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Promotionsbestimmungen EFZi und 3+1 - bwd Bern

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<strong>Promotionsbestimmungen</strong> WMB<br />

(gültig ab 1. August 2011 für die neuen Ausbildungsmodelle „<strong>EFZi</strong>“ <strong>und</strong> „<strong>3+1</strong>“)<br />

1. Gr<strong>und</strong>lagen<br />

• Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung <strong>und</strong> die Berufsberatung<br />

vom 6. April 2006 (BerDV)<br />

• Verordnung über die Berufsmaturität vom 30. November 1998 (Berufsmaturitätsverordnung,<br />

BMV)<br />

2. Probesemester + definitive Aufnahme<br />

Art. 25 BerDV<br />

4. Provisorische Aufnahme<br />

Die Aufnahme erfolgt provisorisch für ein Semester.<br />

Art. 30 BerDV<br />

Definitive Aufnahme<br />

Definitiv aufgenommen wird, wer am Ende des Probesemesters die Promotionsbedingungen gemäss<br />

Artikel 32 erfüllt.<br />

Hinweis: Die Eltern bzw. die gesetzliche Vertretung von Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern, welche die<br />

Bedingungen für eine definitive Aufnahme Mitte des Probesemesters nicht erfüllen, erhalten<br />

eine schriftliche Mitteilung.<br />

Art. 31 BerDV<br />

Verlängerung des Provisoriums bzw. Ausschluss<br />

1 Die Schulleitung kann das Provisorium in begründeten Fällen um ein Semester verlängern. Andernfalls<br />

erfolgt der Ausschluss.<br />

2 Werden die Promotionsbedingungen nach der Verlängerung des Provisoriums nicht erfüllt, erfolgt der<br />

Ausschluss.<br />

Hinweis: Begründete Fälle liegen unter anderem vor bei schwerwiegenden biografischen Ereignissen,<br />

Unfällen, Spitalaufenthalten oder längeren Erkrankungen im Verlauf des Probesemesters.<br />

3. Promotionsbedingungen<br />

Art. 32 BerDV<br />

Promotion<br />

Für die Promotion ins nächste Semester müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:<br />

a der Durchschnitt aller für die Promotion zählenden Noten beträgt mindestens 4,0,<br />

b es sind höchstens zwei Fachnoten ungenügend <strong>und</strong><br />

c die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 übersteigt gesamthaft den Wert von<br />

2,0 nicht.<br />

<strong>Promotionsbestimmungen</strong> WMB / korrigierte Version 30.8.2011 Seite 1


Art. 33 BerDV<br />

Provisorische Promotion bzw. Nichtpromotion, Repetition <strong>und</strong> Ausschluss<br />

1 Bei Nichterfüllen der Promotionsbedingungen erfolgt am Ende eines Semesters eine provisorische<br />

Promotion. Dies ist letztmals ein halbes Jahr vor Abschluss der Ausbildung möglich.<br />

2 Wer zum zweiten Mal die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird nicht promoviert <strong>und</strong> muss die<br />

letzten zwei Semester repetieren. Eine Verlängerung des Provisoriums gemäss Artikel 31 wird nicht<br />

mitberücksichtigt.<br />

3 Während der Ausbildungszeit kann nur ein Schuljahr repetiert werden.<br />

4 Wer die Promotionsbedingungen ein weiteres Mal nicht erfüllt, wird vom Unterricht ausgeschlossen.<br />

5 Die Schulleitung kann in begründeten Fällen gemäss Absatz 2 bis 4 Ausnahmen beschliessen.<br />

Hinweise: Die Promotionsbedingungen sind für die Ausbildungsgänge mit <strong>und</strong> ohne Berufsmaturität<br />

identisch. Über die Leistungen von Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern, die nur provisorisch<br />

promoviert wurden, werden Mitte der Schulsemester Zwischenzensuren erstellt. Genügen<br />

diese Leistungen wiederum nicht, so erhält die Schülerin bzw. der Schüler oder die Inhaberin<br />

bzw. der Inhaber der elterlichen Sorge eine Mitteilung.<br />

4. Ergänzende <strong>Promotionsbestimmungen</strong><br />

Modell <strong>EFZi</strong><br />

Spezifikationen zur Semesterpromotion<br />

Im ersten Ausbildungsjahr wird die Positionsnote W+G1 durch die Fachnote Finanz- <strong>und</strong> Rechnungswesen<br />

<strong>und</strong> die Positionsnote W+G2 durch die Fachnote VWL/BWL/Recht gebildet.<br />

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt W+G als ein Fach, welches für den Durchschnitt doppelt<br />

zählt, als ungenügende Fachnote aber nur einfach. Für die Berechnung der Differenz der ungenügenden<br />

