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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 9 von 39<br />

Durch Grundstücksteilungen oder aus sonstigen Gründen bestehen im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

einige Baulücken, deren Grundstücke in privater Hand sind und dadurch einer von<br />

städtischer Seite aus erfolgenden Veräußerung mit vertraglichem Bauzwang nicht<br />

zur Verfügung stehen. In der folgenden Liste werden Baulücken im Hauptort <strong>Donzdorf</strong><br />

aufgeführt, die im Eigentum der <strong>Stadt</strong> bzw. der <strong>Stadt</strong>entwicklungs-GmbH sind:<br />

3.3.1 innerörtliche Baulücken:<br />

Flurstück Lage Eigentümer Fläche Nutzung nach<br />

BauNVO<br />

1159/1 Südlich des Bahnhofs <strong>Stadt</strong> 1.430 qm WA<br />

1159/5 Südlich des Bahnhofs <strong>Stadt</strong> 397 qm WA<br />

1159/16 Südlich des Bahnhofs <strong>Stadt</strong> 383 qm WA<br />

1159/21 Südlich des Bahnhofs <strong>Stadt</strong> 412 qm WA<br />

52/7 Hauptstraße <strong>Stadt</strong>entw.gesell. 874 qm MI<br />

70 Hauptstraße <strong>Stadt</strong>entw.gesell. 603 qm MI<br />

167 Poststraße <strong>Stadt</strong>entw.gesell. 1.017 qm MI<br />

167/4 Poststraße <strong>Stadt</strong>entw.gesell. 517 qm MI<br />

836/12 Sommerhalde <strong>Stadt</strong>entw.gesell. 587 qm WA<br />

Summe 6.220 qm = 0,622 ha<br />

Die innerörtlichen Baulücken, die im Eigentum und damit der Verfügungsgewalt der <strong>Stadt</strong><br />

bzw. <strong>Stadt</strong>entwicklungs-GmbH und innerhalb einer zulässigen Wohnbau- oder Mischbaunutzung<br />

liegen, ergeben zusammen mit rund 6.220 qm in etwa die halbe Fläche, die<br />

nun mit dem Bebauungsplan „Sommerhalde III“ als Netto-Wohnbaufläche ausgewiesen<br />

werden soll. Die Lage der freien Baugrundstücke unterscheiden sich jedoch grundlegend<br />

von den geplanten Bauplätzen im Plangebiet. Sämtliche Flächen der <strong>Stadt</strong>entwicklungs-<br />

GmbH liegen entlang verkehrsträchtiger Durchgangsstraßen in <strong>Donzdorf</strong>, die sich für Mehrfamilienhäuser<br />

oder Geschäftshäuser eignen. (Reine) Einfamilienhäuser wären städtebaulich<br />

auf diesen Flurstücken deplaziert. Die Flurstücke im Eigentum der <strong>Stadt</strong> sind hinsichtlich<br />

der Lage und des Zuschnitts für Einfamilienhäuser gedacht. Diese liegen jedoch innerstädtisch<br />

sehr zentral und haben überwiegend einen eher kleinen Zuschnitt. Bevölkerungsschichten,<br />

die ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit Gartennutzung am <strong>Stadt</strong>rand wünschen,<br />

können hier nicht angesprochen werden. Zudem ist absehbar, dass bis zur Erschließung<br />

der geplanten Wohnbauflächen im Plangebiet einige der noch freien Bauplätze veräußert<br />

sein werden, so dass die <strong>Stadt</strong> keine Bauplätze im Hauptort der <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> mehr anbieten<br />

könnte. Insoweit besteht unter Berücksichtigung des zeitlichen Vorlaufs dieses Bebauungsplans<br />

und der Umsetzung der Planung ein Bedarf an Ausweisung von Wohnbauflächen,<br />

die durch bestehende Baulücken nicht gedeckt werden kann.<br />

3.3.2 Alternativstandorte:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> betreibt schonende Bodenpolitik. Dies ist u. a. auch daran zu erkennen,<br />

dass der derzeit geltende Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Mittlere<br />

Fils-Lautertal vom 21.09.1984 für <strong>Donzdorf</strong> auch nach 25 Jahren noch einige künftige<br />

Wohnbauflächen ausweist, welche die planerische Grundlage zur Schaffung von Wohnbauflächen<br />

bieten. Das Kontingent ist somit nicht ausgeschöpft. Bislang als künftige Wohnbauflächen<br />

im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind die folgenden Flächen, ergänzt um die<br />

Gründe, die zur Nicht-Berücksichtigung als Alternative zum vorliegenden Plan führten:

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