05.11.2012 Aufrufe

MasterCard Gold / Visa Card Gold Kartenantrag - Kreissparkasse ...

MasterCard Gold / Visa Card Gold Kartenantrag - Kreissparkasse ...

MasterCard Gold / Visa Card Gold Kartenantrag - Kreissparkasse ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Master<strong>Card</strong></strong> <strong>Gold</strong> / <strong>Visa</strong> <strong>Card</strong> <strong>Gold</strong> <strong>Kartenantrag</strong><br />

<strong>Kreissparkasse</strong> Stade USt-ID-Nr. DE 116473325<br />

Große Schmiedestraße 12<br />

21682 Stade<br />

Ich wünsche die Bestellung einer:<br />

<strong>Master<strong>Card</strong></strong> <strong>Gold</strong> (inkl. PIN) � <strong>Visa</strong> <strong>Card</strong> <strong>Gold</strong> (inkl. PIN) �<br />

Motivnummer, Ref.-Nr.: _________________________________________<br />

(diese wird Ihnen innerhalb von 24 Stunden nach der Bestellung per E-Mail zugestellt.)<br />

Der Abruf der Kontoauszüge erfolgt über die Kontoauszugsdrucker (KAD).<br />

Die Karte wird mit der Post zugestellt:<br />

Die PIN wird mit der Post zugestellt.<br />

Meine persönlichen Angaben (Karteninhaber):<br />

Anrede: ____________________________________________<br />

Vorname: ____________________________________________<br />

Name: ____________________________________________<br />

Straße, Haus-Nr.: ____________________________________________<br />

PLZ: ____________________________________________<br />

Wohnort: ____________________________________________<br />

Geburtsdatum: ____________________________________________<br />

E-Mail: ____________________________________________<br />

� Ich möchte meine bisherige Kreditkarte classic in eine Kreditkarte <strong>Gold</strong> tauschen. Nach<br />

Erhalt meiner Kreditkarte <strong>Gold</strong> werde ich meine bisherige Karte nicht mehr einsetzen und<br />

in einer Filiale der <strong>Kreissparkasse</strong> Stade zurückgeben.<br />

Ich ermächtige Sie widerruflich, alle im Zusammenhang mit der Kreditkarte monatlich<br />

von mir zu entrichtenden Beträge von folgendem Girokonto einzuziehen:<br />

Konto-Nr.: ____________________________________________<br />

Kontoinhaber: ____________________________________________<br />

(sofern abweichend vom Karteninhaber)<br />

Institut: <strong>Kreissparkasse</strong> Stade<br />

Bankleitzahl: 24151116


SCHUFA-Klausel Ich willige ein, dass das oben genannte Kreditinstitut der SCHUFA HOLDING AG,<br />

Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, den Abschluss und die Beendigung dieses<br />

Kreditkartenvertrages übermittelt. Unabhängig davon wird das oben genannte Kreditinstitut der SCHUFA auch<br />

Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kartenmissbrauch)<br />

übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach<br />

Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Insoweit befreie ich das oben genannte Kreditinstitut<br />

zugleich vom Bankgeheimnis.<br />

Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen<br />

Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der<br />

SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die<br />

SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommuni-kations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und<br />

Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein<br />

berechtigtes Inter-esse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA<br />

Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertrags-partnern ergänzend<br />

einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen<br />

(Score-Verfahren).<br />

Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere<br />

Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merk-blatt, das auf Wunsch zur<br />

Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 56<br />

40, 30056 Hannover.<br />

Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend die besonderen Bedingungen für die <strong>Master<strong>Card</strong></strong>/<strong>Visa</strong> <strong>Card</strong>.<br />

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der besonderen Bedingungen können in den<br />

Kassenräumen eingesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Die Erfüllung von<br />

Informationspflichten der Sparkasse/Landesbank erfolgt hiervon unabhängig.<br />

Als Zusatzkarteninhaber hafte ich für die Verbindlichkeiten, die unter Verwendung der Zusatzkarte<br />

eingegangen werden, neben dem Inhaber der Hauptkarte gesamtschuldnerisch. Als Hauptkarteninhaber<br />

hafte ich für die Verbindlichkeiten, die unter Verwendung der Zusatzkarte eingegangen werden, neben dem<br />

