Planungsverband Zeitz und umgebende Gemeinden - Stadt Zeitz
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<strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong><br />
(Burgenlandkreis)<br />
Endfassung<br />
F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N<br />
PLANUNGSBÜRO<br />
ZIMMERMANN<br />
Architekten, Landschaftsarchitekten, Bauingenieure, Geographen, Agraringenieure, Bodenk<strong>und</strong>ler, Geologen, Biologen, Landschaftsökologen
Projektleiter:<br />
D. Thurn, Dipl.-Ing. (FH) Landespflege<br />
Bearbeiter:<br />
S. Haffner, Dipl.- Ing. (FH), Hochbau<br />
D. Thurn, Dipl.-Ing. (FH) Landespflege<br />
H. Meier, Dipl.-Geograph<br />
M. Unruh, Dipl.-Biologe<br />
Graphik/<br />
Layout:<br />
M. Kügler<br />
E. Wendland<br />
K. Lamottke<br />
G. Wissel<br />
Textbearbeitung/<br />
Layout:<br />
S. Reif<br />
I. Waschto<br />
C. Baumann<br />
Kretzschau, Dezember 1994<br />
ergänzt April 1996<br />
geändert Mai 1997<br />
geändert Mai 1998<br />
geändert Januar 2000<br />
i.A.....gez. Thurn...................................................<br />
D. Thurn, Dipl.-Ing. (FH) Landespflege<br />
PLANUNGSBÜRO<br />
ZIMMERMANN<br />
93049 Regensburg, Rennweg 1 Telefon 0941/36046 Telefax 36050<br />
06712 Grana/<strong>Zeitz</strong>, Hauptstraße 11 Telefon 03441/212540 Telefax 251518
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. EINFÜHRUNG 1<br />
1.1 Anlaß <strong>und</strong> Aufgabe der Flächennutzungsplanung 1<br />
1.2 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen 2<br />
1.3 Bedeutung für den <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong><br />
<strong>Gemeinden</strong> 3<br />
1.4 Abstimmung mit den Nachbargemeinden 3<br />
2. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES 4<br />
2.1 Lage im Raum 4<br />
2.2 Planungsgebiet 4<br />
2.3 Verwaltungszuständigkeit 8<br />
2.4 Geschichtlicher Abriß 8<br />
2.5 Bevölkerung 9<br />
2.5.1 Bevölkerungsentwicklung 9<br />
2.5.2 Altersaufbau 11<br />
2.6 Erwerbs- <strong>und</strong> Wirtschaftsstruktur 12<br />
2.7 Bodennutzung 12<br />
3. ZIELE DER RAUMORDNUNG 14<br />
3.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) vom 02. Juni 1992 14<br />
3.2 Regionales Entwicklungsprogramm (REP) für den Regierungsbezirk<br />
Halle vom 30. Januar 1996 14<br />
3.3 Regionales Teilentwicklungsprogramm (TEP) für den Planungsraum<br />
Profen vom 09. Januar 1996 15<br />
3.4 Sonstige Planungen/Gutachten 15<br />
4. BESTANDSAUFNAHME 16<br />
4.1 Natürliche Gr<strong>und</strong>lagen 16<br />
4.1.1 Geologie/Geomorphologie/Boden 16<br />
4.1.2 Klima 16<br />
4.1.3 Gewässer 18<br />
4.1.4 Vegetation <strong>und</strong> Fauna 19<br />
4.2 Landschaftsökologische Einheiten 20<br />
4.3 Flächennutzung <strong>und</strong> Tendenzen 21<br />
4.3.1 Siedlung 21<br />
4.3.2 Infrastruktur 26
4.3.3 Wasserwirtschaft 31<br />
4.3.4 Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft 32<br />
4.3.5 Gewinnung von Bodenschätzen 34<br />
4.3.6 Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr 36<br />
4.4 Schutzgebiete <strong>und</strong> geschützte Objekte 36<br />
4.5 Altlasten 40<br />
5. BEWERTUNG DER FLÄCHENNUTZUNGEN UND TENDENZEN NACH § 7<br />
NATSCHG LSA AUF DER BASIS DES LANDSCHAFTSPLANES 42<br />
6. LEITBILD 45<br />
7. ENTWICKLUNGSZIELE 46<br />
7.1 Siedlung 46<br />
7.1.1 Städtebauliche Planungsaspekte 46<br />
7.1.2 Ausweisung von Kompensationsflächen für geplante<br />
Bauflächen 63<br />
7.1.3 Gemeinbedarfseinrichtungen 64<br />
7.1.4 Freiflächen 65<br />
7.2 Infrastruktur 67<br />
7.3 Wasserwirtschaft 70<br />
7.4 Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft 72<br />
7.5 Gewinnung von Bodenschätzen 74<br />
7.6 Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr 75<br />
7.7 Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege 77<br />
7.8 Altlasten 80<br />
8. QUELLENNACHWEIS 81<br />
VERZEICHNIS DER TABELLEN<br />
Tab. 1: Bevölkerungsentwicklung im Planungsgebiet 10<br />
Tab. 2: Fruchtbarkeit <strong>und</strong> Migration im Planungsgebiet 11<br />
Tab. 3: Altersstruktur, Stand 01.01.1995 (Zahlenangaben in %) 11<br />
Tab. 4: Kommunale Flächen nach Nutzungsarten in ha (Stand 1997) 13<br />
Tab. 5: Ziele des LEP 14<br />
Tab. 6: Ziele des REP 14<br />
Tab. 7: Ziele des TEP 15
Tab. 8: Geologie, Geomorphologie <strong>und</strong> Boden 17<br />
Tab. 9: Die bedeutendsten Gewässer im Planungsgebiet 18<br />
Tab. 10: Landschaftsökologische Einheiten 20<br />
Tab. 11: Gemeinbedarfseinrichtungen 22<br />
Tab. 12: Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen 24<br />
Tab. 13: Altlasten mit hohem Gefährdungspotential (Quelle:<br />
Altlastverdachtsflächenkataster des Landesamtes für<br />
Umweltschutz Sachsen-Anhalt) 41<br />
Tab. 14: Siedlungen - Flächenausweisungen Bestand 47<br />
Tab. 15: Schallpegelermittlung für Straßenverkehrsimmissionen 48<br />
Tab. 16: Bedarfsermittlung der zusätzlichen Wohnflächen 51<br />
Tab. 17: Geplante Bauflächen 56<br />
Tab. 18: Bauflächen, Gegenüberstellung Bestand <strong>und</strong> Planung<br />
(geplante Ausweisung) sowie Einwohnerberechnung 60<br />
Tab. 19: Bilanzierung der Kompensationsmaßnahmen 63<br />
Tab. 20: Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen) 100<br />
Tab. 21: Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen) 101<br />
Tab. 22: Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen) 102<br />
Tab. 23: Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen) 103<br />
Tab. 24: Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen) 104<br />
Tab. 25: Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen) 105<br />
Tab. 26: Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen) 106
Flächennutzungsplan<br />
Einführung<br />
1. EINFÜHRUNG<br />
1.1 Anlaß <strong>und</strong> Aufgabe der Flächennutzungsplanung<br />
Der Flächennutzungsplan ist Teil der gemeindlichen Bauleitplanung. Dessen Aufgabe<br />
ist es, die bauliche <strong>und</strong> sonstige Nutzung der Gr<strong>und</strong>stücke in der Gemeinde im Rahmen<br />
der bestehenden Gesetzgebung vorzubereiten <strong>und</strong> zu leiten (§ 1 (1) BauGB). Alle<br />
<strong>Gemeinden</strong> in den neuen B<strong>und</strong>esländern, die eine Fortentwicklung planen, für die zur<br />
Sicherung der städtebaulichen Ordnung die Aufstellung von Bebauungsplänen<br />
erforderlich sind, sollen bis Ende 1997 einen Flächennutzungsplan vorweisen.<br />
Am 05.09.1991 haben sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> die <strong>Gemeinden</strong> Bergisdorf, Droßdorf,<br />
Grana, Luckenau, Theißen <strong>und</strong> Nonnewitz zu dem <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>umgebende</strong>n <strong>Gemeinden</strong> zusammengeschlossen. Nach § 205 Bau GB ist diese<br />
Möglichkeit gegeben, wenn durch gemeinsam zusammengefaßte Bauleitplanung ein<br />
Ausgleich der verschiedenen Belange der beteiligten <strong>Gemeinden</strong> zu erreichen ist. Dies<br />
bedeutet, daß in einem Planungsraum derart unterschiedliche Interessenlagen<br />
bezüglich der baulichen <strong>und</strong> sonstigen Nutzung aufeinandertreffen, daß weder durch<br />
eine nachbargemeindliche Abstimmung der Bauleitpläne noch durch einen<br />
gemeinsamen Flächennutzungsplan eine sinnvolle Konzeption für die städtebauliche<br />
Entwicklung <strong>und</strong> Ordnung möglich ist. Im vorliegenden Fall ergaben bzw. ergeben sich<br />
Interessenkonflikte<br />
- bei der Ausweisung von Wohn- <strong>und</strong> Mischbauflächen, Gewerblichen Bauflächen<br />
sowie von Einkaufszentren<br />
- durch die Erweiterung der Tongrube Grana (betroffen hiervon sind die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>,<br />
die Gemeinde Grana <strong>und</strong> Theißen)<br />
- durch die geplante Umgehungsstraße <strong>Zeitz</strong>/Theißen B 91/B 2<br />
- durch die Abwasserentsorgung.<br />
Der <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> tritt nach Maßgabe seiner<br />
Satzung für Aufstellung <strong>und</strong> Durchführung des Flächennutzungsplanes an die Stelle<br />
der <strong>Gemeinden</strong>. Durch eine ständige <strong>und</strong> dauerhafte Abstimmung der <strong>Gemeinden</strong> im<br />
<strong>Planungsverband</strong> konnte bzw. kann ein Ausgleich der zuvor dargestellten Interessenkonflikte<br />
erreicht werden, was letztendlich der Zweck des <strong>Planungsverband</strong>es ist.<br />
Ebenfalls am 05.09.1991 hat der <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong>,<br />
beschlossen einen Flächennutzungsplan für das gesamte ca. 6.761 ha große Planungsgebiet<br />
erstellen zu lassen. Den Auftrag erhielt am 31.05.1994 das Planungsbüro<br />
Zimmermann. In diese Planung wurde die schon erarbeiteten Vorentwürfe der Flächennutzungspläne,<br />
soweit diese in den <strong>Gemeinden</strong> vorlagen, einschließlich des Vorentwurfes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, integriert.<br />
Bisher gibt es für das Gebiet des <strong>Planungsverband</strong>es, auch nicht für die einzelnen<br />
<strong>Gemeinden</strong>, einen genehmigten Flächennutzungsplan. Damit aber existieren über diesen<br />
Raum keine flächendeckenden Aussagen über die jetzige <strong>und</strong> die von den <strong>Gemeinden</strong><br />
angestrebte zukünftige Nutzung, obwohl nach der politischen Wende schon<br />
erhebliche Nutzungsänderungen z.B. in Form von umfangreichen Baugebietsausweisungen<br />
<strong>und</strong> Gewerbeansiedlungen stattgef<strong>und</strong>en haben <strong>und</strong> der nördliche Teil des<br />
6
Flächennutzungsplan<br />
Einführung<br />
Planungsgebietes durch die Altbergbauflächen enorme Probleme aufweist. Damit in<br />
Zukunft eine geordnete städtebauliche <strong>und</strong> umweltverträgliche Entwicklung im Sinne<br />
des BauGB gewährleistet wird, ist für das Gebiet des <strong>Planungsverband</strong>es die Erstellung<br />
eines Flächennutzungsplanes erforderlich geworden, zumal für die nächste Zeit<br />
noch viele Nutzungsänderungen zu erwarten sind (u.a. Straßenneubaumaßnahmen,<br />
Siedlungserweiterungen in großem Umfang).<br />
Parallel zur Erstellung des Flächennutzungsplanes wurde vom <strong>Planungsverband</strong> die<br />
Ausarbeitung eines Landschaftsplanes beschlossen, um die in § 1(5) Nr. 7 BauGB vorgesehenen<br />
Belange des Umweltschutzes, Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege<br />
entsprechend berücksichtigen zu können <strong>und</strong> damit auch den gesetzlichen Vorschriften<br />
des NatSchG LSA Rechnung zu tragen.<br />
1.2 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage für den Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan ist das<br />
Baugesetzbuch (BauGB, insbesondere die §§ 1-7). Die Aufstellung dieser Planung<br />
obliegt der Gemeinde (§ 1 (3) BauGB).<br />
Nach § 205 (1) BauGB können sich <strong>Gemeinden</strong> zu einem <strong>Planungsverband</strong> zusammenschließen.<br />
"Der <strong>Planungsverband</strong> tritt nach Maßgabe seiner Satzung für die Bauleitplanung<br />
<strong>und</strong> ihre Durchführung an die Stelle der <strong>Gemeinden</strong>."<br />
Die rechtliche Gr<strong>und</strong>lage für den vorliegenden Flächennutzungsplan des <strong>Planungsverband</strong>es<br />
<strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> bildet das Baugesetzbuch vom 08. Dezember<br />
1986.<br />
§ 1 (4 - 6) BauGB nennt die gr<strong>und</strong>sätzlichen Anforderungen, die an Bauleitpläne gestellt<br />
werden:<br />
"Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung anzupassen"<br />
(§ 1 (4)).<br />
"Bauleitpläne sollen<br />
- eine geordnete städtebauliche Entwicklung <strong>und</strong><br />
- eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung<br />
gewährleisten <strong>und</strong><br />
- dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern <strong>und</strong><br />
- die natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen zu schützen <strong>und</strong> zu entwickeln."<br />
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen <strong>und</strong> privaten Belange zu berücksichtigen<br />
- <strong>und</strong> gegeneinander <strong>und</strong> untereinander gerecht abzuwägen. Der Flächennutzungsplan<br />
ist nach seiner Genehmigung generell von den hieran beteiligten<br />
Trägern öffentlicher Belange zu beachten (Anpassungspflicht nach § 7 BauGB - Ausnahmeregelung<br />
ist im gleichen § definiert).<br />
Die verbindliche Bauleitplanung, also der Bebauungsplan, ist aus dem Flächennutzungsplan<br />
zu entwickeln (§ 8 BauGB).<br />
Die Verpflichtung, die Belange des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landespflege bei der Bauleitplanung,<br />
hier Flächennutzungsplan, zu berücksichtigen, ist in § 1 (5) BauGB ver-<br />
7
Flächennutzungsplan<br />
Einführung<br />
ankert. Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) definiert<br />
in § 4 bis § 7 das Verhältnis der Landschaftsplanung zur Bauleitplanung. In § 7 heißt<br />
es: "Die <strong>Gemeinden</strong> erarbeiten flächenkonkrete Landschaftspläne zur Vorbereitung<br />
<strong>und</strong> Ergänzung ihrer Flächennutzungspläne. Im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan<br />
sollen sie auf den Zustand von Natur <strong>und</strong> Landschaft eingehen <strong>und</strong><br />
darlegen, wie weit Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege<br />
berücksichtigt worden sind."<br />
1.3 Bedeutung für den <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong><br />
Mit dem Flächennutzungsplan erhält der <strong>Planungsverband</strong> ein Instrument, seine Zielvorstellungen<br />
über die künftigen baulichen <strong>und</strong> sonstigen Nutzungen sowie über die<br />
vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßnahmen zum Ausdruck zu bringen <strong>und</strong><br />
durchzusetzen. Weiterhin dient er der Koordination <strong>und</strong> Abstimmung von Fachplanungen<br />
sowie der Formulierung der gemeindlichen Interessenlage gegenüber den Trägern<br />
öffentlicher Belange.<br />
Im vorliegenden Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gebiet des Planungverbandes<br />
die sich aus der beabsichtigten Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung<br />
nach den voraussehbaren Bedürfnissen der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> der sie <strong>umgebende</strong>n<br />
<strong>Gemeinden</strong> für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahre in den Gr<strong>und</strong>zügen dargestellt.<br />
1.4 Abstimmung mit den Nachbargemeinden<br />
Gemäß § 2 (2) BauGB sind die Bauleitpläne <strong>und</strong> damit auch die Flächennutzungspläne<br />
benachbarter <strong>Gemeinden</strong> aufeinander abzustimmen.<br />
Der <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> ist gegenwärtig von 17 eigenständigen<br />
<strong>Gemeinden</strong> umgeben. (Näheres hierzu siehe Kapitel 2.2 Planungsgebiet).<br />
Zwei dieser <strong>Gemeinden</strong> Döschwitz <strong>und</strong> Göbitz, besitzen genehmigte Flächennutzungspläne.<br />
Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wurden alle, im Kapitel 2.2 genannten Nachbargemeinden,<br />
beteiligt. Größere Probleme ergaben sich hierbei nicht, zumal die<br />
flächenübergreifenden Planungen wie die Ortsumgehung <strong>Zeitz</strong>/Theißen (B 91/B 2)<br />
oder das Zentralklärwerk <strong>Zeitz</strong> in Göbitz während der hierfür erforderlichen Verfahren<br />
abgestimmt wurden.<br />
Die mit der Gemeinde Tröglitz zu entwickelnden grenzüberschreitenden Planungen<br />
(u.a. Ostumgehung <strong>Zeitz</strong> bzw. Ortsumgehung Kloster Posa / Hainichen, Eignungsflächen<br />
für Windenergieanlagen) sind im Rahmen der Erstellung der entsprechenden<br />
Flächennutzungspläne abgeglichen worden <strong>und</strong> haben im vorliegenden Flächennutzungsplan<br />
des <strong>Planungsverband</strong>es ihren Niederschlag gef<strong>und</strong>en.<br />
8
Flächennutzungsplan<br />
Beschreibung des Planungsgebietes<br />
2. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES<br />
2.1 Lage im Raum<br />
Das Planungsgebiet liegt ca. 16 km nördlich von Gera <strong>und</strong> ca. 38 km südlich von<br />
Leipzig im Land Sachsen-Anhalt nahe der Grenze zu Thüringen <strong>und</strong> Sachsen (siehe<br />
Übersichtskarten). Es befindet sich im östlichen Teil des Burgenlandkreises (Altkreis<br />
<strong>Zeitz</strong>). Seine Gemarkungsgröße beträgt 6.761 ha. Die Höhenlage des Bearbeitungsraumes<br />
bewegt sich zwischen 143,5 m üNN in der Elsteraue nordöstlich Zangenberg<br />
<strong>und</strong> 283,6 m üNN auf der Hochebene südlich Droßdorf nahe B 2.<br />
Verkehrstechnisch ist das Planungsgebiet durch die B<strong>und</strong>esautobahnen A 9 Nürnberg-<br />
Berlin - Anschlußstelle Naumburg -, Entfernung ca. 14 km <strong>und</strong> - Anschlußstelle<br />
Weißenfels -, Entfernung ca. 13 km <strong>und</strong> an die A 4 Dresden-Eisennach - Anschlußstelle<br />
Gera -, Entfernung ca. 20 km sowie durch die B<strong>und</strong>esstraßen B 2, B 91 <strong>und</strong><br />
B 180 an das überregionale Straßennetz angeb<strong>und</strong>en. Auch an das überregionale<br />
Schienennetz besteht über die Hauptbahnstrecke Leipzig-Gera ein direkter Anschluß.<br />
Daneben verbinden Eisenbahnstrecken den <strong>Planungsverband</strong> noch mit Naumburg,<br />
Weißenfels <strong>und</strong> Altenburg. Der Flughafen Leipzig-Schkeuditz befindet sich in einer<br />
Entfernung von ungefähr 50 km von <strong>Zeitz</strong>. Er ist über die B 91 <strong>Zeitz</strong>-Weißenfels <strong>und</strong><br />
die Autobahnanschlußstelle Weißenfels zu erreichen.<br />
2.2 Planungsgebiet<br />
Der <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> besteht aus folgenden eigenständigen<br />
Kommunen:<br />
- <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> mit den <strong>Stadt</strong>teilen Rasberg, Aue, Aylsdorf, Hainichen einschließlich<br />
dem seit 1. Juli 1994 eingemeindeten Zangenberg<br />
- Bergisdorf mit den Ortsteilen Bergisdorf, Golben, Großosida<br />
- Droßdorf mit den Ortsteilen Droßdorf, Rippicha, Frauenhain, Zetzschdorf, Röden,<br />
Kuhndorf<br />
- Grana mit den Ortsteilen Grana, Kleinosida, Salsitz, Mannsdorf<br />
- Nonnewitz mit den Ortsteilen Nonnewitz, Nixditz, Bröditz, Unterschwöditz<br />
- Theißen mit den Ortsteilen Theißen <strong>und</strong> Reußen<br />
- Luckenau mit den Ortsteilen Luckenau, Weidau<br />
An das Planungsgebiet grenzen im Westen die <strong>Gemeinden</strong> Breitenbach, Haynsburg,<br />
Wetterzeube, Droßig, Kretzschau, Döschwitz, im Norden Trebnitz, Deuben, Döbris, im<br />
Osten Bornitz, Göbitz, Tröglitz, Würchwitz, Geußnitz, im Süden Wittgendorf, Heuckewalde<br />
<strong>und</strong> Schellbach.<br />
9
Flächennutzungsplan<br />
Beschreibung des Planungsgebietes<br />
Kommunale Übersichtskarte M 1 : 100.000<br />
10
Flächennutzungsplan<br />
Beschreibung des Planungsgebietes<br />
Übersichtskarte Flächenutzungsplan <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
11
Flächennutzungsplan<br />
Beschreibung des Planungsgebietes<br />
Übersichtskarte des Planungsgebietes M 1 : 40.000<br />
12
Flächennutzungsplan<br />
Beschreibung des Planungsgebietes<br />
2.3 Verwaltungszuständigkeit<br />
Die im <strong>Planungsverband</strong> zusammengeschlossenen Kommunen gehören unterschiedlichen<br />
Verwaltungsgemeinschaften an:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
- eigene Verwaltung<br />
Droßdorf<br />
- Verwaltungsgemeinschaft Schnaudertal<br />
Bergisdorf/Grana<br />
- Verwaltungsgemeinschaft Droßiger-<strong>Zeitz</strong>er Forst<br />
Theißen, Luckenau, Nonnewitz - Verwaltungsgemeinschaft Maibach-Nödlitztal<br />
Die übergeordneten Verwaltungszuständigkeiten sind:<br />
- Burgenlandkreis (Landratsamt Naumburg)<br />
- Regierungsbezirk Halle (Regierungspräsidium)<br />
- Land Sachsen-Anhalt (Ministerien).<br />
2.4 Geschichtlicher Abriß<br />
Steinzeit F<strong>und</strong>e aus dieser Zeit bei der Schneidermühle <strong>und</strong> bei Kleinosida-Salsitz<br />
lassen auf eine uralte Besiedlung des Planungsgebietes schließen<br />
6. Jh. Slawische Landnahme; Bau einer mächtigen Gauburg auf dem östlich von<br />
<strong>Zeitz</strong> aufragenden Bergsporn Posa<br />
967 <strong>Zeitz</strong> wird erstmals in der Urk<strong>und</strong>e von Ravenna als "Cici" erwähnt<br />
968 <strong>Zeitz</strong> wird zum Bischofssitz <strong>und</strong> zur Mark (Grenzbezirk) erhoben<br />
976 Grana <strong>und</strong> Zangenberg werden erstmals urk<strong>und</strong>lich genannt<br />
1028 Verlegung des Bischofssitzes von <strong>Zeitz</strong> nach Naumburg<br />
12. Jh. Errichtung des Klosters Posa auf gleichnamigen Bergsporn; Entstehung der<br />
Oberstadt von <strong>Zeitz</strong> mit Markt; erste urk<strong>und</strong>liche Erwähnung von Salsitz<br />
<strong>und</strong> Theißen (Tysa = Eibe); auch die Dörfer Mannsdorf, Golben, Klein<strong>und</strong><br />
Großosida dürften um diese Zeit schon bestanden haben<br />
13. Jh. Ende des Jh. Verlegung der Residenz der Bischöfe von Naumburg nach<br />
<strong>Zeitz</strong><br />
1429/30 Hussiten verwüsten die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
16. Jh. Reformation in <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Umgebung; bis Mitte des Jh. herrschte der letzte<br />
Bischof des Bistums Naumburg - <strong>Zeitz</strong><br />
1657 Bereich um <strong>Zeitz</strong> gehört zum Herzogtum Sachsen-<strong>Zeitz</strong>; Beginn mit dem<br />
Bau des heute noch bestehenden barocken Schloßes Moritzburg<br />
1663 Herzog Moritz verlegt seine Residenz von Naumburg nach <strong>Zeitz</strong><br />
1718 Auflösung des Herzogtumes; Vereinigung des Gebietes von <strong>Zeitz</strong> mit Kursachsen<br />
1815 Eingliederung des Stiftes Naumburg-<strong>Zeitz</strong> zu Preußen; Bildung des Landkreises<br />
<strong>Zeitz</strong>, der dem Regierungsbezirk Merseburg unterstand<br />
1859 Einweihung der Eisenbahnstrecke Weißenfels-<strong>Zeitz</strong>-Gera; danach Beginn<br />
des industriellen Aufschwunges des Planungsgebietes, besonders der der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> sowie der <strong>Gemeinden</strong> Grana, Luckenau, Theißen, Zangenberg;<br />
während Theißen <strong>und</strong> Luckenau total vom Bergbau geprägt werden,<br />
bestimmen die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> v.a. Ziegelei-, Lehm- <strong>und</strong> Tongrubenbetriebe,<br />
klavierherstellende Fabriken, Kinderwagen- <strong>und</strong> Maschinenbauindustrie, Eisengießerei<br />
<strong>und</strong> die <strong>Zeitz</strong>er Zuckerfabrik<br />
1949 Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)<br />
13
Flächennutzungsplan<br />
Beschreibung des Planungsgebietes<br />
1952 Durchführung einer Kreisreform, so daß der Landkreis <strong>Zeitz</strong> in der heutigen<br />
Form des Altkreises <strong>Zeitz</strong> entstand; der Landkreis <strong>Zeitz</strong> bildete den südlichsten<br />
Teil des Bezirkes Halle<br />
1989 Politische Wende<br />
1990 Vereinigung der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland mit der Deutschen Demokratischen<br />
Republik; Bildung des Landes Sachsen-Anhalt, zu dem auch der<br />
Landkreis <strong>Zeitz</strong> gehörte<br />
1991 Gründung des <strong>Planungsverband</strong>es <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong><br />
1994 Auflösung des Landkreises <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Vereinigung mit den Landkreisen<br />
Naumburg <strong>und</strong> Nebra zum Burgenlandkreis mit Sitz in Naumburg.<br />
2.5 Bevölkerung<br />
Die Daten sind überwiegend aus den statistischen Berichten des Statistischen Landesamtes<br />
Sachsen-Anhalt entnommen. Weiterhin wurden Angaben vom Landratsamt des<br />
Burgenlandkreises <strong>und</strong> von den Gemeindeverwaltungen verwendet.<br />
2.5.1 Bevölkerungsentwicklung<br />
Einen Überblick über die Entwicklung der Einwohnerzahlen des <strong>Planungsverband</strong>es<br />
<strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> sowie des Landkreises <strong>Zeitz</strong> gibt die nachfolgende<br />
Tabelle.<br />
Hieraus kann entnommen werden, daß seit 1956 im Landkreis einschließlich der <strong>Gemeinden</strong><br />
im <strong>Planungsverband</strong> ein deutlicher <strong>und</strong> stetiger Bevölkerungsrückgang bis<br />
heute zu verzeichnen war. Dagegen stieg die Einwohnerzahl der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> kontinuierlich<br />
bis 1970 an. Erst ab diesem Zeitpunkt ist auch hier eine erhebliche Bevölkerungsabnahme<br />
zu beobachten.<br />
Die höchsten Bevölkerungsverluste sind nach der Wiedervereinigung der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland mit der Deutschen Demokratischen Republik festzustellen, da auf<br />
Gr<strong>und</strong> der Umstrukturierung der Wirtschaft <strong>und</strong> des Wegfalls der osteuropäischen<br />
Märkte die industrielle Produktion auf ein äußerst niedriges Niveau zusammengeschrumpft<br />
ist. Eine entsprechend hohe Arbeitslosigkeit muß daher heute im Planungsgebiet<br />
beklagt werden. Die aus Tabelle 1 seit 1990 zu entnehmende starke Bevölkerungsabnahme<br />
ist bedingt durch die enormen Wanderungsverluste <strong>und</strong> durch<br />
den Gestorbenenüberschuß. Dieser Sachverhalt kann aus Tabelle 2 ersehen werden.<br />
Gegenwärtig ist eine Prognose zur Bevölkerungsentwicklung für den <strong>Planungsverband</strong><br />
<strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> kaum möglich. Für die Laufzeit der vorliegenden<br />
Planung (15 Jahre) kann nach der jetzigen wirtschaftlichen Situation von einer<br />
weiteren Abnahme der Einwohnerzahlen bis maximal einer stagnierenden Bevölkerungsentwicklung<br />
ausgegangen werden.<br />
Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte im <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong><br />
<strong>Gemeinden</strong> beträgt bei 40.613 Einwohnern (1998) <strong>und</strong> 6.761 ha Fläche ca. 601 Einwohner<br />
pro km 2 <strong>und</strong> ist somit ausgesprochen hoch (Burgenlandkreis 1997: 143<br />
E/km 2 ).<br />
14
Flächennutzungsplan Beschreibung des Planungsgebietes<br />
Tab. 1: Bevölkerungsentwicklung im Planungsgebiet<br />
Monat/<br />
Jahr<br />
<strong>Planungsverband</strong><br />
<strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong><br />
umliegende <strong>Gemeinden</strong><br />
Altkreis <strong>Zeitz</strong> Bergisdorf Droßdorf Grana Luckenau Nonnewitz Theißen <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
einschl.<br />
Zangenberg<br />
EW % EW % EW % EW % EW % EW % EW % EW % EW %<br />
Jan. 1956 57296 101053 696 880 1814 1820 1905 3748 46433<br />
Jan. 1962 56812 -0,84 97338 -3,60 617 -11,35 747 -15,11 1606 -11,47 1656 -9,01 1604 -15,80 3531 -5,79 47051 +1,33<br />
Jan. 1970 57076 -0,38 94818 -6,17 569 -18,25 708 -19,55 1421 -21,66 1645 -9,62 1505 -21,00 3483 -7,07 47745 +2,83<br />
Jan. 1980 51960 -9,31 83272 -17,59 490 -29,60 557 -36,70 1112 -38,70 1128 -38,02 1124 -41,00 2720 -27,43 44829 -3,45<br />
Jan. 1990 46655 -18,57 74433 -26,34 401 -42,39 644 -26,82 869 -52,09 894 -50,88 967 -49,24 2292 -38,85 40588 -12,59<br />
Jan. 1991 45636 -20,35 - - 401 -42,39 628 -28,64 909 -49,89 862 -52,64 937 -50,81 2244 -40,12 39655 -14,60<br />
Jan. 1992 44934 -21,58 - - 408 -41,38 639 -27,39 916 -49,50 835 -54,12 948 -50,24 2232 -40,45 38956 -16,10<br />
Jan. 1993 44601 -22,16 72071 -28,68 430 -38,22 638 -27,50 941 -48,13 845 -53,57 940 -50,66 2227 -40,58 38580 -16,91<br />
Jan 1994 43843 -23,48 - - 440 -36,78 655 -25,57 953 -47,46 838 -53,96 960 -49,61 2168 -42,16 37829 -18,53<br />
Jan. 1995 43005 -24,94 - - 427 -37,21 667 -24,20 942 -48,07 789 -56,65 955 -49,87 2129 -43,20 37086 -20,13<br />
Jan. 1996 42128 -26,47 - - 434 -37,64 685 -22,16 898 -50,50 781 -57,09 913 -52,07 2144 -42,80 36273 -21,88<br />
Jan. 1997 41286 -27,94 67995 -32,71 441 -36,64 709 -19,43 885 -51,21 775 -57,42 900 -52,76 2209 -41,06 35367 -23,83<br />
Jan. 1998 40613 -29,12 - - 427 -38,65 730 -17,04 846 -53,36 766 -57,91 917 -51,86 2182 -41,78 34745 -25,17<br />
Hinweis: Die Prozentzahlen sind auf das Basisjahr 1956 bezogen<br />
15
Flächennutzungsplan Beschreibung des Planungsgebietes<br />
Tab. 2: Fruchtbarkeit <strong>und</strong> Migration im Planungsgebiet<br />
Jahr<br />
Einwohner<br />
01.01 Geborene Gestorbene nat. Saldo Zuzug Wegzug<br />
Migrationsaldo<br />
Saldo<br />
insgesamt<br />
Einwohner<br />
31.12<br />
1990 46.655 406 657 - 251 84 852 - 768 - 1.019 45.636<br />
1991 45.636 252 700 - 448 1.024 1.278 - 254 - 702 44.934<br />
1992 44.934 236 655 - 419 940 854 + 86 - 333 44.601<br />
1993 44.601 194 637 - 443 820 1.135 - 315 - 758 43.843<br />
1994 43.843 193 652 - 459 1.117 1.496 - 379 - 838 43.005<br />
1995 43.005 177 667 - 490 1.542 1.929 - 387 - 877 42.128<br />
1996 42.128 240 606 - 366 1.551 2.027 - 476 - 842 41.286<br />
1997 41.286 274 552 - 278 1.652 2.047 - 395 - 673 40.613<br />
2.5.2 Altersaufbau<br />
Tab. 3: Altersstruktur, Stand 01.01.1995 (Zahlenangaben in %)<br />
Beim unten dargestellten Vergleich der Altersstruktur fällt der überdurchschnittlich hohe Anteil von älteren Jahrgängen (65 Jahre <strong>und</strong> älter) im Planungsgebiet besonders auf. Diese<br />
"Überalterung" der Bevölkerung wird nach Prognosen des Landratsamtes des Burgenlandkreis in Zukunft noch weiter zunehmen.<br />
Alter Land Regierungsbezirk Halle Burgenlandkreis<br />
<strong>Planungsverband</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong><br />
<strong>Gemeinden</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> einschl.<br />
Zangenberg<br />
Sonstige <strong>Gemeinden</strong><br />
im <strong>Planungsverband</strong><br />
unter 5 Jahre 4,8 4,7 3,3 3,2 3,1 3,2<br />
5 - 15 Jahre 13,2 13,0 13,1 11,9 11,8 12,9<br />
15 - 25 Jahre 11,7 11,8 11,2 10,4 10,4 10,4<br />
25 - 40 Jahre 23,2 22,7 22,6 21,6 21,3 22,4<br />
40 - 65 Jahre 32,6 33,0 33,1 34,2 34,5 33,8<br />
65 Jahre <strong>und</strong> älter 14,5 14,8 16,7 18,7 18,9 17,3<br />
16
Flächennutzungsplan<br />
Beschreibung des Planungsgebietes<br />
2.6 Erwerbs- <strong>und</strong> Wirtschaftsstruktur<br />
Leider liegen derzeit vom <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> keine<br />
statistischen Angaben zur Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Arbeitsstätten sowie<br />
Pendlerbewegungen vor.<br />
Bis 1990 war der größte Teil der Bevölkerung des <strong>Planungsverband</strong>es in der Industrie<br />
tätig. Die Mehrzahl der Arbeitsplätze stellten die Betriebe Zemag, Zekiwa, Wäscheunion,<br />
Zuckerfabrik, <strong>Zeitz</strong>er Lederwaren, Zetti, Piano-Union, Ogis sowie das Stahlwerk<br />
Rasberg. Daneben verdienten viele Bürger ihren Lebensunterhalt noch im Hydrierwerk<br />
bei Tröglitz <strong>und</strong> im Braunkohlenwerk Deuben. Auch der Dienstleistungssektor bot den<br />
Einwohnern eine Anzahl von Arbeitsplätzen. Demgegenüber spielte bzw. spielt die<br />
Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft für die Erwerbsstruktur nur eine geringe Rolle.<br />
Infolge der wirtschaftlichen Umstrukturierung kam es zu einem gewaltigen Strukturbruch<br />
im industriellen Bereich, der mit einem massiven Produktionsrückgang <strong>und</strong> damit<br />
Arbeitskräfteabbau verb<strong>und</strong>en war. Die heutige Wirtschaftsstruktur wird durch folgende<br />
Bereiche geprägt:<br />
- Schwermaschinen- <strong>und</strong> Anlagenbau<br />
- Kinder- <strong>und</strong> Puppenwagenproduktion<br />
- Zuckerrüben-, Obst- <strong>und</strong> Gemüseverarbeitung <strong>und</strong> Nahrungsgüterwirtschaft<br />
- Logistik <strong>und</strong> Großhandel<br />
- Bau (Tief- <strong>und</strong> Hochbau, Baustoffherstellung)<br />
Der Dienstleistungssektor dürfte zur Zeit die meisten Arbeitsplätze zur Verfügung stellen<br />
<strong>und</strong> auch weiterhin als größter "Arbeitgeber" in Erscheinung treten. In Zukunft ist<br />
mit der Ansiedlung von kleineren <strong>und</strong> mittelständischen Unternehmen zu rechnen.<br />
2.7 Bodennutzung<br />
Laut Statistischem Landesamt Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Landratsamt des Burgenlandkreises<br />
werden im Planungsgebiet noch ca. 70 % der Fläche landwirtschaftlich genutzt.<br />
Weitere Angaben zur Bodennutzung können aus der nachfolgenden Tabelle entnommen<br />
werden.<br />
17
Flächennutzungsplan Beschreibung des Planungsgebietes<br />
Tab. 4: Kommunale Flächen nach Nutzungsarten in ha (Stand 1997)<br />
Nutzung 1 2 3 4 Σ 1 - 4 5 6 7 8 Σ 1 - 8<br />
Kommune Ackerland Grünland Gartenland Obstanbau Landwirtsch.<br />
Nutzfläche<br />
Forstflächen Ödland/<br />
Abbauflächen<br />
Wasserflächen mit<br />
Uferbereichen<br />
Siedlungs- <strong>und</strong><br />
Verkehrsflächen<br />
Gesamte<br />
Flächen<br />
<strong>Planungsverband</strong><br />
3700<br />
(78,6 %)<br />
499<br />
(10,5 %)<br />
437<br />
(9,2 %)<br />
80<br />
(1,7 %)<br />
4.716<br />
(69,7 %)<br />
451<br />
(6,6 %)<br />
151<br />
(2,2 %)<br />
164<br />
(2,4 %)<br />
1278<br />
(19,1 %)<br />
6760<br />
(100 %)<br />
Bergisdorf 479 71 24 --- 574 20 21 9 39 663<br />
Droßdorf 705 139 22 5 871 84 7 4 70 1036<br />
Grana 547 41 34 13 635 40 23 23 78 799<br />
Luckenau 352 16 26 --- 394 127 42 67 61 691<br />
Nonnewitz 372 30 17 1 420 75 6 2 69 572<br />
Theißen 325 15 29 1 370 15 23 19 109 536<br />
<strong>Zeitz</strong> 920 187 285 60 1452 90 29 40 852 2463<br />
18
Flächennutzungsplan<br />
Ziele der Raumordnung<br />
3. ZIELE DER RAUMORDNUNG<br />
3.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) vom 02. Juni 1992<br />
Tab. 5:<br />
Ziele des LEP<br />
Ziele der Raumordnung zur Landesentwicklung<br />
Zentrale Orte<br />
Vorranggebiete <strong>und</strong> Vorrangstandorte<br />
(Gebiete u. Standorte,<br />
die eine Aufgabe vorrangig vor anderen<br />
Aufgaben zu erfüllen haben)<br />
Vorsorgegebiete (Gebiete, die für<br />
die langfristige räuml. <strong>und</strong> strukturelle<br />
Entwicklung von besonderer<br />
Bedeutung sind)<br />
Mittelzentrum <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> - hier sind Einrichtungen bereitzustellen, die zur Deckung des gehobenen<br />
Bedarfs dienen; entsprechend ihrer Funktion sind die Zentralen Orte Schwerpunkte für die Bereitstellung<br />
von Flächen für Industrie- <strong>und</strong> Gewerbeansiedlung, zur Verbesserung der wirtschaftlichen<br />
Infrastruktur sowie der beruflichen Aus- <strong>und</strong> Fortbildung<br />
Wiederherzustellender Landschaftsteil "die Bergbaulandschaften <strong>und</strong> auslaufenden Braunkohlebergbaue<br />
<strong>Zeitz</strong> / Hohenmölsen" - der nördliche Bereich des <strong>Planungsverband</strong>es (<strong>Gemeinden</strong><br />
Luckenau, Theißen <strong>und</strong> Nonnewitz auf Gr<strong>und</strong> der Bergbautätigkeit <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />
landschaftlichen Beeinträchtigungen)<br />
Vorsorgegebiet für Wassergewinnung "Naumburger Mulde / Weißenfels / <strong>Zeitz</strong> / Schmöllner Buntsandsteinplatte"<br />
- Planungsgebiet südlich der B 180<br />
Verkehr Schienenverkehr: Erreichbarkeit der Mittelzentren ist zu verbessern; Haupteisenbahnstrecken:<br />
Gera-<strong>Zeitz</strong>-Leipzig <strong>und</strong> <strong>Zeitz</strong>-Weißenfels<br />
Straßenverkehr:<br />
Ausbau der B 91 Halle-Merseburg-<strong>Zeitz</strong>-Gera; Hauptverkehrsstraßen<br />
von überregionaler Bedeutung: B 2 Leipzig-<strong>Zeitz</strong>-Gera, B 91 Weißenfels-<strong>Zeitz</strong>,<br />
B 180 Altenburg-<strong>Zeitz</strong>-Naumburg<br />
Öffentl. Personenverkehr: in allen Teilen des Landes ist eine angemessene Bedienung anzustreben;<br />
Bussysteme sollen auf die Haltepunkte des Schienenverkehrs <strong>und</strong><br />
auf die zentralen Orte ausgerichtet werden<br />
3.2 Regionales Entwicklungsprogramm (REP) für den Regierungsbezirk Halle<br />
vom 30. Januar 1996<br />
Tab. 6:<br />
Ziele des REP<br />
Ziele der Raumordnung zur Regionalentwicklung<br />
Vorranggebiete/ -standorte a) für Landwirtschaft: Gebiete um Nonnewitz <strong>und</strong> Theißen<br />
b) für Erholung: Bereich des Kuhndorftales bei <strong>Zeitz</strong><br />
c) für Wassergewinnung: Maßnitz bei <strong>Zeitz</strong><br />
d) für Hochwasserschutz: Weiße Elsteraue<br />
e) für großflächige Industrieansiedlungen: <strong>Zeitz</strong>: Tröglitz<br />
Regional bedeutsame Standorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung: Abwasserbehandlungsanlage Göbitz bei <strong>Zeitz</strong><br />
Vorsorgegebiete a) für Erholung: Gebiet Kretzschau-Luckenau-Gladitz (Tagebaurestlochseen südl.<br />
Maibach)<br />
b) für Natur <strong>und</strong> Landschaft: Kuhndorftal, Elsteraue, Aga-Elstertal<br />
c) für Aufforstungen: südl. von Zangenberg im Anschluß an bestehende Waldflächen<br />
(Tiergarten), südl. <strong>Zeitz</strong>-Bergsiedlung im Anschluß an vorhandene<br />
Waldfläche (Knittelholz), Flächen nordöstl. von Gladitz im Anschluß<br />
an bestehende Waldflächen (südl. Neue Sorge)<br />
Verkehr Schienenverkehr: Haupteisenbahnstrecke <strong>Zeitz</strong>-Weißenfels; Erhaltung bzw. Ausbau<br />
der regional bedeutenden Strecken <strong>Zeitz</strong>-Osterfeld <strong>und</strong> <strong>Zeitz</strong>-<br />
Meuselwitz-Altenburg<br />
Straßenverkehr:<br />
Ausbau wichtiger Straßen zur Wirtschaftsförderung: B 91 Halle-<br />
Merseburg-<strong>Zeitz</strong>/B 2 <strong>Zeitz</strong>-Gera; Ausbau der B 180, Ausbau der<br />
Ortsumgehung <strong>Zeitz</strong>/Theißen B 91/B 2/B 180<br />
19
Flächennutzungsplan<br />
Ziele der Raumordnung<br />
3.3 Regionales Teilentwicklungsprogramm (TEP) für den Planungsraum Profen<br />
vom 09. Januar 1996<br />
Tab. 7:<br />
Ziele des TEP<br />
