Masseanreicherung - Schneider Geiwitz & Partner
Masseanreicherung - Schneider Geiwitz & Partner
Masseanreicherung - Schneider Geiwitz & Partner
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
In der 3. Auflage dieses in den Vorauflagen von den Praktikern hervo ragend angeno menen<br />
Werkes ist die umfangreiche Rechtsprechung von BGH und Instanzgerichten zum Sanierungsund<br />
Insolvenzrecht seit der letzten Auflage 2 06 eingearbeitet, außerdem wurden zahlreiche<br />
weitere aktue le Aspekte von den bisherigen un de neu dazu geko menen Autoren aufgeno<br />
men. Das Werk wurde neu gegliedert, um der Entwicklung des Krisenengagements im Zeitablauf<br />
Rechnung zu tragen. Neu ist das Kapitel Sanierungsproze se, das in einer empirischen<br />
Studie betrachtet, wie Institute unterschiedlicher Größe und Gru penzughörigkeit in Sanie-<br />
Aufgrun der gegenwärtigen Wirtschaftskrise un der neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen<br />
wird es für Banken und Sparka sen i mer wichtiger, Krisenengagements frühzeitig, profe<br />
sione l und recht sicher zu betreuen, zu restrukturieren oder abzuwickeln. Auf Basis eines<br />
ausgewogenen Mixes von praxisnahen Fa lberichten sowie Beiträgen zu den komplexen zivil-,<br />
bilanz-, steuer-, aufsichts- und strafrechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung sowie<br />
zum Einsatz der verschiedenen Sanierungsinstrumenten wir die Behandlung eine sanierungsbedürftigen<br />
Kreditengagements in diesem Buch auch in der 3. Auflag erneut verständlich und<br />
Selbst we n die rechtzeitig eingeleiteten Sanierungsbemühungen letztlich scheitern, mu s Zielrichtung<br />
des Kreditinstituts bleiben, den Ausfa l möglichst gering zu halten. We n durch Erö f-<br />
nung des Insolvenzverfahrens der Unternehmensinhaber als Verhandlungspartner entfä lt und<br />
der (vorläufige) Insolvenzverwalter den Gläubigern entgegentri t, ist es unerlä slich, die für<br />
beide Seiten geltenden Rahmenbedingungen zu ke nen, um durch konstruktive Verhandlungen<br />
und Au schöpfen der gesamten Bandbreite von Handlungsalternativen ein unter den gegebenen<br />
Umständen für a le Seiten akzeptables Ergebnis zu erzielen.<br />
Das aus verschiedenen erfolgreich durchgeführten Seminaren zu Sanierungs- und Insolvenzthemen<br />
entstandene und seiner breiten Ausrichtung einzigartige Buch wendet sich an<br />
Mitarbeiter der Bereiche Kreditconsult/Sanierung/Workout, Abwicklung und Recht, an kredit-<br />
oder insolvenzrechtlich tätige Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter sowie Sanierungs-/<br />
rungsproze sen agieren.<br />
praxisnah dargeste lt.<br />
Unternehmensberater.<br />
ISBN: 978-3-940976- 2-2<br />
Finanz Co loquium<br />
Heidelberg<br />
Finanz Co loquium<br />
Heidelberg<br />
Bachmann<br />
Bales<br />
Clemens<br />
Cranshaw<br />
Flitsch<br />
Kastner<br />
König<br />
Koske<br />
Nolte<br />
Portisch<br />
Rechtmann<br />
Richter<br />
Seidel<br />
Steinwachs<br />
Veith<br />
Wegmann<br />
Weis<br />
Wiechert<br />
Finanz Co loquium<br />
Heidelberg<br />
Problematische Firmenkundenkredite 3. Auflage<br />
Problematische<br />
Firmenkundenkredite<br />
Krise • Sanierung • Insolvenz<br />
3. Auflage mit FCH-Garantie:<br />
überarbeitet und ergänzt<br />
Bachmann, Bales u.a.<br />
Problematische Firmenkundenkredite<br />
3. Auflage 2010, ca. 700 Seiten<br />
Für jeden Teilnehmer im Preis enthalten!<br />
