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Brandschutzmaßnahmen beim Tunnelbau ... - Adjutum

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gevent<br />

4/2009<br />

GEVENT Druckbelüftungsanlagen „System Strulik“<br />

Regelzeit max. 3 Sekunden - 100%ige Richtlinienkompetenz nach EN 12 101-6/TRVB S 112<br />

Druckbelüftungsanlagen sind unverzichtbar in einem<br />

durch Sicherheitsaspekte getragenem Brandschutzkonzept.<br />

Die Anlagen verhüten zwar keinen Brand und stellen<br />

auch keine Löscheinrichtung dar, ihre Funktionsfähigkeit<br />

ist aber unverzichtbar zur Rettung von Menschenleben.<br />

Das Prinzip ist einfach und bewährt: Ein Druckunterschied<br />

zwischen den Fluchträumen und den Aufenthaltsräumen<br />

sorgt dafür, dass kein gefährlicher Rauch die Flucht- und<br />

Rettungswege unpassierbar macht. Die bedrohten Personen<br />

können sich retten, die Feuerwehr findet raucharme<br />

Zugangswege zum Brandherd vor.<br />

Druckbelüftungsanlagen durchspülen Flucht- und Rettungswege<br />

mit Außenluft, in Verbindung mit einem Zuluftventilator.<br />

Dadurch wird Überdruck gegenüber den<br />

Wohnungen und Nutzflächen erzielt und das Eindringen<br />

von Rauch verhindert. Dieser kontrollierte Überdruck darf<br />

bei geschlossener Tür die zulässigen 50 Pa nicht übersteigen<br />

sodass die Tür auch von schwächeren Personen ohne<br />

größere Anstrengung zu öffnen ist.<br />

Ausführungsbeispiel einer Druckbelüftungsanlage mit<br />

selbsttätig regelnder Abströmeinheit:<br />

Die nachfolgend beschriebene Druckbelüftungsanlage<br />

besteht aus dem Zuluftventilator sowie der auf dem Dach<br />

befindlichen Abströmeinheit. In dieser integriert ist die<br />

selbsttätig regelnde Druckentlastungsklappe mit nachgeschalteter<br />

motorischer Jalousieklappe sowie Lamellenhaube<br />

für die Sicherstellung der Druckentlastung unabhängig<br />

von Windrichtung und Windgeschwindigkeit.<br />

<br />

EB<br />

20

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