Ziele der Raumordnung zur Entwicklung des Planungsraumes<br />
Zentralörtliche Funktionen im<br />
Bereich der öffentlichen Verwaltung<br />
Vorranggebiete<br />
Vorrangstandorte<br />
Gemeinde Theißen (Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Maibach-Nödlitztal)<br />
a) für Natur <strong>und</strong> Landschaft: Kippe Nonnewitz, nordwestlich Theißen (Tiefbaubereich Grube<br />
Paul II), Maibachtal zwischen Nonnewitz <strong>und</strong> Unterschwöditz, LSG<br />
Elsteraue nordöstl. von <strong>Zeitz</strong><br />
b) für Landwirtschaft: Gebiet um Würchwitz, Langendorf, Nonnewitz <strong>und</strong> Theißen; insbesondere<br />
um Theißen betrifft dies Flächen mit hoher Bonität auf gewachsenen<br />
Böden<br />
c) für Wassergewinnung: Wasserschutzgebiet Maßnitz bei <strong>Zeitz</strong><br />
d) für Hochwasserschutz: Gebiete der Flußniederungen der Weißen Elster im Raum <strong>Zeitz</strong>-<br />
Profen<br />
für großflächige Industrieansiedlungen: <strong>Zeitz</strong>-Tröglitz<br />
Regional bedeutsame Standorte a) für Gewerbe: Altindustriestandorte Theißen<br />
b) für sonstige Anlagen: Förderturm Paul II, Brikettfabrik <strong>Zeitz</strong><br />
Vorsorgegebiete<br />
a) für Natur <strong>und</strong> Landschaft: Elsteraue, Maibachtal im Raum Trebnitz, Luckenau, Reußen-<br />
Kretzschau (einschließlich aller Tagebaurestlochseen)<br />
b) für Aufforstungen: Flächen nordöstl. von Gladitz im Anschluß an bestehende Waldflächen,<br />
Aufforstungen südl. von Zangenberg im Anschluß an bestehende<br />
Waldflächen, Altkippe Pirkau <strong>und</strong> Teilbereich der Außenkippe<br />
Pirkau, Teilflächen ehem. Abbaugebiete - südl. <strong>und</strong> westl.<br />
Luckenau/Reußen, östl. Nonnewitz -; Teilflächen in der Elsteraue<br />
c) für Erholung: Gebiet Kretzschau-Luckenau-Gladitz<br />
Verkehr Straßenverkehr: Neubau der B 2 zwischen <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Profen (Ortsumgehung Theißen/<br />
Zangenberg), Aus- <strong>und</strong> teilweise Neubau der L 191 Hohenmölsen-<br />
Theißen, Neu- <strong>und</strong> Ausbau der Straße zwischen B 2-Maßnitz-L 193<br />
(Anbindung <strong>Zeitz</strong>er Industriepark)<br />
Rad-/Wanderwege: Entwicklung/Ausbau der Strecken <strong>Zeitz</strong>-Profen, <strong>Zeitz</strong>-Teuchern,<br />
Zangenberg-Nonnewitz-Mondsee, Nonnewitz-Restsee Schwerzau,<br />
<strong>Zeitz</strong> Osterfeld, Lehr- <strong>und</strong> Informationspfad "Mitteldeutscher Umwelt<strong>und</strong><br />
Technikpark"<br />
vorrangige Sanierungsobjekte a) bergbauliche Deponien: Restloch Luckenau - SO<br />
b) Altindustriestandorte: Hydrierwerk <strong>Zeitz</strong>, Altindustriestandorte Theißen<br />
c) ehem. untertätige Abbaugebiete: Raum Theißen-<strong>Zeitz</strong>-Luckenau-Trebnitz<br />
3.4 Sonstige Planungen/Gutachten<br />
Strukturkonzept für den Großraum Halle-Leipzig vom 12.05.1995 (grenzüberschreitende<br />
Regionalplanung)<br />
In diesem Konzept sind für das Planungsgebiet die zuvor aufgeführten Ziele der<br />
Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung (LER, REP, TEP) ohne Veränderungen eingearbeitet,<br />
sodaß im Rahmen des Flächennutzungsplanes hierauf nicht weiter eingegangen<br />
wird.<br />
20
Flächennutzungsplan<br />
Bestandsaufnahme<br />
4. BESTANDSAUFNAHME<br />
4.1 Natürliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Die nachfolgenden Erläuterungen stellen eine Kurzfassung der im Landschaftsplan<br />
des <strong>Planungsverband</strong>es <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> ausführlich beschriebenen<br />
Natürlichen Gr<strong>und</strong>lagen dar. Detaillierte Informationen hierzu sind deshalb aus dem<br />
entsprechenden Landschaftsplan, Kapitel 4 zu entnehmen.<br />
4.1.1 Geologie/Geomorphologie/Boden<br />
Das Planungsgebiet südlich der Weißen Elster gehört nach der naturräumlichen Gliederung<br />
von Deutschland (MEYNEN & SCHMITTHÜSEN) zur Saale-Elster-Sandsteinplatte.<br />
Der nördliche Bereich zählt demnach zum Altenburg-<strong>Zeitz</strong>er-Lößgebiet. In der<br />
nachfolgenden Tabelle 7 werden den geologisch-landschaftlichen Einheiten bzw. Untereinheiten<br />
<strong>und</strong> dem entsprechenden Ausgangsgestein die wichtigsten Bodentypen<br />
zugeordnet <strong>und</strong> auf die heutige Nutzung dieser Standorte hingewiesen.<br />
4.1.2 Klima<br />
Im Planungsgebiet herrschen Winde aus Süd/Südwest <strong>und</strong> West eindeutig vor (50 %<br />
im Jahresdurchschnitt). Als sek<strong>und</strong>äres Maximum treten Ostwinde auf. Aufgr<strong>und</strong> der<br />
Lage in der Mitteldeutschen Bucht fallen im Planungsgebiet mit 580 - 596 mm relativ<br />
wenige Niederschläge. Der kontinental geprägte Charakter wird durch hohe sommerliche<br />
Niederschlagssummen (Mai bis August: 45 % des Gesamtjahresniederschlages)<br />
<strong>und</strong> durch die relativ hohe Jahrestemperaturschwankung von 18°C unterstrichen (Jahresdurchschnittstemperatur<br />
8,8°C, kältester Monat: Januar - 0,3°C, wärmster Monat:<br />
Juli 17,8°C).<br />
Inversionswetterlagen, v.a. im Herbst/Winter <strong>und</strong> windschwache Wetterlagen zeigen<br />
die höchsten klima- <strong>und</strong> lufthygienischen Belastungen. Hiervon besonders betroffen ist<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> (<strong>Zeitz</strong>-Ost, Elsteraue) <strong>und</strong> in erheblich geringerem Umfang die <strong>Gemeinden</strong><br />
Theißen-Nonnewitz. Bei allen anderen Siedlungen im Planungsgebiet spielt<br />
diese Problematik kaum eine Rolle. Als Luftfilter- <strong>und</strong> Luftregenerationsräume kommt<br />
den größeren Waldflächen, Streuobstwiesen <strong>und</strong> Parkanlagen eine überragende Bedeutung<br />
zu (Tiergarten, Kuhndorfer Bachtal, Waldflächen an den Tagebaurestlochseen).<br />
Dagegen dienen die ausgedehnten landwirtschaftlichen Nutzflächen im Untersuchungsgebiet<br />
als Kalt- <strong>und</strong> Frischluftentstehungsgebiete. Die hier "produzierte"<br />
Frisch- <strong>und</strong> Kaltluft wird über steilere Hanglagen <strong>und</strong> Talsysteme in die Siedlungen<br />
transportiert. Besonders das Kuhndorfer Bachtal <strong>und</strong> der Fockendorfer Gr<strong>und</strong> besitzen<br />
als Frisch- <strong>und</strong> Kaltluftleitungsbahnen eine überragende Bedeutung. Durch abflußhindernde<br />
Strukturen wie Straßendämme, Bebauung oder dichte Anpflanzungen<br />
kann deren Wirksamkeit erheblich eingeschränkt werden.<br />
21
Flächennutzungsplan Bestandsaufnahme<br />
Tab. 8: Geologie, Geomorphologie <strong>und</strong> Boden<br />
Geolog.-land. Einheit Vorkommen Ausgangsgestein Bodentyp Kurzcharakteristik Realnutzung<br />
1. Talauen<br />
(holozäne Ablagerungen)<br />
Weiße Elster<br />
Unterer Maibach<br />
lößähnlicher, schluffreicher Auelehm Allochthone Vega aus Auenschluff vorwiegend vernässungsfreie Böden<br />
mittlerem bis hohem Nährstoffvorrat<br />
Acker, Grünland, Absetzteiche der<br />
Südzucker AG, Industrie, Wald<br />
(Tiergarten)<br />
übrige, kleine Bachtalauen wie z.B.<br />
Kuhndorfer Bach, Golbener Graben<br />
etc.<br />
lehmige Ablagerungen (Alluvialböden) - Auenböden<br />
- Auegley<br />
- Gley<br />
gr<strong>und</strong>wasserbeeinflußte Böden mit<br />
besonderer Eignung für Grünlandnutzung<br />
Bebauung, Nutzgärten, Grünland,<br />
Brachflächen<br />
2. Hügelland<br />
a) Hanglagen der Saale-Elster-<br />
Sandsteinplatte mit anstehendem<br />
Buntsandstein<br />
orogr. rechte Talhänge d. Weißen Elster<br />
mit Kernstadt <strong>Zeitz</strong> sowie des<br />
Kuhndorfer Bachtales<br />
Sandstein, Tonstein, Schiefertone des<br />
Unteren u. Mittleren Buntsandsteines<br />
- Parabraunerde<br />
- Braunerde-Pseudogleye z.T. lößbeeinflußt<br />
- Pelosol u. Pelosol-Braunerden<br />
vorwiegend mittelgründige, nährstoffärmere<br />
Böden<br />
Bebauung <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Streuobstwiesen,<br />
Grünland, Kleingärten, Wald u.<br />
Ackerbau<br />
b) Plateaulagen <strong>und</strong> flachere<br />
Abhänge der Saale-Elster-<br />
Sandsteinplatte <strong>und</strong> des Altenburg-<strong>Zeitz</strong>er-Lößgebietes<br />
mit<br />
Lößauflagen<br />
SO-Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Plateaulagen<br />
im O <strong>und</strong> W des Kuhndorfer<br />
Bachtales, SW Mannsdorf, Streckauer<br />
Schädemulde<br />
über Buntsandstein u. tertiäre Sande,<br />
Kiese u. Tone pleistozäner Löß u.<br />
wechseleiszeitlicher Schwemmlöß<br />
- Braunerde-Pseudogley<br />
- Parabraunerde aus Löß, z.T. pseudovergleyt<br />
meist tiefgründige leistungsfähige, z.T.<br />
staunässe- oder gr<strong>und</strong>feuchte Lösse<br />
Neubaugebiete der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Acker,<br />
z.T. Grünland<br />
kleinfl. Kuppen-/Verebnungsbereiche<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> sowie im S u. SW<br />
Theißen u. O Unterschwöditz<br />
über elsterkaltzeitliche Terrassenschotter<br />
<strong>und</strong> Geschiebemergel, Kiese,<br />
Sande geringmächtige Decklößschicht<br />
- Parabraunerde aus geringmächtigem<br />
Decklöß<br />
vernässungsfreie, mittel- bis tiefgründige<br />
Böden<br />
Acker, Bebauung, Kleingärten, Wald<br />
W <strong>und</strong> N <strong>Stadt</strong>teil <strong>Zeitz</strong> Aue, S <strong>und</strong><br />
SW Grana, N Theißen, SÖ Nonnewitz,<br />
W Golben <strong>und</strong> S Luckenau<br />
über tertiären Lockersedimenten aus<br />
Sanden, Schluffen <strong>und</strong> Braunkohle<br />
mächtige Lößablagerungen<br />
- Schwarzerde aus Löß, stellenweise<br />
pseudovergleyt<br />
- Pararendzina (kleinflächig)<br />
tiefgründige, sehr leistungsfähige Böden,<br />
vernässungsfrei<br />
vorwiegend Ackernutzung, z.T. Bebauung,<br />
Mülldeponie, Tongrube;<br />
kleinflächig Grünland<br />
obere Hang- u. Plateaulagen zwischen<br />
<strong>Zeitz</strong> u. Theißen u. orogr. linkes<br />
Maibachtal<br />
über tertiären Lockersedimenten aus<br />
Sanden, Schluffen u. Braunkohle<br />
Lößablagerungen<br />
- Fahlerden <strong>und</strong><br />
- Parabraunerden<br />
mittel- bis tiefgründige, vernässungsfreie<br />
Böden<br />
Bebauung, vorwiegend Ackernutzung,<br />
z.T. Wald<br />
c) rekultivierte Flächen des Braunkohletagebaus<br />
im Altenburg-<br />
<strong>Zeitz</strong>er-Lößgebietes<br />
Bereiche um die Tagebaurestlochseen<br />
W von Theißen<br />
Bereiche nordöstlich von Theißen<br />
Aufschüttungsmaterial unbestimmter<br />
Herkunft<br />
- Kultosole (unklassifiziert)<br />
- Kultosol überwiegend aus Löß oder<br />
Lößlehm<br />
wenig leistungsfähige, kaum kulturfähige<br />
Böden<br />
zur Ackernutzung geeignete Kippenböden<br />
v.a. Robinien- <strong>und</strong> Pappelaufforstungen<br />
Ackernutzung, Robinien-/ Pappelaufforstungen<br />
22
Flächennutzungsplan<br />
Bestandsaufnahme<br />
Nach dem IMMISSIONSSCHUTZBERICHT 1993 DES LANDES SACHSEN-ANHALT<br />
gehört das Planungsgebiet, beurteilt nach dem Vorkommen epiphytischer Flechten, zu<br />
den stärker belasteten Gebieten (Luftgütezone 2/3). Als Hauptverursacher sind v.a.<br />
größere Betriebe, der Straßenverkehr <strong>und</strong> der Hausbrand zu nennen. In Zukunft ist<br />
davon auszugehen, daß generell die Schadstoffbelastung der Luft auf Gr<strong>und</strong><br />
technischer Verbesserungen bzw. durch Umstellung auf umweltfre<strong>und</strong>lichere Energiequellen,<br />
weiter vermindert wird. Dies dürfte aber nicht vollständig für die Verkehrsemissionen<br />
zutreffen, da eine weitere Zunahme des Kfz-Bestandes zu erwarten ist.<br />
Mittelfristig werden laut IMMISSIONSSCHUTZBERICHT 1995 Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe,<br />
Stickoxide, Schwefeldioxide, Partikel <strong>und</strong> Blei erheblich zurückgehen.<br />
Dagegen wird der Kohlendioxidausstoß stark ansteigen. Der LUFTREINHALTEPLAN<br />
FÜR DAS UNTERSUCHUNGSGEBIET (UG) 10 Weißenfels-Naumburg-Hohenmölsen-<br />
<strong>Zeitz</strong> enthält eine Bestandsanalyse der Luftsituation <strong>und</strong> gibt Hinweise (Maßnahmenplan)<br />
wie Luftverunreinigungen vermindert werden können. In einem Maßnahmenkatalog<br />
sind die wichtigsten Handlungsempfehlungen zur Umweltentlastung im<br />
Bereich Industrie, Hausbrand <strong>und</strong> Kleingewerbe sowie Verkehr dargestellt.<br />
4.1.3 Gewässer<br />
Tab. 9:<br />
Die bedeutendsten Gewässer im Planungsgebiet<br />
Gewässer Gewässergüte Gesamtcharakteristik<br />
A) Fließgewässer<br />
Weiße Elster<br />
stark verschmutzt, nördl. <strong>Zeitz</strong> übermäßig<br />
verschmutzt<br />
Hauptvorfluter; begradigt, kanalartiger Ausbau; teilweise<br />
Hochwasserschutzdämme; naturfern<br />
Floßgraben stark verschmutzt kanalartiger Graben mit meist ökolog. wertvollem Gehölzbestand<br />
Maibach<br />
Kuhndorfer Bach<br />
Hasselbach/<br />
Fockendorfer<br />
Gr<strong>und</strong>bach<br />
Knittelholzbach<br />
Gutenbornbach<br />
"Golbener Bach"<br />
"Golbener Graben"<br />
"Bergisdorfer Bach"<br />
B) Stillgewässer<br />
Tagebaurestlöcher<br />
Streckau, Reußen<br />
397, Neue Sorge<br />
Luckenau Süd-Ost,<br />
Luckenau-West,<br />
Luckenau-Kindergartenteich<br />
übermäßig verschmutzt (sehr hohe Abwasserbelastung)<br />
bis zur Kernstadt kritisch belastet; danach<br />
stark verschmutzt bis sehr stark verschmutzt<br />
übermäßig verschmutzt<br />
mäßig belastet<br />
stark verschmutzt bis sehr stark verschmutzt<br />
hohe Gewässergüte<br />
hohe Belastung durch Altlasten <strong>und</strong> Abwässer<br />
teilweise verlegt, meist begradigt, vereinzelt verrohrt; Wasserentzug<br />
durch Bergbau; naturferner Bach<br />
bis zur Kernstadt naturnaher Bachverlauf; danach naturfern<br />
überwiegend naturfern mit Verrohrungspassagen<br />
ökolog. hochwertige, naturnahe Bäche<br />
naturnahe Bäche<br />
von Wald umgeben; naturnahe Struktur; faunistisch <strong>und</strong> floristisch<br />
von großer Bedeutung<br />
überwiegend durch naturnahe Uferstrukturen gekennzeichnet<br />
23
Flächennutzungsplan<br />
Bestandsaufnahme<br />
4.1.4 Vegetation <strong>und</strong> Fauna<br />
Der überwiegende Teil des Planungsgebietes besteht aus Siedlungs- <strong>und</strong> intensiv<br />
genutzten Agrarflächen. Während die ackerbauliche Nutzung die mehr oder weniger<br />
ebenen Flächen mit möglichst tiefgründigen, im Nährstoff- <strong>und</strong> Wasserhaushalt günstigen<br />
Böden einnimmt, beschränkt sich die Grünlandwirtschaft allgemein auf die nassen,<br />
überschwemmungsgefährdeten Bereiche oder auf stärker geneigtes Gelände.<br />
Größere Waldbereiche befinden sich dagegen lediglich im Norden des Planungsgebietes,<br />
in dem ehemaligen Bergbauareal. Entsprechend stark anthropogen überformt<br />
sind diese Waldflächen. Häufig dominieren Pappel,- Robinien- <strong>und</strong> Erlenforste. Dagegen<br />
können die kleineren Laubmischwaldbereiche im Süden (u.a. entlang des<br />
Kuhndorfer Bachtales, das Knittelholz, Randbereiche des <strong>Zeitz</strong>er Forstes westl. Droßdorf,<br />
im Elstertal südwestlich von <strong>Zeitz</strong>) sowie der Tiergarten <strong>und</strong> der bewaldete Steilhang<br />
bei Unterschwöditz auf Gr<strong>und</strong> ihrer Struktur als naturnah eingestuft werden.<br />
Weitere naturnahe Vegetationselemente findet man in Gestalt von Hecken, Feldgehölzen,<br />
Obstbaumwiesen, Trockenstandorten, Feuchtwiesen, Brachflächen, bachbegleitender<br />
Vegetation <strong>und</strong> Verlandungsgesellschaften. Diese sind überwiegend in der<br />
freien Landschaft <strong>und</strong> am Ortsrand, vereinzelt auch in den Siedlungen anzutreffen. Die<br />
Standorte der bedeutendsten Vegetationselemente bzw. Biotopstrukturen können aus<br />
dem Plan entnommen werden. Teilweise wurden sie als Schutzgebiete bzw. -objekte<br />
ausgewiesen.<br />
In den erwähnten Biotopstrukturen kommen noch zahlreiche seltene, bedrohte <strong>und</strong><br />
geschützte Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten vor. Beispiele hierfür sind für Pflanzen Orchideenarten<br />
(u.a. Bienen-Ragwurz, Braunroter Sitter), Stink-Gänsefuß, Märzenbecher,<br />
Seidelbast, für Tiere Fledermausarten (u.a. Mopsfledermaus, Kleine Bartfledermaus),<br />
Wasserspitzmaus, Wendehals, Mauersegler, Raubwürger, Kammolch <strong>und</strong> Schwalbenschwanz.<br />
Zu den faunistisch/floristisch bedeutendsten Gebieten im Planungsraum gehören:<br />
a) die Elsteraue östlich <strong>Zeitz</strong> mit Tiergarten <strong>und</strong> der Bereich um das Kloster Posa mit<br />
wertvollen Obstbaumwiesen in Hanglage<br />
b) das Kuhndorfer Bachtal mit Knittelholz bis zum Steintor/Vorstadt<br />
c) das Elstertal südwestlich <strong>Zeitz</strong> mit seinen vielfältigen Biotopstrukturen <strong>und</strong> den<br />
avifaunistisch bedeutenden Schlämmteichen der Zuckerfabrik<br />
d) die überwiegend bewaldeten Bachtäler zum Aga- <strong>und</strong> Gutenbornbachtal<br />
e) der nördliche Ortsrand von Aylsdorf mit Floßgraben<br />
f) das Untere Maibachtal zwischen Nixditz <strong>und</strong> Floßgraben<br />
g) Feuchtgebiet südöstlich Trebnitz <strong>und</strong> Feuchtgebiet südlich Schacht Paul II einschließlich<br />
nach Westen angrenzender südostexponierter Kippenrand bis zur<br />
Bahnlinie <strong>Zeitz</strong>-Weißenfels.<br />
24
Flächennutzungsplan Bestandsaufnahme<br />
4.2 Landschaftsökologische Einheiten<br />
Tab. 10: Landschaftsökologische Einheiten<br />
Naturhaushalt/Landschaftsbild Boden Wasser Klima Arten <strong>und</strong> Biotope Landschaftsbild<br />
Landschaftsökologische Raumeinheit<br />
Talraum der Weißen Elster <strong>und</strong> des Maibaches<br />
(diese Raumeinheit umfaßt die Elsteraue <strong>und</strong> die<br />
daran angrenzenden Schotterterrassen sowie die<br />
Tallagen des Maibaches von Luckenau bis Bornitz)<br />
meist fruchtbare Böden, die nach<br />
Meliorationsmaßnahmen gut<br />
ackerbaulich nutzbar sind<br />
- wichtiger Retentionsraum - trotz<br />
Eindeichung der Weißen Elster<br />
immer noch die bedeutendste<br />
Wasserrückhaltefläche<br />
- Gr<strong>und</strong>wasseranreicherungszone<br />
(mit ergiebigen GW-Vorkommen)<br />
Bereich stagnierender bzw. langsam<br />
fließender Kaltluft mit Bildung von<br />
Kaltluftseen; häufigem Dunst <strong>und</strong><br />
Nebel; erhöhte Frostgefahr<br />
wertvoller Lebensraum für Flora <strong>und</strong><br />
Fauna mit bedeutender Vernetzungsfunktion<br />
(faunistisch von besonderer<br />
Bedeutung: Schlämmteiche<br />
Zuckerfabrik, Tiergartenwald,<br />
Flußmäander bei Salsitz)<br />
prägnante Landschaftseinheit - markante<br />
optische Leitlinie trotz Eindeichung<br />
d. Weißen Elster, insb. der<br />
durch Auwaldrelikte geprägte Bereich<br />
bei Salsitz <strong>und</strong> der Tiergartenwald<br />
mit angrenzenden Baumreihen<br />
Tallagen der Bäche<br />
(hierzu gehören alle Talauen der Bäche im Planungsgebiet<br />
abgesehen von der Maibachaue)<br />
meist mäßig fruchtbare Auenböden<br />
(nährstoffreich) z.T. mit hohem<br />
Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />
in unbebauten Bereichen wichtiger<br />
Retentionsraum<br />
herausragende Bedeutung für die<br />
lokalklimatischen Vorgänge (unentbehrliche<br />
Frisch- <strong>und</strong> Kaltluftleitungsbahnen<br />
zur Durchlüftung der<br />
Siedlungen)<br />
wertvoller Lebensraum für Flora <strong>und</strong><br />
Fauna mit bedeutender Vernetzungsfunktion<br />
prägnante Landschaftseinheit<br />
- Bachtalaue als wirkungsvolle optische<br />
Leitlinie<br />
Mäßig steile bis steile Hanglagen der Buntsandsteinplatte<br />
u. des Unteren Maibachtales<br />
(diese Raumeinheit umfaßt die steilsten Hanglagen<br />
des Planungsgebietes)<br />
mittlerer Nährstoff- <strong>und</strong> Wasserhaushalt<br />
(oftmals jedoch Wald,<br />
Kleingärten- <strong>und</strong> Grünlandnutzung)<br />
Wald <strong>und</strong> Obstwiesen bestockte Bereiche<br />
mit besonderer Bedeutung<br />
für den Wasserhaushalt <strong>und</strong> damit<br />
auch für den Bodenschutz<br />
bedeutender Luftregenerationsraum<br />
wegen hohen Streuobstwiesen- <strong>und</strong><br />
Waldflächenanteiles<br />
bedeutendster Lebensraum für<br />
Flora <strong>und</strong> Fauna im Planungsgebiet:<br />
Mosaik aus Waldflächen, Obstwiesen,<br />
Kleingärten <strong>und</strong> zahlreichen<br />
naturnahen Biotopstrukturen<br />
prägnante Landschaftseinheit aufgr<strong>und</strong><br />
des Reliefs <strong>und</strong> der Vegetation<br />
(optische Bereicherung der hiesigen<br />
Landschaft)<br />
Mäßig geneigte bis leicht wellige Lagen (meist<br />
lößbedeckt) <strong>und</strong> tiefbaugeprägte, leicht wellige<br />
Lagen mit ausgeprägten Mikrorelief<br />
(hierbei handelt es sich um mäßig bis leicht geneigte<br />
Hanglagen, die nur teilweise mit Löß überdeckt<br />
sind <strong>und</strong> um die flachwelligen, mit einer geschlossenen<br />
Lößschicht überzogenen Plateaulagen)<br />
meist tiefgründige, fruchtbare Böden<br />
mit mittleren bis gutem Nährstoffvorrat,<br />
günstigem Wasserhaushalt <strong>und</strong><br />
hohem Filtervermögen<br />
bedeutendstes Frisch- <strong>und</strong> Kaltluftentstehungsgebiet<br />
im Planungsgebiet<br />
überwiegend ausgeräumte Landschaft<br />
mit nur wenigen naturnahen<br />
Biotopstrukturen: hohe Verarmung<br />
der dortigen Flora <strong>und</strong> Fauna<br />
große Bereiche für die visuelle<br />
Wahrnehmung nur von untergeordneter<br />
Bedeutung; wellige Feinreliefierung<br />
in Ackerlagen über Altbergbaugebieten<br />
als regionale, anthropogen<br />
verursachte geomorphologische<br />
Besonderheit<br />
Folgelandschaft des Braunkohletagebaus bzw.<br />
des Tonabbaues<br />
(diese Raumeinheit umfaßt die anthropogen/<br />
technogen aufgebrachten Böden des Bergbaues<br />
sowie die von Tagebaurestlöchern geprägte<br />
Landschaft um Luckenau bzw. nordöstlich von<br />
Theißen)<br />
Rekultivierungsböden: tiefgründige,<br />
wenig fruchtbare Böden mit geringem<br />
Nährstoffvorrat <strong>und</strong> gestörtem<br />
Wasserhaushalt <strong>und</strong> geringem Filtervermögen.<br />
Die Kippkalklehme<br />
nordöstlich von Theißen jedoch<br />
mäßig fruchtbar mit mäßigem Filtervermögen<br />
durch die Tagebautätigkeit gestörter<br />
Wasserhaushalt, Offenlegung der<br />
Gr<strong>und</strong>wasserleiter in Form von Tagebaurestlochseen<br />
zu vernachlässigendes Kalt- <strong>und</strong><br />
Frischluftentstehungsgebiet aufgr<strong>und</strong><br />
der geringen Abflußintensität<br />
- Waldflächen um die Tagebaurestlochseen<br />
mit Bedeutung für die Luftfilterung<br />
Insbesondere im Umgriff um die Tagebaurestlochseen<br />
bestehen für<br />
Flora <strong>und</strong> Fauna gute Lebensmöglichkeiten.<br />
Innerhalb der anthropogen/technogen<br />
geprägten waldarmen<br />
Landschaft stellen auch die<br />
übrigen monostrukturierten Waldflächen<br />
für Flora <strong>und</strong> Fauna eine Bereicherung<br />
dar<br />
waldbestandene Bereiche im Umgriff<br />
der Tagebaurestlöcher von<br />
übergeordneter Bedeutung für die<br />
visuelle Wahrnehmung; die Aufforstungsflächen<br />
nordöstlich von Theißen<br />
von mäßiger <strong>und</strong> die übrigen<br />
Flächen von geringer, visueller Bedeutung<br />
25
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
4.3 Flächennutzung <strong>und</strong> Tendenzen<br />
4.3.1 Siedlung<br />
I. Bauflächen<br />
Im vorliegenden Flächennutzungsplan des <strong>Planungsverband</strong>es sind ca. 819 ha<br />
(ca. 12 % des Planungsgebietes) Bauflächen als Bestand dargestellt. Dabei handelt<br />
es sich um r<strong>und</strong> 576 ha Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen <strong>und</strong> Gemeinbedarfsflächen<br />
sowie um r<strong>und</strong> 243 ha Gewerbliche Bauflächen <strong>und</strong> Sonderbauflächen.<br />
Das Planungsgebiet liegt somit weit über dem Landesdurchschnitt<br />
(ca. 5 - 6 % des Landes sind Bauflächen). Der überwiegende Teil der Siedlungsflächen<br />
wird mit ca. 531 ha von der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> eingenommen. Dies entspricht ca.<br />
21,5 % des <strong>Stadt</strong>areals. Auch die Gemeinde Theißen weist an Bauflächen weit<br />
mehr als der Landesdurchschnitt auf (ca. 16 % der Gemeindefläche). Die übrigen<br />
<strong>Gemeinden</strong> des <strong>Planungsverband</strong>es besitzen einen Bauflächenanteil, der<br />
entweder die Größenordnung des Landesdurchschnittes einnimmt (Grana,<br />
Droßdorf, Nonnewitz) oder darunter liegt (Luckenau, Bergisdorf).<br />
Eine Konzentration der Bautätigkeit ist seit der Wende 1989 in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
<strong>und</strong> der Gemeinde Theißen sowie in geringerem Umfang in Grana <strong>und</strong> Droßdorf<br />
festzustellen.<br />
Trotz der teilweisen großen Baulücken in allen <strong>Gemeinden</strong> im <strong>Planungsverband</strong>,<br />
besonders aber in Theißen <strong>und</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, werden für die nächsten 10 bis<br />
15 Jahre weitere Bauflächenausweisungen erforderlich. Wie im Kapitel 7.1 detailliert<br />
dargestellt, ist eine Vergrößerung der Wohnbauflächen um ca. 67 ha, der<br />
Gemischten Bauflächen um r<strong>und</strong> 40 ha <strong>und</strong> der Gewerblichen Bauflächen um<br />
ca. 56 ha geplant.<br />
II. Sondergebiete<br />
Auf Gr<strong>und</strong> der Unterschiedlichkeit der Sonderbauflächen <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung ist es in diesem Falle<br />
zweckmäßig, eine Differenzierung als Baugebiete vorzunehmen. Dementsprechend<br />
erfolgt im Flächennutzungsplan die Ausweisung von Sondergebieten, die<br />
der Erholung dienen (Wochenendhausgebiet, Reitanlagengebiet) sowie von<br />
Sonstigen Sondergebieten (Gebiete für Einkaufszentren, Krankenhausgebiet - vgl.<br />
Kapitel III c), Gebiete für Tierhaltung <strong>und</strong> Schießanlagen - vgl. Kapitel IV. b) Tab.<br />
11). Im Planungsgebiet besteht ein Sondergebiet für Tierhaltung. Hierbei handelt<br />
es sich um die Schweinemastanlage zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Tröglitz.<br />
Erweiterungen sind bei beiden Betrieben nicht vorgesehen. Als<br />
Sondergebietsplanungen sind der Bau einer Reithalle in Bergisdorf sowie die<br />
Sondergebietsausweisung für Windenergieanlagen südlich Hainichen (näheres<br />
siehe Kapitel 4.3.2 II.a)) zu nennen.<br />
III. Gemeinbedarfseinrichtungen<br />
Alle derzeit bestehenden Gemeinbedarfseinrichtungen sind im Flächennutzungsplan<br />
eingezeichnet. Leider fehlen von einigen <strong>Gemeinden</strong> des <strong>Planungsverband</strong>es<br />
hierüber detaillierte Angaben. Die nachfolgende Tabelle 11 gibt einen Überblick<br />
über die Gemeinbedarfseinrichtungen der einzelnen Kommunen.<br />
26
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
a) Verwaltungsgebäude<br />
Die Gemeinde Theißen besitzt noch ein Einwohnermeldeamt. In der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zeitz</strong> befinden sich außer dem Rathaus <strong>und</strong> der Außenstelle des Landratsamtes<br />
Burgenlandkreis noch etliche weitere Verwaltungsgebäude, wie z.B. das<br />
Finanzamt oder das Amtsgericht.<br />
b) Schulen<br />
Bei den Schulen in den <strong>Gemeinden</strong> Droßdorf, Nonnewitz <strong>und</strong> Theißen handelt<br />
es sich um Gr<strong>und</strong>- bzw. Sek<strong>und</strong>ärschulen. Alle weiterführenden Schulen<br />
(u.a. Oberschule, Gymnasium, Berufsschule) befinden sich in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>.<br />
Tab. 11: Gemeinbedarfseinrichtungen<br />
Gemeinbedarfseinrichtungegebäude<br />
1 Verwaltungs-<br />
Kommunen<br />
Schulen<br />
2 Kirchen<br />
3 Soziale Einrichtungen<br />
Krankenhaus<br />
Post<br />
4 Kult. Einrichtungen<br />
Feuerwehr<br />
Bergisdorf X (GV) X X<br />
Droßdorf<br />
Droßdorf<br />
X<br />
Frauenhain<br />
X<br />
Rippicha X (GV) X X X<br />
Grana<br />
Grana X (GV) X X<br />
Salsitz X X<br />
Luckenau X (GV) X X X<br />
Nonnewitz<br />
Bröditz<br />
X<br />
Nonnewitz X (GV) X X<br />
Unterschwöditz<br />
X<br />
Theißen<br />
Reußen<br />
X<br />
Theißen X (VS) X X(2) X X<br />
<strong>Zeitz</strong><br />
Aue X X<br />
Aylsdorf X X X<br />
Bergsiedlung X X<br />
Rasberg X X X<br />
Zangenberg X (GV) X X X<br />
<strong>Zeitz</strong>-<strong>Stadt</strong> X (RH/LRA) X X(5) X X X X X<br />
Anmerkungen: 1) GV = Gemeindeverwaltung<br />
VS = Verwaltungsgemeinschaftssitz<br />
RH = Rathaus/LRA = Außenstelle des Landratsamtes Burgenlandkreis<br />
c) Krankenhaus<br />
2) (2) = Anzahl der Kirchen in der Kommune<br />
3) überwiegend handelt es sich hierbei um Kindergärten/Kindertagesstätten<br />
4) hierzu gehören nur das Theater <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> das Jugendklubhaus in <strong>Zeitz</strong> (nicht aber die<br />
Bibliotheken in den einzelnen <strong>Gemeinden</strong>)<br />
27
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
Das bestehende Krankenhaus inmitten der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> kann den Versorgungsauftrag,<br />
der ihm gemäß dem vorläufigen Krankenhausbedarfsplan des<br />
Landes Sachsen-Anhalt zugewiesen ist, nicht mehr abdecken. Dementsprechend<br />
ist südöstlich der Bergsiedlung eine Sonderbaufläche für das neue<br />
Krankenhaus dargestellt. Derzeit befindet sich dieses in der Bauphase. Südwestlich<br />
Droßdorf-Frauenhain, im Gutenbornbachtal befindet sich eine Außenstelle<br />
des Krankenhauses der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>.<br />
Erweiterungen <strong>und</strong> Neuausweisungen von Gemeinbedarfseinrichtungen sind derzeit<br />
nur in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> vorgesehen. Deren Umfang beträgt ca. 6,7 ha.<br />
IV. Freiflächen<br />
Freiflächen im Siedlungsbereich dienen u.a. zur Gliederung der Siedlungsstrukturen,<br />
zur Modifizierung der kleinklimatischen Verhältnisse sowie zur Rekreation der<br />
Einwohner. Sie sind deshalb erhaltungs- <strong>und</strong> förderungswürdige Bestandteile<br />
unserer Siedlung, auf die wegen deren Wohlfahrtswirkungen für die Bürger nicht<br />
verzichtet werden kann. Man unterscheidet allgemeine <strong>und</strong> funktionsbezogene<br />
Freiflächen.<br />
a) Allgemeine Freiflächen<br />
Die oben beschriebenen Wohlfahrtswirkungen werden in den kleineren <strong>Gemeinden</strong>,<br />
zu denen Droßdorf, Bergisdorf, Grana-Salsitz/-Kleinosida/-Mannsdorf,<br />
Luckenau <strong>und</strong> Nonnewitz-Unterschwöditz gezählt werden können,<br />
hauptsächlich von den Flächen der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft übernommen.<br />
Voraussetzung hierfür ist aber, daß die im Flächennutzungsplan dargestellten<br />
Trenngrünbereiche <strong>und</strong> die Definitiven Bebauungsgrenzen eingehalten werden.<br />
Dagegen besitzen vor allem in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, aber auch in Theißen-<br />
Nonnewitz <strong>und</strong> Grana neben den nachfolgend aufgeführten funktionsbezogenen<br />
Freiflächen alle allgemeinen Freiflächen in Form von Obstwiesen,<br />
Hecken, Feldgehölzen, Wäldchen, Gärten <strong>und</strong> baumbestanden Brachflächen<br />
in etwa die gleiche Bedeutung wie die an die Bebauung angrenzenden land<strong>und</strong><br />
forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Detailliert wird im Landschaftsplan<br />
des <strong>Planungsverband</strong>es auf die herausragende ökologische Wertigkeit dieser<br />
Areale eingegangen (siehe Kapitel 4 <strong>und</strong> 5). Besonders zu nennen als relevante<br />
allgemeine Freiflächen sind die Obstwiesen nördlich der Kirche mit<br />
Friedhof in Theißen, das noch nicht verbaute Maibachtal in Theißen <strong>und</strong><br />
Nonnewitz, die Elsteraue in <strong>Zeitz</strong>, das Kuhndorfer Bachtal bis zur Moritzburg<br />
sowie der Floßgraben in <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Grana. Diese tragen in hohem Maße zur<br />
Gliederung der Siedlungsflächen <strong>und</strong> zur ortsnahen Erholung der Bürger bei<br />
<strong>und</strong> müssen deshalb erhalten <strong>und</strong> aufgewertet werden.<br />
b) Funktionsbezogene Freiflächen (Grünflächen)<br />
Der Bestand an derartigen Freiflächen ist im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />
Die bedeutendsten Parkanlagen im Planungsgebiet befinden sich in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> hier vor allem im Bereich der Peripherie der Kernstadt. Besonders<br />
hervorzuheben sind der "Goethepark", der "Weltfriedenpark", der Park "Sophienhöhe"<br />
bzw. "Wilhelmshöhe", der Park "am Mühlgraben", der Park "an<br />
der "Röntgenstraße" sowie der Park "am Schwanenteich". Außerhalb der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> weisen die Gemeinde Theißen <strong>und</strong> die Gemeinde Luckenau<br />
noch entsprechende Anlagen auf. Die meisten Parkanlagen sind auf Gr<strong>und</strong><br />
28
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
ihres alten Baumbestandes ökologisch <strong>und</strong> visuell von großer Bedeutung <strong>und</strong><br />
besitzen auch einen hohen Erholungswert. Trotzdem ist bei der Mehrzahl<br />
dieser Grünflächen die Gestaltung <strong>und</strong> Pflege unzureichend. Neben den<br />
vorhandenen, im Flächennutzungsplan dargestellten Parkanlagen ist es<br />
vorgesehen, an bestimmten Stellen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> durch Änderung der<br />
bisherigen Nutzung neue Parkanlagen zu schaffen.<br />
Nach dem B<strong>und</strong>eskleingartengesetz (BKleinG) vom 28.2.1983 (BGBl I. S.<br />
210) ist ein Dauerkleingarten ein Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan<br />
für Dauerkleingärten festgesetzt ist. Im Flächennutzungsplan sind<br />
alle Dauerkleingärten als solche gekennzeichnet. Eine Konzentration dieser<br />
Grünflächen ist am Siedlungsbereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zu beobachten. Mit über<br />
30 m 2 Kleingarten pro Einwohner liegt in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> der Wert weit über<br />
dem der alten B<strong>und</strong>esländer (10,0 bis 17,0 m 2 je Einwohner) <strong>und</strong> auch über<br />
dem früheren DDR-Niveau. Seit 1980 <strong>und</strong> besonders seit 1989 ist eine leicht<br />
rückläufige Entwicklung festzustellen, wie vereinzelt brachgefallene Kleingärten<br />
zeigen. Öfters finden sich hier auch schon ausgebaute Wochenendhäuser,<br />
in geringem Umfang sogar Wohnhäuser. Auch bei den anderen <strong>Gemeinden</strong><br />
im Planungsgebiet ist nach deren Aussage der Bedarf an Dauerkleingarten<br />
gedeckt. Lediglich in der Gemeinde Luckenau besteht der Wunsch ein<br />
Gebiet für Dauerkleingartennutzung neu auszuweisen.<br />
Sowohl die vier Friedhöfe in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> als auch die zwei Friedhöfe in<br />
Theißen, ein Friedhof in Luckenau, der Friedhof in Droßdorf-Rippicha <strong>und</strong><br />
Grana-Salsitz stehen in kirchlicher Trägerschaft. Gemeindeeigene Friedhöfe<br />
befinden sich in Bergisdorf-Golben, Luckenau, Grana, Grana-Kleinosida<br />
<strong>und</strong> Grana-Mannsdorf. Nach Aussagen aller Kommunen sind derzeit zusätzliche<br />
Flächenausweisungen für Friedhöfe nicht erforderlich.<br />
Folgende Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen sind im Planungsgebiet vorhanden:<br />
Tab. 12:<br />
Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen<br />
Kommune<br />
Bergisdorf<br />
Droßdorf<br />
Grana<br />
Luckenau<br />
Nonnewitz<br />
Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen<br />
Kleinsportplatz in Bergisdorf<br />
Reitanlage in Bergisdorf (Träger: Reit- <strong>und</strong> Fahrverein <strong>Zeitz</strong>) - als<br />
Sondergebiet ausgewiesen<br />
Kleinsportplatz Rippicha<br />
Kleinsportanlage Schule Droßdorf<br />
Schießanlage (bei Kuhndorf) - als Sondergebiet ausgewiesen<br />
Sportplatz Grana befindet sich auf der Gemarkung <strong>Zeitz</strong> (siehe daher<br />
unter <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>)<br />
Sportplatz Luckenau<br />
aufgr<strong>und</strong> der Standortsicherheitsprobleme der Böschungen Badenutzung<br />
an den Tagebaurestlochseen derzeit verboten; nach Stabilisierung<br />
der Böschungen Strandbad am Tagebaurestloch Streckau<br />
vorgesehen<br />
Sportplatz Bröditz<br />
x) Nutzfläche in m<br />
2 (soweit Angaben<br />
vorhanden)<br />
ca. 10.000<br />
ca. 17.400<br />
ca. 1.000<br />
ca. 2.400<br />
29
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
Kommune<br />
Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen<br />
x) Nutzfläche in m<br />
2 (soweit Angaben<br />
vorhanden)<br />
Theißen<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
Sportplatz nördlich Eisenbahnlinie<br />
Sportplatz am Maibach<br />
Sportanlage Schule<br />
Freibad Theißen<br />
Stadion "Ernst Thälmann", Tiergartenstraße<br />
Stadion "Rudolf-Puschendorf", Geußnitzer Straße<br />
Sportplatz "Hohle", Käthe-Kollwitz-Siedlung<br />
Sportplatz Rasberg<br />
Sportplatz Grana<br />
Sportplatz Albrechtstraße<br />
Kleinsportanlage "Geschwister-Scholl-Gymnasium", Humboldstraße<br />
Sportanlage Vater-Jahn-Straße 30<br />
Kleinsportanlage Freiligrathstraße (hinter Rollschuhsportanlage)<br />
Kleinsportanlage Sek<strong>und</strong>arschule III, Pestalozzistraße<br />
Kleinsportanlage Schule G.-Mahler-Straße<br />
Kleinsportanlage "Fockendorfer Gr<strong>und</strong>", Sebaldt-Walstein-Str.<br />
Tennisanlage Wilhelmshöhe<br />
Tennisanlage Fockendorfer Gr<strong>und</strong><br />
Sommerbad/Schwimmhalle, Freiligrathstraße<br />
Wassersporteinrichtung (Bootshaus I) Stephanstraße 31a<br />
Wassersporteinrichtung (Bootshaus II) Stephanstraße 31a<br />
Rollschuhsportanlage Freiligrathstraße<br />