<strong>Masseanreicherung</strong><br />
Dr. Ulf Birkenhauer<br />
Jurist, Abt. Kredit Consult,<br />
Stadtsparkasse Augsburg<br />
RA Dr. Christoph Bode<br />
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter,<br />
Treuhand Oldenburg GmbH, Oldenburg<br />
RAin Nicole Michel<br />
<strong>Schneider</strong>, <strong>Geiwitz</strong> & <strong>Partner</strong>, Augsburg<br />
zu Lasten der Bank verhindern<br />
Vorsatzanfechtung als immer beliebtere Allzweckwaffe<br />
des Insolvenzverwalters<br />
Anfechtungsrisiken bei Verfügungen aus geduldeter<br />
Kontoüberziehung<br />
Erfolgreiche Einwendungen gegen Lastschriftwiderruf<br />
des Verwalters<br />
Rechtssichere Bestellung von Sicherheiten für<br />
Sanierungskredite<br />
Vermeidung der Massemehrung durch Rückforderung<br />
von Bankentgelten<br />
FCH KreditCert FCH RevisionsCert FCH ImmobilienCert FCH BankrechtCert FCH SanilnsOCert<br />
FCH VertriebCert FCH WertpapierCert FCH ComplianceCert FCH BankPersonalerCert FCH ControllingCert<br />
Bild: Photocase.com<br />
23. November 2011 in Köln<br />
Kombinationsmöglichkeit mit Rabatt:<br />
Sanierung von<br />
Krisenengagements<br />
Insolvenz des<br />
Firmenkunden<br />
<strong>Masseanreicherung</strong><br />
zu Lasten der Bank<br />
Kontrolle und Haftung<br />
des Insolvenzverwalters<br />
21. November 2011 22. November 2011 23. November 2011 24. November 2011<br />
Alle Seminare im selben Tagungshotel in Köln<br />
Fachseminar auf 25 Teilnehmer begrenzt!
<strong>Masseanreicherung</strong> zu Lasten der Bank verhindern<br />
09.00-12.30 Uhr und 13.30-15-00 Uhr<br />
Dr. Ulf Birkenhauer, Stadtsparkasse Augsburg und<br />
Rechtsanwältin Nicole Michel, <strong>Schneider</strong>, <strong>Geiwitz</strong> & <strong>Partner</strong><br />
Massemehrungsversuche durch Anfechtung gegenüber<br />
dem Kreditinstitut<br />
Schwierige Bestimmung einer insolvenzrechtlich relevanten<br />
Rechtshandlung des Schuldners, dem Zeitpunkt<br />
der Vornahme und dem Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung<br />
Gefährliche Gläubigerbenachteiligung: inkongruente<br />
Deckung und damit erhöhtes Anfechtungsrisiko bei Zahlung<br />
eines Dritten auf Anweisung des zahlungsunfähigen<br />
Schuldners (Hier: Miete -> anwendbar auf Darlehen?),<br />
BGH vom 20.01.2011<br />
Vorsicht bei gesamtschuldnerischen Inanspruchnahmen<br />
und Rückführung durch späteren Insolvenzschuldner<br />
ohne Gegenleistung, KG vom 15.11.2010<br />
Vorsicht bei Händlern auf fremde Rechnung: Weiterleitung<br />
der Gelder = Bargeschäft? BGH vom 23.09.2010<br />
Gefährliche Anfechtung bei Verfügungen aus geduldeter<br />
Kontoüberziehung. Achtung, Aufgabe des<br />
Kriteriums der Pfändbarkeit des Betrags, BGH v.<br />
06.10.2009<br />
Anfechtungserleichterung bei Verfügungen innerhalb<br />
der Kreditlinie, BGH v. 27.03.08<br />
Günstige Kongruenz nur bei Zufälligkeit des Zahlungseingangs,<br />
OLG Karlsruhe v. 04.01.08<br />
Gefährliche Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit: Interessante<br />
neue Einwendungsmöglichkeiten der Bank,<br />
BGH v. 27.03.08<br />
In der Rechtsprechung ungeklärte Problematik des vorweggenommenen<br />
Saldenausgleichs in Sicherheitenpools<br />
Berechnung des maximalen Anfechtungsvolumens bei<br />
teilweise erfolgter Saldorückführung,<br />
Berechnung der Anfechtungsfristen, insbesondere<br />
bei „ungeraden“ Monaten und Vorliegen mehrerer<br />