Fachnoten zur Note 4.0 zählt W+G ebenfalls nur einfach.<br />

Berücksichtigung der Noten für die Ausbildungseinheiten (AE) <strong>und</strong> der Selbstständigen<br />

Arbeit (SA)<br />

Es gelten die Ausführungsbestimmungen AE / SA an Handelsmittelschulen der SPK für die kaufmännische<br />

Gr<strong>und</strong>bildung.<br />

Die Noten der drei Ausbildungseinheiten (AE) fliessen in die Semesternote der beteiligten Fächer<br />

ein, in denen die jeweilige Ausbildungseinheit erfolgt ist. Sie werden in den entsprechenden Semesterzeugnissen<br />

ausgewiesen.<br />

Zusätzlich sind die Noten Bestandteil von Fachnoten im Qualifikationsverfahren.<br />

Die Note der Selbständigen Arbeit (SA) im letzten Ausbildungsjahr fliesst in diejenigen Semesternoten<br />

der beteiligten Fächer ein, in welchen die SA geschrieben worden ist. Sie wird im Semesterzeugnis<br />

ausgewiesen.<br />

Zudem ist die SA Bestandteil von Fachnoten im Qualifikationsverfahren.<br />

Berücksichtigung von Prozesseinheiten (PE) <strong>und</strong> Arbeits- <strong>und</strong> Lernsituationen (ALS)<br />

Es gelten die Ausführungsbestimmungen PE <strong>und</strong> ALS an Handelsmittelschulen der SPK für die<br />

kaufmännische Gr<strong>und</strong>bildung.<br />

Die Noten der beiden Prozesseinheiten (PE) <strong>und</strong> der beiden Arbeits- <strong>und</strong> Lernsituationen (ALS)<br />

fliessen in diejenige Semesternoten der Integrierten Praxis ein, in welcher die PE respektive die<br />

ALS erfolgt sind.<br />

<strong>Promotionsbestimmungen</strong> WMB / korrigierte Version 30.8.2011 Seite 2


Zudem sind die Noten der PE <strong>und</strong> der ALS Bestandteile von Fachnoten im Qualifikationsverfahren.<br />

Modell <strong>3+1</strong><br />

Spezifikationen zur Semesterpromotion<br />

In allen drei Jahren zählen im Fach W+G für die Promotion jeweils die beiden Teilfächer FRW<br />

(Finanz- <strong>und</strong> Rechnungswesen) <strong>und</strong> VBR (Volkswirtschaft/Betriebswirtschaft/Recht).<br />

Berücksichtigung der Noten für Ausbildungseinheiten <strong>und</strong> der Selbstständigen Arbeit<br />

Die Berücksichtigung der Noten der drei AE erfolgt analog zum Modell <strong>EFZi</strong>.<br />

Im Rahmen der Berufsmaturität wird die Note der "Interdisziplinären Projektarbeit" (IDPA) anstelle<br />

der Positionsnote "Selbständige Arbeit" übernommen.<br />

Berücksichtigung von Prozesseinheiten <strong>und</strong> Arbeits- <strong>und</strong> Lernsituationen<br />

Die Note der PE, welche im zweiten Jahr der Ausbildung erarbeitet wird, fliesst in diejenige Semesternote<br />

der Integrierten Praxis ein, in welcher die PE erfolgt ist. Die zweite Note PE entsteht<br />

während des Langzeitpraktikums.<br />

Zudem ist die Note der PE Bestandteil von Fachnoten im Qualifikationsverfahren.<br />

Die beiden ALS erfolgen im Verlauf des Langzeitpraktikums.<br />

5. Promotionsfächer<br />

Art. 29 BerDV (für Ausbildung ohne Berufsmaturität)<br />

1 Der Standardlehrplan des BBT <strong>und</strong> der kantonale Lehrplan legen die Promotionsfächer fest. Die Schulen<br />

können im Schullehrplan ein oder zwei zusätzliche Promotionsfächer bestimmen.<br />

2 Für die Promotion zählen im ersten Ausbildungsjahr zehn, im zweiten neun <strong>und</strong> im dritten acht Fächer.<br />