Schießsportanlage (Schießstand) - als Sondergebiet ausgewiesen<br />
ca. 32.000<br />
ca. 15.000<br />
ca. 14.000<br />
35.000<br />
15.780<br />
5.760<br />
11.200<br />
17.300<br />
17.400<br />
600<br />
4673<br />
400<br />
400<br />
5.500<br />
______<br />
Summe 1: 114.013<br />
2.255<br />
2.690<br />
Summe 2: 4.945<br />
ca. 17.500<br />
1.600<br />
1.800<br />
11.200<br />
22.800<br />
Summe 3: 54.900<br />
Summe 1 + 2 + 3: 173.858<br />
Anmerkungen: 1.<br />
x) "nutzbare Spielfläche" = 75 - 50 % der Bruttofläche<br />
2. Ausgehend von 34.745 Einwohner in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> mit Zangenberg (01.01.98) ergibt sich bei der Gesamtnutzfläche<br />
der Sportfreiflächen von 156.558 m 2 (ohne Sportplatz Grana) ein Flächenanteil von 4,51 m 2 je Einwohner. Bleibt<br />
die Schießsportanlage unberücksichtigt, fällt der Flächenanteil auf 3.85 m 2 /Erw.. Nach den Empfehlungen der<br />
Deutschen Olympischen Gesellschaft ("Goldener Plan") sollen für jeden Einwohner ca. 4 m 2 nutzbarer<br />
Sportfreiflächen zur Verfügung stehen. Diese Zahl dient der Bedarfsermittlung zur ausreichenden Versorgung der<br />
gesamten Bevölkerung.<br />
In den <strong>Gemeinden</strong> Theißen, Nonnewitz sowie in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> sind in geringem<br />
Umfang Erweiterungen vorgesehen. Sonst verfügt der <strong>Planungsverband</strong> über ein ausreichendes<br />
Angebot an Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen. Lediglich bei einzelnen Schulen in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> wird ein Mangel an Freiflächen für Sport <strong>und</strong> Spiel festgestellt, dem<br />
aber wegen der fehlenden räumlichen Entwicklungsmöglichkeit an den jeweiligen<br />
Standorten nicht abgeholfen werden kann. Die Tennisanlage an der Agricolastraße<br />
(<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>) wird auf Dauer am vorhandenen Standort bei der erwarteten weiteren<br />
baulichen Entwicklung in dem <strong>umgebende</strong>n Wohngebiet aus Immissionsschutzgründen<br />
nicht mehr für vertretbar gehalten. Der Bestand wurde daher nicht im Plan festgeschrieben.<br />
Kinderspielplätze finden sich, abgesehen von Luckenau, in allen Kommunen des <strong>Planungsverband</strong>es.<br />
Auf Gr<strong>und</strong> ihrer räumlichen Verteilung ist aber aus dem Plan zu entnehmen,<br />
daß in allen Siedlungen keine ausreichende Versorgung besteht, besonders<br />
in den <strong>Gemeinden</strong> Luckenau, Theißen, Bergisdorf, Grana <strong>und</strong> in einigen <strong>Stadt</strong>teilen<br />
von <strong>Zeitz</strong>. Dementsprechend sind weitere Kinderspielplätze vorgesehen, deren<br />
Standorte im Plan fixiert sind (<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>). Damit besteht aber immer noch ein Bedarf<br />
an Kinderspielplätzen in den <strong>Gemeinden</strong> Luckenau, Theißen, Bergisdorf <strong>und</strong> Grana.<br />
30
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
4.3.2 Infrastruktur<br />
I. Verkehr<br />
a) Straßen<br />
Das Planungsgebiet wird von den B<strong>und</strong>esstraßen B 180, B 91 <strong>und</strong> B 2 durchzogen.<br />
Diese stellen eine Verbindung zu den nächst größeren, regional bedeutenden<br />
Städten Naumburg, Weißenfels, Leipzig, Altenburg, Halle/Saale<br />
<strong>und</strong> Gera her. Daneben queren noch die Landesstraßen L 196, L 193, L 191<br />
<strong>und</strong> L 197 den Planungsraum. Im Bearbeitungsgebiet befinden sich auch die<br />
Kreisstraßen K 2608, K 2221, K 2214, K 2222, K 2220, K 2217, K 2219,<br />
K 2225, K 2609 <strong>und</strong> K 2610. Verlauf <strong>und</strong> Einstufung der einzelnen Trassen<br />
können aus dem Plan entnommen werden. Die B<strong>und</strong>esstraßen <strong>und</strong> die Landstraßen<br />
sind durch ein hohes Verkehrsaufkommen gekennzeichnet. Dementsprechend<br />
haben sie eine hohe Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffbelastung. Geringere<br />
Emissionen gehen dagegen von den Kreisstraßen aus (Näheres zu den Lärmbelastungen<br />
von Baugebieten siehe Kapitel 7.1.1 Städtebauliche Planungsaspekte).<br />
Das übrige Straßennetz (u.a. Gemeindeverbindungsstraßen) setzt sich aus<br />
schmalen Straßen mit mäßigem Verkehrsaufkommen zusammen. Im Außenbereich<br />
ist deren Belag z.T. noch in sehr schlechtem Zustand. Die bedeutendsten<br />
Straßen-Neubaumaßnahmen sind die in dem Plan dargestellte Ortsumgehung<br />
<strong>Zeitz</strong>/Theißen (B 91/B 2/B 180) <strong>und</strong> die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> gewünschte<br />
Ortsumgehung im Bereich Kloster Posa/Hainichen.<br />
b) Schienenverkehr<br />
Der <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> die <strong>umgebende</strong>n <strong>Gemeinden</strong> werden von den<br />
regionalen Bahnstrecken Gera-Leipzig, <strong>Zeitz</strong>-Weißenfels, <strong>Zeitz</strong>-Osterfeld,<br />
<strong>Zeitz</strong>-Altenburg <strong>und</strong> <strong>Zeitz</strong>-Naumburg durchzogen. Bahnhöfe befinden sich in<br />
<strong>Zeitz</strong>, Theißen <strong>und</strong> Luckenau. Die Linie Gera-Leipzig bindet den Planungsraum<br />
an den Schienenfernverkehr an. Leider weisen hier die Bahnanschlüsse<br />
erhebliche zeitliche Mängel auf. Auf Gr<strong>und</strong> des gestiegenen Individualverkehrs<br />
werden die noch bestehenden Verkehrsverbindungen mit der Eisenbahn<br />
teilweise nur in geringem Umfang in Anspruch genommen. Nach dem<br />
gegenwärtigen Stand der Planungen ist durch die Nahverkehrs-Service<br />
Sachsen-Anhalt GmbH vorgesehen, auf der Strecke Gera-Leipzig einen<br />
Regionalexpress im 2 St<strong>und</strong>en-Takt <strong>und</strong> eine Regionalbahn im St<strong>und</strong>en-Takt<br />
im Jahre 2010 zu bestellen. Nördlich von Luckenau <strong>und</strong> Theißen befinden<br />
sich noch einige Güterverkehrsschienenstränge, die als Relikte des dortigen<br />
Braunkohletagebaus zu betrachten <strong>und</strong> z.T. schon im Abbau begriffen sind.<br />
c) Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
Neben dem Schienenverkehr (vgl. hierzu vorigen Abschnitt) gehören hierzu<br />
der "Überlandverkehr" <strong>und</strong> der "<strong>Stadt</strong>verkehr", die beide von der <strong>Zeitz</strong>er Verkehrsgesellschaft<br />
als Busverkehr betrieben werden. Der Überlandverkehr verbindet<br />
das Planungsgebiet mit der Region bzw. mit dem Landkreis. Beide<br />
Nahverkehrsarten treffen am Bahnhof der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zusammen. Mit dem<br />
Neubau dieser "Schnittstelle" erfolgt eine sinnvolle Verknüpfung von Straße<br />
<strong>und</strong> Schiene. Dies wird auch den umliegenden Orten zu gute kommen.<br />
Dagegen wird die Endhaltestelle für den Überlandverkehr am Schützenplatz<br />
nicht vom <strong>Stadt</strong>verkehr angedient. Stattdessen bildet der Altmarkt eine<br />
weitere Schnittstelle für den <strong>Stadt</strong>verkehr. Zum Liniennetz des <strong>Stadt</strong>verkehrs<br />
31
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
gehören außer dem städtischen Bereich von <strong>Zeitz</strong> noch Zangenberg,<br />
Bergisdorf <strong>und</strong> Golben sowie Theißen. In der nachfolgenden Abbildung ist das<br />
Liniennetz des <strong>Stadt</strong>verkehrs dargestellt. Sonst besteht nur über den Überlandverkehr<br />
eine Verbindung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> mit den sie <strong>umgebende</strong>n <strong>Gemeinden</strong>.<br />
Eine Ausnahme bilden die Kommunen Theißen <strong>und</strong> Luckenau, die<br />
noch durch den Schienenverkehr bedient werden (Strecke <strong>Zeitz</strong>-Weißenfels).<br />
Detaillierte Informationen zur Verkehrsproblematik im Planungsgebiet kann<br />
aus dem städtebaulichen Leitplan für den <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> entnommen werden. Auch der Luftreinhalteplan 1994<br />
des Landes Sachsen-Anhalt für das UG 10 enthält Hinweise zur<br />
Verkehrsproblematik <strong>und</strong> Empfehlungen für den öffentlichen Personenverkehr.<br />
d) Radweg- <strong>und</strong> Wanderwegverbindungen<br />
Zur Zeit existieren im Planungsgebiet weder ausgewiesene Rad- noch Wanderwege.<br />
Nur entlang der L 196 von <strong>Zeitz</strong> nach Tröglitz wurde ein Radweg angelegt.<br />
Somit bewegen sich die Radfahrer auf den selben Wegen wie der motorisierte<br />
Verkehr oder auf nicht den Umständen entsprechend ausgebauten<br />
Feldwegen. Im Gebiet von Grana, Theißen <strong>und</strong> Luckenau soll der bergbaugeschichtliche<br />
Lehr- <strong>und</strong> Informationspfad des Mitteldeutschen Umwelt- <strong>und</strong><br />
Technikparkes (MUT) etabliert werden (Linienführung siehe Plan). Auch die<br />
Mitteldeutsche Straße der Braunkohle soll durch den nördlichen Teil des<br />
Planungsgebietes verlaufen (Linienführung <strong>und</strong> Beschreibung siehe Anhang).<br />
II. Energie<br />
Der LUFTREINHALTEPLAN 1994 DES LANDES SACHSEN-ANHALT FÜR<br />
DAS UG 10 enthält Hinweise zur Energiesituation im Planungsgebiet <strong>und</strong><br />
Empfehlungen zur Realisierung umweltfre<strong>und</strong>licher Energien (vgl. 4.1.2<br />
Klima).<br />
a) Elektroenergieversorgung<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> die umliegenden <strong>Gemeinden</strong> wurden bisher ausschließlich<br />
vom 110 kV-Umspannwerk <strong>Zeitz</strong> (Baujahr 1936) versorgt. Inzwischen<br />
ist der Bau einer modernen 110 kV-Umspannstation neben der alten<br />
Anlage nahe der Südzuckerfabrik realisiert worden. Hier werden die 110 kV-<br />
Spannungen, die aus dem Raum Leipzig <strong>und</strong> Gera über jeweils eine Freileitung<br />
herangeführt werden, durch Transformatoren auf 15 kV umgespannt.<br />
Das <strong>Stadt</strong>netz ist in diesem Spannungsbereich zu 95 % verkabelt <strong>und</strong> in seiner<br />
möglichen Ringfahrweise mit dem Landnetz vermascht. Bis zum gegenwärtigen<br />
Zeitpunkt reicht die Leistungs- <strong>und</strong> Trafostationsdichte aus, um die<br />
bestehenden Leistungsanforderungen abzudecken. Die Stromversorgung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> erfolgt seit dem 01.01.1995/10.07.1995 durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Zeitz</strong><br />
GmbH. Die anderen <strong>Gemeinden</strong> im Planungsgebiet werden durch die<br />
Mitteldeutsche Energieversorgung Aktiengesellschaft (MEAG) mit<br />
Elektroenergie versorgt. Abgesehen von den Niederspannungsleitungen sind<br />
die Anlagen der MEAG, d.h. das Umspannwerk <strong>Zeitz</strong>, die 110-kV-<br />
Freileitungen mit Schutzstreifen <strong>und</strong> die Mittelspannungsleitungen, im Flächennutzungsplan<br />
dargestellt. Hinzu kommt noch die 380-kV-Freileitung der<br />
Vereinigten Energiewerke AG (VEAG), die den südlichen Bereich des Pla-<br />
32
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
nungsgebietes quert. Hierbei ist ein Freileitungsbereich von 50 m beidseitig<br />
der Trassenachse zu beachten, für den Bau- <strong>und</strong> Nutzungsbeschränkungen<br />
bestehen. Das gleiche trifft für die geplante 380-KV-Freileitung Pulgar- Vieselbach<br />
(Netzanschluß Kraftwerk Lippendorf) südöstlich der Bergsiedlung zu.<br />
Beide Freileitungen sind ebenfalls mit Schutzstreifen im Flächennutzungsplan<br />
dargestellt.<br />
Südlich von <strong>Zeitz</strong>-Hainichen ist im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet für<br />
Windenergieanlagen ausgewiesen. Die Präferenz für diesen Standort kann<br />
aus der im Anhang enthaltenen „Begründung des im Flächennutzungsplan<br />
ausgewiesenen Standortes“ entnommen werden. Der Standort befindet sich<br />
auf der Hochfläche im Bereich intensiv genutzter Ackerfluren (Außenbereich).<br />
Bei Realisierung dieses Vorhabens werden der Landwirtschaft hochwertige<br />
Ackerflächen verloren gehen. Nordöstlich der Eignungsfläche direkt an der<br />
B 180, hat die Gemeinde Tröglitz auch einen entsprechenden Standort für<br />
Windenergieanlagen ausgewiesen.<br />
b) Gasversorgung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> ist über eine Gashochdruckleitung durch die Übernahmestationen<br />
am Hydrierwerk bei Tröglitz <strong>und</strong> beim Kloster Posa an das Ferngasnetz<br />
angeschlossen. Soweit Ferngasleitungen der Verb<strong>und</strong>netz Gas AG im<br />
Planungsgebiet verlaufen (im Bereich von Kloster Posa) sind diese im<br />
Flächennutzungsplan dargestellt. Über Meß- <strong>und</strong> Reglerstationen werden<br />
mittlerweile 90 % der Haushalte der <strong>Stadt</strong> sowie verschiedene Betriebe <strong>und</strong><br />
Einrichtungen mit Erdgas versorgt. Die entsprechende Hauptversorgungsleitung<br />
ist im Plan eingezeichnet. Auch in Theißen, Nonnewitz <strong>und</strong> Grana<br />
besitzten ca. 70 % der Haushalte Erdgasanschluß. Für die zuvor aufgeführten<br />
<strong>Gemeinden</strong> sind die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Zeitz</strong> GmbH der Konzessionsträger für die<br />
Gasversorgung.<br />
c) Sonstige Energieversorgung<br />
1995 wurde das bisher schwerölbetriebene Heizwerk <strong>Zeitz</strong>-Ost an der Geußnitzer<br />
Straße von einem mit Erdgas betriebenen Blockheizwerk an gleicher<br />
Stelle abgelöst. Dieses versorgt zur Zeit ungefähr 6.400 Wohnungen sowie<br />
einige kleinere Abnehmer. Desweiteren besitzen nach wie vor Haushalte im<br />
Planungsgebiet Kohle- <strong>und</strong> Ölheizungen.<br />
III. Abwasserentsorgung<br />
Die Abwasserentsorgung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> erfolgt durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Zeitz</strong><br />
GmbH. Der größte Teil der Abwässer der <strong>Stadt</strong> Zeit werden noch zur völlig veralteten,<br />
nur mechanisch arbeitenden Kläranlage Göbitz mit einer Kapazität von<br />
50.000 bis 55.000 Einwohnerngleichwerten außerhalb des Planungsgebietes geleitet.<br />
Einige Bereiche der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> (Teile der Käte-Kollwitz-Siedlung <strong>und</strong> von<br />
Rasberg, Forststraße) sind darüber hinaus nicht an die zentrale Abwasserbehandlung<br />
angeschlossen. Sie entwässern zum Teil über Kleinkläranlagen, zum<br />
Teil wird das Abwasser ungeklärt in die Vorflut gegeben.<br />
Die Abwasser aus dem Altstadtbereich (Oberstadt, Brühl, Rasberg, Alt-<strong>Zeitz</strong>-Ost)<br />
<strong>und</strong> dem Gebiet zwischen Weiße Elster/Naumburger Straße/Flörsheimstraße<br />
sowie teilweise der Bereich Käte-Kollwitz-Siedlung/Aue-Aylsdorf werden über ein<br />
33
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
Mischkanalnetz, aus dem Neubaugebiet <strong>Zeitz</strong>-Ost teilweise im Trennsystem abgeleitet.<br />
Das Kanalnetz ist auf Gr<strong>und</strong> seiner bereits sehr langen Lebensdauer bautechnisch<br />
sanierungsbedürftig. Zur Zeit erfolgt die Neugestaltung der Abwasserentsorgung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. Das Kanalwerk wird saniert <strong>und</strong> erweitert. Die Hauptabwasserleitungen<br />
verlaufen im Bereich Freiligrathstraße - Tröglitzer Straße -<br />
Elsteraue. Der vom Posaer Becken zum Zentralklärwerk <strong>Zeitz</strong>, Standort Göbitz,<br />
führende teilweise eingebrochene Hauptsammler wird zur Ableitung von Abwasser<br />
aus der Gemarkung <strong>Zeitz</strong> nicht mehr genutzt. Bereits 1994 erfolgte die<br />
Inbetriebnahme der neu errichteten Pumpwerke <strong>und</strong> Abwasserdruckleitungen von<br />
<strong>Zeitz</strong>/Holzplatz <strong>und</strong> Zangenberg/Tiergarten zum Zentralklärwerk <strong>Zeitz</strong>. Das Zentralklärwerk<br />
<strong>Zeitz</strong> wurde derzeit am bisherigen Standort südöstlich der Gemeinde<br />
Göbitz neu gebaut. Die 1. Ausbaustufe mit einer Kapazität von 65.000 Einwohnergleichwerten<br />
ist in Betrieb genommen. In der 2. Ausbaustufe kann die Kapazität<br />
auf 90.000 bis 110.000 Einwohnergleichwerte erhöht werden. Das Zentralklärwerk<br />
ist für eine Abwasserreinigung entsprechend den allgemein anerkannten Regeln<br />
der Technik ausgelegt.<br />
Zur Abwasserentsorgung der <strong>Gemeinden</strong> Luckenau, Theißen <strong>und</strong> Nonnewitz<br />
wurde der Abwasserzweckverband "Maibachtal" gegründet, während für Bergisdorf<br />
<strong>und</strong> Grana die Mitgliedschaft im Abwasserzweckverband Hasselbach-Thierbach<br />
gültig ist. Die Gemeinde Droßdorf ist Mitglied in der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Schnaudertal, welche die Aufgaben der Abwasserentsorgung übernimmt.<br />
Die Abwasserentsorgung in den <strong>Gemeinden</strong> Luckenau, Theißen, Nonnewitz,<br />
Grana, Bergisdorf <strong>und</strong> Droßdorf ist laut MÖLLER, 1993 dadurch gekennzeichnet,<br />
daß<br />
- eine Kanalisation in geringem Umfang nur in den größeren <strong>Gemeinden</strong> besteht<br />
- diese baulich <strong>und</strong> hydraulisch unzureichend ist<br />
- die Entwässerung zum Teil in Gräben <strong>und</strong> Teiche, die in ihrer Selbstreinigungskraft<br />
von der Schmutzfracht überfordert werden, erfolgt.<br />
Zum Teil bestehen häusliche Kleinkläranlagen. "In den meisten Fällen wird das<br />
Abwasser direkt in den Vorfluter geleitet" (vgl. MÖLLER, 1993).<br />
Nach derzeitigem Stand ist vorgesehen, daß alle <strong>Gemeinden</strong> im <strong>Planungsverband</strong><br />
an das Zentralklärwerk <strong>Zeitz</strong> angeschlossen werden. Lediglich für Droßdorf <strong>und</strong><br />
Bergisdorf wird derzeit noch geprüft, ob nicht doch eine separate Lösung möglich<br />
sei.<br />
IV. Abfallentsorgung<br />
Die Abfallentsorgung laut Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA)<br />
vom 01.10.1992 unterliegt den Landkreisen als Untere Abfallbehörde. Um eine<br />
ökonomisch <strong>und</strong> ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung zu gewährleisten, hat der<br />
Kreistag des Burgenlandkreises die hoheitliche Aufgabe der Abfallentsorgung<br />
dem Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt-Süd (ZAW SAS) übertragen.<br />
Auch die im Burgenlandkreis ordnungsgemäß zugelassenen <strong>und</strong> betriebenen<br />
Mülldeponien Nißma, Freyburg/Zeuchfeld <strong>und</strong> Karsdorf unterliegen der Zuständigkeit<br />
des Zweckverbandes. Die im Verbandsgebiet anfallenden Abfallarten wie<br />
Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall <strong>und</strong> Sperrmüll werden unter Leitung<br />
der ZAW SAS gesammelt, befördert <strong>und</strong> umweltverträglich entsorgt. Sonderabfall<br />
unterliegt einer gesonderten Entsorgung. Die Betriebe, in denen Sonderabfall<br />
entsteht (z.B. Aschen, Galvanikschlämme, Asbest, Schlacke, Naßscheide-<br />
34
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
schlämme usw.), sind für dessen Entsorgung selbst zuständig. Deponien für Sonderabfälle<br />
stehen im Land Sachsen-Anhalt nur in Leuna <strong>und</strong> Lochau zur Verfügung.<br />
Im Gebiet des <strong>Planungsverband</strong>es erfolgt die Wertstoffentsorgung im Bringe-System<br />
bei Papier, Pappe <strong>und</strong> Glas, im Hol-System bei den Verpackungsabfällen,<br />
welche in den "Gelben Sack" gehören (Metall, Kunststoff, Verb<strong>und</strong>stoffe).<br />
Die einzelnen Entsorgungs- <strong>und</strong> Einsammlungstouren von Hausmüll, Sperrmüll,<br />
Gelbem Sack, Problemabfall <strong>und</strong> Schrott sind im Abfallratgeber, der jährlich<br />
herausgegeben wird vom ZAW SAS, zusammengestellt.<br />
4.3.3 Wasserwirtschaft<br />
a) Oberflächengewässer<br />
Das Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 31.08.1993 definiert<br />
in seiner Anlage die Gewässer der I. Ordnung. Deren Unterhaltung obliegt<br />
dem Land. Im Territorium des <strong>Planungsverband</strong>es sind folgende Gewässer I.<br />
Ordnung vorhanden, die von dem STAATLICHEN AMT FÜR UMWELTSCHUTZ<br />
HALLE (STAU), Amtsbereich <strong>Zeitz</strong>, zu unterhalten sind:<br />
Weiße Elster, Floßgraben, Maibach, Aga<br />
Alle anderen Gewässer, auch nicht ständig wasserführende Profile, sind Gewässer<br />
II. Ordnung. Diese hat, seit der Gründung am 25.6.1992, der GEWÄSSER-<br />
VERBAND "WEIßE ELSTER" zu unterhalten. Seine Aufgaben bestehen in der<br />
Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes, Reinigung, Räumung, Freihaltung<br />
sowie Schutz <strong>und</strong> Unterhaltung des Gewässerbettes einschließlich Ufer. Ferner<br />
gehört dazu die Unterhaltung <strong>und</strong> der Betrieb der Anlagen, die der Abführung des<br />
Wassers dienen. Im Planungsgebiet gehören zu den Gewässern II. Ordnung:<br />
Kuhndorfer Bach (Wilder Bach) mit Nebenbächen<br />
(Droßdorfer, Frauenhainer<br />
<strong>und</strong> Zetzschdorfer Graben)<br />
Mühlgraben <strong>und</strong> Göhle<br />
Hasselbach<br />
Fockendorfer Gr<strong>und</strong>bach<br />
Knittelholzbach<br />
Mischwassergraben<br />
Gutenbornbach mit Nebenbach<br />
Golbener Graben<br />
"Golbener Bach"<br />
"Bergisdorfer Bach"<br />
Vorfluter Salsitz<br />
Floßgrabenabschläge bei<br />
Haynsburg <strong>und</strong> Zangenberg<br />
Der Verlauf der Gewässer I. <strong>und</strong> II. Ordnung ist aus dem Plan zu entnehmen. Der<br />
wasserwirtschaftliche Vollzug wird durch die Obere <strong>und</strong> Untere Wasserbehörde<br />
gewährleistet. Die Aufgabenbegrenzung ist im Gesetz- <strong>und</strong> Verordnungsblatt für<br />
Sachsen-Anhalt Nr. 11/91 ersichtlich (Quelle: UMWELTBERICHT DER STADT<br />
ZEITZ, 1993).<br />
Im Bearbeitungsgebiet existieren keine amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete,<br />
obwohl es z.B. an der Weißen Elster innerhalb der Hochwasserdeiche<br />
sowie südwestlich <strong>und</strong> östlich der <strong>Stadt</strong> zu Überflutungen bei außerordentlichen<br />
Hochwasserereignissen kommt (vgl. MÖLLER, 1993). Auch am Kuhndorfer<br />
Bach <strong>und</strong> im Fockendorfer Gr<strong>und</strong>bach ist nach Starkregenereignissen mit Verwüstungen<br />
zu rechnen, wenn die Bäche über die Ufer treten (zuletzt im Sommer<br />
1992).<br />
35
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
Bei den Ortslagen Raba (Gemeinde Haynsburg), Salsitz <strong>und</strong> Zangenberg sowie<br />
bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> befinden sich Hochwasserschutzdeiche. Für diese ist das<br />
Staatliche Amt für Umweltschutz (STAU) Halle, Amtsbereich <strong>Zeitz</strong>, unterhaltungspflichtig.<br />
Ein Teil der kleineren Stillgewässer dient als Feuerlöschteiche (z.B. Teiche in<br />
Rippicha, Kuhndorf, ggf. Zetschdorf, Bergisdorf, Mannsdorf, Kloster Posa, Bergsiedlung).<br />
Für die Gemeinde Theißen stellen hingegen die Tagebaurestlochseen<br />
eine Notversorgung für die hiesige Feuerwehr dar.<br />
b) Trinkwasserversorgung<br />
Die Trinkwasserversorgung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> erfolgt über die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Zeitz</strong><br />
GmbH. Deren Wassergewinnungsanlagen befinden sich südlich von Hainichen<br />
(Quelle Hainichen) <strong>und</strong> nördlich von Hainichen (Wassergewinnungsanlage<br />
Hainichen). Die Versorgung der <strong>Gemeinden</strong> unterliegt der Zuständigkeit des<br />
Trinkwasserzweckverbandes Landregion <strong>Zeitz</strong>, der sich dazu der MIDEWA (Mitteldeutsche<br />
Wasser <strong>und</strong> Abwasser GmbH) bedient. Diese betreibt die Wassergewinnungsanlage<br />
Kuhndorf <strong>und</strong> Frauenhain. Weitere Schutzzonen bestehen westlich<br />
von Droßdorf (Schutzzone Ossig) <strong>und</strong> südöstlich von Zangenberg (Teil der<br />
Schutzzone Wasserwerk Maßnitz). Vereinzelt werden auch noch Hausbrunnen<br />
genutzt. Langfristig ist geplant, die Versorgung der Region über Fernwasser zu<br />
sichern, das aus der Elbaue zugeführt werden soll. Die zwei hierfür vorgesehenen<br />
Fernwasserleitungen werden das Wasserwerk Maßnitz speisen. Die<br />
Fernwasserleitung der Elbaue-Ostharz GmbH (FWV Südleitung) verläuft aus<br />
Richtung Leipzig über Tröglitz <strong>und</strong> Theißen nach Zorbau. Einen ähnlichen Verlauf<br />
im Planungsgebiet nimmt auch die Fernwasserleitung der PURAC GmbH<br />
(Fernwasserleitung Beuditz-Weißenfels/<strong>Zeitz</strong>), die von Deuben kommend im<br />
Wasserwerk Maßnitz endet. Die geplanten Trassen können aus dem Flächennutzungsplan<br />
entnommen werden. Durch Realisierung der Fernwasserversorgung<br />
könnten in Zukunft Trinkwasseranlagen im Planungsgebiet aufgegeben werden.<br />
Die Abgrenzungen der Trinkwasserschutzzonen sind im Plan kartographisch dargestellt.<br />
Gekennzeichnet wurden im Flächennutzungsplan auch die Haupttrinkwasserleitungen.<br />
4.3.4 Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />
I. Landwirtschaft<br />
Von dem r<strong>und</strong> 6.761 ha großen Planungsgebiet sind ca. 4.731 ha (ca. 70 %)<br />
landwirtschaftlich genutzt. Davon werden ca. 78 % ackerbaulich, ca. 11 % als<br />
Grünland, ca. 9 % als Gartenland sowie ca. 2 % für den Obstbau bzw. als Baumschule<br />
genutzt. Die Verteilung der Ackerfläche setzt sich in etwa aus 10 %<br />
Zuc??kerrüben, 65 - 70 % Getreide, ca. 15 % Futterbau <strong>und</strong> ca. 5 - 10 %<br />
Ölfrüchten zusammen. Der überwiegende Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />
besteht aus mittel- bis tiefgründigen, leistungsfähigen Lehmböden, die einen<br />
anspruchsvollen Ackerbau mit durchschnittlichen bis günstigen Erzeugungsbedingungen<br />
gewährleisten. Die Ausdehnung deckt sich in etwa mit der Raumeinheit<br />
Nr. 4 (Tab. 9) abgesehen von den im Plan dargestellten ackerfähigen Flächen.<br />
Hierzu gehört auch der überwiegende Teil der ackerbaulich genutzten Elsteraue<br />
<strong>und</strong> Unteren Maibachaue. Dagegen weisen alle anderen dem Ackerbau<br />
unterliegenden Flächen im Planungsgebiet maximal durchschnittliche, teilweise<br />
36
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
sogar ungünstige Erzeugungsbedingungen auf. Die Grünlandnutzung beschränkt<br />
sich überwiegend auf die Talauen <strong>und</strong> Steilhanglagen. Diese Flächen müssen als<br />
absolute Grünlandstandorte klassifiziert werden. Auffallend ist der hohe Anteil an<br />
Garten- <strong>und</strong> Obstflächen innerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> mit 22 % bzw. 5 % der<br />
landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Streuobstbestände konzentrieren sich v.a. auf<br />
die steilsten <strong>und</strong> damit stärker erosionsgefährdeten Lagen (z.B. Kuhndorfer<br />
Bachtal). Detaillierte Aussagen zur landwirtschaftlichen Standorteignung ist dem<br />
Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es zu entnehmen.<br />
Zur Situation der landwirtschaftlichen Betriebe liegen derzeit für das Planungsgebiet<br />
nur unvollständige Informationen vor. Die weitaus größte Fläche bewirtschaftet<br />
der Agrarbetrieb Droßdorf e.G. mit ca. 1.754 ha, gefolgt von der GBR<br />
Beer in Nonnewitz mit knapp 500 ha. Haupterwerbsbetriebe (Wiedereinrichter)<br />
befinden sich in <strong>Zeitz</strong>, Theißen, Unterschwöditz, Salsitz, Röden <strong>und</strong> Mannsdorf.<br />
Während den größeren Betrieben ca. 80 ha zur Verfügung steht, hat der kleinste<br />
Betrieb nur 8 ha zum Bewirtschaften. Außerdem sind noch Nebenerwerbsbetriebe<br />
<strong>und</strong> ein Teichwirtschaftsbetrieb (Luckenau) im Planungsgebiet ansässig.<br />
Für Teile des Planungsgebietes wurden Agrarstrukturelle Vorplanungen (AVP) erstellt.<br />
Während die AVP "Westliches Elstertal" die <strong>Gemeinden</strong> Grana, Bergisdorf<br />
<strong>und</strong> Droßdorf betrifft, sind in der AVP "Profen" Angaben zu den <strong>Gemeinden</strong> <strong>Zeitz</strong>-<br />
Zangenberg, Nonnewitz, Theißen <strong>und</strong> Luckenau enthalten. Durch die Agrarstrukturelle<br />
Vorplanung sollten Möglichkeiten besonders im Hinblick auf die Land- <strong>und</strong><br />
Forstwirtschaft aufgezeigt werden, ländliche Regionen unter Berücksichtigung<br />
aller einwirkenden Raumnutzungsansprüche zu entwickeln. Die bei den vorliegenden<br />
AVP's dargestellten Zielsetzungen bzw. Maßnahmen wurden bzw. werden im<br />
Rahmen der Erstellung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt.<br />
Die im Rahmen der Dorferneuerung (DE) ausgearbeiteten Planungen wurden in<br />
die bisherigen Flächennutzungsplanungen mit einbezogen. Im DE-Programm sind<br />
die <strong>Gemeinden</strong> Nonnewitz (OT 1 Unterschwöditz), Theißen (OT Reußen), Grana<br />
(OT Salsitz, Mannsdorf) <strong>und</strong> Droßdorf (OT Rippicha).<br />
Im Planungsgebiet wurde in Verbindung mit dem Bau der Ortsumgehungsstraße<br />
<strong>Zeitz</strong>/Theißen, B 91/B 2 mit Beschluß vom 13. Mai 1997 das Unternehmensflurbereinigungsverfahren<br />
Grana angeordnet.<br />
II. Forstwirtschaft<br />
Nur 6,6 % (ca. 450 ha) der gesamten Fläche des <strong>Planungsverband</strong>es besitzen<br />
eine Waldbestockung (Landesdurchschnitt Sachsen-Anhalt ca. 21,2 %). Bei intensiver<br />
Nutzung für Siedlung <strong>und</strong> Landwirtschaft sind die Waldungen auf steile bzw.<br />
nährstoffarme, schwer bearbeitbare sowie auf rekultivierte Flächen des Braunkohletagebaus<br />
zurückgedrängt. Der Privatwaldanteil liegt bei 25 %. Der Staatswald ist<br />
mit 72 % der Waldfläche vertreten. Die verbleibende Fläche verteilt sich auf die<br />
Kirche <strong>und</strong> sonstige Eigentümer zu je ca. 1,5 %.<br />
Die Pappel- <strong>und</strong> Erlenforste westlich Luckenau bzw. nördlich Theißen (ehem. Tagebau),<br />
die derzeit treuhänderisch vom Forstamt <strong>Zeitz</strong> verwaltet werden, wirken<br />
1 OT = Ortsteil<br />
37
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
momentan noch monostrukturiert. Seit 1994 finden in diesen Beständen<br />
Umbaumaßnahmen mit standortgerechten Laubbäumen statt, wodurch mittelfristig<br />
ein artenreicher Laubmischwald entstehen wird. Die robinienreichen Standorte um<br />
die Tagebaurestlochseen werden sich nach Einschätzung des Forstamtes <strong>Zeitz</strong><br />
selbst durch natürliche Verdrängung der Robinien durch andere Laubbäume<br />
umstrukturieren. Die Waldflächen "Knittelholz" <strong>und</strong> "Tiergarten" werden durch<br />
Naturverjüngung <strong>und</strong> Plenterung bewirtschaftet. In den Waldflächen an den<br />
Kerbtälern um Bergisdorf <strong>und</strong> Golben <strong>und</strong> im Knittelholz ist - soweit nicht<br />
kleinflächig durch Pappel- bzw. Fichtenaufforstungen unterbrochen - als natürliche<br />
Waldgesellschaft der eschen- <strong>und</strong> bergahornreiche Traubeneichen-Hainbuchen-<br />
Lindenwald ausgebildet. Im Tiergarten hingegen überwiegt neben Hainbuche,<br />
Linde <strong>und</strong> Rotbuche die Esche, Eiche <strong>und</strong> der Bergahorn. Die Nadel-Laubmischwaldaufforstungsflächen<br />
nördlich von Theißen (ehem. Tagebau) sind meist standortgemäß.<br />
Durch die Aufforstung südlich von Trebnitz, am Maibachableiter,<br />
wurden faunistisch wertvolle Feuchtflächen vernichtet.<br />
Wildschäden verursachen v.a. Hasen <strong>und</strong> das Rehwild. Dies macht bei reinen<br />
Laubholzaufforstungen die Zäunung unabdingbar. Erstaufforstungen sind für die<br />
nächsten Jahre im Bereich der Deponie <strong>Zeitz</strong>-Aue, am Südrand des Knittelholzes<br />
sowie östlich des Tiergartens in der Elsteraue (hier lichte Bestände) geplant.<br />
Waldränder, Übergangsbereiche von der Flur zum Wald, besitzen eine Reihe<br />
forstwirtschaftlich, landschaftsästhetisch <strong>und</strong> ökologisch relevanter Funktionen.<br />
Gutausgebildete Waldränder mit stufigem Aufbau (Strauchschicht, Gras- <strong>und</strong><br />
Krautsaum) sind im Planungsgebiet kaum anzutreffen (punktuell im Bereich des<br />
Tiergartens, am Gutenbornbach). Dagegen findet man fast überall die schlecht bis<br />
mäßig ausgebildete Waldränder ohne stufigen Aufbau. Detaillierte Informationen<br />
zur Forstwirtschaft sind im Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es enthalten<br />
(Kapitel 6.6).<br />
4.3.5 Gewinnung von Bodenschätzen<br />
Die Tongrube Grana (Rechtsinhaber GRANA TON GMBH) liegt größtenteils auf<br />
<strong>Zeitz</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet. Nur eine kleine Fläche befindet sich auf der Gemarkung Grana.<br />
Sie dient der Gewinnung tertiärer Tone, die für sanitärkeramische Erzeugnisse <strong>und</strong><br />
Fliesen sowie als Spezialton in der optischen Industrie verwendet werden. Als<br />
Nebenproduktion erfolgt noch der Abbau der sogenannten "<strong>Zeitz</strong>er Fließsande" sowie<br />
von Kiesen <strong>und</strong> von pleistozänen Decklehmen.<br />
Der genaue Verlauf der Bewilligungsgrenze der Erweiterung der Tongrube Grana (Bewilligungsfelder<br />
Grana I, II <strong>und</strong> III) ist im Plan lokalisiert. Innerhalb der Bewilligungsfelder<br />
besteht noch das Bergwerkseigentum 126/90 Grana zur Gewinnung toniger<br />
Gesteine. Nordwestlich <strong>und</strong> westlich der bestehenden Tongrube Grana existiert eine<br />
weitere Bergbauberechtigung in Form des Bergwerkseigentumes 828/90 <strong>Zeitz</strong>-<br />
Theißen zur Gewinnung toniger Gesteine (Lokalisierung siehe Flächennutzungsplan).<br />
Beide Bergbauberechtigungen hat die Grana Ton GmbH erworben. Außerdem ist die<br />
Grana Ton GmbH noch Rechtsinhaber des Bergbaubeschränkungsgebietes V-A-f-1/94<br />
Spezialtonlagerstätte Grana.<br />
Die Grana-Ton GmbH verfügt über einen zugelassenen Rahmenbetriebsplan für den<br />
Tontagebau Grana des Bergamtes Halle vom 26.11.1996. Dieser Rahmenbetriebsplan<br />
38
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
wird für die entsprechenden Zeiträume mit Hauptbetriebsplänen untersetzt. Auf diesen<br />
Gr<strong>und</strong>lagen erfolgt die Rohstoffgewinnung. Zuständige Behörde für die Zulassung von<br />
Betriebsplänen ist das Bergamt Halle<br />
Die perspektivische Tagebauentwicklung der Grana-Ton GmbH ist nach Norden <strong>und</strong><br />
Nordwesten gerichtet <strong>und</strong> soll sich im Ostteil des Bergwerksfeldes <strong>Zeitz</strong>/Theißen<br />
Nummer 828/90 <strong>und</strong> der erteilten Bewilligungen unter Berücksichtigung territorialer<br />
Aspekte entwickeln. Eine Erweiterung des Tagebaues über den derzeitigen<br />
Abfrachtungsweg zur B 91 hinaus bedarf zunächst eines Raumordnungsverfahrens.<br />
Entsprechende vorbereitende Maßnahmen laufen gegenwärtig bei der zuständigen<br />
Behörde, dem Landratsamt des Burgenlandkreises. Daneben bestehen im Planungsgebiet<br />
noch weitere Bergbauberechtigungen:<br />
a.) Erlaubnis I-B-f-122/94 <strong>Zeitz</strong>-Droßdorf zur Aufsuchung von Kies <strong>und</strong> Kiessanden<br />
(Rechtsinhaber LZR-BAUR BETON GmbH & Co. KG). Da die Erlaubnis planungsrechtlich<br />
nicht von Bedeutung ist, wurde diese im Flächennutzungsplan nicht<br />
gekennzeichnet.<br />
b.) Bergwerkseigentum 354/90 Schwerzau zur Gewinnung von Braunkohle - Abbaufeld<br />
Schwerzau (Rechtsinhaber MIBRAG GmbH). Das Abbaufeld Schwerzau betrifft<br />
nur noch einen kleinen Bereich des Planungsgebietes nordöstlich von Unterschwöditz.<br />
Die Abbaugrenze einschließlich der geplanten Schutzpflanzungen sind<br />
im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />
Alle zuvor aufgeführten Bergbauberechtigungen räumen den Rechtsinhabern die in<br />
den §§ 7 ff. BBergG festgeschriebenen Rechte ein.<br />
Nördlich von Kleinosida befindet sich zur Zeit eine Abbaufläche für Sande <strong>und</strong> Kiese<br />
(Kies-Sandgrube Kleinosida). Deren Erweiterung ist schon geplant (Abgrenzung siehe<br />
Plan). Für die bestehende/geplante Abbaufläche besteht ein Landschaftspflegerischer<br />
Begleitplan.<br />
Der Beeinflussungsbereich des Altbergbaus (Tief- <strong>und</strong> Tagebau) umfaßt das nordwestlichste<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet sowie große Teile der Gemarkungsfläche von Luckenau,<br />
Theißen <strong>und</strong> Nonnewitz. Der genaue Grenzverlauf ist dem Plan zu entnehmen. Der<br />
überwiegende Teil der Altbergflächen einschließlich der Tagebaurestlöcher gehört zum<br />
Bergbau ohne Rechtsnachfolger. Probleme ergeben sich hier vor allem auf Gr<strong>und</strong> des<br />
hohen Sanierungsbedarfes (z.B. einbruchsgefährdete Hohlräume im Untergr<strong>und</strong>,<br />
gefährdete Uferbereiche an den Restlochseen, Wasserentzug des Maibaches, zu<br />
erwartender Gr<strong>und</strong>wasseranstieg <strong>und</strong> damit Gefährdung von Wohnbereichen). Die<br />
hierfür notwendigen Kosten können die <strong>Gemeinden</strong>, auf sich alleine gestellt, nicht<br />
erbringen. Ansatzpunkte zur Sanierung von Teilen der Altbergbauflächen bieten der<br />
Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplan für das Tagebaurestloch 397 <strong>und</strong> die Studie zur<br />
Landschaftsentwicklung sowie Bewertung von Umweltschäden für das Gebiet der Tagebaurestlöcher<br />
Streckau <strong>und</strong> Luckenau-Südost (Näheres hierzu siehe Landschaftsplan<br />
<strong>Planungsverband</strong>, Kapitel 6.10.1 <strong>und</strong> 6.9.2). Lediglich das Tagebaurestloch<br />
Luckenau-Südost obliegt der MIBRAG sowie das Tagebaurestloch Streckau der<br />
Lausitzer <strong>und</strong> Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).<br />
Der zuvor angesprochene Altbergbaubereich um Luckenau <strong>und</strong> Theißen soll mit<br />
B<strong>und</strong>esfördermitteln saniert werden. Hierzu wurde ein ergänzendes Verwaltungsabkommen<br />
über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (Braunkohlesanierung)<br />
am 18.07.1997 abgeschlossen (Träger LMBV). Im Rahmen der Sanierung<br />
39
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
