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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 34 von 39<br />

Nr. Behörde/<br />

Öffentlichkeit<br />

zu<br />

6.<br />

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> hat darauf hinzuwirken, dass die Bruttowohndichte<br />

von 70 Einwohnern pro Hektar im Hinblick auf alle geplanten Neuausweisungen<br />

eingehalten wird. Falls die Unterschreitung der Wohndichte<br />

im Plangebiet „Sommerhalde III“ beibehalten wird, sind künftige Wohnbaugebiete<br />

mit einer entsprechend erhöhten Dichte zu belegen. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass für den an dieser Stelle auf Grund unzureichender<br />

Verdichtung nicht gedeckten Bedarf keine zusätzlich über die<br />

im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen hinausgehende Neuausweisung<br />

erfolgen kann.<br />

In der Raumnutzungskarte des Regionalplans sind keine freiraumbezogenen<br />

regionalplanerischen Belange dargestellt.<br />

Es wird – gerade im Hinblick auf die Flächennutzungsplanfortschreibung<br />

– darauf hingewiesen, dass gemäß regionalplanerischen Vorgaben ein<br />

Wohnbauflächenbedarf nicht mit dem Rückgang der Belegungsdichte<br />

begründet werden kann, da der Rückgang der Bevölkerung und der zunehmende<br />

Altersdurchschnitt der Bevölkerung außer Acht gelassen<br />

werden. Da das Neubaugebiet überwiegend für „junge Familien“ vorgesehen<br />

ist, kann auch die allgemeine Verkleinerung der Haushalte nicht<br />

als Begründung für einen zusätzlichen Wohnflächenbedarf herangezogen<br />

werden.<br />

Zudem sind bei der Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs auch alle<br />

vorhandenen Baulücken und Brachflächen zu berücksichtigen, dabei<br />

sind nicht nur die im öffentlichen Eigentum mit einzubeziehen. Eine differenzierte<br />

Auseinandersetzung mit der Aktivierbarkeit, bspw. durch ein<br />

Baulückenkataster, ist erforderlich.<br />

Sobald die Planunterlagen weiter ausgearbeitet sind, wird eine verbindliche<br />

regionalplanerische Stellungnahme durch den Planungsausschuss<br />

des Verbandes Region Stuttgart beschlossen.<br />

Wir bitten Sie, uns weiterhin am Verfahren zu beteiligen.<br />

Zu 2. Verdichtung/Bruttowohndichte<br />

Es ist zutreffend, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> auf eine Bruttowohndichte<br />

von 70 Einwohner je Hektar (EW/ha) hinzuwirken hat. Dieser<br />

Dichtewert wird derzeit weder in der Gesamt- noch Kernstadt erreicht.<br />

Die städtebauliche Konzeption für das Neubaugebiet „Sommerhalde<br />

III“ sah unter realistischen Annahmen aber einen Wert<br />

unter 70 EW/ha vor. Die „Sommerhalde III“ mit einer geringeren<br />

Dichte auszuweisen, hätte das Problem mangelnder Verdichtung<br />

nur auf das nächste Bebauungsplanverfahren verschoben, um im<br />

Mittel die verlangte Bruttowohndichte aller geplanten Neuausweisungen<br />

zu erreichen. Daher wurde die städtebauliche Konzeption<br />

für dieses Planverfahren in einem Teilbereich des Plangebiets abgeändert,<br />

ohne den geplanten Gesamtcharakter des Gebiets zu<br />

verändern. Statt der bislang 23 geplanten Bauplätze werden am<br />

Wendehammer „Wohnweg B“ auf unveränderter Bruttowohnbaufläche<br />

zwei zusätzliche, somit im Plangebiet 25 Bauplätze vorgesehen.<br />

Auf den Plätzen 18-20 werden neben Einzel- und Doppelhäuser<br />

mit Hausgruppen/ Reihenhäuser eine stärker verdichtete Bauweise<br />

erlaubt, im übrigen Gebiet sind Einzel- und Doppelhäuser<br />

zulässig. Der Platz 16 wird in die Plätze 16 und 17 aufgeteilt, hier<br />

nehmen wir eine Doppelhausbebauung an. Auf den 25 Bauplätzen<br />

sind zwischen einer und drei Wohneinheiten je Einzelhaus bzw. bis<br />

zu 4 Wohneinheiten je Doppelhaus zulässig. Wir rechnen jedoch<br />

mit einer mittleren Anzahl von zwei Wohneinheiten je Wohnhaus.<br />

Es zeichnet sich angesichts der Nachfragestruktur überwiegend<br />

eine Einzelhausbebauung ab. Jedoch begünstigt die Hanglage,<br />

zusätzlichen Wohnraum z. B. im Hanggeschoss zu schaffen. Bei<br />

einer Haushaltsgröße von 2,3 Personen und neu errechneten 1,64<br />

ha Bruttowohnbauland (hierbei sind Wohn-, Verkehrs- und Grünflächen,<br />

nicht aber naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen eingerechnet)<br />

wird eine Verdichtung von 70 EW/ha erzielt. Bei dieser<br />

Vorgehensweise können die Bedenken mangelnder Verdichtung<br />

seitens des Verbands Region Stuttgart und des Regierungspräsidiums<br />

Stuttgart ausgeräumt werden (entsprechende Erklärungen<br />

liegen vor).

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