sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 32 von 39<br />
Nr. Behörde/<br />
Öffentlichkeit<br />
zu<br />
5.<br />
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />
VI. Bauamt / Frau Hauerstein<br />
Der Bebauungsplan ist nicht vollständig aus dem wirksamen Flächennutzungsplan<br />
1984 des Gemeindeverwaltungsverbands Mittlere Fils - Lautertal<br />
entwickelt. Er bedarf deshalb gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung.<br />
Die mit dem Bebauungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen sind<br />
bei der Bedarfsberechnung und Flächenbilanzierung im Rahmen des im<br />
Verfahren befindlichen Flächennutzungsplans 2020 zu berücksichtigen.<br />
Die Stellungnahme der Kreisarchäologie wird gegebenenfalls nachgereicht.<br />
Es ist zutreffend, dass ein Teil des geplanten Wohngebiets außerhalb<br />
der im Flächennutzungsplan 1984 ausgewiesenen künftigen<br />
Wohnbaufläche liegt. Dies betrifft die im Lageplan als<br />
Wohnweg A bezeichnete Verkehrsfläche mit den daran angeschlossenen<br />
acht Wohnbauplätzen.<br />
Dem Gemeindeverwaltungsverband wurde zwischenzeitlich mitgeteilt,<br />
diese nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelten<br />
Wohnbauflächen in die Bedarfsberechnung und der Flächenbilanzierung<br />
für das Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplans<br />
2020 mit einzubeziehen.