Insolvenzanträge (Problematik Zulässigkeit, Begründetheit,<br />
Abweisung mangels Masse -> gefährliche Vorverlagerung<br />
des Anfechtungszeitraums?<br />
Möglichkeit des Bargeschäftseinwand bei weiterer Zulassung<br />
von Verfügungen, Grenzen des Bargeschäft bei<br />
der Tilgung eigener Forderungen der Bank<br />
Intensive Darstellung der Anfechtungstatbestände und<br />
–zeiträume, zahlreiche Einzelbeispiele<br />
Vorsatz und Kenntnis drohender Zahlungsunfähigkeit bei<br />
Ratenzahlungsvereinbarungen, Vorsatzanfechtung<br />
als immer beliebtere Allzweckwaffe des Verwalters<br />
Fehlgeschlagene Sanierung: Prüfung von Sanierungsgutachten<br />
auf Inhalte vs. Anforderungen der Rechtsprechung.<br />
Sicherstellung der Qualität des Erstellers und<br />
Vertretbarkeit weiterer Kreditrisiken -> Plausibilitätsprüfung<br />
und Einhaltung der Mindestanforderungen<br />
zur Vermeidung des Risikos einer Vorsatzanfechtung<br />
Rechtsfolgen und Verjährung der Geltendmachung<br />
von Anfechtungsansprüchen<br />
Anfechtungsrisiken für Kreditinstitute im Kontokorrent<br />
Unterscheidung Aufrechung und Verrechnung<br />
Verrechnungsverbote, Umgang mit Zahlungseingängen<br />
vor und nach Verfahrenseröffnung, Kongruenz und<br />
Inkongruenz der Deckung<br />
Behandlung von Zahlungsausgängen jeweils im vorläufigen<br />
(mit Zustimmungsvorbehalt bzw. Verfügungsverbot)<br />
und eröffneten Verfahren<br />
Streitfall Anfechtbarkeit der Kreditkündigung selbst<br />
Zahlreiche Anregungen für die Praxis für den Umgang<br />
mit Verfügungen/Eingängen von und auf Kontokorrentkonten<br />
Insolvenzfestigkeit revolvierender Sicherheiten<br />
Beispiel Globalzession: Wichtige Bestimmung des Entstehens<br />
und der Werthaltigmachung der künftigen<br />
Forderung<br />
Anfechtbarkeit von Eingängen als kongruente oder inkongruente<br />
Deckung? Erleichterung für die Bank durch<br />
Bargeschäftseinwand?<br />
Vorausabtretung der eingereichten Schecks und Wechseln<br />
zugrunde liegenden Forderungen nach Nr. 15 Abs.<br />
2 AGB-Banken: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung<br />
der Anfechtbarkeit<br />
Insolvenzfestigkeit von Absonderungsrechten<br />
Erlöschen der insolvenzfest abgetretenen Forderung<br />
durch Zahlungseingang auf dem Konto? Anfechtbarkeit<br />
oder Entstehen des AGB-Pfandrechts am Zahlungseingang?<br />
BGH vom 28.02.2008<br />
Realisierung von Globalzessionen in und außerhalb<br />
des Insolvenzverfahrens, fehlendes Einzugsrecht des vorläufigen<br />
Verwalters<br />
Absonderungsrechte an Drittsicherheiten: Verwertungsrecht<br />
und Erlösverwendung<br />
Schicksal von Kreditsicherheiten im Sicherheitenpool<br />
Problematik, wenn Sicherheit nur einem Poolmitglied<br />
zusteht: Lediglich Sicherheitentausch oder anfechtbare<br />
Gläubigerbenachteiligung?<br />
Klarstellung durch BGH vom 21.02.2008: Sicherungszweck<br />
kann außerhalb der Krise erweitert und anfechtungsfest<br />
erworben werden. Aber: Verrechnung im Kontokorrent<br />
weiter anfechtbar?<br />
Vorstellung praktikabler Lösungsmöglichkeit im Umgang<br />
mit Konten und der Bestellung eines Pfandrechts
<strong>Masseanreicherung</strong> zu Lasten der Bank verhindern<br />
Rechtssichere Bestellung von Sicherheiten für einen<br />
Sanierungskredit nach positiver Prüfung der Sanierungsfähigkeit<br />
Vermeidung des Vorwurfs der Gläubigerbenachteiligung<br />
