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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 38 von 39<br />

Nr. Behörde/<br />

Öffentlichkeit<br />

8. LandratsamtGöppingen(Umweltschutzamt<br />

Abteilung<br />

Bodenschutz,<br />

Herr<br />

Ewald) vom<br />

20.10.11)<br />

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Stellungnahme der Verwaltung<br />

Herr Ewald, Sachbearbeiter im Umweltschutzamt, Abteilung Bodenschutz,<br />

des Landratsamts Göppingen, regt in seiner E-Mail vom<br />

20.10.11 ergänzend zu seiner Stellungnahme vom 05.09.2011 (vgl.<br />

Ziffer 5) folgendes an:<br />

Es soll bei flachen und flach geneigten Dächern bis 15 ° Neigung<br />

generell Dachbegrünung festgesetzt werden.<br />

Zudem wünscht sich Herr Ewald, die Beschreibung des Bodenzustands<br />

im Bebauungsplangebiet unter Verweis auf geologische<br />

Karten (1:25.000) und Bodenkarten (1:50.000) detaillierter zu beschreiben.<br />

Als Ausgleichsmaßnahme wird unter anderem eine bodenverbessernde<br />

Maßnahme aus dem Jahr 2008 angerechnet, bei der auf<br />

den Flurstücken 354 und 355 der Gemarkung Reichenbach auf<br />

einer Altlastenfläche eine Oberbodenschicht von 25-30 cm aufgebracht<br />

wurde. Hier regt Herr Ewald eine Kontrolle des Erfolgs der<br />

Oberboden-Auffüllung durch Begehungen und Sondierungen/Aufgrabungen<br />

an.<br />

Zudem möchte Herr Ewald, dass die Verwertung des bei der Erschließung<br />

anfallenden überschüssigen Oberbodens zur Bodenverbesserung<br />

thematisiert wird. Diese schutzgutbezogene Maßnahme<br />

ist in jedem Fall zu prüfen, bevor schutzgutübergreifende Verrechnungen<br />

stattfinden. Ist aus geotechnischen Untersuchungen die<br />

Oberbodenmächtigkeit im Plangebiet bekannt? Bei Böden aus Eisensandstein<br />

(Braunjura beta) sind geogen erhöhte Schadstoffgehalte<br />

möglich, die jedoch bei einer Aufbringung in vergleichbarer<br />

geologischer Umgebung keinen Hinderungsgrund darstellen.<br />

Ferner möchte Herr Ewald die Planungsalternative „Innenentwicklung“<br />

erörtert sehen einschließlich vorhandener Bauflächenpotentiale<br />

und Maßnahmen zu ihrer Aktivierung.<br />

Der Anregung zur Begrünung von Dächern bis 15 ° Nei gung wird nicht<br />

gefolgt. Die neueren örtlichen Bauvorschriften, insbesondere auch beim<br />

erst vor zwei Jahren ausgewiesenen benachbarten Gebiet „Sommerhalde<br />

II“ schreiben eine Begrünungspflicht bis zur Dachneigung von 10 °<br />

vor. Die Plangebiete Sommerhalde II und III liegen in einheitlicher Baulage<br />

am Hang. Einheitliche Gestaltungsvorschriften werden daher angestrebt.<br />

Daher soll die Begrünungspflicht der Dächer bis 10° Neigung<br />

beibehalten bleiben. Steilere Dächer dürfen, müssen aber nicht, begrünt<br />

werden.<br />

Die angeregte Erfolgskontrolle ist im Zuge des Monitoring zum Bebauungsplan<br />

durchzuführen. Bereits jetzt kann gesagt werden, dass er Eigentümer<br />

der aufgefüllten Fläche, die er als Pferdeweide nutzt, mit der<br />

erfolgten Auffüllung sehr zufrieden ist.<br />

Eine mittlerweile vorliegende und an Herrn Ewald am 24.10.11 weitergeleitete<br />

Übersichtserkundung der Baugrundverhältnisse im Plangebiet<br />

durch das Ing. Büro VTG Straub beschreibt den Bodenzustand detaillierter<br />

als der Umweltbericht. Der Anregung von Herrn Ewald wurde<br />

damit mittlerweile nachgekommen.<br />

Die Untergrunduntersuchung stellte fest, dass keine hochwertigen<br />

Oberböden vorliegen. Ein Potential zur Bodenverbesserung bietet der<br />

Oberboden nur eingeschränkt. Wir sehen daher das Ziel einer sinnvollen<br />

Verwertung des anfallenden Oberbodens im Verhältnis zur Bodenaufwertung<br />

als vorrangig an. Hier könnte sich im Bereich der rekultivierten<br />

B 466 im Bereich „Steinernes Kreuz“ eine vom Flurbereinigungsamt<br />

vorgeschlagene Verwertungsmöglichkeit ergeben, die auch für die dortige<br />

landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Vorteil wäre. Als Ausgleichsmaßnahme<br />

wäre diese Verwertung jedoch nicht anrechenbar.<br />

Wir schlagen vor, die Verwaltung im laufenden Bebauungsplanverfahren<br />

zu ermächtigen, die Oberbodenverwertung festzulegen.<br />

Zur Innenentwicklung wird in Ziffer 5 bereits Stellung bezogen.

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