sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 36 von 39<br />
Nr. Behörde/<br />
Öffentlichkeit<br />
zu<br />
7.<br />
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />
Raumordnung<br />
Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte in seiner Stellungnahme vom<br />
03.09.3010 zum Entwurf des Flächennutzungsplanes 2020 des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />
Mittleres Fils-Lautertal darauf hingewiesen,<br />
dass für die geplante Ausweisung neuer Wohnbau- und Gewerbebauflächen<br />
eine Bedarfsberechnung vorzunehmen sei. Eine solche<br />
wurde nun für die jetzt geplante Fläche vorgelegt. Allerdings sind hierbei<br />
noch folgende Punkte zu berücksichtigen:<br />
1. Bei den Flächenpotentialen der Gemeinde sind unter Ziffer 3.3.1 bei<br />
den innerörtlichen Baulücken auch diejenigen zu erheben, die nicht<br />
im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> oder in deren Verfügungsgewalt<br />
stehen, sondern auch diejenigen, die sich in Privateigentum befinden.<br />
Für diese Flächen wäre dann im weiteren darzulegen, welche<br />
Anstrengungen unternommen wurden, diese zu aktivieren.<br />
2. Bei der Berechnung des Siedlungsbedarfs in Ziffer 3.3.3 wurde als<br />
Wohnbaufläche von 1,26 ha ausgegangen; die für die 23 Bauplätze<br />
vorgesehen sind. Auszugehen ist jedoch von der Bruttofläche des<br />
geplanten Wohngebietes, also von ca. 2 ha. Diese Größe ist den<br />
Berechnungen zugrunde zu legen, wobei ein Bedarf nur für den Bereich<br />
nachzuweisen wäre, der nicht aus dem Flächennutzungsplan<br />
entwickelt ist (8 Bauplätze beim Wohnweg A).<br />
3. Die Bruttowohndichte wurde in Ziffer 3.3.3 mit 60 Einwohnern je<br />
Hektar angesetzt. Nach Plansatz 2.4.0.8 (Z) des Regionalplans des<br />
Verbands Region Stuttgart sind jedoch bei Unterzentren 70 Einwohner<br />
je Hektar vorgegeben.<br />
4. Eine Bedarfsberechnung könnte jedoch dann entbehrlich sein,<br />
wenn beispielsweise die unter Ziffer 3.3.2 in Nr. 1 genannte Fläche<br />
„Verlängerung des Haldenwegs nach Norden“ aus dem Flächennutzungsplan<br />
herausgenommen und ihre Größe dem nicht aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelten Teil des Plangebiets „Sommerhalde<br />
III“ entsprechen würde. Nach den Ausführungen in der Begründung<br />
ist eine Bebauung aus mehreren Gründen nicht geplant.<br />
Aufgrund der Bedenken des Verbands Region Stuttgart und des<br />
Regierungspräsidiums Stuttgart haben wir mit beiden Behörden Kontakt<br />
aufgenommen. Das Augenmerk war auf zwei Themenbereiche<br />
gerichtet, erstens der Frage nach dem Wohnflächenbedarf samt<br />
Flächenpotentialen (Baulücken/Brachflächen) in der Gemeinde,<br />
zweitens der Frage nach der Verdichtung (Bruttowohndichte) im<br />
Plangebiet.<br />
Zu 1. Wohnflächenbedarf/Flächenpotentiale<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> hat mit Schreiben vom 29.09.11 beim Gemeindeverwaltungsverband<br />
als Träger der Flächennutzungsplanung beantragt,<br />
die neu entstehende Wohnbaufläche in der Flächennutzungsplanfortschreibung<br />
zu berücksichtigen. Das Regierungspräsidium<br />
sah es als erforderlich an, dass die <strong>Stadt</strong> einen Bedarfsnachweis<br />
samt Erhebung von vorhandenen Flächenpotentialen für die geplanten<br />
Wohnbauflächen führt. Es kann aber auf eine Bedarfsberechnung<br />
verzichtet werden, wenn eine im geltenden Flächennutzungsplan<br />
1984 als künftige Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche in gleicher<br />
Größe herausgenommen und damit sozusagen ein Flächentausch<br />
vorgenommen würde.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> hat mit Schreiben vom 13.10.11 beim Gemeindeverwaltungsverband<br />
beantragt, die bislang im Flächennutzungsplan<br />
1984 ausgewiesene Wohnbaufläche „Innerer Letten/ Auchertweide/<br />
Äußerer Letten“ in entsprechendem Größe aus dem Flächennutzungsplan<br />
1984 herauszunehmen. Dabei muss die herauszunehmende<br />
Fläche dieselbe Größe aufweisen, wie der Bereich des Bebauungsplans<br />
„Sommerhalde III“, der im noch geltenden Flächennutzungsplan<br />
1984 nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. In der<br />
derzeit stattfindenden Flächennutzungsplanfortschreibung ist dieser<br />
Flächentausch bei der Bedarfsberechnung entsprechend zu berücksichtigen.<br />
Mit dieser Vorgehensweise kann auf eine Bedarfsberechnung samt<br />
Ermittlung der Flächenpotentiale für dieses Verfahren verzichtet werden.<br />
Ein Baulückenkataster soll im Flächennutzungsplanverfahren<br />
2020 erarbeitet werden.