durch geschickte Formulierung der Sicherheitenverträge/<br />
des Sicherungszwecks<br />
Bargeschäftseinwand für die Sicherheitenbestellung<br />
gegen Neukreditierung? Problematik zeitlichen Nähe<br />
oder Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung<br />
Besondere Problematik bei der Sicherheitenbestellung<br />
im Konzern: Tochter für Mutter/Mutter für<br />
Tochter<br />
Drohende Anfechtung mit der Begründung, fehlende<br />
Gegenleistung sei unentgeltlich? BGH vom 18.03.2010<br />
Besonderheit Drei-Personen-Verhältnis: Vermögensopfer<br />
beim Leistungsempfänger<br />
Reines „Stehenlassen“ einer Forderung = entgeltliche<br />
Leistung? BGH vom 07.05.2009<br />
Druck- und Vollstreckungszahlungen im Vorfeld<br />
der Insolvenz: Risiko für den vermeintlich frühen<br />
Gläubiger<br />
15.30-17.30 Uhr<br />
Dr. Christoph Bode, Treuhand Oldenburg GmbH<br />
Erfolgreiche Einwendungen der Bank gegen die Massemehrung<br />
mittels Lastschriftwiderruf<br />
Wertersatz für den Insolvenzverwalter aus ungerechtfertigter<br />
Bereicherung bei Belastungsbuchungen vor Eröffnung<br />
ohne vorherige Genehmigung der Belastungbuchung?<br />
BGH v. 7.10.2010<br />
Wann werden Belastungsbuchungen insolvenzfest?<br />
Unterscheidung zwischen Abbuchungs- und Einzugsverfahren?<br />
„Gemeinsame“ Entscheidung des IX. und XI.<br />
Senats des BGH vom 20.07.2010: Konkludente Genehmigung<br />
möglich? Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift<br />
Widerspruch gegen Belastungsbuchungen durch Insolvenzverwalter<br />
auch noch nach Genehmigung durch<br />
Schuldner? Schwierige Beweislast auf Seiten des Kreditinstituts,<br />
BGH vom 20.07.2010 und OLG München vom<br />
20.12.2010<br />
Konkludente Genehmigung der Belastungsbuchung<br />
durch widerspruchslose Weiternutzung des Kontos oder<br />
Anschaffung von Kontoguthaben? Verschärfte Betrachtung<br />
von Geschäftskonten? BGH vom 23.11.2010,<br />
26.10.2010, 25.01.2011<br />
Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen<br />
Verwalter mit Zustimmungsvorbehalt? Bis wann<br />
und wem gegenüber? BGH vom 30.09.2010<br />
Bankentgelte und Zinsanpassungen: Massemehrung<br />
im Wege der Rückforderung durch den Insolvenzverwalter?<br />
Problematik von Entgelten, die nicht für eine gesonderte<br />
Dienstleistung am Kunden vereinnahmt wurden,<br />
sondern wegen vertraglich geschuldeter Nebenleistungen<br />
oder gesetzliche Verpflichtungen<br />
Risiken durch zunehmend schärfer werdende Rechtsprechung<br />
zu Zinsanpassungsklauseln. Auskunfts- /Nachforderungsansinnen<br />
des Verwalters und Problem der<br />
möglicherweise „unendlichen Verjährung“.<br />
Drohende Auskehr von erhöhten Entgelten, die unter<br />
Ausnutzung der schwachen Schuldnerposition vereinnahmt<br />
wurden, schwierige Abgrenzung zwischen risikoadäquaten<br />
und überhöhten Entgelten.<br />
Auskehr von Avalprovisionen: Nach Insolvenzeröffnung<br />
kein Anspruch mehr auf Avalprovisionen? KG vom<br />
26.10.2010<br />
Gefahr der Abkopplung von Poolführerentgelten von<br />
der tatsächlichen Leistung des Poolführers bei kleinen<br />
Pools oder unproblematischen, weil nicht variablen und<br />
damit nicht einer Sicherheitenprüfung unterliegenden Sicherheiten<br />
und damit Risiko der Rückforderung durch<br />
den Verwalter.<br />
12.30 bis 13.30 Uhr Mittagspause mit anschließenden Kaffee, sowie<br />
am Vor- und Nachmittag jeweils eine Kaffeepause;<br />
