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Masseanreicherung - Schneider Geiwitz & Partner

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In der 3. Auflage dieses in den Vorauflagen von den Praktikern hervo ragend angeno menen<br />

Werkes ist die umfangreiche Rechtsprechung von BGH und Instanzgerichten zum Sanierungsund<br />

Insolvenzrecht seit der letzten Auflage 2 06 eingearbeitet, außerdem wurden zahlreiche<br />

weitere aktue le Aspekte von den bisherigen un de neu dazu geko menen Autoren aufgeno<br />

men. Das Werk wurde neu gegliedert, um der Entwicklung des Krisenengagements im Zeitablauf<br />

Rechnung zu tragen. Neu ist das Kapitel Sanierungsproze se, das in einer empirischen<br />

Studie betrachtet, wie Institute unterschiedlicher Größe und Gru penzughörigkeit in Sanie-<br />

Aufgrun der gegenwärtigen Wirtschaftskrise un der neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen<br />

wird es für Banken und Sparka sen i mer wichtiger, Krisenengagements frühzeitig, profe<br />

sione l und recht sicher zu betreuen, zu restrukturieren oder abzuwickeln. Auf Basis eines<br />

ausgewogenen Mixes von praxisnahen Fa lberichten sowie Beiträgen zu den komplexen zivil-,<br />

bilanz-, steuer-, aufsichts- und strafrechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung sowie<br />

zum Einsatz der verschiedenen Sanierungsinstrumenten wir die Behandlung eine sanierungsbedürftigen<br />

Kreditengagements in diesem Buch auch in der 3. Auflag erneut verständlich und<br />

Selbst we n die rechtzeitig eingeleiteten Sanierungsbemühungen letztlich scheitern, mu s Zielrichtung<br />

des Kreditinstituts bleiben, den Ausfa l möglichst gering zu halten. We n durch Erö f-<br />

nung des Insolvenzverfahrens der Unternehmensinhaber als Verhandlungspartner entfä lt und<br />

der (vorläufige) Insolvenzverwalter den Gläubigern entgegentri t, ist es unerlä slich, die für<br />

beide Seiten geltenden Rahmenbedingungen zu ke nen, um durch konstruktive Verhandlungen<br />

und Au schöpfen der gesamten Bandbreite von Handlungsalternativen ein unter den gegebenen<br />

Umständen für a le Seiten akzeptables Ergebnis zu erzielen.<br />

Das aus verschiedenen erfolgreich durchgeführten Seminaren zu Sanierungs- und Insolvenzthemen<br />

entstandene und seiner breiten Ausrichtung einzigartige Buch wendet sich an<br />

Mitarbeiter der Bereiche Kreditconsult/Sanierung/Workout, Abwicklung und Recht, an kredit-<br />

oder insolvenzrechtlich tätige Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter sowie Sanierungs-/<br />

rungsproze sen agieren.<br />

praxisnah dargeste lt.<br />

Unternehmensberater.<br />

ISBN: 978-3-940976- 2-2<br />

Finanz Co loquium<br />

Heidelberg<br />

Finanz Co loquium<br />

Heidelberg<br />

Bachmann<br />

Bales<br />

Clemens<br />

Cranshaw<br />

Flitsch<br />

Kastner<br />

König<br />

Koske<br />

Nolte<br />

Portisch<br />

Rechtmann<br />

Richter<br />

Seidel<br />

Steinwachs<br />

Veith<br />

Wegmann<br />

Weis<br />

Wiechert<br />

Finanz Co loquium<br />

Heidelberg<br />

Problematische Firmenkundenkredite 3. Auflage<br />

Problematische<br />

Firmenkundenkredite<br />

Krise • Sanierung • Insolvenz<br />

3. Auflage mit FCH-Garantie:<br />

überarbeitet und ergänzt<br />

Bachmann, Bales u.a.<br />

Problematische Firmenkundenkredite<br />

3. Auflage 2010, ca. 700 Seiten<br />

Für jeden Teilnehmer im Preis enthalten!<br />

<strong>Masseanreicherung</strong><br />

Dr. Ulf Birkenhauer<br />

Jurist, Abt. Kredit Consult,<br />

Stadtsparkasse Augsburg<br />

RA Dr. Christoph Bode<br />

Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter,<br />

Treuhand Oldenburg GmbH, Oldenburg<br />

RAin Nicole Michel<br />

<strong>Schneider</strong>, <strong>Geiwitz</strong> & <strong>Partner</strong>, Augsburg<br />

