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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 33 von 39<br />

Nr. Behörde/<br />

Öffentlichkeit<br />

6. Verband<br />

Region<br />

Stuttgart<br />

vom<br />

08.09.11<br />

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />

Die städtebauliche Konzeption sieht in dem ca. 2 ha großen Plangebiet ein<br />

Baugebiet mit 23 Bauplätzen für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser sowie Doppelhäuser<br />

vor, auf dem max. 69 Wohneinheiten zulässig sind.<br />

Mit der vorliegenden Planung soll die Lücke zwischen dem Baugebiet<br />

„Sommerhalde II“ im Südosten und dem westlich davon gelegenen Siedlungsbestand<br />

geschlossen werden.<br />

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan von 1984 ist ca. die Hälfte des<br />

Plangebietes als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Der nordöstliche, ca.<br />

0,5 ha große Teil-bereich sowie die daran anschließende, ca. 0,5 ha große<br />

Ausgleichsfläche sind als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Flächen<br />

sind daher nur teilweise aus dem FNP entwickelt.<br />

Im Fortschreibungsentwurf des Flächennutzungsplans wird der Teil der<br />

Fläche, der als Wohnbaufläche vorgesehen ist, als geplante Wohnbaufläche<br />

dargestellt. Die geplante Ausgleichsfläche ist jedoch als landwirtschaftliche<br />

Fläche dargestellt.<br />

Im Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans des GVV Mittlere<br />

Fils – Lautertal besteht hinsichtlich des Bedarfs der Neuausweisung<br />

von Bauflächen zwischen dem Verband Region Stuttgart und dem GVV<br />

Mittlere Fils – Lautertal noch Abstimmungsbedarf, die Bedarfsfrage ist nicht<br />

abschließend geklärt.<br />

Da es sich jedoch mit ca. 0,5 ha Wohnbaufläche um eine kleinere Fläche<br />

handelt und der Ortsrand dadurch endgültig ausgeformt wird, wird der Planung<br />

unter der Maßgabe zugestimmt, dass die neu entstehende Wohnbaufläche<br />

in der Flächennutzungsplanfortschreibung berücksichtigt wird.<br />

<strong>Donzdorf</strong> ist im Regionalplan als Unterzentrum ausgewiesen, gemäß Regionalplan<br />

(Plansatz 2.4.0.8) ist somit als Ziel eine Bruttowohndichte von<br />

70 EW/ha festgelegt. Vorgesehen ist die Entwicklung von ca. 35 Wohneinheiten.<br />

Damit wird der Richtwert mit ca. 63 EW/ha unterschritten.<br />

Aufgrund der Bedenken des Verbands Region Stuttgart und des<br />

Regierungspräsidiums Stuttgart haben wir mit beiden Behörden<br />

Kontakt aufgenommen. Das Augenmerk war auf zwei Themenbereiche<br />

gerichtet, erstens der Frage nach dem Wohnflächenbedarf<br />

samt Flächenpotentialen (Baulücken/Brachflächen) in der Gemeinde,<br />

zweitens der Frage nach der Verdichtung (Bruttowohndichte)<br />

im Plangebiet.<br />

Zu 1. Wohnflächenbedarf/Flächenpotentiale<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> hat mit Schreiben vom 29.09.11 beim Gemeindeverwaltungsverband<br />

als Träger der Flächennutzungsplanung<br />

beantragt, die neu entstehende Wohnbaufläche in der Flächennutzungsplanfortschreibung<br />

zu berücksichtigen. Das Regierungspräsidium<br />

sah es als erforderlich an, dass die <strong>Stadt</strong> einen<br />

Bedarfsnachweis samt Erhebung von vorhandenen Flächenpotentialen<br />

für die geplanten Wohnbauflächen führt. Es kann aber<br />

auf eine Bedarfsberechnung verzichtet werden, wenn eine im<br />

geltenden Flächennutzungsplan 1984 als künftige Wohnbaufläche<br />

ausgewiesene Fläche in gleicher Größe herausgenommen<br />

und damit sozusagen ein Flächentausch vorgenommen würde.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> hat mit Schreiben vom 13.10.11 beim Gemeindeverwaltungsverband<br />

beantragt, die bislang im Flächennutzungsplan<br />

1984 ausgewiesene Wohnbaufläche „Innerer Letten/Auchertweide/Äußerer<br />

Letten“ in entsprechendem Größe aus<br />

dem Flächennutzungsplan 1984 herauszunehmen. Dabei muss<br />

die herauszunehmende Fläche dieselbe Größe aufweisen, wie<br />

der Bereich des Bebauungsplans „Sommerhalde III“, der im noch<br />

geltenden Flächennutzungsplan 1984 nicht als Wohnbaufläche<br />

ausgewiesen ist. In der derzeit stattfindenden Flächennutzungsplanfortschreibung<br />

ist dieser Flächentausch bei der Bedarfsberechnung<br />

entsprechend zu berücksichtigen.<br />

Mit dieser Vorgehensweise kann auf eine Bedarfsberechnung<br />

samt Ermittlung der Flächenpotentiale für dieses Verfahren verzichtet<br />

werden. Ein Baulückenkataster soll im Flächennutzungsplanverfahren<br />

2020 erarbeitet werden.

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