Inhaber der Zusatzkarte gesamtschuldnerisch.<br />

Hinweis:<br />

Als Kontoinhaber können Sie der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen.<br />

Ich/wir handle/handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere<br />

nicht als Treuhänder).<br />

Ort, Datum, Unterschrift Kontoinhaber(in): ______________________________________________


128 700.000 (Fassung Okt. 2009) - (V1)<br />

Deutscher Sparkassenverlag<br />

Urheberrechtlich geschützt<br />

Bedingungen für die <strong>Master<strong>Card</strong></strong>/<strong>Visa</strong> <strong>Card</strong><br />

Fassung Oktober 2009<br />

1. Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen<br />

Mit der von der Sparkasse/Landesbank ausgegebenen <strong>Master<strong>Card</strong></strong>/<strong>Visa</strong><br />

<strong>Card</strong> (nachfolgend Kreditkarte) kann der Karteninhaber (Haupt- oder Zusatzkarteninhaber)<br />

im Inland – und als weitere Dienstleistung auch im<br />

Ausland – im <strong>Master<strong>Card</strong></strong>-Verbund/VISA-Verbund bei Vertragsunternehmen<br />

Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und zusätzlich im Rah-<br />

men des Bargeldservices an Geldautomaten Bargeld beziehen.<br />

Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeld-<br />

services sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der Kredit-<br />

karte zu sehen sind. Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistungen (z. B.<br />

Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierüber geson-<br />

dert informiert.<br />

2. Personalisiertes Sicherheitsmerkmal<br />

Für die Nutzung an Geldautomaten und an automatisierten Kassen kann<br />

dem Karteninhaber für seine Kreditkarte eine persönliche Geheimzahl (PIN)<br />

als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt werden.<br />

3. Verfügungsrahmen<br />

Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des mitgeteilten mo-<br />

natlichen Verfügungsrahmens nutzen. Innerhalb dieses Rahmens gilt für<br />

den Bargeldservice das mitgeteilte tägliche Verfügungslimit.<br />

Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse/Landesbank eine Änderung des<br />

Verfügungsrahmens oder des täglichen Verfügungslimits vereinbaren.<br />

4. Autorisierung von Zahlungsaufträgen<br />

Mit dem Einsatz der Kreditkarte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung<br />

(Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages.<br />

Hierzu ist entweder<br />

– ein Beleg zu unterschreiben, auf dem die Kartendaten übertragen sind,<br />

oder<br />

– an Geldautomaten und, soweit erforderlich, bei Vertragsunternehmen sowie<br />

an automatisierten Kassen die PIN einzugeben oder<br />

– gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten (z. B. im<br />

Internet, mittels Telefon) anzugeben. Dabei sind die gegebenenfalls von<br />

der Sparkasse/Landesbank und/oder dem Vertragsunternehmen angebotenen<br />

besonderen Authentifizierungsverfahren zu nutzen.<br />

5. Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen<br />

Nach der Autorisierung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht<br />

mehr widerrufen. Soweit für die Autorisierung zusätzlich eine PIN oder die<br />

Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren Einsatz.<br />

6. Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Sparkasse/Landesbank<br />

Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzulehnen,<br />

wenn<br />

–<br />

–<br />

–<br />

der Karteninhaber diesen nicht nach Nummer 4 autorisiert hat,<br />

der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen oder die finanzielle<br />

Nutzungsgrenze nicht eingehalten wurde oder<br />

die Kreditkarte gesperrt ist.<br />

Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die Karte eingesetzt<br />

wird, unterrichtet.<br />

7. Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers<br />

Die Sparkasse/Landesbank wird die bei der Nutzung der Kreditkarte ent-<br />

standenen sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen den<br />

Karteninhaber bezahlen. Der Karteninhaber ist seinerseits verpflichtet, der<br />