des Altbergbaubereiches hat die Verwaltungsgemeinschaft Maibach-Nödlitztal ein<br />
Gutachten "Untersuchungen zu den Auswirkungen des Gr<strong>und</strong>wasserwiederanstieges<br />
auf Altlastenstandort <strong>und</strong> Gefahrenerk<strong>und</strong>ung im Raum Luckenau/Theißen" erstellen<br />
lassen, das Hinweise zum weiteren Vorgehen bei der Sanierung der Altbergbauflächen<br />
enthält. Derzeit beruht der Verfahrensstand auf der Sicherung der Gefahrenabwehr.<br />
Im Altstadtbereich von <strong>Zeitz</strong> befindet sich ein umfangreiches, unterirdisches Gangsystem,<br />
das im Mittelalter entstand <strong>und</strong> vor allem zur Lagerung von Bier diente. Für<br />
den öffentlich zugänglichen Teil dieses Gangsystemes ("Führungsgangsystem") liegt<br />
ein vom Bergamt am 19.08.1996 zugelassener Betriebsplan vor. Im Rahmen dieses<br />
Betriebsplanes steht dieses Gangsystem noch unter Bergaufsicht (vgl. mit Kapitel<br />
7.1.1 f) Baugr<strong>und</strong>).<br />
4.3.6 Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr<br />
Die Erholungsnutzung beschränkt sich derzeit überwiegend auf Freizeit <strong>und</strong> Naherholung<br />
der einheimischen Bevölkerung. Diese findet einerseits hauptsächlich statt auf<br />
den unter 4.3.1 IV. genannten Freiflächen. Andererseits stehen hierfür in unmittelbarer<br />
Siedlungsnähe reichstrukturierte Landschaftsteile zur Verfügung. Hierzu zählen das<br />
Knittelholz, der Tiergarten, das gesamte Kuhndorfer Bachtal, das Elstertal südwestlich<br />
von <strong>Zeitz</strong>, das Maibachtal bei Unterschwöditz, die Streuobstwiesen/Ackerflächen um<br />
das Kloster Posa sowie die Tagebaurestlochseen bei Luckenau <strong>und</strong> Theißen.<br />
Bisher spielte bzw. spielt im Planungsgebiet der Fremdenverkehr eine untergeordnete<br />
Rolle. Für Übernachtungsmöglichkeiten stehen knapp 300 Gästebetten in Pensionen<br />
<strong>und</strong> Hotels zur Verfügung. Über eine Jugendherberge verfügt der <strong>Planungsverband</strong><br />
leider nicht. Der überwiegende Teil der Übernachtungsmöglichkeiten befindet sich in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. Beherbergungseinrichtungen in geringem Umfang sind außerdem<br />
noch in Theißen, Droßdorf <strong>und</strong> Grana-Mannsdorf anzutreffen. Gasthöfe bestehen in<br />
allen <strong>Gemeinden</strong> des <strong>Planungsverband</strong>es, Hotels nur in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. An<br />
Erholungseinrichtungen werden außer den unter 4.3.1 III b) erwähnten Sport- <strong>und</strong><br />
Freizeitanlagen noch Kegelbahnen angeboten. Kulturell von Bedeutung sind für den<br />
Fremdenverkehr das Theater in <strong>Zeitz</strong>, das Kino "Capitol", das Museum Schloß<br />
Moritzburg <strong>und</strong> das "Unterirdische <strong>Zeitz</strong>". Besondere Anziehungspunkte stellen die<br />
Altstadt von <strong>Zeitz</strong> mit <strong>Stadt</strong>mauerrelikten, das Schloß Moritzburg mit Dom St. Peter<br />
<strong>und</strong> Paul an der Straße der Romanik, die Michaelskirche, das Rathaus sowie die<br />
romanische Kirche in Salsitz dar. Zur Steigerung des Fremdenverkehrs könnte der<br />
geplante Lehr- <strong>und</strong> Informationspfad des Mitteldeutschen Umwelt- <strong>und</strong> Technikparkes<br />
(Lokalisierung siehe Plan) mit seinen landesweit bedeutsamen technischen Denkmälern,<br />
die Mitteldeutsche Straße der Braunkohle (Linienführung siehe Anhang) sowie<br />
der Aufbau eines markierten Rad- <strong>und</strong> Wanderwegenetzes im Planungsgebiet<br />
beitragen (vgl. 4.3.2 I). Weitergehende Informationen zum Thema Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr<br />
sind im Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es enthalten (Kapitel 6.9).<br />
4.4 Schutzgebiete <strong>und</strong> geschützte Objekte<br />
Die nachfolgenden Erläuterungen stellen eine Kurzfassung des im Landschaftsplan<br />
des <strong>Planungsverband</strong>es <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> ausführlich beschriebenen<br />
Kapitels Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz dar (Pkt. 6.10). Alle hier aufgeführten Schutzgebiete<br />
<strong>und</strong> -objekte sind im Plan dargestellt. Eine Ausnahme bilden die Geschützten<br />
40
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
Parkanlagen Nr. 1 <strong>und</strong> Nr. 2, da sich diese vollkommen im Landschaftsschutzgebiet<br />
befinden.<br />
I. Natur <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />
a.) Naturschutzgebiete (§ 17 NatSchG LSA)<br />
Westlich der Gemeinde Droßdorf gehört unmittelbar an der Grenze des Planungsgebietes<br />
ein kleiner Waldbereich schon zum geplanten Naturschutzgebiet<br />
"Ratsch bei Breitenbach".<br />
b) Landschaftsschutzgebiete (§ 20 NatSchG LSA)<br />
Name Lage Beschreibung<br />
LSG-Elsteraue Elsteraue NÖ <strong>Zeitz</strong> geophytenreiche Laubwaldbestockung des Tiergartens<br />
<strong>und</strong> angrenzende Baumreihen sowie offene Elsterauenbereiche;<br />
Beeinträchtigung durch Eindeichung der Weißen<br />
Elster, intensive Ackernutzung, Kleingärten, Schießplatz<br />
LSG-Kuhndorfer Bachtal<br />
LSG-Aga- <strong>und</strong> Elstertal<br />
Kuhndorfer Bachtal v. südl. Gemarkungsgrenze<br />
bis etwa zur Kirche in<br />
Rasberg einschließl. Knittelholz<br />
Bereiche westlich <strong>und</strong> südwestlich von<br />
Droßdorf <strong>und</strong> Bergisdorf<br />
Mosaik aus Wiesen, Waldparzellen, Feldgehölzen, Obstwiesen<br />
<strong>und</strong> Kleingärten sowie dichtem Ufergehölzbewuchs<br />
des Kuhndorfer Baches; Vorkommen seltener Tierarten<br />
(Vögel u. Säuger)<br />
strukturreiches, von naturnahen Waldflächen <strong>und</strong> Bächen<br />
geprägtes Gebiet; hohe ästhetische <strong>und</strong> faunistisch/floristische<br />
Wertigkeit<br />
c) Naturdenkmale (§ 22 NatSchG LSA)<br />
Objektbezogene Naturdenkmale<br />
Nr. (Reg.-<br />
Nr)<br />
Kommune/<strong>Stadt</strong>-,<br />
Ortsteil<br />
Lage Art Sonstiges<br />
1 (46) <strong>Zeitz</strong>/Aylsdorf ca. 100 m von der Kirche entfernt, unmittelbar<br />
an einer Straßenabzweigung<br />
2 (77) <strong>Zeitz</strong> im Knittelholz, südwestlicher Teil, an<br />
Gemarkungsgrenze<br />
3 (67) <strong>Zeitz</strong> in der Elsteraue, östlich an den Tiergarten<br />
angrenzend<br />
Stiel-Eiche<br />
4 Stiel-Eichen Bestandsaufnahme mit genauer<br />
Lokalisierung erforderlich<br />
20 Stiel-Eichen Bestandsaufnahme mit genauer<br />
Lokalisierung erforderlich;<br />
Lücken in den Baumreihen<br />
ergänzen<br />
4 (19) Nonnewitz/ Unterschwöditz<br />
auf dem Höheberg östlich Unterschwöditz<br />
Stiel-Eiche<br />
5 (127) Grana zwischen Grana <strong>und</strong> Theißen, westlich<br />
der Tongrube Grana<br />
3 Kastanien<br />
6 (59) Zangenberg südöstlich von Zangenberg Schwarzpappel<br />
7 (18) Droßdorf/ Kuhndorf in Kuhndorf, auf dem Dorfplatz Sommerlinde<br />
8 (69) Droßdorf/ Röden östlich von Röden, ca. 200 m vom<br />
Ortsrand, an der Straße<br />
Winterlinde<br />
9 (62) Droßdorf/ Rippicha mitten in Rippicha im Kreuzungsbereich Winterlinde als "Lutherlinde" bezeichnet<br />
10 (63) Droßdorf/ Rippicha mitten in Rippicha im Kreuzungsbereich Stiel-Eiche als "Friedenseiche" bezeichnet<br />
11 (15) Bergisdorf/ Golben am Südausgang von Golben, im Kreuzungsbereich,<br />
nahe des Denkmals<br />
12 (16) Bergisdorf/ Golben am Südausgang von Golben, im Kreuzungsbereich<br />
13 (68) Grana/Salsitz südwestlich von Salsitz, im Waldstück<br />
südlich der Hopfenplantage<br />
Stiel-Eiche<br />
Stiel-Eiche<br />
10 Stiel-Eichen<br />
41
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
Nr. (Reg.-<br />
Nr)<br />
Kommune/<strong>Stadt</strong>-,<br />
Ortsteil<br />
Lage Art Sonstiges<br />
14 (60) Grana/Salsitz am südwestlichen Ausgang von Salsitz,<br />
am Floßgraben<br />
Stiel-Eiche<br />
15 (21) Grana/ Bhf.<br />
Haynsburg<br />
am Floßgraben, ca. 500 m vom Bahnhof<br />
Stiel-Eiche<br />
16 (137) Grana im Ort nördlich von der B 180 Findling Rapakiwi-Granit<br />
17 Kuhndorf bei der Kuhndorfmühle Quelle<br />
Flächennaturdenkmale<br />
Nr. (Reg.-<br />
Nr)<br />
Kommune/ <strong>Stadt</strong>-,<br />
Ortsteil<br />
Lage Art Sonstiges<br />
1 (112) <strong>Zeitz</strong> westlicher Knittelholzrand Feuchtwiese Laichplatz<br />
2 (5) <strong>Zeitz</strong> Knittelholz Quelle <strong>und</strong> Wasserfall<br />
des Knittelholzbaches<br />
3 (102) Theißen nördlich von Theißen Feuchtgebiet der Senkungsmulde<br />
"Paul II"<br />
Schichtquelle<br />
Vorkommen von Gr.<br />
Rohrdommel, Rohrweihe,<br />
Laichplatz<br />
4 (104) Luckenau westlich von Luckenau, südlich<br />
von Trebnitz<br />
5 (36) Luckenau westlich von Luckenau, an der<br />
Schädemulde<br />
Dreieckteich<br />
Vogelschutzgebiet "Am<br />
Dreieck"<br />
Laichplatz, Brutbiotop<br />
6 (93) Luckenau am Tagebausee "Schädemulde" Orchideenstandort - Vorkommen<br />
des Braunroten<br />
Sitters<br />
7 (113) Luckenau südwestlich von Luckenau Tagebaurestloch "Neue<br />
Sorge"<br />
Vogelschutzgebiet,<br />
Massenlaichplatz für<br />
Lurche<br />
8 (138) Grana südwestlich von Grana Lößwand Lebensraum von Uferschwalben<br />
<strong>und</strong> xerothermen<br />
Insektenarten<br />
9 (11) Grana/Mannsdorf südwestlich Mannsdorf Halbtrockenrasen mit gefährdeten<br />
Pflanzen <strong>und</strong><br />
Tierarten<br />
10 (101) Grana/Salsitz Elsterwiesen bei Salsitz südlich<br />
vom Hopfenanbaugebiet<br />
11 (44) Bergisdorf Golbener Grabental westlich<br />
Bergisdorf<br />
alter Elsterarm mit wassergefüllten<br />
Hohlformen<br />
bewaldetes Kerbtal mit<br />
naturnahem Bachlauf<br />
<strong>und</strong> einer Schichtquelle<br />
Lurcharten, Steinkauz,<br />
Sumpfpflanzen<br />
12 (134) Zangenberg östlich von Zangenberg Kopfweiden- <strong>und</strong> Pappelgruppe<br />
13 (141) Droßdorf südlich Droßdorf, an der Gemarkungsgrenze<br />
zu Schellbach (am<br />
Wanderweg von Frauenhain nach<br />
Ossig)<br />
14 (139) Droßdorf an der Straße Droßdorf-Ossig<br />
westl. Droßdorf<br />
ehemaliger Sandsteinbruch<br />
ehemaliger Sandsteinbruch<br />
botanisch bedeutsam<br />
durch "Leberblümchenhügel"<br />
d) Geschützte Parkanlage<br />
Nr. (Reg.-Nr)<br />
Kommune/ <strong>Stadt</strong>-,<br />
Ortsteil<br />
Lage Art Sonstiges<br />
42
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
1 <strong>Zeitz</strong> südlich von <strong>Zeitz</strong>, südlich der<br />
Bergsiedlung<br />
Knittelholz<br />
gehört vollständig zum LSG<br />
Kuhndorfer Bachtal<br />
2 <strong>Zeitz</strong>/Rasberg,<br />
Droßdorf<br />
von Rasberg bis Röden Kuhndorfer Bachtal gehört vollständig zum LSG<br />
Kuhndorfer Bachtal<br />
3 Zangenberg am südöstlichen Ortsrand von<br />
Zangenberg<br />
LSG = Landschaftsschutzgebiet<br />
Parkanlage<br />
ungepflegt; als Parkanlage<br />
kaum noch erkennbar<br />
e) Schutz bestimmter Biotope (§ 30 NatSchG LSA)<br />
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung dieser<br />
Biotope führen können, sind verboten. Die im Rahmen der amtlichen Biotopkartierung<br />
(Juli 1995) aufgenommenen § 30-Flächen sind im Flächennutzungsplan<br />
dargestellt <strong>und</strong> im Anhang unter der Liste der schutzwürdigen Biotope im<br />
ehemaligen Landkreis <strong>Zeitz</strong> aufgeführt.<br />
f) Baumschutzverordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
Seit 27.02.1991 sind im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> alle Bäume geschützt, deren<br />
Stammdurchmesser in einer Höhe von 1 m größer ist als 10 cm (Obstbäume aber<br />
nur, insoweit es sich um Walnußbäume <strong>und</strong> Eßkastanien handelt). Näheres hierzu<br />
kann aus der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
entnommen werden (zuständig: Garten- <strong>und</strong> Friedhofsamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>).<br />
g) Biotope nach der amtlichen Biotopkartierung<br />
Bei der amtlichen Biotopkartierung für den ehemaligen Landkreis <strong>Zeitz</strong> (Juli 1995)<br />
wurden die für Flora <strong>und</strong> Fauna wertvollen Landschaftselemente im Planungsgebiet<br />
aufgenommen. Diese Biotopstrukturen sind vollständig in den Flächennutzungsplan<br />
mit den dazugehörigen Nummern übertragen worden. Im Anhang des<br />
Textes befindet sich die Liste der schutzwürdigen Biotope im ehemaligen Landkreis<br />
<strong>Zeitz</strong>, in der alle kartierten Biotope nach ihrer im Plan festgehaltenen Nummer<br />
aufgeschlüsselt sind. Der überwiegende Teil dieser wertvollen Landschaftselemente<br />
fällt unter den gesetzlichen Schutz, z.B. als Flächennaturdenkmal<br />
<strong>und</strong>/oder als § 30-Fläche (vgl. Pkt. 4.4 I e)).<br />
II. Wasserschutz<br />
Die detaillierte Abgrenzung der Wasserschutzzonen im Planungsraum ist dem<br />
Flächennutzungsplan zu entnehmen. Hier befinden sich folgende Trinkwasserschutzgebiete:<br />
a) im Umgriff von Hainichen mit Schutzzone I, II <strong>und</strong> III (Quelle <strong>und</strong> Wassergewinnungsanlage<br />
Hainichen)<br />
b) im Bereich von Kuhndorf mit Schutzzonen II <strong>und</strong> III inkl. Ortslage Kuhndorf<br />
(Wassergewinnungsanlage Kuhndorf)<br />
c) südwestlich Maßnitz (Elsteraue östlich Tiergarten) mit Schutzzonen II <strong>und</strong> III,<br />
teilweise innerhalb des Planungsgebietes (Wasserwerk Maßnitz)<br />
d) westlich Droßdorf, im Lurchgr<strong>und</strong> mit der Schutzzone II (Wassergewinnungsanlage<br />
Ossig)<br />
e) südlich von Droßdorf im <strong>und</strong> am Gutenbornbachtal mit Schutzzonen I, II <strong>und</strong><br />
III, teilweise innerhalb des Planungsraumes (Wassergewinnungsanlage Frauenhain).<br />
43
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
Für die Trinkwasserschutzgebiete gelten die Verbote <strong>und</strong> Nutzungsbeschränkungen<br />
der TGL 43850/01 bis /06. Außerdem sind die Festlegungen der Beschlüsse<br />
Nr. 365-6/78 vom 29.03.78, 90-21/82 vom 08.12.82 sowie 64-13/86 vom<br />
19.02.86 des Kreistages <strong>Zeitz</strong> zu beachten.<br />
III. Denkmalschutz<br />
Die durch Eintragung in die Denkmalliste geschützten Bauwerke, Gebäudekomplexe,<br />
Hoftore, Gedenkstätten <strong>und</strong> -steine sowie Steinkreuze sind im Anhang aufgeführt.<br />
Dagegen wurden die bekannten archäologischen Kulturdenkmale (Bodendenkmale)<br />
in ihrer ungefähren Ausdehnung in der nachfolgenden Karte<br />
"archäologische Kulturdenkmale" dargestellt. Eine genauere Abgrenzung kann<br />
zum momentanen Zeitpunkt aufgr<strong>und</strong> des Fehlens detaillierterer Informationen<br />
nicht gegeben werden. Da sich ein großer Teil dieser Kulturdenkmale im Bereich<br />
der Ortskerne <strong>und</strong> der Innenstadt von <strong>Zeitz</strong> befindet, ist aus kartographischen<br />
Gründen eine Darstellung im Flächennutzungsplan nicht möglich <strong>und</strong> sinnvoll. Der<br />
Floßgraben als hervorragendes technisches Denkmal der frühen Neuzeit ist nicht<br />
gesondert ausgewiesen worden, steht aber ebenfalls unter Denkmalschutz <strong>und</strong><br />
darf nicht verändert werden.<br />
Alle Maßnahmen, die mit Bodeneingriffen verb<strong>und</strong>en sind, bedürfen nach § 14<br />
Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt einer Genehmigung durch die<br />
Untere Denkmalschutzbehörde.<br />
IV. Anbauverbotsstreifen<br />
Entlang von B<strong>und</strong>es-, Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen <strong>und</strong> Freileitungen sind Schutzstreifen<br />
festgelegt <strong>und</strong> im Plan dargestellt, die v.a. von Bebauung freigehalten<br />
werden müssen.<br />
4.5 Altlasten<br />
Im Planungsgebiet gibt es zahlreiche Altlastverdachtsflächen. Dargestellt wurden sowohl<br />
im Plan als auch in der nachfolgenden Tabelle 12 diejenigen Standorte <strong>und</strong> Flächen,<br />
die nach derzeitigen Kenntnissen die höchsten Gefährdungspotentiale aufweisen.<br />
Es erfolgte keine Unterscheidung zwischen Altstandorte (z.B. stillgelegte Industrieanlagen)<br />
<strong>und</strong> Altablagerungen (z.B. Deponie <strong>Zeitz</strong>-Aue, Düngemitteldeponie in<br />
Droßdorf). Erst die zum Teil noch durchzuführende Gefährdungsabschätzung kann<br />
endgültig Aufschluß darüber geben, ob es sich bei den erfaßten Verdachtsstandorten<br />
tatsächlich um Altlasten handelt. Darüber hinaus finden sich noch zahlreiche Altlastverdachtsflächen<br />
mit etwas geringerem Gefährdungspotential im Altlastverdachtsflächenkataster<br />
des Landes Sachsen-Anhalt, für die ebenfalls ein Untersuchungs- <strong>und</strong><br />
Handlungsbedarf in Bezug auf eine Abklärung der für die Umwelt tatsächlich ausgehenden<br />
Gefahren besteht. Eine Auflistung von diesen Altlastverdachtsflächen ist im<br />
Anhang enthalten. Auf Gr<strong>und</strong> ihrer Häufigkeit, ihrer teilweise kaum gegebenen Lokalisierbarkeit<br />
(z.B. Tankstellen) <strong>und</strong> der Größe des Maßstabes des Flächennutzungsplanes<br />
ist eine Kennzeichnung im vorliegenden Planwerk weder möglich noch sinnvoll.<br />
Tab. 13:<br />
Altlasten mit hohem Gefährdungspotential (Quelle: Altlastverdachtsflächenkataster<br />
des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-<br />
Anhalt)<br />
44
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
Nr. im<br />
FNP<br />
Kat.Nr. Altlastverdachtsflächenkataster<br />
Lagebezeichnung<br />
Altablagerung/-standort<br />
1 026 Droßdorf Müllkippe (Düngemittel)<br />
2 032 Droßdorf Stall (Gülle)<br />
3 033 Droßdorf Tankstelle<br />
4 088 Grana / Salsitz Stall (Gülle)<br />
5 0226 Theißen Schwelerei<br />
6 0149 Luckenau Restloch (Müllablagerung)<br />
7 0151 Luckenau Müllkippe (Bauschutt, Asche, Gleisschotter)<br />
8 0154 Luckenau Montagebau Leipzig (Schadstoffe)<br />
9 0464 Luckenau Restloch (Hausmüll)<br />
10 0479 Luckenau Bahnhof (Mineralöl, Fette, Kraftstoffe)<br />
11 Luckenau / Luckenau Südost Restloch (Ascheverspülungen, Phenoleinleitungen)<br />
12 0322 <strong>Zeitz</strong>, Arnold-Promenade Fa. Krusche (Insektizide)<br />
13 0326 <strong>Zeitz</strong>, Fabrikstraße Stahlwerk<br />
14 0332 <strong>Zeitz</strong>, Gleinaer Straße Lackfabrik<br />
15 0334 <strong>Zeitz</strong>, Geschwister-Scholl-Straße Zekiwa<br />
16 0339 <strong>Zeitz</strong>, Arnold Promenade 26 Malerbetrieb (Lacke, Farben)<br />
18 0351 <strong>Zeitz</strong>, Schädestraße Maschinenbau<br />
19 0361 <strong>Zeitz</strong>, Donaliesstraße 52 - Güterbahnhof Metallaufbereitung (Öle)<br />
20 0389 <strong>Zeitz</strong>, Posaer Straße Werkstatt (Öle)<br />
21 0401 <strong>Zeitz</strong>, Liebknechtstraße 19a chem. Reinigung (Tenside)<br />
22 0404 <strong>Zeitz</strong>, Schützenstraße 26 chem. Reinigung (Tenside)<br />
23 0407 <strong>Zeitz</strong>, Donaliesstraße Wachsfabrik (Thyssen)<br />
24 0414 <strong>Zeitz</strong>, Geraer Straße Müllkippe<br />
25 0415 <strong>Zeitz</strong>, Forststraße Müllkippe<br />
26 0420 <strong>Zeitz</strong> / Rasberg Müllkippe (ehem. Reitplatz)<br />
27 0421 <strong>Zeitz</strong> / Deponie <strong>Zeitz</strong>-Aue Müllkippe<br />
28 Luckenau Gewerbegebiet nördl. Luckenau<br />
45
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
5. BEWERTUNG DER FLÄCHENNUTZUNGEN UND TENDENZEN NACH § 7<br />
NATSCHG LSA AUF DER BASIS DES LANDSCHAFTSPLANES<br />
Im Rahmen des Landschaftsplanes des <strong>Planungsverband</strong>es <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong><br />
<strong>Gemeinden</strong> ist die Umweltverträglichkeit der Flächennutzungen <strong>und</strong> deren Tendenzen<br />
geprüft worden. Die hierbei festgestellten erheblichen Beeinträchtigungen auf Naturhaushalt<br />
<strong>und</strong> Landschaftsbild sind nachfolgend in Kurzfassung dargestellt.<br />
Desweiteren werden speziell die Zielkonflikte im Planungsgebiet erläutert. Generell<br />
wurden die Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege<br />
im Flächennutzungsplan berücksichtigt. Lediglich die unter Punkt I. Landschaftsplanerische<br />
Beurteilung fett gekennzeichneten Auswirkungen auf den<br />
Naturhaushalt <strong>und</strong> das Landschaftsbild, die als nicht umweltverträglich eingestuft<br />
werden müssen, entsprechen nicht dieser Aussage.<br />
I. Landschaftsplanerische Beurteilung<br />
Die unter 4.3.1 bis 4.3.6 beschriebenen Nutzungen <strong>und</strong> deren Entwicklungstendenzen<br />
zeitigen teilweise negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt <strong>und</strong> das<br />
Landschaftsbild. Als problematisch müssen in diesem Sinne angesehen werden:<br />
Siedlung<br />
- hoher Flächenverbrauch für die geplanten Baugebiete; besonders großzügig<br />
sind die Baugebietsausweisungen in Nonnewitz <strong>und</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> (vgl. Tab.<br />
16 <strong>und</strong> 7.1.1 g))<br />
- talsperrende Bebauung in <strong>Zeitz</strong>-Rasberg <strong>und</strong> Theißen, entlang Maibach<br />
- einzelne Bauwerke an ökologisch/städtebaulich sensiblen Bereichen mit hoher<br />
Zersiedelungsgefahr, u.a. am Fockendorfer Gr<strong>und</strong>bach, im Bereich nördlich<br />
Aylsdorf, in Rasberg am Knittelholz<br />
- nicht oder ungenügend eingeb<strong>und</strong>ene Orts- bzw. <strong>Stadt</strong>ränder bzw. Baugebiete;<br />
überall im Planungsgebiet anzutreffen; extrem die Blockrandbebauung in<br />
<strong>Zeitz</strong> nördlich Gleinaer Straße <strong>und</strong> oberhalb des Kuhndorfer Baches im Bereich<br />
der Sophienhöhe<br />
- teilweise standörtlich ungeeignete oder unmaßstäbliche Gebäude, u.a.<br />
Zuckerfabrik <strong>Zeitz</strong>, Plattenbausiedlungen in <strong>Zeitz</strong>-Ost, Gewerbegebiet Droßdorf,<br />
Schule Droßdorf, Einkaufszentrum Grana<br />
- hoher Versiegelungsgrad in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Theißen<br />
- Kleingartenanlagen <strong>und</strong> Sportplätze in Talauen - Verlagerung erforderlich<br />
46
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
Infrastruktur<br />
- teilweise ungenügende landschaftliche Einbindung der Straßen, z.B. Teilabschnitte<br />
der B 91, L 191, L 193, L 197<br />
- enormer Flächenverbrauch durch die geplanten Umgehungsstraßen<br />
- Eingriff in Streuobstwiese an der Forststraße (als geplanter Landschaftsbestandteil<br />
ausgewiesen) durch geplante Umgehungsstraße B 91/B 2.<br />
- geplante Umgehungsstraße Kloster Posa/Hainichen, die laut Landschaftsplan<br />
nicht als umweltverträglich eingestuft werden kann<br />
- Abwasserentsorgung unzureichend bzw. teilweise nicht vorhanden<br />
Wasserwirtschaft<br />
- technokratischer Gewässerausbau mit Verrohrungspassagen, u.a. Maibach,<br />
Kuhndorfer Bach, Fockendorfer Gr<strong>und</strong>bach, Hasselbach<br />
- kanalartiger Ausbau der Weißen Elster, teilweise mit Deichen versehen<br />
- Einschränkung der Retentionsräume, v.a. durch Bebauung, u.a. Talaue der<br />
Weißen Elster, Kuhndorfer Bach, Maibach<br />
- Altablagerungen in den Tagebaurestlöchern Luckenau-Südost <strong>und</strong> Kindergartenteich<br />
Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />
- ausgeräumte Agrarflächen durch intensive Landwirtschaft<br />
- Belastung von Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächenwasser durch intensive Landwirtschaft<br />
- standörtlich ungeeignete Nutzung, z.B. Ackerflächen in den Talauen der Weißen<br />
Elster <strong>und</strong> des Maibaches<br />
- Aufforstung avifaunistisch hochwertiger Grünlandflächen bzw. von Feuchtwiesen<br />
südlich von Trebnitz am Maibachableiter<br />
- geplante Aufforstung östlich des Tiergarten (Vorsorgegebiet für Aufforstungen<br />
nach REP/TEP) - laut Landschaftsplan aus Klimaschutz-, Erholungs-<br />
<strong>und</strong> Naturschutzgründen nicht vertretbar<br />
Gewinnung von Bodenschätzen<br />
- bewilligte Erweiterung der Tongrube Grana - in der jetzigen Ausdehnung<br />
landschaftsplanerisch nicht vertretbar<br />
- geschädigte Gebiete des Altbergbaues im Bereich von Luckenau, Theißen<br />
<strong>und</strong> Nonnewitz<br />
Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr<br />
- Schießanlage im Erholungsgebiet Tiergarten - Verlagerung erforderlich<br />
- Kleingartenanlagen im Kuhndorfer Bachtal - Verlagerung erforderlich<br />
II. Zielkonflikte<br />
- Ausweisung von Siedlungsflächen <strong>und</strong> Infrastruktureinrichtungen - Vernichtung<br />
hochwertiger Ackerflächen <strong>und</strong> Beeinträchtigung, vereinzelt sogar Zerstörung<br />
von naturnahen Strukturen<br />
47
Flächennutzungsplan<br />
Bewertung<br />
- Ausweisung einer Eignungsfläche für Windenergieanlagen südlich von <strong>Zeitz</strong>-<br />
Hainichen - Vernichtung hochwertiger Ackerflächen, Belastung des Naturhaushaltes<br />
sowie nachhaltige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
- Bebauung im Siedlungsbereich - Zerstörung von Freiflächen, z.B. Obstbaumwiesen<br />
(besonders deutlich wird dies beim Baugebiet Nr. 32a <strong>Zeitz</strong>-Kalte Feld<br />
- siehe hierzu Landschaftsplan, Tab. 12)<br />
- Bebauung in den Talauen (u.a. Elsteraue, Kuhndorfer Bachaue, Maibachaue)<br />
- nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes <strong>und</strong> des Landschaftsbildes<br />
- Kleingartenanlagen/Sportplätze an Steilhängen <strong>und</strong> in Talauen (Erholung) -<br />
nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes <strong>und</strong> des Landschaftsbildes<br />
- Erholungsnutzung an den Tagebaurestlochseen, im Knittelholz, im Kuhndorfer<br />
Bachtal, im Tiergarten - nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes<br />
möglich<br />
- intensive Landwirtschaft besonders in Talauen <strong>und</strong> Wasserschutzgebieten -<br />
nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes <strong>und</strong> des Landschaftsbildes<br />
(Erholungsnutzung)<br />
- geplante Abbauflächen nördlich Grana - Vernichtung hochwertiger Ackerflächen/Beeinträchtigung<br />
des Naturhaushaltes/Probleme mit vorgesehenen Planungen<br />
(Straßenbau, Biotopverb<strong>und</strong>elemente)<br />
- Vorsorgegebiete von Aufforstungen nach REP/TEP südlich Zangenberg (Tiergarten)/nordöstlich<br />
von Gladitz im Anschluß an "Neue Sorge" - nachhaltige<br />
Beeinträchtigung von Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild/Vernichtung hochwertiger<br />
Ackerflächen<br />
- Ausweisung von Schutzgebieten nach NatSchG LSA im Bereich Kloster Posa<br />
- Beeinträchtigung durch geplante Umgehungsstraße<br />
- vorgesehene Aufforstung des Weißenfelser Berges im Bereich der geplanten<br />
Einmündung B 2, B 91 aus Immissionsschutz-, Bodenschutz- <strong>und</strong> Landschaftsbildgründen<br />
- nach Bedenken von Landwirten Ausweisung dieser<br />
Flächen weiterhin für die Landwirtschaft.<br />
48
Flächennutzungsplan<br />
Leitbild<br />
6. LEITBILD<br />
Ziel des Leitbildes ist es, die erforderlichen ökonomischen <strong>und</strong> ökologischen Belange<br />
im Planungsgebiet miteinander zu verbinden. Hierzu ergeben sich folgende allgemeine<br />
Gr<strong>und</strong>sätze:<br />
- Anpassung der Zielvorstellungen des <strong>Planungsverband</strong>es <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> an die Vorgaben<br />
der Raumordnung (LEP/REP/TEP)<br />
- Sicherung der Einwohnerzahlen auf jetzigem Stand durch eine angemessene, geordnete städtebauliche<br />
Entwicklung<br />
- Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Mittelzentrums <strong>Zeitz</strong> durch Bereitstellung von genügend Wohnflächen<br />
<strong>und</strong> gewerblichen Bauflächen sowie durch Ausstattung <strong>und</strong> Gestaltung geeigneter Flächen für Zwecke der<br />
Freizeit <strong>und</strong> Naherholung<br />
- keine ortsteilbezogene Dezentralisierung der Gewerbegebietsausweisungen <strong>und</strong> der Erholungseinrichtungen;<br />
Konzentration v.a. auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> die Gemeinde Theißen sowie in wesentlich geringerem Umfang (nur<br />
für den Eigenbedarf) auf die Kernorte der jeweiligen <strong>Gemeinden</strong> (Luckenau, Nonnewitz, Grana, Bergisdorf,<br />
Droßdorf)<br />
- Begrenzung der Bebauung <strong>und</strong> Freiflächenversiegelung auf ein unvermeidbares Maß; in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> den<br />
<strong>Gemeinden</strong> Theißen, Nonnewitz verdichtete Bebauung anstreben<br />
- Umnutzung bestehender alter Wohn- <strong>und</strong> Gewerbeflächen Vorrang einräumen vor Neuausweisungen<br />
- Bereitstellung von genügend Gemeinbedarfseinrichtungen<br />
- Sicherung <strong>und</strong> Sanierung der historisch <strong>und</strong> kulturell bedeutenden Siedlungsstrukturen <strong>und</strong> Gebäude<br />
- Verbesserung der Verkehrssituation im Planungsgebiet mit eindeutiger Präferenz für den Öffentlichen Personennahverkehr<br />
einschließlich Förderung der Eisenbahn; baldmöglichste Realisierung der geplanten<br />
Umgehungsstraße B 2/B 91<br />
- keine Bebauung visuell <strong>und</strong> ökologisch empfindlicher Bereiche (u.a. Bachtäler, Elsteraue, Steilhangbereiche,<br />
Parkanlagen, Kleingärten bzw. villenartige Hausgärten)<br />
- Realisierung umweltverträglicher <strong>und</strong> sozialgerechter Flächennutzungen<br />
- Integration der vorhandenen <strong>und</strong> geplanten Baugebiete in die bestehende Siedlungsstruktur sowie in die hiesige<br />
Landschaft <strong>und</strong> damit in das Biotopverb<strong>und</strong>system; organische Entwicklung der Siedlungen anstreben<br />
- Erhaltung aller bestehenden, wertvollen Landschaftsbereiche <strong>und</strong> Biotopelemente sowohl im Innen - als auch im<br />
Außenbereich sowie Schaffung eines Biotopverb<strong>und</strong>systems<br />
- Sicherung der hiesigen Kulturlandschaft mit ihrem charakteristischem, unverwechselbaren Landschaftsbild<br />
- Optimierung <strong>und</strong> Vergrößerung der erholungswirksam hochwertigen Landschaftsbereiche <strong>und</strong> Siedlungsstrukturen<br />
sowie Erstellung eines ökologisch verträglichen Erschließungssystems; Verbesserung des Wegenetzes<br />
(Rad- <strong>und</strong> Wanderwege) von der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zum "<strong>Zeitz</strong>er Forst" (bedeutendster Naherholungsbereich der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zeitz</strong>)<br />
- nicht ersetzbare Funktionen des Naturhaushaltes (Biotopschutz-, Wasserschutz, Klimaschutz- <strong>und</strong> Bodenschutzfunktionen)<br />
in der Regel Vorrang vor möglichen diversen Nutzungsansprüchen (u.a. Infrastruktur, Siedlung)<br />
einräumen<br />
- Sanierung des vom Bergbau geprägten nördlichen Bereiches des <strong>Planungsverband</strong>es unter besonderer Berücksichtigung<br />
der hier entstandenen Tagebaurestlochseen; Optimierung des Buntsandsteingebietes (Planungsraum<br />
südlich der Linie Grana-Zangenberg außer der Bebauung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>), vorrangig zur Erholungsnutzung <strong>und</strong><br />
zur Förderung des Naturschutzes.<br />
49
Flächennutzungsplan<br />
Entwicklungsziele/Siedlung<br />
7. ENTWICKLUNGSZIELE<br />
7.1 Siedlung<br />
7.1.1 Städtebauliche Planungsaspekte<br />
a) Bestehende Bauflächen<br />
Wie bereits im Kapitel 4.3.1 erläutert, sind im <strong>Planungsverband</strong> derzeit r<strong>und</strong><br />
576 ha Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen <strong>und</strong> Gemeinbedarfsflächen sowie<br />
r<strong>und</strong> 243 ha Gewerbliche Bauflächen/Sonderbauflächen als Bestand ausgewiesen.<br />
Baulücken sind hier aber in großem Umfang anzutreffen, besonders in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> in der Gemeinde Theißen (näheres hierzu Tab. 16). Eine<br />
Übersicht über die bestehenden Bauflächen der Kommunen gibt die nachfolgende<br />
Tabelle 14. Hieraus ist zu entnehmen, daß die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, insgesamt betrachtet,<br />
eine sehr hohe Wohndichte aufweist (92 E/ha). Alle anderen Kommunen im<br />
<strong>Planungsverband</strong> zeigen demgegenüber eine wesentlich geringere Verdichtung.<br />
Die absolut niedrigsten Werte sind bei den Orten der <strong>Gemeinden</strong> Bergisdorf<br />
(r<strong>und</strong> 23,5 E/ha) <strong>und</strong> Droßdorf (r<strong>und</strong> 22,7 E/ha) festzustellen.<br />
b) Lärmbelastung der Bauflächen<br />
Die bestehenden Bauflächen sind, soweit sie sich in der Nähe von Hauptstraßen<br />
(v.a. B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesstraßen) oder der Bahnlinie befinden, oftmals erheblichen<br />
Lärmeinwirkungen ausgesetzt. Diese sind auf der Gr<strong>und</strong>lage der DIN 18005,<br />
Teil 1 "Schallschutz im Städtebau" - Berechnungsverfahren (1987) quantifizierbar.<br />
Ermittlungsgr<strong>und</strong>lage für Straßenverkehrsimmissionen ist das aus Verkehrszählungen<br />
des Jahres 1994 hochgerechnete, durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen<br />
(DTV). Im <strong>Planungsverband</strong> liegen solche Informationen nur für B<strong>und</strong>es<strong>und</strong><br />
Landesstraßen vor. Unter anderem abhängig vom Abstand der Bebauung zur<br />
Straße lassen sich aus dem DTV Beurteilungspegel in dB(A) ermitteln, wie sie in<br />
der umseitigen Tabelle für die tangierten Baugebiete der Kommunen im <strong>Planungsverband</strong><br />
aufgelistet sind. Auffällig ist, daß bei allen angeführten Standorten die<br />
Orientierungswerte erheblich überschritten wurden <strong>und</strong> damit überall hohe Lärmbelästigungen<br />
existieren. Um die Orientierungswerte einzuhalten, müßten je nach<br />
Verkehrsdichte sowohl am Tag als auch in der Nacht Abstände von 30 bis 180 m<br />
zwischen den Gebäuden <strong>und</strong> den Straßen als Immissionsorte bestehen. Solche<br />
Abstände sind aber nicht zu realisieren, sodaß geeignete <strong>und</strong> ausreichende<br />
Schallschutzmaßnahmen vorzusehen sind wie zum Beispiel:<br />
- Pflasterbeläge durch Asphalt ersetzen<br />
- Lärmschutzwände oder -wälle<br />
- gestaffelte Bebauung<br />
- geschlossene Blockbebauung<br />
- geeignete Anordnung <strong>und</strong> Orientierung der Wohngebäude bzw. Schlafräume<br />
- Begrenzung der Stockwerkszahl<br />
- Verkehrsberuhigung<br />
50
Flächennutzungsplan Entwicklungsziele/Siedlung<br />
Tab. 14: Siedlungen - Flächenausweisungen Bestand<br />
<strong>Planungsverband</strong> /<br />
Kommunen<br />
Einwohnerstand<br />
1998<br />
Wohnbauflächen<br />
(ha)<br />
Gemischte<br />
Bauflächen (ha)<br />
Gesamte Wohnflächen<br />
(ha)<br />
Wohndichte<br />
Einwohner (E)/ha<br />
Gewerbliche Bauflächen/<br />
Sonderbauflächen (ha) Bemerkungen<br />
<strong>Planungsverband</strong> 40.613 --- --- 576,7 70,53 242,9<br />
Luckenau 766 2,3 23,8 26,1 29,4 2,9 teilweise kleinstädtische<br />
Bebauungsformen<br />
Theißen 2.182 28,2 28,8 57,0 38,3 27 teilweise kleinstädtische<br />
Bebauungsformen<br />
Nonnewitz 917 13,9 16,7 30,6 31,0 --- teilweise kleinstädtische<br />
Bebauungsformen<br />
Grana 846 1,7 32,4 34,1 24,8 37 Grana/Kleinosida kleinstädt.<br />
Bebauungsformen,<br />
sonst ländl. Prägung<br />
Bergisdorf 427 --- 18,2 18,2 23,5 --- ländlich geprägte Bebauungsformen<br />
Droßdorf 730 5,4 27,7 33,1 22,7 22,6 ländlich geprägte Bebauungsformen<br />
<strong>Zeitz</strong> 34.745 zusammen *377,6 ha 92 153,4<br />
<strong>Zeitz</strong>-Ost 6.500 --- *50 *130,0 ---<br />
Bergsiedlung 500 --- *20 *25,0 ---<br />
Zangenberg 605 --- 17,6 17,6 34,4 --- teilweise kleinstädtische<br />
Bebauungsform<br />
Anmerkungen: 1) Bei den Flächenangaben handelt es sich um planimetrierte, angenäherte Größen (Ausnahmen bilden die mit * gekennzeichneten Werte, die aus dem Leitplan zur<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung für das Gebiet des <strong>Planungsverband</strong>es <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> entnommen wurden).<br />
2) Zu den gewerblichen Bauflächen zählen nur die im Flächennutzungsplan als Bestand ausgewiesenen Areale; hierzu gehören nicht ehemalige Gewerbeflächen, die<br />
umgenutzt werden sollen <strong>und</strong> daher im Flächennutzungsplan als Planung dargestellt sind. Dagegen sind die Absetzteiche der Zuckerfabrik bei Kleinosida als<br />
bestehende Gewerbefläche dargestellt.<br />
3) Während in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> die Gemischten Bauflächen nur teilweise als Wohnflächen genutzt werden (u.a. Büro, Geschäfte), steht bei den <strong>umgebende</strong>n <strong>Gemeinden</strong><br />
die Wohnnutzung eindeutig im Vordergr<strong>und</strong>. Bei den Gemischten Bauflächen sind aus Vereinfachungsgründen die Gemeinbedarfsflächen mit eingerechnet<br />
worden.<br />
51
Flächennutzungsplan<br />
Auch vom Schienenverkehr gehen hohe Lärmimmissionen aus. Leider liegen hierüber<br />
keine Gr<strong>und</strong>lagendaten vor. Deren Größenordnungen dürften sich aber mit denen der<br />
B<strong>und</strong>esstraßen decken, wenn nicht sogar überschreiten.<br />
Der Einbau schalldämmender Fenster mit Belüftung soll Sanierungsmaßnahmen für<br />
vorhandene Gebäude an stark befahrenen Straßen vorbehalten bleiben, wie z.B. in der<br />
Naumburger <strong>und</strong> Leipziger Straße in <strong>Zeitz</strong> oder Bebauung entlang B 91 in Theißen.<br />
Bei den geplanten Bauflächen im Gebiet des <strong>Planungsverband</strong>es sollte diese Problematik<br />
unbedingt beachtet werden, zumal der motorisierte Verkehr weiter ansteigen wird <strong>und</strong><br />
damit eine Mehrbelastung an Lärmemissionen zu erwarten ist.<br />
c) Jüngste Bautätigkeit<br />
Leider liegen hierzu keine Angaben über die einzelnen Kommunen vor. Eine verstärkte<br />
Bautätigkeit läßt sich seit 1990 feststellen. In den <strong>Gemeinden</strong> Luckenau, Theißen,<br />
Nonnewitz wurden seit 1990 zusammen ca. 81 <strong>und</strong> in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> 1.250 Baunachfragen<br />