Promotionsfächer Modell <strong>EFZi</strong> (ohne Berufsmaturität)<br />

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr<br />

Promotionsfächer<br />

Deutsch x x x<br />

Französisch x x x<br />

Englisch x x x<br />

W+G x* x*<br />

W+G 1: FRW<br />

W+G 2: VBR<br />

x<br />

x<br />

IKA x x x<br />

Mathematik x x<br />

Geschichte x x<br />

Integrierte Praxis x x<br />

Geografie x x<br />

Zeichnen o. Musik<br />

x<br />

Italienisch o. NW<br />

x<br />

Eco+<br />

x<br />

Anzahl Promotionsfächer 10 9 8<br />

* Die Note W+G zählt für den Notendurchschnitt der Promotion doppelt.<br />

<strong>Promotionsbestimmungen</strong> WMB / korrigierte Version 30.8.2011 Seite 3


Art. 50 BerDV (für Ausbildung mit Berufsmaturität)<br />

1 An der BMS 1 <strong>und</strong> an der HMS gelten die Vorschriften gemäss Artikel 14 Absätze 1 <strong>und</strong> 2 der<br />

Verordnung vom 30. November 1998 über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung,<br />

BMV).<br />

2 Der Standardlehrplan des BBT <strong>und</strong> der kantonale Lehrplan legen die Promotionsfächer fest. Im<br />

Schullehrplan können zwei oder drei zusätzliche Promotionsfächer bestimmen werden.<br />

3 Für die Promotion an der HMS zählen im zweiten <strong>und</strong> im dritten Ausbildungsjahr je elf Fächer.<br />

Es gelten zudem die <strong>Promotionsbestimmungen</strong> von Artikel 33.<br />

Promotionsfächer Modell <strong>3+1</strong> (mit Berufsmaturität)<br />

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr<br />

Promotionsfächer<br />

Deutsch x x x<br />

Französisch x x x<br />

Englisch x x x<br />

W+G<br />

W+G 1: FRW<br />

W+G 2: VBR<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

IKA x x x<br />

Mathematik x x x<br />

Geschichte x x x<br />

Integrierte Praxis<br />

x<br />

Geografie x x<br />

Zeichnen o. Musik<br />

x<br />

BG/PP/Med.komm.<br />

x<br />

NW o. Italienisch (BM-E1) x x<br />

Eco+ (BM-E2)<br />

x<br />

Anzahl Promotionsfächer 10 11 11<br />

Hinweis: Das erste Ausbildungsjahr ist in beiden Modellen identisch; die Selektion für die Berufsmaturität<br />

findet im Verlauf des ersten Jahres statt (s.u. Kapitel 7).<br />

6. Semesterzeugnis<br />

Die Lernenden erhalten jeweils auf Semesterende ein promotionsrelevantes Zeugnis. Es werden<br />

halbe oder ganze Noten eingetragen. Als genügende Noten gelten: 6.0 – 4.0, als ungenügende<br />

Noten gelten: 3.5 – 1.0. Im Zeugnis werden die Anzahl entschuldigter resp. nicht entschuldigter<br />

Lektionen sowie allfällige weitere Bemerkungen festgehalten.<br />

<strong>Promotionsbestimmungen</strong> WMB / korrigierte Version 30.8.2011 Seite 4


7. Selektionsverfahren für die Berufsmaturität<br />

Art. 43 BerDV<br />

1 Nach dem ersten Ausbildungsjahr wird in eine Berufsmaturitätsklasse aufgenommen, wer aufgr<strong>und</strong><br />

der Zeugnisnoten des ersten <strong>und</strong> zweiten Semesters in den Fächern Deutsch, Französisch, zweite<br />

Fremdsprache, Mathematik sowie Wirtschaft <strong>und</strong> Gesellschaft 1 (Finanz- <strong>und</strong> Rechnungswesen) insgesamt<br />

mindestens 45 Notenpunkte erzielt.<br />

2 Anstelle der Zeugnisnoten des zweiten Semesters können die Noten von Vergleichsarbeiten in diesen<br />

Fächern herangezogen. Die Schulleitung entscheidet über das Verfahren.<br />

3 Es dürfen höchstens zwei Fachnoten im Durchschnitt ungenügend sein.<br />

Hinweise:<br />

An der WMB werden für die Selektion die Zeugnisnoten des ersten Semesters <strong>und</strong> die Noten<br />

von Vergleichsarbeiten in den fünf Selektionsfächern herangezogen.<br />

Die Repetition eines Ausbildungsjahres kann gr<strong>und</strong>sätzlich auf BM-Niveau erfolgen. Bei einem<br />

Wechsel ins Modell <strong>EFZi</strong> (ohne BM) sind fehlende Ausbildungsteile (Prozesseinheiten resp. Arbeits-<br />

<strong>und</strong> Lernsituationen) nachzuholen.<br />

<strong>Bern</strong>, 23. Mai 2011<br />

R. Anliker/Rektor<br />

<strong>Promotionsbestimmungen</strong> WMB / korrigierte Version 30.8.2011 Seite 5

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