Sparkasse/Landesbank diese Forderungsbeträge zu erstatten. Entsprechen-<br />

des gilt für im Rahmen des Bargeldservices entstandene Forderungen.<br />

Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze bei seinen<br />

Kartenverfügungen nicht einhält, ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt,<br />

den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarte<br />

entstehen.<br />

8. Kreditkartenabrechnung<br />

Die Kreditkartenabrechnung über die mit der Karte getätigten Verfügungen<br />

erfolgt in der mit dem Karteninhaber vereinbarten Weise mindestens einmal<br />

im Monat zu dem vereinbarten Abrechnungsstichtag. Mit erteilter Kreditkar-<br />

tenabrechnung wird der darin ausgewiesene Forderungsbetrag sofort fällig.<br />

Dieser Betrag wird dem vom Karteninhaber angegebenen Girokonto (Ab-<br />

rechnungskonto) zeitnah belastet.<br />

Soweit vereinbart, kann der Karteninhaber die Abrechnung am Kontoaus-<br />

zugsdrucker (KAD) und/oder im Online-Banking bzw. via Internet abrufen.<br />

Sofern die Abrechnung vom Karteninhaber nicht innerhalb der vereinbarten<br />

Frist abgerufen wird, kann zeitnah eine papierhafte Abrechnung erfolgen<br />

und dem Karteninhaber gegen Portoersatz zugesandt werden.<br />

!<br />

Der Karteninhaber hat die Kreditkartenabrechnung unverzüglich auf nicht<br />

autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Kartenverfügungen hin zu überprü-<br />

fen.<br />

9. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers<br />

a) Unterschrift<br />

Der Karteninhaber hat die Kreditkarte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld<br />

zu unterschreiben.<br />

b) Sorgfältige Aufbewahrung der Kreditkarte<br />

Die Kreditkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern,<br />

dass sie abhanden kommt und missbräuchlich verwendet wird. Sie<br />

darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden.<br />

Denn jede Person, die im Besitz der Kreditkarte ist, hat die Möglichkeit,<br />

mit ihr missbräuchliche Kartenverfügungen zu tätigen.<br />

c) Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN)<br />

Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person<br />

Kenntnis von seiner PIN erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der<br />

Kreditkarte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt<br />

werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der<br />

Kreditkarte kommt, hat die Möglichkeit, zusammen mit der PIN und der Kreditkarte<br />

missbräuchliche Kartenverfügungen zu tätigen (z. B. Geld am Geldautomaten<br />

abzuheben).<br />

d) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers<br />

Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Kreditkarte, die<br />

missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung<br />

der Kreditkarte, Kartendaten oder PIN fest, hat er die Sparkasse/Landesbank<br />

oder den Zentralen Sperrannahmedienst (Tel.: 116 116) unverzüglich<br />

zu unterrichten (Sperranzeige).<br />

Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei<br />

der Polizei anzuzeigen.<br />

10. Reklamationen und Beanstandungen<br />

Der Karteninhaber hat die Sparkasse/Landesbank unverzüglich nach Fest-<br />

stellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Kartenverfü-<br />

gung zu unterrichten.<br />

Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen<br />

dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwi-<br />

schen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtung des<br />

Karteninhabers. Die Rechte des Karteninhabers nach Nummer 14 dieser<br />

Bedingungen bleiben unberührt.<br />

11. Haftung des Karteninhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen<br />

a) Haftung des Karteninhabers bis zur Sperranzeige<br />

(1) Verliert der Karteninhaber seine Karte, wird sie ihm gestohlen oder<br />

kommt sie ihm in sonstiger Weise abhanden und kommt es dadurch zu einer<br />

nicht autorisierten Kartenverfügung, so haftet der Karteninhaber für Schäden,<br />

die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe<br />

von maximal 50 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber<br />

an dem Verlust oder Diebstahl ein Verschulden trifft. Die Haftung nach<br />

Absatz (4) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.<br />

(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung,<br />

ohne dass ein Verlust oder Diebstahl der Karte vorliegt, haftet der Karteninhaber<br />

für den hierdurch entstandenen Schaden bis zu einem Betrag<br />

von maximal 50 Euro, wenn der Schaden darauf beruht, dass der Karteninhaber<br />

seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der PIN fahrlässig verletzt<br />

hat. Die Haftung nach Absatz (4) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt<br />

unberührt.<br />

(3) Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen<br />

(1) und (2) verpflichtet, wenn er die Sperranzeige nicht abgeben konnte,<br />

weil die Sparkasse/Landesbank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme<br />

der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten<br />

ist.<br />

(4) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung<br />

und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht<br />

gehandelt, trägt der Karteninhaber den hierdurch entstandenen Schaden<br />

in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere<br />

dann vorliegen, wenn<br />

–<br />

er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Kartenverfügung der<br />

Sparkasse/Landesbank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst schuldhaft<br />

nicht unverzüglich mitgeteilt hat,


128 700.000 (Fassung Okt. 2009) - (R1)<br />

Bedingungen für die <strong>Master<strong>Card</strong></strong>/<strong>Visa</strong> <strong>Card</strong> 2<br />