eingereicht. Eine verstärkte Bautätigkeit darf auch für die Zukunft erwartet<br />
werden.<br />
d) Bedarfsermittlung Wohnflächen<br />
Unter Wohnflächen wird der Bedarf an Wohnbauflächen § 1(1) Nr. 1 BauNVO <strong>und</strong><br />
Gemischten Bauflächen § 1 (1) Nr. 2 BauNVO zusammengefaßt.<br />
Die Bedarfsermittlung von Wohnbauflächen einschließlich der Gemischten Bauflächen,<br />
soweit sie überwiegend als Wohnraum genutzt werden (siehe Tab. 14, Anmerkung 3) stellt<br />
sich zum jetzigen Zeitpunkt im Planungsgebiet als schwierig dar. Die vor 1989<br />
herrschenden Baulandpolitik kann auf Gr<strong>und</strong> geänderter politischer <strong>und</strong> wirtschaftlicher<br />
Bedingungen nicht mehr als ausschlaggebende Basis verwendet werden. Leider ist aber<br />
seit dieser Zeit noch kein eindeutiger, allgemein verbindlicher Trend der Bautätigkeit<br />
erkennbar. Faktum ist, daß derzeit, trotz rückläufiger Bevölkerungszahlen (näheres hierzu<br />
siehe Kapitel 2.5.1), eine steigende Nachfrage nach Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäuser im Planungsgebiet<br />
zu beobachten ist <strong>und</strong> daher Schritte zur Behebung dieses Mangels unternommen<br />
werden müssen. Dagegen ist der Bedarf an Mehrfamilienhäusern derzeit gedeckt<br />
<strong>und</strong> dürfte auch in Betracht des hohen Wohnungsleerstandes in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> (2352<br />
Wohnungen, 12,3 % des Wohnungsbestandes), der fast nur die Mehrfamilienhäuser<br />
betrifft, für den Planungszeitraum des Flächennutzungsplanes als ausreichend angesehen<br />
werden. Gründe, die die Schaffung neuen Wohnraumes in Form von Einfamilienhäusern,<br />
daneben auch von Zweifamilienhäusern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Theißen notwendig<br />
machen, sind vielseitig:<br />
• Trotz stetiger Bautätigkeit ist ein erheblicher Mangel an Einfamilien- <strong>und</strong><br />
Zweifamilienhäusern festzustellen. In besonderen Umfang trifft dies für die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
zu.<br />
• Desweiteren muß zukünftig von größeren Wohnflächen- <strong>und</strong> Wohnungsqualitätsansprüchen<br />
<strong>und</strong> bei steigenden Einkommen von einer wachsenden Nachfrage nach<br />
Eigenheimgr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Wohnungen außerhalb der in der Vergangenheit<br />
gebauten Viertel mit mehrgeschossigen Wohnbau (<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Theißen)<br />
ausgegangen werden.<br />
• Hinzu kommen noch Wohnflächenverluste infolge von Abriß, Sanierung <strong>und</strong><br />
Zweckentfremdung. Die Auflockerung von Gebieten mit hoher Dichte in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zeitz</strong> (Innenstadt) sowie die verstärkte gewerbliche Nutzung von Wohnungen wird<br />
auch zu einer Nachfrageerhöhung von Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern führen.<br />
• Berücksichtigt werden müssen noch die sozialen Faktoren. Außer der Veränderung<br />
der Altersstruktur (steigendes Lebensalter) führt noch die abnehmende<br />
durchschnittliche Personenanzahl je Haushalt zu einem erhöhten Wohnungsbedarf.<br />
52
Flächennutzungsplan<br />
Die Nachfrage nach Gr<strong>und</strong>stücken für den Wohnungsbau wird u.a. von den Baulandpreisen<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> dem Umland abhängen <strong>und</strong> in welchem Umfang dort preisgünstiges<br />
Bauland angeboten <strong>und</strong> erschlossen wird. In der nachfolgenden Tabelle 15 ist der Bedarf<br />
an Wohnflächen im Gebiet des <strong>Planungsverband</strong>es dargestellt.<br />
Bei der vorliegenden Bedarfsermittlung der zusätzlichen Wohnflächen ist ein<br />
übersichtliches gut handhabbares Prognosemodell zum Ansatz gekommen. Auffallend ist,<br />
daß die <strong>Gemeinden</strong> im Planungsgebiet für die neuen B<strong>und</strong>esländer eine hohe<br />
durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner aufweisen. Diese beträgt zwischen 33,12 m 2<br />
pro Einwohner (Gemeinde Bergisdorf) <strong>und</strong> 35,87 m 2 pro Einwohner (Gemeinde<br />
Luckenau). Dagegen beträgt der Durchschnittswert der alten B<strong>und</strong>esländer ca. 38 m 2 pro<br />
Einwohner (1997). Hierbei ist zu berücksichtigen, daß dieser Wert im Durchschnitt in<br />
Großstädten unterschritten, im dörflichen Raum überschritten wird. Bei vorausgesetzter<br />
langfristiger Angleichung des Wohnstandards mit den alten B<strong>und</strong>esländern besteht<br />
dementsprechend ein erheblicher Nachholbedarf an Wohnfläche. Auf Gr<strong>und</strong>lage dieser<br />
Prognose werden für die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> die Gemeinde Theißen 38 m 2 pro Einwohner, für<br />
die sonstigen <strong>Gemeinden</strong> 40 m 2 pro Einwohner zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
Bei der in Tabelle 16 dargestellten Bedarfsermittlung ergibt sich bei den <strong>Gemeinden</strong> im<br />
<strong>Planungsverband</strong> für Wohnflächen mit Einfamilienhaus- , vereinzelt auch<br />
Zweifamilienhausbebauung (<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Theißen) eine äußerst hohe Wohndichte von 57<br />
bis 61 Einwohner pro ha, bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> sogar von 99 Einwohner pro ha (siehe hierzu<br />
Tab. 18). Im Durchschnitt liegt die Wohndichte bei kleineren <strong>Gemeinden</strong> mit<br />
EiInfamilienhausbebauung bei r<strong>und</strong> 40 Einwohner pro ha, also weit unter der vorliegenden<br />
Bedarfsermittlung. Wird dieser Wert angestrebt, muß der Bedarf an zusätzlichen<br />
Wohnflächen zwischen 0,7 bis 1,8 ha je nach Gemeinde erhöht werden. Deshalb erscheint<br />
bei den <strong>Gemeinden</strong> im Planungsgebiet, außer der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Theißen, ein<br />
entsprechender Zuschlag gerechtfertigt. Auch bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> ist die Wohndichte von<br />
99 Einwohner pro ha auf Gr<strong>und</strong> der angestrebten Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhausbebauung<br />
einschließlich Reihenhäuser als hoch anzusehen. Trotz gewünschter Verdichtung kann<br />
von einem Erfahrungswert von ca. 75 Einwohner pro ha ausgegangen werden. Dies würde<br />
im vorliegenden Fall ein Zuschlag um 10 ha bedeuten. Dieser Sachverhalt kann aus<br />
Tabelle 16 entnommen werden. Die Gr<strong>und</strong>stücksgröße würde bei einer Bruttowohndichte<br />
von 40 E/ha ca. 500 m 2 betragen (bei 2,3 Personen je Haushalt bzw. Wohnung). Nach<br />
Auskunft des Landratsamtes Burgenlandkreis liegt bei Neubaugebieten die derzeitige<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgröße bei ca. 450 m 2 . Setzt man eine langfristige Angleichung des<br />
Wohnstandards mit den alten B<strong>und</strong>esländern voraus, sind 500 m 2 Gr<strong>und</strong>stücksgröße<br />
angemessen. Bei der Gemeinde Theißen ergeben sich dagegen Gr<strong>und</strong>stücksgrößen von<br />
ca. 320 m 2 , bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> von 270 m 2 .<br />
Die geplanten Bauflächen des <strong>Planungsverband</strong>es <strong>und</strong> deren Beurteilung gegenüber der<br />
in diesen Kapitel vorgenommenen Bedarfsermittlung werden im Kapitel g) "geplante<br />
Bauflächen" behandelt.<br />
Tab. 15:<br />
Bedarfsermittlung der zusätzlichen Wohnflächen<br />
53
Flächennutzungsplan Entwicklungsziele/Siedlung<br />
Die in dieser Tabelle dargestellte Bedarfsermittlung der zusätzlichen Wohnflächen stellt eine Zusammenfassung der im Anhang enthaltenen<br />
Berechnung der Bedarfsermittlung der zusätzlichen Wohnflächen pro Gemeinde dar.<br />
<strong>Planungsverband</strong><br />
/<br />
Kommune<br />
Einwohner,<br />
Stand<br />
01.01.1997<br />
angestrebte<br />
Wohnfläche<br />
(Nettogeschoßfläche)<br />
(m 2 /EW<br />
1.) Bestand<br />
Wohnfläche<br />
(Nettogeschoßfläche)<br />
(m 2 )<br />
Bedarf (Nettogeschoßfläche)<br />
(m 2 )<br />
Bedarf an<br />
zusätzl. Wohnfläche<br />
(m 2 )<br />
2.) Bedarf an<br />
zusätzl. Bruttogeschoßfläche<br />
Wohnen<br />
(m 2 )<br />
3.) Bedarf an<br />
zusätzl. Nettowohnbauland<br />
(m 2 )<br />
4.) Bedarf an<br />
zusätzl. Bruttowohnbauland<br />
(m 2 )<br />
Bruttowohnbaulandbedarf<br />
einschl. marktwirtschaftl.<br />
Spielraum<br />
(15%) (m 2 )<br />
5.) Bedarf an<br />
zusätzlich.<br />
Wohnbauflächen<br />
abzügl.<br />
Baulücken<br />
(m 2 )<br />
6.) Bedarf an<br />
zusätzlichen<br />
Wohnflächen<br />
in ha<br />
7.) Bedarf an<br />
zusätzlichen<br />
Wohnflächen<br />
bei angemessener<br />
Wohndichte<br />
geplante<br />
Ausweisung<br />
von Wohnflächen<br />
(ha)<br />
<strong>Planungsverband</strong><br />
41.286 38-40 134,71 ha 157,63 ha 22,92 ha 26,31 ha 57,68 ha 66,33 ha 76,29 ha 64,96 ha 84,30 100,10 107,7<br />
Luckenau 775 40 27.300 31.000 3.700 4.255 14.183 16.310 18.758 15.943<br />
1,6 2,3 2,3<br />
~ 1,6 ha<br />
Theißen 2.209 38 71.400 83.942 12.542 14.425 48.078 55.290 63.584 54.460<br />
5,4 5,4 4,2<br />
~ 5,4 ha<br />
Nonnewitz 900 40 31.900 36.000 4.100 4.715 15.717 18.075 20.786 17.668<br />
1,8 2,8 5,2<br />
~ 1,8 ha<br />
Grana 885 40 31.000 35.400 4.400 5.060 16.867 19.397 22.306 18.960<br />
2,0 3,1 2,9<br />
~ 1,9 ha<br />
Bergisdorf 441 40 14.600 17.640 3.040 3.496 11.653 13.400 15.411 1.310<br />
1,4 2,6 3,4<br />
~ 1,3 ha<br />
Droßdorf 709 40 23.900 28.360 4.460 5.129 17.079 19.662 22.611 19.220<br />
2,1 3,9 3,0<br />
~ 1,9 ha<br />
<strong>Zeitz</strong> 35.367 38 114,7 ha 134,4 ha 19,7 ha 22,6 ha 45,32 ha 52,12 ha 59,94 ha 50,94<br />
70,0 80,0 86,7<br />
~ 51 ha<br />
Anmerkungen: * Die Bedarfsermittlung der zusätzlichen Wohnflächen beruht auf der Annahme, daß die Bevölkerungsentwicklung im Planungsgebiet stagniert (näheres hierzu siehe Kapitel 2.5.1)<br />
1.) Der Bestand der Wohnfläche (Nettogeschoßfläche) ergibt sich aus den Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt (Stand 01.01.1997) abzüglich der geschätzten Zweckentfremdung in den <strong>Gemeinden</strong> (näheres<br />
hierzu siehe Anhang - Berechnung der Bedarfsermittlung der zusätzlichen Wohnfläche pro Gemeinde).<br />
2.) Zur Ermittlung der Bruttogeschoßfläche wird zur Nettogeschoßfläche ein Zuschlag von 15 % gerechnet.<br />
3.) Die Umrechnung erfolgt nach der Geschoßflächenzahl (GFZ). Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> wird pauschal eine GFZ von 0,5 angenommen (die Art der baulichen Nutzung bleibt unberücksichtigt). Bei allen anderen <strong>Gemeinden</strong> beträgt die<br />
prognostizierte GFZ bei Wohnbauflächenausweisung 0,3, bei Gemischten Bauflächen 0,4 (ca. 50% 0,3 <strong>und</strong> ca. 50% 0,5).<br />
4.) Zur Ermittlung des Bruttowohnbaulandes wird zum Nettowohnbauland ein Zuschlag von 15 % gerechnet (u.a. Erschließung, Grünflächen).<br />
5.) Pauschal 85 % vom Bruttobauland<br />
6.) Der bei Spalte 6 ermittelte Wohnbauflächenbedarf berücksichtigt nicht die Ausweisung von Gemischten Bauflächen. Dieser Sachverhalt findet erst in Spalte 6 seinen Niederschlag (siehe hierzu Anmerkung Nr. 4). Außer der GFZ<br />
muß aber bei Gemischten Bauflächen noch beachtet werden, daß die Wohnbebauung hier nur mit 50% (<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>) bzw. 70% (sonstige <strong>Gemeinden</strong>) angenommen wird.<br />
7.) Die Begründung der angenommenen Wohndichte kann aus dem zur Tabelle 15 gehörigen Text entnommen werden.<br />
54
Flächennutzungsplan<br />
e) Bedarf an Gewerblichen Bauflächen<br />
Eine Prognose der für Handel, Gewerbe <strong>und</strong> Industrie erforderlichen neuen Flächen<br />
ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Für das Planungsgebiet<br />
liegen keine konkreten Struktur- <strong>und</strong> Marktanalysen vor. Auch <strong>Gemeinden</strong> aus<br />
den Alt-B<strong>und</strong>esländern, die eine tendenziell ähnliche Struktur wie die hiesigen<br />
Kommunen aufweisen, können nicht als Orientierungsrahmen dienen, da die<br />
Situation in den neuen B<strong>und</strong>esländern sich gänzlich anders darstellt. Bei der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zeitz</strong> handelt es sich vor der Wende um eine regional bedeutende Industriestadt.<br />
Die Mehrzahl der Arbeitsplätze stellten die Betriebe Zemag, Zekiwa,<br />
Wäscheunion, Zuckerfabrik <strong>Zeitz</strong>, Lederwaren, Zetti, Piano-Union, Ogis,<br />
Stahlwerk Rasberg sowie das Hydrierwerk bei Tröglitz. Die Zuckerfabrik <strong>und</strong> Zetti<br />
konnten in ähnlichem Umfang bei geringerem Personal überleben <strong>und</strong> investierten<br />
in ein neues Werk. Alle anderen zuvor genannten Firmen wurden entweder aufgelöst<br />
oder versuchen in stark geschrumpfter Form zu überleben. Dementsprechend<br />
entstanden seit der Wende Industriebrachen in erheblichem Umfang. Hierzu<br />
kommen noch die teilweise brachliegenden GUS-Liegenschaften. Auch die<br />
Gemeinde Theißen ist seit über 50 Jahren ein Gewerbestandort. Hier befindet sich<br />
die Verwaltung der MIBRAG. Daneben gab es noch eine nennenswerte Gewerbenutzung<br />
in der Gemeinde Luckenau. Nach der Wende wurden einige Gewerbegebiete<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, in Theißen, Grana <strong>und</strong> Droßdorf ausgewiesen,<br />
die aber bis heute nur zum Teil belegt sind.<br />
Die Ausweisung von geplanten Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan beschränkt<br />
sich v.a. auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> die Gemeinde Theißen. Dieser Sachverhalt<br />
entspricht auch den Zielen der Raumordnung (vgl. Kapitel 3). Bei den<br />
geplanten Gewerbeflächen in Luckenau <strong>und</strong> Bergisdorf handelt es sich um<br />
Altstandorte bzw. um ein Munitionsdepot, die für den örtlichen Bedarf umgenutzt<br />
werden sollen. Der Bedarf an gewerblichen Bauflächen dürfte im wesentlichen aus<br />
zwei Gründen entstehen:<br />
- dem Bedarf neu anzusiedelnder Betriebe<br />
- dem Nachholbedarf der bestehenden, durch ungünstige Standorte in ihrem<br />
Bestand gefährdeter Betriebe (kostenaufwendige Immissionsschutzmaßnahmen,<br />
unvertretbare Gemengelage, fehlende Entwicklungsmöglichkeit)<br />
In welchem Umfang bestehenden Betriebe etwa nicht mehr benötigte Firmenflächen<br />
aufgeben <strong>und</strong> anderen Firmen zur Verfügung stellen können, kann gegenwärtig<br />
nicht übersehen werden.<br />
Der in den nächsten 15 Jahren, d.h. während der Laufzeit des Flächennutzungsplanes,<br />
grob zu erwartende Bedarf im <strong>Planungsverband</strong> könnte theoretisch durch<br />
die derzeit ausgewiesenen genehmigten Gewerblichen Bauflächen gedeckt werden,<br />
wenn die hier vorhandenen Baureserven überwiegend genutzt werden<br />
könnten. Aus ökologischer <strong>und</strong> städtebaulicher Sicht wäre dieser Ansatz optimal<br />
mit einem minimalen Flächenverbrauch. Leider kann aus den nachfolgenden<br />
Gründen der <strong>Planungsverband</strong> nicht auf die Ausweisung von weiteren Gewerbeflächen<br />
verzichten:<br />
- einige Industriebrachen werden von bestehenden Betrieben als mögliche Erweiterungsfläche<br />
vorgehalten (z.B. dient die Industriebrache nördlich der<br />
Zuckerfabrik als Option für deren mögliche Erweiterung)<br />
- bei einem Teil der ehem. Industriestandorte besteht Altlastverdacht; zur Nutzung<br />
einiger dieser Flächen bedarf es zuvor erst einmal kostspieliger Untersuchungen,<br />
für die sich derzeit kein Träger findet<br />
- die Sanierung ehem. Industriestandorte <strong>und</strong> GUS Liegenschaften ist in der<br />
Regel aufwendig <strong>und</strong> sehr kostenintensiv; der überwiegende Teil der ansied-<br />
55
Flächennutzungsplan<br />
lungswilligen Unternehmen sucht dementsprechend Standorte, die unbelastet<br />
sind <strong>und</strong> kurzfristig erschlossen werden können (u.a. landwirtschaftliche<br />
Nutzflächen). Dementsprechend müssen im <strong>Planungsverband</strong> solche Flächen<br />
angeboten werden. Sonst besteht die Gefahr, daß diese Betriebe sich an<br />
anderer Stelle niederlassen.<br />
Derzeit werden im FNP r<strong>und</strong> 56 ha gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. Bei<br />
etwa 34 ha dieser Flächen handelt es sich um bisher schon baulich genutzte<br />
Flächen, deren Umnutzung bzw. Umstrukturierung derzeit auf der "Planungsebene"<br />
im Gange ist oder mit angemessenem Aufwand möglich erscheint.<br />
Lediglich 22 ha sind unbebaute Standorte. Berücksichtigt werden muß hierbei,<br />
daß bei einigen dieser Flächen auf Gr<strong>und</strong> der Besitzverhältnisse derzeit der<br />
Zugriff nicht möglich ist, aber im Rahmen der Laufzeit des Flächennutzungsplanes<br />
erwartet wird. Die meisten Anfragen von Unternehmen bezieht sich aus oben<br />
genannten Gr<strong>und</strong> auf diese Flächen. In diesem Zusammenhang muß darauf<br />
hingewiesen werden, daß die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> frühzeitig auf die Ansiedlung von<br />
Gewerbe auf der "Grünen Wiese" verzichtet hat. Einziger, in dieser Form nach der<br />
Wende umgesetztes Gewerbegebiet ist "<strong>Zeitz</strong>-West" (B-Plan Nr. 1) mit einer<br />
Nettofläche von ca. 7,3 ha. Nach wie vor bemüht sich der <strong>Planungsverband</strong> zuerst<br />
ehem. baulich genutzte Flächen (u.a. Altindustrie- <strong>und</strong> [Konvert]flächen) zu<br />
revitalisieren. Am Beispiel vom Hydrierwerk bei Tröglitz, dessen Reaktivierung<br />
raumordnerisch höchste Priorität einnimmt, zeigt es sich aber, wie schwer es ist,<br />
Unternehmen für Altindustriestandorte zu gewinnen. Bis heute hat sich in diesem<br />
Sinne nur wenig getan. Auf Gr<strong>und</strong> des zuvor erläuterten Sachverhaltes ist die<br />
Ausweisung von r<strong>und</strong> 80 ha geplanten gewerblichen Bauflächen angemessen,<br />
zumal das Planungsgebiet günstige infrastrukturelle Voraussetzungen besitzt<br />
(Anbindung an A 9 <strong>und</strong> A 4 sowie Lage an der B 2, B 91, B 180 <strong>und</strong> an die<br />
Haupteisenbahnstrecke Leipzig-Gera).<br />
f) Städtebauliche Entwicklungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
Zentralität: Neue Wohnflächen <strong>und</strong> Gewerbliche Bauflächen sollen auch in Umsetzung<br />
übergeordneter Planungen (LEP, REP, TEP) vorwiegend in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> in wesentlich geringerem Umfang in Theißen ausgewiesen werden. Damit<br />
ist eine bestmögliche Ausnutzung bestehender Infrastruktureinrichtungen <strong>und</strong><br />
Gemeinbedarfseinrichtungen gewährleistet. Außerdem wird so eine Zersiedelung<br />
der Landschaft vermieden. Ein Zusammenwachsen der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> mit <strong>umgebende</strong>n<br />
Ortschaften soll allerdings zuverlässig verhindert werden. In den anderen<br />
<strong>Gemeinden</strong> sollen Bauflächen nur für den örtlichen Bedarf <strong>und</strong> zur Abr<strong>und</strong>ung<br />
der Siedlungen vorgehalten werden.<br />
Flächeneinsparung: "Mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden soll sparsam <strong>und</strong> schonend umgegangen<br />
werden" (§1 (5) BauGB). In diesem Sinne soll im <strong>Planungsverband</strong> die<br />
Schließung bestehender Baulücken bzw. die Umnutzung vorhandener Gewerbeflächen<br />
Vorrang haben vor Erschließung neuer Baugebiete. Bei den Bauweisen ist<br />
ein möglichst verdichtetes Bauen anzustreben (v.a. <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Theißen) <strong>und</strong><br />
in den aufzustellenden Bebauungsplänen ebenso festzusetzen wie ein möglichst<br />
geringer Versiegelungsgrad der Flächen. Das anfallende Niederschlagswasser<br />
sollte weitgehend am Entstehungsort versickert werden.<br />
Sicherung der Landwirtschaft: Bauflächen sollen, soweit städtebauliche Gesichtspunkte<br />
dies zulassen, vorwiegend in landwirtschaftlich weniger ertragreiche Gebiete<br />
gelegt werden, um die Landwirtschaft als Existenzgr<strong>und</strong>lage von Bevölkerungsteilen<br />
<strong>und</strong> zum Erhalt der Kulturlandschaft nicht über Gebühr zu schwächen.<br />
56
Flächennutzungsplan<br />
Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz: Sicherung ökologisch/visuell/erholungswirksam bedeutender<br />
Bereiche durch Einhaltung der im Plan dargestellten "Trenngrün-Freiflächen"<br />
<strong>und</strong> Definitive Bebauungsgrenzen (u.a. Schutzgebiete <strong>und</strong> -objekte, Biotopstrukturen,<br />
Waldflächen - im Plan entsprechend gekennzeichnet - Näheres<br />
siehe Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kap. 8.1 <strong>und</strong> 8.10)<br />
Bebauung an Gewässern: Zur Vermeidung von Schäden durch Hochwasser <strong>und</strong><br />
zur Aufrechterhaltung von Luftströmungen dürfen Talböden zumindest im Einflußbereich<br />
von Hochwässern nicht bebaut werden. Für Hochwasserschutzdeiche ist<br />
ein Schutzstreifen luftseitig von 5 m festgeschrieben.<br />
Bebauung an Verkehrswegen: Beim Anbau an oder in der Nähe von Straßen oder<br />
der Bahnlinie sind die Anforderungen des Schallschutzes (s.a. 7.1.1 b)) ebenso zu<br />
berücksichtigen wie die jeweiligen Anbauverbotsstreifen (beidseits je 20 m an<br />
B<strong>und</strong>es-, Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen) bzw. Zustimmungsbereiche (40 m jeweils<br />
beidseits an B<strong>und</strong>es-, Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen) außerhalb der zur Erschließung<br />
der anliegenden Gr<strong>und</strong>stücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten. Die<br />
vorgesehenen Trassenkorridore der Umgehungsstraße sind ebenfalls von<br />
jeglicher Bebauung freizuhalten.<br />
Weitere Abstandsvorschriften: Weitere Abstandsvorschriften für Bebauung, die<br />
z.T. graphisch im Plan dargestellt sind, betreffen Stromfreileitungen, Gasleitungen<br />
<strong>und</strong> Waldflächen. Bei Waldflächen sollte laut Forstamt <strong>Zeitz</strong> ein Mindestabstand<br />
von 50 m eingehalten werden.<br />
Vorbelastete Gebiete/Verdachtsflächen (§ 5(3) BauGB): Bei der Neuausweisung<br />
von Bauflächen jeglicher Art oder bei der Umnutzung von bestehenden Bauflächen<br />
ist rechtzeitig vor der Aufstellung von Bebauungsplänen oder der Realisierung<br />
einzelner Bauvorhaben zu untersuchen, ob dies auf Gr<strong>und</strong> der Beschaffenheit<br />
des Untergr<strong>und</strong>s oder des Bodenzustands möglich ist. Soweit diese Standorte<br />
saniert werden können, sollte deren Bebauung Vorrang haben vor der Erschließung<br />
neuer Baugebiete.<br />
Baugr<strong>und</strong>: Aussagen zur ingenieurgeologischen Situation in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> können<br />
der "Ingenieurgeologischen Karte <strong>Zeitz</strong>", VEB GFG Halle, 1972 (unveröff. Archiv<br />
GLA) entnommen werden. Ziel der Karte ist die Darstellung der Eignung von<br />
Wohnungsbaustandorten für 4-5 geschossige <strong>und</strong> 6-11 geschossige Wohnhäuser.<br />
Demnach sind bei Bauvorhaben im Elstertal genaue Baugr<strong>und</strong>untersuchungen<br />
erforderlich, da der dort anstehende Auelehm mit den darunterliegenden<br />
Terrassenschotter schlechte Baugr<strong>und</strong>eigenschaft aufweist <strong>und</strong> ein z.T. sehr<br />
hoher Gr<strong>und</strong>wasserstand besteht. Ähnlich müssen die ingenieurgeologischen<br />
Verhältnisse in den Bachtälern eingestuft werden. Im Norden des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />
ist, wie in großen Teilen der <strong>Gemeinden</strong> Luckenau, Theißen <strong>und</strong> in kleinerem<br />
Umfang auch in Nonnewitz, der Bergbau umgegangen. Dieses Flächen sind für<br />
Bebauungen jeglicher Art als problematisch anzusehen. Die Abgrenzung des Altbergbaugebietes<br />
kann aus dem Flächennutzungsplan entnommen werden. Im<br />
Bereich der Oberstadt von <strong>Zeitz</strong> sind wegen der hier vielfach vorhandenen unterirdischen<br />
Gänge <strong>und</strong> Gangsysteme Baugr<strong>und</strong>erk<strong>und</strong>ungen durchzuführen, um<br />
deren Standsicherheit zu überprüfen. Günstige Baueigenschaften weisen die<br />
leicht bis mäßig geneigten, meist lößbedeckten Plateaulagen auf (z.B. Bereich von<br />
<strong>Zeitz</strong>-Ost <strong>und</strong> Schwarzem Weg). Weitere Hinweise können aus der o.g. ingenieurgeologischen<br />
Karte entnommen werden.<br />
57
Flächennutzungsplan<br />
g) Geplante Bauflächen<br />
In der nachfolgenden Tabelle 17 sind alle geplanten Bauflächen im Untersuchungsgebiet<br />
aufgeführt. Trotz der in Tabelle 16 vorgenommenen Bedarfsermittlung<br />
für Wohnflächen unter Berücksichtigung aller derzeit bekannten Fakten<br />
bleibt eine gewisse Unsicherheit über diese Prognose bestehen. Dagegen ist die<br />
hieraus zu entnehmende Tendenz ein wichtiger Anhaltspunkt über die benötigte<br />
Größenordnung der erforderlichen Wohnflächen. Betrachtet man die zuvor erwähnte<br />
Tabelle, so kann festgestellt werden, daß abgesehen von der Gemeinde<br />
Nonnewitz alle <strong>Gemeinden</strong> im <strong>Planungsverband</strong> sich bei ihren Wohnflächenausweisungen<br />
im Rahmen der vorgenommenen Bedarfsermittlung befinden. Dies<br />
spiegelt sich auch wieder in der berechneten Einwohnerzahl für die geplanten<br />
Bauflächen (Tab. 18). Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> wünscht großzügige Wohnflächenausweisungen.<br />
Wird hierbei aber berücksichtigt, daß die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> im LEP als Mittelzentrum<br />
eingestuft ist <strong>und</strong> dementsprechend Wohnflächen <strong>und</strong> Gewerbliche Bauflächen<br />
bereitstellen soll, so wird aus städtebaulicher Sicht die Größenordnung der<br />
derzeit ausgewiesenen Wohnflächen für vertretbar gehalten.<br />
Die Mehrausweisungen an Wohnflächen (siehe Tabelle 16) begründen sich einerseits<br />
in dem Willen der Kommunen, attraktives Bauland bereitzustellen <strong>und</strong> andererseits<br />
eine Planungsreserve von Bauflächen vorzubehalten, die einen größeren<br />
kommunalpolitischen Handlungsspielraum für Umdisposititonen ermöglicht, ohne<br />
in jedem Einzelfall sogleich Planungsänderungen oder -ergänzungen durchführen<br />
zu müssen. Mit den getroffenen Bauflächenausweisungen bzw. der Auffüllung<br />
oder Abr<strong>und</strong>ung bestehender bebauter Flächen soll eine kontinuierliche, langfristige<br />
Entwicklung eingeleitet <strong>und</strong> sichergestellt werden.<br />
58
Flächennutzungsplan Entwicklungsziele/Siedlung<br />
Tab. 16: Geplante Bauflächen<br />
Baugebietsnr.<br />
Lage Art der Nutzung <strong>und</strong> Größe in ha Siedlungsplanerische Hinweise Landschaftsplanerische Hinweise<br />
() = Nr. LP <strong>Zeitz</strong><br />
Wohnbaufläche<br />
(M)<br />
Gemischte<br />
Baufläche (M)<br />
Gewerbl.<br />
Baufläche (G)<br />
Gemeinbed.<br />
Fläche<br />
Maßnahmen (Kurzfassung)<br />
Gemeinde Luckenau<br />
1 Luckenau, besteh.<br />
Gewerbegebiet nördl. Luckenau<br />
2b Luckenau, Ortsinnenlage am<br />
Maibach<br />
4a) Luckenau/Weidenau,<br />
Ortsinnenlage<br />
Gesamt 2,3 6,7<br />
Gemeinde Theißen<br />
5 Theißen, bei Bröditz (Gewerbegebiet<br />
„Kohlenverlagerung“)<br />
6,7 Flächensanierung des bestehenden Gewerbegebietes<br />
(Altlastenverdachtsfläche); Deckung des örtl. Bedarfs;<br />
Bahnanschluß mögl.<br />
1,3 Ortsinnenrandbebauung; Gutachten z. Standorteignung<br />
zwecks pot. steigendem Gr<strong>und</strong>wasser<br />
notwendig; entlang Maibach 10 m breiten Streifen v.<br />
jeglicher Bebauung freihalten (§ 94 WG LSA)<br />
1,0 Ortsinnenbebauung; Gutachten z. Standorteignung<br />
zwecks pot. steigendem Gr<strong>und</strong>wasser notwendig<br />
1,8 Gewerbegebietsabr<strong>und</strong>ung; günstige infrastrukturelle<br />
Anbindung<br />
7 Theißen, am süd-westl. Ortsrand 4,2 Abr<strong>und</strong>ung bestehender Bebauung - Sta<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
Gesamt 4,2 1,8<br />
Gemeinde Nonnewitz<br />
11 Nonnewitz/Bröditz, am Maibach 1,8 Abr<strong>und</strong>ung bestehender Bebauung; durch gepl.<br />
Umgehungsstraße erhöhte Lärmeinwirkungen zu<br />
erwarten – ggf. Lärmschutzmaßnahmen notwendig;<br />
massive Eingrünung zur geplanten Umgehungsstraße<br />
13 Nonnewitz, östl. Ortsrand 1,9 Ortsabr<strong>und</strong>ung; massive Eingrünung am Ortsrand;<br />
Lärmeinwirkung durch Schienenverkehr – ggf.<br />
Lärmschutzmaßnahmen notwendig<br />
14 Nonnewitz/Unterschwöditz 0,7 Ortsabr<strong>und</strong>ung; kleine Baufläche für den örtl. Bedarf - Sta<br />
--- Nonnewitz, an der Bahn 0,8 Ortsrandabr<strong>und</strong>ung; Lärmeinwirkung durch Schienenverkehr<br />
B. plan/G<br />
– ggf. Lärmschutzmaßnahmen notwendig<br />
Gesamt 3,7 1,5<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
15 <strong>Zeitz</strong>/Zangenberg, westl.<br />
Bahnlinie<br />
8,0 Visuell günstiger Standort; Bahnanschluß mögl.;<br />
Pufferstreifen zum Floßgraben einrichten (10 m)<br />
16 <strong>Zeitz</strong>/Zangenberg, an B2 3,9 Südl. Teil: Gewerbliche Baufläche mit Einschränkungen;.Erhaltung<br />
des Hohlweges, günstiger Standort<br />
für produzierendes Gewerbe<br />
17 <strong>Zeitz</strong>/Zangenberg, Straße nach<br />
Nonnewitz<br />
0,7 Ortsabr<strong>und</strong>ung; erhöhte Lärmeinwirkung durch B2/<br />
Bahn – ggf. Lärmschutzmaßnahmen notwendig<br />
18 <strong>Zeitz</strong>/Zangenberg, Ortsinnenlage 2,4 3 Teilflächen; Ortsabr<strong>und</strong>ung; erhöhte Lärmeinwirkungen<br />
durch B2/Bahn – ggf. Lärmschutzmaßn. notw.<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
B.plan/G<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Ver<br />
- Erh<br />
- Def<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Def<br />
- Sta<br />
- Def<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
- Def<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
B.plan/G<br />
B.plan/G<br />
59
Flächennutzungsplan Entwicklungsziele/Siedlung<br />
Baugebietsnr.<br />
() = Nr. LP <strong>Zeitz</strong><br />
19 <strong>Zeitz</strong>/Zangenberg, an der<br />
Bahnlinie<br />
20 <strong>Zeitz</strong>/Zangenberg, südl. <strong>und</strong> östl.<br />
Ortsrand<br />
Lage Art der Nutzung <strong>und</strong> Größe in ha Siedlungsplanerische Hinweise Landschaftsplanerische Hinweise<br />
Wohnbaufläche<br />
(M)<br />
Gemischte<br />
Baufläche (M)<br />
Gewerbl.<br />
Baufläche (G)<br />
Gemeinbed.<br />
Fläche<br />
0,9 Ortsabr<strong>und</strong>ung; erhöhte Lärmeinwirkungen durch B2/<br />
Bahn – ggf. Lärmschutzmaßnahmen notwendig<br />
0,8 2 Teilflächen; Ortsabr<strong>und</strong>ung; östl. Fläche – erhöhte<br />
Lärmeinwirkung durch B2 – ggf. Lärmschutzmaßnahmen<br />
notwendig<br />
23 (2) <strong>Zeitz</strong>/Aue, An der Hohle 1,3 Abr<strong>und</strong>ung bestehender Bebauung; Böschung im<br />
Norden <strong>und</strong> Westen als Grünfläche erhalten<br />
26 (6 <strong>Zeitz</strong>/Aue, nördl. Floßgraben 1,2 Kalt- <strong>und</strong> Frischluftabfluß sichern - Sta<br />
- Dur<br />
- Erh<br />
25 (4) <strong>Zeitz</strong>/Aue, nördl. Gärtnerstraße 1,3 Attraktive Wohnlage (Südhang) - Dur<br />
- Erh<br />
26 (3) <strong>Zeitz</strong>/Aue, im Bereich<br />
0,5 Im südl. Teil nur einstöckige Bebauung anstreben - Dur<br />
Weissenfelser Straße<br />
- Vers<br />
--- Zeit/Aue, Zemag-Gelände 0,6 2,6 Umnutzung bestehender Gewerbeflächen - Dur<br />
- Vers<br />
27a <strong>Zeitz</strong>/Aylsdorf, nördl. Floßgraben 0,7 Weiterführung der vorhandenen Bebauung; ruhige<br />
Wohnlage<br />
27b <strong>Zeitz</strong>/Aylsdorf, an der Mühle 3,8 Attraktive Wohnlage (Südhang); Abstand zum Floßgraben<br />
einhalten (mindestens 10 m)<br />
28 (8) <strong>Zeitz</strong>/Aylsdorf, an B2 0,9 Straßenbebauung; hohe Lärmeinwirkung durch B2;<br />
nördl. angrenzende Obstwiese als Grünzug sichern<br />
30 <strong>Zeitz</strong>/Aylsdorf, Güterbahnhof 8,0 Keine emittierenden Betriebe; nur produzierendes<br />
Gewerbe; besondere Berücksichtigung der<br />
klimatischen Verhältnisse; Bahnanschluß möglich<br />
--- (13) <strong>Zeitz</strong>, Kaufhaus Schützenplatz 1,4 Innerstädtische Bebauung; mögl. niedrige Geschosshöhe<br />
anstreben (Sicherung des Luftaustausches)<br />
32a) (27) <strong>Zeitz</strong>, Kalte-Feld 1,6 Innerstädtische Bebauung; Sicherung der Hecken im<br />
Süden <strong>und</strong> Norden; lockere Baustruktur anstreben;<br />
Straßen im Norden beseitigen<br />
32b) <strong>Zeitz</strong>/Röntgenstraße 0,4 Umnutzung von bisher bebautem Gebiet; vorh. Bäume<br />
erhalten, ggf. ergänzen<br />
34 <strong>Zeitz</strong>, Forststraße 1,6 Lockere, an den Standort angepasste Bebauung (max.<br />
2-stöckige Gebäude)<br />
--- (26) <strong>Zeitz</strong>, Kaserne Moskauer Straße 0,5 7,7 Innerstädtische Bebauung; Überprüfung der<br />
Altlastenproblematik<br />
36a) (25) <strong>Zeitz</strong>, westl. Friedensstraße 4,5 4,1 6,0 0,2 Bebauung ehemaliger Kaserne; Überprüfung der<br />
Altlastenproblematik; Lärmeinwirkung durch B2 – ggf.<br />
Lärmschutzmaßnahmen notwendig; massive<br />
<strong>Stadt</strong>randeingrünung anstreben<br />
37 <strong>Zeitz</strong>, Gewerbegebiet an B2 0,9 Kleines Gewerbegebiet B.plan/G<br />
38 (23) <strong>Zeitz</strong>/Rasberg, Schwarzer Weg 13,6 1,8 4,2 Auf Gr<strong>und</strong> lokalklimatischer Verhältnisse Bebauung<br />
auf 2 Geschosse beschränken <strong>und</strong> längs zur<br />
Luftleitungsbahn ausrichten (lockere Einzel- <strong>und</strong><br />
Reihenhausbebauung im Osten <strong>und</strong> Norden)<br />
Maßnahmen (Kurzfassung)<br />
- Def<br />
- Sta<br />
- Def<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Def<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
- Erh<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
- Erh<br />
- Dur<br />
- Erh<br />
- Vers<br />
- Def<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
- Erh<br />
- Def<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
60
Flächennutzungsplan Entwicklungsziele/Siedlung<br />
Baugebietsnr.<br />
() = Nr. LP <strong>Zeitz</strong><br />
Lage Art der Nutzung <strong>und</strong> Größe in ha Siedlungsplanerische Hinweise Landschaftsplanerische Hinweise<br />
Wohnbaufläche<br />
(M)<br />
Gemischte<br />
Baufläche (M)<br />
Gewerbl.<br />
Baufläche (G)<br />
Gemeinbed.<br />
Fläche<br />
--- (22) <strong>Zeitz</strong>/Rasberg, ehem. Stahlwerk 4,2 Innerstädtische Bebauung; Entsiegelung des<br />
Standortes; Anpassung an „Dorfstruktur“ Rasberg<br />
--- <strong>Zeitz</strong>/Rasberg, am Kuhndorfer<br />
Bachtal (nicht identisch mit Nr.<br />
21 vom LP-<strong>Zeitz</strong>)<br />
39 (20) <strong>Zeitz</strong>/Bergsiedlung,<br />
Eigenheimsiedlung-West<br />
40<br />
(19)<br />
<strong>Zeitz</strong>/Bergsiedlung,<br />
Eigenheimsiedlung-Süd<br />
41 (15/16/17) <strong>Zeitz</strong>/Bergsiedlung, Bebauung<br />
Ost<br />
---(14) <strong>Zeitz</strong>/<strong>Zeitz</strong>-Ost, Platz der<br />
Deutschen Einheit<br />
Maßnahmen (Kurzfassung)<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
0,8 Umnutzung von bisher bebautem Gebiet B.plan/G<br />
7,0 Nur einstöckige Bebauung sowie lockere aber flächige<br />
Durchgrünung mit Kaltluftschneisen nach Westen<br />
15,2 0,3 Abr<strong>und</strong>ung der vorgesehenen Bebauung; im Rahmen<br />
der verbindl. Bauleitplanung ist der gutachterliche<br />
Nachweis zu erbringen, dass durch den Schießplatz<br />
bei Kuhndorf die Schallimmissionsrichtwerte nicht<br />
überschritten werden.<br />
8,6 1,6 Abr<strong>und</strong>ung der vorgesehenen Bebauung; keine<br />
gr<strong>und</strong>wassergefährdenden Betriebe ansiedeln<br />
1,1 Innerstädtische Bebauung; Anpassung an bestehende<br />
Gebäude<br />
43(9) <strong>Zeitz</strong>/bei Südzucker 6,5 Keine emittierenden Betriebe ansiedeln - Sta<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
- Erh<br />
Gesamt 55,6 31,1 39,1 5,6<br />
Gemeinde Grana<br />
44a) Grana/zwischen Floßgraben <strong>und</strong><br />
Bahn<br />
1,4 Baufläche für den örtl. Bedarf; Pufferstreifen zum<br />
Floßgraben einrichten (10 m)<br />
45a) Grana/Floßgraben 1,7 Keine emittierenden Betriebe; Bepflanzung Floßgraben<br />
verstärken<br />
45b) Grana/am Sportplatz 1,1 Ortsabr<strong>und</strong>ung; Überquerung durch 2 Hochspannungsfreileitungen;<br />
Puferstreifen zum Floßgraben einrichten<br />
(10 m)<br />
45c) Grana/an B180 0,7 Keine emittierenden Betriebe; massive Eingrünung - Def<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
46b) Grana/Mannsdorf 0,4 Orientierung an bestehender Dorfstruktur (einstöckige<br />
Bebauung); massive Eingrünung<br />
46c) Grana/Salsitz 3,8 Gewerbliche Baufläche mit Einschränkungen<br />
- keine emiitierenden Betriebe<br />
Gesamt 1,5 1,4 6,2<br />
- Def<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Def<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Def<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
B./plan/G<br />
- Sta<br />
- Erh<br />
- Def<br />
- St<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
- Erh<br />
- Sta<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Vers<br />
- Erh.<br />
61
Flächennutzungsplan Entwicklungsziele/Siedlung<br />
Baugebietsnr.<br />
() = Nr. LP <strong>Zeitz</strong><br />
Lage Art der Nutzung <strong>und</strong> Größe in ha Siedlungsplanerische Hinweise Landschaftsplanerische Hinweise<br />
Wohnbaufläche<br />
(M)<br />
Gemischte<br />
Baufläche (M)<br />
Gewerbl.<br />
Baufläche (G)<br />
Gemeinbed.<br />
Fläche<br />
Gemeinde Bergisdorf<br />
36b) Bergisdorf/<strong>Stadt</strong>rand <strong>Zeitz</strong> 2,2 Teilweise Umnutzung, Kasernengelände; exponierte<br />
Lage – massive Ein- <strong>und</strong> Durchgrünung<br />
48a) Bergisdorf/Innenortsbebauung 0,9 Baulückenschließung/Ortsabr<strong>und</strong>ung (ein- <strong>und</strong><br />
zweigeschossige Bebauung); Grünanlage um Teich<br />
