giebel<br />

AG 141 Fischstr. 1; barockes Gebäude mit Erker<br />

AG 142 Brühl 11; Seckendorf´sches Palais, Renaissance-Barock<br />

AG 143 Brühl 4; klassizistisches Palais v. Einsiedel<br />

AG 144 Brühl 5; barocker/klassizistischer Fachwerkhof<br />

AG 145 Brühl 3; Gebäude mit Torfahrt, Renaissance<br />

AG 146 Brühl 24; barockes Gebäude


AG 147 Brühl 25; barockes/klassizistisches Gebäude mit 2 Höfen, ehem. Kapitelschänke<br />

AG 148 Brühl 26/27; barockes Gebäude mit Hof<br />

AG 149 Brühl 28; barockes Gebäude<br />

AG 150 Brüderstr. 6; Schwanenapotheke, Renaissance <strong>und</strong> später<br />

AG 151 Brüderstr. 7; barockes Wohngebäude mit Erker<br />

AG 153 Brüderstr. 20; Mohrenapotheke, Gotik, Renaissance <strong>und</strong> später<br />

AG 156 Altmarkt 1; gotisches/ingstr. Rathaus<br />

AG 157 Altmarkt 2 (<strong>und</strong> Besenstr.); barockes Gebäude mit Hof<br />

AG 160 Altmarkt 6; Hotel "Zu den drei Schwänen", Renaissance <strong>und</strong> später<br />

AG 161 Altmarkt 8; Hotel "Zum Schwarzen Bären", Renaissance <strong>und</strong> später<br />

AG 162 Altmarkt 16; klassizistisches Gewandhaus mit Durchgang (Gewölbe<br />

Renaiss.)<br />

AG 163 Altmarkt 21; Gebäude, Renaissance, 1609<br />

AG 164 Altmarkt 23; barockes Gebäude, Treppenturm<br />

AG 165 Altmarkt 24; gotisches/spätgotisches Gebäude<br />

AG 166 Judenstr. 3; Lichtspiele "Capitol", Postjugendstil/1928<br />

AG 167 Judenstr. 5; Fachwerkgebäude 1647 "Goldene Ecke", Renaissance<br />

AG 168 Judenstr. 6; klassizistisches Bürgerhaus<br />

AG 169 Judenstr. 7; Giebelhaus (Zuckerbäckerhaus), Gotik-Renaissance u.<br />

später<br />

AG 170 Judenstr. 8; klassizistisches Mittelrisalit-Girlande<br />

AG 172 gotischer Michaeliskirchhof<br />

AG 173 Messerschmiedstr. 7, Hof; Gebäude, Renaissancegewände<br />

AG 174 Messerschmidestr. 17; barockes Fachwerkgebäude mit Hof<br />

AG 190 Neumarkt 25; barockes-klassizistisches Gebäude mit gotischer Nische<br />

AG 192 Schützenstr. 5; barockes Gebäude<br />

AG 193 Ritterstr. 16; barocke Giebelfassade<br />

AG 196 Nicolaiplatz 6; barockes/klassizistisches Gebäude mit Landhausstil<br />

1806<br />

AG 197 Steinsgraben 40; Wohnhaus Zopfstil mit Säulengalerie<br />

AG 200 Neumarkt 27; Gebäude aus der Gründerzeit<br />

AG 201 Brüderstr. 9; Gebäude mit Sonnenuhr, Moderne/Jugenstil<br />

AG 202 Freiligrathstr.; Hotel zur Sonne, Moderne<br />

AG 203 Wendische Str. 3; Gebäude mit Figur "Handwerksfleiß"<br />

AG 204 Kalkstr. 34/35; barockes/klassizistisches Gebäude mit Bäckereizeichen<br />