– die persönliche Geheimzahl auf der Karte vermerkt oder zusammen mit<br />

der Karte verwahrt war,<br />

– die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt wurde.<br />

Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums verursacht werden,<br />

für den der Verfügungsrahmen gilt, beschränkt sich jeweils auf den für die<br />

Karte geltenden monatlichen Verfügungsrahmen.<br />

Für Schäden im Rahmen des Bargeldservices haftet der Karteninhaber pro<br />

Kalendertag maximal in Höhe des mitgeteilten täglichen Verfügungslimits,<br />

jedoch begrenzt auf den monatlichen Verfügungsrahmen.<br />

(5) Hat die Sparkasse/Landesbank durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur<br />

Entstehung des Schadens beigetragen, haftet sie für den entstandenen<br />

Schaden im Umfang des von ihr zu vertretenden Mitverschuldens.<br />

b) Haftung des Karteninhabers ab Sperranzeige<br />

Sobald der Sparkasse/Landesbank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst<br />

der Verlust oder Diebstahl der Karte, die missbräuchliche Verwendung<br />

oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN angezeigt<br />

wurde, übernimmt die Sparkasse/Landesbank alle danach durch Kartenverfügungen<br />

entstehenden Schäden.<br />

Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Karteninhaber<br />

auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden.<br />

12. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Karteninhabers<br />

a) Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung<br />

Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung hat die Sparkasse/Landesbank<br />

gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer<br />

Aufwendungen. Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet, dem Karteninhaber<br />

den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag<br />

dem Abrechnungskonto belastet, wird die Sparkasse/Landesbank dieses<br />

wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung<br />

durch die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte.<br />

b) Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer<br />

autorisierten Kartenverfügung<br />

(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten<br />

Kartenverfügung kann der Karteninhaber von der Sparkasse/Landesbank<br />

die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Kartenverfügungsbetrages<br />

insoweit verlangen, als die Kartenverfügung nicht erfolgte<br />

oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet,<br />

bringt die Sparkasse/Landesbank dieses wieder auf den Stand, auf dem es<br />

sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung befunden<br />

hätte.<br />

(2) Der Karteninhaber kann über den Absatz (1) hinaus von der Sparkasse/<br />

Landesbank die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als<br />

ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung<br />

der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem<br />

Konto belastet wurden.<br />

(3) Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt,<br />

wird die Sparkasse/Landesbank die Kartenverfügung auf Verlangen<br />

des Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.<br />

c) Schadensersatzansprüche des Karteninhabers<br />

Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung oder im Falle einer nicht<br />

erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung<br />

kann der Karteninhaber von der Sparkasse/Landesbank einen Schaden, der<br />

nicht bereits von Nummer 12a) oder b) erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt<br />

nicht, wenn die Sparkasse/Landesbank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten<br />

hat. Die Sparkasse/Landesbank hat hierbei ein Verschulden, das einer<br />

zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu ver-<br />

treten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischenge-<br />

schalteten Stelle liegt, die der Karteninhaber vorgegeben hat.<br />

Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des<br />

Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver-<br />

schuldens, in welchem Umfang Sparkasse/Landesbank und Karteninhaber<br />

den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach Nummer 12c) ist auf<br />

12.500 Euro je Kartenzahlung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsbe-<br />

schränkung gilt nicht<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

für nicht autorisierte Kartenverfügungen,<br />

bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Sparkasse/Landesbank,<br />

für Gefahren, die die Sparkasse/Landesbank besonders übernommen<br />

hat, und<br />

für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der Karteninhaber<br />

Verbraucher ist.<br />

d) Einwendungsausschluss<br />

Der Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 12a)<br />

bis c) nicht mehr geltend machen, wenn er diese nicht spätestens 13 Monate<br />

nach dem Tag der Belastungsbuchung auf dem Abrechnungskonto gegen-<br />

über der Sparkasse/Landesbank angezeigt hat.<br />

Der Lauf der 13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die Sparkasse/Landes-<br />