zu Lasten der Bank verhindern<br />

Vorsatzanfechtung als immer beliebtere Allzweckwaffe<br />

des Insolvenzverwalters<br />

Anfechtungsrisiken bei Verfügungen aus geduldeter<br />

Kontoüberziehung<br />

Erfolgreiche Einwendungen gegen Lastschriftwiderruf<br />

des Verwalters<br />

Rechtssichere Bestellung von Sicherheiten für<br />

Sanierungskredite<br />

Vermeidung der Massemehrung durch Rückforderung<br />

von Bankentgelten<br />

FCH KreditCert FCH RevisionsCert FCH ImmobilienCert FCH BankrechtCert FCH SanilnsOCert<br />

FCH VertriebCert FCH WertpapierCert FCH ComplianceCert FCH BankPersonalerCert FCH ControllingCert<br />

Bild: Photocase.com<br />

23. November 2011 in Köln<br />

Kombinationsmöglichkeit mit Rabatt:<br />

Sanierung von<br />

Krisenengagements<br />

Insolvenz des<br />

Firmenkunden<br />

<strong>Masseanreicherung</strong><br />

zu Lasten der Bank<br />

Kontrolle und Haftung<br />

des Insolvenzverwalters<br />

21. November 2011 22. November 2011 23. November 2011 24. November 2011<br />

Alle Seminare im selben Tagungshotel in Köln<br />

Fachseminar auf 25 Teilnehmer begrenzt!


<strong>Masseanreicherung</strong> zu Lasten der Bank verhindern<br />

09.00-12.30 Uhr und 13.30-15-00 Uhr<br />

Dr. Ulf Birkenhauer, Stadtsparkasse Augsburg und<br />

Rechtsanwältin Nicole Michel, <strong>Schneider</strong>, <strong>Geiwitz</strong> & <strong>Partner</strong><br />

Massemehrungsversuche durch Anfechtung gegenüber<br />

dem Kreditinstitut<br />

Schwierige Bestimmung einer insolvenzrechtlich relevanten<br />

Rechtshandlung des Schuldners, dem Zeitpunkt<br />

der Vornahme und dem Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung<br />

Gefährliche Gläubigerbenachteiligung: inkongruente<br />

Deckung und damit erhöhtes Anfechtungsrisiko bei Zahlung<br />

eines Dritten auf Anweisung des zahlungsunfähigen<br />

Schuldners (Hier: Miete -> anwendbar auf Darlehen?),<br />

BGH vom 20.01.2011<br />

Vorsicht bei gesamtschuldnerischen Inanspruchnahmen<br />

und Rückführung durch späteren Insolvenzschuldner<br />

ohne Gegenleistung, KG vom 15.11.2010<br />

Vorsicht bei Händlern auf fremde Rechnung: Weiterleitung<br />

der Gelder = Bargeschäft? BGH vom 23.09.2010<br />

Gefährliche Anfechtung bei Verfügungen aus geduldeter<br />

Kontoüberziehung. Achtung, Aufgabe des<br />

Kriteriums der Pfändbarkeit des Betrags, BGH v.<br />

06.10.2009<br />

Anfechtungserleichterung bei Verfügungen innerhalb<br />

der Kreditlinie, BGH v. 27.03.08<br />

Günstige Kongruenz nur bei Zufälligkeit des Zahlungseingangs,<br />

OLG Karlsruhe v. 04.01.08<br />

Gefährliche Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit: Interessante<br />