48b) Bergisdorf/am südl. Ortsrand 0,7 Weiterführung der baul. Entwicklung zum geplanten<br />
Gewerbegebiet; Problem mit Stallgebäude<br />
(Immissionsschutz)<br />
49a) Bergisdorf/Golben 1,3 Orientierung an bestehender Dorfstruktur (einstöckige<br />
Bebauung)<br />
49b) Bergisdorf/Golben 0,5 Orientierung an bestehender Dorfstruktur (einstöckige<br />
Bebauung)<br />
Gesamt 3,4 2,2<br />
Gemeinde Droßdorf<br />
52 Droßdorf/Kuhndorf (3 Bauflächen)<br />
0,8 Ortsabr<strong>und</strong>ung; Orientierung an bestehender Dorfstruktur<br />
(einstöckige Bebauung); bei Bauflächen am<br />
südöstlichen Ortsrand von Kuhndorf erhöhter<br />
Erschließungsaufwand zwecks Abwasserentsorgung<br />
Maßnahmen (Kurzfassung)<br />
- Def<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Erh<br />
- Dur<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Def<br />
- Sta<br />
- Dur<br />
- Erh<br />
- B.plan/G<br />
- Sta<br />
- B.plan/G<br />
53 Droßdorf/an der Schule 0,3 Nur einstöckige Bebauung - Sta<br />
- Dur<br />
- B.plan/G<br />
54 Droßdorf/Bebauung von Straße<br />
nach Rippicha<br />
0,4 Einreihige Bebauung entlang Straße; massive<br />
Eingrünung; hohe Lärmeinwirkung<br />
55 Droßdorf/Frauenhain 0,9 Ortsabr<strong>und</strong>ung; Orientierung an bestehende<br />
Dorfstruktur (einstöckige Bebauung)<br />
58 Droßdorf/an der Kirche 0,6 Nur einstöckige Bebauung; Pufferzone zum Bächlein<br />
10 m<br />
Gesamt 3,0<br />
<strong>Planungsverband</strong> 67,3 40,4 56 5,6<br />
- Def<br />
- Sta<br />
- Def<br />
- Sta<br />
Erläuterungen:<br />
I. Baugebietsnummer<br />
Bei den im Planungsgebiet nicht numerierten Baugebieten handelt es sich aus städtebaulicher <strong>und</strong> landschaftsplanerischer Sicht um unproblematische Ausweisungen.<br />
II. Landschaftsplanerische Hinweise<br />
Maßnahmen<br />
(Näheres hierzu siehe Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kapitel 8.1)<br />
Def = Definitive Bebauungsgrenze im Landschaftsplan beachten<br />
Sta = Landschaftsgerechte, geschlossene <strong>Stadt</strong>rand- bzw. Ortsrandeingrünung<br />
Dur = angemessene Durchgrünung anstreben<br />
Vers = Versiegelung so gering wie möglich halten<br />
Erh. = wertvolle Biotopstrukturen erhalten (meist § 30-Flächen) B.plan/G. = Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung<br />
62
Flächennutzungsplan Entwicklungsziele/Siedlung<br />
Tab. 17: Bauflächen, Gegenüberstellung Bestand <strong>und</strong> Planung (geplante Ausweisung) sowie Einwohnerberechnung<br />
<strong>Planungsverband</strong><br />
/<br />
Kommune<br />
Einwohner<br />
Stand 1997<br />
Wohndichte<br />
Einwohner<br />
pro ha<br />
(E/ha)<br />
Bedarfsermittlung Wohnflächen<br />
Einwohner<br />
angenommene<br />
Wohndichte<br />
Einwohner<br />
je ha<br />
Größe ha oB mB Bestand<br />
(ha)<br />
Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen gesamte<br />
geplante<br />
Ausweisung<br />
E<br />
geplante<br />
Ausweisung<br />
ha/Einwohner<br />
Bestand<br />
(ha)<br />
geplante<br />
Ausweisung<br />
ha/Einwohner<br />
E aufnehmende<br />
Baulücken<br />
(15%)<br />
mögl. zusätzliche<br />
Gesamteinwohner<br />
Gewerbliche Bauflächen<br />
Bestand<br />
(ha)<br />
geplante<br />
Ausweisung<br />
(ha)<br />
<strong>Planungsverband</strong><br />
41.286 70,53 100,1 6.008 6.910 --- --- 67,3/4.444 --- 5.793 937 6.730 242,9 56,0<br />
Luckenau 775 29 2,3 93 107 40 2,3 2,3/92 23,8 --- 92 29 121 2,9 6,7<br />
Theißen 2.209 38 5,4 330 380 60 28,2 4,2/252 28,8 --- 252 56 308 27 1,8<br />
Nonnewitz 900 31 2,8 103 118 40 13,9 3,7/148 16,7 1,5/42 190 29 219 --- ---<br />
Grana 885 25 3,1 110 127 40 0,5 1,5/60 33,6 1,4/39 99 36 135 37 6,2<br />
Bergisdorf 441 23,5 2,6 76 87 40 --- --- 18,2 3,4/95 95 14 109 --- 2,2<br />
Droßdorf 709 23 3,9 112 129 40 2,2 --- 30,0 3,0/84 84 16 100 22,6 ---<br />
<strong>Zeitz</strong> 35.367 92 80,0 5.184 5.962 70 ∑ 277,6 55,6/3.892 ∑ 377,6 31,1/1.089 4.981 757 5.738 153,4 39,1<br />
Anmerkungen: 1.) Bedarfsermittlung Wohnflächen - Näheres hierzu siehe Tab. 16 sowie die im Anhang enthaltene Berechnung der Bedarfsermittlung der zusätzlichen Wohnflächen pro Gemeinde<br />
2.) Bei Gemischten Bauflächen in <strong>Zeitz</strong> wurden für Wohnbebauung 50% angenommen, bei den anderen <strong>Gemeinden</strong> 70%<br />
3.) Bei den in der obigen Tabelle aufgeführten Bauflächen handelt es sich um Bruttobauland<br />
4.) Die geplanten gewerblichen Bauflächen in Luckenau <strong>und</strong> Bergisdorf sind ehemals gewerblich bzw. militärisch genutzte Standorte, die umfunktioniert werden sollen (vgl. Tab. 17)<br />
* oB = Ermittlung siehe Anhang, Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen pro Gemeinde<br />
mB = oB zusätzlich 15 % Zuschlag (vgl. Tab. 16, Anmerkung Nr. 5)<br />
E = Einwohner<br />
63
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
h) Teile, die von der Genehmigung vom 14.01.1999 ausgenommen sind<br />
Von der Genehmigung nicht erfasst sind die im Flächennutzungsplan weiß ausgewiesenen,<br />
durchkreuzten Darstellungen. Hierzu gehören die geplante Wohnbaufläche<br />
Nr. 46a (Gemeinde Grana), der überwiegende Teil der geplanten Wohnbaufläche<br />
46b (Gemeinde Grana), die geplante Wohnbaufläche Nr. 3 (Gemeinde<br />
Luckenau), die geplanten gewerblichen Bauflächen Nr. 8 (Gemeinde Theißen), Nr.<br />
44b (<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Gemeinde Grana), Nr. 50 (Gemeinde Bergisdorf), die nordöstliche<br />
Teilfläche der gewerblichen Baufläche Nr. 16 (<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>), die geplante<br />
Mischbaufläche Nr. 22 (<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>), ein Teil der geplanten Wohnbaufläche Nr. 7<br />
(Gemeinde Theißen), der östlich der geplanten gewerblichen Baufläche Nr. 3 dargestellte<br />
Lagerplatz sowie das vorhandene Sondergebiet am südlichen Ortsrand<br />
der Gemeinde Droßdorf. Die entsprechenden Versagungsgründe sind im Genehmigungsschreiben<br />
vom 14.01.1999 aufgeführt. Der <strong>Planungsverband</strong> ist verpflichtet,<br />
auch für diese Teile eine genehmigungsfähige Planung zu schaffen (§ 5<br />
Abs. 1 BauGB).<br />
i) Ergänzungsgenehmigung zum Flächennutzungsplan am 12.07.1999<br />
Im Genehmigungschreiben vom 14.01.1999 wurde die im Flächennutzungsplan<br />
dargestellte Eignungsfläche für Windenergieanlagen südlich <strong>Zeitz</strong>-Hainichen nicht<br />
genehmigt. Der <strong>Planungsverband</strong> hat sich laut diesem Schreiben mit dem<br />
Sachverhalt „Eignungsfläche für Windenergieanlagen“ nicht hinreichend fachlich<br />
<strong>und</strong> rechtlich auseinandergesetzt. Dementsprechend wurde ein Konzept zur<br />
Begründung des im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Standortes erarbeitet.<br />
Am 12.07.1999 erfolgte die Genehmigung dieser von der Genehmigung bisher<br />
nicht erfassten Eignungsfläche. Nähere Hinweise hierzu sind aus den Kapiteln<br />
4.3.2, II, a sowie aus 7.2, II, a zu entnehmen. Das o.g. Konzept zur Begründung<br />
des im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Standortes ist im Anhang enthalten.<br />
j) Erfüllung der Maßgaben des Genehmigungsschreibens vom 14.01.1999<br />
Maßgabe 1:<br />
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist im Flächennutzungsplan die sich aus der<br />
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für<br />
das gesamte Gemeindegebiet darzustellen. Damit dieser gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage<br />
Rechnung getragen wird, erfolgt die bisher fehlende Darstellung im Bereich an der<br />
östlichen Gemarkungsgrenze (Grenzverlauf zwischen <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> Tröglitz unterhalb<br />
der B 180 in Richtung Meuselwitz) als Fläche für die Landwirtschaft.<br />
Maßgabe 2:<br />
Die im Bereich der geplanten gewerblichen Baufläche Nr. 16 in <strong>Zeitz</strong>-Zangenberg<br />
vorhandene Wohnbebauung bedarf im Flächennutzungsplan der Darstellung als<br />
Wohnbaufläche. Die bisher vorgenommene Ausweisung als Brachfläche wird der<br />
momentanen Nutzung als Wohnbaufläche nicht gerecht, zumal diese von<br />
prägender Bedeutung ist.<br />
In engem Zusammenhang mit der zuvor angesprochenen Wohnnutzung steht die<br />
geplante angrenzende gewerbliche Baufläche. Damit hier keine Anlagen errichtet<br />
werden, die die ges<strong>und</strong>en Wohnverhältnisse im Sinne des § 1 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1<br />
BauGB in der zuvor erwähnten Wohnbebauung beeinträchtigen würden, wird der<br />
südliche Teil der geplanten gewerblichen Baufläche als gewerbliche Baufläche mit<br />
Einschränkungen ausgewiesen.<br />
64
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
Maßgabe 3:<br />
Im Bereich der geplanten Wohnbauflächen Nr. 13 in Nonnewitz sowie Nr. 17 <strong>und</strong><br />
Nr. 36a in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> muß laut Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan<br />
auf Gr<strong>und</strong> der hier vorhandenen Schienenwege oder Verkehrstrassen mit<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen gerechnet werden. Dementsprechend muß<br />
davon ausgegangen werden, dass im Bereich der künftigen Wohngebiete ein<br />
ges<strong>und</strong>es Wohnen ohne Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche<br />
Umwelteinwirkungen gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 6 BauGB nicht gewährleistet<br />
werden kann. Diese Problematik bedarf der Darstellung im Flächennutzungsplan.<br />
Deshalb werden die zuvor genannten Wohnbauflächen mit einer entsprechenden<br />
Signatur nach Planz V versehen.<br />
Maßgabe 4:<br />
Die im Flächennutzungsplan dargestellte gewerbliche Baufläche im Bereich der<br />
Gemeinde Grana zwischen der Kreisstraße 2221 <strong>und</strong> dem Haselweg wird derzeit<br />
eindeutig durch Wohnnutzung geprägt. Auf Gr<strong>und</strong> der unmittelbar angrenzenden<br />
Zuckerfabrik <strong>und</strong> der davon ausgehenden Lärmbelastung ist geplant, die<br />
vorhandene Wohnnutzung langfristig zu beseitigen. Der Eigentümer, die<br />
Südzucker GmbH, legte eine Verpflichtungserklärung (04.10.1999) vor, deren<br />
Bestandteil ein Maßnahmenplan ist. Danach erklärt die Südzucker GmbH<br />
gegenüber der Gemeinde Grana, dass die Wohnhäuser Kreisstraße 3, 3a, 4 <strong>und</strong><br />
5 mittelfristig abgerissen werden <strong>und</strong> den Mietern durch Um- <strong>und</strong> Auszüge gleichpassende<br />
Wohnräume anzubieten sind. Langfristig sollen auch die Wohnhäuser<br />
der Kreisstraße 6/7 <strong>und</strong> 8/9 mit je 12 WE abgerissen werden. Zwischenzeitlich<br />
wurden diese als Bereitschaftswohnungen für Beschäftigte der Südzucker GmbH<br />
genutzt. Der <strong>Planungsverband</strong> billigte die Verpflichtungserklärung der Südzucker<br />
GmbH. Durch diese Entwicklung ergibt sich die Möglichkeit, im nordwestlichen<br />
Teil der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> eine weitere Gewerbeansiedlung vorzunehmen. Die<br />
Darstellung als Wohnbaufläche an der Kreisstraße würde diese Entwicklung zum<br />
Gewerbegebiet gr<strong>und</strong>sätzlich nicht bzw. nur unter weitestgehenden Einschränkungen<br />
ermöglichen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> verbleibt dieser Bereich wie bisher als<br />
gewerbliche Baufläche.<br />
Bei der in der Umgebung der Bergstraße ausgewiesenen gemischten Baufläche<br />
handelt es sich um Wohngebäude mit untergeordneter freiberuflicher Tätigkeit.<br />
Dies bedeutet, dass dieses Gebiet vorrangig durch Wohnfunktion geprägt ist. Aus<br />
diesem Gr<strong>und</strong> ist die Bebauung hier als Wohnbaufläche auszuweisen.<br />
Maßgabe 5:<br />
Bei der zwischen Kleinosida <strong>und</strong> Salsitz nördlich der L 193 ausgewiesenen<br />
vorhandenen gewerblichen Baufläche handelt es sich um ehemalige Stallanlagen,<br />
deren Nutzung aufgegeben wurde. Die Darstellung als vorhandene gewerbliche<br />
Baufläche entspricht daher nicht der gegenwärtigen Nutzung. Für die Entwicklung<br />
eines Gewerbegebietes ist daher eine völlige Neugestaltung des Standortes<br />
erforderlich. Desweiteren muß beachtet werden, dass unmittelbar an diese Fläche<br />
eine Schule bzw. Wohngebäude angrenzen. Diese können durch die hier<br />
vorgesehene gewerbliche Nutzung in Form von schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
im Sinne des B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetzes beeinträchtigt werden. Aus<br />
diesem Gr<strong>und</strong> wird dieser Standort als geplante gewerbliche Baufläche mit<br />
Einschränkungen ausgewiesen.<br />
Maßgabe 6:<br />
65
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
Die im Flächennutzungsplan dargestellte gewerbliche Baufläche auf dem Gebiet<br />
der Zuckerfabrik <strong>Zeitz</strong> schließt die bestehende Hopfenanlage des Wiedereinrichters<br />
Scheuerlein mit ein. Mit dem genehmigten Vorhaben- <strong>und</strong> Erschließungsplan<br />
Nr. 1 „Zuckerfabrik <strong>Zeitz</strong>“ der Gemeinde Grana ist diese Fläche ausdrücklich<br />
nicht in die Planung einbezogen worden, da die landwirtschaftliche Nutzung<br />
erhalten bleiben soll. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wird die Hopfenanlage als landwirtschaftliche<br />
Fläche dargestellt.<br />
Maßgabe 7:<br />
Das vorhandene Wohngebiet am nördlichen Ortsrand von Droßdorf, westlich der<br />
B2 <strong>und</strong> nördlich des Baugebietes „Heiners Garten“ wird vorrangig durch<br />
Wohnfunktion geprägt. Der hier vorhandene, nicht störende Gewerbebetrieb ist in<br />
Wohnbauflächen zulässig. Eine gleichrangige Mischung von Wohnen <strong>und</strong><br />
Gewerbe i. S. d. § 6 BauNVO ist hier nicht vorhanden. Aus diesem Gr<strong>und</strong> erfolgt<br />
die Darstellung dieses Wohngebietes als Wohnbaufläche. Der genehmigte<br />
Bebauungsplan Nr. 3 „Heiners Garten“ setzt ein Wohngebiet im Sinne des § 4 der<br />
BauNVO fest. Dementsprechend muß dieses Wohngebiet im Flächennutzungsplan<br />
als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.<br />
Maßgabe 8:<br />
Derzeit liegt für den Bereich „An der Windmühle“ in Droßdorf ein rechtsgültiger<br />
Bebauungsplan für ein Allgemeines Wohngebiet vor. Die Gemeinde beschloss in<br />
ihrer Sitzung am 07. April 1997 diesen Bebauungsplan auf Gr<strong>und</strong> der vorhandenen<br />
Funktionsschwäche aufzuheben. Im Flächennutzungsplan wird dieser<br />
Bereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde<br />
die Aufhebung des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Windmühle“ in<br />
Droßdorf durch die Gemeinde abgeschlossen.<br />
7.1.2 Ausweisung von Kompensationsflächen für geplante Bauflächen<br />
Die Realisierung von Bauvorhaben stellen nach § 8 NatSchG LSA Eingriffe in Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft dar. Die durch den Eingriff gestörten Funktionen des Naturhaushaltes<br />
<strong>und</strong> des Landschaftsbildes sind durch Ausgleichs- <strong>und</strong>/oder Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen)<br />
möglichst gleichwertig wiederherzustellen. Aus diesem Gr<strong>und</strong><br />
werden im Flächennutzungsplan für die hier festgelegten Baulandausweisungen<br />
Flächen dargestellt, die für kommunale Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen vorgesehen<br />
sind. Der Größenumfang der Kompensationsflächen ergibt sich einerseits<br />
aus den geplanten Bauflächen, andererseits aus dem Bewertungsrahmen für Eingriffsregelungen<br />
im Burgenlandkreis.<br />
Tab. 18:<br />
Bilanzierung der Kompensationsmaßnahmen<br />
66
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
<strong>Planungsverband</strong><br />
/<br />
Kommune<br />
Bauflächenausweisung<br />
(ha)<br />
betroffener<br />
Biotoptyp<br />
Wertfaktor<br />
Bedarf an Kompensationsflächen<br />
(ha)<br />
ausgewiesene<br />
Kompensationsflächen<br />
im FNP<br />
(ha)<br />
Bemerkung<br />
<strong>Planungsverband</strong><br />
ca. 156,2 0,3 - 0,7 ca. 62,6 ca. 121,8<br />
Luckenau ca. 2,3 extensive Grünlandnutzung<br />
/<br />
Sukzessionsflächen<br />
0,7 ca. 1,6 ca. 5,8 Gewerbliche<br />
Baufläche, Nr. 1 -<br />
Altstandort<br />
Theißen ca. 6 Ackerflächen 0,3 ca. 1,8 ca. 10,6<br />
<strong>Planungsverband</strong><br />
/<br />
Kommune<br />
Bauflächenausweisung<br />
(ha)<br />
betroffener<br />
Biotoptyp<br />
Wertfaktor<br />
Bedarf an Kompensationsflächen<br />
(ha)<br />
ausgewiesene<br />
Kompensationsflächen<br />
im FNP<br />
(ha)<br />
Bemerkung<br />
Nonnewitz ca. 5,2 Ackerflächen /<br />
Grünlandnutzung<br />
0,4 ca. 2,1 ca. 4,5<br />
Grana ca. 5,3 Ackerflächen 0,3 ca. 1,6 ca. 7,2 Gewerbl. Baufläche Nr.<br />
46c) ehem. Stallanlage<br />
Bergisdorf ca. 3,4 Ackerflächen / Grünlandnutzung<br />
/ Sukzessionsflächen<br />
Droßdorf ca. 3,0 Ackerflächen / Grünlandnutzung<br />
extensiv,<br />
Streuobst<br />
<strong>Zeitz</strong> ca. 131 Ackerflächen /<br />
Grünland, viele<br />
Altstandorte<br />
0,4 ca. 1,4 ca. 4,9 Gewerbl. Baufläche,<br />
Nr. 50 - Altstandort<br />
0,7 ca. 2,1 ca. 9,8<br />
0,4 ca. 52 ca. 79<br />
gepl. Sondergebiet<br />
Reitanlage - Kompensation<br />
auf dargestellter<br />
Fläche<br />
Anmerkungen: Bauflächen: hierzu zählen die Wohnbauflächen, die Gemischten Bauflächen, die Gewerblichen<br />
Bauflächen <strong>und</strong> die Gemeinbedarfsflächen. (Näheres siehe Tab. 17 Geplante Bauflächen.)<br />
betroffener Biotoptyp:<br />
Wertfaktor:<br />
Flächen, die schon bebaut sind <strong>und</strong> umgenutzt bzw. neu genutzt werden (Altstandort)<br />
erhalten den Wertfaktor 0,0 <strong>und</strong> werden deshalb hier bei der Bauflächenausweisung nicht<br />
mehr berücksichtigt.<br />
der hier eingebrachte Wertfaktor stellt einen Mittelwert der Wertfaktoren der von den<br />
geplanten Bauflächen betroffenen Biotoptypen des o.g. Bewertungsrahmens dar.<br />
Der in diesem Kapitel ermittelte Bedarf an Kompensationsflächen für die geplanten<br />
Bauflächen stellt ein Orientierungsrahmen dar. Die tatsächliche Erheblichkeit des<br />
Eingriffes <strong>und</strong> die sich daraus ergebenden Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen für die<br />
einzelnen Bauflächen können erst bei der Verbindlichen Bauleitplanung konkret<br />
ermittelt werden. Die im vorliegenden Flächennutzungsplan ausgewiesenen Kompensationsflächen<br />
sind als sehr großzügig anzusehen, da in der Regel ein Teil der Kompensationsmaßnahmen<br />
innerhalb der Bauflächen bzw. -gebiete durchgeführt werden.<br />
Diese Aufgabe obliegt aber der verbindlichen Bauleitplanung. Vorschläge für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft auf<br />
den im Flächennutzungsplan dargestellten Kompensationsflächen können aus dem<br />
Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es entnommen werden (vgl. Kapitel 7.7 IV).<br />
7.1.3 Gemeinbedarfseinrichtungen<br />
Gemeinbedarfseinrichtungen sind nur in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> in einer Größenordnung von<br />
6,7 ha geplant. Die entsprechenden Flächen können aus dem Plan <strong>und</strong> der Tabelle 17<br />
Geplante Bauflächen entnommen werden. Daneben sind noch an bestehenden Schu-<br />
67
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
len Erweiterungen kleineren Umfanges, wie z.B. der Bau von Turnhallen, vorgesehen.<br />
Die in der Innenstadt gelegenen Gr<strong>und</strong>stücke für Feuerwehr/städt. Fuhrpark mit<br />
Bauhof sind nicht erweiterungsfähig <strong>und</strong> sollen auf längere Sicht einer anderweitigen,<br />
der zentralen Lage angemesseneren Nutzung zugeführt werden. Nach Aufgabe der<br />
militärischen Nutzung der Kasernen durch die GUS-Streitkräfte in der Geraer Straße<br />
ist vorgesehen diese beiden städtischen Einrichtungen auf diesem Gelände anzusiedeln.<br />
Die unmittelbare Nachbarschaft von Feuerwehr <strong>und</strong> "<strong>Stadt</strong>wirtschaft" ist wegen<br />
der gemeinsamen Nutzung betrieblicher Einrichtungen erwünscht. Der Standort<br />
des neuen Krankenhauses (Sonderbaufläche südöstlich Bergsiedlung) liegt zum Teil in<br />
der Wasserschutzzone II. Besondere bauliche Vorkehrungen zum Schutz des Gr<strong>und</strong>wassers<br />
waren daher beim Bau erforderlich. Nach dem Neubau wird von einer Nutzung<br />
der alten Krankenhausgebäude als Altenpflegeheim/Altersheim oder ähnlichen<br />
Einrichtungen ausgegangen. An dem bisherigen Festplatz an der Stephansstraße<br />
neben der Moritzburg wird trotz mancher Mängel dieses Standortes festgehalten, da<br />
ein anderer geeigneter Platz nicht ermittelt werden konnte.<br />
7.1.4 Freiflächen<br />
Die Sicherung der in Kapitel 4.3.1 IV. a) aufgeführten Allgemeinen Freiflächen durch<br />
Unterschutzstellung kann aus Kapitel 7.7 entnommen werden. Generell sind alle<br />
Hochstammobstwiesen, naturnahe Hecken <strong>und</strong> Feldgehölze, Waldflächen, Villengärten<br />
bzw. villenartige Hausgärten mit entsprechendem Baumbestand sowie baumbestandene<br />
Brachflächen im Siedlungsbereich zu erhalten <strong>und</strong> zu optimieren. In besonderem<br />
Maße trifft dies einerseits für die im Plan dargestellten stadt- bzw. ortsbildprägenden<br />
sowie faunistisch/floristisch bedeutenden Gehölzstrukturen im Siedlungsbereich<br />
(meist § 30-Flächen), andererseits für die im Rahmen der <strong>Stadt</strong>biotopkartierung<br />
aufgenommenen schützenswerten Biotope auf der Gemarkung <strong>Zeitz</strong> zu.<br />
Detaillierte Informationen zur Erhaltung, Optimierung <strong>und</strong> Pflege dieser Flächen kann<br />
aus dem Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong> (Kapitel 8.1.4 <strong>und</strong> 8.10.4) sowie aus dem<br />
Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> (Kapitel 8.1.4 <strong>und</strong> 8.10.4) ersehen werden.<br />
Alle Funktionsbezogenen Freiflächen (Grünflächen) sind abgesehen vom Sportplatz<br />
Rasberg (Verlagerung aus der Talaue) <strong>und</strong> der Dauerkleingärten an ökologisch/visuell<br />
problematischen Standorten (näheres hierzu siehe Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>)<br />
langfristig zu sichern. Hinweise zur ökologischen Optimierung bestehender <strong>und</strong><br />
geplanter Grünflächen sind im Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kapitel 8.4.4.<br />
enthalten.<br />
Für die Mehrzahl der hiesigen Parkanlagen müssen neue Gestaltungskonzepte erarbeitet<br />
werden. Dabei sind neben dem Erholungsaspekt auch ökologische Gesichtspunkte,<br />
u.a. im Hinblick auf Artenauswahl <strong>und</strong> Pflege zu berücksichtigen. Hinweise<br />
hierzu für die bedeutendsten Parkanlagen sind im Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>,<br />
Kapitel 8.4.4, Tab. 19 enthalten.<br />
Neben den vorhandenen, im Flächennutzungsplan eingetragenen, Parkanlagen ist es<br />
vorgesehen, in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> an bestimmten Stellen durch Änderung der bisherigen<br />
Nutzung neue Parkanlagen zu schaffen. Dies trifft insbesondere für die aufgelassenen<br />
Friedhöfe (Johannisfriedhof <strong>und</strong> Friedhof in Rasberg), die jetzt als Gartenanlage genutzte<br />
Grünfläche südlich der Freiligrathstraße sowie die nicht im Plan gekennzeichneten<br />
Standorte an der Elsterpromenade gegenüber dem Bahnhof (Abgrenzung zur<br />
Zeit nicht möglich) <strong>und</strong> an der <strong>Stadt</strong>mauer (einzelne, kleinere Gartenanlagen) zu. An<br />
68
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
Dauerkleingartenanlagen besteht, wie aus Kapitel 4.3.1 IV. b) zu entnehmen ist, kein<br />
weiterer Bedarf im Planungsgebiet, abgesehen von der im Plan eingezeichneten Fläche<br />
bei Luckenau (ca. 8 ha). Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen sind in Theißen (Erweiterungsfläche<br />
für das Freibad), Nonnewitz (Sportplatz nahe Maibach), in Bergisdorf<br />
(Reithalle) <strong>und</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> (Sportplatz am Freibad <strong>Zeitz</strong>) geplant. Außerdem soll<br />
ein Strandbad mit entsprechender Infrastruktur (z.B. sanitäre Anlagen, Umkleidekabinen,<br />
Kiosk) am nordöstlichen Teil des Tagebaurestloches Streckau, direkt<br />
an Luckenau angrenzend (Lokalisierung siehe Plan), eingerichtet werden. Hierfür ist<br />
aber die Erstellung eines Gutachtens über die Standsicherheit der Böschungen<br />
erforderlich, in dem Vorschläge zur Stabilisierung dieser dargelegt werden. Dieser Bereich<br />
sollte auch für "extensiv betriebenen Wassersport" (z.B. Surfen, Tretbootfahren)<br />
genutzt werden können. Die anderen Flächen des Restloches sind für Naturschutzzwecke<br />
zu sichern. Zur Lösung der Problematik ist ein Konzept für das gesamte<br />
Restloch Streckau zu erstellen. Für den Bereich Strandbad/Wassersport bietet sich<br />
das Instrumentarium Grünordnungsplan an. Kinderspielplätze fehlen im Planungsgebiet<br />
in den <strong>Gemeinden</strong> Theißen, Luckenau, Bergisdorf <strong>und</strong> Grana. Aus diesem<br />
Gr<strong>und</strong> sollten weitere Grünflächen dieser Art hier geschaffen werden.<br />
7.2 Infrastruktur<br />
I. Verkehr<br />
a) Straßen<br />
Die derzeit im Bearbeitungsgebiet vorgesehenen Straßenneubaumaßnahmen<br />
sind in Plan dargestellt. Hierbei handelt es sich um:<br />
1. die Ortsumgehung <strong>Zeitz</strong>/Theißen (B 91/B 2); die Trasse nördlich <strong>Zeitz</strong>/<br />
Aue - <strong>Zeitz</strong>/Zangenberg (Einmündung B 91 bis Einmündung B 2 bei Bornitz)<br />
dürfte gegenüber dem im Plan eingezeichnetem Verlauf (aktuellster<br />
Stand) noch stärkeren Veränderungen unterliegen. Dies trifft auch für den<br />
Einmündungsbereich bei der B 91 zu. Als erster Bauabschnitt ist die<br />
Trasse zwischen Kleinosida-Grana-Theißen (bis B 91) vorgesehen. Das<br />
für diesen Bauabschnitt durchzuführende Planfeststellungsverfahren ist<br />
abgeschlossen. Die Trasse liegt somit wie im Flächennutzungsplan dargestellt,<br />
fest. Lediglich im Bereich der Anschlußstellen kann es noch zu<br />
kleineren Abweichungen kommen. Als nächster Bauabschnitt soll die<br />
Straßenplanung nördlich <strong>Zeitz</strong>/Aue - <strong>Zeitz</strong>/Zangenberg realisiert werden.<br />
Dementsprechend wird die Trasse im Bereich um Bergisdorf zuletzt<br />
gebaut. Die Umgehungsstraße B 91/B 2 soll Anschlüsse an die B 2<br />
nördlich Droßdorf, an die Verbindungsstraße Bergisdorf/<strong>Zeitz</strong>, an die<br />
L 193 bei Kleinosida, an die B 180 bei Grana, an die jetzige B 91<br />
zwischen Theißen <strong>und</strong> <strong>Zeitz</strong>, an die L 191 bei Theißen/Nonnewitz, an die<br />
B 91 nördlich Theißen (Paul II) sowie an die B 2 zwischen<br />
<strong>Zeitz</strong>/Zangenberg <strong>und</strong> Bornitz besitzen. Der Anschluß an die Verbindungsstraße<br />
Bergisdorf/<strong>Zeitz</strong> liegt noch nicht konkret fest, so daß eine<br />
Darstellung im Flächennutzungsplan derzeit nicht sinnvoll erscheint. Die<br />
aus landschaftsplanerischer Sicht notwendigen Eingrünungsmaßnahmen<br />
bzw. Möglichkeiten für Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen sind im Plan<br />
eingezeichnet (näheres siehe Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kapitel<br />
8.2.4, Nr. 7). Flächen, die im Bereich Kleinosida-Grana-Theißen als<br />
Kompensationsmaßnahmen festgelegt sind, können ebenfalls aus dem<br />
Plan entnommen werden, soweit diese hier noch darstellbar sind. Da bei<br />
diesem Bauabschnitt, wie zuvor erwähnt, die erforderlichen Kompensa-<br />
69
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
tionsmaßnahmen schon verbindlich ausgewiesen sind, werden hier keine<br />
weiteren Eingrünungsmaßnahmen, die aus landschaftsplanerischer Sicht<br />
sinnvoll wären, im Flächennutzungsplan dargestellt. Diese können aus<br />
dem Landschaftsplan entnommen werden. Im Bereich der Streuobstwiese<br />
an der Forststraße ist die Trasse in Richtung Großosida zu<br />
verschieben. Somit kann ein Eingriff in dieses wertvolle Biotop verhindert<br />
werden, zumal die Streuobstwiese als geplanter Landschaftsbestandteil<br />
ausgewiesen ist.<br />
2. die Ortsumgehung Kloster Posa/Hainichen; diese Straßenneubaumaßnahme<br />
soll mittelfristig eine erhebliche Verkehrsentlastung für die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zeitz</strong> mit sich bringen, da sie außer dem innerstädtischen Verkehr auch<br />
den Durchgangsverkehr (B 180) aufnehmen kann. Für dieses Verkehrsvorhaben<br />
ist nach dem Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong> die Erstellung<br />
einer Umweltverträglichkeitsstudie erforderlich (vgl. Landschaftsplan,<br />
Kapitel 8.2.4, Nr. 8). Die Ortsumgehung verläuft größtenteils auf der<br />
Gemarkung <strong>Zeitz</strong>.<br />
3. die Verbindungsstraße Industriepark Hyzet 2000 zur B 2; diese Straße<br />
dient zur Anbindung des geplanten Industrieparkes Hyzet 2000 an die<br />
B 2. Außerdem stellt sie eine Weiterführung der zuvor erwähnten Ortsumgehung<br />
Kloster Posa/Hainichen zur B 2 dar. Der überwiegende Teil der<br />
Trasse befindet sich, wie aus dem Plan zu entnehmen ist, außerhalb des<br />
Planungsgebietes. Das hierfür erforderliche Planfeststellungsverfahren ist<br />
abgeschlossen.<br />
Innerhalb der Baugebiete werden die Erschließungs- bzw. Wohnstraßen erst<br />
in den Bebauungsplänen festgelegt.<br />
Potentielle Straßen-, Wege- <strong>und</strong> Parkplatzaus- bzw. neubaumaßnahmen im<br />
Innen- <strong>und</strong> Außenbereich sollten unter größtmöglicher Schonung der vorhandenen<br />
Naturgüter ausgeführt werden (Versiegelung der Flächen auf das unbedingt<br />
erforderliche Maß beschränken). Dazu dienen geeignete Fachplanungen.<br />
Weiteres hierzu ist aus dem Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es zu<br />
entnehmen (Kapitel 8.2.4).<br />
b) Schienenverkehr<br />
Vordringlich ist für das Planungsgebiet die Aufwertung des Schienenverkehrs<br />
durch schnellere Anbindung mit dem regionalen <strong>und</strong> überregionalen Personenverkehr,<br />
z.B. durch Realisierungen der Planungen der Nahverkehrs-Service<br />
Sachsen-Anhalt GmbH für die Strecke Gera-Leipzig (vgl. 4.3.2 I. b)). Diese<br />
sollten aber so bald als möglich <strong>und</strong> nicht erst im Jahre 2010 umgesetzt<br />
werden. Desweiteren sollte eine Aktivierung des Gütertransportes über die<br />
Bahn durch Vorhaltung der dafür erforderlichen Infrastruktur in <strong>Zeitz</strong> (Gleise,<br />
Ladestraße, Rampen) sowie durch Ansiedlung entsprechender Betriebe angestrebt<br />
werden. Etliche der vorgesehenen gewerblichen Bauflächen der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> befinden sich direkt an der Bahnlinie, so daß ein Bahnanschluß<br />
hier ohne große Probleme möglich wäre. Auch die Ausarbeitung von Tourenvorschlägen<br />
für Bahn/Städtebesichtigungen, Bahn/ Fahrrad sowie<br />
Bahn/Wandern zur Freizeitgestaltung durch den <strong>Planungsverband</strong> <strong>und</strong> die<br />
70
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
Deutsche Bahn AG könnte bei einer entsprechenden, attraktiven Umsetzung<br />
den Schienenverkehr fördern helfen.<br />
c) Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
Das vom <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong> <strong>Gemeinden</strong> in Auftrag gegebene<br />
Verkehrskonzept vom BÜRO DR. PESCHKE & PARTNER sollte weitestgehend<br />
realisiert werden. Hierbei muß besonders die Optimierung des<br />
ÖPNV im Vordergr<strong>und</strong> stehen. Gegenüber dem Individualverkehr ist auf den<br />
Straßen dem ÖPNV immer der Vorrang einzuräumen. Daneben muß der Bus<strong>und</strong><br />
der Schienenverkehr besser aufeinander abgestimmt werden. Außerdem<br />
ist bei zukünftigen Planungen darauf zu achten, daß ÖPNV-relevante Flächen<br />
bzw. Möglichkeiten für eine ÖPNV-Bevorrechtung nicht verbaut werden. Auch<br />
die Umsetzung der im Luftreinhalteplan 1994 für das UG 10 aufgeführten<br />
Maßnahmen sollte angestrebt werden. (Näheres hierzu siehe Band 4.2,<br />
Maßnahmenplan).<br />
d) Rad- <strong>und</strong> Wanderwegverbindung<br />
Vorschläge zum Aufbau eines kreisweiten Rad- <strong>und</strong> Wanderwegenetzes können<br />
aus der Planungskarte des Landschaftsplanes <strong>Planungsverband</strong> entnommen<br />
werden. Hierbei wurde das vom Regierungspräsidium konzipierte bzw.<br />
das im TEP dargestellte Radwegenetz berücksichtigt. Mit einbezogen wurde<br />
auch der Lehr- <strong>und</strong> Informationspfad des Mitteldeutschen Umwelt- <strong>und</strong><br />
Technikparkes (siehe Kap. 7.6, Nr. 3), auf dessen Trasse teilweise die vom<br />
Regierungspräsidium konzipierten Radwege verlaufen. Weitere Informationen<br />
hierzu sind im Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kapitel 8.2.4, Nr. 13<br />
enthalten.<br />
Auch innerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> sollte ein Radwegenetz konzipiert werden, das<br />
die einzelnen Wohnquartiere miteinander verbindet. Eine entsprechende Planung<br />
sollte baldmöglichst erfolgen, damit diese sofort in die geplanten Baugebiete<br />
integriert werden können.<br />
II. Energie<br />
Zur Verminderung der Luftverunreinigungen durch Emissionen bei der Energiegewinnung<br />
sollten die im Luftreinhalteplan 1994 für das UG 10 empfohlenen<br />
Maßnahmen für die Bereiche Industrie, Hausbrand <strong>und</strong> Kleingewerbe<br />
realisiert werden. Ziele <strong>und</strong> Handlungsempfehlungen können aus dem Maßnahmenkatalog<br />
des Bandes 4.2 des Luftreinhalteplanes entnommen werden.<br />
Außer der Substitution der Kohle durch Erdgas, Fernwärme <strong>und</strong> Heizöl wird<br />
auf die Heizungsmodernisierung <strong>und</strong> auf den Einsatz regenerativer Energien<br />
(z.B. Windkraft) näher eingegangen. Zur Reduzierung der Immissionsbelastungen<br />
durch die Kohleheizungen sollte, wie im Luftreinhalteplan<br />
vorgeschlagen, die Nutzung von emissionsärmeren Brennstoffen (u.a. Erdgas)<br />
forciert werden.<br />
a) Elektroenergieversorgung<br />
Zukünftig kann - unabhängig von der Lage von Neubaugebieten <strong>und</strong> Einrichtungen<br />
- die Versorgung mit Elektroenergie gesichert werden. Die Absicherung<br />
erfolgt einerseits durch Anschluß an bestehende Leitungen <strong>und</strong> andererseits<br />
durch eine Vielzahl von neu zu verlegenden Leitungen <strong>und</strong> Stationsneubauten.<br />
In Zukunft kann nur in Ausnahmefällen eine Verlegung von Freilei-<br />
71
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
tungen in Frage kommen. Bestehende Freileitungen im Siedlungsgebiet müssen<br />
durch Erdkabel nach <strong>und</strong> nach ersetzt werden. Künftige Energietrassen<br />
sind unterirdisch zu verlegen. Zumindest müssen faunistisch/floristisch<br />
hochwertige <strong>und</strong>/oder landschaftsästhetisch bedeutende Gebiete umgangen<br />
werden (u.a. vorhandene <strong>und</strong> geplante Schutzgebiete).<br />
Die Errichtung von Windenergieanlagen, ob Windpark oder Einzelanlage, ist<br />
auf die entsprechend ausgewiesene Eignungsfläche im Planungsgebiet, südlich<br />
von <strong>Zeitz</strong>-Hainichen, zu konzentrieren. Bei Inanspruchnahme dieser Eignungsfläche<br />
sollte eine Abstimmung zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> der Gemeinde<br />
Tröglitz angestrebt werden, da beide Standorte nah beieinander liegen<br />
<strong>und</strong> deshalb eine übermäßige Dominanz von Windenergieanlagen im<br />
Landschaftsbild vermieden werden sollte. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />
oder eines Vorhaben- <strong>und</strong> Erschließungsplanes mit Eingriffsregelung<br />
<strong>und</strong> der Ausweisung von Kompensationsflächen unter<br />
Beachtung der Richtlinie zur Standortplanung <strong>und</strong> -beurteilung von<br />
Windenergieanlagen vom 29.04.1996 sollte angestrebt werden. Bei Errichtung<br />
eines Windparkes (mehr als fünf Einzelanlagen) sollte zusätzlich ein<br />
Grünordnungsplan erstellt werden. Der Bau von Windenergieanlagen setzt<br />
problemangemessene Erfassungen <strong>und</strong> Bewertungen von Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft voraus. Besonderes Gewicht kommt hierbei der Avifauna, dem<br />
Landschaftsbild <strong>und</strong> der im Umgriff des vorgesehenen Standorts sich befindenden<br />
Biotopstrukturen zu. Näheres zu diesem Sachverhalt kann aus dem<br />
Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es, Kapitel 8.3, entnommen werden.<br />
b) Gasversorgung<br />
Neu zu erschließende Baugebiete der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Gemeinde Theißen <strong>und</strong><br />
Droßdorf können bei Vorliegen der Wirtschaftlichkeit problemlos ans Erdgasnetz<br />
angeschlossen werden. Für die Trassierung von künftigen Gasleitungen<br />
ist das gleiche zu beachten wie bei der Elektroenergie.<br />
c.) Fernmeldeanlagen<br />
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist darauf zu achten, daß in allen<br />
Straßen geeignete <strong>und</strong> ausreichende Trassen für die Unterbringung der Fernmeldeanlagen<br />
vorgesehen sind.<br />
III. Abwasserentsorgung<br />
Folgende Maßnahmen sind erforderlich:<br />
a) Umfassende Erneuerung bzw. Sanierung des Kanalsystems der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>.<br />
Für den größten Teil des <strong>Stadt</strong>gebietes kommt dabei das Trennsystem zum<br />
Zuge. Lediglich in einigen innerstädtischen Bereichen muß aus ökonomischen<br />
<strong>und</strong> technischen Gründen das Mischsystem beibehalten werden. Auch für die<br />
im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bauflächenplanungen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zeitz</strong> wird die Abwasserbeseitigung über das Trennsystem erfolgen.<br />
b) Schnellstmöglicher Anschluß aller nicht kanalisierten <strong>Stadt</strong>gebiete von <strong>Zeitz</strong><br />
