sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 6 von 39<br />
Die topografische Lage des Plangebiets und des Gebiets Bödele sind vergleichbar, liegt<br />
das Plangebiet am orografisch rechten Hang der Seitzenbachtalung, befindet sich das „Bödele“<br />
am gegenüber liegenden linken Hang. Am östlichen Talschluss zum Albtrauf hin befinden<br />
sich die Schießanlagen. Zu beiden Gebieten besteht von den Anlagen aus Sichtverbindung,<br />
die Anlagen liegen über 70 Höhenmeter oberhalb der Wohngebiete.<br />
Ausweislich der Windrose der nahegelegenen Wetterstation Stötten des Deutschen Wetterdienstes<br />
der Jahre 1992 bis 2001 kommen ca. 13 % der Winde aus Osten und weitere<br />
13 % aus östlichen (ONO, OSO) Richtungen. Das heißt, ca. Dreiviertel der Winde wehen,<br />
ausgehend von den emittierenden Schießanlagen nicht in Richtung des Plangebiets bzw.<br />
des Wohngebiet Bödele, die Emissionen werden von zu schützenden Wohnnutzungen<br />
„weggetragen“. Hinzu kommen die Erfahrungen des seit 1989 genehmigten Schießbetriebs<br />
und des seit 1991 existierenden Wohngebiets Bödele. Im seither verstrichenen Zeitraum<br />
sind keinerlei Beschwerden wegen Lärmbelästigungen bekannt geworden. Daher ist ein<br />
Nutzungskonflikt zwischen dem ausgeübten Schießsport und der geplanten Wohnnutzung<br />
im Plangebiet nicht zu erwarten.<br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> sind gesundes Wohnen und Erhalt einer traditionsreichen Vereinsanlage<br />
gleichermaßen hohe Schutzgüter. Die <strong>Stadt</strong> sieht sich deshalb in der generellen<br />
Verpflichtung, die Schützengesellschaft bei gegebenenfalls durch diesen Bebauungsplan<br />
erforderlich werdenden Lärmschutzmaßnahmen finanziell zu unterstützen (vgl. Bebauungsplanverfahren<br />
„Sommerhalde II“ in den Jahren 2009-2010).<br />
Damit ist das Gebot der Konfliktbewältigung aus § 1 Abs. 7 BauGB befolgt, da vorausgegangenes<br />
Verwaltungshandeln (bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung<br />
inkl. der Nebenbestimmungen vom 21.09.89) die künftigen Bewohner des Allgemeinen<br />
Wohngebiets im Plangebiet schützt. Auch verzichtet die Immissionsschutzbehörde auf<br />
eine weitere Untersuchungen zur Emissionsbelastung.<br />
2.1.3 Flächeninanspruchnahme (Bedarf an Grund und Boden)<br />
Für das geplante Vorhaben sind dauerhaft Flächen erforderlich. Es handelt sich dabei vorwiegend<br />
um Ackerland und Intensivgrünland. Ferner wird eine kleinere Parzelle mit Extensivgrünland<br />
in Anspruch genommen werden. Eine Streuobstwiese mit altem Baumbestand<br />
wird z. T. als Bauland, überwiegend jedoch als Ausgleichsfläche tangiert. Ferner ist ein<br />
geschotterter Feldweg betroffen.<br />
2.1.4 Abfall, hier Überschuss-/ Abtragsmassen bzw. Massenbedarf<br />
Auffüllungen oder Abgrabungen sind aufgrund der Hanglage unvermeidlich. Es wird aber<br />
unser Bestreben sein, beim Wohnungsbau einen Massenausgleich von Abtragsmassen<br />
und Überschussmassen im Plangebiet zu gewährleisten. Beim Straßenbau bzw. bei der<br />
Erschließung ist mit Abtragsmassen zu rechnen.<br />
2.1.5 Abwasser<br />
Mit den geplanten Bauflächen und der Erschließung erhöht sich der Anteil versiegelter Flächen.<br />
Damit erhöht sich der den Vorflutern zuzuführende oberflächige Wasserabfluss. Der<br />
Anteil an Straßenoberflächenwässer ist wegen seiner Schadstoffbelastung (Schwermetalle,<br />
Öl, Reifen- und Belagsabrieb, Auftausalze) als Abwasser zu betrachten. Der Schmutzwasserkanal<br />
soll an die im Südwesten des Plangebiets existierende Ortskanalisation in der<br />
Wohnstraße „Sommerhalde“ angeschlossen werden. Es ist geplant, Oberflächenwasser vor<br />
Ort zu behandeln, zu versickern oder dem südlich angrenzenden Seitzenbach bzw. seiner<br />
Dole zuzuführen.<br />
2.1.6 Versiegelung von Boden<br />
Bodenversiegelung führt zum Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Nach überschlägiger<br />
Abschätzung beläuft sich die Neuversiegelung auf ca. 0,75 ha.