neue Einwendungsmöglichkeiten der Bank,<br />

BGH v. 27.03.08<br />

In der Rechtsprechung ungeklärte Problematik des vorweggenommenen<br />

Saldenausgleichs in Sicherheitenpools<br />

Berechnung des maximalen Anfechtungsvolumens bei<br />

teilweise erfolgter Saldorückführung,<br />

Berechnung der Anfechtungsfristen, insbesondere<br />

bei „ungeraden“ Monaten und Vorliegen mehrerer<br />

Insolvenzanträge (Problematik Zulässigkeit, Begründetheit,<br />

Abweisung mangels Masse -> gefährliche Vorverlagerung<br />

des Anfechtungszeitraums?<br />

Möglichkeit des Bargeschäftseinwand bei weiterer Zulassung<br />

von Verfügungen, Grenzen des Bargeschäft bei<br />

der Tilgung eigener Forderungen der Bank<br />

Intensive Darstellung der Anfechtungstatbestände und<br />

–zeiträume, zahlreiche Einzelbeispiele<br />

Vorsatz und Kenntnis drohender Zahlungsunfähigkeit bei<br />

Ratenzahlungsvereinbarungen, Vorsatzanfechtung<br />

als immer beliebtere Allzweckwaffe des Verwalters<br />

Fehlgeschlagene Sanierung: Prüfung von Sanierungsgutachten<br />

auf Inhalte vs. Anforderungen der Rechtsprechung.<br />

Sicherstellung der Qualität des Erstellers und<br />

Vertretbarkeit weiterer Kreditrisiken -> Plausibilitätsprüfung<br />

und Einhaltung der Mindestanforderungen<br />

zur Vermeidung des Risikos einer Vorsatzanfechtung<br />

Rechtsfolgen und Verjährung der Geltendmachung<br />

von Anfechtungsansprüchen<br />

Anfechtungsrisiken für Kreditinstitute im Kontokorrent<br />

Unterscheidung Aufrechung und Verrechnung<br />

Verrechnungsverbote, Umgang mit Zahlungseingängen<br />

vor und nach Verfahrenseröffnung, Kongruenz und<br />

Inkongruenz der Deckung<br />

Behandlung von Zahlungsausgängen jeweils im vorläufigen<br />

(mit Zustimmungsvorbehalt bzw. Verfügungsverbot)<br />

und eröffneten Verfahren<br />

Streitfall Anfechtbarkeit der Kreditkündigung selbst<br />

Zahlreiche Anregungen für die Praxis für den Umgang<br />

mit Verfügungen/Eingängen von und auf Kontokorrentkonten<br />

Insolvenzfestigkeit revolvierender Sicherheiten<br />

Beispiel Globalzession: Wichtige Bestimmung des Entstehens<br />

und der Werthaltigmachung der künftigen<br />

Forderung<br />

Anfechtbarkeit von Eingängen als kongruente oder inkongruente<br />

Deckung? Erleichterung für die Bank durch<br />

Bargeschäftseinwand?<br />

Vorausabtretung der eingereichten Schecks und Wechseln<br />

zugrunde liegenden Forderungen nach Nr. 15 Abs.<br />

2 AGB-Banken: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung<br />

der Anfechtbarkeit<br />

Insolvenzfestigkeit von Absonderungsrechten<br />

Erlöschen der insolvenzfest abgetretenen Forderung<br />

durch Zahlungseingang auf dem Konto? Anfechtbarkeit<br />

oder Entstehen des AGB-Pfandrechts am Zahlungseingang?<br />

BGH vom 28.02.2008<br />

Realisierung von Globalzessionen in und außerhalb<br />

des Insolvenzverfahrens, fehlendes Einzugsrecht des vorläufigen<br />

Verwalters<br />

Absonderungsrechte an Drittsicherheiten: Verwertungsrecht<br />

und Erlösverwendung<br />

Schicksal von Kreditsicherheiten im Sicherheitenpool<br />

Problematik, wenn Sicherheit nur einem Poolmitglied<br />

zusteht: Lediglich Sicherheitentausch oder anfechtbare<br />

Gläubigerbenachteiligung?<br />

Klarstellung durch BGH vom 21.02.2008: Sicherungszweck<br />

kann außerhalb der Krise erweitert und anfechtungsfest<br />

erworben werden. Aber: Verrechnung im Kontokorrent<br />

weiter anfechtbar?<br />

Vorstellung praktikabler Lösungsmöglichkeit im Umgang<br />