Ende des Seminars um ca. 17.00 Uhr<br />
Referenten<br />
Dr. Ulf Birkenhauer<br />
Jurist, Abteilung Kredit Consult, Stadtsparkasse Augsburg<br />
Umfangreiche Erfahrungen in der rechtlichen Abwicklung notleidender<br />
Kreditengagements und bei der Sanierung von Unternehmen,<br />
sowie als Referent zu insolvenzrechtlichen Themen.<br />
Dr. Christoph Bode<br />
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Treuhand Oldenburg GmbH<br />
Nach seiner langjährigen Tätigkeit für die Oldenburgische Landesbank<br />
ist Herr Dr. Bode im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit<br />
hauptsächlich auf den Gebieten des Insolvenz-, Sanierungs-<br />
und Bankrechts tätig. Neben seiner Tätigkeit als<br />
Lehrbeauftragter der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg<br />
für Bank- und Kapitalmarktrecht hat er auch zahlreiche Aufsätze<br />
zum Insolvenz- und Sanierungsrecht veröffentlicht.<br />
Nicole Michel<br />
Rechtsanwältin, <strong>Schneider</strong>, <strong>Geiwitz</strong> & <strong>Partner</strong>, Augsburg<br />
Frau Michel ist standortübergreifende Leiterin des Geschäftsbereichs<br />
Bankrecht und Insolvenzrecht in der überregional tätigen<br />
Kanzlei <strong>Schneider</strong> <strong>Geiwitz</strong> & <strong>Partner</strong> und als solche im<br />
Rahmen ihrer anwaltlichen Tätigkeit hauptsächlich in diesen<br />
rechtsgebieten tätig. Sie verfügt über umfangreiche praktische<br />
Erfahrungen in Anfechtungsfragen. Zu ihrer Tätigkeit gehört<br />
insbesondere die Vertretung von Banken und Sparkassen bei<br />
der Abwehr von Anfechtungsklagen. Neben ihrer Tätigkeit als<br />
Rechtsanwältin hat sie zahlreiche Aufsätze zum Insolvenz- und<br />
Bankrecht veröffentlicht und ist aktive Autorin in mehreren Büchern<br />
und Zeitschriften des FCH.
<strong>Masseanreicherung</strong> zu Lasten der Bank<br />
Anmelden und Bestellen<br />
Ich melde mich an zum Seminar:<br />
FCH Sanierungs- und Insolvenztage in Köln:<br />
<strong>Masseanreicherung</strong> zu Lasten der Bank<br />
23. November 2011 (11 11 54)<br />
Sanierung von Krisenengagements<br />
21. November 2011 (11 11 52)<br />
Insolvenz des Firmenkunden<br />
22. November 2011 (11 11 53)<br />
Kontrolle und Haftung des Insolvenzverwalters<br />
24. November 2011 (11 11 55)<br />
Seminarpreis je 630,00 € *<br />
50,00 €<br />
Rabatt für jedes weitere Seminar aus dieser Reihe<br />
Alle Seminare finden im selben Seminarhotel in Frankfurt/Main<br />
statt<br />
Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle<br />
deshalb versandkostenfrei innerhalb von Deutschland<br />
-> die Seminarunterlagen für je 95,00 € *<br />
<strong>Masseanreicherung</strong> zu Lasten der Bank<br />
Sanierung von Krisenengagements<br />
Insolvenz des Firmenkunden<br />
Kontrolle und Haftung des Insolvenzverwalters<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
-> folgende Fachbücher (inkl. je 7% MWSt.)<br />
Problematische Firmenkundenkredite,<br />
3. Aufl. 2010, ca. 700 S., 84,00 €<br />
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Sanierung,<br />
neu 2011, ca. 250 S., 69,00 €<br />
Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Insolvenz des Firmenkunden,<br />
2. Aufl. 2010, ca. 250 S., 69,00 €<br />
Haftungsansprüche der Banken gegen Dritten<br />
neu 2011. ca. 500 S., 89,00 €<br />
Name:<br />
Vorname:<br />
Position:<br />
Abteilung:<br />
Firma:<br />
Straße:<br />
PLZ/Ort:<br />