(z.B. Teile der Käte-Kollwitz-Siedlung) sowie der gesamten <strong>Gemeinden</strong> im<br />
<strong>Planungsverband</strong> (Luckenau, Theißen, Nonnewitz, Grana, Bergisdorf,<br />
Droßdorf) an das Zentralklärwerk <strong>Zeitz</strong>. Das sollte spätestens nach etwa 5 bis<br />
10 Jahren der Fall sein, wenn das Zentralklärwerk <strong>Zeitz</strong> seinen Betrieb aufnehmen<br />
wird.<br />
72
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
IV. Abfallentsorgung<br />
Die von Seiten der <strong>Zeitz</strong>er Entsorgungsgesellschaft angestrebte Kompostieranlage<br />
sollte baldmöglichst realisiert werden. Deren Standort liegt zur Zeit noch nicht<br />
fest. Daneben ist die Förderung der Eigenkompostierung der einzelnen Haushalte<br />
in allen Kommunen des <strong>Planungsverband</strong>es für die Lösung der Abfallproblematik<br />
von Bedeutung.<br />
Die im Planungsgebiet anzutreffenden wilden Müllablagerungen (z.B. im südlichen<br />
Teil der Schädemulde/Luckenau, Eulengraben/<strong>Zeitz</strong>-Bergisdorf, im Bereich<br />
Schießanlage Kuhndorf) sollten umgehend beseitigt werden.<br />
7.3 Wasserwirtschaft<br />
a) Oberflächengewässer<br />
Sämtliche Fließgewässer im Planungsgebiet müssen vor weiteren einschneidenden<br />
wasserbaulichen Maßnahmen (z.B. Begradigung, Verrohrungen, Sohlenbefestigungen)<br />
bewahrt werden, um u.a. deren Selbstreinigungskraft <strong>und</strong> Artendiversität<br />
nicht weiter zu verschlechtern.<br />
Bei den ausgebauten Fließgewässern bzw. -abschnitten ist ein naturnaher Rückbau<br />
(Renaturierung) erforderlich. Hierzu gehören Teilabschnitte des Kuhndorfer<br />
Baches, des Fockendorfer Gr<strong>und</strong>baches <strong>und</strong> des Gutenborner Baches sowie der<br />
gesamte Maibach <strong>und</strong> das Bächlein bei Droßdorf/Röden (Lokalisierung der Renaturierungsmaßnahmen<br />
einschließlich Ufergehölzanpflanzungen siehe Plan). Uferschutzstreifen<br />
bzw. Gewässerschonstreifen sollten entlang der gesamten Fließgewässer<br />
im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche, wie im Plan dargestellt,<br />
ausgewiesen werden. Deren Breite muß mindestens je Seite für Gewässer I. Ordnung<br />
10 m <strong>und</strong> für Gewässer II. Ordnung 5 m betragen. Weitere detaillierte Informationen<br />
zu den zuvor aufgeführten Punkten <strong>und</strong> zur Gewässerunterhaltung sind<br />
aus dem Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong> zu entnehmen.<br />
Entlang der Weißen Elster <strong>und</strong> des Kuhndorfer Baches sollten Überschwemmungsgebiete<br />
festgesetzt werden. Neben diesen vorgeschlagenen Überschwemmungsgebieten<br />
müssen auch alle anderen wasserdurchzogenen Tallagen von<br />
jeglicher Bebauung <strong>und</strong> anderen Querriegeln (z.B. Aufforstungen) freigehalten<br />
werden, um einerseits den Hochwasserabfluß <strong>und</strong> geländeklimatische Vorgänge<br />
nicht zu behindern <strong>und</strong> um andererseits Schäden durch Hochwasser (Bodenabspülungen)<br />
zu vermeiden. Deshalb sollten diese Flächen landwirtschaftlich nur als<br />
Grünland genutzt werden. In der Elsteraue nordöstlich <strong>Zeitz</strong> (Tiergarten) bietet<br />
sich die Reaktivierung von Elsteraltarmen an. Dies würde einerseits der Tierwelt<br />
zugute kommen, andererseits die Attraktivität der Erholungsnutzung im Tiergarten<br />
erhöhen.<br />
b) Trinkwasserversorgung<br />
Im Planungsgebiet ist ein möglichst hoher Eigenversorgungsanteil an Trinkwasser<br />
zu erhalten. Alle im Plan gekennzeichneten Wasserschutzzonen mit Brunnen bzw.<br />
Quellen sollten als solche nachhaltig gesichert, optimiert <strong>und</strong> wenn möglich langfristig<br />
genutzt werden. Bei Stillegung einer Trinkwasseranlage ist zu gewährleisten,<br />
daß diese jederzeit bei Bedarf wieder in Betrieb genommen werden kann. Um<br />
einer möglichen Gefährdung des Gr<strong>und</strong>wassers, z.B. durch Altlasten, vorzu-<br />
73
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
beugen, sollten im Planungsgebiet Untersuchungen über die Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse<br />
durchgeführt werden. Höchste Priorität ist hierfür einerseits den<br />
Wasserschutzgebieten <strong>und</strong> deren Umgebung, andererseits dem Bereich um die<br />
Tagebaurestlochseen beizumessen. Innerhalb der Wasserschutzgebiete sind die<br />
in der TGL 43850/01 bis /06 aufgeführten Verbote <strong>und</strong> Nutzungsbeschränkungen<br />
einzuhalten. Auch die im Kapitel 4.4 II genannten Beschlüsse des Kreistages <strong>Zeitz</strong><br />
müssen beachtet werden (z.B. Hüteverbot von Großvieh in der Schutzzone II der<br />
Gewinnungsanlage Kuhndorf, Frauenhain, Ossig). Desweiteren sind die Trinkwasserreserven<br />
in den hiesigen Wasserschutzgebieten zu sicheren durch:<br />
- Erhaltung der Wald- <strong>und</strong> extensiven Wiesennutzung; Umwandlung der intensiv<br />
genutzten Acker- <strong>und</strong> Grünlandflächen in der Schutzzone II in Extensiv-<br />
Dauergrünland (Verbot von jeglichem Dünge- <strong>und</strong> Biozideinsatz; Wiesen einmaximal<br />
zweischürig nutzen); noch besser für den Gr<strong>und</strong>wasserschutz wäre<br />
hier eine Bestockung mit Laubgehölzen; entsprechend dieser Forderung sind<br />
im Plan Vorschläge hierzu enthalten.<br />
- Extensivierung der Ackernutzung in der Wasserschutzzone III; Verzicht auf<br />
Maisanbau; möglichst geschlossene Pflanzendecke anstreben (durch Wintergetreide<br />
<strong>und</strong>/oder Zwischenfruchtanbau); nur noch reduzierte Bodenbearbeitung<br />
durchführen; mittel- bis langfristig sollte auch hier, in der Wasserschutzzone<br />
III, die Ackernutzung in Extensiv-Dauergrünland umgewandelt werden.<br />
- auch weiterhin ständige Boden- <strong>und</strong> Pflanzenanalysen durchführen.<br />
7.4 Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />
Die in diesem Kapitel nachfolgend dargelegten Erläuterungen werden im Landschaftsplan<br />
<strong>Planungsverband</strong> noch durch detaillierte ökologische Hinweise ergänzt.<br />
I. Landwirtschaft<br />
a) Flächennutzung<br />
Zur Erhaltung <strong>und</strong> Stärkung der gebietstypischen Landwirtschaft sollten besonders<br />
ertragreiche Ackerflächen ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung<br />
vorbehalten werden. Die im Plan als hochwertige Ackerflächen gekennzeichneten<br />
Bereiche, die im Gebiet um Nonnewitz <strong>und</strong> Theißen eine Konkretisierung<br />
der im REP <strong>und</strong> TEP ausgewiesenen Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />
darstellt, sind nach Möglichkeit von anderen Nutzungsarten z.B. Siedlungstätigkeiten<br />
oder großflächigen Aufforstungen (Wald) freizuhalten, andererseits<br />
muß aber auch dort einer völligen Ausräumung der Landschaft von<br />
naturnahen Strukturen entgegengewirkt werden. Dagegen sind die ebenfalls<br />
im Plan dargestellten Grünlandstandorte einschließlich der Obstbaumwiesen<br />
außerhalb des Siedlungsbereiches, u.a. in den Talauen <strong>und</strong> steileren Hanglagen<br />
der Grünlandnutzung vorzubehalten. Zur Ergänzung der bestehenden<br />
Biotopstrukturen sind in landwirtschaftlich genutzten Gebieten Flächen<br />
bereitzustellen, die der Neuschaffung von naturnahen Elementen dienen (z.B.<br />
Hecken, Raine, Baumreihen). Näheres hierzu ist aus Kapitel 7.7 II. -<br />
Strukturierung der Landschaft zu entnehmen. Für solche Maßnahmen eignen<br />
sich Flurbereinigungsverfahren. Dementsprechend sollte bei dem angeordne-<br />
74
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
ten Flurbereinigungsverfahren Grana die Umsetzung von Maßnahmen auf<br />
den im Flächennutzungsplan vorgeschlagenen Flächen für Maßnahmen zur<br />
Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft angestrebt werden. Detailliertere Hinweise<br />
hierzu können aus dem Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es<br />
entnommen werden.<br />
b) Bodenschutz<br />
Die verstärkte Rückbesinnung auf ökologisch orientierte Bewirtschaftungsweisen<br />
wird besonders angeraten, weil Naturgüter wie Bodenfruchtbarkeit langfristig<br />
nur dann nutzungsfähig bleiben, wenn sie nicht ausgebeutet <strong>und</strong> zerstört<br />
werden. An wichtigen Maßnahmen zum Schutz des Bodens sollten im<br />
gesamten Planungsgebiet beachtet werden:<br />
- Sparsamen, gezielten Dünger- <strong>und</strong> Spritzmitteleinsatz gegen überhöhten<br />
Nährstoff- <strong>und</strong> Schadstoffeintrag in Boden <strong>und</strong> Gewässer<br />
- Förderung des Integrierten Pflanzenschutzes durch Vermeidung von<br />
großflächigen Monokulturen, Verwendung von resistenten Kulturpflanzen<br />
<strong>und</strong> Anwendungen von biologischen Bekämpfungsmaßnahmen<br />
- Geeignete Bewirtschaftungs- <strong>und</strong> Nutzungsweisen auf den erosionsgefährdeten<br />
Flächen wie überschwemmungsgefährdeten Talauen <strong>und</strong> steileren<br />
Hanglagen, z.B. Grünlandnutzung, Konturpflügen, Streifeneinsaat,<br />
Zwischenfruchtanbau, Belassen von Erosionshemmnissen (z.B. Hecken)<br />
u.a.m.. Detailliert wird auf diesen Sachverhalt im Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>,<br />
Kapitel 8.7.4 II Nr. 5 (Tabelle 22) eingegangen<br />
- Vermeidung von Bodenverdichtungen durch Verbesserung der Bodentragfähigkeit,<br />
z.B. über Fruchtarten- <strong>und</strong> Fruchtfolgen spezifische Verringerung<br />
der Bearbeitungsintensität, Zwischenfruchtanbau <strong>und</strong> Verwendung<br />
von Mulchverfahren sowie durch Verhinderung von Ackerbau auf<br />
den gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> stauwasserbeeinflußten Böden der Talauen mit ihrer<br />
oberflächennahen Vernässungsgefahr<br />
- Vermeidung bzw. Begrenzung der Versiegelung von Böden in der freien<br />
Landschaft durch Verzicht auf weitere bituminös befestigte Wege sowie<br />
Erhalt der unbefestigten Erd- <strong>und</strong> Graswege in möglichst großem Umfang<br />
- Schutz der für Feuchtbiotope typischen Böden, v.a. Erhaltung <strong>und</strong> extensive<br />
Bewirtschaftung der im Plan gekennzeichneten Feuchtflächen<br />
(u.a. Feuchtflächen südl. Trebnitz, nördlich <strong>und</strong> nordöstlich Luckenau,<br />
westlich Bergsiedlung - in der Talaue des Kuhndorfer Baches, südwestlich<br />
Golben, südwestlich Gewerbegebiet Droßdorf).<br />
II. Forstwirtschaft<br />
Angesichts des geringen Waldanteils im Planungsgebiet (s. 4.3.4 II.)) ist der Neuschaffung<br />
von Waldflächen auf geeigneten Standorten eine besondere Bedeutung<br />
beizumessen. Die hierzu vorgeschlagenen Aufforstungsflächen sind im Plan dargestellt.<br />
Aus städtebaulicher <strong>und</strong> landschaftsplanerischer Sicht besitzen die Planungen<br />
am Eulengraben südwestlich <strong>Zeitz</strong>, im Bereich der Wasserschutzzone<br />
Ossig westlich Droßdorf sowie entlang der geplanten B 91 (Ortsumgehung) nördlich<br />
von Theißen eine Präferenz vor allen anderen zu schaffenden Waldarealen.<br />
75
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
Generell sind die vorgeschlagenen Aufforstungsflächen im Form von standortgerechtem<br />
Laubmischwald zu realisieren. Dagegen sollten entlang der geplanten<br />
Straßen B 2 <strong>und</strong> B 91 aus Immissionsschutzgründen Nadelbäume beigemengt<br />
werden. Da es sich hierbei um trockene bis frische sowie um nährstoffreiche<br />
Standorte handelt, ist die Anpflanzung von Nadelbäumen ohne Probleme möglich<br />
<strong>und</strong> daher als standortgerecht anzusehen. Nach der potentiellen natürlichen<br />
Vegetation würde aber auf diesen Standorten Laubmischwald stocken. Aus Arten<strong>und</strong><br />
Biotopschutzgründen sowie aus landschaftsästhetischer Sicht sollte daher der<br />
Anteil der Nadelbäume nicht mehr als ca. 20 % betragen. Auch Teile der im<br />
Flächennutzungsplan dargestellten Flächen, die für kommunale Ausgleichs- <strong>und</strong><br />
Ersatzmaßnahmen vorgesehen sind, eignen sich für die Neuschaffung von<br />
naturnahem Laubmischwald (vgl. Kapitel 7.7 IV.). Allerdings müssen diese dann<br />
nach naturschutzfachlichen Kriterien aufgebaut werden. Detaillierte Vorschläge<br />
hierzu enthält der Landschaftsplan. Darüber hinaus sind im Landschaftsplan<br />
potentielle Aufforstungsflächen dargestellt. Hierbei handelt es sich um Gebiete,<br />
die aus städtebaulicher <strong>und</strong> landschaftsplanerischer Sicht aufgeforstet werden<br />
können, aber nicht müssen.<br />
Sowohl aus Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzgründen als auch im Hinblick auf das Landschaftsbild<br />
sowie aus lokalklimatischen <strong>und</strong> hydrologischen Sachbezug sind folgende<br />
Flächen bzw. Gebiete von jeglichen Aufforstungen freizuhalten:<br />
- unverbaute Talauen der Weißen Elster <strong>und</strong> des Maibaches sowie des Kuhndorfer<br />
Baches, des Gutenbornbaches <strong>und</strong> des Fockendorfer Gr<strong>und</strong>baches;<br />
unberührt davon bleibt die Anlage von gewässerparallelen Gehölzsäumen<br />
- alle in den Karten dargestellten Trocken- <strong>und</strong> Feuchtstandorte, soweit sich<br />
diese außerhalb des Waldes befinden<br />
- alle bestehenden <strong>und</strong> geplanten Schutzgebiete (vgl. 4.4 I. <strong>und</strong> 7.7), soweit<br />
hier keine Aufforstungsflächen im Flächennutzungsplan sowie keine<br />
potentiellen Aufforstungsflächen in der Planungskarte des Landschaftsplanes<br />
dargestellt sind.<br />
Bei der im REP/TEP als Vorsorgegebiet für Aufforstungen ausgewiesenen Fläche östlich<br />
des Tiergartens ist zu beachten, daß Erstaufforstungen in diesem ökologisch wertvollen<br />
Bereich (Landschaftsschutzgebiet) als Eingriff im Sinne § 8 NatSchG LSA aufzufassen<br />
sind. In Frage kommt hier nur der Aufbau eines lichten Laubbaumbestandes<br />
(Ergänzung bzw. Erweiterung der hier bestehenden Laubbaumreihen bzw. westlich<br />
des Biotopes Z 6.2 (Waldfläche) feldgehölzartige Strukturen). Da die Fläche westlich<br />
des Biotopes Z 6.2 für kommunale Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen vorgesehen ist,<br />
stehen hier naturschutzfachliche Kriterien im Vordergr<strong>und</strong>. Der Landschaftsplan<br />
enthält hierzu Vorschläge. Für die Erweiterung der bestehenden Waldfläche des<br />
Tiergartens als dichter Laubbaumbestand würde sich aus städtebaulicher <strong>und</strong><br />
landschaftsplanerischer Sicht der nordwestlich davon angrenzende Bereich bis zum<br />
Graben südlich der Baufläche M 19 gut eignen.<br />
Wichtigster Beitrag der Forstwirtschaft zur Sanierung des Naturhaushaltes ist der<br />
schon teilweise durchgeführte Umbau der im Plan dargestellten Reinbestände in<br />
standortgerechten Laub-Nadelmisch- oder Laubmischwald. Auch die Ergänzung des<br />
im Plan gekennzeichneten Laubwaldes aus Pappeln <strong>und</strong> Robinien mit Arten des<br />
Eichen-Hainbuchenwaldes trägt zur Optimierung der ökologischen Situation der<br />
hiesigen Waldflächen bei. In diesem Zusammenhang ist auch der Aufbau von stufigen,<br />
76
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
strukturreichen Waldrändern zu sehen. Diese Maßnahme ist abgesehen von wenigen<br />
kleinen Waldabschnitten im gesamten Planungsgebiet erforderlich.<br />
Für den Bereich der Planungsgebiete sollte baldmöglichst eine Waldfunktionskarte<br />
erstellt werden. Für Schutzwaldausweisungen bieten sich die bewaldeten Gebiete<br />
Tiergarten, Kuhndorfer Bachtal mit Knittelholz, Kerbtäler südwestlich <strong>Zeitz</strong> einschließlich<br />
Gutenborner Bachtal, Steilhänge der Elsterhänge südwestlich Grana, Unteres<br />
Maibachtal <strong>und</strong> Waldflächen um die Restlochseen an. Im Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong><br />
sind konkret Vorschläge zu der Art der Schutzwaldausweisungen erarbeitet<br />
worden (Kapitel 8.6.4 III, Nr. 1).<br />
7.5 Gewinnung von Bodenschätzen<br />
Für die bestehende Tongrube Grana ist baldmöglichst ein Rekultivierungsplan zu erstellen,<br />
der fortlaufend an den sich immer wieder ändernden Gegebenheiten zu modifizieren<br />
ist. Nach Beendigung der Abbautätigkeit sollte die Fläche vollständig für Naturschutzzwecke<br />
zur Verfügung gestellt werden. Spezielle Hinweise für Fauna <strong>und</strong><br />
Flora sind im Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kapitel 8.8.4 Nr. 2 aufgeführt. Der für<br />
die "Kies- <strong>und</strong> Sandgrube Kleinosida" (Kies- <strong>und</strong> Sandtagebau Grana Flur II) erarbeitete<br />
Landschaftspflegerische Begleitplan ist vollständig umzusetzen.<br />
Der gesamte Bereich des Altbergbaues (Grenzverlauf siehe Plan) bedarf eines Sanierungskonzeptes.<br />
Im LEP wird entsprechend dieser Raum als Vorranggebiet wiederherzustellender<br />
Landschaftsteil, im TEP als vorrangiges Sanierungsobjekt dargestellt.<br />
Durch das im Kapitel 4.3.5 erwähnte ergänzende Verwaltungsabkommen über die<br />
Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten stehen zur Sanierung des<br />
Altbergbaubereiches B<strong>und</strong>esfördermittel zur Verfügung. Hinweise, welche Fachuntersuchungen<br />
speziell durchgeführt werden sollten, gibt die vom Büro Dr. Vogler <strong>und</strong><br />
Partner erstellte Studie zur Landschaftsentwicklung sowie eine Bewertung von<br />
Umweltschäden für das Gebiet der Tagebaurestlöcher Streckau <strong>und</strong> Luckenau-Südost.<br />
Die hierin vorgeschlagenen Gestaltungsmaßnahmen sind in dem im Flächennutzungsplan<br />
aufgezeigten Planungskonzept für den gesamten Altbergbaubereich berücksichtigt.<br />
Bei zukünftigen großflächigen Eingriffen durch Abgrabungen bzw. Aufschüttungen<br />
muß deren Erheblichkeit im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes<br />
(Flächenbedarf < 10 ha) oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung (> 10 ha) untersucht<br />
werden.<br />
Das im Altstadtbereich von <strong>Zeitz</strong> sich befindende umfangreiche, unterirdische Gangsystem<br />
ist langfristig zu sichern. Bauliche Maßnahmen im Umfeld des Gangsystemes<br />
sind nur mit größter Sorgfalt durchzuführen.<br />
7.6 Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr<br />
Wie in der Bestandsaufnahme unter 4.3.6 festgestellt, bleibt der Aspekt der Erholungsnutzung<br />
im Planungsgebiet weitgehend auf die einheimische Bevölkerung beschränkt,<br />
die mit den bestehenden Einrichtungen bereits meist gut versorgt ist. Trotzdem<br />
bedarf der Bereich Freizeit <strong>und</strong> Erholung noch folgender "Optimierung":<br />
77
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
1. Realisierung der im Kapitel 7.1.4 aufgeführten funktionsbezogenen Freiflächen<br />
bzw. öffentlichen Grünflächen (u.a. Parkanlagen, Dauerkleingartenanlage "Luckenau",<br />
Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen einschließlich Strandbad im Tagebaurestloch<br />
Streckau bei Luckenau, Kinderspielplätze) sowie Optimierung der bestehenden<br />
Parkanlagen<br />
2. Aufbau eines kreisweiten Rad- <strong>und</strong> Wanderwegenetzes - Weiteres hierzu siehe<br />
7.2d) Radweg- <strong>und</strong> Wanderwegverbindung<br />
3. Möglichst baldige Realisierung des Lehr- <strong>und</strong> Informationspfades des Mitteldeutschen<br />
Umwelt- <strong>und</strong> Technikparkes (MUT) einschließlich Einrichtung von Schauobjekten<br />
wie ein geologisches Schauprofil im Bereich von Luckenau - der vorgesehene<br />
Verlauf des Hauptr<strong>und</strong>weges kann aus dem Plan entnommen werden<br />
4. Möglichst baldige Ausweisung bzw. Ausschilderung der Mitteldeutschen Straße<br />
der Braunkohle; der vorgesehene Verlauf kann aus der Karte Braunkohlegruben/Straße<br />
der Braunkohle im Anhang entnommen werden<br />
5. Erhaltung <strong>und</strong> Sanierung der bestehenden Baudenkmale; diese sind im Anhang<br />
aufgelistet<br />
6. Sicherung <strong>und</strong> Optimierung der gesamten Altstadt von <strong>Zeitz</strong> sowie der kulturhistorisch<br />
<strong>und</strong> damit erholungswirksam bedeutsamen Ortsbilder - bei Frauenhain,<br />
Rippicha, Zetschdorf <strong>und</strong> Unterschwöditz stehen deren Sicherung <strong>und</strong> landschaftliche<br />
Integration im Vordergr<strong>und</strong>; dagegen besitzen die Orte Salsitz, Mannsdorf,<br />
Kuhndorf <strong>und</strong> Golben einen hohen Sanierungsbedarf, der möglichst bald mit dem<br />
staatlichen Instrumentarium der Dorferneuerung in Gang gesetzt werden sollte<br />
(die Orte Salsitz <strong>und</strong> Mannsdorf sind seit kurzem ins Dorferneuerungsprogramm<br />
aufgenommen worden)<br />
7. Ausweisung eines <strong>Stadt</strong>lehrpfades in <strong>Zeitz</strong>; hierbei sollte ein R<strong>und</strong>gang durch die<br />
Kernstadt geschaffen werden, der alle historisch bedeutenden Baudenkmale anläuft;<br />
bei den entsprechenden Baudenkmalen ist eine Erläuterung über ihre Geschichte<br />
anzubringen; dieser R<strong>und</strong>gang sollte in einer Broschüre festgehalten<br />
werden; desweiteren würde sich anbieten für den gesamten <strong>Planungsverband</strong><br />
eine R<strong>und</strong>gangskonzeption zu erstellen, die alle kulturhistorisch bedeutenden<br />
Baulichkeiten anläuft<br />
8. Optimierung des Museums Moritzburg; Verbesserung der räumlichen Struktur;<br />
Vergrößerung der tierk<strong>und</strong>lichen <strong>und</strong> der geschichtlichen Abteilung (der Ausbau<br />
der Ausstellung über die heimische Tierwelt ist ohne Problem möglich)<br />
9. Sicherung <strong>und</strong> Optimierung der im Kapitel 4.4 aufgeführten Landschaftsteile; Umsetzung<br />
der im Flächennutzungsplan kartographisch dargestellten Eingrünungs<strong>und</strong><br />
Vernetzungsstrukturen. Weitere Informationen hierzu sind aus dem<br />
Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kapitel 8.9.4 zu entnehmen<br />
10. Verhinderung weiterer Zersiedelung im Planungsgebiet; keine weiteren Bauwerke<br />
in der freien Landschaft (im Außenbereich), besonders in den Kleingartenanlagen,<br />
zulassen<br />
78
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
11. Langfristig Verlagerung der Kleingartenanlagen an weit sichtbaren Standorten,<br />
z.B. an Steilhanglagen des Kuhndorfer Bachtales (Lokalisierung siehe Landschaftsplan<br />
des <strong>Planungsverband</strong>es)<br />
12. Lenkung des Erholungsverkehrs, d.h. Naturschutz Vorrang vor der Freizeit- <strong>und</strong><br />
Erholungsnutzung einräumen (naturbezogene Erholungsnutzung) bei allen vorhandenen/geplanten<br />
Landschaftsbestandteilen <strong>und</strong> Naturdenkmälern, im Kuhndorfer<br />
Bachtal südlich Sportplatz Rasberg, im Knittelholz, im Gutenborner Bachtal<br />
mit Zufluß vom Gewerbegebiet Droßdorf, im Bachtälchen zum Lurchgr<strong>und</strong>, im<br />
Bereich der Schlämmteiche <strong>und</strong> beim potentiellen Feuchtwiesenbereich südlich<br />
Trebnitz (Maibachableiter)<br />
13. Erhöhung des Waldanteiles im Planungsgebiet; hierfür kommen nur Laub- <strong>und</strong><br />
Laub-Nadelmischwaldaufforstungen in Frage; die hierfür vorgesehenen <strong>und</strong> geeigneten<br />
Flächen sind im Plan dargestellt; Erhaltung <strong>und</strong> Förderung der naturnahen<br />
Waldbewirtschaftung<br />
Die zuvor aufgeführten Planungen tragen auch erheblich zur Förderung des Fremdenverkehrs<br />
bei. Desweiteren sind hierfür noch folgende Vorschläge von besonderer Bedeutung:<br />
14. Schaffung von weiteren Übernachtungsmöglichkeiten <strong>und</strong> Bewirtschaftungseinrichtungen;<br />
u.a. Einrichtung einer Jugendherberge in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> in unmittelbarer<br />
Nähe vom Bahnhof<br />
15. Verstärkte Initiative des <strong>Planungsverband</strong>es, Werbung zu betreiben, z.B. durch<br />
Erarbeitung einer gemeinsamen Broschüre im Hinblick auf den Fremdenverkehr<br />
16. Schaffung weiterer Erholungseinrichtungen, z.B. Bau einer Minigolfanlage; hierbei<br />
würde sich die Erstellung eines Naherholungs- <strong>und</strong> Fremdenverkehrskonzeptes<br />
anbieten, um den tatsächlichen Bedarf an solchen Einrichtungen ermitteln zu<br />
können.<br />
7.7 Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
I. Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />
Die nachfolgend erläuterten <strong>und</strong> im Plan dargestellten Ausweisungsvorschläge für<br />
Schutzgebiete <strong>und</strong> -objekte sind mit den zuständigen Naturschutzbehörden bzw.<br />
<strong>Gemeinden</strong> abgestimmt. Endgültige Festsetzungen, z.B. bzgl. des Grenzverlaufes,<br />
können im Detail erst im entsprechenden Verfahren durch die dafür zuständige<br />
Behörde erlassen werden. Eine Ausnahme bildet das geplante<br />
Naturschutzgebiet "Ratsch bei Breitenbach". Hierzu liegt von Seiten der Oberen<br />
Naturschutzbehörde schon eine detaillierte Planung vor.<br />
Die Nennung der Schutzgegenstände sollte bei allen Beteiligten besonders dort<br />
zum betont schonenden Umgang mit den Ressourcen von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
<strong>und</strong> zu einem Öffnen für die Belange des Naturschutzes beitragen. Detaillierte<br />
Informationen hierzu sind aus dem Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es zu<br />
entnehmen (Kap. 8.10.4).<br />
a) Naturschutzgebiete (§ 17 NatSchG LSA)<br />
79
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
Das geplante Naturschutzgebiet "Ratsch bei Breitenbach" soll durch Verordnung<br />
zum entsprechenden Schutzgebiet von der Oberen Naturschutzbehörde erklärt<br />
werden.<br />
b) Landschaftsschutzgebiete (§ 20 NatSchG LSA)<br />
Name Neuausweisung/Erweiterung Wichtige Hinweise für vorh./gepl. LSG (Näheres s. LP, Kap. 8.10.4 I)<br />
LSG-Elsteraue<br />
LSG-Kuhndorfer Bachtal<br />
LSG-Aga- <strong>und</strong> Elstertal<br />
Erweiterung bis zum südl. Ortsrand<br />
von Zangenberg <strong>und</strong> im Bereich<br />
Kloster Posa<br />
Erweiterung im Bereich der Dr.-<br />
Flörike-Promenade, nördl. Sportplatz<br />
Rasberg u. westl. Bergsiedlung<br />
Erweiterung um den Elstertalraum<br />
bis zur <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
- Erlassen eines Grünlandumbruchverbotes<br />
- keine Aufforstungen<br />
- Schutz der Trockenstandorte vor Motorcrossfahren<br />
- Beachtung der Ferngasleitung der Verb<strong>und</strong>netz Gas AG<br />
- Ausdehnung bestehender Verbote auf Erweiterungsflächen<br />
- Verlagerung der Kleingärten in Steilhang- <strong>und</strong> Auenlage<br />
- Umsetzung des erstellten Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzeptes<br />
- Erlassen eines Grünlandumbruchverbotes<br />
- keine Aufforstungen<br />
c) Naturdenkmale (§ 20 NatSchG LSA)<br />
Kommune Nr.<br />
Reg.-Nr.<br />
Standort bisheriger Schutzstatus Schutzobjekt Maßnahmen<br />
Theißen 3(102)<br />
südl. Schacht<br />
Paul II an <strong>Planungsverband</strong>grenze<br />
Naturdenkmal - Erweiterung<br />
an Feuchtgebiet angrenzender<br />
südostexponierter Kippenrand;<br />
faunistisch bedeutende<br />
Altgrasflur mit wertvollen<br />
Gehölzgruppen<br />
- Altgrasflur vor weiterer<br />
Verbuschung sichern<br />
- Acker zwischen bestehendem<br />
ND <strong>und</strong> Erweiterung aus der<br />
Nutzung nehmen<br />
- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzept<br />
erstellen<br />
Theißen<br />
Reußen - Bergstraße<br />
kein Schutzstatus<br />
alte, mächtige Eiche<br />
d) Landschaftsbestandteile (§23 NatSchG LSA)<br />
Kommune/<br />
Ortsteil<br />
Bezeichnung/Lage<br />
Wichtige Hinweise (Näheres hierzu siehe LP, Kapitel 8.10.4 I, Tab.<br />
24)<br />
<strong>Zeitz</strong> Streuobstbestand am Kloster Posa - kontinuierliche Pflege der Streuobstwiese sichern<br />
- Beseitigung der Verbuschung im Streuobstwiesenbestand; Pflege<br />
der Trockenflächen<br />
- Beachtung der Ferngasleitungen der Verb<strong>und</strong>netz Gas AG; ggf. ist<br />
hier mit Einschränkungen / Handlungsverboten zu rechnen<br />
- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzept erstellen<br />
<strong>Zeitz</strong>/Völkerfre<strong>und</strong>schaft<br />
<strong>Zeitz</strong><br />
Droßdorf/<br />
<strong>Zeitz</strong>/Rasberg<br />
Streuobstbestand westlich Forststraße<br />
<strong>und</strong> angrenzender Mühlgrabenabschnitt<br />
"Hohlweg" an der Gemarkungsgrenze zu<br />
Tröglitz - ehem. Kiesgrubenböschung<br />
Kuhndorfer Bachtal im Bereich Kuhndorf<br />
- Verjüngung, Ergänzung <strong>und</strong> kontinuierliche Pflege der Streuobstwiese;<br />
Pflege der Trockenflächen<br />
- Sanierung des Mühlgrabens (v.a. Entschlammung)<br />
- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzept erstellen<br />
Einbeziehung der Teilbereiche des Hohlweges auf der Gemarkung<br />
Tröglitz in die Schutzverordnung<br />
- Verjüngung, Ergänzung <strong>und</strong> kontinuierliche Pflege der Streuobstwiesen;<br />
Renaturierung des Kuhndorfer Baches zwischen Kuhndorf <strong>und</strong><br />
Röden<br />
- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzept erstellen<br />
80
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
Bergisdorf/<br />
Golben<br />
<strong>Zeitz</strong>/<br />
Zangenberg<br />
Nonnewitz/<br />
Unterschwöditz<br />
Kerbtälchen des "Golbener Bächleins"<br />
einschließlich angrenzendem Elsterhang;<br />
befindet sich westlich Golben, an<br />
<strong>Planungsverband</strong>grenze<br />
Geschützte Parkanlage am ehem. Rittergut<br />
Zangenberg<br />
Südwestexponierter Steilhangbereich mit<br />
Streuobstbestand, Waldarealen, Hecken<br />
<strong>und</strong> Wiesen<br />
- Pflege der Trockenfläche; Sicherung <strong>und</strong> Erweiterung der Feuchtwiese<br />
- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzept erstellen<br />
- Pflegemaßnahmen durchführen<br />
- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplan erstellen<br />
- Verjüngung, Ergänzung <strong>und</strong> kontinuierliche Pflege der Streuobstwiese<br />
- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzept erstellen<br />
Theißen Tagebaurestloch 397, westlicher Teil Näheres hierzu ist aus dem Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplan für das<br />
Restloch 397 vom Büro Dr. Vogler & Partner, 1993 zu entnehmen<br />
Luckenau/<br />
Bahnhof Luckenau<br />
Feuchtfläche, umgeben von Gehölzstrukturen<br />
nordöstl. Bahnhof Luckenau<br />
- Erhaltung der Feuchtwiese - weitere Verbuschung verhindern<br />
- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungskonzept erstellen<br />
Luckenau Feuchtgebiet südöstl. Trebnitz - Rodung der bestehenden Pappeln<br />
- Feuchtwiesen durch kontinuierliche Pflege sichern<br />
- Erweiterung der Feuchtfläche entlang Maibachableiter<br />
- Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplan erstellen (hierzu sollte auch auf die<br />
potentielle Erweiterungsfläche eingegangen werden)<br />
Luckenau<br />
Feldgehölz an der Gemarkungsfläche zu<br />
Trebnitz südöstl. Oberschwöditz<br />
Biotopverb<strong>und</strong> mit in näherer Umgebung bestehender naturnaher<br />
Flächen anstreben (Lokalisierung siehe Planungskarte)<br />
Theißen<br />
Laubwäldchen südlich Theißen nahe<br />
Gemarkungsgrenze (Pestwald einschließl.<br />
Pestsäule)<br />
- Erweiterung des Wäldchens nach Osten<br />
- Biotopverb<strong>und</strong> mit in näherer Umgebung bestehender naturnaher<br />
Flächen (Lokalisierung siehe Planungskarte) anstreben<br />
e) Nutzungsbeschränkungen<br />
Die Tagebaurestlochseen Neue Sorge <strong>und</strong> Reußen 397 sollen für Naturschutzzwecke<br />
gesichert werden. Erholungsnutzung ist nur in extensiver Form zu entwickeln<br />
(u.a. Wandern, Spazierengehen, Angeln, soweit damit "Naturschutzzwecke"<br />
nicht beeinträchtigt werden). Die geplante Badenutzung ist auf das Tagebaurestloch<br />
Streckau zu konzentrieren. Diese intensive Erholungsnutzung einschließlich<br />
Wassersportmöglichkeiten soll im Nordosten <strong>und</strong> Osten des Restloches<br />
stattfinden. Dagegen ist der Westen/Nord- <strong>und</strong> Südwesten für Naturschutzzwecke<br />
zu reservieren.<br />
II. Strukturierung der Landschaft<br />
Ein wichtiges Entwicklungsziel ist im Planungsgebiet die Strukturierung von derzeit<br />
ausgeräumten Landschaftsteilen. Zu erreichen ist dies einerseits durch die Anlage<br />
von Gehölzstreifen, andererseits durch streifenförmige Nutzungsextensivierungen.<br />
Die hierzu erforderlichen Planungen sind im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />
Gehölzpflanzungen sind die wirksamsten Maßnahmen zur Landschaftsstrukturierung.<br />
Streifenförmige Nutzungsextensivierungen haben aber wegen ihrer<br />
vergleichsweisen geringeren Eingriffsintensität in vorhandene Landnutzungsformen<br />
in Verbindung mit bestehenden finanziellen Anreizen manchmal bessere<br />
Realisierungschancen. Extensiv genutzte (Rand)Streifen haben im Naturhaushalt<br />
vorwiegend drei Funktionen: als Vernetzungselemente, als Pufferflächen <strong>und</strong> als<br />
Uferschutzstreifen. Wegen ihrer vergleichsweisen reichhaltigen Strukturierung<br />
(u.U. mit Hochstauden) sind Extensivflächen Leitlinien für faunistische (Deckungsmöglichkeiten,<br />
Nahrung) <strong>und</strong> floristische (u.a. Samendepot) Ausbreitungsbewegungen.<br />
Sie sind deshalb zur Vernetzung z.B. zwischen Vorkommen schützenswerter<br />
Pflanzen, geeignet.<br />
Naturnahe Flächen (Biotope, die teilweise durch das Vorkommen seltener Pflanzenarten<br />
gekennzeichnet sind, Feuchtflächen, Gewässer, Waldränder) werden<br />
häufig durch angrenzende Intensivnutzung (u.a. Nährstoffeintrag) gefährdet. Um<br />
ein unbeschadetes Fortbestehen dieser Strukturen u.a. aus Artenschutzgründen<br />
zu gewährleisten, sollten die angrenzenden Randbereiche als Pufferflächen auf<br />
81
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
einer Breite von mindestens 5 m höchstens extensiv genutzt werden. Dagegen ist<br />
bei den Uferschutzstreifen entlang größerer Gewässer (Weiße Elster, Floßgraben,<br />
Aga, Maibach) mindestens 10 m je Uferseite erforderlich (Näheres hierzu siehe<br />
Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kapitel 8.5.4 I, Nr. 7).<br />
Die im Plan enthaltenen Strukturierungsmaßnahmen stellen den bedeutendsten<br />
Teil der im Landschaftsplan des <strong>Planungsverband</strong>es eingezeichneten Vernetzungselementen<br />
dar, die erforderlich sind um ein optimales Biotopverb<strong>und</strong>system<br />
aufzubauen (Weiteres hierzu siehe Landschaftsplan, Kapitel 8.10.4 II Pflege- <strong>und</strong><br />
Entwicklungsmaßnahmen).<br />
III. Pflegemaßnahmen an bestehenden Strukturen<br />
Hecken, Feldgehölze, Ufergehölze, Feuchtwiesen, Trockenstandorte, Obstbaumwiesen,<br />
Altgrasstreifen <strong>und</strong> Brachflächen, soweit sie vor Verbuschung gesichert<br />
werden sollen, bedürfen regelmäßiger Pflegemaßnahmen. Diese können aus dem<br />
Landschaftsplan <strong>Planungsverband</strong>, Kapitel 8.10.4 II entnommen werden. Zur<br />
Vermeidung von Nährstoffanreicherung ist das Mähgut generell zu entfernen; externe<br />
Düngergaben sind zu unterlassen. Pflegemaßnahmen können über staatliche<br />
Förderprogramme bezuschußt werden.<br />
IV. Flächen, die für kommunale Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen vorgesehen sind<br />
Die Lage <strong>und</strong> die Abgrenzung dieser Flächen kann aus dem Flächennutzungsplan<br />
entnommen werden. Im Landschaftsplan werden aus naturschutzfachlicher Sicht<br />
Maßnahmen über den anzustrebenden Zustand dieser Flächen aufgezeigt. Diese<br />
Vorschläge sind durch Fachplanungen, z.B. Grünordnungspläne, zu<br />
konkretisieren (vgl. Kapitel 7.1.2 <strong>und</strong> 7.4 II.).<br />
7.8 Altlasten<br />
Soweit noch nicht erfolgt, umgehende Sanierung der in Tabelle 13 aufgeführten <strong>und</strong><br />
im Flächennutzungsplan gekennzeichneten Altlastverdachtsflächen mit hohem<br />
Gefährdungspotential einschließlich der dafür erforderlichen Untersuchungen. Bei<br />
allen nach derzeitigem Erkenntnisstand mit weniger Gefährdungspotential ausgestatteten<br />
Altlastverdachtsflächen im Planungsgebiet (siehe Altlastverdachtsflächenverzeichnis<br />
im Anhang) ist zu beachten, daß bei der verbindlichen Bauleitplanung <strong>und</strong><br />
sonstigen Detailplanungen in jedem Fall eine Präzisierung der Altlastensituation unter<br />
Rücksprache mit der Unteren Abfallbehörde erforderlich ist. Generell sollten für alle<br />
Altlastverdachtsflächen Gutachten erstellt werden <strong>und</strong> die darin vorgeschlagenen<br />
Maßnahmen umgesetzt werden. Desweiteren sollten die kontaminierten Schlacken der<br />
metallverarbeitenden Industrie, die zur Befestigung vieler Wege, so z.B. auch im<br />
Tiergarten, verwendet wurden, beseitigt <strong>und</strong> entsorgt werden.<br />
82
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
8. QUELLENNACHWEIS<br />
BÖTTCHER, C., KATHE, H., 1991: Geschichte Sachsen-Anhalt in Karte, Bild <strong>und</strong> Text. Halle<br />
BRAAM, W., 1993: <strong>Stadt</strong>planung. Aufgabenbereiche - Planungsmethodik - Rechtsgr<strong>und</strong>lagen.<br />
Tübingen<br />
BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND ARCHITEKTUR HALLE: Flächennutzungsplan Theißen<br />
(Vorentwurf). Halle (unveröffentlicht)<br />
DEHIO, G., 1976: Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler. Sachsen-Anhalt, II Bezirk Halle.<br />
München<br />
DIETE & PARTNER, 1995: Schallimmissionsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. Halle<br />
DR. FREIHERR VON STEMPEL, STEIN, E., 1930: Monographien deutscher Landkreise; Der<br />
Kreis <strong>Zeitz</strong>, BD. V. Berlin-Friedenau<br />
DR. PESCHKE & PARTNER, 1993: Städtebaulicher Leitplan für den <strong>Planungsverband</strong> <strong>Zeitz</strong>.<br />