bank den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resultierende Be-<br />

lastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten<br />

Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung un-<br />

terrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung<br />

über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich.<br />

Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 12 a) bis c) kann der Karteninhaber<br />

auch nach Ablauf der vorgenannten Frist geltend machen, wenn er<br />

ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.<br />

13. Sperre und Einziehung der Kreditkarte durch die Sparkasse/<br />

Landesbank<br />

Die Sparkasse/Landesbank darf die Kreditkarte sperren und den Einzug der<br />

Kreditkarte (z. B. an Geldautomaten) veranlassen, wenn<br />

– sie berechtigt ist, den Kreditkartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,<br />

– sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Kreditkarte<br />

dies rechtfertigen oder<br />

– der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung<br />

der Kreditkarte besteht.<br />

Die Sparkasse/Landesbank wird den Karteninhaber über die Sperre unter<br />

Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch<br />

unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Sparkasse/Landesbank wird<br />

die Kreditkarte entsperren oder diese durch eine neue Kreditkarte ersetzen,<br />

wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet<br />

sie den Karteninhaber unverzüglich.<br />

14. Anspruch des Karteninhabers bei einer von dem Vertragsunterneh-<br />

men ausgelösten autorisierten Kartenverfügung<br />

Im Falle einer von dem Vertragsunternehmen ausgelösten autorisierten Kar-<br />

tenverfügung hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung des be-<br />

lasteten Zahlungsbetrags, wenn<br />

–<br />

–<br />

bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und<br />

der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber entsprechend<br />

seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des<br />

Kreditkartenvertrages und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls<br />

hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusam-<br />

menhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte Re-<br />

ferenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde.<br />

Der Karteninhaber muss gegenüber der Sparkasse/Landesbank die Sach-<br />

umstände darlegen, mit denen er seinen Erstattungsanspruch begründet.<br />

Ein Anspruch des Karteninhabers auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn<br />

er ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt des Ausweises der<br />

Belastung des betreffenden Zahlungsbetrags auf der Kreditkartenabrech-<br />

nung gegenüber der Sparkasse/Landesbank geltend macht.<br />

15. Rückgabe der Kreditkarte<br />

Die Kreditkarte bleibt Eigentum der Sparkasse/Landesbank. Sie ist nicht<br />

übertragbar. Die Kreditkarte ist nur für den auf der Kreditkarte angegebenen<br />

Zeitraum gültig.<br />

Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der<br />

Kreditkarte ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, die alte Kreditkarte zu-<br />

rückzuverlangen. Endet die Nutzungsberechtigung früher (z. B. durch Kün-<br />

digung des Kreditkartenvertrages), hat der Karteninhaber die Kreditkarte un-<br />

verzüglich an die Sparkasse/Landesbank zurückzugeben.<br />

16. Fremdwährungsumrechnung beim Auslandseinsatz<br />

Bei Kartenverfügungen in ausländischer Währung erfolgt die Fremdwäh-<br />

rungsumrechnung nach den von <strong>Master<strong>Card</strong></strong>/VISA festgelegten Referenz-<br />

wechselkursen. Änderungen dieser Wechselkurse werden unmittelbar und<br />

ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Die Referenzwechselkurse stellt<br />

die Sparkasse/Landesbank auf Anfrage zur Verfügung. Maßgeblicher Stich-<br />

tag für die Fremdwährungsumrechnung ist der Tag der Einreichung des Um-<br />

satzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen.<br />

17. Entgelte<br />

Die vom Karteninhaber gegenüber der Sparkasse/Landesbank geschulde-<br />

ten Entgelte ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der<br />

Sparkasse/Landesbank.<br />

Änderungen dieser Entgelte werden dem Karteninhaber spätestens zwei<br />

Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.<br />

Hat der Karteninhaber mit der Sparkasse/Landesbank im Rahmen der Ge-<br />

schäftsbeziehung einen anderen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. On-<br />

