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Brandschutzmaßnahmen beim Tunnelbau ... - Adjutum

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isikomanagement 4/2009<br />

6<br />

Elektrostatische Aufladung<br />

Für Maschinen und Betriebseinrichtungen, bei deren<br />

Betrieb elektrostatische Elektrizität entstehen kann, sind<br />

entsprechende Erdungen oder andere wirksame Maßnahmen<br />

vorzusehen. In diesem Zusammenhang wird<br />

auf die Bestimmungen der VExAt (behördliche Sicherheitsvorschrift!)<br />

hingewiesen.<br />

Feuerungs- und Heizungsanlagen<br />

Die Bedienung darf nur geeigneten Personen übertragen<br />

werden, brennbare Stoffe dürfen nicht in der Nähe<br />

von Feuerstätten, Verbindungsstücken, … gelagert werden.<br />

Erste und Erweiterte Löschhilfe<br />

Die Bestimmungen der TRVB 124 sind einzuhalten.<br />

Arbeiten durch Betriebsfremde<br />

Auch bei Durchführung von Arbeiten durch Betriebsfremde<br />

ist sicherzustellen, dass diese die Sicherheitsvorschriften<br />

beachten.<br />

Ordnung und Sauberkeit, Kontrollgang<br />

Nach Betriebsschluss ist durch einen Kontrollgang<br />

durch die gesamte Betriebsanlage auf die Einhaltung<br />

von Ordnung und Sauberkeit und der sonstigen Sicherheitsvorschriften<br />

zu achten.<br />

Lagerungen<br />

Blocklagerungen > 200m 2 sind grundsätzlich unzulässig,<br />

Einrichtungen wie Ladestationen für z.B. Stapler, Anlagen<br />

für Folien-Schrumpfverpackungen, … sind so anzuordnen,<br />

dass auch bei Fehlfunktion keine Brandausbreitung<br />

auf angrenzende Bereiche erfolgen kann.<br />

Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz<br />

Auf die „Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz<br />

(TRVB)“ wird ausdrücklich verwiesen.<br />

Speziell vereinbarte Sicherheitsvorschriften<br />

(sinngemäße, vereinfachte Darstellung der branchenüblichen<br />

besonderen Bedingungen, im Detail siehe dazu<br />

Versicherungsvertrag.)<br />

Brandschutzbeauftragter<br />

Diese Vereinbarung beinhaltet, dass ein Brandschutzbeauftragter<br />

bestellt ist und dieser die entsprechende Ausbildung<br />

absolviert hat. Eine besonders wichtige Aufgabe<br />

des Brandschutzbeauftragten ist die fachgerechte<br />

Überwachung von brandgefährlichen Tätigkeiten.<br />

Löschwasserversorgung<br />

Diese Vereinbarung beinhaltet, dass am Versicherungsort<br />

Hydranten (mit mindestens 5 bar dynamischem<br />

Überdruck) mit ausreichend vielen Auslässen und C –<br />

Druckschläuchen sowie die weitere erforderliche Ausrüstung<br />

(Strahlrohre, Hydrantenschlüssel) vorhanden<br />

sind.<br />

An Stelle der Hydranten können auch eine Löschwasserbezugsstelle<br />

(100m 3 ) und eine Tragkraftspritze (800<br />

l/m) vorgesehen sein.<br />

Brandmeldeanlagen (BMA)<br />

Wenn im Versicherungsvertrag vereinbart ist, dass das<br />

Unternehmen eine automatische Brandmeldeanlage installiert<br />

hat, ist diese BMA einer Abnahmeprüfung und<br />

regelmäßig Revisionen zu unterziehen und im Sinne<br />

der TRVB 123 zu betreiben.<br />

Teilweise oder gänzliche Abschaltungen sind dem Versicherer<br />

grundsätzlich mitzuteilen.<br />

Löschanlagen<br />

Löschanlagen sind sehr wirksame technische Brandschutzeinrichtungen<br />

und daher wird insbesondere den<br />

Sprinkleranlagen in Versicherungsverträgen entsprechende<br />

Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Anlagen sollen<br />

den jeweiligen Richtlinien voll entsprechen und sind<br />

ebenfalls einer Abnahmeprüfung und regelmäßig Revisionen<br />

zu unterziehen und im Sinne der einschlägigen<br />

TRVB zu betreiben.<br />

Teilweise oder gänzliche Abschaltungen sind dem Versicherer<br />

grundsätzlich mitzuteilen.<br />

Betriebsfeuerwehr<br />

Eine Betriebsfeuerwehr ist grundsätzlich die wirkungsvollste<br />

Form der betriebsinternen Intervention. Die Betriebsfeuerwehr<br />

muss hinsichtlich Stärke, Ausrüstung,<br />

und Ausbildung anerkannt sein.<br />

Zusammenfassung<br />

Unternehmen sind verpflichtet, ein angemessenes Risikomanagementsystem<br />

einzurichten. Das Brandrisiko<br />

ist – neben den öffentlichrechtlichen Vorschriften - auch<br />

aus Sicht des betrieblichen Risikomanagements zu<br />

bewältigen, wobei die Prävention und der Transfer an<br />

einen Feuerversicherer gemeinsam zur Anwendung<br />

kommen. Wirksamer Transfer durch Abschluss einer<br />

Feuerversicherung bedingt eine gesetzeskonforme<br />

Prävention und die Einhaltung der „vereinbarten Sicherheitsvorschriften“.<br />

Ein umfassendes Brandschutzkonzept<br />

hat auch die „vereinbarten Sicherheitsvorschriften“<br />

zu berücksichtigen.<br />

Kontakt:<br />

Dr. Konrad Lengauer<br />

Leiter Risk Management<br />

T: +43 1 87807-80540<br />

F: +43 1 87807-70540<br />

M: +43 699 18796111<br />

E: konrad.lengauer@allianz.at

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