AG 247 Karl-Liebknecht-Str. 3; Fassade aus der Gründerzeit<br />

AG 248 Karl-Liebknecht-Str. 28; Fassade aus der Gründerzeit<br />

AG 249 Karl-Liebknecht-Str. 18/19; Fassade aus der Gründerzeit<br />

AG 250 Karl-Liebknecht-Str. 19a; Fassade aus der Gründerzeit<br />

AG 251 Vater-Jahn-Str. 25; Fassade aus der Gründerzeit<br />

AG 252 Vater-Jahn-Str. 30; neogotische Fassade<br />

AG 253 August-Bebel-Str. 14; Fassade aus der Gründerzeit<br />

AG 254 August-Bebel-Str. 59; Fassade aus der Gründerzeit<br />

AG 255 Kleefeldplatz 1; Gebäude, Schweizerhausstil<br />

AG 256 Altenburger Str. 39; Fassade aus der Gründerzeit<br />

AG 257 Schützenstr. 9; Fassade aus der Gründerzeit<br />

AG 258 Thomas-Mann-Str. 4; Fassade aus der Gründerzeit<br />

AG 259 Steinvorstadt 12; Fassade aus der Gründerzeit<br />

AG 260 Geraer Str. 16; Fassade aus der Gründerzeit<br />

AG 261 Tröglitzer Str.; Chaussehaus<br />

AG 262 An der <strong>Stadt</strong>mauer 21a; klassizistisches Eckgebäude


AO 011 Stephansstr. 9; barocke Bäckerei mit Bäckereizeichen im Türsturz<br />

AO 023 Altmarkt 1; Rathausgarten; moderne Mosaikwappen<br />

AO 024 Roßmarkt 13; moderes Portal "Preußischer Hof"<br />

AO 025 Paul-Rohland-Str. 7; Mühlenzeichen 1909<br />

AO 056 Leipziger Str.; romanisches Pestfriedhofstor<br />

AO 057 Kaltefeld; romanischer/barocker Schlußstein aus der Stützmauer Kaltefeld<br />

AO 058 Michaliskirchhof; barockes <strong>und</strong> spätere Ausstattung der Michaeliskirche<br />

AO 060 Messerschmiedestr. 26; barocke Stuckdecke<br />

AO 061 Neumarkt 25; barocke/klassizistische historische Holzdecke<br />

AO 062 Roßmarkt 18, Drogerie "Zum Roß"; Galerie <strong>und</strong> Hauszeichen, Galer./<br />

Barock/Modern<br />

AO 063 Fischstr. 3; barocke/klassizistische Holzdecke<br />

AO 064 Brüderstr. 15; Supraporten aus Schloß Crossen<br />

AO 065 Altmarkt 4; Holzbalkendecke im Gebäude, Renaissance<br />

AO 066 Altmarkt 4; Hauszeichen <strong>und</strong> Wappenstein, Renaissance<br />

AO 067 Wendische Str. 13; gotische Erbauungsinschrift 16. Jh.<br />

AO 069 Domherrenstr. 6; Vermuteter Keller vor 1500<br />

AO 070 Michaeliskirchhof 8; barocke Eingangshalle<br />

AO 071 Kalkstr. 40; barocke Grenzsteine <strong>und</strong> Handwerkszeichen<br />

AO 072 Karl-Liebknecht-Str. 2; Haustür, Handwerkszeichen (Schlosser) aus der<br />

Gründerzeit<br />

AO 073 Karl-Liebknecht-Str. 5; Haustür, Fensterläden aus der Gründerzeit<br />

AO 074 Karl-Liebknecht-Str. 17; Jugendstiltorpfeiler<br />

AO 075 August-Bebel-Str. 17; Handwerkszeichen "Goldener Stern" aus der<br />

Gründerzeit<br />

AO 076 August-Bebel-Str. 61; Erdgeschoß <strong>und</strong> Hautür<br />

AO 077 Alenburger Str. 51,52; Portikusgestaltung<br />

AO 078 Oettlersche Brauerei; Zaun <strong>und</strong> Eingangszone, Jugendstil<br />

AO 079 Wendische Str. 29; Stuckdecken um 1900<br />

AO 081 Brühl 23 (an der Nordwestseite des Gr<strong>und</strong>stückes); Thomasbrunnen<br />

AO 082 Kaltefeld 9; romanischer/barocker Brunnen vor 1600<br />

LF 040 Goethepark, Puschkinstr., Aug.-Bebelstr.; barocker/klassizistischer<br />

Goethepark; Oberer Johannisfriedhof<br />

PF 001 Gleinaer Str.; Ehrenfriedhof der Sowjetsoldaten<br />

PG 001 Goethepark; barockes Gruftgebäude Rosenfeld<br />

PG 002 Geschwister-Scholl-Str. 8; spätklassizistische Villa Naetherm, die Ältere<br />