line-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten<br />

werden. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine<br />

Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen<br />

angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Sparkasse/<br />

Landesbank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.<br />

Werden dem Karteninhaber Änderungen der Entgelte angeboten, kann er<br />

den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kos-<br />

tenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Sparkasse/Lan-<br />

desbank beim Angebot der Änderungen besonders hinweisen.<br />

Bei Entgelten und deren Änderung für Karteninhaber, die nicht Verbraucher<br />

sind, verbleibt es bei der Regelung in Nummer 17 Abs. 2 AGB-Sparkassen.<br />

18. Änderung der Bedingungen<br />

Änderungen dieser Bedingungen werden dem Karteninhaber spätestens<br />

zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angebo-


128 700.000 (Fassung Okt. 2009) - (V2)<br />

Deutscher Sparkassenverlag<br />

Urheberrechtlich geschützt<br />

Bedingungen für die <strong>Master<strong>Card</strong></strong>/<strong>Visa</strong> <strong>Card</strong> 3<br />

ten. Hat der Karteninhaber mit der Sparkasse/Landesbank im Rahmen der<br />

Geschäftsbeziehung einen anderen Kommunikationsweg vereinbart (z. B.<br />

Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angebo-<br />

ten werden. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er<br />

seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ände-<br />

rungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Spar-<br />

kasse/Landesbank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.<br />

Werden dem Karteninhaber Änderungen der Bedingungen angeboten, kann<br />

er den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und<br />

kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Sparkasse/<br />

Landesbank beim Angebot der Änderungen besonders hinweisen.<br />

19. Kündigung<br />

Der Kreditkartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit, von der Spar-<br />

kasse/Landesbank mit einer Frist von zwei Monaten, jeweils zum Monats-<br />

ende, gekündigt werden.<br />

Die Sparkasse/Landesbank kann den Kreditkartenvertrag fristlos kündigen,<br />

wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kreditkar-<br />

tenvertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten<br />

Belange des Karteninhabers für die Sparkasse/Landesbank unzumutbar ist.<br />

Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige<br />

Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat oder eine wesentliche<br />

Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht<br />

und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kreditkartenvertrag<br />

gegenüber der Sparkasse/Landesbank wesentlich gefährdet ist.<br />

Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Kreditkarte nicht mehr benutzt<br />

werden.<br />

20. Einschaltung Dritter<br />

Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkar-<br />

tenvertrages zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen und zur<br />

Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Dritter zu<br />

bedienen.<br />

21. Zusatzkarte<br />

a) Gesamtschuldnerische Haftung von Haupt- und Zusatzkarteninhaber<br />

Für die Verbindlichkeiten aus einer gemeinsam beantragten Kreditkarte (Zusatzkarte)<br />

haften Zusatzkarteninhaber (Antragsteller) und Hauptkarteninhaber<br />

(Mitantragsteller) als Gesamtschuldner.<br />

b) Verfügungsrahmen<br />

Eine Erhöhung des Verfügungsrahmens der Zusatzkarte können der Hauptkarteninhaber<br />

und der Zusatzkarteninhaber nur gemeinsam mit der Sparkasse/Landesbank<br />

vereinbaren; eine Herabsetzung des Verfügungsrahmens<br />

können sowohl der Hauptkarteninhaber als auch der Zusatzkarteninhaber<br />

mit der Sparkasse/Landesbank vereinbaren.<br />

c) Kündigung<br />

Sowohl der Hauptkarteninhaber als auch der Zusatzkarteninhaber sind berechtigt,<br />

das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte jederzeit gegenüber<br />

der Sparkasse/Landesbank zu kündigen. Eine Kündigung des Hauptkartenvertrages<br />

hat die gleichzeitige Beendigung des Zusatzkartenvertrages zur<br />

Folge.<br />

Für das Kündigungsrecht der Sparkasse/Landesbank gilt Nummer 19 entsprechend.<br />

Jeder Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass mit Wirksamwerden<br />

der Kündigung des Zusatzkartenvertrages die Kreditkarte unverzüglich und<br />

unaufgefordert an die Sparkasse/Landesbank zurückgegeben wird. Für<br />

Kartenverfügungen, die nach wirksamer Kündigung aus der weiteren Nutzung<br />

der Zusatzkarte bis zu ihrer Rückgabe an die Sparkasse/Landesbank<br />

entstehen, besteht die gesamtschuldnerische Haftung nach Nummer 21 a)<br />

fort.<br />

22. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde-<br />

möglichkeit<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse/Landesbank kann<br />

sich der Karteninhaber an die im Preis- und Leistungsverzeichnis näher be-<br />

zeichnete(n) Streitschlichtungsstelle(n) wenden.


