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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 37 von 39<br />

Nr. Behörde/<br />

Öffentlichkeit<br />

zu<br />

7.<br />

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />

Sollte eine Herausnahme dieser Fläche aus dem Flächennutzungsplan<br />

nicht in Frage kommen, wäre die Bedarfsberechnung nach den<br />

obigen Ausführungen entsprechend zu überarbeiten. Desweiteren<br />

wird auch jetzt bereits darauf hingewiesen, dass dann die Teilfläche,<br />

die nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, in die derzeit<br />

im Verfahren befindliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />

bei der Berechnung des Bedarfs in die Bauflächenbilanz einzustellen<br />

ist.<br />

Festsetzungen in der Raumnutzungskarte des Regionalplans Stuttgart<br />

stehen der geplanten Ausweisung der Fläche nicht entgegen.<br />

Desweiteren wird angeregt, den Verband Region Stuttgart, sofern<br />

noch nicht geschehen, am Verfahren zu beteiligen.<br />

Um weitere Beteiligung am Verfahren wird gebeten.<br />

Zu 2. Verdichtung/Bruttowohndichte<br />

Es ist zutreffend, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> auf eine Bruttowohndichte<br />

von 70 Einwohner je Hektar (EW/ha) hinzuwirken hat. Dieser Dichtewert<br />

wird derzeit weder in der Gesamt- noch Kernstadt erreicht. Die städtebauliche<br />

Konzeption für das Neubaugebiet „Sommerhalde III“ sah unter<br />

realistischen Annahmen aber einen Wert unter 70 EW/ha vor. Die<br />

„Sommerhalde III“ mit einer geringeren Dichte auszuweisen, hätte das<br />

Problem mangelnder Verdichtung nur auf das nächste Bebauungsplanverfahren<br />

verschoben, um im Mittel die verlangte Bruttowohndichte aller<br />

geplanten Neuausweisungen zu erreichen. Daher wurde die städtebauliche<br />

Konzeption für dieses Planverfahren in einem Teilbereich des<br />

Plangebiets abgeändert, ohne den geplanten Gesamtcharakter des<br />

Gebiets zu verändern. Statt der bislang 23 geplanten Bauplätze werden<br />

am Wendehammer „Wohnweg B“ auf unveränderter Bruttowohnbaufläche<br />

zwei zusätzliche, somit im Plangebiet 25 Bauplätze vorgesehen. Auf<br />

den Plätzen 18-20 werden neben Einzel- und Doppelhäuser mit Hausgruppen/<br />

Reihenhäuser eine stärker verdichtete Bauweise erlaubt, im<br />

übrigen Gebiet sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Der Platz 16<br />

wird in die Plätze 16 und 17 aufgeteilt, hier nehmen wir eine Doppelhausbebauung<br />

an. Auf den 25 Bauplätzen sind zwischen einer und drei<br />

Wohneinheiten je Einzelhaus bzw. bis zu 4 Wohneinheiten je Doppelhaus<br />

zulässig. Wir rechnen jedoch mit einer mittleren Anzahl von zwei<br />

Wohneinheiten je Wohnhaus. Es zeichnet sich angesichts der Nachfragestruktur<br />

überwiegend eine Einzelhausbebauung ab. Jedoch begünstigt<br />

die Hanglage, zusätzlichen Wohnraum z. B. im Hanggeschoss zu<br />

schaffen. Bei einer Haushaltsgröße von 2,3 Personen und neu errechneten<br />

1,64 ha Bruttowohnbauland (hierbei sind Wohn-, Verkehrs- und<br />

Grünflächen, nicht aber naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen eingerechnet)<br />

wird eine Verdichtung von 70 EW/ha erzielt. Bei dieser Vorgehensweise<br />

können die Bedenken mangelnder Verdichtung seitens des<br />

Verbands Region Stuttgart und des Regierungspräsidiums Stuttgart<br />

ausgeräumt werden (entsprechende Erklärungen liegen vor).

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