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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 32 von 39<br />

Nr. Behörde/<br />

Öffentlichkeit<br />

zu<br />

5.<br />

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />

VI. Bauamt / Frau Hauerstein<br />

Der Bebauungsplan ist nicht vollständig aus dem wirksamen Flächennutzungsplan<br />

1984 des Gemeindeverwaltungsverbands Mittlere Fils - Lautertal<br />

entwickelt. Er bedarf deshalb gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung.<br />

Die mit dem Bebauungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen sind<br />

bei der Bedarfsberechnung und Flächenbilanzierung im Rahmen des im<br />

Verfahren befindlichen Flächennutzungsplans 2020 zu berücksichtigen.<br />

Die Stellungnahme der Kreisarchäologie wird gegebenenfalls nachgereicht.<br />

Es ist zutreffend, dass ein Teil des geplanten Wohngebiets außerhalb<br />

der im Flächennutzungsplan 1984 ausgewiesenen künftigen<br />

Wohnbaufläche liegt. Dies betrifft die im Lageplan als<br />

Wohnweg A bezeichnete Verkehrsfläche mit den daran angeschlossenen<br />

acht Wohnbauplätzen.<br />

Dem Gemeindeverwaltungsverband wurde zwischenzeitlich mitgeteilt,<br />

diese nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelten<br />

Wohnbauflächen in die Bedarfsberechnung und der Flächenbilanzierung<br />

für das Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplans<br />

2020 mit einzubeziehen.

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