PG 003 Geschwister-Scholl-Str. 6/7; Villa Naether, die Jüngere<br />

PG 013 Wendische Str. 4; Geburtshaus Joh. Christ. Schubart, Edl. v. Kleef<br />

PG 018 Altmarkt 3; Geburtshaus "Mutter Robert Schumanns", Klassizismus<br />

PO 002 Altmarkt; Denkmal der Opfer des Faschismus<br />

PO 003 Michaeliskirchhof; Gedenkstein für ermord. Gewerkschafter<br />

PO 004 Aue-Brücke (Ecke Tiergartenstr.); Gedenkstein f. Bergarbeiter<br />

PO 005 Wasserberg; Gedenkstätte "Reichshalle" mit Tafel<br />

PO 006 Baenschstr.; moderner Gedenkstein "Otto Diehr"<br />

PO 008 Leipziger Str.; moderne Gedenktafel "Dr. Flörsheim"<br />

PO 009 Michaelisfriedhof; moderner Gedenkstein "Günter Mayr"<br />

PO 010 Michaelisfriedhof; moderner Gedenkstein d. Arbeiterbewegung 1923<br />

PO 011 Floerickepromenade; moderne Gedenkstätte "Floericke Thienemann,<br />

Leißling"<br />

PO 012 Messerschmiedestr. 12; moderne Gedenktafel "Anna Magdalena Bach"<br />

PO 014 Michaeliskirchhof 11a; Gedenktafel "August Nelle" 19. Jahrh<strong>und</strong>ert


PO 015 Goethepark; klassizistisches Grabmal "Delbrück"<br />

PO 016 Johannisfriedhof; modernes Grabmal "Naether"<br />

PO 017 Johannisfriedhof; modernes Grabmal "Alfred Müller"<br />

PO 023 Goethepark, Weberstr., August-Bebel-Str.; barockes/klassizistisches<br />

Grabmal Noßke-Eltern<br />

PO 024 Goethepark, Weberstr., August-Bebel-Str.; barockes/klassizistisches<br />

Grabmal Noßke-Kinder<br />

PO 025 Goethepark, Weberstr, August-Bebel-Str.; barockes/klassizistisches<br />

Grabmal Fleischer<br />

PO 026 Goethepark, Weberstr., August-Bebel-Str.; barockes/klassizistisches<br />

Grabmal Heinze<br />

PO 027 Goethepark, Weberstr., August-Bebel-Str.; barockes/klassizistisches<br />

Grabmal Grießbach<br />

PO 100 Michaeliskirche; Brüsewitz-Säule<br />

PO 101 Rahnestr.; Gedenktafel Otto Baensch<br />

PO 102 Hotel "Drei Schwäne"; Gedenktafel General Torstenson<br />

PO 103 Rahnestr.; Gedenktafel Nachkommen Luthers<br />

PO 104 Johannisfriedhof; Grabmal Ernst Zergiebel<br />

PO 105 Johannisfriedhof; Grabmal Kaufmann Klett<br />

PO 110 Altenburgerstr.; Sühnekreuz<br />

PO 111 Wehranlage Rathaus; Sühnekreuz<br />

PO 112 Badstubenvorstadt; Sühnekreuz<br />

PO 113 Elsterstr.; Sandsteinsäule, Paul-Wegmann-Heim<br />

TE 002 Badstubenvorstadt 16a; Mittelmühle, Jugendstil<br />

TE 003 Naumburger Str. 99; Brikettfabrik Hermannsschacht; Industriegebiet II<br />

TE 004 Steinstr. 5; barocke "Klatschmühle", 2 Gebäude<br />

TE 005 Badstubenvorstadt 17; barocke Ölmühle, Wappen, Wasserführung,<br />

Gebäude zwischen 1764 <strong>und</strong> 1783<br />

TE 006 Wasservorstadt; Untermühle (Industriemühle m. Abschlaggraben), Industriebau<br />

II<br />

TE 007 Judenstr. 2; barocke Stellmacherei E.A. Naether, m. Seitengeb.<br />

TE 009 Voigststr. 13 = Kalkstr. 32; barocke Brauerei (2 Gebäude, Kelleranlagen)<br />

TE 012 Geschwister-Scholl-Str. 16-18; Schädestr.; Zekiwa, Straßenfassaden,<br />

Jugendstil<br />

TE 001 Wetterzeube, Grana, Draschwitz; Floßgraben m. Kunstbauten, Bachüberführung,<br />

-1587<br />

TG 011 Badstubenvorstadt 12/13; klassizistische Albrechtsche Manufaktur<br />

TG 012 Steintorvorstadt 13; barocke Hanfmühle 1697<br />

TG 013 Obermühle; Jugendstil<br />

TG 014 Gleinaer Str.; klassizistischer Alter Wasserturm, ehem. Altmarkt<br />

TG 015 Altenburger Str.; Wasserbehälterzugang, Klinkertürmchen 1870; Industriebau<br />