Tel.:<br />
Fax.:<br />
E-Mail:<br />
Datum/Unterschrift:<br />
Rechnung an:<br />
Firma:<br />
Abteilung:<br />
Bitte faxen oder einsenden an:<br />
Finanz Colloquium Heidelberg GmbH<br />
Plöck 32 a , 69117 Heidelberg<br />
Telefax 0 62 21 / 99 898 99 - Telefon 0 62 21 / 99 898 0<br />
Info@FC-Heidelberg.de / www.FC-Heidelberg.de<br />
Für besseren Austausch mit den Referenten auf 25 Teilnehmer begrenzt!<br />
Zum Thema<br />
Kreditinstitute sind für Insolvenzverwalter interessante<br />
Anspruchsgegner. Im Gegensatz zu den übrigen<br />
an einem Insolvenzverfahren Beteiligten sind diese in<br />
der Lage, etwaige bestehende Ansprüche auch zu bezahlen.<br />
Das vorliegende Seminar behandelt vertieft<br />
die möglichen Ansprüche des Insolvenzverwalters gegenüber<br />
der Bank und stellt Abwehrstrategien und<br />
ihre Grenzen vor. Ein besonderer Schwerpunkt des<br />
Seminars liegt dabei auf dem Anfechtungsrecht, dem<br />
zentralen Mittel des Insolvenzverwalters zur <strong>Masseanreicherung</strong>,<br />
wobei die Thematik geordnet nach<br />
Banksachverhalten erfolgt. Das vorliegende Seminar<br />
richtet sich an alle mit der Abwicklung von Insolvenzverfahren<br />
befassten Personen, insbesondere an die<br />
Mitglieder der Abteilungen WorkOut und Abwicklung<br />
und die Rechtabteilung. Ferner ist das Seminar für Insolvenzverwalter<br />
besonders geeignet.<br />
Termin und Veranstaltungsort<br />
23. November 2011 von 9.00-17.30 Uhr<br />
Mercure Hotel Severinshof Köln<br />
Severinstraße 199, 50676 Köln<br />
Tel. 0221 2013-555, Fax 0221 2013-371Mai 2010<br />
Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent<br />
zu Vorzugskonditionen im Tagungshotel zur Verfügung.<br />
Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem<br />
Stichwort „Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt im Tagungshotel<br />
vor.<br />
Teilnahmebedingungen<br />
Das Teilnahmeentgelt umfasst die Dokumentation, Erfrischungen,<br />
Mittagessen und einen 2-jährigen kostenfreien<br />
Bezug unserer Fachzeitschrift Banken-Times, außerdem ein<br />
Exemplar des auf der Vorderseite beschriebenen Praktikerhandbuchs,<br />
das kostenlos vor Ort ausgehändigt wird.<br />
Bei der Teilnahme an mehreren Seminartagen dieser Seminarreihe<br />
durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben<br />
Unternehmen erhalten Sie als Rabatt für jeden weiteren<br />
Seminartag €<br />
50,- Rabatt.<br />
Alle mit * versehenen Preise verstehen sich zuzüglich 19% MwSt.<br />
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/<br />
Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag vor dem Veranstaltungstermin.<br />
Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu zwei Wochen<br />
vor dem Veranstaltungsbeginn erheben wir ein Bearbeitungsentgelt<br />
von €<br />
75,00 (zzgl. 19 % MwSt.). Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt<br />
wird das gesamte Seminarentgelt fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornierungen<br />
schriftlich per Post oder Telefax bei uns eingehen. Selbstverständlich<br />
können Sie sich kostenfrei durch Ersatzteilnehmer vertreten<br />
las sen. Sagt der Veranstalter ab, wird Ihnen das volle Seminarentgelt<br />
erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn die Absage<br />
mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen<br />
des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter<br />
vor.