Verkehrskonzept. Bad Homburg (unveröffentlicht)<br />
DR. VOGLER & PARTNER, 1993: Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplan für das Tagebaurestloch 397<br />
Theißen/Kreis <strong>Zeitz</strong>. Dölzig (unveröffentlicht)<br />
DR. VOGLER & PARTNER, 1995: Studie zur Landschaftsentwicklung sowie Bewertung von<br />
Umweltschäden für das Gebiet der Tagebaurestlöcher Streckau <strong>und</strong> Luckenau-Südost.<br />
Dölzig (unveröffentlicht)<br />
DRÖSSLER, R., 1994: Romanische Bauten im Landkreis <strong>Zeitz</strong>. Landratsamt <strong>Zeitz</strong>. <strong>Zeitz</strong><br />
FITGER, C. & MAHLER, G., 1991: Ökologische Vorrangflächen in der Bauleitplanung; Ökologie/Tagungsberichte.<br />
Essen<br />
KÖNIGLICH PREUSSISCHE GEOLOGISCHE LANDESANSTALT, 1908: Geologische Karte<br />
von Preußen <strong>und</strong> benachbarter B<strong>und</strong>esstaaten, Blatt <strong>Zeitz</strong> 1:25.000. Berlin<br />
LAND SACHSEN-ANHALT, 1992: Vorschaltgesetz zur Raumordnung <strong>und</strong> Landesentwicklung<br />
des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. Juni 1992.<br />
LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT, 1992a: Rote Liste Sachsen-Anhalt.<br />
Berichte des Landesamtes für Umweltschutz, Heft 1/1992. Halle<br />
LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT, 1993: Immissionsschutzbericht<br />
1992. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz, Heft 8/1993. Halle<br />
LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT, 1993b: Immissionsschutzbericht<br />
des Landes Sachsen-Anhalt; Immissionen, Heft 2. Halle<br />
LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT, 1996: Immissionsschutzbericht<br />
1995. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz. Halle, Heft 19<br />
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DES LANDES SACHSEN-ANHALT UND<br />
LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT, 1992: Wassergütebericht<br />
1991 Sachsen-Anhalt. Magdeburg<br />
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DES LANDES SACHSEN-ANHALT,<br />
1994: Luftreinhalteplan 1994 des Landes Sachsen-Anhalt UG 10. Magdeburg<br />
83
Flächennutzungsplan<br />
Quellennachweis<br />
MÖLLER, K. 1993: Umweltverträglichkeitsstudie zur Abwasserbehandlungskonzeption der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>und</strong> des Kreises. Berlin (unveröffentlicht)<br />
OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN, 1985:<br />
Planen <strong>und</strong> Bauen im ländlichen Bereich; Arbeitsblätter für die Bauleitplanung, Nr.4.<br />
München<br />
PLANUNGSBÜRO ZIMMERMANN, 1992: Landschaftsplan der Gemeinde Luckenau. Kretzschau<br />
(unveröffentlicht)<br />
PLANUNGSBÜRO ZIMMERMANN, 1993: Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. Kretzschau (unveröffentlicht)<br />
PLANUNGSBÜRO ZIMMERMANN, 1993: Umweltbilanz für die Bergbaufolgelandschaft im<br />
Planungsraum Profen. Kretzschau (unveröffentlicht)<br />
PLANUNGSBÜRO ZIMMERMANN, 1993: Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) B91/B2 <strong>Zeitz</strong>;<br />
Ortsumgehung Theißen. Kretzschau (unveröffentlicht)<br />
PROF. DR.-ING. BOUE, P., 1994: MUT - Mitteldeutscher Umwelt- <strong>und</strong> Technikpark e.V. Dokumentation<br />
einer Realisierungsstudie. Darmstadt<br />
STAATLICHES AMT FÜR UMWELTSCHUTZ HALLE/SAALE (STAU) ABTEILUNG GEWÄS-<br />
SERSCHUTZ, 1992: Daten <strong>und</strong> Aussagen zur Abwasserbehandlungskonzeption <strong>Zeitz</strong>.<br />
Halle/Saale<br />
STADT ZEITZ, 1993: Umweltbericht <strong>und</strong> Versiegelungskataster der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. <strong>Zeitz</strong><br />
STADTPLANUNGSAMT ZEITZ, 1994: Flächennutzungsplan <strong>Zeitz</strong> (Entwurf). <strong>Zeitz</strong> (unveröffentlicht)<br />
STADTVERWALTUNG ZEITZ, 1992: Gestaltungssatzung <strong>und</strong> Denkmalliste der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>.<br />
<strong>Zeitz</strong><br />
UTK - KLIMA CONSULT ZEITZ, 1993: Klimagutachten der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. <strong>Zeitz</strong> (unveröffentlicht)<br />
84
Anhang
Denkmalgeschützte Objekte im Gebiet des <strong>Planungsverband</strong>es <strong>Zeitz</strong> <strong>und</strong> <strong>umgebende</strong><br />
<strong>Gemeinden</strong><br />
Bergisdorf<br />
Bergisdorf<br />
Mittelstraße 8; langgestrecktes Fachwerk-Wohnhaus mit hofseitigem<br />
Laubeingang 18./19. Jh.<br />
Großosida<br />
AO 012 Hauptstraße 18; barockes Hoftor<br />
AO 051 Hauptstraße 5; barockes/klassizistisches Hoftor/3 Ziersteine<br />
TO 004 Hauptstr. 21a; Ziegelofen<br />
Brücke über dem Mühlgraben<br />
Schmale Straße 12/12a; Wohnhaus <strong>und</strong> Stall mit qualitätsvollem Zierfachwerk;<br />
hofseitigem Laubeingang; 18. Jh.<br />
Schmale Straße 30; straßenprägender Fachwerbau mit Toranlage<br />
(jüngst saniert)<br />
Golben<br />
LF 010 Friedhof<br />
PO 041 Gedenkstätte für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges<br />
Teichweg 8; großer Vierseithof, Wohnhaus von 1903, Stall von 1934<br />
Dorfstraße 7; stattliches Wohnhaus, Bruchstein <strong>und</strong> Fachwerk teilweise<br />
verputzt, um 1800<br />
Droßdorf<br />
Droßdorf<br />
AG 187 klassizistischer Gasthof<br />
AG 194 Geraer Str. 21; klassizistisches Chauseehaus<br />
LF 006 Schulweg; Friedhof<br />
TG 016 Mühlweg 26; klassizistische Turmwindmühle<br />
Kuhndorf<br />
Distanzstein, Straße zwischen Röden <strong>und</strong> Kuhndorf<br />
PO 037 Gedenkstein der Opfer des Ersten <strong>und</strong> Zweiten Weltkrieges<br />
TG 010 Schmiede<br />
Kreigerdenkmal 1914/18<br />
Wegweiser<br />
Hauptstraße 2; Bauernhof, Fachwerk<br />
Hauptstraße 12; neobar. Ziegelbau 1903<br />
Gr<strong>und</strong> 26; Kuhndorf-Mühle<br />
Röden<br />
TG 017 Vermessungsstation Röden<br />
Dorfstraße 3; Dreiseithof, Wohnhaus 1840, Scheune 1832, Stall 1904<br />
Grana<br />
Grana
LF 011 Friedhof<br />
TO 005 Bergstr. 4; Ziegelofen<br />
Salsitz<br />
AE 010 urspr. romanische Kirche<br />
AG 008 Herrenhaus d. Gutes, Jugendstil<br />
AG 009 barocker Pavillon im alten Gut<br />
TG 008 klassizistische Dorfschmiede<br />
Kleinosida<br />
AG 005 Nr. 11; romanischer/barocker Wohnturm<br />
LF 012 Friedhof<br />
Mannsdorf<br />
AG 010 Hauptstr. 21; barockes Fachwerkgebäude<br />
LF 013 Friedhof<br />
Luckenau<br />
Luckenau<br />
AE 082 Kirche<br />
AG 027 Thälmannstr. 8; klassizistisches Gebäude<br />
LF 015 Friedensstraße; Friedhof<br />
PO 061 Gedenkstätte für die Gefallenen Soldaten<br />
PO 062 Gedenkstein über die Tagebauerschließung<br />
PO 063 Gedenksäule der Opfer des Ersten Weltkrieges<br />
PO 064 Grabstein der Opfer des Faschismus<br />
Nonnewitz<br />
Nonnewitz<br />
AG 031 Hauptstraße; Fachwerkhaus<br />
AG 032 Hauptstraße; Bauernhof<br />
AG 034 Hauptstraße; Bauernhof<br />
AG 035 Dorfstr. 2; Fachwerkhaus<br />
AG 040 Bergstraße; Fachwerk-Bauernhof<br />
AG 048 Bergstraße; Wohnhaus<br />
AG 052 Bergstr. 5a; Wohngebäude<br />
AG 137 Bergstr. 3; Fachwerk-Bauernhof<br />
PO 112 Ehrenmal für Kriegsgefangene<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
Zangenberg<br />
AE 045 barocke/klassizistische Kirche<br />
AG 042 Pestalozzistr. 7; klassizistisches Pfarrhaus<br />
AO 048 gotische Porphyrtaufe
Rasberg<br />
AE 063 klassizistische Kirche<br />
AG 199 Karl-Marx-Str. 31; Schule des ehemaligen Dorfes Rasberg<br />
Aylsdorf<br />
AE 083 Aue-Aylsdorf; barocke Kirche, Pfarrhaus, -hof, Gedenktafel<br />
AG 195 Hauptstr. Nr. 57; Fachwerk, Gehöft mit Wohnhaus <strong>und</strong> Bohlenstube<br />
AG 198 Hauptstr. 12; Fachwerkhaus mit Überhang<br />
AO 022 Aue-Aylsdorf; romanische Plastik an der Kirche<br />
AO 026 Aue-Aylsdorf; Hauptstr. 27; barockes steinernes R<strong>und</strong>bogenhoftor<br />
PO 020 Aue-Aylsdorf; Traugott Weise Gedenktafel<br />
Hainichen<br />
AG 263 Hainichen Nr. 9; Fachwerkgebäude<br />
AG 264 Hainichen Nr. 11; Gehöft mit Eingangszone 1844, verputztes Fachwerk<br />
AG 265 Hainichen Nr. 16; Umgebindehaus mit Bohlenstube, Fachwerkhaus<br />
AO 059 Hainichen Nr. 17/18; barocke Torgestaltung <strong>und</strong> Mauer<br />
AO 080 Hainichen Nr. 17/18; Türsturz "MS 1806" im Gebäude von 1903<br />
TE 008 Gleinaerstr.; barockes (<strong>und</strong> später) Gebäude mit Wasserabfluß<br />
TF 002 Altenburger Str.; Wasserfassung <strong>Zeitz</strong>-Hainichen<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
AE 033 Geschwister-Scholl-Str.; neugotische Nicolaikirche<br />
AE 069 Steinsgraben 25; gotisches Franziskanerkloster<br />
AE 071 Schloßstr.; Johanniskapelle, Kanzel unt. Joh.-Friedh.; Renaissance<br />
AE 072 Stephansstr.; barocke Stephanskirche, Friedhof<br />
AE 073 Kloster Posa; Romanik<br />
AE 074 Schloßstr. 6, 11; Badstubenvorstadt 17; romanisches/gotisches/barockes<br />
Schloß Moritzburg<br />
AE 077 Weberstr. 10-19, wird verhandelt; Fassaden<br />
AE 078 Schulstr. 5; klassizistisches Wilhelminenstift<br />
AE 079 Lindenplatz 16/17 <strong>und</strong> 18; Fassadenensemble<br />
AE 088 Altmarkt; gotisch/klassizistischer Altmarkt<br />
AE 089 Roßmarkt; gotisch/klassizistischer Roßmarkt<br />
AE 090 Michaeliskirchhof; Gotik <strong>und</strong> später<br />
AE 091 Neumarkt; gotisch/klassizistische Fassaden<br />
AE 092 Kalkstr. 17/18/19/20/21/22/23; gotisch, klassizistisches Kalktor Nr.<br />
17/18 bis 23 sowie 2 Eichen<br />
AE 093 barocker/klassizistischer Nicolaiplatz;<br />
AE 094 Brühl; Gotik-Klassizismus<br />
AE 095 Rahnestr.; Gotik bis Klassizismus<br />
AE 096 Messerschmiedestr.; Gotik-Klassizismus<br />
AE 097 Brüderstr.; Gotik-Klassizismus<br />
AE 098 Freiheit; Barock-Klassizismus<br />
AE 099 Karl-Liebknecht-Str. 10, 11, 12, 13, 14; Fassaden aus der Gründerzeit<br />
AE 100 Fichtestr. 11, 12; Fassaden, Jugendstil<br />
AE 101 Vater-Jahn-Str. 19, 21; Fassaden aus der Gründerzeit<br />
AE 102 August-Bebel-Str. 19, 21, 23; Fassaden aus der Gründerzeit<br />
AE 103 August-Bebel-Str. 37, 39, 41, 43, 45; Fassaden aus der Gründerzeit<br />
AE 104 August-Bebel-Str. 49, 51, 55; Fassaden aus der Gründerzeit<br />
AE 105 Gleinaer Str. 9, Bebel-Str. 64, 62, 60, 58, 56, 54, 50, 48, 46, 44, 42;<br />
Fassaden aus der Gründerzeit
AE 106 August-Bebel-Str. 28, 26, 24, 22, 20; Fassaden aus der Gründerzeit<br />
AE 107 Gleinaer Str. 1, 3, 5; Fassaden aus der Gründerzeit<br />
AE 108 Geraer Str. 20, 22, 24; Fassaden aus der Gründerzeit<br />
AE 109 Schützenstr.; ehemals Piano-Union, Fassaden<br />
AF 002 Turm- u. Parzellenstr., Rahnestr., Sperlingsgasse, Steinsgraben; <strong>Stadt</strong>mauerbefestigungen<br />
AF 003 Altstadt; Gang- u. Kelleranlagen<br />
AF 004 Steinstr./A.d.<strong>Stadt</strong>mauer/Puschkinstr., Moritzburg; gotisch/klassizistisches<br />
Altstadtgebiet innerh. d. <strong>Stadt</strong>mauern<br />
AF 005 s. Denkmalliste; Gassen der Altstadt, <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
AG 020 Roßmarkt 24/Braustr. 6; gotisch <strong>und</strong> spätgotisches Haus<br />
AG 030 Kurt-Eisner-Str.; barockes/klassizistisches Umgebindehaus Rasberg<br />
AG 038 Karl-Liebknecht-Str. 1; Fassade aus der Gründerzeit<br />
AG 070 Badstubenvorstadt 12/13; Badehaus d. Albrechtschen Manufaktur<br />
1782, Klassizismus<br />
AG 071 Stephansstr. 31; barockes Freigut<br />
AG 073 Kaltefeld; romanisch/barocke Kapelle a.d. kalten Felde (Marienkapelle)<br />
AG 076 Steintorvorstadt 7; barocke Waisenhauskapelle<br />
AG ß78 Altenburger Str. 3; klassizistisches Hospital zum Heiligen Kreuz<br />
AG 080 August-Bebel-Str. 66; Jugendstilhaus<br />
AG 092 Fockendorfer Gr<strong>und</strong> 6; barockes Döbriser Fachwerkhaus<br />
AG 093 Unterer Johannisfriedhof<br />
AG 094 Johannisfriedhof; Gruftgebäude, Unterer Johannisfriedhof<br />
AG 099 Stepahnsstr. 44; barockes (<strong>und</strong> später) Gebäude<br />
AG 117 Brühl 23; barocke kursächsische Oberförsterei, Hof<br />
AG 118 Domherrenstr. 8; gotisches Hofgebäude<br />
AG 119 Nicolaiplatz 1; barockes Gebäude<br />
AG 120 Nicolaiplatz Nr. 2/3; barockes Fachwerkhaus m. Stufenanlage u.<br />
Logengeb.<br />
AG 121 Nicolaiplatz 5; barockes/klassizistisches Patrizierhaus<br />
AG 122 Nicolaiplatz 6; barockes Patrizier- <strong>und</strong> Bankhaus 1681<br />
AG 123 Nicolaiplatz 9; barockes Gebäude<br />
AG 124 Nicolaiplatz 10; barockes Gebäude<br />
AG 125 Messerschmiedestr. 14; Gebäude, Renaissance<br />
AG 126 Messerschmiedestr. 15; gotisches <strong>und</strong> spätgotisches Gebäude<br />
AG 127 Messerschmiedestr. 9; barockes Gebäude<br />
AG 128 Messerschmiedestr. 5; Gebäude, Gotik-Renaissance<br />
AG 129 Nicolaiplatz 11; Gründerzeit<br />
AG 130 Rothestr. 1; barockes Gebäude<br />
AG 131 Rahnestr. 4; Gebäude, Renaissance<br />
AG 132 Rahnestr. 11; barockes Gebäude<br />
AG 133 Rahnestr. 16; gotisch/klassizistisches Alte Post, Geb.-Haus "O.<br />
Baensch" mit Hof<br />
AG 134 Ritterstr. 1; gotisches (u. später) Fachwerkhaus, ehemaliger Freihof<br />
AG 136 Neumarkt 15; gotisches (<strong>und</strong> später) Gebäude mit geblattetem Giebel<br />
AG 141 Fischstr. 1; barockes Gebäude mit Erker<br />
AG 142 Brühl 11; Seckendorf´sches Palais, Renaissance-Barock<br />
AG 143 Brühl 4; klassizistisches Palais v. Einsiedel<br />
AG 144 Brühl 5; barocker/klassizistischer Fachwerkhof<br />
AG 145 Brühl 3; Gebäude mit Torfahrt, Renaissance<br />
AG 146 Brühl 24; barockes Gebäude
AG 147 Brühl 25; barockes/klassizistisches Gebäude mit 2 Höfen, ehem. Kapitelschänke<br />
AG 148 Brühl 26/27; barockes Gebäude mit Hof<br />
AG 149 Brühl 28; barockes Gebäude<br />
AG 150 Brüderstr. 6; Schwanenapotheke, Renaissance <strong>und</strong> später<br />
AG 151 Brüderstr. 7; barockes Wohngebäude mit Erker<br />
AG 153 Brüderstr. 20; Mohrenapotheke, Gotik, Renaissance <strong>und</strong> später<br />
AG 156 Altmarkt 1; gotisches/ingstr. Rathaus<br />
AG 157 Altmarkt 2 (<strong>und</strong> Besenstr.); barockes Gebäude mit Hof<br />
AG 160 Altmarkt 6; Hotel "Zu den drei Schwänen", Renaissance <strong>und</strong> später<br />
AG 161 Altmarkt 8; Hotel "Zum Schwarzen Bären", Renaissance <strong>und</strong> später<br />
AG 162 Altmarkt 16; klassizistisches Gewandhaus mit Durchgang (Gewölbe<br />
Renaiss.)<br />
AG 163 Altmarkt 21; Gebäude, Renaissance, 1609<br />
AG 164 Altmarkt 23; barockes Gebäude, Treppenturm<br />
AG 165 Altmarkt 24; gotisches/spätgotisches Gebäude<br />
AG 166 Judenstr. 3; Lichtspiele "Capitol", Postjugendstil/1928<br />
AG 167 Judenstr. 5; Fachwerkgebäude 1647 "Goldene Ecke", Renaissance<br />
AG 168 Judenstr. 6; klassizistisches Bürgerhaus<br />
AG 169 Judenstr. 7; Giebelhaus (Zuckerbäckerhaus), Gotik-Renaissance u.<br />
später<br />
AG 170 Judenstr. 8; klassizistisches Mittelrisalit-Girlande<br />
AG 172 gotischer Michaeliskirchhof<br />
AG 173 Messerschmiedstr. 7, Hof; Gebäude, Renaissancegewände<br />
AG 174 Messerschmidestr. 17; barockes Fachwerkgebäude mit Hof<br />
AG 190 Neumarkt 25; barockes-klassizistisches Gebäude mit gotischer Nische<br />
AG 192 Schützenstr. 5; barockes Gebäude<br />
AG 193 Ritterstr. 16; barocke Giebelfassade<br />
AG 196 Nicolaiplatz 6; barockes/klassizistisches Gebäude mit Landhausstil<br />
1806<br />
AG 197 Steinsgraben 40; Wohnhaus Zopfstil mit Säulengalerie<br />
AG 200 Neumarkt 27; Gebäude aus der Gründerzeit<br />
AG 201 Brüderstr. 9; Gebäude mit Sonnenuhr, Moderne/Jugenstil<br />
AG 202 Freiligrathstr.; Hotel zur Sonne, Moderne<br />
AG 203 Wendische Str. 3; Gebäude mit Figur "Handwerksfleiß"<br />
AG 204 Kalkstr. 34/35; barockes/klassizistisches Gebäude mit Bäckereizeichen<br />
AG 247 Karl-Liebknecht-Str. 3; Fassade aus der Gründerzeit<br />
AG 248 Karl-Liebknecht-Str. 28; Fassade aus der Gründerzeit<br />
AG 249 Karl-Liebknecht-Str. 18/19; Fassade aus der Gründerzeit<br />
AG 250 Karl-Liebknecht-Str. 19a; Fassade aus der Gründerzeit<br />
AG 251 Vater-Jahn-Str. 25; Fassade aus der Gründerzeit<br />
AG 252 Vater-Jahn-Str. 30; neogotische Fassade<br />
AG 253 August-Bebel-Str. 14; Fassade aus der Gründerzeit<br />
AG 254 August-Bebel-Str. 59; Fassade aus der Gründerzeit<br />
AG 255 Kleefeldplatz 1; Gebäude, Schweizerhausstil<br />
AG 256 Altenburger Str. 39; Fassade aus der Gründerzeit<br />
AG 257 Schützenstr. 9; Fassade aus der Gründerzeit<br />
AG 258 Thomas-Mann-Str. 4; Fassade aus der Gründerzeit<br />
AG 259 Steinvorstadt 12; Fassade aus der Gründerzeit<br />
AG 260 Geraer Str. 16; Fassade aus der Gründerzeit<br />
AG 261 Tröglitzer Str.; Chaussehaus<br />
AG 262 An der <strong>Stadt</strong>mauer 21a; klassizistisches Eckgebäude
AO 011 Stephansstr. 9; barocke Bäckerei mit Bäckereizeichen im Türsturz<br />
AO 023 Altmarkt 1; Rathausgarten; moderne Mosaikwappen<br />
AO 024 Roßmarkt 13; moderes Portal "Preußischer Hof"<br />
AO 025 Paul-Rohland-Str. 7; Mühlenzeichen 1909<br />
AO 056 Leipziger Str.; romanisches Pestfriedhofstor<br />
AO 057 Kaltefeld; romanischer/barocker Schlußstein aus der Stützmauer Kaltefeld<br />
AO 058 Michaliskirchhof; barockes <strong>und</strong> spätere Ausstattung der Michaeliskirche<br />
AO 060 Messerschmiedestr. 26; barocke Stuckdecke<br />
AO 061 Neumarkt 25; barocke/klassizistische historische Holzdecke<br />
AO 062 Roßmarkt 18, Drogerie "Zum Roß"; Galerie <strong>und</strong> Hauszeichen, Galer./<br />
Barock/Modern<br />
AO 063 Fischstr. 3; barocke/klassizistische Holzdecke<br />
AO 064 Brüderstr. 15; Supraporten aus Schloß Crossen<br />
AO 065 Altmarkt 4; Holzbalkendecke im Gebäude, Renaissance<br />
AO 066 Altmarkt 4; Hauszeichen <strong>und</strong> Wappenstein, Renaissance<br />
AO 067 Wendische Str. 13; gotische Erbauungsinschrift 16. Jh.<br />
AO 069 Domherrenstr. 6; Vermuteter Keller vor 1500<br />
AO 070 Michaeliskirchhof 8; barocke Eingangshalle<br />
AO 071 Kalkstr. 40; barocke Grenzsteine <strong>und</strong> Handwerkszeichen<br />
AO 072 Karl-Liebknecht-Str. 2; Haustür, Handwerkszeichen (Schlosser) aus der<br />
Gründerzeit<br />
AO 073 Karl-Liebknecht-Str. 5; Haustür, Fensterläden aus der Gründerzeit<br />
AO 074 Karl-Liebknecht-Str. 17; Jugendstiltorpfeiler<br />
AO 075 August-Bebel-Str. 17; Handwerkszeichen "Goldener Stern" aus der<br />
Gründerzeit<br />
AO 076 August-Bebel-Str. 61; Erdgeschoß <strong>und</strong> Hautür<br />
AO 077 Alenburger Str. 51,52; Portikusgestaltung<br />
AO 078 Oettlersche Brauerei; Zaun <strong>und</strong> Eingangszone, Jugendstil<br />
AO 079 Wendische Str. 29; Stuckdecken um 1900<br />
AO 081 Brühl 23 (an der Nordwestseite des Gr<strong>und</strong>stückes); Thomasbrunnen<br />
AO 082 Kaltefeld 9; romanischer/barocker Brunnen vor 1600<br />
LF 040 Goethepark, Puschkinstr., Aug.-Bebelstr.; barocker/klassizistischer<br />
Goethepark; Oberer Johannisfriedhof<br />
PF 001 Gleinaer Str.; Ehrenfriedhof der Sowjetsoldaten<br />
PG 001 Goethepark; barockes Gruftgebäude Rosenfeld<br />
PG 002 Geschwister-Scholl-Str. 8; spätklassizistische Villa Naetherm, die Ältere<br />
PG 003 Geschwister-Scholl-Str. 6/7; Villa Naether, die Jüngere<br />
PG 013 Wendische Str. 4; Geburtshaus Joh. Christ. Schubart, Edl. v. Kleef<br />
PG 018 Altmarkt 3; Geburtshaus "Mutter Robert Schumanns", Klassizismus<br />
PO 002 Altmarkt; Denkmal der Opfer des Faschismus<br />
PO 003 Michaeliskirchhof; Gedenkstein für ermord. Gewerkschafter<br />
PO 004 Aue-Brücke (Ecke Tiergartenstr.); Gedenkstein f. Bergarbeiter<br />
PO 005 Wasserberg; Gedenkstätte "Reichshalle" mit Tafel<br />
PO 006 Baenschstr.; moderner Gedenkstein "Otto Diehr"<br />
PO 008 Leipziger Str.; moderne Gedenktafel "Dr. Flörsheim"<br />
PO 009 Michaelisfriedhof; moderner Gedenkstein "Günter Mayr"<br />
PO 010 Michaelisfriedhof; moderner Gedenkstein d. Arbeiterbewegung 1923<br />
PO 011 Floerickepromenade; moderne Gedenkstätte "Floericke Thienemann,<br />
Leißling"<br />
PO 012 Messerschmiedestr. 12; moderne Gedenktafel "Anna Magdalena Bach"<br />
PO 014 Michaeliskirchhof 11a; Gedenktafel "August Nelle" 19. Jahrh<strong>und</strong>ert
PO 015 Goethepark; klassizistisches Grabmal "Delbrück"<br />
PO 016 Johannisfriedhof; modernes Grabmal "Naether"<br />
PO 017 Johannisfriedhof; modernes Grabmal "Alfred Müller"<br />
PO 023 Goethepark, Weberstr., August-Bebel-Str.; barockes/klassizistisches<br />
Grabmal Noßke-Eltern<br />
PO 024 Goethepark, Weberstr., August-Bebel-Str.; barockes/klassizistisches<br />
Grabmal Noßke-Kinder<br />
PO 025 Goethepark, Weberstr, August-Bebel-Str.; barockes/klassizistisches<br />
Grabmal Fleischer<br />
PO 026 Goethepark, Weberstr., August-Bebel-Str.; barockes/klassizistisches<br />
Grabmal Heinze<br />
PO 027 Goethepark, Weberstr., August-Bebel-Str.; barockes/klassizistisches<br />
Grabmal Grießbach<br />
PO 100 Michaeliskirche; Brüsewitz-Säule<br />
PO 101 Rahnestr.; Gedenktafel Otto Baensch<br />
PO 102 Hotel "Drei Schwäne"; Gedenktafel General Torstenson<br />
PO 103 Rahnestr.; Gedenktafel Nachkommen Luthers<br />
PO 104 Johannisfriedhof; Grabmal Ernst Zergiebel<br />
PO 105 Johannisfriedhof; Grabmal Kaufmann Klett<br />
PO 110 Altenburgerstr.; Sühnekreuz<br />
PO 111 Wehranlage Rathaus; Sühnekreuz<br />
PO 112 Badstubenvorstadt; Sühnekreuz<br />
PO 113 Elsterstr.; Sandsteinsäule, Paul-Wegmann-Heim<br />
TE 002 Badstubenvorstadt 16a; Mittelmühle, Jugendstil<br />
TE 003 Naumburger Str. 99; Brikettfabrik Hermannsschacht; Industriegebiet II<br />
TE 004 Steinstr. 5; barocke "Klatschmühle", 2 Gebäude<br />
TE 005 Badstubenvorstadt 17; barocke Ölmühle, Wappen, Wasserführung,<br />
Gebäude zwischen 1764 <strong>und</strong> 1783<br />
TE 006 Wasservorstadt; Untermühle (Industriemühle m. Abschlaggraben), Industriebau<br />
II<br />
TE 007 Judenstr. 2; barocke Stellmacherei E.A. Naether, m. Seitengeb.<br />
TE 009 Voigststr. 13 = Kalkstr. 32; barocke Brauerei (2 Gebäude, Kelleranlagen)<br />
TE 012 Geschwister-Scholl-Str. 16-18; Schädestr.; Zekiwa, Straßenfassaden,<br />
Jugendstil<br />
TE 001 Wetterzeube, Grana, Draschwitz; Floßgraben m. Kunstbauten, Bachüberführung,<br />
-1587<br />
TG 011 Badstubenvorstadt 12/13; klassizistische Albrechtsche Manufaktur<br />
TG 012 Steintorvorstadt 13; barocke Hanfmühle 1697<br />
TG 013 Obermühle; Jugendstil<br />
TG 014 Gleinaer Str.; klassizistischer Alter Wasserturm, ehem. Altmarkt<br />
TG 015 Altenburger Str.; Wasserbehälterzugang, Klinkertürmchen 1870; Industriebau<br />
II<br />
TG 016 Altenburger Str., Geußnitzer Str.; moderner Wasserturm um 1930<br />
TO 003 Steinstr.; barocke Blankenmühle mit Mühlhauenzeichen<br />
TO 008 Schloßstr.; barocke Halbmeilensäule, kursächsisch<br />
TO 009 Geraer Str.; klassizistische Meilensäule, preußisch<br />
TO 011 Ritterstr./Ecke Sperlingsgasse; klassizistische gußeiserne Handpumpe<br />
TO 015 Braustr. 5; Brauereiinschrift
Allgemeine Hinweise<br />
Hinweise für die Zulässigkeit von Bauvorhaben an klassifizierten Straßen<br />
Bei der Errichtung von Hochbauten entlang von B<strong>und</strong>esautobahnen, B<strong>und</strong>esstraßen, Landesstraßen <strong>und</strong><br />
Kreisstraßen ist nach dem B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz (FernStrG) <strong>und</strong> dem Straßengesetz für das Land<br />
Sachsen-Anhalt (StrG LSA) zu verfahren.<br />
Bei der Erstellung von Bebauungsplänen bzw. Detailplanungen entlang von klassifizierten Straßen bzw.<br />
örtlichen Hauptverkehrsstraßen ist die Norm DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) zu beachten.<br />
Schallschutzberechnungen, die jeweils auf der letzten amtlichen Verkehrszählung stufen, sind durchzuführen.<br />
Immissionsschutz - allgemein<br />
die Orientierungswerte aneinandergrenzender Baugebiete unterschiedlicher Nutzung sollen in der Regel<br />
nur 5 dB(A) betragen.<br />
Reine Wohngebiete: tagsüber 50 dB(A)<br />
nachts 40/35 dB(A)<br />
Allgemeine Wohngebiete: tagsüber 55 dB(A)<br />
nachts 45/40 dB(A)<br />
Misch- <strong>und</strong> Dorfgebiete: tagsüber 60 dB(A)<br />
nachts 50/45 dB(A)<br />
Kerngebiete <strong>und</strong> Gewerbegebiete:<br />
tagsüber<br />
nachts<br />
65 dB(A)<br />
55/50 dB(A)<br />
Überschwemmungsgebiete<br />
Bei Bauten, deren Errichtung in Überschwemmungsgebieten beabsichtigt ist, muß der § 97 (2) WG LSA<br />
beachtet werden.<br />
Hochspannungsfreileitungen<br />
Für die Ausführung von Bauwerken in der Nähe von Hochspannungsleitungen ist ein Mindestabstand<br />
zwischen den äußeren Konturen der Gebäude <strong>und</strong> den Leiterseilen entsprechend den Festlegungen der<br />
VDE-Bestimmung 0.210 - Ausgabe 12, 1985 Abschnitt 13, einzuhalten.<br />
Dieser Mindestabstand ist auch bei größtem Durchhang bzw. bei Ausschwingen der Leiterseile durch<br />
Windeinwirkung zu gewährleisten.<br />
Fernmeldekabel (Telekom)<br />
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist darauf zu achten, daß in allen Straßen geeignete <strong>und</strong><br />
ausreichende Trassen für die Unterbringung der Fernmeldeanlagen vorgesehen werden.
BEDARFSERMITTLUNG DER ZUSÄTZLICHEN WOHNFLÄCHEN PRO<br />
GEMEINDE<br />
Einwohnerzahl: Stand Jan. 97<br />
Wohnfläche: Stand Jan. 97<br />
Gemeinde Luckenau<br />
1.) Nettogeschoßfläche (Wohnfläche) 27.800 m 2<br />
Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 01.01.97; m 2 EW = 35,87<br />
Zweckentfremdung ca. 500 m 2 = 27.300 m 2<br />
Prognose Baustruktur: Einfamilienhausbau, freistehend<br />
Prognose Art der baul. Nutzung: Wohnbauflächen (W)<br />
Tab. 19:<br />
Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen)<br />
1 Einwohnerzahl (EW) 775<br />
2 Wohnfläche (m 2 /EW)<br />
(= Nettogeschoßfläche)<br />
40<br />
3 Bestand Wohnfläche (m 2 ) 1.) 27.300<br />
4 Bedarf Wohnfläche (m 2 )<br />
= Zeile 1 x Zeile 2<br />
5 Bedarf an zusätzlicher Wohnfläche (ha)<br />
= Zeile 4 - Zeile 3<br />
6 Rechnerisch aufnehmbare Einwohner<br />
= Zeile 5 : Zeile 2<br />
7 Bedarf an zusätzlicher Bruttogeschoßfläche Wohnen (m 2 )<br />
= Zeile 5 + 15 %<br />
8 Bedarf an zusätzlichem Nettowohnbauland (m 2 )<br />
= Zeile 7 : 0,3 (GFZ)<br />
9 Bruttosiedlungsdichte<br />
(EW/ha) = Zeile 6 : Zeile 10<br />
10 Bedarf an zusätzlichem Bruttowohnbauland<br />
= Zeile 8 + 15 %<br />
11 Bruttowohnbaulandbedarf einschl. marktw. Spielraum (m 2 )<br />
= Zeile 10 + 15 %<br />
12 Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen (m 2 ) abzügl. Baulücken<br />
= Zeile 11 - 15 %<br />
31.000<br />
3.700<br />
93<br />
4.255<br />
14.183<br />
57 (40)<br />
16.310<br />
= 1,63 ha (2,3)<br />
18.758 (2,7 ha)<br />
15.943 (2,3)<br />
~ 1,6 ha<br />
Anmerkung: (n) Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen bei einer Bruttosiedlungsdichte<br />
(Wohndichte) von 40 EW/ha
Gemeinde Theißen<br />
Einwohnerzahl: Stand Jan. 97<br />
Wohnfläche: Stand Jan. 97<br />
1.) Nettogeschoßfläche (Wohnfläche) 72.400 m 2<br />
Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 01.01.97; m 2 EW = 33,15<br />
Zweckentfremdung ca. 1.0500 m 2 = 71.400 m 2<br />
Prognose Baustruktur: Einfamilienhausbau, freistehend<br />
Prognose Art der baul. Nutzung: Wohnbauflächen (W)<br />
Tab. 20:<br />
Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen)<br />
1 Einwohnerzahl (EW) 2.209<br />
2 Wohnfläche (m 2 /EW)<br />
(= Nettogeschoßfläche)<br />
38<br />
3 Bestand Wohnfläche (m 2 ) 1) 71.400<br />
4 Bedarf Wohnfläche (m 2 )<br />
= Zeile 1 x Zeile 2<br />
5 Bedarf an zusätzlicher Wohnfläche (ha)<br />
= Zeile 4 - Zeile 3<br />
6 Rechnerisch aufnehmbare Einwohner<br />
= Zeile 5 : Zeile 2<br />
7 Bedarf an zusätzlicher Bruttogeschoßfläche Wohnen (m 2 )<br />
= Zeile 5 + 15 %<br />
8 Bedarf an zusätzlichem Nettowohnbauland (m 2 )<br />
= Zeile 7 : 0,3 (GFZ)<br />
9 Bruttosiedlungsdichte<br />
(EW/ha) = Zeile 6 : Zeile 10<br />
10 Bedarf an zusätzlichem Bruttowohnbauland<br />
= Zeile 8 + 15 %<br />
11 Bruttowohnbaulandbedarf einschl. marktw. Spielraum (m 2 )<br />
= Zeile 10 + 15 %<br />
12 Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen (m 2 ) abzügl. Baulücken<br />
= Zeile 11 - 15 %<br />
83.942<br />
12.542<br />
330<br />
14.423<br />
489.078<br />
61<br />
55.290<br />
63.584<br />
540.460<br />
~ 5,4 ha
Gemeinde Grana<br />
Einwohnerzahl: Stand Jan. 97<br />
Wohnfläche: Stand Jan. 97<br />
1.) Nettogeschoßfläche (Wohnfläche) 31.500 m 2<br />
Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 01.01.97; m 2 EW = 35,03<br />
Zweckentfremdung ca. 500 m 2 = 31.000 m 2<br />
Prognose Baustruktur: Einfamilienhaus, freistehend<br />
Prognose Art der baul. Nutzung: 65 % Wohnbauflächen (ca. 4,2 ha)<br />
35 % Gemischte Bauflächen (ca. 2,5 ha); Annahme<br />
70 % davon Wohnbebauung; 30 % Zweckentfremdung<br />
Tab. 21:<br />
Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen)<br />
Berechnung Wohnbauflächen<br />
Berechnung Wohnflächen<br />
(Wohnbauflächen/Gemischte<br />
Bauflächen)<br />
1 Einwohnerzahl (EW) 885<br />
2 Wohnfläche (m 2 /EW)<br />
(= Nettogeschoßfläche)<br />
40<br />
3 Bestand Wohnfläche (m 2 ) 1) 31.000<br />
4 Bedarf Wohnfläche (m 2 )<br />
= Zeile 1 x Zeile 2<br />
5 Bedarf an zusätzlicher Wohnfläche (ha)<br />
= Zeile 4 - Zeile 3<br />
6 Rechnerisch aufnehmbare Einwohner<br />
= Zeile 5 : Zeile 2<br />
7 Bedarf an zusätzlicher Bruttogeschoßfläche Wohnen<br />
(m 2 )<br />
= Zeile 5 + 15 %<br />
8 Bedarf an zusätzlichem Nettowohnbauland (m 2 )<br />
= Zeile 7 : 0,3 (GFZ)<br />
= Zeile 7 : 0,4 (GFZ)<br />
9 Bruttosiedlungsdichte<br />
(EW/ha) = Zeile 6 : Zeile 10<br />
35.400<br />
4.400<br />
110<br />
5.060<br />
16.867<br />
12.650<br />
58 (40)<br />
65 % v. 16.867 =<br />
10.963,55<br />
35 % v. 12.650 =<br />
4.427,5 x 100 : 70<br />
= 6.325<br />
17.288,55<br />
10 Bedarf an zusätzlichem Bruttowohnbauland<br />
= Zeile 8 + 15 %<br />
11 Bruttowohnbaulandbedarf einschl. marktw. Spielraum<br />
(m 2 )<br />
= Zeile 10 + 15 %<br />
19.397 (2,75) 19.881,83 (2,75 + 0,41<br />
= 3,16)<br />
22.306 22.864,10 (3,63)<br />
12 Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen (m 2 ) abzügl.<br />
Baulücken<br />
= Zeile 11 - 15 %<br />
18.960<br />
~ 1,9 ha<br />
19.434,5<br />
~ 2,0 ha (3,1)<br />
Anmerkung: (n) Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen bei einer<br />
Bruttosiedlungsdichte (Wohndichte) von 40 EW/ha
Einwohnerzahl: Stand Jan. 97<br />
Wohnfläche: Stand Jan. 97<br />
Gemeinde Nonnewitz<br />
1.) Nettogeschoßfläche (Wohnfläche) 32.400 m 2<br />
Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 01.01.97; m 2 EW = 35,44<br />
Zweckentfremdung ca. 500 m 2 = 31.900 m 2<br />
Prognose Baustruktur: Einfamilienhaus, freistehend<br />
Prognose Art der baul. Nutzung: 70 % Wohnbauflächen (ca. 3,7 ha)<br />
30 % Gemischte Bauflächen (ca. 2,5 ha); Annahme<br />
70 % davon Wohnbebauung; 30 % Zweckentfremdung<br />
Tab. 22:<br />
Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen)<br />
Berechnung Wohnbauflächen<br />
Berechnung Wohnflächen*<br />
1 Einwohnerzahl (EW) 900<br />
2 Wohnfläche (m 2 /EW)<br />
(= Nettogeschoßfläche)<br />
40<br />
3 Bestand Wohnfläche (m 2 ) 1) 31.900<br />
4 Bedarf Wohnfläche (m 2 )<br />
= Zeile 1 x Zeile 2<br />
5 Bedarf an zusätzlicher Wohnfläche (ha)<br />
= Zeile 4 - Zeile 3<br />
6 Rechnerisch aufnehmbare Einwohner<br />
= Zeile 5 : Zeile 2<br />
7 Bedarf an zusätzlicher Bruttogeschoßfläche Wohnen<br />
(m 2 )<br />
= Zeile 5 + 15 %<br />
8 Bedarf an zusätzlichem Nettowohnbauland (m 2 )<br />
= Zeile 7 : 0,3 (GFZ)<br />
= Zeile 7 : 0,4 (GFZ)<br />
9 Bruttosiedlungsdichte<br />
(EW/ha) = Zeile 6 : Zeile 10<br />
36.000<br />
4.100<br />
102,5<br />
4.715<br />
15.717<br />
11.788<br />
56,7 (40)<br />
70 % v. 15.717 =<br />
11.001,9<br />
30 % v. 11.788 =<br />
3.536,4 x 100 : 70 =<br />
5.052<br />
16.053,9<br />
10 Bedarf an zusätzlichem Bruttowohnbauland<br />
= Zeile 8 + 15 %<br />
11 Bruttowohnbaulandbedarf einschl. marktw. Spielraum<br />
(m 2 )<br />
= Zeile 10 + 15 %<br />
18.075 (2,58) 18.461,99(2,58 + 0,33<br />
= 2,91))<br />
20.786 21.231,29 (3,35)<br />
12 Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen (m 2 ) abzügl.<br />
Baulücken<br />
= Zeile 11 - 15 %<br />
17.668<br />
~ 1,8 ha<br />
18.046,6<br />
~ 1,8 ha (2,8)<br />
Anmerkung: (n) Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen bei einer<br />
Bruttosiedlungsdichte (Wohndichte) von 40 EW/ha<br />
* Wohnbauflächen <strong>und</strong> Gemischte Bauflächen
Einwohnerzahl: Stand Jan. 97<br />
Wohnfläche: Stand Jan. 97<br />
Gemeinde Bergisdorf<br />
1.) Nettogeschoßfläche (Wohnfläche) 14.600 m 2<br />
Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 01.01.97; m 2 EW = 33,12<br />
keine Zweckentfremdung<br />
Prognose Baustruktur: Einfamilienhaus, freistehend<br />
Prognose Art der baul. Nutzung: Gemischte Bauflächen<br />
70 % davon Wohnbebauung; 30 % Zweckentfremdung<br />
Tab. 23:<br />
Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen)<br />
Berechnung Wohnbauflächen<br />
Berechnung Wohnflächen<br />
1 Einwohnerzahl (EW) 441<br />
2 Wohnfläche (m 2 /EW)<br />
(= Nettogeschoßfläche)<br />
40<br />
3 Bestand Wohnfläche (m 2 ) 1) 14.600<br />
4 Bedarf Wohnfläche (m 2 )<br />
= Zeile 1 x Zeile 2<br />
5 Bedarf an zusätzlicher Wohnfläche (ha)<br />
= Zeile 4 - Zeile 3<br />
6 Rechnerisch aufnehmbare Einwohner<br />
= Zeile 5 : Zeile 2<br />
7 Bedarf an zusätzlicher Bruttogeschoßfläche Wohnen<br />
(m 2 )<br />
= Zeile 5 + 15 %<br />
8 Bedarf an zusätzlichem Nettowohnbauland (m 2 )<br />
= Zeile 7 : 0,3 (GFZ)<br />
= Zeile 7 : 0,4 (GFZ)<br />
9 Bruttosiedlungsdichte<br />
(EW/ha) = Zeile 6 : Zeile 10<br />
17.640<br />
3.040<br />
76<br />
3.496<br />
11.653<br />
8.740<br />
57 (40)<br />
8.740 x 100 : 70 =<br />
12.485,7<br />
10 Bedarf an zusätzlichem Bruttowohnbauland<br />
= Zeile 8 + 15 %<br />
11 Bruttowohnbaulandbedarf einschl. marktw. Spielraum<br />
(m 2 )<br />
= Zeile 10 + 15 %<br />
13.401 (1,9) 14.358,57 (2,7)<br />
15.411 16.512,36 (3,1)<br />
12 Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen (m 2 ) abzügl.<br />
Baulücken<br />
= Zeile 11 - 15 %<br />
13.100<br />
~ 1,3 ha<br />
14.035,6<br />
~ 1,4 ha (2,6)<br />
Anmerkung: (n) Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen bei einer<br />
Bruttosiedlungsdichte (Wohndichte) von 40 EW/ha
Einwohnerzahl: Stand Jan. 97<br />
Wohnfläche: Stand Jan. 97<br />
Gemeinde Droßdorf<br />
1.) Nettogeschoßfläche (Wohnfläche) 23.800 m 2<br />
Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 01.01.97; m 2 EW = 33,71<br />
keine Zweckentfremdung<br />
Prognose Baustruktur: Einfamilienhaus, freistehend<br />
Prognose Art der baul. Nutzung: Gemischte Bauflächen<br />
70 % davon Wohnbebauung; 30 % Zweckentfremdung<br />
Tab. 24:<br />
Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen)<br />
Berechnung Wohnbauflächen<br />
Berechnung Wohnflächen<br />
1 Einwohnerzahl (EW) 709<br />
2 Wohnfläche (m 2 /EW)<br />
(= Nettogeschoßfläche)<br />
40<br />
3 Bestand Wohnfläche (m 2 ) 1) 23.900<br />
4 Bedarf Wohnfläche (m 2 )<br />
= Zeile 1 x Zeile 2<br />
5 Bedarf an zusätzlicher Wohnfläche (ha)<br />
= Zeile 4 - Zeile 3<br />
6 Rechnerisch aufnehmbare Einwohner<br />
= Zeile 5 : Zeile 2<br />
7 Bedarf an zusätzlicher Bruttogeschoßfläche Wohnen<br />
(m 2 )<br />
= Zeile 5 + 15 %<br />
8 Bedarf an zusätzlichem Nettowohnbauland (m 2 )<br />
= Zeile 7 : 0,3 (GFZ)<br />
= Zeile 7 : 0,4 (GFZ)<br />
9 Bruttosiedlungsdichte<br />
(EW/ha) = Zeile 6 : Zeile 10<br />
28.360<br />
4.460<br />
112<br />
5.129<br />
17.097<br />
12.823<br />
57 (40)<br />
12.823 x 100 : 70 =<br />
18.318,55<br />
10 Bedarf an zusätzlichem Bruttowohnbauland<br />
= Zeile 8 + 15 %<br />
11 Bruttowohnbaulandbedarf einschl. marktw. Spielraum<br />
(m 2 )<br />
= Zeile 10 + 15 %<br />
19.662 (2,8) 21.066,36 (4,0)<br />
22.611 24.226,31(4,6)<br />
12 Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen (m 2 ) abzügl.<br />
Baulücken<br />
= 85 % der Zeile 11<br />
19.220<br />
~ 1,9 ha<br />
20.592,4<br />
~ 2,1 ha (3,9)<br />
Anmerkung: (n) Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen bei einer<br />
Bruttosiedlungsdichte (Wohndichte) von 40 EW/ha
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
Einwohnerzahl: Stand Jan. 97<br />
Wohnfläche: Stand Jan. 97<br />
1.) Nettogeschoßfläche (Wohnfläche) 1.197.400 m 2 ;m 2 /EW = 33,86 (derzeitiger<br />
Stand)<br />
Stat. Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 01.01.97 incl. Leerstand (2.352 WE, ca.<br />
15,11 ha) abzüglich Zweckentfremdung ca. 5 ha (33 % ) = 114,74 ha<br />
Prognose Baustruktur: Einfamilienhausbau, verdichtet <strong>und</strong> freistehend<br />
Prognose Art der baul. Nutzung: Wohnbauflächen (W), Gemischte Bauflächen<br />
(M)<br />
63 % Wohnbauflächen (55,6 ha); Gemischte<br />
Bauflächen (33 ha)<br />
Tab. 25:<br />
Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen (Neubauflächen)<br />
Berechnung Wohnbauflächen<br />
Berechnung Wohnflächen<br />
(Wohnbauflächen/Gemischte<br />
Bauflächen)<br />
1 Einwohnerzahl (EW) 35.367<br />
2 Wohnfläche (m 2 /EW)<br />
(= Nettogeschoßfläche)<br />
38<br />
3 Bestand Wohnfläche (ha) 1) 114,7<br />
4 Bedarf Wohnfläche (ha)<br />
= Zeile 1 x Zeile 2<br />
5 Bedarf an zusätzlicher Wohnfläche (ha)<br />
= Zeile 4 - Zeile 3<br />
6 Rechnerisch aufnehmbare Einwohner<br />
= Zeile 5 : Zeile 2<br />
7 Bedarf an zusätzlicher Bruttogeschoßfläche Wohnen<br />
(ha)<br />
= Zeile 5 + 15 %<br />
134,4<br />
19,7<br />
5.184<br />
22,66<br />
8 Bedarf an zusätzlichem Nettowohnbauland (ha)<br />
= Zeile 7 : 0,5 (GFZ)<br />
9 Bruttosiedlungsdichte<br />
(EW/ha) = Zeile 6 : Zeile 10<br />
10 Bedarf an zusätzlichem Bruttowohnbauland (ha)<br />
= Zeile 8 + 15 %<br />
11 Bruttowohnbaulandbedarf einschl. marktw. Spielraum<br />
(ha)<br />
= Zeile 10 + 15 %<br />
12 Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen (ha) abzügl.<br />
Baulücken<br />
= Zeile 11 - 15 %<br />
45,32 (75) 63 % x 45,32 = 28,55<br />
37 % x 45,32 =<br />
16,77 x 100 : 70 =<br />
33,54<br />
62,09<br />
99,46 (69,12)<br />
52,12 71,40 (69,12 * 12,79 =<br />
81,91)<br />
59,94 82,11 (94,2)<br />
50,94<br />
~ 51 ha<br />
69,795<br />
~ 70 ha (80)<br />
Anmerkung: (n) Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen bei einer<br />
Bruttosiedlungsdichte (Wohndichte) von 40 EW/ha