II<br />

TG 016 Altenburger Str., Geußnitzer Str.; moderner Wasserturm um 1930<br />

TO 003 Steinstr.; barocke Blankenmühle mit Mühlhauenzeichen<br />

TO 008 Schloßstr.; barocke Halbmeilensäule, kursächsisch<br />

TO 009 Geraer Str.; klassizistische Meilensäule, preußisch<br />

TO 011 Ritterstr./Ecke Sperlingsgasse; klassizistische gußeiserne Handpumpe<br />

TO 015 Braustr. 5; Brauereiinschrift


Allgemeine Hinweise<br />

Hinweise für die Zulässigkeit von Bauvorhaben an klassifizierten Straßen<br />

Bei der Errichtung von Hochbauten entlang von B<strong>und</strong>esautobahnen, B<strong>und</strong>esstraßen, Landesstraßen <strong>und</strong><br />

Kreisstraßen ist nach dem B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz (FernStrG) <strong>und</strong> dem Straßengesetz für das Land<br />

Sachsen-Anhalt (StrG LSA) zu verfahren.<br />

Bei der Erstellung von Bebauungsplänen bzw. Detailplanungen entlang von klassifizierten Straßen bzw.<br />

örtlichen Hauptverkehrsstraßen ist die Norm DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) zu beachten.<br />

Schallschutzberechnungen, die jeweils auf der letzten amtlichen Verkehrszählung stufen, sind durchzuführen.<br />

Immissionsschutz - allgemein<br />

die Orientierungswerte aneinandergrenzender Baugebiete unterschiedlicher Nutzung sollen in der Regel<br />

nur 5 dB(A) betragen.<br />

Reine Wohngebiete: tagsüber 50 dB(A)<br />

nachts 40/35 dB(A)<br />

Allgemeine Wohngebiete: tagsüber 55 dB(A)<br />

nachts 45/40 dB(A)<br />

Misch- <strong>und</strong> Dorfgebiete: tagsüber 60 dB(A)<br />

nachts 50/45 dB(A)<br />

Kerngebiete <strong>und</strong> Gewerbegebiete:<br />

tagsüber<br />

nachts<br />

65 dB(A)<br />

55/50 dB(A)<br />

Überschwemmungsgebiete<br />

Bei Bauten, deren Errichtung in Überschwemmungsgebieten beabsichtigt ist, muß der § 97 (2) WG LSA<br />

beachtet werden.<br />

Hochspannungsfreileitungen<br />

Für die Ausführung von Bauwerken in der Nähe von Hochspannungsleitungen ist ein Mindestabstand<br />

zwischen den äußeren Konturen der Gebäude <strong>und</strong> den Leiterseilen entsprechend den Festlegungen der<br />

VDE-Bestimmung 0.210 - Ausgabe 12, 1985 Abschnitt 13, einzuhalten.<br />

Dieser Mindestabstand ist auch bei größtem Durchhang bzw. bei Ausschwingen der Leiterseile durch<br />

Windeinwirkung zu gewährleisten.<br />

Fernmeldekabel (Telekom)<br />

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist darauf zu achten, daß in allen Straßen geeignete <strong>und</strong><br />

ausreichende Trassen für die Unterbringung der Fernmeldeanlagen vorgesehen werden.


BEDARFSERMITTLUNG DER ZUSÄTZLICHEN WOHNFLÄCHEN PRO<br />

GEMEINDE<br />

Einwohnerzahl: Stand Jan. 97<br />

Wohnfläche: Stand Jan. 97<br />

Gemeinde Luckenau<br />

1.) Nettogeschoßfläche (Wohnfläche) 27.800 m 2<br />

Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 01.01.97; m 2 EW = 35,87<br />

