05.11.2012 Aufrufe

sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 31 von 39<br />

Nr. Behörde/<br />

Öffentlichkeit<br />

zu<br />

5.<br />

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />

III. Amt für Vermessung und Flurneuordnung / Frau Friesch, Tel.<br />

07331/304-208<br />

Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf enthält keine Aussage über<br />

die vorgesehene Planverwirklichung (z. B. Bodenordnung). Da sich viele<br />

Grundstücke im Eigentum privater Grundstückseigentümer befinden, empfehlen<br />

wir, hierüber in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf eine<br />

Aussage zu treffen.<br />

IV. Landratsamt Esslingen – Straßenverwaltung / Frau Haug, Tel.<br />

0711/3902-1150<br />

Gegen den Bebauungsplan werden keine grundsätzlichen Einwendungen<br />

oder Bedenken erhoben. Mit der Entlang der K 1401 geplanten Bebauung<br />

ist gemäß § 22 StrG ein Mindestabstand von 15 m zum äußeren Fahrbahnrand<br />

der Kreisstraße einzuhalten. Das geplante Baugebiet soll über<br />

die bestehende Ortsstraße - Roter Weg – erschlossen werden. Der Anlage<br />

von direkten Zufahrten zur Kreisstraße wird nicht zugestimmt. An der Einmündung<br />

der Ortsstraße – Roter Weg – in die K 1401 ist jederzeit für ausreichende<br />

Sichtverhältnisse zu sorgen. Sichtfelder von mindestens 3 / 70<br />

m sind freizuhalten. Dies ist bei der Planung der ausgewiesenen Pflanzgebotsflächen<br />

zu berücksichtigen. Oberflächenwasser und Abwasser darf der<br />

Kreisstraße nicht zugeleitet werden. Es ist anderweitig abzuleiten. Lärmschutzvorkehrungen<br />

sind allein Sache des Antragstellers und gehen auch<br />

in deren Unterhaltung über. Die Bepflanzung entlang der K 1401 geht in<br />

die Unterhaltung der Gemeinde über. Die Verkehrssicherheit auf der Kreisstraße<br />

muss stets gewährleistet sein.<br />

V. Amt für Liegenschaften und Kreisstraßen / Herr Mann, Tel. 202-245<br />

Der Landkreis als Baulastträger der K 1401 hat keine Bedenken bzw. Einwendungen<br />

gegen die Planung. Eine Linksabbiegespur zum Baugebiet ist<br />

bereits vorhanden. Technische Details sind mit dem Landratsamt Esslingen,<br />

Straßenbauamt, abzustimmen.<br />

Die für die Bebauung vorgesehenen Grundstücke sind großteils<br />

im Eigentum der <strong>Stadt</strong>entwicklungsGmbH. Bei den restlichen<br />

Flächen steht der Aufkauf durch die GmbH vor dem Abschluss.<br />

Die Planverwirklichung wird auf keine grundstücksrechtlichen<br />

Hindernisse stoßen, eine Umlegung nach BauGB ist entbehrlich.<br />

Aufgrund der zwischen der K 1401 (Messelbergsteige) und der<br />

Wohnbebauung „Sommerhalde III“ liegenden naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleichsfläche bzw. der Fläche für Verkehrsgrün ist gewährleistet,<br />

dass bauliche Anlagen rund 30 m vom Fahrbahnrand<br />

der K 1401 entfernt liegen. Der Abstand dürfte, insbesondere<br />

aufgrund der Topografie, nämlich einer bestehenden Kuppe zwischen<br />

K 1401 und der Wohnbebauung, und des Bewuchses dafür<br />

Sorge tragen, dass Lärmschutzvorkehrungen entbehrlich sind.<br />

Direkte Zufahrten (außer der bereits bestehenden Anbindung „Im<br />

Herrengestell“ über den Roten Weg an die K 1401) sind nicht<br />

vorgesehen. Ebenso keine Zuleitungen von Oberflächenwasser<br />

und Abwasser. Die Einmündung des Roten Wegs in die K 1401<br />

wird nicht verändert. Der Bereich des Sichtwinkels und die Böschung<br />

der K 1401 werden planungsrechtlich als Flächen für<br />

Verkehrsgrün abgesichert, das dortige Straßenbegleitgrün soll<br />

erhalten bleiben. Ausgleichsflächen auf der Fläche des Verkehrsgrüns<br />

sind nicht geplant. Die Ausgleichsflächen grenzen<br />

südlich an die Flächen des Verkehrsgrüns an, sind vom Einmündungsbereich<br />

über 10 m abgerückt und tangieren die Sichtverhältnisse<br />

nicht. Die Bepflanzung im Bereich der Flächen für Verkehrsgrün<br />

mit Ausnahme des Flurstücks 395/3 gehen nicht in die<br />

Unterhaltung der Gemeinde über sondern verbleiben im Eigentum<br />

und der Unterhaltslast des Straßenbaulastträgers, dem<br />

Landkreis Göppingen. Das Flurstück 395/3 ist im Eigentum der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> und von dieser zu unterhalten.<br />

Die technischen Details werden mit dem Straßenbauamt abgestimmt<br />

werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!