30.11.2014 Aufrufe

Brandschutzmaßnahmen beim Tunnelbau ... - Adjutum

Brandschutzmaßnahmen beim Tunnelbau ... - Adjutum

Brandschutzmaßnahmen beim Tunnelbau ... - Adjutum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

tunnelbrand 4/2009<br />

Übersichtsplan des Kaisermühlentunnels in Wien mit Zuteilung<br />

der Feuerwachen und Angaben über die Richtungswegweiser<br />

28<br />

2.3.1.8.2 Schlauchanschlüsse für die Feuerwehr<br />

Die Schlauchanschlüsse sind mit 2 absperrbaren B-<br />

Abgängen mit B-C Übergangsstücken und C-Blindkupplungen<br />

auszuführen. Der Wasserdurchfluß muß mindestens<br />

1200 l/min bei einem Fließdruck von mind. 6<br />

bar, max. 12 bar betragen. Der Löschwasservorrat muß<br />

mindestens 108 m³ betragen.<br />

2.3.1.9 Funkeinrichtungen<br />

Eine Kommunikation mit den bei den Feuerwehren<br />

gebräuchlichen Funksystemen muß innerhalb von Fahrtunneln,<br />

sicheren Bereichen und unterirdischen Betriebsräumen<br />

mit mehr als 100 m² sowie an Rettungsplätzen<br />

uneingeschränkt möglich sein. Aus einsatztaktischen<br />

Gründen sind mindestens 2 Funkkanäle erforderlich. Für<br />

die Kommunikation der Atemschutztrupps untereinander<br />

und für die Überwachung der vorgehenden Atemschutztrupps<br />

sowie die Kommunikation zwischen Atemschutztrupps<br />

und Einsatzleitung sind 2 getrennte Funkkanäle<br />

erforderlich. Die Ausfallslänge des Tunnelfunks darf maximal<br />

500 m betragen, da Versuche der Feuerwehren<br />

gezeigt haben, daß Funkverbindungen insbesondere im<br />

2 und 4 m Funkband in einem mit Fahrzeugen belegten<br />

Tunnel stark eingeschränkt sind.<br />

2.3.1.10 Kommunikations- und Warneinrichtungen<br />

In der Nähe von Tunnelportalen und Rettungsplätzen<br />

sind vor Witterung und Lärm geschützte Kommunikationseinrichtungen,<br />

welche eine direkte Sprechverbindung<br />

mit der für diesen Tunnel zuständigen<br />

Tunnelwarte sowie eine Verbindung in das öffentliche<br />

Telefonfestnetz jederzeit ermöglicht, zu errichten.<br />

2.3.1.11 Energieversorgung<br />

Die Energieversorgung für folgende Einrichtungen ist<br />

Detailplan des Kaisermühlentunnels in Wien; insbesondere<br />

die Numerierung der Fluchttüren erleichtert die Orientierung<br />

für die Einsatzkräfte, die die nicht vom Ereignis betroffene<br />

Fahrröhre anfahren.<br />

an eine Sicherheitsstromversorgungsanlage gemäß<br />

ÖVE/ÖNORM E 8002 für eine Betriebsdauer von 3 Stunden<br />

anzuschließen oder die Anspeisung erfolgt redundant<br />

und direkt in eigenen Stromkreisen von zwei verschiedenen<br />

Niederspannungshauptverteilern.<br />

• Elektrische Anschlüsse für die Feuerwehr<br />

• Videoüberwachung<br />

• Kommunikations- und Warneinrichtungen<br />

• Beleuchtung von Rettungsplätzen<br />

• Sicherheitsaufzüge<br />

Für Funkeinrichtungen ist eine Sicherheitsstromversorgung,<br />

für eine Betriebsdauer von mindestens 4 Stunden<br />

erforderlich.<br />

2.3.2 Betriebliche Maßnahmen<br />

2.3.2.1 Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Brandschutzpläne<br />

Für die Zusammenarbeit mit den Einsatzorganisationen<br />

hat der Tunnelerrichter bzw. betreiber einen Alarm- bzw.<br />

Gefahrenabwehrplan in sinngemäßer Anwendung der<br />

ÖBFV-Richtlinien B-01 bis B-04 zu erstellen und mit dem<br />

zuständigen Landesfeuerwehrverband und den zuständigen<br />

Portalfeuerwehren abzustimmen. Die Alarmpläne<br />

haben in jedem Fall festzulegen bzw. zu beinhalten:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!