Zweckentfremdung ca. 500 m 2 = 27.300 m 2<br />

Prognose Baustruktur: Einfamilienhausbau, freistehend<br />

Prognose Art der baul. Nutzung: Wohnbauflächen (W)<br />

Tab. 19:<br />

Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen)<br />

1 Einwohnerzahl (EW) 775<br />

2 Wohnfläche (m 2 /EW)<br />

(= Nettogeschoßfläche)<br />

40<br />

3 Bestand Wohnfläche (m 2 ) 1.) 27.300<br />

4 Bedarf Wohnfläche (m 2 )<br />

= Zeile 1 x Zeile 2<br />

5 Bedarf an zusätzlicher Wohnfläche (ha)<br />

= Zeile 4 - Zeile 3<br />

6 Rechnerisch aufnehmbare Einwohner<br />

= Zeile 5 : Zeile 2<br />

7 Bedarf an zusätzlicher Bruttogeschoßfläche Wohnen (m 2 )<br />

= Zeile 5 + 15 %<br />

8 Bedarf an zusätzlichem Nettowohnbauland (m 2 )<br />

= Zeile 7 : 0,3 (GFZ)<br />

9 Bruttosiedlungsdichte<br />

(EW/ha) = Zeile 6 : Zeile 10<br />

10 Bedarf an zusätzlichem Bruttowohnbauland<br />

= Zeile 8 + 15 %<br />

11 Bruttowohnbaulandbedarf einschl. marktw. Spielraum (m 2 )<br />

= Zeile 10 + 15 %<br />

12 Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen (m 2 ) abzügl. Baulücken<br />

= Zeile 11 - 15 %<br />

31.000<br />

3.700<br />

93<br />

4.255<br />

14.183<br />

57 (40)<br />

16.310<br />

= 1,63 ha (2,3)<br />

18.758 (2,7 ha)<br />

15.943 (2,3)<br />

~ 1,6 ha<br />

Anmerkung: (n) Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen bei einer Bruttosiedlungsdichte<br />

(Wohndichte) von 40 EW/ha


Gemeinde Theißen<br />

Einwohnerzahl: Stand Jan. 97<br />

Wohnfläche: Stand Jan. 97<br />

1.) Nettogeschoßfläche (Wohnfläche) 72.400 m 2<br />

Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 01.01.97; m 2 EW = 33,15<br />

Zweckentfremdung ca. 1.0500 m 2 = 71.400 m 2<br />

Prognose Baustruktur: Einfamilienhausbau, freistehend<br />

Prognose Art der baul. Nutzung: Wohnbauflächen (W)<br />

Tab. 20:<br />

Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen)<br />

1 Einwohnerzahl (EW) 2.209<br />

2 Wohnfläche (m 2 /EW)<br />

(= Nettogeschoßfläche)<br />

38<br />

3 Bestand Wohnfläche (m 2 ) 1) 71.400<br />

4 Bedarf Wohnfläche (m 2 )<br />

= Zeile 1 x Zeile 2<br />

5 Bedarf an zusätzlicher Wohnfläche (ha)<br />

= Zeile 4 - Zeile 3<br />

6 Rechnerisch aufnehmbare Einwohner<br />

= Zeile 5 : Zeile 2<br />

7 Bedarf an zusätzlicher Bruttogeschoßfläche Wohnen (m 2 )<br />

= Zeile 5 + 15 %<br />

8 Bedarf an zusätzlichem Nettowohnbauland (m 2 )<br />

= Zeile 7 : 0,3 (GFZ)<br />

9 Bruttosiedlungsdichte<br />

(EW/ha) = Zeile 6 : Zeile 10<br />

10 Bedarf an zusätzlichem Bruttowohnbauland<br />

= Zeile 8 + 15 %<br />

11 Bruttowohnbaulandbedarf einschl. marktw. Spielraum (m 2 )<br />

= Zeile 10 + 15 %<br />

12 Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen (m 2 ) abzügl. Baulücken<br />

= Zeile 11 - 15 %<br />

83.942<br />

12.542<br />

330<br />

14.423<br />

489.078<br />

61<br />

55.290<br />

63.584<br />

540.460<br />

~ 5,4 ha


Gemeinde Grana<br />

Einwohnerzahl: Stand Jan. 97<br />

Wohnfläche: Stand Jan. 97<br />

1.) Nettogeschoßfläche (Wohnfläche) 31.500 m 2<br />

Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 01.01.97; m 2 EW = 35,03<br />

