sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 34 von 39<br />
Nr. Behörde/<br />
Öffentlichkeit<br />
zu<br />
6.<br />
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> hat darauf hinzuwirken, dass die Bruttowohndichte<br />
von 70 Einwohnern pro Hektar im Hinblick auf alle geplanten Neuausweisungen<br />
eingehalten wird. Falls die Unterschreitung der Wohndichte<br />
im Plangebiet „Sommerhalde III“ beibehalten wird, sind künftige Wohnbaugebiete<br />
mit einer entsprechend erhöhten Dichte zu belegen. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass für den an dieser Stelle auf Grund unzureichender<br />
Verdichtung nicht gedeckten Bedarf keine zusätzlich über die<br />
im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen hinausgehende Neuausweisung<br />
erfolgen kann.<br />
In der Raumnutzungskarte des Regionalplans sind keine freiraumbezogenen<br />
regionalplanerischen Belange dargestellt.<br />
Es wird – gerade im Hinblick auf die Flächennutzungsplanfortschreibung<br />
– darauf hingewiesen, dass gemäß regionalplanerischen Vorgaben ein<br />
Wohnbauflächenbedarf nicht mit dem Rückgang der Belegungsdichte<br />
begründet werden kann, da der Rückgang der Bevölkerung und der zunehmende<br />
Altersdurchschnitt der Bevölkerung außer Acht gelassen<br />
werden. Da das Neubaugebiet überwiegend für „junge Familien“ vorgesehen<br />
ist, kann auch die allgemeine Verkleinerung der Haushalte nicht<br />
als Begründung für einen zusätzlichen Wohnflächenbedarf herangezogen<br />
werden.<br />
Zudem sind bei der Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs auch alle<br />
vorhandenen Baulücken und Brachflächen zu berücksichtigen, dabei<br />
sind nicht nur die im öffentlichen Eigentum mit einzubeziehen. Eine differenzierte<br />
Auseinandersetzung mit der Aktivierbarkeit, bspw. durch ein<br />
Baulückenkataster, ist erforderlich.<br />
Sobald die Planunterlagen weiter ausgearbeitet sind, wird eine verbindliche<br />
regionalplanerische Stellungnahme durch den Planungsausschuss<br />
des Verbandes Region Stuttgart beschlossen.<br />
Wir bitten Sie, uns weiterhin am Verfahren zu beteiligen.<br />
Zu 2. Verdichtung/Bruttowohndichte<br />
Es ist zutreffend, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> auf eine Bruttowohndichte<br />
von 70 Einwohner je Hektar (EW/ha) hinzuwirken hat. Dieser<br />
Dichtewert wird derzeit weder in der Gesamt- noch Kernstadt erreicht.<br />
Die städtebauliche Konzeption für das Neubaugebiet „Sommerhalde<br />
III“ sah unter realistischen Annahmen aber einen Wert<br />
unter 70 EW/ha vor. Die „Sommerhalde III“ mit einer geringeren<br />
Dichte auszuweisen, hätte das Problem mangelnder Verdichtung<br />
nur auf das nächste Bebauungsplanverfahren verschoben, um im<br />
Mittel die verlangte Bruttowohndichte aller geplanten Neuausweisungen<br />
zu erreichen. Daher wurde die städtebauliche Konzeption<br />
für dieses Planverfahren in einem Teilbereich des Plangebiets abgeändert,<br />
ohne den geplanten Gesamtcharakter des Gebiets zu<br />
verändern. Statt der bislang 23 geplanten Bauplätze werden am<br />
Wendehammer „Wohnweg B“ auf unveränderter Bruttowohnbaufläche<br />
zwei zusätzliche, somit im Plangebiet 25 Bauplätze vorgesehen.<br />
Auf den Plätzen 18-20 werden neben Einzel- und Doppelhäuser<br />
mit Hausgruppen/ Reihenhäuser eine stärker verdichtete Bauweise<br />
erlaubt, im übrigen Gebiet sind Einzel- und Doppelhäuser<br />
zulässig. Der Platz 16 wird in die Plätze 16 und 17 aufgeteilt, hier<br />
nehmen wir eine Doppelhausbebauung an. Auf den 25 Bauplätzen<br />
sind zwischen einer und drei Wohneinheiten je Einzelhaus bzw. bis<br />
zu 4 Wohneinheiten je Doppelhaus zulässig. Wir rechnen jedoch<br />
mit einer mittleren Anzahl von zwei Wohneinheiten je Wohnhaus.<br />
Es zeichnet sich angesichts der Nachfragestruktur überwiegend<br />
eine Einzelhausbebauung ab. Jedoch begünstigt die Hanglage,<br />
zusätzlichen Wohnraum z. B. im Hanggeschoss zu schaffen. Bei<br />
einer Haushaltsgröße von 2,3 Personen und neu errechneten 1,64<br />
ha Bruttowohnbauland (hierbei sind Wohn-, Verkehrs- und Grünflächen,<br />
nicht aber naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen eingerechnet)<br />
wird eine Verdichtung von 70 EW/ha erzielt. Bei dieser<br />
Vorgehensweise können die Bedenken mangelnder Verdichtung<br />
seitens des Verbands Region Stuttgart und des Regierungspräsidiums<br />
Stuttgart ausgeräumt werden (entsprechende Erklärungen<br />
liegen vor).