mit Konten und der Bestellung eines Pfandrechts


<strong>Masseanreicherung</strong> zu Lasten der Bank verhindern<br />

Rechtssichere Bestellung von Sicherheiten für einen<br />

Sanierungskredit nach positiver Prüfung der Sanierungsfähigkeit<br />

Vermeidung des Vorwurfs der Gläubigerbenachteiligung<br />

durch geschickte Formulierung der Sicherheitenverträge/<br />

des Sicherungszwecks<br />

Bargeschäftseinwand für die Sicherheitenbestellung<br />

gegen Neukreditierung? Problematik zeitlichen Nähe<br />

oder Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung<br />

Besondere Problematik bei der Sicherheitenbestellung<br />

im Konzern: Tochter für Mutter/Mutter für<br />

Tochter<br />

Drohende Anfechtung mit der Begründung, fehlende<br />

Gegenleistung sei unentgeltlich? BGH vom 18.03.2010<br />

Besonderheit Drei-Personen-Verhältnis: Vermögensopfer<br />

beim Leistungsempfänger<br />

Reines „Stehenlassen“ einer Forderung = entgeltliche<br />

Leistung? BGH vom 07.05.2009<br />

Druck- und Vollstreckungszahlungen im Vorfeld<br />

der Insolvenz: Risiko für den vermeintlich frühen<br />

Gläubiger<br />

15.30-17.30 Uhr<br />

Dr. Christoph Bode, Treuhand Oldenburg GmbH<br />

Erfolgreiche Einwendungen der Bank gegen die Massemehrung<br />

mittels Lastschriftwiderruf<br />

Wertersatz für den Insolvenzverwalter aus ungerechtfertigter<br />

Bereicherung bei Belastungsbuchungen vor Eröffnung<br />

ohne vorherige Genehmigung der Belastungbuchung?<br />

BGH v. 7.10.2010<br />

Wann werden Belastungsbuchungen insolvenzfest?<br />

Unterscheidung zwischen Abbuchungs- und Einzugsverfahren?<br />

„Gemeinsame“ Entscheidung des IX. und XI.<br />

Senats des BGH vom 20.07.2010: Konkludente Genehmigung<br />

möglich? Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift<br />

Widerspruch gegen Belastungsbuchungen durch Insolvenzverwalter<br />

auch noch nach Genehmigung durch<br />

Schuldner? Schwierige Beweislast auf Seiten des Kreditinstituts,<br />

BGH vom 20.07.2010 und OLG München vom<br />

20.12.2010<br />

Konkludente Genehmigung der Belastungsbuchung<br />

durch widerspruchslose Weiternutzung des Kontos oder<br />

Anschaffung von Kontoguthaben? Verschärfte Betrachtung<br />

von Geschäftskonten? BGH vom 23.11.2010,<br />

26.10.2010, 25.01.2011<br />

Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen<br />

Verwalter mit Zustimmungsvorbehalt? Bis wann<br />

und wem gegenüber? BGH vom 30.09.2010<br />

Bankentgelte und Zinsanpassungen: Massemehrung<br />

im Wege der Rückforderung durch den Insolvenzverwalter?<br />

Problematik von Entgelten, die nicht für eine gesonderte<br />

Dienstleistung am Kunden vereinnahmt wurden,<br />

sondern wegen vertraglich geschuldeter Nebenleistungen<br />

oder gesetzliche Verpflichtungen<br />

Risiken durch zunehmend schärfer werdende Rechtsprechung<br />

zu Zinsanpassungsklauseln. Auskunfts- /Nachforderungsansinnen<br />

des Verwalters und Problem der<br />

möglicherweise „unendlichen Verjährung“.<br />

Drohende Auskehr von erhöhten Entgelten, die unter<br />

Ausnutzung der schwachen Schuldnerposition vereinnahmt<br />

wurden, schwierige Abgrenzung zwischen risikoadäquaten<br />

und überhöhten Entgelten.<br />

Auskehr von Avalprovisionen: Nach Insolvenzeröffnung<br />

kein Anspruch mehr auf Avalprovisionen? KG vom<br />

26.10.2010<br />

Gefahr der Abkopplung von Poolführerentgelten von<br />

der tatsächlichen Leistung des Poolführers bei kleinen<br />

Pools oder unproblematischen, weil nicht variablen und<br />