Informationen für den Verbraucher<br />

- Vertrag über eine <strong>Master<strong>Card</strong></strong> <strong>Gold</strong>/<strong>Visa</strong> Karte <strong>Gold</strong> -<br />

Diese Informationen gelten bis auf weiteres und stehen<br />

nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />

A. Allgemeine Informationen<br />

Name und Anschrift der Sparkasse<br />

Zentrale <strong>Kreissparkasse</strong> Stade<br />

Große Schmiedestraße 12<br />

21682 Stade<br />

Telefon: 04141 109-0 Telefon:<br />

Telefax: 04141 109-101 Telefax:<br />

E-Mail: info@ksk-stade.de E-Mail:<br />

Zuständige Filiale (soweit bereits bekannt)<br />

Name und Anschrift des für die Sparkasse handelnden Vermittlers/Dienstleisters (soweit vorhanden)<br />

Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Sparkasse<br />

Vorstand: Ralf Rotsch<br />

Michael Carstens<br />

Hauptgeschäftstätigkeit der Sparkasse<br />

Die Sparkasse betreibt alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft,Wertpapier- und<br />

Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. ä.), soweit das Sparkassengesetz, die Sparkassensatzung oder andere gesetzliche Regelungen keine<br />

Einschränkungen vorsehen.<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt (Internet: www.bafin.de)<br />

Eintragung im Handelsregister Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />

HR A 100527 beim Amtsgericht Tostedt DE 116473325<br />

Vertragssprache<br />

Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.<br />

Rechtsordnung/Gerichtsstand<br />

Auf den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung findet vorbehaltich der in Artikel 29 des Einführungsgesetzes zum<br />

Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen deutsches Recht Anwendung. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />

1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,<br />

2. der §§ 491 ? 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) oder<br />

3. der §§ 675 c ? 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste)<br />

kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der<br />

Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am<br />

Main<br />

Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle<br />

beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband<br />

Niedersachsen, Schlichtungsstelle, Schiffgraben 6 ? 8, 30159 Hannover<br />

Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen, die auf Wunsch zur Verfügung<br />

gestellt wird.<br />

Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248<br />

des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden.<br />

Hinweise zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung<br />

Die Sparkasse ist dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen.


B. Informationen zum Vertrag über eine <strong>Master<strong>Card</strong></strong>/<strong>Visa</strong> Karte<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Der Karteninhaber kann im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland mit der <strong>Master<strong>Card</strong></strong>/<strong>Visa</strong> Karte im Rahmen des <strong>Master<strong>Card</strong></strong><br />

Verbundes/<strong>Visa</strong> Verbundes<br />

- bei Vertragsunternehmen des <strong>Master<strong>Card</strong></strong> Verbundes/<strong>Visa</strong> Verbundes Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und<br />

- darüber hinaus als weitere Dienstleistung an zugelassenen Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten - dort zusätzlich gegen<br />

Vorlage eines Ausweispapiers - Bargeld beziehen (Bargeldservice).<br />

Die dem <strong>Master<strong>Card</strong></strong> Verbund/<strong>Visa</strong> Verbund zugehörigen Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geldautomaten im Rahmen des<br />

Bargeld-Service sind jeweils an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der <strong>Master<strong>Card</strong></strong>/<strong>Visa</strong> Karte zu sehen sind.<br />

Preise<br />

Für die Nutzung der Kreditkarte (Hauptkarte) berechnen wir ein Jahresentgelt wie folgt:<br />

- <strong>Master<strong>Card</strong></strong> Standard: 20,00 EUR pro Jahr<br />

- <strong>Master<strong>Card</strong></strong> <strong>Gold</strong>: 70,00 EUR pro Jahr<br />

- <strong>Master<strong>Card</strong></strong> Prepaid: 20,00 EUR pro Jahr<br />

- <strong>Visa</strong> Classic Karte: 20,00 EUR pro Jahr<br />

- <strong>Visa</strong> <strong>Gold</strong> Karte: 70,00 EUR pro Jahr<br />

- <strong>Visa</strong> Prepaid: 20,00 EUR pro Jahr<br />

Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Kreditkartenvertrages erfolgt nach Maßgabe der entsprechenden<br />

