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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 30 von 39<br />

Nr. Behörde/<br />

Öffentlichkeit<br />

zu<br />

5.<br />

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />

3. Abwasser / Herr Steska, Tel. 202-275<br />

Die Planung für die Niederschlagswasserableitung ist frühzeitig mit dem<br />

Landratsamt abzustimmen. Regenwasser der Straßen- und Hofflächen ist<br />

vor der Einleitung ins Gewässer zu behandeln. Ein Wasserrechtsverfahren<br />

wird notwendig.<br />

4. Altlasten / Herr Bayer, Tel. 202-337, Herr Ewald Tel. 202-276<br />

Im Plangebiet sind keine Altlasten oder altlastverdächtigen Flächen im<br />

Bodenschutz-und Altlastenkataster verzeichnet.<br />

Keine Bedenken und Anregungen sind im Hinblick auf den Klimaschutz,<br />

Grundwasserschutz, Oberflächengewässer und seitens der Gewerbeaufsicht<br />

vorzubringen.<br />

II. Landwirtschaftsamt / Herr Dr. Albrecht, Tel. 202-147<br />

Das Plangebiet umfasst insgesamt 2,01 ha Fläche, mittlerer Bodenqualität<br />

und wird derzeit überwiegend als Acker- zum kleineren Teil als Grünland<br />

landwirtschaftlich genutzt. Hofstellen landwirtschaftlicher Betriebe, die<br />

Auswirkungen auf das künftige Wohngebiet hätten, sind nicht vorhanden.<br />

Bedenken, Anregungen und Hinweise sind zu der Planung nicht vorzubringen.<br />

Dies wird bei Ungewissheit des Verkaufs der enteigneten ungenutzten<br />

Baugrundstücke nicht glaubhaft dar¬stellen lassen. Nach<br />

alle dem wird deutlich, dass private ungenutzte Baugrundstücke<br />

ohne die freiwillige Bereit¬schaft der Grundstückseigentümer<br />

zum Verkauf bzw. zur Bebau¬ung ihrer Flächen nicht als Alternativen<br />

zum Plangebiet taugen.<br />

Wo es der <strong>Stadt</strong> möglich war, innerstädtische Brachen nutzbar zu<br />

machen, hat sie hiervon Gebrauch gemacht. Ein Bauflächenkataster<br />

wird im Rahmen der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans<br />

erstellt werden.<br />

Mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde vereinbart, auf<br />

eine Erhebung der Flächenpotentiale und einer Wohnflächenbedarfsberechnung<br />

für dieses Verfahren zu verzichten. Zum Ausgleich<br />

hierfür wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> beim Gemeindeverwaltungsverband<br />

als Träger der Flächennutzungsplanung beantragen,<br />

eine bislang im Flächennutzungsplan 1984 ausgewiesene<br />

aber bis heute nicht ausgeschöpfte künftige Wohnbaufläche aus<br />

dem Plan herauszunehmen. Dabei muss die herauszunehmende<br />

Fläche dieselbe Größe aufweisen, wie der Bereich des Bebauungsplans<br />

„Sommerhalde III“, der im noch geltenden Flächennutzungsplan<br />

1984 nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen ist.<br />

Die angeregte geotechnische Erkundung wurde durchgeführt.<br />

Planexterne bodenbezogene Ausgleichsmaßnahmen wurden in<br />

<strong>Donzdorf</strong> und Reichenbach u. R. bereits im Vorfeld des Bebauungsplans<br />

durchgeführt, das verbleibende Defizit wird monetär<br />

bewertet und schutzgutübergreifend ausgeglichen. Zur weiteren<br />

Abklärung wurde mit den zuständigen Mitarbeitern im Landratsamt<br />

Kontakt aufgenommen.<br />

Das Wasserrechtsverfahren und die Abstimmung mit dem Landratsamt<br />

werden rechtszeitig eingeleitet werden.

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