damit nicht einer Sicherheitenprüfung unterliegenden Sicherheiten<br />

und damit Risiko der Rückforderung durch<br />

den Verwalter.<br />

12.30 bis 13.30 Uhr Mittagspause mit anschließenden Kaffee, sowie<br />

am Vor- und Nachmittag jeweils eine Kaffeepause;<br />

Ende des Seminars um ca. 17.00 Uhr<br />

Referenten<br />

Dr. Ulf Birkenhauer<br />

Jurist, Abteilung Kredit Consult, Stadtsparkasse Augsburg<br />

Umfangreiche Erfahrungen in der rechtlichen Abwicklung notleidender<br />

Kreditengagements und bei der Sanierung von Unternehmen,<br />

sowie als Referent zu insolvenzrechtlichen Themen.<br />

Dr. Christoph Bode<br />

Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Treuhand Oldenburg GmbH<br />

Nach seiner langjährigen Tätigkeit für die Oldenburgische Landesbank<br />

ist Herr Dr. Bode im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit<br />

hauptsächlich auf den Gebieten des Insolvenz-, Sanierungs-<br />

und Bankrechts tätig. Neben seiner Tätigkeit als<br />

Lehrbeauftragter der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg<br />

für Bank- und Kapitalmarktrecht hat er auch zahlreiche Aufsätze<br />

zum Insolvenz- und Sanierungsrecht veröffentlicht.<br />

Nicole Michel<br />

Rechtsanwältin, <strong>Schneider</strong>, <strong>Geiwitz</strong> & <strong>Partner</strong>, Augsburg<br />

Frau Michel ist standortübergreifende Leiterin des Geschäftsbereichs<br />

Bankrecht und Insolvenzrecht in der überregional tätigen<br />

Kanzlei <strong>Schneider</strong> <strong>Geiwitz</strong> & <strong>Partner</strong> und als solche im<br />

Rahmen ihrer anwaltlichen Tätigkeit hauptsächlich in diesen<br />

rechtsgebieten tätig. Sie verfügt über umfangreiche praktische<br />

Erfahrungen in Anfechtungsfragen. Zu ihrer Tätigkeit gehört<br />

insbesondere die Vertretung von Banken und Sparkassen bei<br />

der Abwehr von Anfechtungsklagen. Neben ihrer Tätigkeit als<br />

Rechtsanwältin hat sie zahlreiche Aufsätze zum Insolvenz- und<br />

Bankrecht veröffentlicht und ist aktive Autorin in mehreren Büchern<br />

und Zeitschriften des FCH.


<strong>Masseanreicherung</strong> zu Lasten der Bank<br />

Anmelden und Bestellen<br />

Ich melde mich an zum Seminar:<br />

FCH Sanierungs- und Insolvenztage in Köln:<br />

<strong>Masseanreicherung</strong> zu Lasten der Bank<br />

23. November 2011 (11 11 54)<br />

Sanierung von Krisenengagements<br />

21. November 2011 (11 11 52)<br />

Insolvenz des Firmenkunden<br />

22. November 2011 (11 11 53)<br />

Kontrolle und Haftung des Insolvenzverwalters<br />

24. November 2011 (11 11 55)<br />

Seminarpreis je 630,00 € *<br />

50,00 €<br />

Rabatt für jedes weitere Seminar aus dieser Reihe<br />

Alle Seminare finden im selben Seminarhotel in Frankfurt/Main<br />

statt<br />

Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle<br />

deshalb versandkostenfrei innerhalb von Deutschland<br />

-> die Seminarunterlagen für je 95,00 € *<br />

<strong>Masseanreicherung</strong> zu Lasten der Bank<br />

Sanierung von Krisenengagements<br />

Insolvenz des Firmenkunden<br />

Kontrolle und Haftung des Insolvenzverwalters<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

-> folgende Fachbücher (inkl. je 7% MWSt.)<br />

Problematische Firmenkundenkredite,<br />

3. Aufl. 2010, ca. 700 S., 84,00 €<br />

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Sanierung,<br />

neu 2011, ca. 250 S., 69,00 €<br />

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Insolvenz des Firmenkunden,<br />

