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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 36 von 39<br />

Nr. Behörde/<br />

Öffentlichkeit<br />

zu<br />

7.<br />

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />

Raumordnung<br />

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte in seiner Stellungnahme vom<br />

03.09.3010 zum Entwurf des Flächennutzungsplanes 2020 des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

Mittleres Fils-Lautertal darauf hingewiesen,<br />

dass für die geplante Ausweisung neuer Wohnbau- und Gewerbebauflächen<br />

eine Bedarfsberechnung vorzunehmen sei. Eine solche<br />

wurde nun für die jetzt geplante Fläche vorgelegt. Allerdings sind hierbei<br />

noch folgende Punkte zu berücksichtigen:<br />

1. Bei den Flächenpotentialen der Gemeinde sind unter Ziffer 3.3.1 bei<br />

den innerörtlichen Baulücken auch diejenigen zu erheben, die nicht<br />

im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> oder in deren Verfügungsgewalt<br />

stehen, sondern auch diejenigen, die sich in Privateigentum befinden.<br />

Für diese Flächen wäre dann im weiteren darzulegen, welche<br />

Anstrengungen unternommen wurden, diese zu aktivieren.<br />

2. Bei der Berechnung des Siedlungsbedarfs in Ziffer 3.3.3 wurde als<br />

Wohnbaufläche von 1,26 ha ausgegangen; die für die 23 Bauplätze<br />

vorgesehen sind. Auszugehen ist jedoch von der Bruttofläche des<br />

geplanten Wohngebietes, also von ca. 2 ha. Diese Größe ist den<br />

Berechnungen zugrunde zu legen, wobei ein Bedarf nur für den Bereich<br />

nachzuweisen wäre, der nicht aus dem Flächennutzungsplan<br />

entwickelt ist (8 Bauplätze beim Wohnweg A).<br />

3. Die Bruttowohndichte wurde in Ziffer 3.3.3 mit 60 Einwohnern je<br />

Hektar angesetzt. Nach Plansatz 2.4.0.8 (Z) des Regionalplans des<br />

Verbands Region Stuttgart sind jedoch bei Unterzentren 70 Einwohner<br />

je Hektar vorgegeben.<br />

4. Eine Bedarfsberechnung könnte jedoch dann entbehrlich sein,<br />

wenn beispielsweise die unter Ziffer 3.3.2 in Nr. 1 genannte Fläche<br />

„Verlängerung des Haldenwegs nach Norden“ aus dem Flächennutzungsplan<br />

herausgenommen und ihre Größe dem nicht aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelten Teil des Plangebiets „Sommerhalde<br />

III“ entsprechen würde. Nach den Ausführungen in der Begründung<br />

ist eine Bebauung aus mehreren Gründen nicht geplant.<br />

Aufgrund der Bedenken des Verbands Region Stuttgart und des<br />

Regierungspräsidiums Stuttgart haben wir mit beiden Behörden Kontakt<br />

aufgenommen. Das Augenmerk war auf zwei Themenbereiche<br />

gerichtet, erstens der Frage nach dem Wohnflächenbedarf samt<br />

Flächenpotentialen (Baulücken/Brachflächen) in der Gemeinde,<br />

zweitens der Frage nach der Verdichtung (Bruttowohndichte) im<br />

Plangebiet.<br />

Zu 1. Wohnflächenbedarf/Flächenpotentiale<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> hat mit Schreiben vom 29.09.11 beim Gemeindeverwaltungsverband<br />

als Träger der Flächennutzungsplanung beantragt,<br />

die neu entstehende Wohnbaufläche in der Flächennutzungsplanfortschreibung<br />

zu berücksichtigen. Das Regierungspräsidium<br />

sah es als erforderlich an, dass die <strong>Stadt</strong> einen Bedarfsnachweis<br />

samt Erhebung von vorhandenen Flächenpotentialen für die geplanten<br />

Wohnbauflächen führt. Es kann aber auf eine Bedarfsberechnung<br />

verzichtet werden, wenn eine im geltenden Flächennutzungsplan<br />

1984 als künftige Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche in gleicher<br />

Größe herausgenommen und damit sozusagen ein Flächentausch<br />

vorgenommen würde.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> hat mit Schreiben vom 13.10.11 beim Gemeindeverwaltungsverband<br />

beantragt, die bislang im Flächennutzungsplan<br />

1984 ausgewiesene Wohnbaufläche „Innerer Letten/ Auchertweide/<br />

Äußerer Letten“ in entsprechendem Größe aus dem Flächennutzungsplan<br />

1984 herauszunehmen. Dabei muss die herauszunehmende<br />

Fläche dieselbe Größe aufweisen, wie der Bereich des Bebauungsplans<br />

„Sommerhalde III“, der im noch geltenden Flächennutzungsplan<br />

1984 nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. In der<br />

derzeit stattfindenden Flächennutzungsplanfortschreibung ist dieser<br />

Flächentausch bei der Bedarfsberechnung entsprechend zu berücksichtigen.<br />

Mit dieser Vorgehensweise kann auf eine Bedarfsberechnung samt<br />

Ermittlung der Flächenpotentiale für dieses Verfahren verzichtet werden.<br />

Ein Baulückenkataster soll im Flächennutzungsplanverfahren<br />

2020 erarbeitet werden.

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