sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 33 von 39<br />
Nr. Behörde/<br />
Öffentlichkeit<br />
6. Verband<br />
Region<br />
Stuttgart<br />
vom<br />
08.09.11<br />
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />
Die städtebauliche Konzeption sieht in dem ca. 2 ha großen Plangebiet ein<br />
Baugebiet mit 23 Bauplätzen für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser sowie Doppelhäuser<br />
vor, auf dem max. 69 Wohneinheiten zulässig sind.<br />
Mit der vorliegenden Planung soll die Lücke zwischen dem Baugebiet<br />
„Sommerhalde II“ im Südosten und dem westlich davon gelegenen Siedlungsbestand<br />
geschlossen werden.<br />
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan von 1984 ist ca. die Hälfte des<br />
Plangebietes als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Der nordöstliche, ca.<br />
0,5 ha große Teil-bereich sowie die daran anschließende, ca. 0,5 ha große<br />
Ausgleichsfläche sind als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Flächen<br />
sind daher nur teilweise aus dem FNP entwickelt.<br />
Im Fortschreibungsentwurf des Flächennutzungsplans wird der Teil der<br />
Fläche, der als Wohnbaufläche vorgesehen ist, als geplante Wohnbaufläche<br />
dargestellt. Die geplante Ausgleichsfläche ist jedoch als landwirtschaftliche<br />
Fläche dargestellt.<br />
Im Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans des GVV Mittlere<br />
Fils – Lautertal besteht hinsichtlich des Bedarfs der Neuausweisung<br />
von Bauflächen zwischen dem Verband Region Stuttgart und dem GVV<br />
Mittlere Fils – Lautertal noch Abstimmungsbedarf, die Bedarfsfrage ist nicht<br />
abschließend geklärt.<br />
Da es sich jedoch mit ca. 0,5 ha Wohnbaufläche um eine kleinere Fläche<br />
handelt und der Ortsrand dadurch endgültig ausgeformt wird, wird der Planung<br />
unter der Maßgabe zugestimmt, dass die neu entstehende Wohnbaufläche<br />
in der Flächennutzungsplanfortschreibung berücksichtigt wird.<br />
<strong>Donzdorf</strong> ist im Regionalplan als Unterzentrum ausgewiesen, gemäß Regionalplan<br />
(Plansatz 2.4.0.8) ist somit als Ziel eine Bruttowohndichte von<br />
70 EW/ha festgelegt. Vorgesehen ist die Entwicklung von ca. 35 Wohneinheiten.<br />
Damit wird der Richtwert mit ca. 63 EW/ha unterschritten.<br />
Aufgrund der Bedenken des Verbands Region Stuttgart und des<br />
Regierungspräsidiums Stuttgart haben wir mit beiden Behörden<br />
Kontakt aufgenommen. Das Augenmerk war auf zwei Themenbereiche<br />
gerichtet, erstens der Frage nach dem Wohnflächenbedarf<br />
samt Flächenpotentialen (Baulücken/Brachflächen) in der Gemeinde,<br />
zweitens der Frage nach der Verdichtung (Bruttowohndichte)<br />
im Plangebiet.<br />
Zu 1. Wohnflächenbedarf/Flächenpotentiale<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> hat mit Schreiben vom 29.09.11 beim Gemeindeverwaltungsverband<br />
als Träger der Flächennutzungsplanung<br />
beantragt, die neu entstehende Wohnbaufläche in der Flächennutzungsplanfortschreibung<br />
zu berücksichtigen. Das Regierungspräsidium<br />
sah es als erforderlich an, dass die <strong>Stadt</strong> einen<br />
Bedarfsnachweis samt Erhebung von vorhandenen Flächenpotentialen<br />
für die geplanten Wohnbauflächen führt. Es kann aber<br />
auf eine Bedarfsberechnung verzichtet werden, wenn eine im<br />
geltenden Flächennutzungsplan 1984 als künftige Wohnbaufläche<br />
ausgewiesene Fläche in gleicher Größe herausgenommen<br />
und damit sozusagen ein Flächentausch vorgenommen würde.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> hat mit Schreiben vom 13.10.11 beim Gemeindeverwaltungsverband<br />
beantragt, die bislang im Flächennutzungsplan<br />
1984 ausgewiesene Wohnbaufläche „Innerer Letten/Auchertweide/Äußerer<br />
Letten“ in entsprechendem Größe aus<br />
dem Flächennutzungsplan 1984 herauszunehmen. Dabei muss<br />
die herauszunehmende Fläche dieselbe Größe aufweisen, wie<br />
der Bereich des Bebauungsplans „Sommerhalde III“, der im noch<br />
geltenden Flächennutzungsplan 1984 nicht als Wohnbaufläche<br />
ausgewiesen ist. In der derzeit stattfindenden Flächennutzungsplanfortschreibung<br />
ist dieser Flächentausch bei der Bedarfsberechnung<br />
entsprechend zu berücksichtigen.<br />
Mit dieser Vorgehensweise kann auf eine Bedarfsberechnung<br />
samt Ermittlung der Flächenpotentiale für dieses Verfahren verzichtet<br />
werden. Ein Baulückenkataster soll im Flächennutzungsplanverfahren<br />
2020 erarbeitet werden.