2. Aufl. 2010, ca. 250 S., 69,00 €<br />

Haftungsansprüche der Banken gegen Dritten<br />

neu 2011. ca. 500 S., 89,00 €<br />

Name:<br />

Vorname:<br />

Position:<br />

Abteilung:<br />

Firma:<br />

Straße:<br />

PLZ/Ort:<br />

Tel.:<br />

Fax.:<br />

E-Mail:<br />

Datum/Unterschrift:<br />

Rechnung an:<br />

Firma:<br />

Abteilung:<br />

Bitte faxen oder einsenden an:<br />

Finanz Colloquium Heidelberg GmbH<br />

Plöck 32 a , 69117 Heidelberg<br />

Telefax 0 62 21 / 99 898 99 - Telefon 0 62 21 / 99 898 0<br />

Info@FC-Heidelberg.de / www.FC-Heidelberg.de<br />

Für besseren Austausch mit den Referenten auf 25 Teilnehmer begrenzt!<br />

Zum Thema<br />

Kreditinstitute sind für Insolvenzverwalter interessante<br />

Anspruchsgegner. Im Gegensatz zu den übrigen<br />

an einem Insolvenzverfahren Beteiligten sind diese in<br />

der Lage, etwaige bestehende Ansprüche auch zu bezahlen.<br />

Das vorliegende Seminar behandelt vertieft<br />

die möglichen Ansprüche des Insolvenzverwalters gegenüber<br />

der Bank und stellt Abwehrstrategien und<br />

ihre Grenzen vor. Ein besonderer Schwerpunkt des<br />

Seminars liegt dabei auf dem Anfechtungsrecht, dem<br />

zentralen Mittel des Insolvenzverwalters zur <strong>Masseanreicherung</strong>,<br />

wobei die Thematik geordnet nach<br />

Banksachverhalten erfolgt. Das vorliegende Seminar<br />

richtet sich an alle mit der Abwicklung von Insolvenzverfahren<br />

befassten Personen, insbesondere an die<br />

Mitglieder der Abteilungen WorkOut und Abwicklung<br />

und die Rechtabteilung. Ferner ist das Seminar für Insolvenzverwalter<br />

besonders geeignet.<br />

Termin und Veranstaltungsort<br />

23. November 2011 von 9.00-17.30 Uhr<br />

Mercure Hotel Severinshof Köln<br />

Severinstraße 199, 50676 Köln<br />

Tel. 0221 2013-555, Fax 0221 2013-371Mai 2010<br />

Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent<br />

zu Vorzugskonditionen im Tagungshotel zur Verfügung.<br />

Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem<br />

Stichwort „Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt im Tagungshotel<br />

vor.<br />

Teilnahmebedingungen<br />

Das Teilnahmeentgelt umfasst die Dokumentation, Erfrischungen,<br />

Mittagessen und einen 2-jährigen kostenfreien<br />

Bezug unserer Fachzeitschrift Banken-Times, außerdem ein<br />

Exemplar des auf der Vorderseite beschriebenen Praktikerhandbuchs,<br />

das kostenlos vor Ort ausgehändigt wird.<br />

Bei der Teilnahme an mehreren Seminartagen dieser Seminarreihe<br />

durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben<br />

Unternehmen erhalten Sie als Rabatt für jeden weiteren<br />

Seminartag €<br />

50,- Rabatt.<br />

Alle mit * versehenen Preise verstehen sich zuzüglich 19% MwSt.<br />

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/<br />

Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag vor dem Veranstaltungstermin.<br />

Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu zwei Wochen<br />

vor dem Veranstaltungsbeginn erheben wir ein Bearbeitungsentgelt<br />

von €<br />

75,00 (zzgl. 19 % MwSt.). Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt<br />

wird das gesamte Seminarentgelt fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornierungen<br />

schriftlich per Post oder Telefax bei uns eingehen. Selbstverständlich<br />

können Sie sich kostenfrei durch Ersatzteilnehmer vertreten<br />

las sen. Sagt der Veranstalter ab, wird Ihnen das volle Seminarentgelt<br />

erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn die Absage<br />

mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen<br />

des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter<br />

vor.

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