Zweckentfremdung ca. 500 m 2 = 31.000 m 2<br />

Prognose Baustruktur: Einfamilienhaus, freistehend<br />

Prognose Art der baul. Nutzung: 65 % Wohnbauflächen (ca. 4,2 ha)<br />

35 % Gemischte Bauflächen (ca. 2,5 ha); Annahme<br />

70 % davon Wohnbebauung; 30 % Zweckentfremdung<br />

Tab. 21:<br />

Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen)<br />

Berechnung Wohnbauflächen<br />

Berechnung Wohnflächen<br />

(Wohnbauflächen/Gemischte<br />

Bauflächen)<br />

1 Einwohnerzahl (EW) 885<br />

2 Wohnfläche (m 2 /EW)<br />

(= Nettogeschoßfläche)<br />

40<br />

3 Bestand Wohnfläche (m 2 ) 1) 31.000<br />

4 Bedarf Wohnfläche (m 2 )<br />

= Zeile 1 x Zeile 2<br />

5 Bedarf an zusätzlicher Wohnfläche (ha)<br />

= Zeile 4 - Zeile 3<br />

6 Rechnerisch aufnehmbare Einwohner<br />

= Zeile 5 : Zeile 2<br />

7 Bedarf an zusätzlicher Bruttogeschoßfläche Wohnen<br />

(m 2 )<br />

= Zeile 5 + 15 %<br />

8 Bedarf an zusätzlichem Nettowohnbauland (m 2 )<br />

= Zeile 7 : 0,3 (GFZ)<br />

= Zeile 7 : 0,4 (GFZ)<br />

9 Bruttosiedlungsdichte<br />

(EW/ha) = Zeile 6 : Zeile 10<br />

35.400<br />

4.400<br />

110<br />

5.060<br />

16.867<br />

12.650<br />

58 (40)<br />

65 % v. 16.867 =<br />

10.963,55<br />

35 % v. 12.650 =<br />

4.427,5 x 100 : 70<br />

= 6.325<br />

17.288,55<br />

10 Bedarf an zusätzlichem Bruttowohnbauland<br />

= Zeile 8 + 15 %<br />

11 Bruttowohnbaulandbedarf einschl. marktw. Spielraum<br />

(m 2 )<br />

= Zeile 10 + 15 %<br />

19.397 (2,75) 19.881,83 (2,75 + 0,41<br />

= 3,16)<br />

22.306 22.864,10 (3,63)<br />

12 Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen (m 2 ) abzügl.<br />

Baulücken<br />

= Zeile 11 - 15 %<br />

18.960<br />

~ 1,9 ha<br />

19.434,5<br />

~ 2,0 ha (3,1)<br />

Anmerkung: (n) Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen bei einer<br />

Bruttosiedlungsdichte (Wohndichte) von 40 EW/ha


Einwohnerzahl: Stand Jan. 97<br />

Wohnfläche: Stand Jan. 97<br />

Gemeinde Nonnewitz<br />

1.) Nettogeschoßfläche (Wohnfläche) 32.400 m 2<br />

Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 01.01.97; m 2 EW = 35,44<br />

Zweckentfremdung ca. 500 m 2 = 31.900 m 2<br />

Prognose Baustruktur: Einfamilienhaus, freistehend<br />

Prognose Art der baul. Nutzung: 70 % Wohnbauflächen (ca. 3,7 ha)<br />

30 % Gemischte Bauflächen (ca. 2,5 ha); Annahme<br />

70 % davon Wohnbebauung; 30 % Zweckentfremdung<br />

Tab. 22:<br />

Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen)<br />

Berechnung Wohnbauflächen<br />

Berechnung Wohnflächen*<br />

1 Einwohnerzahl (EW) 900<br />

2 Wohnfläche (m 2 /EW)<br />

(= Nettogeschoßfläche)<br />

40<br />

3 Bestand Wohnfläche (m 2 ) 1) 31.900<br />

4 Bedarf Wohnfläche (m 2 )<br />

= Zeile 1 x Zeile 2<br />

5 Bedarf an zusätzlicher Wohnfläche (ha)<br />

= Zeile 4 - Zeile 3<br />

6 Rechnerisch aufnehmbare Einwohner<br />

= Zeile 5 : Zeile 2<br />

7 Bedarf an zusätzlicher Bruttogeschoßfläche Wohnen<br />

(m 2 )<br />

= Zeile 5 + 15 %<br />

8 Bedarf an zusätzlichem Nettowohnbauland (m 2 )<br />

= Zeile 7 : 0,3 (GFZ)<br />

= Zeile 7 : 0,4 (GFZ)<br />

9 Bruttosiedlungsdichte<br />

(EW/ha) = Zeile 6 : Zeile 10<br />

36.000<br />

4.100<br />

102,5<br />

4.715<br />

15.717<br />

11.788<br />

56,7 (40)<br />

70 % v. 15.717 =<br />

11.001,9<br />

30 % v. 11.788 =<br />

3.536,4 x 100 : 70 =<br />

5.052<br />

16.053,9<br />

10 Bedarf an zusätzlichem Bruttowohnbauland<br />

= Zeile 8 + 15 %<br />

11 Bruttowohnbaulandbedarf einschl. marktw. Spielraum<br />

(m 2 )<br />

= Zeile 10 + 15 %<br />

18.075 (2,58) 18.461,99(2,58 + 0,33<br />

= 2,91))<br />

20.786 21.231,29 (3,35)<br />

12 Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen (m 2 ) abzügl.<br />

Baulücken<br />

= Zeile 11 - 15 %<br />

17.668<br />

~ 1,8 ha<br />

18.046,6<br />

~ 1,8 ha (2,8)<br />

Anmerkung: (n) Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen bei einer<br />

