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"Ohne Filter" August 2004 - IG Metall Gaggenau

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OHNE FILTER<br />

kurz erklärt<br />

zukünftiger Entgeltaufbau<br />

zichten. Immer noch könnten beispielsweise<br />

bei einer solchen<br />

Verteilung 25 % der Beschäftigten nach<br />

ERA 6% mehr bekommen.<br />

Für alle Beschäftigten im Standard<br />

und Prämienlohn gilt folgender<br />

zukünftiger Entgeltaufbau:<br />

a) Tarifliches Grundentgelt, festgelegt<br />

nach Maßgabe des ERA-TV<br />

b) Betriebliches übertarifliches<br />

Grundentgelt. Dessen Höhe wird<br />

noch vereinbart.<br />

c) Tarifliche Leistungszulage.<br />

Diesebeträgt nach Maßgabe des ERA-<br />

TV 15% bezogen auf das Tarifliche<br />

Grundentgelt.<br />

d) ggf. Betriebliche übertarifliche<br />

Leistungszulage.<br />

e) ggf. Tarifliche Belastungszulage<br />

nach den Voraussetzungen des<br />

ERA-TV.<br />

f) ggf. Tarifdynamischer individueller<br />

Besitzstand (tiB).<br />

Für alle Beschäftigten im Zeitlohn<br />

und im Angestelltenverhältnis gilt<br />

folgender Entgeltaufbau:<br />

a) Tarifliches Grundentgelt, festgelegt<br />

nach Maßgabe des ERA-TV<br />

b) Tarifliche Leistungszulage: Diese<br />

beträgt nach Maßgabe des ERA-TV<br />

15% bezogen auf das Tarifliche<br />

Grundentgelt<br />

c) Bisherige übertarifliche Zulage<br />

Hinzu kommt ggf. eine<br />

Belastungszulage.<br />

d) ggf: Tarifdynamischer individueller<br />

Besitzstand (tiB)<br />

Für alle, die nach der ERABewertung<br />

höher eingestuft werden (Unterschreiter)<br />

gilt der ERA-TV.<br />

Dies bedeutet, dass sie schrittweise<br />

an das höhere ERA-Entgelt herangeführt<br />

werden:<br />

Zunächst wird am Stichtag der ERA-<br />

Einführung ihr Entgelt um 100 € erhöht,<br />

danach jedes Jahr um weitere 100 €.<br />

Nach spätestens 60 Monaten muss die<br />

Erhöhung vollständig umgesetzt sein.<br />

Bei der Festlegung des Ausgleichsbetrags<br />

(Differenz zwischen altem und<br />

neuem Tarifentgelt) können bisherige<br />

außertarifliche Verdienste verrechnet<br />

werden.<br />

Die neuen Regelungen zur Höhe und<br />

Struktur des Entgelts auf Basis des<br />

ERA-TV Baden-Württembergs gelten<br />

für alle DC-Standorte. Auch mit der<br />

Forderung einer einheitlichen<br />

Entgeltlinie und gegen die Regionalisierung<br />

konnte sich der Gesamtbetriebsrat<br />

gegen das Unternehmen<br />

durchsetzen.<br />

kurz erklärt<br />

. . . D i e n s t l e i s t u n g e n<br />

Absenkung derEntgeltlinie in 2006 auf<br />

3 % - imGegensatz zu 2,79 % bei den<br />

anderen Beschäftigten. Doch wird dies<br />

durch zu erwartende Tariferhöhungen<br />

ausgeglichen. Bei der Arbeitszeit mussten<br />

wir deutliche Abstriche hinnehmen.<br />

Die vom Unternehmen geforderte<br />

Kostensenkung wird durch unbezahlte<br />

Verlängerung der Arbeitszeit in drei<br />

Schrittenerreicht. So gilt ab 1. Juli 2005<br />

die 36- Stunden-Woche, ab 1. Juli 2006<br />

die 37-Stunden-Woche und ab 1. Juli<br />

2007 die 39-Stunden-Woche. Im<br />

Gegenzug wurde vereinbart, dass die<br />

Arbeitszeit bezogen auf das Lebensalter<br />

in drei Schritten bei vollem<br />

Lohnausgleich gesenkt wird. Mit Vollendung<br />

des 54. Lebensjahres auf 37<br />

Stunden, mit 58 Jahren auf 35 Stunden<br />

und mit 60 Jahren auf 34,5 Stunden pro<br />

Woche. Auch bei der Mehrarbeit mussten<br />

wir einen Kompromiss eingehen.<br />

Für die ersten 130 Überstunden im Jahr<br />

gibt es keine Mehrarbeitszuschläge.Für<br />

weitere Überstunden, wie auch für<br />

Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- und<br />

Feiertagen gelten weiterhin die<br />

Bestimmungen des Manteltarifvertrags.<br />

Entscheidend ist, dass alle<br />

Kolleginnen und Kollegen in den<br />

Dienstleistungsbereichen Daimler-<br />

Chrysler Beschäftigte bleiben. Denn<br />

damit bleiben sie im Zuständigkeitsbereich<br />

des Betriebsrats und im<br />

Geltungsbereich aller Betriebsvereinbarungen<br />

bis hin zur betrieblichen<br />

5.Ausgabe <strong>August</strong><br />

<strong>2004</strong><br />

Altersversorgung. Sollte es gelingen, bereits<br />

fremd vergebene Arbeiten in das<br />

Unternehmen zurück zu holen und damit<br />

neue Mitarbeiter einzustellen, so wird<br />

deren Entgelt um 20% unter dem<br />

Einkommen der heute Beschäftigten liegen<br />

und sie erhalten keine Spätarbeitszuschläge.Dies<br />

ist immer noch<br />

ein deutlich höherer Lohn als bei allen<br />

vergleichbaren Fremdanbietern. Darum<br />

will die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> diese Regelungen in einem<br />

Ergänzungstarifvertrag festschreiben,dem<br />

auch andere Firmen mitihren<br />

Dienstleistungsbereichen beitreten können.<br />

Dies könnteein erster Schritt<br />

sein, um denunseligen Wettlauf der<br />

Fremdvergabein ungesicherte Niedriglohn-Jobs<br />

zu beenden.<br />

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