Kreditkarten-Kundenbedingungen.<br />

Weitere vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten<br />

Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Karteninhaber<br />

an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig<br />

ist. Kosten, die nicht von der Sparkasse abgeführt oder in Rechnung gestellt werden (z.B. für Telefon, Internet, Porti), hat der Karteninhaber<br />

selbst zu tragen.<br />

Zusätzliche Telekommunikationskosten<br />

Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens der Sparkasse nicht in Rechnung gestellt.<br />

Leistungsvorbehalt<br />

Der Karteninhaber darf seine <strong>Master<strong>Card</strong></strong> bzw. <strong>Visa</strong> Karte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse verwenden.<br />

Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />

Zahlung der Entgelte durch den Karteninhaber<br />

Die anfallenden Entgelte werden auf dem Kreditkartenkonto wie folgt belastet:<br />

- Jahrespreis jährlich im Voraus.<br />

- Transaktionsbezogene Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion.<br />

Die Abrechnung der <strong>Master<strong>Card</strong></strong> Umsätze/<strong>Visa</strong> Karte Umsätze erfolgt über das vom Karteninhaber benannte Girokonto. Die Kartenumsätze<br />

werden zu dem mit dem Karteninhaber vereinbarten Zeitpunkt fällig und dem Girokonto belastet.<br />

Erfüllung<br />

Vom Karteninhaber veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Sparkasse durch Zahlung im Rahmen des <strong>Master<strong>Card</strong></strong> Verbundes/<strong>Visa</strong><br />

Verbundes an das Vertragsunternehmen als Akzeptanten der Kartenzahlung.<br />

Vertragliche Kündigungsregeln<br />

Der Kreditkartenvertrag kann von beiden Parteien zum Ablauf des auf der Kreditkarte vermerkten Monats, und zwar unabhängig von der<br />

Laufzeit der Kreditkarte, jedes Jahr unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt jedoch für beide Parteien unberührt. Die Sparkasse kann den Kreditkartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein<br />

wichtiger Grund vorliegt, der der Sparkasse, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers,<br />

dessen Fortsetzung unzumutbar werden lässt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber auf Grund der mit der<br />

Kreditkarte getätigten Umsätze gegen die in Nr. 4 und Nr. 6 der Kreditkartenkundenbedingungen für <strong>Master<strong>Card</strong></strong> und <strong>Visa</strong> Karte verstößt.<br />

Mindestlaufzeit des Vertrages<br />

Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr.<br />

Sonstige Rechte und Pflichten der Sparkasse und des Karteninhabers<br />

Dem Kreditkartenvertrag liegen die "Kreditkartenkundenbedingungen für <strong>Master<strong>Card</strong></strong> und <strong>Visa</strong> Karte" zu Grunde. Ergänzend gelten die<br />

"Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse".<br />

Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />

Gültigkeit der Informationen<br />

Etwaige Befristungen ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.


C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />

Information zum Zustandekommen des Kreditkartenvertrages im Fernabsatz<br />

Der Kunde gibt gegenüber der Sparkasse ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Kreditkartenvertrages ab, indem er das ausgefüllte<br />

und unterzeichnete bzw. das mit den Sicherungsmitteln PIN und TAN freigegebene Formular für den Antrag auf Ausstellung einer Kreditkarte<br />

an die Sparkasse übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Kreditkartenvertrag kommt zustande, wenn die Sparkasse - gegebenenfalls nach der<br />

erforderlichen Identitätsprüfung des Karteninhabers - die Kreditkarte an den Karteninhaber versendet.<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)<br />

widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der<br />

Informationspflichten der Sparkasse gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten der Sparkasse<br />

gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung des Widerrufs.<br />

Der Widerruf ist zu richten an:<br />

<strong>Kreissparkasse</strong> Stade<br />

Große Schmiedestraße 12<br />

21682 Stade<br />

Fax: 04141 109-101<br />

E-Mail: info@ksk-stade.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B.<br />

Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde der Sparkasse die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />

Zustand zurückgewähren, muss er der Sparkasse insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen<br />

Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen<br />

innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die Sparkasse mit<br />

deren Empfang.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig<br />

erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.<br />

Ihre <strong>Kreissparkasse</strong> Stade<br />

Ende der Widerrufsbelehrung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!