Bruttosiedlungsdichte (Wohndichte) von 40 EW/ha<br />

* Wohnbauflächen <strong>und</strong> Gemischte Bauflächen


Einwohnerzahl: Stand Jan. 97<br />

Wohnfläche: Stand Jan. 97<br />

Gemeinde Bergisdorf<br />

1.) Nettogeschoßfläche (Wohnfläche) 14.600 m 2<br />

Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 01.01.97; m 2 EW = 33,12<br />

keine Zweckentfremdung<br />

Prognose Baustruktur: Einfamilienhaus, freistehend<br />

Prognose Art der baul. Nutzung: Gemischte Bauflächen<br />

70 % davon Wohnbebauung; 30 % Zweckentfremdung<br />

Tab. 23:<br />

Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen)<br />

Berechnung Wohnbauflächen<br />

Berechnung Wohnflächen<br />

1 Einwohnerzahl (EW) 441<br />

2 Wohnfläche (m 2 /EW)<br />

(= Nettogeschoßfläche)<br />

40<br />

3 Bestand Wohnfläche (m 2 ) 1) 14.600<br />

4 Bedarf Wohnfläche (m 2 )<br />

= Zeile 1 x Zeile 2<br />

5 Bedarf an zusätzlicher Wohnfläche (ha)<br />

= Zeile 4 - Zeile 3<br />

6 Rechnerisch aufnehmbare Einwohner<br />

= Zeile 5 : Zeile 2<br />

7 Bedarf an zusätzlicher Bruttogeschoßfläche Wohnen<br />

(m 2 )<br />

= Zeile 5 + 15 %<br />

8 Bedarf an zusätzlichem Nettowohnbauland (m 2 )<br />

= Zeile 7 : 0,3 (GFZ)<br />

= Zeile 7 : 0,4 (GFZ)<br />

9 Bruttosiedlungsdichte<br />

(EW/ha) = Zeile 6 : Zeile 10<br />

17.640<br />

3.040<br />

76<br />

3.496<br />

11.653<br />

8.740<br />

57 (40)<br />

8.740 x 100 : 70 =<br />

12.485,7<br />

10 Bedarf an zusätzlichem Bruttowohnbauland<br />

= Zeile 8 + 15 %<br />

11 Bruttowohnbaulandbedarf einschl. marktw. Spielraum<br />

(m 2 )<br />

= Zeile 10 + 15 %<br />

13.401 (1,9) 14.358,57 (2,7)<br />

15.411 16.512,36 (3,1)<br />

12 Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen (m 2 ) abzügl.<br />

Baulücken<br />

= Zeile 11 - 15 %<br />

13.100<br />

~ 1,3 ha<br />

14.035,6<br />

~ 1,4 ha (2,6)<br />

Anmerkung: (n) Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen bei einer<br />

Bruttosiedlungsdichte (Wohndichte) von 40 EW/ha


Einwohnerzahl: Stand Jan. 97<br />

Wohnfläche: Stand Jan. 97<br />

Gemeinde Droßdorf<br />

1.) Nettogeschoßfläche (Wohnfläche) 23.800 m 2<br />

Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 01.01.97; m 2 EW = 33,71<br />

keine Zweckentfremdung<br />

Prognose Baustruktur: Einfamilienhaus, freistehend<br />

Prognose Art der baul. Nutzung: Gemischte Bauflächen<br />

70 % davon Wohnbebauung; 30 % Zweckentfremdung<br />

Tab. 24:<br />

Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen)<br />

Berechnung Wohnbauflächen<br />

Berechnung Wohnflächen<br />

1 Einwohnerzahl (EW) 709<br />

2 Wohnfläche (m 2 /EW)<br />

(= Nettogeschoßfläche)<br />

40<br />

3 Bestand Wohnfläche (m 2 ) 1) 23.900<br />

4 Bedarf Wohnfläche (m 2 )<br />

= Zeile 1 x Zeile 2<br />

5 Bedarf an zusätzlicher Wohnfläche (ha)<br />

= Zeile 4 - Zeile 3<br />

6 Rechnerisch aufnehmbare Einwohner<br />

= Zeile 5 : Zeile 2<br />

7 Bedarf an zusätzlicher Bruttogeschoßfläche Wohnen<br />

(m 2 )<br />

= Zeile 5 + 15 %<br />

8 Bedarf an zusätzlichem Nettowohnbauland (m 2 )<br />

= Zeile 7 : 0,3 (GFZ)<br />

= Zeile 7 : 0,4 (GFZ)<br />

9 Bruttosiedlungsdichte<br />

(EW/ha) = Zeile 6 : Zeile 10<br />

28.360<br />

4.460<br />

112<br />

5.129<br />

17.097<br />

12.823<br />

57 (40)<br />

12.823 x 100 : 70 =<br />

18.318,55<br />

10 Bedarf an zusätzlichem Bruttowohnbauland<br />

= Zeile 8 + 15 %<br />

11 Bruttowohnbaulandbedarf einschl. marktw. Spielraum<br />

(m 2 )<br />

= Zeile 10 + 15 %<br />

19.662 (2,8) 21.066,36 (4,0)<br />

22.611 24.226,31(4,6)<br />

12 Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen (m 2 ) abzügl.<br />

Baulücken<br />

= 85 % der Zeile 11<br />

19.220<br />

~ 1,9 ha<br />

20.592,4<br />

~ 2,1 ha (3,9)<br />

Anmerkung: (n) Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen bei einer<br />

Bruttosiedlungsdichte (Wohndichte) von 40 EW/ha


<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

Einwohnerzahl: Stand Jan. 97<br />

Wohnfläche: Stand Jan. 97<br />

1.) Nettogeschoßfläche (Wohnfläche) 1.197.400 m 2 ;m 2 /EW = 33,86 (derzeitiger<br />

Stand)<br />

Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 01.01.97 incl. Leerstand (2.352 WE, ca.<br />

15,11 ha) abzüglich Zweckentfremdung ca. 5 ha (33 % ) = 114,74 ha<br />

Prognose Baustruktur: Einfamilienhausbau, verdichtet <strong>und</strong> freistehend<br />

Prognose Art der baul. Nutzung: Wohnbauflächen (W), Gemischte Bauflächen<br />

(M)<br />

63 % Wohnbauflächen (55,6 ha); Gemischte<br />

Bauflächen (33 ha)<br />

Tab. 25:<br />

Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen)<br />

Berechnung Wohnbauflächen<br />

Berechnung Wohnflächen<br />

(Wohnbauflächen/Gemischte<br />

Bauflächen)<br />

1 Einwohnerzahl (EW) 35.367<br />

2 Wohnfläche (m 2 /EW)<br />

(= Nettogeschoßfläche)<br />

38<br />

3 Bestand Wohnfläche (ha) 1) 114,7<br />

4 Bedarf Wohnfläche (ha)<br />

= Zeile 1 x Zeile 2<br />

5 Bedarf an zusätzlicher Wohnfläche (ha)<br />

= Zeile 4 - Zeile 3<br />

6 Rechnerisch aufnehmbare Einwohner<br />

= Zeile 5 : Zeile 2<br />

7 Bedarf an zusätzlicher Bruttogeschoßfläche Wohnen<br />

(ha)<br />

= Zeile 5 + 15 %<br />

134,4<br />

19,7<br />

5.184<br />

22,66<br />

8 Bedarf an zusätzlichem Nettowohnbauland (ha)<br />

= Zeile 7 : 0,5 (GFZ)<br />

9 Bruttosiedlungsdichte<br />

(EW/ha) = Zeile 6 : Zeile 10<br />

10 Bedarf an zusätzlichem Bruttowohnbauland (ha)<br />

= Zeile 8 + 15 %<br />

11 Bruttowohnbaulandbedarf einschl. marktw. Spielraum<br />

(ha)<br />

= Zeile 10 + 15 %<br />

12 Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen (ha) abzügl.<br />

Baulücken<br />

= Zeile 11 - 15 %<br />

45,32 (75) 63 % x 45,32 = 28,55<br />

37 % x 45,32 =<br />

16,77 x 100 : 70 =<br />

33,54<br />

62,09<br />

99,46 (69,12)<br />

52,12 71,40 (69,12 * 12,79 =<br />

81,91)<br />

59,94 82,11 (94,2)<br />

50,94<br />

~ 51 ha<br />

69,795<br />

~ 70 ha (80)<br />

Anmerkung: (n) Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen bei einer<br />

Bruttosiedlungsdichte (Wohndichte) von 40 EW/ha

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